Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Zuschuss für die Heussenstamm-Stiftung wird von
| von | 184.500 € |
| um | 15.500 € |
| auf | 200.000 € |
erhöht und der Betrag wird verstetigt. Die Erhöhung geht zu Lasten der Allgemeinen Förderung. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2023 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Weiter wird die Kaltmiete
| von | 49.200 € | (monatlich 4.100 €) |
| um | 13.200 € | (monatlich 1.100 €) |
| auf | 36.000 € | (monatlich 3.000 €) |
verringert und der Betrag wird verstetigt.
Begründung
Die Heussenstamm-Stiftung zeigt in ihrer Galerie meistens Kunstwerke von Frankfurter Künstlerinnen und Künstlern und fördert damit regionale Kulturschaffende der freien Szene. Auch die Heussenstamm-Stiftung hat mit den Folgen der Corona-Pandemie und den gestiegenen Energiekosten zu kämpfen. Um die Arbeit der Heussenstamm-Stiftung weiterhin auf dem bestehenden Niveau zu halten, ist es unabdingbar, die finanziellen Mittel zu erhöhen. Auch durch die Minderung der Kaltmiete können die Stiftungsfinanzen entlastet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)