Produktbereich: 19 Gesundheit Kommunaler Fonds für Leistungen im Gesundheitsbereich
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Einrichtung eines kommunalen Gesundheitshilfefonds ab 2022 vor, um Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe zu unterstützen. Ziel ist es, die Lebensqualität aller Bürger*innen unabhängig vom Einkommen zu verbessern und soziale Ungleichheiten im Gesundheitsbereich zu verringern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Frankfurt richtet ab dem Jahr 2022 einen kommunalen Gesundheitshilfefonds für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe ein. Aus diesem Fonds können sowohl Einmalzahlungen im Sinne des § 24 Abs.3 SGB II als auch Krankenkostzulagen in Form von Pauschalleistungen erbracht werden.
Hierfür werden ausreichende Finanzmittel in den Haushalt eingestellt. Bereits bestehende Mittel aus diesem Bereich, die im Rahmen der Frankfurter Richtlinien derzeit für Sozialhilfeempfänger*innen gezahlt werden, fließen in diesen Fonds mit ein.
Der kommunale Gesundheitsfonds soll folgende Leistungsangebote abdecken:
- Übernahme der Kosten für notwendige rezeptfreie Medikamente, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel.
- Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel.
- Im Bedarfsfall eine medizinisch indizierte ergänzende Krankenkostzulage in entsprechender Höhe, sofern diese Aufwendungen nicht oder nicht ausreichend über andere Sozialleistungen (nach § 30 Abs. 5 SGB XII bzw. § 42 Nr.3 SGB XII oder § 21 Abs. 5 SGB II) abgedeckt sind.
- 20 Euro einmalige Beihilfe für einen gesonderten Kleiderbedarf bei Krankenhausaufenthalten.
- Übernahme der Fahrtkosten für Besuche von nahen Angehörigen im Krankenhaus und in der Kur.
- Übernahme von Dolmetschkosten, wenn dies im Falle der Behandlung von Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe aufgrund von Sprachbarrieren vom behandelnden Arzt für notwendig erachtet wird.
- Übernahme der Kosten für notwendige Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Vorsorgebehandlungen, die in den Bereich der Nicht-Kassenleistungen fallen.
Begründung
Aufgabe kommunaler Gesundheits- und Sozialpolitik muss es sein, die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Einkommen sicherzustellen - und zu verbessern. Frankfurter Gesundheitspolitik muss auf eine ausreichende medizinische Grundversorgung auch der sozial Schwachen ausgerichtet sein. Neuen gesellschaftlichen Verschärfungen - wie der ansteigenden Kinder-, Jugend- und Altersarmut - muss mit unverzüglichen und unbürokratischen Unterstützungsmaßnahmen entgegengetreten werden. Frankfurter Gesundheitspolitik muss die Verringerung der sozialen Ungleichheit von Gesundheitschancen bei der Prävention und Gesunderhaltung in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Zugang zur und Umfang der medizinischen Versorgung dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. März 2022 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.05.2022 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung)