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Projektbezogene Förderung ausbauen, institutionelle Förderungen zurückfahren

Vorlagentyp: EAfD
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die finanzielle Förderung von Initiativen, Gruppen, Vereinen und Verbänden in Frankfurt von einer institutionellen auf eine projektbezogene Förderung umzustellen. Dies soll der Stadt mehr Flexibilität in finanziell schwierigen Zeiten geben und die Notwendigkeit einer kritischen Überprüfung der freiwilligen Leistungen betonen.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die finanzielle Förderung von Initiativen, Gruppen, Vereinen und Verbänden durch die Stadt Frankfurt wird ab sofort in Richtung einer projektbezogenen Förderung umgestellt. Diese Umstellung erfolgt behutsam, aber mit dem klaren Ziel, die institutionelle Förderung mittelfristig einzustellen. Sollten entsprechende Verträge bestehen, werden diese nicht wieder verlängert bzw. nach Möglichkeit innerhalb der nächsten drei Jahre gekündigt.

Begründung

Durch eine projektbezogene Förderung ist die Stadt Frankfurt grundsätzlich flexibler, um bei einer defizitären Haushaltslage wie aktuell, wirksamer finanzielle Leistungen zurückfahren zu können. Außerdem wird so deutlich, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch auf diese freiwilligen Leistungen der Stadt Frankfurt gibt. Hier ist ein Umdenken erforderlich. Immer wieder wurde in der Vergangenheit sowohl vom Landesrechnungshof als auch dem Hessischen Ministerium des Inneren angemahnt, dass die Stadt Frankfurt in eigener Verantwortung seine freiwilligen finanziellen Leistungen kritisch hinterfragen sollte. Grundgedanke muss sein, ob ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die Wahrnehmung der jeweiligen Leistung besteht oder eben nicht. Selbst wenn dieses öffentliche Bedürfnis in finanziell guten Zeiten auch recht weit ausgelegt werden kann, so muss doch in finanziell schwierigeren Zeiten auch hier eine effektive Leistungskürzung möglich sein. Dies ist jedoch bei einer weit verbreiteten institutionellen Förderung oft nur bedingt möglich und läuft so den Interessen der Stadt Frankfurt zuwider. Hier bedarf es endlich einer Änderung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. April 2022 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 8 · 23.05.2022
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Die Vorlage E 280 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO II, TOP 20
Abgelehnt
Die Vorlage E 280 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme)

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