Auffällige Panaschierverflechtungen, Briefwahlergebnisse und Wahlprüfung bei den Frankfurter Kommunalwahlen 2026
Zusammenfassung
Die Anfrage befasst sich mit auffälligen Panaschierverflechtungen und Unregelmäßigkeiten bei den Frankfurter Kommunalwahlen 2026, insbesondere in Bezug auf die Briefwahl und die Zusammensetzung der Stadtratsliste. Der Antragsteller fordert eine umfassende Prüfung dieser Vorkommnisse durch den Magistrat.
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Bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 kam es sowohl bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung als auch bei der Wahl zur Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) zu teilweise erheblichen Veränderungen der ursprünglichen Listenreihenfolgen durch Kumulieren und Panaschieren. Panaschieren und Kumulieren sind ausdrücklich vorgesehene Bestandteile des hessischen Kommunalwahlrechts. Die Möglichkeit, Kandidatinnen und Kandidaten auch über die Grenzen einzelner Wahlvorschläge hinweg gezielt Stimmen zu geben und damit Einfluss auf die endgültige Reihenfolge zu nehmen, ist Ausdruck des Wählerwillens und für sich genommen kein Hinweis auf Unregelmäßigkeiten. Die inzwischen von der kommunalen Statistikstelle veröffentlichten Daten in der "Frankfurt WAHLEN.ANALYSE" dokumentieren jedoch bemerkenswerte Panaschierverflechtungen zwischen einzelnen Wahlvorschlägen. So vergaben allein Wählerinnen und Wähler mit einem IBF-Listenkreuz bei der Stadtverordnetenwahl 47.527 Stimmen an Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge. Bei einzelnen Kandidierenden von CDU, SPD und GRÜNEN waren zugleich erhebliche Verbesserungen der ursprünglichen Listenplätze zu verzeichnen. Nach Presseberichten erhielten mehrere Kandidierende jeweils mehr als 6.000 Panaschierstimmen von Briefwählerinnen und Briefwählern mit einem Listenkreuz bei "Ich bin ein Frankfurter" (IBF). In mehreren Fällen sollen diese Stimmen für den Einzug in die Stadtverordnetenversammlung von entscheidender Bedeutung gewesen sein. Darüber hinaus wurde öffentlich über erhebliche Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahlergebnissen berichtet. Auch die amtliche Auswertung der KAV-Wahl zeigt bemerkenswerte Panaschierverflechtungen. Bei mehreren politisch und gesellschaftlich unterschiedlich ausgerichteten Wahlvorschlägen stammen besonders viele Panaschierstimmen aus IBF-Stimmzetteln. Gleichzeitig zeigen sich bei einzelnen Kandidierenden erhebliche Veränderungen der ursprünglichen Listenreihenfolge. Von besonderem Interesse sind dabei auch personelle Überschneidungen. Mehrere Kandidierende von CDU, SPD und GRÜNEN, die durch hohe Panaschierstimmen deutlich in ihren jeweiligen Listen nach vorne rückten, gehören zugleich dem Präsidium der KAV als Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter des KAV-Vorsitzenden an. Der KAV-Vorsitzende selbst ist IBF-Mandatsträger sowohl in der Stadtverordnetenversammlung als auch in der KAV. Auch bei weiteren KAV-Wahlvorschlägen zeigen die veröffentlichten Daten auffällige Verflechtungen. Bei sieben Listen - darunter GRÜNE, VOLT, Serbische Liste, Ukrainische Diaspora und BFF - stammen die jeweils meisten Panaschierstimmen aus Stimmzetteln mit einem IBF-Listenkreuz. Bei CDU, SPD, FDP und der Afghanischen Liste stellt IBF jeweils die zweitgrößte Quelle von Panaschierstimmen dar. Die BIG nimmt ausdrücklich auch Auffälligkeiten bei der eigenen Liste in den Blick. Die BIG-Liste erhielt ihre meisten Panaschierstimmen von Wählerinnen und Wählern mit einem Listenkreuz bei der Chinesischen Liste. Ein Kandidat rückte im Ergebnis innerhalb der BIG-Liste von Listenplatz 10 auf Platz 1 vor und überholte damit den ursprünglichen Spitzenkandidaten. Diese Feststellungen stellen für sich genommen keinen Nachweis eines unzulässigen Wahlverhaltens oder sonstiger Unregelmäßigkeiten dar. Ebenso stellt eine Strafanzeige allein keinen Nachweis einer Straftat dar. Gerade angesichts der Größenordnung, der wiederkehrenden Muster und der möglichen Auswirkungen auf die personelle Zusammensetzung der gewählten Vertretungen besteht jedoch ein erhebliches öffentliches Interesse an einer transparenten, nachvollziehbaren und ergebnisoffenen Bewertung. Zusätzlicher Aufklärungsbedarf besteht hinsichtlich der öffentlich berichteten Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahlergebnissen. Die Briefwahl ist ein unverzichtbarer Bestandteil demokratischer Wahlen. Gleichzeitig kann bei ihr naturgemäß nicht in gleicher Weise wie im Wahllokal unmittelbar kontrolliert werden, ob die wahlberechtigte Person den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet, geheim und frei von unzulässiger Einflussnahme Dritter ausgefüllt hat. Umso wichtiger sind wirksame organisatorische Sicherungen sowie transparente Verfahren zum Umgang mit konkreten Verdachtsmomenten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, welche Erkenntnisse den zuständigen städtischen Stellen zu Beschwerden, Strafanzeigen oder sonstigen Hinweisen auf mögliche Unregelmäßigkeiten vorlagen und zu welchem Zeitpunkt diese bekannt waren. Von besonderer Bedeutung ist, ob dem Wahlprüfungsausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vor ihrer Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl am 21. Mai 2026 alle für die Wahlprüfung erheblichen Erkenntnisse zur Verfügung standen. Darüber hinaus ist zu klären, welche Erkenntnisse aus der Kommunalwahl 2021 hinsichtlich möglicher Risiken oder Auffälligkeiten bei der Briefwahl vorlagen und welche organisatorischen oder präventiven Konsequenzen daraus für die Kommunalwahl 2026 gezogen wurden. Eine ergebnisoffene Aufklärung dient dabei allen Beteiligten. Sie schützt diejenigen, die ordnungsgemäß gewählt wurden, vor unbegründeten Verdächtigungen. Sollten sich hingegen tatsächliche Unregelmäßigkeiten ergeben, muss zugleich sichergestellt sein, dass mögliche Nachteile für andere Kandidatinnen und Kandidaten aufgeklärt und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Dies vorausgeschickt, bitte ich den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie erklärt und bewertet der Magistrat die außergewöhnlich hohen Panaschierstimmen aus IBF-Stimmzetteln für einzelne Kandidierende von CDU, SPD und GRÜNEN, durch die es teilweise zu erheblichen Veränderungen der ursprünglichen Listenreihenfolge kam und die nach Presseberichten in mehreren Fällen für den Einzug in die Stadtverordnetenversammlung entscheidend waren?
- Wie bewertet der Magistrat den Umstand, dass mehrere bei CDU, SPD und GRÜNEN durch hohe Panaschierstimmen aus IBF-Stimmzetteln deutlich nach vorne gewählte Personen zugleich dem KAV-Präsidium als Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter des KAV-Vorsitzenden angehören, während der KAV-Vorsitzende selbst IBF-Mandatsträger sowohl in der Stadtverordnetenversammlung als auch in der KAV ist?
- Wie bewertet der Magistrat, dass bei sieben KAV-Listen - darunter GRÜNE, VOLT, Serbische Liste, Ukrainische Diaspora und BFF - die jeweils meisten Panaschierstimmen von Wählerinnen und Wählern mit einem IBF-Listenkreuz stammen, während IBF bei CDU, SPD, FDP und Afghanischer Liste jeweils die zweitgrößte Quelle von Panaschierstimmen darstellt, obwohl diese Wahlvorschläge teilweise sehr unterschiedliche politische und gesellschaftliche Ausrichtungen vertreten?
- Wie bewertet der Magistrat, dass Wählerinnen und Wähler mit einem Listenkreuz bei der Chinesischen Liste bei der KAV-Wahl in einem solchen Umfang einen Kandidaten der BIG-Liste panaschierten, dass dieser innerhalb seiner Liste von Listenplatz 10 auf Platz 1 vorrückte und damit den ursprünglichen Spitzenkandidaten überholte?
- Hält der Magistrat die wiederkehrende Konzentration außergewöhnlich hoher Panaschierstimmen aus bestimmten Fremdlisten auf einzelne Kandidierende unterschiedlicher Parteien und Wählergruppen für statistisch plausibel erklärbar, und auf welche statistischen oder wahlorganisatorischen Erkenntnisse stützt er diese Bewertung?
- Welche konkreten Prüfungen wurden nach Bekanntwerden der öffentlich berichteten auffälligen Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahl sowie der außergewöhnlichen Konzentrationen von Panaschierstimmen vorgenommen, welche Ergebnisse haben diese Prüfungen ergeben und sieht der Magistrat darüber hinaus Anlass für eine vertiefte Prüfung?
- Kann der Magistrat anhand der amtlichen Wahldaten feststellen, bei welchen Kandidatinnen und Kandidaten der Stadtverordnetenversammlung die aus IBF-Stimmzetteln erhaltenen Panaschierstimmen rechnerisch für den Einzug in die Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise für eine mandatsrelevante Veränderung der Listenreihenfolge entscheidend waren, und wie hoch war bei diesen Kandidierenden jeweils die Zahl und der Anteil dieser Stimmen am persönlichen Gesamtergebnis?
- Wie stellt der Magistrat sicher, dass bei begründeten Auffälligkeiten nicht nur mögliche Unregelmäßigkeiten umfassend aufgeklärt, sondern auch die Interessen derjenigen Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigt werden, die im Falle nachgewiesener unlauterer oder unzulässiger Vorgänge möglicherweise bei der Listenreihenfolge oder Mandatsverteilung benachteiligt worden wären?
- Wann erhielten der Magistrat, das Wahlamt, die Wahlleitung und das zuständige Dezernat jeweils erstmals Kenntnis von Strafanzeigen, Beschwerden oder sonstigen konkreten Hinweisen auf mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026, welchen Gegenstand hatten diese jeweils und ist dem Magistrat bekannt, ob und gegebenenfalls in welchen Fällen daraus Ermittlungsverfahren hervorgegangen sind?
- Welche der unter Frage 9 genannten Erkenntnisse lagen dem Magistrat oder anderen zuständigen städtischen Stellen bereits vor der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Gültigkeit der Kommunalwahl am
- Mai 2026 vor, welche davon wurden dem Wahlprüfungsausschuss beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt und aus welchen Gründen wurden gegebenenfalls bereits bekannte, für die Wahlprüfung erhebliche Sachverhalte nicht in das Wahlprüfungsverfahren eingebracht?
- Welche Auffälligkeiten, Beschwerden, Strafanzeigen oder sonstigen Erkenntnisse hinsichtlich möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl waren dem Magistrat, dem Wahlamt oder der Wahlleitung bereits im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2021 bekannt, welche Prüfungen wurden daraufhin vorgenommen und welche organisatorischen oder präventiven Konsequenzen wurden daraus für die Kommunalwahl 2026 gezogen?
- Welche konkreten organisatorischen, präventiven und kontrollierenden Maßnahmen bestanden bei der Kommunalwahl 2026, um einer unzulässigen Einflussnahme auf die Stimmabgabe, einer missbräuchlichen Hilfeleistung, dem organisierten Einsammeln von Briefwahlunterlagen oder einer Stimmabgabe durch nicht wahlberechtigte Dritte vorzubeugen beziehungsweise entsprechende Verdachtsfälle zu erkennen und zu verfolgen?
- Nach welchen Kriterien entscheiden Magistrat, Wahlamt beziehungsweise Wahlleitung, ob und zu welchem Zeitpunkt die Stadtverordnetenversammlung, der Wahlprüfungsausschuss und die Öffentlichkeit über außergewöhnliche Vorgänge, konkrete Verdachtsmomente oder eingeleitete Prüfungen im Zusammenhang mit Beantragung, Versand, Rücklauf und Prüfung von Briefwahlunterlagen informiert werden?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die auffälligen Panaschier- und Briefwahlmuster der Kommunalwahl 2026 durch eine vertiefte statistische Auswertung - insbesondere auf Ebene der Brief- und Urnenwahlbezirke - daraufhin zu untersuchen, ob die festgestellten Konzentrationen mit statistisch plausiblen Wahlmustern erklärbar sind, und ist eine solche Auswertung bereits erfolgt oder vorgesehen?
- Welche konkreten Auffälligkeiten hinsichtlich der Höhe der Briefwahlanteile einzelner Wahlvorschläge sowie der Abweichungen ihrer Ergebnisse zwischen Brief- und Urnenwahl wurden vom Wahlamt festgestellt, wie bewertet der Magistrat deren jeweilige Größenordnung und welche Vergleichsanalysen wurden hierzu auf Ebene der Wahl- beziehungsweise Briefwahlbezirke durchgeführt?
- Welche gesetzlichen, organisatorischen und tatsächlichen Möglichkeiten bestehen für Wahlamt und Wahlleitung, bei statistisch außergewöhnlichen Häufungen von Briefwahl- oder Panaschierstimmen nachträglich zu prüfen, ob die betreffenden Wahlvorgänge ordnungsgemäß zustande gekommen sind, und wo liegen insbesondere aufgrund des Wahlgeheimnisses und der gesetzlichen Vorgaben die Grenzen einer solchen Überprüfung?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. August 2026 brachte BIG diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.