Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice
Zusammenfassung
Der Antrag zur Erweiterung des Programmes 'Der geschenkte Baum' zielt darauf ab, die Erträge aus Ausgleichszahlungen für Neupflanzungen zu nutzen. Dies ist notwendig, da die Mittel aus den Ausgleichszahlungen nicht ausgeschöpft werden und eine Förderung von Neupflanzungen dringend erforderlich ist.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Erträge der Ausgleichszahlungen nach § 4 Abs. 3 der Baumschutzsatzung, die nicht für Neupflanzungen im Rahmen des Programmes ‚Der geschenkte Baum' genutzt werden, für eine Erweiterung dieses Programmes als Zuschuss für Neupflanzungen zu nutzen, die aufgrund der Freiraumsatzung erforderlich werden. Aufgrund der nicht unbegrenzten Mittel soll der Zuschuss auf Grundstücke mit nicht mehr als drei Wohneinheiten und auf maximal 300 qm2 Grundstücksfläche beschränkt werden. Um die Zweckgebundenheit der Ausgleichszahlungen zu gewährleisten, die in § 4 Abs. 3 der Baumschutzsatzung normiert ist, sollen nur Neupflanzungen gefördert werden, jedoch nicht die Fassaden- oder Dachbegrünung.
Begründung
Das Umweltamt der Stadt Frankfurt fördert Neupflanzungen von Bäumen durch das Programm ‚Der geschenkte Baum'. Laut Haushalt sollten im Jahr 2020 200 Bäume, im Jahr 2021 250 Bäume und in den Jahren 2022 und 2023 jeweils 300 Bäume gefördert werden. Tatsächlich wurden 2020 jedoch nur 73 Bäume und 2021 nur 134 Bäume gefördert. Die dafür bereitstehenden Mittel stammen aus Ausgleichszahlungen, die nach § 4 Abs. 3 der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt geleistet werden müssen, wenn eine Ersatzpflanzung für einen beseitigten Baum nicht vorgenommen wird. Die Baumschutzsatzung schreibt vor, dass die Ausgleichszahlungen zweckgebunden für Neupflanzungen von Grünbeständen im Stadtgebiet zu verwenden sind. Da die Unterstützung für die Neupflanzungen nicht ausgeschöpft werden, hat sich im Jahr 2020 ein Budgetübertrag in Höhe von 831.000 Euro ergeben, im Jahr 2021 in Höhe von 819.000 Euro. Die Mittel sind demnach vorhanden und aufgrund der Zweckgebundenheit, die die Baumschutzsatzung vorschreibt, können sie nicht anders ausgegeben werden. Die Erweiterung des Programmes "Der geschenkte Baum" ist somit dringend erforderlich, vor Allem mit Blick auf die erhöhten finanziellen Aufwendungen, die private Eigentümer aufgrund der Anforderungen der Freiraumsatzung treffen. Die Beschränkung auf drei Wohneinheiten und maximal 300 qm Grundstücksfreifläche soll gewährleisten, dass im Wesentlichen Privateigentümer gefördert und sozialverträglich entlastet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2023 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)