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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht eine Aufstockung der Projektfördermittel für kulturelle Bildung vor, um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an künstlerischen Aktivitäten zu fördern. Ziel ist es, qualitativ hochwertige und niedrigschwellige Angebote in Kooperation mit Künstler*innen und Kultureinrichtungen zu schaffen.

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Thema Kultur verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Förderung der Teilhabe insbesondere von Kindern und Jugendlichen an künstlerischen Aktivitäten und kulturellen Angeboten muss es mehr qualitativ hochwertige und gleichzeitig niedrigschwellige Angebote in Kooperation mit Künstler*innen und Kultureinrichtungen geben. Hierfür werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 20.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 20.000 Euro eingestellt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Das Kulturamt der Stadt Frankfurt am Main fördert bereits Projekte Kultureller Bildung, die in Kooperation von Künstler*innen, Kulturschaffenden, Kunst-Vermittler*innen und/oder Kulturinstitutionen mit Initiativen oder Institutionen aus den Bereichen Schule, Kita & Erwachsenenbildung und/oder Kinder, Jugend & Soziales in Frankfurt am Main umgesetzt werden. Die Förderleitlinie zur Förderung von Projekten Kultureller Bildung durch das Kulturamt der Stadt Frankfurt wurde 2022 aktualisiert und überarbeitet. Darin sind die Voraussetzungen und Qualitätskriterien formuliert, anhand derer über die Förderung von Projekten entschieden wird. Zusätzlich können bei der Antragstellung besondere Stärken der Projekte, beispielsweise in den Bereichen Diversität & Inklusion sowie Prävention & Kindeswohl, berücksichtigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 28 · 04.07.2024
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage E 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

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