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Förderung von Selbstverteidigungskursen für Mädchen in Grundschulen

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine einmalige Förderung in Höhe von 50.000 Euro für den Verein "Frauen in Bewegung e.V." vor, um Selbstverteidigungskurse für Mädchen in Grundschulen zu unterstützen. Dies ist notwendig, um Mädchen in ihrer Selbstbestimmung und Selbstverteidigung zu stärken und geschlechtsspezifischer Gewalt entgegenzuwirken.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Haushaltsplan 2023 wird für den Verein "Frauen in Bewegung e.V." für das Haushaltsjahr 2023 einmalig eine Förderung in Höhe von 50.000,- Euro eingestellt, um projektgebunden die Arbeit im Bereich Empowerment-, Selbstverteidigungs- und Kampfkunsttraining für Mädchen im Grundschulalter aufrechtzuerhalten und auszubauen.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die von der Stadt Frankfurt veranstalteten oder geförderten Sportveranstaltungen sind für alle Sportinteressierten offen. In Frankfurt lebende Personen sind eingeladen, am Sportleben in dieser Stadt aktiv teilzunehmen. Im Alltag ist jedoch zu beobachten, dass viele Sportarten und Vereine sehr traditionell und oftmals noch von klaren Geschlechterzuordnungen geprägt sind. Dies galt und gilt auch im Bereich des Kampfsportes, der Selbstverteidigung und der Gewaltprävention. Aus diesem Grund wurde 1985 einer der ersten Gewaltpräventionskurse für Mädchen und Frauen angeboten. Diese Kurse werden seither von sehr vielen Mädchen und Frauen besucht, und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Da aber nicht alle Mädchen den Zugang zu den Vereinen finden und auch nicht alle Eltern über das Wissen dieser Angebote und die finanziellen Mittel verfügen, müssen die Kurse zu den Mädchen kommen. Gerade Mädchen, die immer wieder in bedrohliche und potentiell gefährliche Situationen geraten, sollten daher frühzeitig Strategien und Techniken erlernen, um bedrohliche Situationen zu erkennen und sich wehren zu können. Im Hinblick auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention, die als zentrale Vorgabe den Ausbau von Präventionsangeboten hat, um geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen, wird immer wieder deutlich, dass, Selbstverteidigung, Selbstbehauptung, Selbstbestimmung, und Empowerment prioritäre Themen ist. Unter dem Motto "Sicher, Stark, Selbstbewusst" fanden daher mit Trainerinnen von "Frauen in Bewegung" seit 2020 auch an mehreren Grundschulen Gewaltpräventionskurse für Mädchen statt. Konkret waren dies 38 Empowerment-Selbstverteidigungskurse mit mehr als 470 Teilnehmerinnen, dazu zehn Gewaltpräventionskurse an Grundschulen sowie weitere wöchentliche Empowermentkurse an Grundschulen. Diese Kurse fanden trotz Pandemie statt und der Bedarf solcher Kurse ist aufgrund der Zahlen über Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie der hohen Dunkelziffer weiterhin hoch. Laut Bundesfrauenministerin Lisa Paus erleiden jede Stunde durchschnittlich 13 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner eine Frau zu töten. Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch ihren derzeitigen oder vorherigen Partner. Die WHO geht davon aus, dass in Deutschland ca. 1 Million Kinder sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei Kinder. Umso wichtiger sind die Präventionsprogramme von "Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V.", die das Ziel haben, Frauen und Mädchen zu stärken und sie zu befähigen, sich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt zu wehren. Dieses Programm muss daher dringend weiter aufgelegt, bzw. erhalten und mit geeigneten Trägern an möglichst vielen Grundschulen in Frankfurt angeboten werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage E 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

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