Städtevergleich im Haushaltsentwurf abbilden
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, ab dem kommenden Haushaltsentwurf jeweils zu bestimmten Kennziffern einen Städtevergleich Frankfurts mit den 15 größten Städten in Deutschland, ein sogenanntes Benchmarking, im Haushaltsentwurf zu verankern. Dieser Städtevergleich soll u.a. aktuelle Vergleichszahlen zu folgenden Bereichen darstellen: Stellenpläne, Schuldenstände (Gesamt, pro Kopf, Entwicklung), Steuereinnahmen (vor allem Einkommensteuer und Gewerbesteuer), Kulturförderung, Sicherheitslage (Straftaten, Stadtpolizei), Einwohnerentwicklung. Weitere Themenbereiche und die jeweilige Detailtiefe liegen im Ermessen des Magistrats. Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erstellung eines solchen Vergleichs werden durch entsprechende Umschichtungen im Produkthaushalt bereitgestellt.
Begründung
Begründung: Den Stadtverordneten fehlen oftmals Vergleichszahlen um die Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit von städtischen Ausgaben einordnen zu können. Als fünftgrößte Stadt Deutschland mit ca. 750.000 Einwohner dürften aus Frankfurter Sicht hierbei vor allem Vergleichszahlen aus den vier größeren Städten und den zehn kleineren Städten unter den 15 größten Städten in Deutschland relevant sein. Unter diesen sind die Millionenstädte und Landeshauptstädte Berlin, Hamburg und München. Aber auch die Millionenstadt Köln und die Großstädte Leipzig, Dortmund, Essen, Nürnberg und Duisburg als Nicht-Landeshauptstädte. Alle diese 15 Städte haben über oder wie Duisburg knapp 500.000 Einwohner. Ein Vergleich Frankfurts mit diesen Städten kann einen realistischeren Blick auf die eigenen Verhältnisse begünstigen und falsche Entwicklungen schneller erkennen lassen. In den folgenden Haushaltsjahren sind die Themenbereiche und die Anzahl der Vergleichsstädte ggf. immer wieder anzupassen, um einen größtmöglichen Nutzen aus einem solchen Städtevergleich ziehen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. April 2022 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)