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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Fördertopf für Balkon-Solarpanels für…

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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Fördertopf für Balkon-Solarpanels für Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnungen des 1. oder 2. Förderwegs

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, einen Fördertopf für Balkon-Solarpanels in städtischen Wohnungen einzurichten, um Mieterinnen und Mietern des 1. und 2. Förderwegs zu helfen. Dies ist notwendig, da die Energiekosten stark gestiegen sind und viele Mieter finanziell nicht in der Lage sind, in erneuerbare Energien zu investieren.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, einen Fördertopf für Balkon-Solar-Panels in Wohnungen der Stadt bzw. der städtischen Wohnungsbaugesellschaft AGB aufzulegen.

Der Fördertopf verfügt erstmals 2022 über ein Fördervolumen von 50.000 €, die entsprechend für 2022 zusätzlich in das Produkt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" einzustellen sind.

Antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter von Wohnungen des 1. und 2. Förderwegs mit einem Balkon in entsprechender Sonnenausrichtung.

Gefördert werden ein Paket aus bei Umzug mitnehmbaren Solar-Panels und den Kosten für die Verlegung einer Einspeisesteckdose.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.

Begründung

Die Energiekosten sind in den vergangenen Monaten extrem gestiegen. Nochmals erhöht wurden diese Preissteigerungen durch den Krieg in der Ukraine. Zusätzlich werden Ende des Jahres Kraftwerke abgeschaltet, der Anteil der erneuerbaren Energien hat sich aber noch nicht dahingehend erhöht, dass erneuerbare Energien Atom- oder Kohlestrom vollständig kompensieren. Mieterinnen und Mieter von Wohnungen des 1. und 2. Förderwegs sind finanziell nicht in der Lage, auch solche kleineren Investitionen zu tätigen. Es müssen sich aber alle beteiligen, damit der Anteil an erneuerbaren Energien steigt. Solche Panels haben eine Lebensdauer von 15 Jahren und sich nach ca. 7,5 Jahren amortisiert, sprich: Die Einsparungen durch erneuerbar produzierten Strom haben die Kosten für das Panel nach dieser Zeit übertroffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 8 · 23.05.2022
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage E 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDLinkeGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage E 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

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