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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die Einrichtung eines Fonds in Höhe von 1.000.000 € zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für soziale Träger vor. Dies ist notwendig, um die Mehrkosten aufgrund der Tarifergebnisse der Schlichtungsrunde auszugleichen und die wichtige soziale Arbeit in Frankfurt zu unterstützen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für die Träger im sozialen Bereich wird im Haushalt 2023 ein Fonds mit einem Betrag in Höhe von

1.000.000 €

zweckgebunden aus vorhandenen Mitteln eingerichtet, mit dem den Trägern die Mehrkosten aufgrund der Tarifergebnisse der Schlichtungsrunde ausgeglichen werden.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2023 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Aufgrund der durch Verdi akzeptierten Tarifergebnisse der Schlichtungsrunde kommen auf die sozialen Vereine Mehrkosten für die sogenannte Inflationsausgleichprämie zu. Die mit dem Tarifkompromiss neu ausgehandelten Tarife setzen einen Maßstab, an dem sich fortan die Fachkräfte orientieren werden. Damit es nicht zu einem Wettstreit der Träger um Fachkräfte kommt, müssen hier Lösungen gefunden werden, auch um die Subsidiarität zu wahren. Da aufgrund von Inflation und steigende Energiekosten die sozialen Träger, die über wenig Rücklagen verfügen, weiterhin im Sinne des sozialen Friedens ihre wichtige Arbeit für die Stadt Frankfurt erfüllen können, benötigen diese die Unterstützung in Form der Zahlung der Inflationsausgleichsprämie.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 37
Abgelehnt
Die Vorlage E 194 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

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