Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Maximal ein Drittel des Einkommens für Miete - Mietzuzahlung einführen
Zusammenfassung
Der Etatantrag schlägt vor, im Haushalt 2022 Mittel für Zuschüsse an Bewohner*innen von geförderten Wohnungen bereitzustellen, die mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Miete aufwenden. Dies soll die Mietbelastung für betroffene Haushalte verringern und die Lebensrealität der Mieter*innen verbessern.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Haushalt 2022 werden Mittel für Zuschüsse eingestellt, die an Bewohner*innen von geförderten Wohnungen ausgezahlt werden, sofern diese mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aufwenden.
- Beim Amt für Wohnungswesen werden entsprechend Stellen geschaffen, um die Verwaltung der Mietzuzahlung zu ermöglichen.
Begründung
Mietzuzahlungen gewährleisten, dass sich Mieter*innen von geförderten Wohnungen die Miete tatsächlich leisten können. In Graz wird dies unter dem Namen Mietzinszuzahlungen seit mehr als 20 Jahren erfolgreich umgesetzt. Knapp die Hälfte der Frankfurter Haushalte muss 30 Prozent oder mehr des Bruttoeinkommens für die Miete aufbringen (vgl. Forschungsförderung Working Paper Hans-Böckler-Stiftung 2021). Lohnanstiege konnten in den letzten Jahren nicht mit dem Anstieg der Wohnkosten Schritt halten (vgl. Immoconcept Wohnungsmarkt Studie 2020). Besonders für Senior*innen, Studierende und Familien mit Migrationshintergrund ist die Mietbelastung in Frankfurt oft zu hoch (vgl. Integrations- und Diversitätsmonitoring 2017). Zuzahlungen, auch schon in relativ geringen Höhen, machen einen deutlichen Unterschied in der Lebensrealität der Bewohner*innen. Mietbelastungen von mehr als einem Drittel des Einkommens werden als nicht leistbar angesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. März 2022 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme)