Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes, Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten,…
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Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes, Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten, Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, eine Kampagne zur Beseitigung von Geschlechterstereotypen zu finanzieren, um geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern. Diese Kampagne soll jährlich mit 50.000 Euro unterstützt werden und ist Teil der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, gesellschaftliche Bewusstseinsänderungen herbeizuführen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
rstereotypen Vorgang:
H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832 , dokumentiert.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß den Vorgaben des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch: "Istanbul-Konvention") entwickelt und finanziert die Stadt eine fortlaufende Kampagne zur Beseitigung von Geschlechterstereotypen als Beitrag zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* mit 50.000 Euro jährlich. Bei der Kampagne sind die betroffenen Berufsgruppen i.S.d. Istanbul-Konvention mit einzubeziehen. Gemäß der Istanbul-Konvention unterliegt diese Kampagne keinem Haushaltsvorbehalt.
Begründung
Im Oktober 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt ratifiziert, die am
- Februar 2018 in Kraft trat. Laut der EU ist Gewalt gegen Frauen* eine Verletzung der Menschenrechte und eine brutale Form von Diskriminierung. Programme und Aktivitäten zur Stärkung der Rechte der Frauen* und Mädchen* sollen insbesondere in den Kommunen umgesetzt und gefördert werden. Art. 12 der Istanbul-Konvention fordert ausdrücklich, dass die Vertragsparteien die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen* und Männern* mit dem Ziel zu bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau* oder auf Rollenzuweisungen für Frauen* und Männer* beruhen, zu beseitigen. Neben der Istanbul-Konvention sehen auch wichtige internationale Verträge wie die UN-Frauenrechts-Konvention CEDAW zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung von Frauen* die sexualisierte Gewaltausübung als ein Hindernis auf dem Weg zu einer gleichgestellten Gesellschaft. Als eine wichtige Ursache wird die Existenz von Geschlechterstereotypen (Rollenklischees) benannt. Ausdrücklich fordern die internationalen verbindlichen Verträge, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat, die Aufdeckung und Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, damit sowohl die sexualisierte Gewaltausübung in allen Ausprägungen bekämpft wird als auch Gerichtsurteile möglichst vorurteilsfrei ausfallen und es zu keiner Täter*-/Opfer*-Umkehr kommt. Auch die "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" vom Rat der Europäischen Gemeinden und Regionalregierungen Europas RGRE verpflichtet die unterzeichnenden Länder und Kommunen ausdrücklich, entsprechende Aktionen und Kampagnen durchzuführen (Art. 6). Gerade Frankfurt am Main ist stolz darauf, als erste Einzelstadt Deutschlands die Europäische Gleichstellungscharta unterschrieben zu haben. Nun müssen der Unterschrift die zugesicherten Maßnahmen folgen. Die Kampagne zur Beseitigung der Geschlechterstereotype kann sich nicht darin erschöpfen, eine Tagung durchzuführen, sondern ist als fortlaufende Kampagne zu verstehen, bis eine Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft erreicht ist. Gerade auch im Sinne der Gewaltprävention besteht die Notwendigkeit, sich die Rollenklischees anzusehen, die mit den verschiedenen Geschlechtern verbunden werden. Aus den Erkenntnissen lassen sich Forderungen, z. B. nach Fortbildung und Sensibilisierung betroffener Berufsgruppen, wie in Polizei, Justiz und weiteren Berufen, ableiten. Eine fortlaufende Kampagne zur Beseitigung von Geschlechterstereotypen als Gewaltprävention ist daher notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. März 2022 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 25) CDU und AfD (= Ablehnung) LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz)