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Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.03 Finanzverwaltung Eine Schuldenbremse für mehr Haushaltsdisziplin

Vorlagentyp: EAfD
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Einführung einer kommunalen Schuldenbremse zur Sicherstellung der Haushaltsdisziplin in Frankfurt am Main. Dies soll durch ein Konzept geschehen, das die Stadtverordnetenversammlung beauftragt, um die Verschuldung der Stadt zu reduzieren und die finanzielle Gestaltungskraft zu erhalten.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept für eine kommunale Schuldenbremse vorzulegen, das in der Hauptsatzung festzulegen ist. Dieses Konzept soll insbesondere folgende Punkte beinhalten:

  1. Der Haushalt ist grundsätzlich ohne Kredite, also ohne Netto-Neuverschuldung, auszugleichen;
  2. Von 1. kann im Einzelfall ausnahmsweise abgewichen werden, wenn eine außergewöhnliche wirtschaftliche Lage vorliegt oder sich Mehrausgaben aus Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen ergeben. In diesen Fällen ist jedoch ein Plan zur Rückführung der aufgenommenen Kredite vorzulegen.

Der entsprechende Passus könnte z.B. wie folgt lauten: "Die Stadt Frankfurt am Main und ihre Eigenbetriebe nehmen keine weiteren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf. Ausgenommen von diesem Neuverschuldungsverbot sind Kreditaufnahmen im Rahmen von Umschuldungen, Kreditaufnahmen zur Finanzierung gewerblicher Investitionen sowie Kassenkredite zur Aufrechterhaltung der Liquidität. Ausnahmen aufgrund von externen Schocks etc. müssen umfassend und für jede einzelne Maßnahme begründet werden".

Begründung

Trotz der hohen Einnahmen der Stadt in den Jahren vor dem Jahr 2020 (2017-2019) stieg die Verschuldung des städtischen Haushalts kontinuierlich an. Mit einer Schuldenbremse, wie sie inzwischen auch für den Bund im Grundgesetz und das Land Hessen in der Landesverfassung verankert worden ist, kann ein Beitrag zur Entschuldung der Stadt und zum Erhalt der eigenen finanziellen Gestaltungskraft geleistet werden. Angesichts der für die kommenden Jahre zu erwartenden Defizite und dem prognostiziertem steilen Anstieg des Schuldenstands (von 2022-2025 von 3,3 auf 4,2 Mrd. Euro) ist es überfällig, dieser Entwicklung entgegenzutreten und den politischen Willen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung verbindlich festzuschreiben. Alle freiwilligen städtischen Leistungen müssen einer grundsätzlichen kritischen Analyse unterzogen und konsequent hinterfragt und in Einzelfällen gegebenenfalls korrigiert werden, auch wenn das ebenso unbequem wie unpopulär sein mag. Auch die Standards städtischer Leistungen - wie etwa die überaus großzügigen und kostenintensiven Baustandards bei städtischen Kitas - müssen auf Einsparpotentiale hin überprüft werden. Der Magistrat hat die Aufgabe, kontinuierlich sämtliche Ausgaben kritisch zu hinterfragen. Hierbei darf auch eine sozialverträgliche Reduzierung der Zahl der Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden. Neue freiwillige Ausgaben dürfen nur dann beschlossen werden, wenn zugleich eine finanzielle Deckung gesichert ist. Das bisherige Vorgehen des Magistrats und der Koalition widerspricht dem Grundsatz, dass der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein soll (§ 92 Abs. 3 HGO). Da diese Forderung vom Magistrat in der Regel nicht umgesetzt wird, soll in der Hauptsatzung eine sogenannte "Schuldenbremse" festgelegt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. April 2022 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO II, TOP 19
Abgelehnt
Die Vorlage E 292 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
AfDBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

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