Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Erhöhung des Zuschusses für den Frankfurter Fastnachtszug

Vorlagentyp: ECDU
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine Erhöhung des Zuschusses für den Frankfurter Fastnachtszug vor, um die steigenden Kosten für die Veranstaltung zu decken. Dies ist notwendig, da die Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge und Spenden nicht mehr ausreicht. Das erwartete Ergebnis ist eine nachhaltige Unterstützung des traditionsreichen Fastnachtsumzugs.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Kultur verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Zuschuss für den Großen Rat e.V. für den Fastnachtszug wird

von74.000 €
um76.500 €
auf150.000 €

erhöht und der Betrag wird verstetigt. Die Erhöhung geht zu Lasten der Allgemeinen Förderung. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2023 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Der Fastnachtszug des Großen Rates mit über 400.000 Besucherinnen und Besuchern wird immer schwerer finanzierbar. Abgesehen von den allgemeinen Preissteigerungen sind es vor allem die Kosten für Ordner, Absperrgitter, Betonblöcke, Wagen-TÜV und Miettoiletten, die solche Großveranstaltungen des Brauchtums zunehmend erschweren. Allein mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden ist dies auf Dauer nicht mehr zu schaffen. Der Brauchtums-Zuschuss für den traditionsreichen Frankfurt Fastnachtsumzug muss deshalb angehoben werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 80
Beraten
Die Vorlage E 220 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPÖkoLinX-ARLDie Partei
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und LINKE. (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 56
Abgelehnt
Die Vorlage E 220 wird im Rahmen der Vorlage E 104 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen E 177) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung