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Erbbauvertrag mit Deutschem Fußball-Bund (DFB) nach § 109 HGO schließen

Vorlagentyp: NR FREIE_WÄHLER

Begründung

(DFB) nach § 109 HGO schließen Die Stadtverordneten mögen beschließen, der Magistrat möge sich verpflichten: 1. den Erbbauvertrag mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) gemäß den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung § 109 zu schließen, 2. zu erläutern, ob das Erbbaugrundstück laut § 109, Absatz 1 und 2 zum vollen Wert an den DFB vergeben wird, 3. nachzuweisen, dass die Vergabe an den DFB nach § 109, Absatz 3, im öffentlichen Interesse liegt, wenn die Vergabe unter dem vollen Wert erfolgen soll. Begründung: Die Bestellung eines Erbbaurechts für die Akademie des DFB auf dem Gelände der Galopprennbahn in Niederrad ist verbunden mit weitreichenden Entscheidungen zu Lasten des traditionsreichen Galopprennsports und auch des Golfclubs. Zweifellos sind die Ansiedlung der DFB-Akademie und auch die geplante Ansiedlung der DFB-Zentrale an dem Standort von erheblicher Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main. Gleichwohl ist es in Anbetracht der hervorragenden finanziellen Situation des Erbbauberechtigten einerseits sowie der wachsenden Schuldenlast der Stadt Frankfurt andererseits geboten, das Erbbaugrundstück zum vollen Wert gemäß den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung zu vergeben. Das ist auch deshalb geboten, weil die künftige Versiegelung eines großen Bereichs der bislang unversiegelten, zumindest teilweise als Landschaftsschutzgebiet und Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesenen Fläche von ca. 15 Hektar des Erbbaugrundstücks mit einer erheblichen ökologischen Belastung verbunden ist.