Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgaben - Tagespflege
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Beitragspflicht für die Kinderbetreuungseinrichtungen für unter Dreijährige in Frankfurt vollständig aufzuheben. Dies soll die frühkindliche Bildung fördern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern, insbesondere für Alleinerziehende, verbessern. Das erwartete Ergebnis ist eine kostenfreie Betreuung für alle Kinder unter drei Jahren.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beitragspflicht für Kinderbetreuungseinrichtungen für unter Dreijährige wird in Frankfurt vollständig aufgehoben.
Begründung
Seit August 2018 ist die Ganztagsbetreuung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr in Frankfurts Kindertagesstätten und der Kindertagespflege für Eltern beitragsfrei. Das Land Hessen stellt hierbei für eine sechsstündige Betreuung (2/3-Platz) pro Kind monatlich 135,60 Euro bereit. Die restlichen 3,5 Stunden für einen Ganztagsplatz werden von der Stadt Frankfurt finanziert. Durch die vom Land Hessen gezahlte Pauschale von 135,60 Euro pro Kind muss die Stadt Frankfurt hierfür keine zusätzlichen Mittel aufbringen, da diese die Kosten für einen 2/3-Platz in Frankfurt übersteigt. So können alle vorhandenen Ganztagsplätze durch die Pauschale finanziert werden. Für eine reiche Stadt wie Frankfurt ist damit eine gute Grundlage geschaffen, um nun auch die Kinderbetreuung von unter Dreijährigen vollständig kostenlos anzubieten. In Ergänzung zum Elternhaus leisten Kinderkrippen und Tagespflegefamilien als frühkindliche Bildungsstätten und Sozialisationsinstanzen einen wichtigen Beitrag zur kindgerechten Erziehung und Förderung. Hier lernen Kinder nicht nur miteinander und voneinander, sondern erhalten abhängig von Alter und Entwicklungsstand entsprechende Angebote zum gemeinsamen frühkindlichen Lernen. Für Eltern sind Kinderkrippen und Tagespflegefamilien zudem mit Blick auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtig. Gerade alleinerziehende Elternteile sind auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Die frühkindliche Bildung muss gleichberechtigt neben den anderen Bildungsbereichen stehen. Wenn Kindertagesstätten, Schule und Hochschule gebührenfrei sind, muss es auch die Kinderkrippe und Tagespflege sein. Denn dort werden die Grundlagen gelegt für gleichberechtigte Teilhabe. Jedes Kind hat das Recht - und muss auch die Möglichkeit haben - eine solche Einrichtung zu besuchen. Dies darf nicht an den Kosten scheitern. Der Zugang zu Betreuung und Bildung in einer entsprechenden Einrichtung ist allerdings von der finanziellen Situation der Eltern abhängig. So bezahlen Eltern in Frankfurt für einen Ganztagsplatz in einer Kinderkrippe oder Krabbelstube inklusive Essen und Trinken ca. 250 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist unabhängig von der jeweiligen Einkommenssituation für alle Eltern gleich, die keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach § 90 SGB VIII besitzen. Eltern, die nur knapp über der Einkommensgrenze für ergänzende Leistungen liegen, werden damit unverhältnismäßig belastet, was nicht selten dazu führt, dass sie ihr Kind nicht oder erst sehr spät an der frühkindlichen Förderung in der Kindertagesstätte teilhaben lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. März 2022 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.05.2022 im Ausschusses für Bildung und Schulbau abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)