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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltvorsorge

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Etatantrag E 195 sieht die Fortsetzung des Schutzes der letzten Feldhamsterpopulation in Bergen-Enkheim vor. Es werden jeweils 50.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 beantragt, um Maßnahmen zur Bestandsstützung und Öffentlichkeitsarbeit zu finanzieren. Ziel ist es, die bedrohte Art durch gezielte Maßnahmen zu erhalten und die Bevölkerung für den Artenschutz zu sensibilisieren.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Fortsetzung des Schutzes der letzten verbliebenen und akut vom Aussterben bedrohten Feldhamsterpopulation in Bergen-Enkheim werden in den Haushaltsplan 2024/2025 in das Haushaltsjahr 2024 50.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 50.000 Euro eingestellt.

Aus diesen Mitteln sollen jeweils ca. 35.000 Euro für die Intensivierung der Bestandsstützungsmaßnahmen sowie für das Monitoring und die Öffentlichkeitsarbeit der "AG Feldhamsterschutz" der HGON zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll geprüft werden, ob eine Kooperation mit dem Zoo Frankfurt aufgebaut werden kann, über welche die Zoo-Besucher*innen am Beispiel des Feldhamsters für die Notwendigkeit und die Möglichkeiten des praktischen Artenschutzes "vor der Haustüre" sensibilisiert werden können.

Weitere ca. 25.000 Euro jährlich sollen den möglichst lokalen Landwirt*innen für die feldhamstergerechte Pflege der für die Bestandsstützung vorgesehenen Flächen zur Verfügung gestellt werden. Erfahrungsgemäß fallen bis zu 2.500 Euro für die Pflege dieser Flächen pro Hektar und Jahr an. Darüber hinaus sind umfangreiche Schutzmaßnahmen im gesamten Gebiet notwendig, um die Ausbreitung der Feldhamster zu fördern.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Stadt Frankfurt hat im November 2021 ein umfassendes Arten- und Biotopschutzkonzept (ABSK) für das Gebiet der Stadt Frankfurt vorgelegt. In diesem Konzept wurden die prägenden und bedrohten Arten und Biotope im Stadtgebiet untersucht und Maßnahmen zu ihrem dauerhaften Schutz ausgearbeitet. Die höchste Priorität bei den Schutzmaßnahmen genießen die 59 sog. "Verantwortungsarten", für deren Schutz die Stadt Frankfurt innerhalb von Hessen, innerhalb von Deutschland und weltweit eine besondere Verantwortung hat. Die zeitnahe und wirksame Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen des Konzeptes entscheidet darüber, ob das Überleben der bedrohten Arten im Stadtgebiet dauerhaft gesichert werden kann. Eine dieser sog. "Verantwortungsarten" ist der Feldhamster. Ursprünglich war der Feldhamster eine im Frankfurter Stadtgebiet, in Hessen und Deutschland sehr weit verbreitete Art. Heute ist der Feldhamster eines der am stärksten vom Aussterben bedrohten Säugetiere in Deutschland. Innerhalb von Deutschland gibt es nur noch in fünf Bundesländern letzte Populationen. Eines dieser Länder ist Hessen, doch auch hier ist der Feldhamster mittlerweile stark gefährdet. Innerhalb von Hessen liegt eines der letzten Verbreitungsgebiete im Stadtgebiet Frankfurts. Innerhalb der letzten Jahre sind jedoch auch hier alle Feldhamsterpopulationen bis auf eine ausgestorben. Dieses letzte Verbreitungsgebiet der Feldhamster im Stadtgebiet befindet sich in Bergen-Enkheim. Hier besteht noch ein zusammenhängender Lebensraum für Feldhamster und es gibt eine Verbindung zu den Feldhamsterpopulationen in den Umlandkommunen. Am Beispiel des Feldhamsterschutzes kann auf besonders eindrückliche Weise aufgezeigt werden, wie Artensterben abläuft und welche Maßnahmen zum dauerhaften Schutz von bedrohten Arten ergriffen werden können. Der Feldhamster eignet sich besonders, als Beispiel für die Umsetzung des ABSK, weil er eine "Verantwortungsart" darstellt, weil es noch letzte geeignete Lebensräume gibt, weil er im Prinzip in Koexistenz mit einer landwirtschaftlichen Nutzung überleben kann, weil er sich sehr großer Sympathie in der Bevölkerung erfreut und weil die Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters als Leitart der offenen Agrarlandschaft auch vielen anderen bedrohten Arten wie dem Rebhuhn, der Feldlerche oder dem Feld-Rittersporn zugutekommen, die weniger bekannt sind. Mit dem Etatantrag E 132/23 wurden daher für das Jahr 2023 50.000 Euro für Maßnahmen zum Schutz der letzten und akut vom Aussterben bedrohten Feldhamsterpopulation in Bergen-Enkheim bereitgestellt. Mit diesen Mitteln konnten u.a. den am Schutzprojekt beteiligten Landwirten Mittel für die hamstergerechte Einsaat und Bewirtschaftung der Felder bereitgestellt, Feldhamster für die bestandsstützende Auswilderung gezüchtet und ein Schutzzaun zur Einzäunung des Auswilderungsgebietes erworben werden. Ebenso konnten Telemetrie-Sender sowie ein Telemetrie-Gerät und Lebendfallen für Begleituntersuchungen (speziell: Telemetrie-Studie sowie Fang-Wiederfang-Studie) erworben werden. Durch diese Untersuchungen kann eine dauerhafte Überwachung des Projekts gewährleistet werden und bei Bedarf jederzeit das Auswilderungsprotokoll und/oder die Bewirtschaftung angepasst werden, um einen erfolgreichen Projektverlauf zu gewährleisten. Im Mai 2023 konnten die ersten gezüchteten Feldhamster in den hamsterfreundlich bepflanzten und umzäunten Feldern ausgewildert werden. Dies war ein erster wichtiger Schritt, um die akut vom Aussterben betroffene Feldhamsterpopulation in Bergen-Enkheim in ihrem Bestand zu stützen. Die nachhaltige Stabilisierung des Bestandes der letzten Feldhamster in Bergen Enkheim erfordert jedoch weitere Unterstützung. Der neue Etatantrag stellt daher die Mittel bereit, die für eine Verlängerung des Schutzprojektes erforderlich sind. Die Verlängerung der Finanzierung ist wichtig, um den beteiligten Akteuren - insbesondere den Mitarbeitenden der AG Feldhamsterschutz und den am Projekt beteiligten Landwirten - die erforderliche Planungssicherheit geben zu können, da die Zucht der auszuwildernden Hamster und die Einsaat der Felder schon im Vorjahr für das Folgejahr begonnen werden müssen. Die AG "Feldhamsterschutz" der HGON führt seit den 1990er Jahren das Monitoring der Feldhamsterbestände im Stadtgebiet Frankfurt durch, begleitet die Feldhamsterschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im Rahmen des vom Land Hessen finanzierten Feldflurprogramms u.a. im Main-Kinzig-Kreis (inkl. Bergen-Enkheim) und verantwortet die Feldhamsterschutzmaßnahmen im Rahmen des vom Bund finanzierten Programms "Feldhamsterland" in der Projektregion Hessen. Der Frankfurter Zoo zeichnet sich durch seine Ausrichtung auf praktischen Arten- und Naturschutz aus. Eine Kooperation des Feldhamsterschutz-Projektes mit dem Zoo Frankfurt könnte daher dazu beitragen, dass die Zoo-Besucher*innen beispielsweise über entsprechende Informationstafeln oder Schaugehege auf sehr attraktive und anschauliche Art und Weise am Beispiel des Feldhamsters für die Notwendigkeit und die Möglichkeiten des praktischen Artenschutzes "vor der Haustüre" sensibilisiert werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

22.01 Umweltplanung und Umweltservice

Ausgaben 2025: 13 Mio € · im Antragsjahr 2024 11 Mio € — preisbereinigt +12 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIGÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)

OBR 16
Sitzung 31 · 02.07.2024
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage E 195 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung