Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen
Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Erhöhung der Mittel für die Unterhaltung von Radwegen auf 500.000 € vor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Zustand der Radwege zu verbessern. Dies ist notwendig, da viele Radwege in schlechtem Zustand sind.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Mittel für die Unterhaltung von Radwegen innerhalb der "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" (Kontengruppe 60, 61, 67 - 69) in der Produktgruppe 16.03 werden
von 128.000 € um 372.000 € auf 500.000 €
erhöht. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2023 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke, auch zur Erbringung weiterer Konsolidierungsbeiträge, ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Begründung: Viele Fahrradwege sind in schlechtem Zustand. Um die Verkehrssicherheit der Fahrradfahrer zu erhöhen und um einen weiteren Substanzverzehr der Radwegeinfrastruktur zu verringern, ist es daher sinnvoll, die Mittel für die Instandhaltung und Reparatur von Fahrradwegen zu erhöhen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.07.2023 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 367)