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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Wohnraumsituation

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Etatansatz für das Förderprogramm zur Verbesserung der Wohnraumsituation soll um 1.000 T € auf 3.200 T € für 2024 und um 1.800 T € auf 4.000 T € für 2025 erhöht werden. Dies ist notwendig, um die Förderbedingungen an die Baupreisveränderungen seit 2017 anzupassen und um die Inanspruchnahme der Förderprogramme zu erhöhen.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Etatansatz des Förderprogramms 5.002.454 in der Produktgruppe 13.01 wird

2024 2025 von 2.200 T € 2.200 T € um 1.000 T € 1.800 T € auf 3.200 T € 4.000 T €

erhöht. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich.

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die in der aktuellen Richtlinie des Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 - Stand 2017 genannten Fördersätze und förderungsfähigen Beträge an die Baupreisveränderungen seit 2017 anzupassen und um mindestens 50% anzuheben. Das gilt in gleicher Weise für die Mieten.

Begründung

Begründung: Im Haushaltsentwurf sind für folgende Wohnungsbauförderprogramme die nachstehenden Mittel ab 2024 bis 2026 vorgesehen. Aus den Budgetüberträgen ist ablesbar, dass die Förderprogramme kaum in Anspruch genommen werden, was an der Höhe der Förderung liegt, die auf Baukosten aus den Jahren 2017 basieren, aber auch an der Komplexität der Förderbestimmungen. Im Übrigen sind die Etatansätze bei Anwendung der veralteten Förderbestimmungen völlig ungenügend, um vergünstigten Wohnraum zu bieten. Die Förderzuschüsse aufgrund der aktuellen Richtlinien belaufen sich zurzeit auf die nachstehenden Beträge. Es ergeben sich aus den bisherigen Förderbeträgen im Best-Case folgende Anzahl von Wohneinheiten: Vor diesem Hintergrund sind die Förderbedingungen dringend zu überarbeiten, zumal die zulässige Miete weit unter den Beträgen der vergleichbaren landesrechtlichen Regelung liegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 26
Abgelehnt
Die Vorlage E 268 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltAfD
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

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