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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Konzepts zur Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren vor. Dies ist notwendig, um die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen und das große Potenzial der Abwärme für die Wärmeversorgung in Frankfurt zu nutzen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit der Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (M44/22) hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat unter Punkt III. beauftragt, ein gesamtstädtisches Konzept zur Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren und den Rechenzentrums-Clustern zu erarbeiten. Die Kosten für das Konzept werden in der Vorlage auf einmalig 500.000 € beziffert und sind im Haushaltsentwurf 2023 bereits eingestellt.

Um die Erstellung der Studie zur Abwärmenutzung ämterseitig zu betreuen, werden in den Haushaltsplan 2023 für das Haushaltsjahr 2023 anteilig 16.000 Euro, für die Haushaltsjahre 2024-2026 jeweils 50.000 Euro (insgesamt 166.000 Euro) eingestellt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Begründung: Für Frankfurt mit seiner Lage als zentraler Internetknotenpunkt und seiner daraus resultierenden Entwicklung zum Standort für eine große Zahl von Rechenzentren ist es angesichts der Pläne, im Jahr 2035 die Klimaneutralität zu erreichen unabdinglich, eine aktive Rolle bei der Entwicklung von Projekten zur Nutzung der Abwärme von Rechenzentren einzunehmen. Rein rechnerisch könnte die Abwärme, die in den Rechenzentren auf Frankfurter Stadtgebiet produziert wird, einen großen Teil des Wärmebedarfs der Gebäude in Frankfurt decken. Um dieses große theoretische Potential auch praktisch nutzbar zu machen bedarf es jedoch noch einiger Schritte und größerer Investitionen insbesondere in Nahwärmenetze und das Fernwärmenetz. Um diese möglichst sinnvoll zu tätigen benötigt es wiederrum ein Konzept, das aufzeigt, wie die Abwärme gesamtstädtisch betrachtet nutzbar gemacht werden kann und durch das sichergestellt wird, dass diese Potentiale auch bei der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt werden können. Mit dem Beschluss der Vorlage M44/21 wurde beschlossen, ein solches Konzept zu beauftragen und die Mittel für die Beauftragung stehen bereit. Ohne eine Stelle, die diesen externen Auftrag und dieses wichtige Thema auf Seiten der Stadtverwaltung begleitet, kann es jedoch nicht zum Erfolg gebracht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage E 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

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