Die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) im Bestand sanieren
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Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 157
Betreff: Die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) im Bestand sanieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3375 - OA 55/16 OBR 8, B 282/18 - Zwischenbericht: Teile der bereitgestellten Planungsmittel wurden für die Durchführung einer Planungshase 0 verwendet. In Zukunftswerkstätten wurden gemeinsam mit der Schulgemeinde sowie den beteiligten Fachämtern die zukünftigen pädagogischen Bedürfnisse erarbeitet. Nach Abschluss dieser Planungsphase wurde, unter Berücksichtigung der Ergebnisse, ein Flächenprogramm aufgestellt. Dieses wurde im Juli 2018 durch den Magistrat beschlossen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass jetzt mit der Planung sowie der geprüften Kostenschätzung begonnen werden kann. Die Maßnahme schließt die Sanierung des Schulschwimmbades an der Ernst-Reuter-Schule mit ein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Mai 2019 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 55 zurück — Anregung, beschlossen am 1. September 2016. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER