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Besuch der Stadtverordnetenvorsteherin in der Abu-Bakr-Moschee am 23.09.2026 und städtische Beziehungen zur Islamischen Gemeinde Frankfurt e. V.

Vorlagentyp: AAfD

Zusammenfassung

Die Anfrage bezieht sich auf den Besuch der Stadtverordnetenvorsteherin in der Abu-Bakr-Moschee und die städtischen Beziehungen zur Islamischen Gemeinde Frankfurt e.V. Sie stellt Fragen zu den Vorbereitungen des Besuchs, den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes sowie den Beziehungen und Zuwendungen zwischen der Stadt und den Organisationen.

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Fragen an den Magistrat

Am 23.09.2026 besuchte die Stadtverordnetenvorsteherin die Abu-Bakr-Moschee in Frankfurt. Die Stadtverordnetenvorsteherin ist die protokollarisch höchste Repräsentantin der Stadt. Träger der Moschee ist die Islamische Gemeinde Frankfurt e.V. (IGF), deren Geschäftsführer Herr Mohamed Seddadi ist. Herr Seddadi ist zugleich Koordinator des Koordinationsrats der Moscheen in Frankfurt (KRMF).

Herr Seddadi hat nach öffentlich zugänglichem Bildmaterial über mehrere Jahre wiederholt an Veranstaltungen des "Europäischen Instituts für Humanwissenschaften" (EIHW) in Frankfurt teilgenommen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellte mit Urteil vom 21.11.2017 (Az. 5 A 2126/16) fest, das EIHW diene "als Schulungsstätte der Verbreitung der MB-Ideologie", also der Ideologie der Muslimbruderschaft. Nach Auskunft der Landesregierung (Drs. 21/4483) steht das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen hinsichtlich des EIHW im Austausch mit der Stadt Frankfurt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

Zum Besuch am 23.09.2026:

  1. War die Stadtverwaltung an der Vorbereitung des Besuchs beteiligt?
  2. Wurden vor dem Besuch Erkenntnisse aus dem Austausch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz (vgl. Drs. 21/4483) einbezogen? Falls nein, warum nicht?

Zum Verfahren:

  1. Gibt es Leitlinien oder ein festgelegtes Verfahren, nach dem Besuche und Ehrungen von Amts- und Mandatsträgern bei Organisationen mit Bezügen zur Muslimbruderschaft vorab mit vorliegenden Erkenntnissen abgeglichen werden? Falls ja, wie lauten sie; falls nein, plant der Magistrat ein solches Verfahren?
  2. Welche Erkenntnisse über Bezüge der IGF oder des KRMF zur Muslimbruderschaft oder zum EIHW liegen dem Magistrat vor?
  3. Welche Zuwendungen hat die Stadt Frankfurt der IGF und dem KRMF gewährt (bitte nach Höhe, Zweck und bewilligender Stelle darstellen)? Sind darin Mittel enthalten, die über Dritte, etwa im Rahmen von Projektträgerschaften, weitergeleitet wurden?

Zu finanziellen und sonstigen Leistungen:

  1. Hat die Stadt der IGF oder dem KRMF städtische Räume überlassen? Falls ja, bitten wir um Nennung von Datum, Ort, Anlass und Konditionen (entgeltlich, vergünstigt, unentgeltlich).
  2. Welche Dialog- und Projektkooperationen bestanden oder bestehen zwischen der Stadt (einschließlich des Amts für multikulturelle Angelegenheiten) und der IGF oder dem KRMF? Bitte nach Projekt, Laufzeit und städtischem Mitteleinsatz aufschlüsseln.
  3. Sind IGF oder KRMF in städtischen oder städtisch geförderten Gremien vertreten? Falls ja, in welchen und seit wann?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Oktober 2026 brachte AfD diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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