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Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorlagentyp: ELINKE
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine jährliche Förderung von 50.000 Euro für den Verein "Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e. V." vor, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen und die Istanbul-Konvention umzusetzen. Die Begründung stützt sich auf die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und die Unterstützung von Empowerment-Programmen.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Gemäß der Vorgaben des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch: "Istanbul-Konvention") fördert die Stadt den Verein "Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e. V." mit 50.000 Euro jährlich.

Begründung

Die Istanbul-Konvention verlangt Maßnahmen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und da der Verein Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e. V. Selbstverteidigungsprogramme für Frauen* und Mädchen* als Gewaltschutz anbietet, ist eine kommunale Förderung dessen zu leisten. Im Oktober 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt ratifiziert, die am

  1. Februar 2018 in Kraft trat. Laut der EU ist Gewalt gegen Frauen* eine Verletzung der Menschenrechte und eine brutale Form von Diskriminierung. Programme und Aktivitäten zur Stärkung der Rechte der Frauen* sollen insbesondere in den Kommunen umgesetzt und gefördert werden. Die Stadt Frankfurt beschloss 2020 im Rahmen der Istanbul Konvention die Präventionsarbeit des Vereins Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e. V. zu fördern, um Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* durch frühzeitiges Empowerment bereits im Vorfeld zu verhindern. Der Verein, der 1985 von einer Schwarzen-Deutschen Frau und einer US-Amerikanerin gegründet wurde, bietet einen Schutzraum für Frauen* und Mädchen* ab vier Jahren und leistet seitdem durchgehend Gewaltpräventionsarbeit und feministisches anti-rassistisches Empowerment-Training. Unabhängig von Hautfarben, Nationalitäten, Religionen, sexuellen Orientierungen sowie körperlichen und geistigen Fähigkeiten, entdecken Frauen* und Mädchen* gemeinsam ihre Stärken und bauen ihr Selbstbewusstsein aus. Mehr als Hunderttausende von Frauen*, Mädchen*, Kindern und Eltern haben seit der Vereinsgründung an den Präventionskursen von Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e. V. teilgenommen. Die Gewaltpräventionsarbeit ist wichtiger als je zuvor, da die kriminalstatistische Auswertung vom Jahr 2020 des BKA anführt, dass die partnerschaftliche Gewalt im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 % gestiegen ist. Um eine kontinuierliche und effektive Gewaltprävention leisten zu können, meldet Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e. V. mit diesem Antrag, den Bedarf an institutioneller, finanzieller Unterstützung für Empowerment- und Gewaltpräventionsprogramme für Mädchen* und Frauen* an. Die beiden Corona-Lockdowns haben die Arbeit des Vereins deutlich verändert. Durch innovative Methoden hat der Verein sowohl mehrere zehntausende Menschen mit Gewaltpräventionsinformation erreicht als auch die überwiegende Mehrzahl der Mitglieder behalten. Der Verein hat trotz Pandemie seine wichtige Empowerment-Arbeit so gut wie möglich fortgesetzt. Für den Wiederaufbau, die Stabilität und Kontinuität der wichtigen Gewaltpräventionsarbeit sind mehrere Stellen und eine langfristige und dauerhafte institutionelle Förderung nötig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. März 2022 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 8 · 24.05.2022
TO I, TOP 51
Abgelehnt
Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage E 234 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUAfDBFF-BIG
Ablehnung:
4 Grüne2 SPDFDPVoltLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 26) CDU und AfD (= Ablehnung) LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 8 · 24.05.2022
TO I, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage E 234 wird im Rahmen der Vorlage E 26 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDLinkeBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage E 234 wird im Rahmen der Vorlage E 26 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz)

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