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Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Istanbul-Konvention umsetzen

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Im Etatantrag wird vorgeschlagen, die Sachmittel für die Koordinierungsstelle beim Frauenreferat im Haushalt 2023 um 150.000 € auf insgesamt 200.000 € zu erhöhen. Dies ist notwendig, um die Anforderungen der Istanbul-Konvention zu erfüllen und die Prävention von Gewalt gegen Frauen zu stärken.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Haushalt 2023 werden die Sachmittel für die Umsetzung der Aufgaben der Koordinierungsstelle beim Frauenreferat erneut von bisher 50.000 € um 150.000 € auf dann insgesamt 200.000 € erhöht und bereitgestellt.

Die Mittel werden laut Artikel 10 der Istanbul-Konvention für Forschungs- und Rechercheaufträge, für die Konzipierung und Umsetzung von Modellverfahren zum Gewaltschutz und im Bereich digitaler Gewalt, für die Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt, für die Organisation der Zusammenarbeit mit staatlichen und anderen Institutionen sowie mit Polizei, Justiz, übergeordneten Ebenen, den NGOs und anderen Akteuren im Arbeitsfeld und für die Erstellung und Produktion von Materialien und Infokampagnen, für Veranstaltungen, Moderations- und Referent*innen-Honorare, für Raummieten und Veranstaltungstechnik benötigt. Die Aufgaben der Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention sind umfangreich und mit den bisher im Bereich Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und deren Prävention vorhandenen Sachmitteln nicht darstellbar. Der Betrag von 150.000 € wird dem Haushalt zugesetzt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Istanbul-Konvention verlangt in Artikel 10 - Koordinierungsstelle in Absatz 1: Die Vertragsparteien benennen oder errichten eine oder mehrere offizielle Stellen, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von diesem Übereinkommen erfassten Formen von Gewalt zuständig sind. Diese Stellen koordinieren die in Artikel 11 genannte Datensammlung sowie analysieren und verbreiten ihre Ergebnisse.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 19 · 04.07.2023
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage E 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage E 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONLinkeÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung)

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