Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Städtisches Wohngeld für Menschen mit mittleren Einkommen
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, 500.000 € für ein städtisches Wohngeld für Menschen mit mittleren Einkommen im Jahr 2023 bereitzustellen. Dies soll helfen, die Wohnungsnot in Frankfurt zu lindern und insbesondere Fachkräfte in der Stadt zu halten. Das erwartete Ergebnis ist eine schnellere Unterstützung für Mietinteressenten, die auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
In der Produktgruppe - 17.01 - Wohnen werden
500.000 €
für ein städtisches Wohngeld für Menschen mit mittleren Einkommen im Jahr 2023 bereitgestellt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Das bestehende Wohnungsangebot in Frankfurt reicht bei Weitem nicht aus und insbesondere Menschen mit mittlerem Einkommen, sog. "Normalverdiener", haben Probleme, eine angemessene Wohnung zu finden, die sie auch bezahlen können. Dies betrifft beispielsweise Pflegekräfte, Polizisten, Feuerwehrleute, Erzieher oder auch Angestellte im öffentlichen Dienst - eben diejenigen Fachkräfte, die für eine funktionierende Infrastruktur in dieser Stadt benötigt und derzeit händeringend gesucht werden. So entwickelt sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für den Standort Frankfurt mehr und mehr auch zu einem Nachteil im Wettbewerb um die dringend benötigten Fachkräfte. Die sogenannte Objektförderung (der Bau von Sozialwohnungen), die erst zeitverzögert greift, reicht nicht aus, um das Problem schnell genug zu lösen. Weder die Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft, die dringend eine Wohnung suchen, noch die Arbeitgeber, die unter dem Personalmangel leiden, können warten, bis langwierige Planungsprozesse schließlich zum Bau von (neuem) gefördertem Wohnraum führen. Deshalb ist eine ergänzende Subjektförderung notwendig, mit der den Menschen unmittelbar geholfen wird, indem sie bei der Miete für bereits existierende Wohnungen unterstützt werden. Mit dem städtischen Wohngeld müssen sich die Mietinteressenten nicht mehr gedulden, bis sie eine geförderte Wohnung zugeteilt bekommen, sondern sie können sich selbst Wohnraum im Rahmen der beschriebenen Mietobergrenze in Frankfurt suchen. Damit haben auch Menschen mit einem kleinen Geldbeutel wieder eine Perspektive, schnell am Frankfurter Wohnungsmarkt fündig zu werden. Die förderberechtigten Menschen sollen mit dem Wohngeld einen Zuschuss bekommen, der es ihnen ermöglicht, passenden Wohnraum in Frankfurt am Main anzumieten. Die dabei zu zahlende Miete soll sich an den Mieten des Frankfurter Programms für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen (sogenannter Förderweg 2) orientieren. Diese betragen - je nach Einkommenssituation - 8,50 €, 9,50 € oder im Höchstfall 10,50 € pro m2. Der genannte Personenkreis soll in die Lage versetzt werden, eine Wohnung bis zu maximal 13,50 € pro m2 und Monat auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können, indem er eine finanzielle Unterstützung erhält. Bis zu einer maximalen Miete von 13,50 € pro m2 erstattet die Stadt Frankfurt am Main den Differenzbetrag. Es wird dadurch leichter, Menschen, die als Leistungsträger für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft unverzichtbar sind, in der Stadt Frankfurt zu halten oder sie dazu zu bewegen, hierhin zu ziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2023 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 366) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)