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Was kommunal ist, sollte auch der Kommune gehören

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Landesregierung für die Aufhebung bzw. Lockerung der Subsidiaritätsklausel bezüglich der wirtschaftlichen Tätigkeit von Gemeinden (§ 121 Abs. 1 Nr. 3 HGO) einzusetzen.
  2. Gleichzeitig erhöht die Stadt Frankfurt ihre Anteile an wirtschaftlich tätigen Gesellschaften, an denen sie mittelbar und unmittelbar beteiligt ist, mit dem Ziel einer vollständigen Rekommunalisierung.
  3. Die erforderlichen Mittel für die Rekommunalisierung werden in den Haushalt eingestellt.

Begründung

Der Paragraph 121 der Hessischen Gemeindeordnung legt fest, dass sich die Gemeinden wirtschaftlich betätigen können. Mit der Einschränkung, wenn "der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann". Auf diesen Zusatz wurde und wird verwiesen, wenn Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge privatisiert wurden bzw. werden. Die Erwartungen, die an die Privatisierung von kommunalem Eigentum geknüpft wurden, sind nicht erfüllt worden. Durch die Privatisierung wurden weder die Kosten für die Bürger*innen gesenkt, noch hat die Qualität der Dienstleistungen zugenommen. Im Gegenteil. Deshalb sind in den letzten Jahren viele Kommunen dazu übergegangen, Aufgaben wieder in Eigenregie durchzuführen. Jahr für Jahr werden viele Millionen Euro Gewinn von den kommunalen Betrieben an private Gesellschafter*innen ausgeschüttet. Grundsätzlich muss gelten: Die Überschüsse verbleiben bei der Stadt und der Einfluss der Kommune auf die Unternehmen wird gesichert. Erfolgskriterien von Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen reduziert werden. Kommunale Unternehmen müssen sich am Gemeinwohl der städtischen Gesellschaft und an Nachhaltigkeit orientieren. Die Indikatoren lauten sozial, ökologisch, nachhaltig und demokratisch.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. März 2022 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO II, TOP 19
Abgelehnt
Die Vorlage E 275 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

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