Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht vor, dass mindestens 500.000 Euro für den Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden reserviert werden. Ab dem Haushaltsjahr 2023 soll diese Summe auf 1 Million Euro pro Jahr erhöht werden, um die Nutzung von Photovoltaik zu fördern und die Energiewende voranzutreiben.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Um die Ausstattung stadteigener Gebäude mit Photovoltaikanlagen voranzutreiben werden aus vorhandenen Mitteln im Produkt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" mindestens 500.000 Euro zweckgebunden für den Bau solcher Anlagen auf städtischen Gebäuden in den Haushalt reserviert. Ab dem Haushaltsjahr 2023 steigt diese Summe auf 1 Millionen Euro pro Jahr an.
Wo dies sachlich geboten ist, ist auch der Bau einer Thermosolaranlage möglich.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.
Begründung
Die verstärkte Nutzung von Photovoltaik ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Die Stadt Frankfurt sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und möglichst viele städtische Gebäude mit entsprechenden Anlagen ausstatten. Mittel, die explizit für die energetische Ertüchtigung von Bestandgebäuden reserviert sind, wurden für das laufende Haushaltsjahr erstmals in einer Höhe von 12,5 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. In den kommenden Jahren sollen diese Mittel auf jeweils 25 Millionen Euro steigen. Vor diesem Hintergrund ist es angemessen, eine Teilsumme zweckgebunden für den Bau von Photovoltaikanlagen zu reservieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 197) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 197), AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine Million durch zehn Millionen ersetzt werden) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)