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Ersatzgrundstück und Neubau für die freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 741/10 Betreff: Ersatzgrundstück und Neubau für die freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, bis wann und insbesondere, wo es mit dem seit Jahren bekannten Problem des fehlenden Grundstücks für das mit erster Priorität zu realisierende neue Gebäude der freiwilligen Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim gut weiter gehen soll. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 19 Der Fraktionslose stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5000 2024 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 741/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. und 2. Einstimmige Annahme
Ersatzgrundstück und Neubau für die Freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 741/10 vom 08.01.2024 Betreff: Ersatzgrundstück und Neubau für die Freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, bis wann und insbesondere wo es mit dem seit Jahren bekannten Problem des fehlenden Grundstücks für das mit erster Priorität zu realisierende neue Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim gut weitergehen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1432 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37-0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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