Meine Nachbarschaft: Dorfwiesenweg
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Vorlagen
Sichern der Freifläche Thomas-Mann-Straße Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 260 entstanden aus Vorlage: OF 21/8 vom 23.04.2021 Betreff: Sichern der Freifläche Thomas-Mann-Straße Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring Der Magistrat wird beauftragt, an der Einmündung der Thomas-Mann-Straße in den Gerhart-Hauptmann-Ring die rechte mit Pflastersteinen befestigte Seite zum Beispiel durch Blumenkübel oder Bäume zu sichern, um ein Parken zu verhindern. Begründung: An der Einmündung der Thomas-Mann-Straße in den Gerhart-Hauptmann-Ring wurde die rechte Seite der Einmündung mit Pflastersteinen befestigt. Dies hat zur Folge, dass diese Fläche intensiv als Parkfläche genutzt wird. Somit ist ein Einsehen in den Vorfahrt berechtigten Gerhart-Hauptmann-Ring massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1864 Aktenzeichen: 66 0
Wann wird der Mühlgraben wieder gereinigt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 9/8 Betreff: Wann wird der Mühlgraben wieder gereinigt? Bis zu ihrer Stilllegung 1948 trieb das Wasser des Mühlgrabens das Mühlrad der ehemaligen Obermühle an. Heute ist der Mühlgraben der Natur teilweise zurückgegeben und entlastet den Urselbach bei Hochwasser. Der Oberlauf ist vor einigen Jahren von der Stadt sehr schön renaturiert worden. Im Bereich der Obermühle fließt er unterirdisch und tritt in Höhe der Obermühlgasse wieder ans Tageslicht. Doch so idyllisch, wie es klingt, ist es aktuell nicht. Nach Auskunft des Magistrats v. 03.12.2020 hindern ungeklärte Eigentumsfragen die Stadtentwässerung an der Reinigung des Mühlgrabens im Bereich der ehemaligen Obermühle. In der Vergangenheit ist diese Dienstleistung regelmäßig von der Stadtentwässerung durchgeführt worden, und zwar am Oberlauf des Mühlgrabens zwischen Schleuse und Obermühle sowie am Unterlauf zwischen Obermühle und Spielsgasse. Nach Informationen von direkten Anwohnern wird der Graben seit ca. zwei Jahren nicht mehr gereinigt. Die Schleuse am Beginn des Oberlaufs ist dauerhaft geschlossen, nur seicht fließt etwas Wasser durch den Graben. Im Bereich Obermühlgasse sind die Einfassungen teilweise in schlechtem Zustand, die Mauern mittlerweile mit Büschen bewachsen. Bei Niedrigwasser sieht der Graben dreckig von Schmutz und Schlamm aus und bei warmen Temperaturen stinkt es. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Warum dauert es so lange, die Eigentumsverhältnisse und damit die Bau- und Reinigungslasten zu klären? 2. Welche Abschnitte des Mühlgrabens sind von diesen Eigentumsfragen betroffen, nur jene im Verlauf des Betontrogs in Höhe der Obermühle selbst oder auch andere Abschnitte, etwa jener offene zwischen Obermühlgasse und Spielsgasse? 3. Wer ist Eigentümer des Mühlgrabens zwischen der Schleuse an den Kleingärten und Spielsgasse? 4. Weshalb werden die vom Rechtsstreit ggf. nicht betroffenen Abschnitte des Mühlgrabens nicht wie bisher gereinigt? 5. Weshalb ist die Schleuse am Oberlauf dauerhaft geschlossen? 6. Ist bei Starkregenereignissen u.ä. sichergestellt, dass Wasser des Urselbachs auch durch den Mühlgraben abfließen kann? 7. Wann wird der Mühlgraben wieder regelmäßig gereinigt und wer ist zu dieser Dienstleistung verpflichtet? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 45 2021 Die Vorlage OF 9/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssituation und Schulwegsicherheit in der Straße Alt-Niederursel Höhe Hausnummer 12 bis 16
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 90 entstanden aus Vorlage: OF 1/8 vom 21.04.2021 Betreff: Verkehrssituation und Schulwegsicherheit in der Straße Alt-Niederursel Höhe Hausnummer 12 bis 16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Straße Alt-Niederursel verbessert werden kann, dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Einrichtung einer Parkverbotszone auf der Straße zwischen den Hausnummern 23 und 19; - Verbreiterung des Bürgersteiges an den Häuserecken der Hausnummern 12 und 16, die in den Bürgersteig hineinragen und diesen auf unter 50 Zentimeter verengen. Begründung: Auf der Straße Alt-Niederursel ragen die Ecken der Häuser mit den Hausnummern 12 und 16 stark in den Bürgersteig hinein und verengen diesen an zwei Stellen auf unter 50 Zentimeter. Die Fahrbahn wird an dieser Stelle durch in Fahrtrichtung links parkende Fahrzeuge verengt. Die Straße Alt-Niederursel ist eine Einbahnstraße, wobei Fahrradfahrer die Straße gegen die Einbahnstraße einfahren dürfen, und eine Tempo-30-Zone. Nach Bürgerinformationen kommt es häufig zu gefahrvollen Situationen, da der Bürgersteig und die Fahrbahn an dieser Stelle sehr eng sind. Fußgänger müssen die Fahrbahn mit nutzen und Autos müssen aufgrund parkender Fahrzeuge und entgegenkommender Fahrradfahrer sehr weit rechts fahren. Der Fußweg wird häufig genutzt, da dies die einzige Verbindung zwischen Alt-Niederursel und den lokalen Geschäften darstellt. Darüber hinaus ist die Straße Alt-Niederursel ein Schulweg der Heinrich-Kromer-Schule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1422 Aktenzeichen: 32 1
Drängelgitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.02.2021, OM 7327 entstanden aus Vorlage: OF 630/8 vom 08.02.2021 Betreff: Drängelgitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule) Der Magistrat wird gebeten, zwischen Praunheimer Weg 99 (in Höhe Blumenbeet/Straßenbegleitgrün/Halteverbotsschild) und der Fußgängerbrücke entlang des Fußgängerwegs Drängelgitter anzubringen. Begründung: Die dortige Wegführung lädt sehr stark dazu ein, die Straße illegal zu überqueren. Eltern, die ihre Kinder aus Richtung der Häuser im Bereich Praunheimer Weg 91/Gerhart-Hauptmann-Ring 133 zur Schule bringen, meiden den etwas längeren Weg über die extra dafür vorgesehene Brücke. Zudem wollen viele Personen - oftmals im Eiltempo - die Bushaltestelle vor der Schule erreichen. In Kombination mit dem Busverkehr, dem Radverkehr, dem normalen Fahrzeugaufkommen und den "Elterntaxis" zu bestimmten Tageszeiten ist die Situation aus Sicht des Ortsbeirates gefahrvoll und könnte durch Drängelgitter, die das Fußgängeraufkommen aus Richtung Westen besser steuern, etwas entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1137 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone)
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 628/8 Betreff: Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: Im Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Hausnummer 19 das bisherige Parken auf dem Seitenstreifen entsprechend der Parkraumordnung im übrigen Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 53 bis 59 auf die Straße zu verlegen und damit eine Verengung der Fahrbahn in Höhe des Discounter-Marktes zu erwirken. Im Kreuzungsbereich zur Stichstraße Hausnummer 1-11 die Ecken mit Sperrflächen zu versehen und diese mit Bügelfahrradständern zu bebauen. Begründung: Im Einmündungsbereich Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg wird speziell im Bereich Höhe Stichstraße Thomas-Mann-Straße 1-11 und vor dem Discounter zu schnell gefahren. Die Breite der Straße lädt in diesem Abschnitt dazu ein. Es kommt nach Anwohnerbeobachtung häufig zu gefahrvollen Situationen, denn in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße halten sich viele Fußgänger auf (Discounter, Kindergarten, Arche, weitere soziale Einrichtungen, Arztpraxen usw.). Vor allem Fahrzeuge aus dem Praunheimer Weg, die aus Fahrtrichtung Süden in die Thomas-Mann-Straße einbiegen, bringen sehr viel "Schwung" mit. Zugleich wird aus Fahrtrichtung Gerhart-Hauptmann-Ring gerne Gas gegeben, wenn die relativ enge Straße vor dem Discounter plötzlich breiter wird. Die zugeparkten "Ecken" an der Stichstraße 1-11 verschlechtern in dem o.g. Bereich noch einmal die Einsehbarkeit der Hauptstraße. Durch Sperrflächen mit Radbügeln könnte sich das verbessern, zudem Radabstellplätze vor dem Discounter nicht ausreichend vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 36 2021 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenAnlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 623/8 Betreff: Anlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsführungsmaßnahmen und/oder bauliche Querungshilfen die Fußgängerquerung des Weißkirchner Weges in Höhe Schüttgrabenstraße (zwischen Weißkirchner Weg 59 und Gerhart-Hauptmann-Ring 1, innerhalb der Tempo-30-Zone) besser gesichert werden kann und ob - abweichend von der Regel - zur Durchsetzung der Fußgängersicherheit hier ein Zebrastreifen angelegt werden kann. Begründung: Auf dieser Höhe des Weißkirchner Weges queren sehr viele Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße, um aus der ganzen nördlichen Nordweststadt (Fußweg aus Richtung Gerhart-Hauptmann-Ring 7-9) durch die Schüttgrabenstraße und die Spielsgasse zur U-Bahn-Station Niederursel zu gelangen. Der Weißkirchner Weg ist in diesem Abschnitt stark befahren, da es sich um die Zubringerstraße zum großen Wohngebiet Gerhart-Hauptmann-Ring handelt. Teilweise wird - gemessen an der Tempo 30-Zone - viel zu schnell gefahren. Der Übergang ist insofern zwar klar gekennzeichnet, da kurz hinter der Hausnummer 59 ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, das auch aus Brandschutzgründen für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 1-3 erforderlich ist. Dieses Halteverbot wird vor allem in den Abendstunden und nachts generell, tagsüber häufig mißachtet. Oftmals stehen dort auch Kleinlaster. Das hat zur Folge, dass die Sichtverhältnisse für Fußgänger aus Richtung Nordweststadt sehr schlecht sind. Nur durch "Rausrecken" des Kopfes aus den Reihen geparkter Fahrzeuge ist ein Blick auf die Fahrbahn möglich. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, diese Situation zu verbessern, z. B. durch einen Zebrastreifen, der auch in einer Tempo-30-Zone aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist. Sollten die hierzu nötigen Querungszahlen oder die Kraftfahrzeugstärke nicht gegeben sein, würde der Ortsbeirat auch andere bauliche Querungshilfen begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1924 2021 Die Vorlage OF 623/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2020, OA 641 entstanden aus Vorlage: OF 613/8 vom 09.11.2020 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekannt gegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z. B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71 bis 89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhinkommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um wilden Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über einen Kubikmeter und 100 Kilogramm wären das 1.500 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2021, B 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 184 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 96 Beschluss: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7056, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 79 4
Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten Friedhofsmauer
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 594/8 Betreff: Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten Friedhofsmauer Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem seit seiner Einweihung 1851 mehrfach erweiterten Friedhof Niederursel oberhalb des Weißkirchener Wegs ist noch die alte Umfassungsmauer erhalten, für die, wie zu lesen ist, Steine von der Hohen Mark verwendet wurden. Die Mauer ist in einem sehr schlechten Zustand. Putz ist abgefallen, tiefe Risse sind da. Die Nutzer der an der Mauer gelegenen Grabstätten sind von der Friedhofsverwaltung angeschrieben worden, die Mauer solle deswegen entfernt werden. Dem Ortsbeirat sind die Finanzierungsprobleme für die Stadtteilfriedhöfe etwa aufgrund weiter rückläufiger Zahlen an Erdbestattungen sehr bewusst. Allerdings ist er der Auffassung, dass diese Friedhofsmauer erhalten werden sollte, denn sie markiert nicht nur die historische Umfassung des alten Friedhofs, dessen Anlage auf einem Acker der Grafen zu Solms-Rödelheim zu einem heftigen Streit zwischen der Frankfurter und der Rödelheimer Dorfhälfte führte. Die Mauer bildet auch eine Führung zur Architektur der alten Friedhofskapelle. Entlang der Mauer befinden sich außerdem Gräber alter Niederurseler Familien. Die an der Mauer angebrachten Grabplatten können aufgrund ihrer Größe nicht in jedem Fall einfach auf die Gräber gelegt werden. Die alte Mauer und diese Familien-Grabstätten sind Teil der Friedhofskultur. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. ob und zu welchen Kosten eine Instandsetzung der alten Friedhofsmauer möglich ist; 2. ob es ggf. möglich ist, zur Entlastung des Etats der Friedhofsverwaltung eine Kostenbeteiligung über das Ortsbeiratsbudget zu regeln; 3. in welchem baulichen Zustand sich die alte Friedhofskapelle befindet, ob sie unter Denkmalschutz steht und in welcher Regelmäßigkeit sie zu welchen Kosten unterhalten wird; 4. ob die geplante Niederlegung der Mauer eine Einzelmaßnahme ist oder ob geplant ist, auf allen Stadtteilfriedhöfen bauliche Anlagen (Mauern, alte Brunnen etc.) zu entfernen, deren Unterhaltung nicht mehr finanzierbar erscheint. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1783 2020 Die Vorlage OF 594/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLiegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 575/8 Betreff: Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 Vorgang: hierzu: ST 2055 v. 12.11.2018 und ST 599 v. 22.3.2019 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit Jahren weist der Ortsbeirat auf die problematischen Zustände auf den Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 hin. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Was hat der Magistrat in der Zwischenzeit unternommen und welchen neuen Sachstand kann er zu beiden Liegenschaften mitteilen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1757 2020 Die Vorlage OF 575/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenIllegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 562/8 vom 22.07.2020 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Der Magistrat wird beauftragt, das Befahren der Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle und der anderen Wege zu verhindern. Dies könnte auf der Verlängerung des Weißkirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke zum Beispiel in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollen schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z. B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im Besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen Befahren (aus beiden Richtungen) ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2204 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 254 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6211 entstanden aus Vorlage: OF 551/8 vom 02.06.2020 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel Der Magistrat wird gebeten, die E-Roller-Verleiher wie z. B. Tier aufzufordern, dafür zu sorgen, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf den engen Fußgängerwegen im alten Ortskern von Niederursel abgestellt werden. Begründung: Zwischenzeitlich sind E-Scooter-Verleihsysteme auch im Frankfurter Nordwesten aktiv und die Fahrzeuge können auch in diesen Stadtteilen fahren. Leider halten sich viele Kunden oder die Verleiher selbst, die die Fahrzeuge zu Werbezwecken abstellen, nicht an die Verkehrsregeln. Insbesondere stehen oftmals sogar zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einem der sehr engen Gehwege in Straßen wie Alt-Niederursel, Spielsgasse oder Schüttgrabenstraße. Dort ist ohnehin wenig Raum für Fußgänger, und die abgestellten Fahrzeuge zwingen Passanten auf die Fahrbahn. Für Mütter und Väter mit Kinderwagen ist das besonders unpraktisch und ggf. gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1838 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6079 entstanden aus Vorlage: OF 537/8 vom 29.02.2020 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Vorgang: OM 847/16 OBR 8; ST 332/18 Der Magistrat wird beauftragt, zur Planung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern, Vertretern des Ortsbeirates und den ansässigen Gewerbetreibenden anzusetzen. Begründung: Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Geschäftszentrums, das weiterhin unter zahlreichen Leerständen leidet, hat der Ortsbeirat 2016 angeregt, zum Beispiel durch Kurzparkplätze die Zahl der Pkw-Stellplätze kunden- und gewerbefreundlich zu erhöhen. Besonders für die Abwicklung von Postdienstleistungen, aber auch für die Belieferung zum Beispiel der gastronomischen Betriebe ist eine Verbesserung der Parkraumsituation im Kreuzungsbereich Alt-Niederursel/Niederurseler Landstraße/Praunheimer Weg dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 847 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1722 Aktenzeichen: 66 3
Private Parkeinrichtung REWE-Supermarkt Alt-Niederursel 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 532/8 Betreff: Private Parkeinrichtung REWE-Supermarkt Alt-Niederursel 2 Seit einigen Wochen gilt auf dem Parkplatz des Rewe Supermarkts (Alt-Niederursel 2) eine neue Parkordnung. Diese besagt, kurz gefasst, wer auf das Grundstück einfährt, erklärt automatisch sein Einverständnis, von der dortigen Videoüberwachung erfasst zu werden. Es wird dadurch kontrolliert, ob die maximale Parkzeit von 1,5h eingehalten wird. Die Parkordnung, die auf die Firma Parkdepot in München verweist, ist in der Nähe des Supermarkteingangs mäßig sichtbar ausgehängt. Zudem sind im Parkraum einzelne Schilder angebracht, die auf die videoüberwachte Kennzeichenerfassung und die Höchstparkdauer sowie das mögliche Bußgeld verweisen. Wird die Parkzeit überzogen, werden die Daten des Pkws längerfristig erfasst und für eine Strafzahlung verwendet. Abgesehen von der Frage, ob 1,5h in jedem Fall für einen Einkauf in einem Supermarkt ausreichen, stellt sich die Frage, ob eine solche Vorgehensweise den Grundsätzen des Datenschutzes entspricht. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Sind die Vertrags- und Einstellbedingungen der Firma Parkdepot im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Datenschutzrechts? Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, mit dem Betreiber des Supermarktes und/oder dem Eigentümer der Flächen zu einer parkscheibengeregelten Parkordnung zu wechseln? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1635 2020 Die Vorlage OF 532/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLandesprogramm „100 Wilde Bäche“ hier: Förderung des Niederurseler Urselbaches
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2020, OF 539/8 Betreff: Landesprogramm "100 Wilde Bäche" hier: Förderung des Niederurseler Urselbaches In den letzten Jahrzehnten wurden von Seiten der Stadt Abschnitte des Frankfurter Urselbaches im Bereich Riedwiese und zwischen Krebsmühle und Hohemühle umfangreich naturnah umgebaut. Der Fischaufstieg am Eschersheimer Wehr der Nidda wird über den einmündenden Urselbach zukünftig umgesetzt und mit Ausgleichsmaßnahmen der Deutschen Bahn finanziert. Nun ist der Urselbach mit in dieses Landesprogramm für Frankfurt aufgenommen worden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist nur der Frankfurter Abschnitt des Urselbaches Teil dieses Programmes?Wenn ja, macht es Sinn, nur den letzten Teil dieses Taunusbaches zu begünstigen? 2. Sind auch die Mühllgräben des Urselbaches in Alt-Niederursel mit dabei? 3.Welche der grundsätzlichen Ziele sollen speziell am Urselbach umgesetzt werden? (Renaturierung, Artenschutz, Hochwasserschutz, Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie) 4. Hatte sich der Wasserverband und/oder die Stadt Frankfurt für das Projekt beworben und warum wurde gerade der Urselbach dafür ausgewählt? Begründung: Viel ist schon getan worden um den Urselbach naturnäher zu gestalten. Manches kann man bestimmt noch verbessern. Doch das Grundproblem ist die ungenügende Wasserqualität, zumal der Urselbach auf Frankfurter Gemarkung zu seinem weit überwiegenden Teil gereinigtes Wasser aus der Kläranlage Weißkirchen/An der Krebsmühle enthält. Wie bei vielen Kläranlagen fehlt dort noch die 4. Reinigungsstufe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1638 2020 Die Vorlage OF 539/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsberuhigung der Seibertsgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5663 entstanden aus Vorlage: OF 501/8 vom 10.11.2019 Betreff: Verkehrsberuhigung der Seibertsgasse Vorgang: OM 2476/17 OBR 8; ST 694/18 Der Magistrat wird beauftragt, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Planung dazu ist vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner vorbezeichneten Stellungnahme unter Ziffer 4. die Anregung befürwortet, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Maßnahme ist aus Sicht des Ortsbeirates nötig, um die Tempo-30-Regelung in diesem Teil der verkehrsberuhigten Zone von Alt-Niederursel zu verstärken. Bei Einfahrt in die Seibertsgasse, in der Kurve aus Richtung Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg, so beschreiben es die Anwohner, wird erheblich beschleunigt, bergab gefahren und das Tempo bis zur Einmündung in den Krautgartenweg durchgezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2476 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 694 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 852 Aktenzeichen: 32 1
Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5211 entstanden aus Vorlage: OF 483/8 vom 01.10.2019 Betreff: Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring Der Magistrat wird beauftragt, den vorhandene Fahrradweg im Gerhart-Hauptmann-Ring zu sanieren und entsprechend der gegebenen Möglichk eiten (z. B. Einbeziehung des Grünstreifens, ggfs. Erweiterung Richtung Straße) so zu verbreitern, dass gegenläufiges Befahren möglich ist. Der rechte Bürgersteig würde somit ausschließlich den Fußgängern vorbehalten bleiben. Begründung: Ursprünglich wurde für den Gerhart-Hauptmann-Ring (von Niederursel in Richtung Praunheimer Weg) auf der linken Seite ein Fahrradweg angelegt, der mittlerweile schon lange nicht mehr benutzt werden darf. Der Ring liegt in einer Tempo-30-Zone, wird aber von drei Buslinien befahren. Dazu kommt, dass sich Autofahrer nur selten an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Obwohl es in Tempo-30-Zonen üblich ist, gegenläufigen Radverkehr zu gestatten, ist dies im Gerhart-Hauptmann-Ring aufgrund der Enge der Straße und des Busverkehrs nicht möglich. Im Rahmen der zurzeit in Frankfurt stattfindenden Bemühungen, Radverkehr zu verbessern, ist die Reaktivierung des Radweges zwischen Niederursel und dem Praunheimer Weg erforderlich. Dafür spricht auch, dass Radfahrer, die auf dem Gerhart-Hauptmann-Ring in Fahrtrichtung unterwegs sind, wegen der Enge der Straße nicht vom Bus überholt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 214 Aktenzeichen: 66 2
Sanierung des Bürgersteigs in der Erbsengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5068 entstanden aus Vorlage: OF 454/8 vom 30.07.2019 Betreff: Sanierung des Bürgersteigs in der Erbsengasse Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bürgersteig im Bereich der Erbsengasse von der Hausnummer 25 bis zur Einfahrt zur Tiefgarage im Sinne des Rahmenplans Niederursel saniert wird, da sich dort 1. etliche Stolperfallen - Aufwerfungen und fehlende Pflastersteine - befinden und 2. der Bürgersteig vor der Hausnummer 25 zur Straße hin abgesackt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2321 Aktenzeichen: 66 2
Geschwindigkeitskontrollen im Weißkirchener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5071 entstanden aus Vorlage: OF 467/8 vom 27.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen im Weißkirchener Weg Der Weißkirchener Weg befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Es ist allerdings mittlerweile üblich, dass die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten bzw. mit deutlich erhöhtem Tempo gefahren wird. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf dem Weißkirchener Weg zwischen der Einfahrt zum REWE-Markt und dem Abzweig Schüttgrabenstraße sporadisch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Außerdem würde die Installation einer mobilen Messstation dazu beitragen, die Geschwindigkeit zu verringern. Begründung: Ergibt sich aus dem Tenor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2050 Aktenzeichen: 32 4
Beschilderung „Spielende Kinder“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4725 entstanden aus Vorlage: OF 428/8 vom 04.03.2019 Betreff: Beschilderung "Spielende Kinder" Der Magistrat wird beauftragt, Beschilderungen an den nachgenannten Straßen mit den Gefahrzeichen 136 nach Anlage 1 zu § 40 StVO (Spielende Kinder) an folgenden Stellen anzubringen: 1. Dorfwiesenweg kurz nach Werner-von-Ursel-Platz in Richtung Sportplatz; 2. Dorfwiesenweg in Höhe Sportplatzeinfahrt in Richtung Niederursel; 3. Dorfwiesenweg kurz nach der Einfahrt vom Friedhof aus; 4. Alt-Niederursel kurz nach der Einmündung Obermühlgasse Richtung Bildungsstätte "der Hof"; 5. am Übergang über den Urselbach zum Dorfwiesenweg. Begründung: In den angrenzenden Liegenschaften sind Kindereinrichtungen, die häufig Aktivitäten im Umfeld durchführen. Da die Straßensituation in den genannten Bereichen sehr unübersichtlich ist, ist die Beschilderung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1671 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (Hauptstraße, ungerade Hausnummern) anders gestalten und Lkw-Parken unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4730 entstanden aus Vorlage: OF 448/8 vom 27.05.2019 Betreff: Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (Hauptstraße, ungerade Hausnummern) anders gestalten und Lkw-Parken unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring entlang der Hauptstraße (Seite der ungeraden Hausnummern) an den Stellen, die komplett abgefahren sind, wieder instand gesetzt oder zweckdienlich umgestaltet werden kann, damit insbesondere das verbotswidrige Parken von Lkws auf diesen Grünstreifen unterbunden wird. Begründung: Das beigefügte Foto dokumentiert den ruinierten Zustand der Flächen, die Lkw-Fahrer zudem dazu weiter einladen, ihre Fahrzeuge dort zu parken. Über diesen Zustand beklagen sich Anwohnerinnen und Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings. Foto: Katja Klenner Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1848 Aktenzeichen: 66 0
Schlechte Müll- und Sperrmüllsituation im GerhartHauptmannRing verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4728 entstanden aus Vorlage: OF 444/8 vom 29.05.2019 Betreff: Schlechte Müll- und Sperrmüllsituation im Gerhart-Hauptmann-Ring verbessern Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zur Beseitigung der schlechten Müll- und Sperrmüllsituation im Gerhart-Hauptmann-Ring mit den beteiligten Wohnungsgesellschaften zu entwickeln und zeitnah umzusetzen. Begründung: Im Gerhart-Hauptmann-Ring leben viele Menschen in Mehrfamilienhäusern unterschiedlicher Größe. Zu den Häusern gehören Flächen für Müllcontainer und zunehmend auch Flächen zum Sammeln von Sperrmüll. Diese Flächen sind oftmals leider mehr als überfüllt und quellen über. Auf Sperrmüllflächen wird zunehmend auch eine große Anzahl von Restmülltüten abgestellt. Einen Abtransport scheint es offensichtlich nicht in dem erforderlichen Maß zu geben. In jüngster Vergangenheit kam es auf einer Müllabstellfläche vor dem Haus Nr. 344 und auf einer Sperrmüllabstellfläche (die auch mit Restmülltüten belagert war) zwischen den Häusern Nr. 318 und 320 zu Bränden. Die Plätze sind nun nahezu komplett heruntergebrannt, allerdings hat die Beseitigung der verkohlten Überreste wiederum lange auf sich warten lassen. Die Stadt muss den Vermüllungszuständen (auch dem sog. "wilden Sperrmüll") entgegentreten, die Wohnungsgesellschaften mit in die Pflicht nehmen und wirksame Konzepte zur Müll- und Sperrmüllbeseitigung im Gerhart-Hauptmann-Ring entwickeln und umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1566 Aktenzeichen: 79 4
Unterirdische Altglasentsorgung im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 443/8 vom 28.05.2019 Betreff: Unterirdische Altglasentsorgung im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring Im Rahmenplan Niederursel vom 06.02.2012 ist als Handlungsfeld 5 der Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring ausgewiesen. Dort befand sich bis zur Errichtung eines Bücherschranks ein Altglascontainer, der bisher nicht ersetzt wurde. Es bietet sich daher an, bei der Umsetzung des Handlungsfelds 5 des Rahmenplans Niederursel in diesem Kreuzungsbereich eine unterirdische Altglasentsorgung zu planen und zu bauen. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, im Kreuzungsbereich Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring den Altglascontainer, der sich bis zur Aufstellung eines Bücherschranks dort befand, durch eine unterirdische Altglasentsorgung zu ersetzen. Dies könnte auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Handlungsfelds 5 des Rahmenplans Niederursel realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 79 4
Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 447/8 Betreff: Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Anwohner weisen Ortsbeiratsmitglieder darauf hin, dass in Niederursel (alter Ortskern und Bereich Niederurseler Landstraße) aktuell (Stand 09.05.2019) sehr viele Wohnungen/Liegenschaften offensichtlich leerstehen. Briefkästen sind zugeklebt oder vermüllt, die Namensschilder an den Klingeln sind zugeklebt oder entfernt, die Fenterläden teilweise zu, die Häuser/Wohneinheiten wirken unbew ohnt oder stehen, wie in einem Fall, voll mit Elektroschrott. Dies gilt für folgende Liegenschaften: Kirchgartenstraße 5, Alt-Niederursel 8-10, Alt-Niederursel 18, Marie-Luise-Kaschnitz-Straße 40, Weißkirchener Weg 34, 38 und 56, Niederurseler Landstraße 30, 82, 146 und 148. Viele Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main suchen angesichts der bekannten aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt eine Drei- bis Vierzimmerwohnung. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hat der Magistrat Kenntnis von diesen Leerständen? 2. Liegen dem Magistrat Bauanträge für Umnutzungen/Umbauten bei diesen Liegenschaften vor oder gab es Bauberatungen? 3. Bietet der Magistrat bei ihm bekannten Leerständen den Eigentümern Beratung an, z.B. durch die Bauämter oder den Stadtteilarchitekten? 4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Magistrat, ohne Androhung von Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit Eigentümer zum Vermieten oder Verkaufen ihrer Liegenschaften zu bewegen? 5. Die Hofreite Alt-Niederursel 18 hat 1978 für ihren damaligen Umbau eine besondere Würdigung durch die Stadt erhalten (Plakette am Hoftor). Hat der Magistrat Kenntnis davon, welche Planungen die Eigentümer für diese im alten Ortskern so typische Liegenschaft haben? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1306 2019 Die Vorlage OF 447/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenDie Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 445/8 Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen 1. wie viele Stellplätze in den Tiefgaragen der Nordweststadt stehen aktuell insgesamt zur Verfügung (inklusive der Stellplätze in aktuell nicht betriebenen Tiefgaragen). 2. wie viele Stellplätze wurden über die letzten 5 Jahre im Jahresmittelvermietet und wie viele im Jahresmittel waren nicht vergeben (inklusive geschlossener TGs). 3. ob angedacht ist einzelne TG für Elektromobilität zu nächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und proaktiv zu bewerben, sowie bei steigendem Bedarf auch weitere Plätze zügig zur Verfügung stellen. 4. aus welchen Gründen steht die Tiefgarage 25a im Gerhart-Hauptmann-Ring für eine Benutzung nicht zur Verfügung und welche Maßnahmen werden geplant, um diese Parkplätze für den ruhenden Verkehr in der Nordweststadt wieder verfügbar zu machen? 5. Was unternimmt der Magistrat gegen das illegale, dauerhafte Parken auf dem Fußweg neben der Tiefgaragenzufahrt 25a? Begründung: Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare Tiefgaragenplätze. Diese bieten gegenüber anderen Quartieren einen großen Vorteil um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main", 05/2011). Dort wird folgerichtig festgestellt, dass in derart verdichteten Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereit gestellt werden können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen zunächst in einzelnen Tiefgaragen durch die Vorhaltung ausreichend starker Stromverkabelungen, an die Mieter eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen anzuschließen lassen können, die Attraktivität von Tiefgaragen und Wohnquartier zu steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1305 2019 Die Vorlage OF 445/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 4., Ziffer 5 und in der Begründung das Wort "folgerichtig" gestrichen werden. Abstimmung: zu Absatz 1 und 2: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) zu Absatz 3:: SPD, CDU, GRÜNE, 1 LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenAltkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4598 entstanden aus Vorlage: OF 430/8 vom 23.04.2019 Betreff: Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79 Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass der auf städtischem Grund stehende Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79 ersatzlos entfernt wird. Begründung: Bei dem Altkleidercontainer handelt es sich um eine kommerzielle Sammelvorrichtung, die in der Nachbarschaft immer wieder Anlass zu Beschwerden gibt. Eine Leerung scheint nur unregelmäßig zu erfolgen, denn der Container ist immer voll und viele Altkleidersäcke werden dann einfach vor das Behältnis gestellt. Die Folge ist eine ständig wachsende Verwahrlosung im Bereich des Wendehammers. Auf dem Kleidercontainer ist keine Rufnummer angegeben, die für Hinweise an den Eigentümer dienlich sein könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1612 Aktenzeichen: 66 5
Bücherschrank am Kultur- und Sozialzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2019, OF 440/8 Betreff: Bücherschrank am Kultur- und Sozialzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Konversionsgrundstücks-entwicklungsgesellschaft (KEG), dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe, dem Quartiersmanagement und dem Verein Vokus 398 e.V. einen Bücherschrank auf dem Grundstück des neuen Kultur- und Sozialzentrums im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 8.000 Euro. Begründung: Die Bücherschränke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Im Kernbereich der Nordweststadt gibt es einen solchen "Tauschturm" noch nicht. Als Standort bietet sich besonders das neue Kultur- und Sozialzentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 an, da dort nicht nur der große Saal für Konzerte, Theater, Kino, Gottesdienste oder Vereinstreffen geplant ist, sondern in den kleineren Räumen auch ein Café, ein Kindergarten sowie Beratungsangebote entstehen. Das Gebäude wird somit zu einem regen Stadtteiltreffpunkt und ist ideal als Standort für einen Bücherschrank geeignet, zum Beispiel auf der zum Wendehammer hin dem Gebäude vorgelagerten Grünfläche. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 296 2019 Die Vorlage OF 440/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenZukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.03.2019, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 417/8 vom 05.03.2019 Betreff: Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine mögliche Aufgabe oder Teilaufgabe des Kirchortes St. Matthias, Thomas-Mann-Straße 2-4, 1. das Bistum Limburg um förmliche Auskunft zu bitten, welche Planungen es zur Zukunft des Gemeindezentrums mit den dort bestehenden pastoralen und karitativen Angeboten hegt; 2. zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der planungsrechtlichen Sicherung der betreffenden Grundstücke als "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - kath. Kirchenzentrum" (Bebauungsplan NW 103c Nr.1 v. 26.06.1965) - Verpflichtungen für die katholische Kirche abzuleiten sind, an dieser Stelle der Nordweststadt mit einem Gemeindezentrum inklusive Kirchbau und Kindergarten vertreten zu sein. Falls vor dem Bau von St. Matthias dazu Verträge zwischen der Stadt und der katholischen Kirche geschlossen wurden, so sind die Inhalte dieser Verträge in dem Magistratsbericht aufzuführen; 3. darüber Auskunft zu erteilen, ob sich der Denkmalschutz des Kirchengebäudes nur auf einzelne bauliche Aspekte (z. B. die in den Beton eingeprägten Bildwerke von Hans Mettel) oder auf das gesamte Gotteshaus, das dazugehörige Gemeindezentrum sowie auch - in raumordnender Hinsicht - auf das städtebauliche Umfeld des Sakralbaus erstreckt; 4. gegenüber dem Bistum Limburg anzuregen, im Falle der pfarrstrukturell möglicherweise unvermeidbaren Aufgabe des Kirchortes eine anderweitige zweckgemäße, stadtkirchlich profilierte Nutzung der kirchlichen Gebäude - beistpielsweise durch eine muttersprachliche katholische Kirchengemeinde, eine caritativ tätige Ordensgemeinschaft oder Betreutes Wohnen mit Gemeinschaftseinrichtungen im Kirchengebäude - in Betracht zu ziehen, die es ermöglicht, die Kirchbauten ebenso nachhaltig wie wirtschaftlich zu unterhalten. Begründung: Am 9. Dezember 2018 titelte die Frankfurter Rundschau "Warten auf die Abrissbirne" und berichtete über eine mögliche Aufgabe von St. Matthias als einer der sieben Kirchorte der neuen Großpfarrei St. Katharina von Siena. Viele Gemeindemitglieder, aber auch die nicht-katholischen Bürgerinnen und Bürger in der Nordweststadt sind verunsichert, dachte man doch, die bereits sehr emotionale Diskussion von 2006 um den notwendigen Erhalt des Kirchenstandortes habe im Bistum Limburg zu einem tragfähig finanzierten Konzept für diese Gemeindebauten geführt. St. Matthias leistet seit dem Bau der Nordweststadt wichtige Gemeinwesenaufgaben und dient den katholischen Christen in der westlichen Nordweststadt als Versammlungszentrum. Eine mögliche bauliche Arrondierung der Nordweststadt kann zudem neue Bezugspunkte für Seelsorge- und caritative Arbeit bringen. Eine Preisgabe dieser für den sozialen Zusammenhalt wichtigen Gebäude, auch und ganz besonders der 2006 unter Denkmalschutz gestellten Kirche, führt zu problematischen Effekten im Stadtteil. Schon der Wegfall der früheren Deutschen Evangelisch-Reformierten Gemeinde vor gut 20 Jahren hat im Gerhart-Hauptmann-Ring einen erheblichen Mangel an Versammlungsräumen offengelegt, der erst jetzt durch den Umbau des Bestandsgebäudes in ein Sozial- und Kulturzentrum kompensiert wird. Wenn nun St. Matthias wegbricht, beginnt diese Diskussion von Neuem. Im gültigen Bebauungsplan ist nicht nur der Gemeinbedarf für diese Flächen festgeschrieben, sondern auch eine konkrete Nutzung als "Kirchengrundstück". Daraus ist abzuleiten, dass es die Absicht der damaligen Stadtplanung war, für den neu gebauten Stadtteil tragfähige Strukturen der Gemeinwesenarbeit zu schaffen, und zwar mit der Gewähr der Dauer, wofür als Partner bevorzugt die beiden körperschaftlich verfassten Großkirchen infrage kamen. Ihnen war und ist zuzutrauen, einen stabilen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben in einem großen Stadtquartier zu leisten. Aus diesem für die städtebauliche Grundstruktur der Nordweststadt wichtigen Grund sollte sich die Stadt Frankfurt am Main bei kirchlicherseits etwa bestehenden Abriss-, Verkaufs- und Neubauplänen und/oder im Falle der Erarbeitung von Umnutzungskonzepten auch mit möglichen Dritten frühzeitig einschalten und das Gespräch suchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 26 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3984, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 23 20
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
Weiter lesenBerichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenTiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler Burg
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 416/8 Betreff: Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler Burg Auf der Baustelle für die neue Wohnanlage "Hofgut Obermühle", Obermühlgasse, ist zwischenzeitlich der Tiefbau für die geplante Tiefgarage des Gebäudekomplexes vorangeschritten. Zu sehen ist eine sehr beachtliche, tiefe Baugrube. Da mündlichen Überlieferungen zufolge auf dem Areal der heutigen Obermühle in mittelalterlicher Zeit einmal die Niederurseler Burg der Vögte und Ritter von Ursel gestanden haben soll, ist es nicht völlig auszuschließen, dass durch derart tiefgehende Bauarbeiten Überreste dieser Anlage zutage treten. Die Nähe des Urselbachs und des sog. Mühlkanals wirft zudem Fragen hinsichtlich möglicher Überschwemmungen auf. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Liegt das zukünftige "Hofgut Obermühle" in einem amtlich festgestellten Überschwemmungsgebiet? 2. Sind ggf. hydrogeologische Gutachten vor Erteilung der Baugenehmigung eingeholt worden und wenn ja, welche Einschätzung hatten die Gutachter? 3. Mussten für den Bau der Tiefgarage über die ohnehin vorgeschriebene Isolierung hinaus weitere wasserbauliche Vorkehrungen getroffen werden? 4. Welche Auswirkung hat der Bau der Tiefgarage auf das Grundwasser (z.B. den Pegel) und etwaige (Grundwasser-)Strömungen im Umfeld des Neubaus, z.B. hin zu benachbarten Gebäuden? 5. Gibt es für den Urselbach (und den Mühlkanal) lokale Gefahrenkarten, die Überschwemmungsflächen und potentielle Überschwemmungsflächen kennzeichnen? Wenn ja, können dem Ortsbeirat solche Gebietskarten für den Urselbach im Fließverlauf zwischen Krebsmühle und Niddaeinmündung kenntnishalber zur Verfügung gestellt werden? 6. Sind im Verlauf der Tiefbauarbeiten Überreste der alten Niederurseler Burg aufgetaucht und wenn ja, ist das Denkmalamt hinzugezogen worden, ggf. mit welchem fachlichen Ergebnis? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1205 2019 Die Vorlage OF 416/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4329 entstanden aus Vorlage: OF 401/8 vom 23.01.2019 Betreff: Sachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz Vorgang: EA 50/17 OBR 8; ST 1734/17 Am Werner-von-Ursel-Platz sind seit kurzer Zeit die zur Obermühlgasse und zum Dorfwiesenweg verlegten Rohrgeländer und Steineinfassungen stark beschädigt. Der Platz wirkt dadurch ungepflegt und etwas verkommen. Es ist denkbar, dass der Baustellenverkehr zur Obermühle hierfür ursächlich ist. Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob die Sachbeschädigung vom Verursacher angezeigt wurde; 2. darauf hinzuwirken, dass nach Beendigung des Baustellenverkehrs im Zusammenhang mit dem Projekt "Obermühle" eine ordentliche Instandsetzung unter Kostenbeteiligung des Verursachers erfolgt; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Maßnahme "Neugestaltung des Werner-von Ursel-Platzes" aus dem Rahmenplan Niederursel aus wirtschaftlichen Gründen vorgezogen werden sollte, um keine doppelten Kosten für Instandsetzung und Neugestaltung veranschlagen zu müssen; 4. dem Ortsbeirat einen aktuellen Sachstandsbericht über die zwischenzeitlich fortgeschrittenen Planungen zur Umsetzung des Rahmenplans Niederursel zu geben (ST 1734 v. 08.09.2017). Foto: Dr. Joachim Rotberg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 09.03.2017, EA 50 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1734 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1034 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2409 Aktenzeichen: 61 0
Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4186 entstanden aus Vorlage: OF 387/8 vom 09.01.2019 Betreff: Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt 1. Der Ortsbeirat begrüßt die von der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG durchgeführte energetische Sanierung des Mehrfamilienwohnhauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit der imposanten Neugestaltung der zur Straße gerichteten Fassade durch ein haushohes Porträtbild des Dichters und Schriftstellers Gerhart Hauptmann. 2. Der Magistrat wird gebeten, die in der Nordweststadt mit Mehrfamilienhäusern ansässigen öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften sowie die Wohnungsbaugenossenschaften auf dieses Projekt hinzuweisen und damit eine Anregung zu geben, durch nicht nur konventionell qualitätvolle, sondern auch ideenreiche Sanierungsmaßnahmen zugleich das Wohnumfeld entschieden aufzuwerten. Begründung: Das Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit 34 Wohnungen im Besitz der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG ist von August bis Dezember 2018 energetisch saniert worden: neue Fenster, neue Eingangs-, Wohnungs- und Kellertüren, Sanierung des Flachdachs, Wärmedämmverbundsystem an der Fassade und Dämmung der Kellerdecke. Ein Großteil der Kosten soll durch gesenkte Heizungskosten abgedeckt werden, die Mieterhöhungen fallen dadurch mit voraussichtlich 13,50 Euro je Wohnung pro Monat moderat aus. Hinzu kommt ein neuer, am Farbleitplan der Nordweststadt durchaus orientierter Fassadenanstrich, der auf der Nordseite zur Straße hin durch ein imposantes, mit Werkzitaten ergänztes Bildnis des Dichters und Schriftstellers Gerhart Hauptmann (1862-1946) verziert ist und an diesem markanten Entrée zum Gerhart-Hauptmann-Ring einen Blickfang darstellt, der als ein Beitrag zur Identität der Nordweststadt gesehen werden kann. Andere Bauträger können durch das Beispiel ermutigt werden, ihren Mieterinnen und Mietern ein attraktives Umfeld zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 671 Aktenzeichen: 60 10
Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 371/8 Betreff: Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die im Eduard-Bernstein-Weg 2-22 befindliche Altenwohnanlage in der Betreuung durch den Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. bietet mit insgesamt 180 Ein-und Zweizimmerwohnungen wichtigen preiswerten Wohnraum für Rentnerinnen und Rentner. Sie wurde 1995 und 2002 zuletzt saniert. Dem Vernehmen nach soll die Stiftung Waisenhaus als Eigentümerin die Grundstücke Eduard-Bernstein-Weg 4, 8, 12, 14 und 16 verkauft haben. Einige Häuser stünden bereits leer und sollen angeblich zugunsten eines Hochhauses abgerissen werden. Der aktuell noch gültige Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 sieht derzeit reines Wohngebiet und eine zweigeschossige Bauweise vor. Das GWH-Hochhaus Eduard-Bernstein-Weg 2 war im Bebauungsplan bereits vorgesehen (maximal 14 Geschosse). Die Wohnanlage bietet älteren Menschen ein optimales Umfeld: kurze Wege zu Nahversorgungsmöglichkeiten in der Nordweststadt und in Alt-Niederursel, optimale Verkehrsanbindung zum Nordwestzentrum und Naherholungsmöglichkeiten im direkt benachbarten Martin-Luther-King-Park inklusive Senioren-Fitness-Parcours. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen die Informationen nach Kenntnis des Magistrates zu? 2. Wenn ja, wer ist der neue Eigentümer? 3. Wenn ja, welches Wohnbauprojekt wird hier angestrebt? Bleibt es bei einer Seniorenwohnanlage mit Betreuung? Wenn nein, welcher Anteil geförderten Wohnraums ist ggf. vorgesehen und ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich und beabsichtigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1075 2018 Die Vorlage OF 371/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKleine Grünfläche vor dem Haus Alt-Niederursel 1a
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2018, OF 377/8 Betreff: Kleine Grünfläche vor dem Haus Alt-Niederursel 1a Im Geschäftszentrum von Alt-Niederursel direkt vor dem Lotto-Shop Alt-Niederursel 1 a befindet sich eine ca. 1 x 1 Meter große Lücke im Trottoir, die einmal als kleine Grünfläche gedacht war. Seit einiger Zeit sind die Beete in den Einfassungen leer und der Boden ist abgesenkt, so dass für Passanten eine massive Stolpergefahr besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die unansehnliche kleine Grünfläche vor dem Lottoshop Alt-Niederursel 1a neu zu gestalten, die Unfallgefahr zu beseitigen und für den Fall, dass es sich um eine Fläche in Privatbesitz handelt, auf die Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen und auf eine schönere Gestaltung hinzuwirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBezahlbarer Wohnraum im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 350/8 Betreff: Bezahlbarer Wohnraum im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt folgende Fragen für das Gebiet des Ortsbezirks 8 zu beantworten: 1. Wie viele geförderte Wohnungen gibt es im gesamten Ortsbezirk 8 und in welche unterschiedlichen Förderwege sind diese gestaffelt? 2. Wie ist die Entwicklung der Anzahl der Sozialwohnungen im Ortsbezirk 8 seit 2000 in absoluten, aber auch in relativen Zahlen und wie viele wurden seit 1990 neu geschaffen? 3. Wie viele Wohnungen im Ortsbezirk 8 haben seit 2000 ihre Sozialbindung verloren? Wie viele Wohnungen im Ortsbezirk 8 werden voraussichtlich ihre Sozialbindung bis zum Jahr 2030 verlieren? 4. Welche Anstrengungen werden unternommen die Sozialbindungen der Wohnungen aus Frage 3 zu verlängern bzw. dem Anspruch auf Sozialwohnungen im Ortsbezirk 8 gerecht zu werden? 5. Wie viele neue Sozialwohnungen werden voraussichtlich bis 2030 im Ortsbezirk 8 gebaut? Welche sozialen Bindungsfristen besitzen diese neuen Wohnungen? 6. Wurden im Ortsbezirk 8 Belegungsrechte für Wohnungen gekauft und wie hoch waren die Ausgaben dafür? Wie viele der gekauften Belegrechte wurden ggf. von Wohnungsunternehmen mit Beteiligung der Stadt gekauft? 7. Wie viele Bürger*Innen aus dem Ortsbezirk 8 haben einen Anspruch auf geförderten Wohnraum und wie viele dieser Bürger*Innen wohnen tatsächlich in geförderten Wohnräumen? 8. Welche Anstrengungen werden unternommen, um nach Ablauf der Sozialbindung bei Sozialwohnungen im Ortsbezirk 8 die Mietpreise nicht zu erhöhen entsprechend dem Ziel des bezahlbaren Wohnraums? Wie viele Fälle im Ortsbezirk 8 sind von vorzeitiger Rückzahlung der Darlehensnehmer abgewickelt worden, womit die Sozialbindungen verkürzt worden sind? 9. Wieso wurde bei Neubauprojekten wie z.B. im Hofgut Obermühle (Obermühlgasse 7 - 19, 60439 Alt Niederursel) keine Sozialwohnungsquote zur Auflage gesetzt? 10. Welche Mietpreisentwicklungen haben die jüngsten Sanierungen von 1.220 Wohneinheiten in der Römerstadt zur Folge gehabt? Begründung: In den 1990er Jahren existierten in Frankfurt noch 70.000 Sozialwohnungen. Heute sind es nur noch ca. 26.000. Diese Schmelze an bezahlbaren Wohnraum ist in der heutigen Mietsituation ist in ganz Frankfurt aber auch besonders im Ortsbezirk 8 deutlich für breite Bevölkerungsschichten spürbar und hält weiterhin an. 2017 wurden lediglich 134 neue Sozialwohnungen in Frankfurt gebaut. Das Darmstädter Institut Wohnen und Umwelt hat ermittelt, dass 49% aller Frankfurter Miethaushalte Anspruch auf eine Sozialwohnung im 1. Förderweg besitzen. Zusätzlich haben 19% aller Mieter und Mieterinnen einen Anspruch auf eine Wohnung im Frankfurter Mittelschichtsprogramm. Aus diesem Grund ist es von hoher Bedeutung aktuelle Zahlen für den Ortsbezirk 8 zu erhalten, um einen entsprechenden Umgang dafür zu finden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1027 2018 Die Vorlage OF 350/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: LINKE.
Weiter lesenNeubau einer Brücke über den Urselbach/Durchlässigkeit bei Hochwasser
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3643 entstanden aus Vorlage: OF 329/8 vom 28.08.2018 Betreff: Neubau einer Brücke über den Urselbach/Durchlässigkeit bei Hochwasser Beim letzten Hochwasser des Urselbachs am 7. und 9. Juli 2018 wurde deutlich, dass die Brücke über den Urselbach vor der Autobahnbrücke A 5 zu niedrig gebaut ist. Bei Hochwasser führt das dazu, dass der Urselbach auch wegen mitgeführter Äste etc. so über das Ufer tritt, dass das Wasser über den Dorfwiesenweg durch Niederursel und teilweise in die Keller der Anwohner fließt. Ein Neubau mit einer Höherlegung der Brücke würde Abhilfe schaffen. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Brücke über den Urselbach vor der Autobahnbrücke A 5 mit einem Neubau höher zu legen, damit das Wasser bei Hochwasser ungehindert durchfließen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 511 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4420 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 6
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