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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Einrichtung einer Stabsstelle für Fußgängerverkehr im Mobilitätsdezernat vor, um die Belange der Fußgänger in der Verkehrsplanung besser zu berücksichtigen. Dies soll durch die Übertragung von zwei Personalstellen aus der Stellenreserve und einer Erhöhung der Mittel für Personalaufwendungen geschehen. Ziel ist es, die Fußgängerinteressen in der Stadtverwaltung zu stärken und deren Situation im öffentlichen Raum zu verbessern.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Antrag

Der Magistrat wird aufgefordert, beim Mobilitätsdezernat eine Stabsstelle Fußgängerverkehr einzurichten. Aus der Stellenreserve werden für die Stabsstelle Fußgängerverkehr zwei Personalstellen übertragen. Dafür werden in der Produktgruppe 16.03. die Mittel für Personalaufwendungen um 2024 50.000 € 2025 180.000 € erhöht. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in Haushaltsjahren 2024 und 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Das Zu-Fuß-Gehen ist die Basis aller Mobilität. Organisatorisch sind aber die Belange der Fußgänger in der Verkehrsplanung am wenigsten berücksichtigt. Während es für den Autoverkehr, ÖPNV und das Radfahren besondere Planungs- und Exekutiveinheiten gibt, sind die Fußgänger ohne eigene Interessenvertretung. Das macht sich nachteilig im Alltag bemerkbar. Schon bei Planungen für den öffentlichen Raum, für Straßen und Plätze werden die Belange der Fußgänger nicht auf Augenhöhe mit anderen Verkehrsarten behandelt. Gleiches gilt für die Instandhaltung und Verbesserungen von Fußwegen und dergleichen. Dementsprechend ist die Kritik an unzureichenden Wegebeziehungen für Fußgänger, schlechten Gehwegoberflächen und ungenügender Raumaufteilung. Dazu kommt noch die abnehmende gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr, deren Folgen die Fußgänger auch auf ihren Verkehrsflächen tagtäglich erfahren und für die Lösungen gefunden werden müssen. Das alles spricht dafür, dass Fußgänger eigene Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung haben müssen, die deren Belange in den Planungs- und Umsetzungsprozessen vertreten und besser als bisher umsetzen. Dazu sollte im Bereich des Mobilitätsdezernats eine Organisationseinheit für den Fußgängerverkehr eingerichtet werden, die wegen der inhaltlichen Zusammenhänge mit den Aufgabengebieten anderer Dezernate (etwa Planung, Umwelt und Soziales) als Stabsstelle konzipiert werden sollte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2024 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 28 · 01.07.2024
TO I, TOP 30
Abgelehnt
Die Vorlage E 272 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVolt
Ablehnung:
CDUFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

Mitdiskutieren

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