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Produktbereich: 35 Zentrale Dienste Produktgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechnik

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die Bereitstellung von 130.000 EUR für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vor, um E-Government-Dienste für Bürger*innen und Bedienstete im öffentlichen Dienst zu verbessern. Ziel ist es, alle Bürger*innen-Services online zugänglich zu machen und die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen voranzutreiben.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Bürger*innen und Bediensteten im öffentlichen Dienst müssen durch bediener*innenfreundliches und zukunftssicheres E-Government entlasten werden. Dies muss möglichst alle Bürger*innen-Services online zugänglich machen. Dafür ist insbesondere die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG), welches die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorsieht unablässig.

Für die weitere Umsetzung des OZG werden in der Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnik einmalige Mittel in Höhe von 130.000 EUR bereitgestellt.

Der Betrag von 130.000 Euro wird dem Haushalt zugesetzt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.

Begründung

Die OZG-Umsetzung in Frankfurt gliedert sich derzeit in folgende Maßnahmengruppen: - Civento-Basiskosten (16A trägt die Kosten für den Betrieb, die Lizenzierung, die Verfahrenspflege und den Betriebssupport; derzeit entfallen die Kosten für die Lizenzierung und Verfahrenspflege aufgrund der Landesförderung). - Umsetzung der Top-30-Liste mittels civento sowie weiterer priorisierter Geschäftsprozesse; Umsetzung einfacher Anwendungen (z.B. Bestellformulare) mittels civento; ohne Sachbearbeitung und elektronische Bescheidung. - Übernahme der standardisierten Verfahren aus den hessischen Digitalisierungsfabriken. Hier zeichnet sich ab, dass in hohem Maße Änderungen/Ergänzungen und die dauerhafte Pflege notwendig sind. Diese sind kostenpflichtig. - Übernahme von EfA-Leistungen, die von Bund und Land bereitgestellt werden. Hier ist noch nichts zu den Folgekosten bekannt. In Teilen werden die Kosten bereits vom Amt für Informations- und Kommunikationstechnik getragen, jedoch nicht für alle Maßnahmen und nicht in vollem Umfang. Insbesondere für die Umsetzung der Top-30-Liste sind diverse umzusetzende Maßnahmen nicht gedeckt, wie etwa Fachverfahren wozu der digitale Bauantrag, der Frankfurt Pass oder die Ablösung der Software LEA im Standesamt zählen. Auch die großen auf kommunalem Satzungsrecht beruhenden Leistungen, für die es keine standardisierten Antragsverfahren aus den Digitalisierungsfabriken geben wird (z.B. Ferienkarte, Frankfurt-Pass, Leseausweis Stadtbücherei), sind im Rahmen dieser Liste abzuhandeln. Aktuell muss die Umsetzung der Top-30-Liste aktuell zugunsten der Anpassung standardisierter Antragsverfahren aus den hessischen Digitalisierungsfabriken depriorisiert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage E 132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

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