Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Abschaffung der Hallennutzungsgebühr für Sportvereine
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Abschaffung der Hallennutzungsgebühr für Sportvereine Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Hallennutzungsgebühr für Frankfurter Sportvereine wird gestrichen. Begründung: Sportvereine zahlen für die Nutzung von Sportstätten eine Nutzungsgebühr. Für viele Sportvereine in Frankfurt ist diese finanzielle Belastung ein Standortnachteil und teilweise existenzbedrohend, während vergleichbare und in sportlicher Konkurrenz stehende Vereine aus der umgebenden Region Rhein/Main dortige Sportstätten gebührenfrei nutzen können. Der Sportstadt Frankfurt steht es sicher gut zu Gesicht, die hier benachteiligten Vereine zu entlasten. Vereine, wie der
- Deutsche Judo Club oder die Handball-Abteilungen der TuS Nieder-Eschbach und TG 04 Sachsenhausen, unterstrichen die aus den Hallengebühren resultierende prekäre Finanzlage schon mehrfach öffentlichkeitswirksam in den Frankfurter Tageszeitungen.
Inhalt
Etatantrag vom 03.02.2018, E 234
Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Abschaffung der Hallennutzungsgebühr für Sportvereine Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Hallennutzungsgebühr für Frankfurter Sportvereine wird gestrichen.
Begründung: Sportvereine zahlen für die Nutzung von Sportstätten eine Nutzungsgebühr. Für viele Sportvereine in Frankfurt ist diese finanzielle Belastung ein Standortnachteil und teilweise existenzbedrohend, während vergleichbare und in sportlicher Konkurrenz stehende Vereine aus der umgebenden Region Rhein/Main dortige Sportstätten gebührenfrei nutzen können. Der Sportstadt Frankfurt steht es sicher gut zu Gesicht, die hier benachteiligten Vereine zu entlasten. Vereine, wie der
- Deutsche Judo Club oder die Handball-Abteilungen der TuS Nieder-Eschbach und TG 04 Sachsenhausen, unterstrichen die aus den Hallengebühren resultierende prekäre Finanzlage schon mehrfach öffentlichkeitswirksam in den Frankfurter Tageszeitungen.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 19.03.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Februar 2018 brachte FRAKTION diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.04.2018 im Ausschusses für Umwelt und Sport abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)