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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine Erhöhung des Zuschusses für das Filmhaus Frankfurt e.V. von 174.000 € auf 200.000 € vor, um die Attraktivität des Angebots zu steigern. Die zusätzlichen Mittel sind notwendig, um die wertvolle Arbeit des Filmhauses zu unterstützen.

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Thema Kultur verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Zuschuss für das Filmhaus Frankfurt e.V. wird von | 174.000 € | um | 26.000 € | auf | 200.000 € | erhöht und der Betrag wird verstetigt. Die Erhöhung geht zu Lasten der Allgemeinen Förderung. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Das Filmhaus Frankfurt e.V. leistet eine weit über die Stadt Frankfurt am Main hinausreichende wertvolle Arbeit. Das Filmhaus Frankfurt e.V. möchte die Attraktivität seines Angebotes steigern. Hierfür werden zusätzliche finanzielle Mittel benötigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage E 216 wird im Rahmen der Vorlage E 102 sowie mit der Maßgabe zur Vorlage E 102 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) sowie, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)

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