Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention umsetzen (6) - Digitale Gewalt - Prävention und…
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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention umsetzen (6) - Digitale Gewalt - Prävention und Beratung für Mädchen und Frauen ausbauen
Zusammenfassung
Es wird eine konzeptionelle Weiterentwicklung und personeller Ausbau von Angeboten gefordert, die sich mit der Prävention von digitaler Gewalt gegen Mädchen und Frauen befasst. Dadurch sollen betroffene Mädchen und Frauen besser informiert und beraten werden, um digitale Gewalt zu beenden und Unterstützung zu erhalten. Das Gesamtbudget beträgt 40.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Für die konzeptionelle Weiterentwicklung und den personellen Ausbau neuer und bereits vorhandener Angebote zur Prävention von digitaler Gewalt gegen Mädchen und Frauen und für die Information und Beratung betroffener Mädchen und Frauen, werden in den Haushaltsplan 2026 in das Haushaltsjahr 2026 40.000,- Euro eingestellt.
Begründung
Durch die stärkere Nutzung und Einbindung von digitalen Technologien wie Computer, Internet und Smartphones in das alltägliche Leben hat Gewalt gegen Mädchen und Frauen eine neue Dimension erhalten. Werden digitale Technologien, und auf Basis dessen vor allem digitale Medien, zum Schaden anderer verwendet, ist die Rede von digitaler Gewalt. Dabei umfasst digitale Gewalt eine Vielzahl von Gewaltformen: Zum einen erweitern sich bereits bestehende Formen von Gewalt gegen Mädchen und Frauen und finden ihre digitale Entsprechung wie beispielsweise bei Belästigung, Mobbing und Stalking. Zum anderen lassen die Anonymität und Reichweite des Internets und die neuen Kontaktmöglichkeiten durch soziale Medien neue Formen der Gewalt entstehen, wie beispielsweise Doxing, Hate Speech oder Revenge Porn. Digitale Gewalterfahrungen gehen oft Erlebnissen psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt in der realen Welt voraus oder mit diesen einher. Die Allgegenwärtigkeit digitaler Medien und die zeitlich unbegrenzte Speicherfähigkeit des Internets sind für betroffene Mädchen und Frauen dabei besonders belastend. Sie brauchen Unterstützung und Beratung, um die digitale Gewalt zu beenden und das Erlebte zu bewältigen. Die Angebote sollen institutionell und fallbezogen vernetzt arbeiten mit weiterführenden Hilfen, Mädchen- und Frauenunterstützungseinrichtungen, mit Polizei, Anwält*innen und Strafverfolgungsbehörden, mit dem Kinderschutz, Jugendeinrichtungen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Familienhilfen, dem Jugendamt und anderen relevanten Institutionen und Organisationen. Es soll in Fortbildungen, mit Informationsmaterial und im Rahmen von Kampagnen auf Handlungsstrategien und Konzepte zum Schutz vor Gewalt im digitalen Raum vermitteln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung)