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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht eine Erhöhung des Zuschusses für das Künstlerhaus Mousonturm um 58.850 Euro auf insgesamt 4.185.850 Euro vor, um Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Inklusion zu fördern. Dies ist notwendig, um den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden und eine inklusive Kulturpraxis zu gewährleisten.

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Thema Kultur verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Haushaltsplan 2023 wird im Haushaltsjahr 2023 der Zuschuss für das Künstlerhaus Mousonturm von 4.127.000 Euro um 58.850 Euro auf 4.185.850 Euro erhöht, um weitere Maßnahmen zum barrierefreien Umbau und zur Inklusion durchführen zu können. (s. Anlage: Vorläufiger Kostenplan).

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt unmissverständlich klar: Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht. Diesem kommen die wenigsten öffentlichen Institutionen nach. Auch Theater nicht, obwohl doch gerade sie in der permanenten Auseinandersetzung mit Fragen der Repräsentation eine Schlüsselrolle spielen sollten. Öffentlichen Institutionen muss es dabei nicht nur um eine infrastrukturelle Ermöglichung, sondern auch um eine diskursive und künstlerische Verhandlung eines ganzheitlichen Verständnisses von Teilhabe und Inklusion gehen. Das Künstler*innenhaus Mousonturm hat bereits zahlreiche Schritte im Bereich Barrierefreiheit und Inklusion unternommen. Mit den mit dem Etatantrag E 84/2020 beantragten städtischen finanziellen Mittel konnte eine umfassende Evaluation der baulichen und sozialen Barrieren am Mousonturm durchgeführt werden; unter Beratung von Expert*innen wurden Maßnahmen entwickelt, um diese abzubauen. Bisher wurde unter anderem erreicht: - Schaffung einer (befristeten) Stelle zur Koordination der Barrierefreiheitsmaßnahmen - Sensibilisierung aller festangestellten und freien Mitarbeiter*innen zu Barrierefreiheit in den Darstellenden Künsten - Kontinuierliche Arbeit mit Künstler*innen mit Behinderung, v.a. in Produktionen, die "disabled lead" sind - Überarbeitung der Printprodukte nach Barrierefreiheits-Standards Mehrere Maßnahmen befinden sich nach entsprechender Beratung in Umsetzungsreife und werden derzeit angegangen, wie etwa die Überarbeitung der Online-Kommunikation und Website des Mousonturms sowie die Planung und Implementierung eines Leitsystems für blindes und sehbehindertes (b.u.s.) Publikum und b.u.s. Künstler*innen. Durch diese Schritte konnten Grundvoraussetzungen für eine inklusive Kulturpraxis geschaffen werden. Das Revisionsamt bestätigte dem Mousonturm im Zuge seiner Prüfung die Angemessenheit und Effizienz der Mittelverwendung bei gleichzeitiger Betonung der Relevanz und Qualität dieser Arbeit am Mousonturm. Im Zuge der Evaluation zeichnet sich ab, dass der Abbau sozialer Barrieren sehr viel komplexer und langwieriger ist als derjenige der baulichen Barrieren. Mit Blick auf das Publikum bedarf es qualitätsgeprüfter und regelmäßiger Access-Angebote, um bei den entsprechenden Zielgruppen Vertrauen zu schaffen und diesen nicht nur punktuelle, sondern grundsätzliche Zugänge zum kulturellen Angebot der Stadt Frankfurt zu bieten. Insofern sollen neben den Maßnahmen, welche der Mousonturm kontinuierlich im Bereich seiner Infrastruktur unternimmt, in 2024 regelmäßige Publikumsformate angeboten werden, um Publikum mit Behinderung nachhaltig Zugänge zum Programm des Mousonturms zu bieten. Durch die Austragung und die geschäftsführende Verantwortung des Mousonturms von "Politik im freien Theater" und "Theater der Welt" profitierten bereits zwei institutionsübergreifende Festivals von den sich am Mousonturm entwickelnden Expertisen (welche insbesondere durch die Beratung durch die Koordinatorin für Barrierefreiheit des Mousonturms implementiert wurde) und so konnten bereits über zehn Spielstätten und Kulturorte in Frankfurt und Offenbach konkrete Handlungsmaßgaben umsetzen (u.a. Schauspiel Frankfurt, Museum Angewandte Kunst). In Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Stadt Frankfurt wird zunehmend die Sehnsucht deutlich, sich mit Blick auf inklusive Kulturpraxis zu vernetzen, um die festgestellten Defizite im Bereich Barrierefreiheit in gemeinsamen Anstrengungen zu beheben. In seinen kooperativen Produktionszusammenhängen engagiert sich der Mousonturm bereits jetzt modellhaft über seine institutionellen Grenzen hinweg und entwickelt sich, wie auch im Römer-Koalitionsvertrag als Ziel festgehalten, zum Kompetenzzentrum Barrierefreiheit in den (Darstellenden) Künsten. In diesem Sinne sollen die am Mousonturm gewonnen Erkenntnisse und die sich hier bündelnde Expertise ab 2024 in einem vierteljährlich stattfindenden "Forum inklusive Kulturpraxis" mit weiteren städtischen Kulturinstitutionen am runden Tisch geteilt werden. Dieses Forum wird von überregionalen Expert*innen mit gelebter Erfahrung von Behinderung moderiert, um differenzierte und vielstimmige Perspektiven auf inklusive Kulturpraxis zu ermöglichen und zusätzliche Expertise nach Frankfurt zu holen. Dieses Forum bietet Raum für institutionelles Lernen, Skill Sharing, Wissenstransfer, Rückfragen und die Vermittlung von Expertisen. Modellhaft werden hier Aspekte inklusiver Kulturpraxis diskutiert, entwickelt und dokumentiert, um der auch von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention Folge zu leisten und städtische Kulturinstitutionen auf den 2025 in Kraft tretenden European Accessibility Act vorzubereiten, demzufolge Angebote zukünftig grundsätzlich barrierefrei angelegt sein müssen. Exemplarisch sollte zumindest eine der städtischen Kultureinrichtungen diesen Ansprüchen genügen und modellhaft auf die Kulturlandschaft Frankfurts wirken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage E 109 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage E 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

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