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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Dem Liegenschaftsfonds für Gemeinschaftliches Wohnen einen kräftigen Schub geben

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
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Thema Stadtplanung verfolgen

Begründung

Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Dem Liegenschaftsfonds für Gemeinschaftliches Wohnen einen kräftigen Schub geben Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Mittel des Liegenschaftsfonds (§ 5082 zur M 120/2014) werden um zusätzliche 1.000.000 € erhöht. Begründung: Mit dem Beschluss zur M 120 vom 18.07.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung eines Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten beschlossen. Dieser Fonds hat bereits erfolgreich seine Arbeit aufgenommen. Die Erlöse aus dem Grundstücksverkauf der M 120/2014 in Höhe von 6.928.600 Euro sollen in den Liegenschaftsfonds einfließen. Haushaltstechnisch ist dies noch nicht abschließend beordnet. Insgesamt sollen dem Liegenschaftsfonds mit diesem Etatantrag zukünftig 7.928.600 Euro zur Verfügung stehen. Angesichts der vielen Gruppen, die für sich schon lange für gemeinschaftliches Wohnen engagieren, ist für die nächsten Jahre von einer verstärkten Nachfrage auszugehen. Doch neben dem nächsten Projekt in Fechenheim stehen 2017 unmittelbar Planung und Kauf für Grundstücke in Sossenheim und Höchst an. Die sogenannte soziale Rendite dieser neuen Wohnformen: ehrenamtliche Dienstleistungen und Angebote für Nachbarschaften bzw. größere Quartiere, eine größere städtebauliche Vielfalt und soziale Durchmischung, und nicht zuletzt der damit verbundene geringere Verbrauch an individueller Wohnfläche rechtfertigen diese Erhöhung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Inhalt

Etatantrag vom 26.04.2017, E 13

Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Dem Liegenschaftsfonds für Gemeinschaftliches Wohnen einen kräftigen Schub geben Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Mittel des Liegenschaftsfonds (§ 5082 zur M 120/2014) werden um zusätzliche 1.000.000 € erhöht.

Begründung: Mit dem Beschluss zur M 120 vom 18.07.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung eines Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten beschlossen. Dieser Fonds hat bereits erfolgreich seine Arbeit aufgenommen. Die Erlöse aus dem Grundstücksverkauf der M 120/2014 in Höhe von 6.928.600 Euro sollen in den Liegenschaftsfonds einfließen. Haushaltstechnisch ist dies noch nicht abschließend beordnet. Insgesamt sollen dem Liegenschaftsfonds mit diesem Etatantrag zukünftig 7.928.600 Euro zur Verfügung stehen. Angesichts der vielen Gruppen, die für sich schon lange für gemeinschaftliches Wohnen engagieren, ist für die nächsten Jahre von einer verstärkten Nachfrage auszugehen. Doch neben dem nächsten Projekt in Fechenheim stehen 2017 unmittelbar Planung und Kauf für Grundstücke in Sossenheim und Höchst an. Die sogenannte soziale Rendite dieser neuen Wohnformen: ehrenamtliche Dienstleistungen und Angebote für Nachbarschaften bzw. größere Quartiere, eine größere städtebauliche Vielfalt und soziale Durchmischung, und nicht zuletzt der damit verbundene geringere Verbrauch an individueller Wohnfläche rechtfertigen diese Erhöhung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.05.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. April 2017 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.05.2017 im Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

13.01 Stadtplanung

Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2017 21 Mio € — preisbereinigt +45 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 11 · 22.05.2017
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage E 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFrankfurterFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Mittel des Liegenschaftsfonds "auf 15 Millionen Euro erhöht" werden)

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