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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag E 132 sieht die Bereitstellung von 55.000 Euro für den Schutz der letzten Feldhamsterpopulation in Bergen-Enkheim vor. Dies ist notwendig, um die bedrohte Art zu erhalten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die Mittel sollen insbesondere für die Unterstützung lokaler Landwirte und für Monitoring-Maßnahmen verwendet werden.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Haushaltsplan 2023 werden für das Haushaltsjahr 2023 55.000,- zur Fortsetzung des Schutzes der letzten verbliebenen und akut vom Aussterben bedrohten Feldhamsterpopulation in Bergen-Enkheim eingestellt.

Aus diesen Mitteln sollen ca. 30.000,- Euro für die Intensivierung der Bestandsstützungsmaßnahmen sowie für das Monitoring und die Öffentlichkeitsarbeit der "AG Feldhamsterschutz" der HGON zur Verfügung gestellt werden.

Weitere ca. 25.000,- Euro sollen den möglichst lokalen Landwirt*innen für die feldhamstergerechte Pflege, der für die Bestandsstützung vorgesehenen Flächen zur Verfügung gestellt werden. Erfahrungsgemäß fallen bis zu 2.500,- Euro für die Pflege dieser Flächen pro Hektar und Jahr an. Darüber hinaus sind umfangreiche Schutzmaßnahmen im gesamten Gebiet notwendig, um die Ausbreitung der Feldhamster zu fördern.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Stadt Frankfurt hat im November 2021 ein umfassendes Arten- und Biotopschutzkonzept (ABSK) für das Gebiet der Stadt Frankfurt vorgelegt. In diesem Konzept wurden die prägenden und bedrohten Arten und Biotope im Stadtgebiet untersucht und Maßnahmen zu ihrem dauerhaften Schutz ausgearbeitet. Die höchste Priorität bei den Schutzmaßnahmen genießen die 59 sog. "Verantwortungsarten", für deren Schutz die Stadt Frankfurt innerhalb von Hessen, innerhalb von Deutschland und weltweit eine besondere Verantwortung hat. Die zeitnahe und wirksame Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen des Konzeptes entscheidet darüber, ob das Überleben der bedrohten Arten im Stadtgebiet dauerhaft gesichert werden kann. Eine dieser sog. "Verantwortungsarten" ist der Feldhamster. Ursprünglich war der Feldhamster eine im Frankfurter Stadtgebiet, in Hessen und Deutschland sehr weit verbreitete Art. Heute ist der Feldhamster eines der am stärksten vom Aussterben bedrohten Säugetiere in Deutschland. Innerhalb von Deutschland gibt es nur noch in fünf Bundesländern letzte Populationen. Eines dieser Länder ist Hessen, doch auch hier ist der Feldhamster mittlerweile stark gefährdet. Innerhalb von Hessen liegt eines der letzten Verbreitungsgebiete im Stadtgebiet Frankfurts. Innerhalb der letzten Jahre sind jedoch auch hier alle Feldhamsterpopulationen bis auf eine ausgestorben. Dieses letzte Verbreitungsgebiet der Feldhamster im Stadtgebiet befindet sich in Bergen-Enkheim. Hier besteht noch ein zusammenhängender Lebensraum für Feldhamster und es gibt eine Verbindung zu den Feldhamsterpopulationen in den Umlandkommunen. Am Beispiel des Feldhamsterschutzes kann auf besonders eindrückliche Weise aufgezeigt werden, wie Artensterben abläuft und welche Maßnahmen zum dauerhaften Schutz von bedrohten Arten ergriffen werden können. Der Feldhamster eignet sich besonders, als Beispiel für die Umsetzung des ABSK, weil er eine "Verantwortungsart" darstellt, weil es noch letzte geeignete Lebensräume gibt, weil er im Prinzip in Koexistenz mit einer landwirtschaftlichen Nutzung überleben kann, weil er sich sehr großer Sympathie in der Bevölkerung erfreut und weil die Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters als Leitart der offenen Agrarlandschaft auch vielen anderen bedrohten Arten wie dem Rebhuhn, der Feldlerche oder dem Feld-Rittersporn zugutekommen, die weniger bekannt sind. Mit dem Etatantrag E 100/22 wurden daher für das Jahr 2022 50.000 Euro für Maßnahmen zum Schutz der letzten und akut vom Aussterben bedrohten Feldhamsterpopulation in Bergen-Enkheim bereitgestellt. Mit diesen Mitteln konnten u.a. den am Schutzprojekt beteiligten Landwirten Mittel für die hamstergerechte Einsaat und Bewirtschaftung der Felder bereitgestellt, Feldhamster für die bestandsstützende Auswilderung gezüchtet und ein Schutzzaun zur Einzäunung des Auswilderungsgebietes erworben werden. Ebenso konnten Telemetrie-Sender, sowie ein Telemetrie-Gerät und Lebendfallen für Begleituntersuchungen (speziell: Telemetrie-Studie sowie Fang-Wiederfang-Studie) erworben werden. Durch diese Untersuchungen kann eine dauerhafte Überwachung des Projekts gewährleistet werden und bei Bedarf jederzeit das Auswilderungsprotokoll und/oder die Bewirtschaftung angepasst werden, um einen erfolgreichen Projektverlauf zu gewährleisten. Im Mai 2023 können voraussichtlich die ersten gezüchteten Feldhamster in den hamsterfreundlich bepflanzten und umzäunten Feldern ausgewildert werden. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um die akut vom Aussterben betroffene Feldhamsterpopulation in Bergen-Enkheim in ihrem Bestand zu stützen. Die nachhaltige Stabilisierung des Bestandes der letzten Feldhamster in Bergen Enkheim erfordert jedoch weitere Unterstützung. Der neue Etatantrag stellt daher die Mittel bereit, die für eine Verlängerung des Schutzprojektes erforderlich sind. Die Verlängerung der Finanzierung ist wichtig, um den beteiligten Akteuren - insbesondere den Mitarbeitenden der AG Feldhamsterschutz und den am Projekt beteiligten Landwirten - die erforderliche Planungssicherheit geben zu können, da die Zucht der auszuwildernden Hamster und die Einsaat der Felder schon im Vorjahr für das Folgejahr begonnen werden müssen. Die AG "Feldhamsterschutz" der HGON führt seit den 1990er Jahren das Monitoring der Feldhamsterbestände im Stadtgebiet Frankfurt durch, begleitet die Feldhamsterschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im Rahmen des vom Land Hessen finanzierten "Feldflurprogramms" u.a. im Main-Kinzig-Kreis (inkl. Bergen-Enkheim) und verantwortet die Feldhamsterschutzmaßnahmen im Rahmen des vom Bund finanzierten Programms "Feldhamsterland" in der Projektregion Hessen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

22.01 Umweltplanung und Umweltservice

Ausgaben 2025: 13 Mio € · im Antragsjahr 2023 11 Mio € — preisbereinigt +16 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage E 132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

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