Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) (E-)Lastenradförderung erneut auflegen
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die (E-)Lastenradförderung mit einem Budget von 400.000 Euro erneut aufzulegen, um insbesondere Frankfurt-Pass-Inhaber*innen zu unterstützen. Dies soll dazu beitragen, mehr Bürger*innen zum Verzicht auf das Auto zu bewegen. Die Vorlage wurde jedoch abgelehnt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat stellt in den Haushalt 2023 ff. erneut Mittel für die (E-)Lastenradförderung in Höhe von 400.000 Euro ein. Die Förderbedingungen werden so erweitert, dass antragsstellende Frankfurt-Pass-Inhaber*innen mit der doppelten Fördersumme unterstützt werden und Förderberechtigte, die kein Auto haben oder mit der Anschaffung eines Lastenrads nachweislich auf ein Auto verzichten, prioritär gefördert werden.
Begründung
Die Stadt Frankfurt hat in den Jahren 2021 und 2022 die private Anschaffung eines Lastenrads bezuschusst. Für das laufende Jahr 2023 gibt es keine Förderung. Begründet wird die Entscheidung damit, dass Menschen, die sich die Anschaffung eines trotz Förderung vergleichbar teuren Lastenrads nicht leisten können, von der Lastenradförderung nicht profitieren. Das lässt sich beheben, in dem Frankfurt-Pass-Inhaber*innen eine höhere Fördersumme in Anspruch nehmen können. Zugleich scheint der Wunsch, in der Stadt auf das Auto zu verzichten, weiterhin ungebrochen hoch zu sein. Das städtische Radfahrbüro hat zum Jahresende 2022 zahlreiche Anfragen erhalten, ob es 2023 wieder eine Lastenradförderung geben wird. Daher sollte es auch weiterhin eine Förderung der privaten Anschaffung eines Lastenrads geben. Allerdings ist durch die bisherigen Förderbedingungen keinesfalls ausgemacht, dass das von der Stadt intendierte Ziel, mehr Bürger*innen zum Verzicht auf das Auto zu bewegen, durch die Lastenradförderung erreicht wird. Es ist vielmehr anzunehmen, dass sich Menschen ein Lastenrad zusätzlich zum privaten Pkw zulegen. Dies muss in Zukunft ausgeschlossen sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.07.2023 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)