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Radweg Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 495/8 Betreff: Radweg Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, in der Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße Richtung Alt Niederursel das Radfahren auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Viele Radler:innen fahren an der Herzbergstraße auf den Bürgersteig, da durch die Bordsteinabsenkung und Pflanzkübel der Eindruck entsteht, dass der Radweg schon hier beginnt, siehe Foto. Diese bislang verbotene Nutzung des Bürgersteigs soll erlaubt werden. Bildnachweis: Karlheinz Platz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 495/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesen(Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 339/15 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Das westlich, bereits existierende Ende des neuen Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach ist an der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße recht steil. Aus Richtung Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende müssen im unteren Teil und bei der Fahrt um die Kurve auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße sowie bei der Überquerung der Deuil-La-Barre-Straße äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht immer gelingt und Radfahrende unfreiwillig mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Deuil-La-Barre-Straße fahren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten welche Möglichkeiten zur Entschärfung des westlichen Endes des Radweges im genannten unteren Teil und der Einbiegung auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße besonders für aus Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende es gibt. Wie ist eine gefahrfreie Querung der Deuil-La-Barre-Straße an dieser Stelle vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1068 2024 Die Vorlage OF 339/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 CDU und 1 BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEmser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1463/1 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte / Mainzer Landstraße entstand und dessen Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den PKW-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse . . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6261 2024 Die Vorlage OF 1463/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAmpelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 1462/1 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Wartezeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße Ecke Wickerer Straße deutlich zu reduzieren. Begründung: Die vorbezeichnete Ampelschaltung ist insofern sehr fußgängerunfreundlich, als die Wartezeit nach Grünanforderung viel zu lang ist. Dies führt dazu, dass ungeduldige Fußgänger bei Rot die Mainzer Landstraße überqueren, etwa um eine Straßenbahn zu erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6260 2024 Die Vorlage OF 1462/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenEinführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 entstanden aus Vorlage: OF 330/15 vom 15.10.2024 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist, Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen", explizit auch auf Wegen zu Schulen, und - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael-Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besuchen, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders für in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6004 entstanden aus Vorlage: OF 1415/1 vom 13.10.2024 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten , einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 278
Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5980 entstanden aus Vorlage: OF 1100/6 vom 15.09.2024 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Magistrat wird gebeten, entlang der Ladenzeile zwischen acht Uhr und 18 Uhr nur Kurzzeitparken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, mit u. a. einem Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem Pkw Einkaufen fahren (müssen), die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, an dieser Stelle nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radbügel an der Galluswarte instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6003 entstanden aus Vorlage: OF 1414/1 vom 13.10.2024 Betreff: Radbügel an der Galluswarte instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die kaputten Radbügel an der Abstellanlage Galluswarte (Mainzer Landstraße) instand setzen zu lassen. Begründung: Die Abstellanlage für Fahrräder an der Galluswarte (Mainzer Landstraße) wird sehr gut genutzt. Leider sind hier einige Radbügel kaputt. Um die Kapazitäten voll nutzen zu können, sollten diese repariert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2171
Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6008 entstanden aus Vorlage: OF 1421/1 vom 08.10.2024 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europa-A llee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europa-Allee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 483/8 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Vorgang: OM 3809/23 OBR 8; ST 1443/23; ST 175/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten die in der ST 175 vom 26.01.2024 erwähnten Kosten für die Kürzung des Ampelmastes auf der Verkehrsinsel Roßkopfstraße / Niederurseler Landstraße zu beziffern. Begründung: Der deutlich überdimensionierte Ampelmast diente u.a. für große Wegweiser, zu einer Zeit, in der die heutige Niederurseler Landstraße von täglich zehntausend Fahrzeugen als Durchgangsstraße auf dem Weg in den Taunus diente. Glücklicherweise ist dies heute nicht mehr der Fall und das monströse Relikt aus einer anderen Zeit ist nicht mehr erforderlich. Umso bedauerlicher ist der Umstand, dass für den verblieben Rest dieser Ära nunmehr keine Mittel zur Beseitigung zur Verfügung gestellt werden können. Der Ortsbeirat benötigt für eine eventuell mögliche alternative Finanzierung einen ungefähren Kostenrahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3809 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 175 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1055 2024 Die Vorlage OF 483/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenEmser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1014/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6227 2024 Die Vorlage OF 1014/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 330/15 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen"., explizit auch auf Wegen zu Schulen - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiterer Vorfahrtsstraßen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach Westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael- Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besucht, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6016 2024 Die Vorlage OF 330/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLieferzufahrt St. Matthias
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 484/8 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zufahrtsberechtigung auf den Kirchplatz St.Matthias zu ändern. Zufahrt gegenüber Praunheimer Weg 37 Die Zufahrt für den Lieferverkehr zum Kindergarten Mo.-Fr. werktags von 10h bis 15h zu ermöglichen. Begründung: Der Kindergarten wird täglich durch einen Cateringservice versorgt. Der Kindergarten wird von einem Zulieferer mit Getränken versorgt. Der Kindergarten wird von der Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co.KG versorgt. Alle Fahrer der genannten Firmen begehen zurzeit eine Ordnungswidrigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 484/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBlitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6004 2024 Die Vorlage OF 1415/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung); Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenPoller südliche Schmidtstraße anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Betreff: Poller südliche Schmidtstraße anbringen Vorgang: OM 3243/22 OBr 1; ST 874/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Punkt 1 aus ST 874/2023 sowie OM 3243/2022 zumindest auf dem südlichen von Wohnbebauung geprägten Abschnitt der Schmidtstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee das ordnungswidrige Parken von Personenkraftwagen auf dem Gehweg mittels Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern zu unterbinden. Begründung: Der Gehweg ist durch ordnungswidrig abgestellte Personenkraftwagen oftmals nur eingeschränkt nutzbar. Durch die o.g. Maßnahme können die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsgefühl dank verbesserter Übersichtlichkeit und die Barrierefreiheit der Gehwege erheblich gesteigert bzw. überhaupt erst sichergestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2024, OF 1438/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6005 2024 1. Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zum Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1438/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAbbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1454/1 Betreff: Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Rechtsabbieger im Bahnhofsviertel von der Mainzer Landstraße in Richtung Francois- Mitterrand-Platz stillzulegen, um die Abbiegeunfälle zwischen PKW und Radfahrenden zuverlässig zu verhindern. Die Verkehrsführung rund um den Platz kann durch Änderung der Einbahnstraßenrichtung im östlichen Bereich und Stilllegung der Fahrbahn im westlichen Bereich für den Individualverkehr optimiert werden. Begründung: Jedes Jahr werden Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Alte Oper durch unachtsame, abbiegende PKW-Fahrende, Taxen und LKW gefährdet oder gar verletzt. Die Unfallstatistik weist trotz Maßnahmen wie einem zwischen PKW-Fahrspur und Radschutzstreifen Poller weiterhin Unfälle auf. Der Magistrat soll daher im Zuge der Überarbeitung der Mobilitätsplanung im Bahnhofsviertel diese Unfallstelle gezielt betrachten und entschärfen. Ein geeignetes Mittel ist der Entfall es Rechtsabbiegers aus der Mainzer Landstraße. Grafik: Magistratsbericht B205/2024 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6253 2024 Die Vorlage OF 1454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1421/1 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europaallee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europaallee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6008 2024 Die Vorlage OF 1421/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1100/6 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Ladenzeile zwischen 8.00 h und 18.00 h nur Kurz-Zeit-Parken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, u.a. ein Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem PKW einkaufen fahren (müssen) die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, hier nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5980 2024 Die Vorlage OF 1100/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAmpelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5946 entstanden aus Vorlage: OF 1206/5 vom 30.08.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Goldstein-/Hahnstraße zugunsten des besseren Verkehrsflusses so zu ändern, dass künftig auf der Goldsteinstraße nicht mehr für beide Fahrtrichtungen die Ampel Grün zeigt. Damit soll erreicht werden, dass das Linksabbiegen in die Hahnstraße (aus Richtung Alt-Niederrad kommend, Richtung Einkaufsmöglichkeiten) deutlich erleichtert wird und es nicht mehr zu Rückstaus auf der Goldsteinstraße Richtung Eisenbahnbrücke kommt. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung auf der Goldsteinstraße an der Kreuzung Hahnstraße so geschaltet, dass beide Richtungen gleichzeitig auf Grün gestellt sind. Dadurch ist es oft erst möglich nach Links abzubiegen, wenn die Ampeln schon wieder auf Rot stehen. Dadurch passiert es immer wieder, dass nur ein Kraftfahrzeug nach links abbiegen kann und es einen Rückstau auf der Goldsteinstraße gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 149 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 entstanden aus Vorlage: OF 457/8 vom 19.08.2024 Betreff: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 1638/20 OBR 8; ST 1610/20; V 218/21 OBR 8; ST 239/22; OM 2262/22 OBR 8; ST 55/23; OA 422/23 OBR 8; B 487/23; OM 5604/24 OBR 8 Die zurückliegenden Starkregenereignisse in 2023 und auch zuletzt am 3. Mai 2024 mit der Folge von Hochwasser und Kellerflutungen im Bereich des Dorfwiesenweges und der Spielsgasse haben gezeigt, dass sich diese Naturereignisse im Bereich der Taunusbäche häufen und erhebliche Schäden verursachen. Auch aufgrund der Fließkarten ist hinreichend bekannt, wo es bei Starkregen besonders gefährlich ist. Bei den letztmaligen Starkregenereignissen ist das Wasser an der kleinen Brücke, die hinter dem Sportplatz über den Urselbach führt, über die Ufer getreten und in der Folge den Dorfwiesenweg und teilweise über den Sportplatz hinabgeflossen. Der Magistrat, mit dem für die Stadtentwässerung verantwortlichen Dezernenten Wolfgang Siefert (GRÜNE), muss jetzt zusammen mit den Landesbehörden endlich handeln und für die maximal möglichen Vorkehrungen sorgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Maßnahmen laut der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604, umzusetzen und dabei die sechste Maßnahme (Verbreiterung des Durchlasses der kleinen Brücke hinter dem Sportplatz über den Urselbach) zu prüfen (vgl. Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262). Bei der Prüfung eines Rückhaltebeckens auf den Feldern vor Niederursel sind auch die möglichen Nachteile für Natur und Landschaft (Betonbauweise für maximales Rückhaltevolumen, Errichtung von Dämmen zur Leitung des Hochwassers) abzuwägen und die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Anlage mitzudenken; 2. ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 die im Juli 2023 von der SEF in der Ortsbeiratssitzung vorgestellte Verwallung am Urselbach umzusetzen (vgl. hierzu die Power-Point-Präsentation); 3. die Sportanlage Niederursel nördlich des neuen Kunstrasenplatzes ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 und zu den vorhandenen Drainagen auf der Anlage selbst besser vor Hochwasser zu sichern (z. B. Damm); 4. mit dem Land Hessen zu verhandeln, damit der Urselbach im Zuge des Programms "100 wilde Bäche für Hessen" in der Priorität vorrückt (vgl. hierzu Stellungnahme ST 1610 aus 2020 und Vorlage OM 2262 aus 2022). Insbesondere soll das zwischen der ehemaligen Papiermühle und der Krebsmühle teilweise noch vorhandene trapezförmige steinerne Bett renaturiert werden; 5. bei jeder künftigen grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Bereichen, gleichzeitig Vergrößerungen im Querschnitt des Kanalnetzes baulich zu realisieren; 6. mit den Eigentümern des Mühlgrabens im Bereich der Bebauung Obermühlgasse/Dorfwiesenweg eine Einigung zur Sanierung des Wasserbauwerks zu erzielen, damit der Mühlgraben wieder fließen kann (vgl. Stellungnahme ST 239 aus 2022); 7. mehr Haushaltsmittel für den Ankauf von Gewässerrandstreifen vorzusehen, damit Fließgewässer mehr Raum bekommen und die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter an den Ufern frei gehalten werden. Bei der Bauleitplanung ist die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) entsprechend aktiv zu beteiligen. Auf die ausstehende Stellungnahme zur Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2023, OA 422, wird verwiesen; 8. auf die Stadt Oberursel als Oberlieger des Urselbachs zuzugehen mit dem Ziel, Maßnahmen zu prüfen, die die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Neubaugebiet Neumühle am Zimmersmühlenweg direkt in den Urselbach vermindern, etwa durch Rücknahme der Befreiung von der Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen (Zisternensatzung); 9. über die im Magistratsbericht vom 18.12.2023, B 487, angekündigten Retentionsmaßnahmen im Frankfurter Taunuswald und über die Kooperation mit der Stadt Oberursel zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1638 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1610 Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 218 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 239 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 55 Anregung vom 07.12.2023, OA 422 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 487 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 255 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-34
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5833 entstanden aus Vorlage: OF 1354/1 vom 13.08.2024 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße; 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche; 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts; 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der Lichtsignalanlage im Rechtsabbiegerbereich; 5. Aufstellen von mindestens fünf Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase; 6. barrierefreier Umbau der Kreuzung. Begründung: Die Rotphasen für zu Fuß Gehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstau von Pkws auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende Pkws achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Zu Fuß Gehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die Lichtsignalanlage muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1962 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1101
Angekündigte Bepflanzung im Wendekreisel Nieder Kirchweg endlich realisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5808 entstanden aus Vorlage: OF 1081/6 vom 30.07.2024 Betreff: Angekündigte Bepflanzung im Wendekreisel Nieder Kirchweg endlich realisieren Vorgang: OM 3518/23 OBR 6; ST 1237/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, weshalb die gemäß Stellungnahme ST 1237 angekündigte Bepflanzung in der zweiten Jahreshälfte 2023 nicht erfolgte und wann die Bepflanzung nun erfolgen soll. Ferner wird der Magistrat gebeten, eine Umplanung gegen unerlaubtes Parken in diesem Bereich vorzunehmen und diese Umplanung den Bürgern in Nied vorzustellen. Begründung: Bisher wurde dort nur der abgestorbene Baum/Strauch entfernt. Dies ist aber keine Bepflanzung wie angekündigt. Wie schon geschildert, ist diese Straße eine Sackgasse mit Wendekreisel unter dem Kirchweg. Der Kreisel befindet sich zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 15 a bis 19 und den Kleingärten. Die Fläche im Kreisel wurde vor über 30 Jahren neu gepflastert. Zwischen den beiden dort vorhandenen Bäumen und auf den Gehwegen wird regelmäßig unerlaubt geparkt. Die Fläche im Kreisel ist zum Queren der Straße nicht erforderlich. Um die Wasseraufnahme der Bäume zu verbessern und das unerlaubte Parken zu verhindern, erscheint die Entsiegelung des Bodens und eine Bepflanzung sowie die Aufstellung von Findlingen oder Holzpollern geeignet. Im äußeren Bereich des Kreisels wird regelmäßig auf den Gehwegen geparkt. Häufig stehen dort sechs bis acht Fahrzeuge und Anhänger. Dadurch werden Fußgänger und wendende Fahrzeuge, insbesondere die Müllabfuhr, stark behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3518 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1237 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 143 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5807 entstanden aus Vorlage: OF 1080/6 vom 19.08.2024 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Magistrat wird gebeten, - Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße einzurichten; - Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen. Begründung: Im Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei, und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren Busse durch Bereiche mit Tempo 30. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 144 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Parksituation NiedSüd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5806 entstanden aus Vorlage: OF 1079/6 vom 25.07.2024 Betreff: Parksituation Nied-Süd Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich Nied-Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 - für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält; 2. e ndlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer Straße, Alzeyer Straße und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertiggestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremd abgestellte Fahrzeuge, u. a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 102 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5838 entstanden aus Vorlage: OF 1359/1 vom 13.08.2024 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit Pkw zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30 Metern und 2,50 Metern empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50 Metern gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 1
Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5835 entstanden aus Vorlage: OF 1356/1 vom 13.08.2024 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden sowohl den Fahrzeugverkehr als auch zu Fuß Gehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 1
Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5834 entstanden aus Vorlage: OF 1355/1 vom 13.08.2024 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 04.04.2022, ST 839, Bezug nehmend auf das Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86, Folgendes: "Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten." Bis zum 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der zu Fuß Gehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen. Bilder: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2024, OF 1206/5 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der Kreuzung Goldstein-/Hahnstraße zugunsten des besseren Verkehrsflusses so zu ändern, dass künftig auf der Goldsteinstraße nicht mehr für beide Fahrtrichtungen die Ampel grün zeigt. Damit soll erreicht werden, dass das Linksabbiegen in die Hahnstraße (aus Richtung Alt-Niederrad kommend, Richtung Einkaufsmöglichkeiten) deutlich erleichtert wird und es nicht mehr zu Rückstaus auf der Goldsteinstraße Richtung Eisenbahnbrücke kommt. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung auf der Goldsteinstraße an der Kreuzung Hahnstraße so geschaltet, dass beide Richtungen gleichzeitig auf Grün gestellt sind. Dadurch ist es oft erst möglich nach Links abzubiegen, wenn die Ampeln schon wieder auf Rot stehen. Dadurch passiert es immer wieder, dass nur ein Kraftfahrzeug nach links abbiegen kann und es einen Rückstau auf der Goldsteinstraße gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5946 2024 Die Vorlage OF 1206/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1080/6 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Tempo-30-Zone in der Bolongarostraße zwischen Niddabrücke und Tillystraße einzurichten. Begründung: In dem Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren die Busse durch Tempo-30-Zonen. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 26 Es besteht Einvernehmen, die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5807 2024 Die Vorlage OF 1080/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor zum ersten Spiegelstrich wird und ein zweiter Spiegelstrich eingefügt wird, in welchem gebeten wird, Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen und dass die "Tempo-30-Zone" in "Tempo 30" geändert wird. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 457/8 Betreff: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die zurückliegenden Starkregenereignisse in 2023 und zuletzt am 3. Mai 2024 mit der Folge von Hochwasser und Kellerflutungen im Bereich des Dorfwiesenweges und der Spielsgasse haben gezeigt, dass sich diese Naturereignisse im Bereich der Taunusbäche häufen und erhebliche Schäden verursachen. Auch aufgrund der Fließkarten ist hinreichend bekannt, wo es bei Starkregen besonders gefährlich ist. Bei den letztmaligen Starkregenereignissen ist das Wasser an der kleinen Brücke, die hinter dem Sportplatz über den Urselbach führt, über die Ufer getreten und in der Folge den Dorfwiesenweg und teilweise über den Sportplatz hinabgeflossen. Der Magistrat mit dem für die Stadtentwässerung verantwortlichen Dezernent Wolfgang Siefert (Grüne) muss jetzt zusammen mit den Landesbehörden endlich handeln und für maximal mögliche Vorkehrungen sorgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: 1. Die Maßnahmen laut OM 5604 v. 06.06.2024 umzusetzen und dabei die 6. Maßnahme (Verbreiterung des Durchlasses der kleinen Brücke hinter dem Sportplatz über den Urselbach) zu priorisieren (vgl. OF 169/8 aus 2022)Bei der Prüfung eines Rückhaltebeckens auf den Feldern vor Niederursel sind auch die möglichen Nachteile für Natur und Landschaft (Betonbauweise für maximales Rückhaltevolumen, Errichtung von Dämmen zur Leitung des Hochwassers) abzuwägen und die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Anlage mitzudenken. 2. Ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6 der OM 5604 die im Juli 2023 von der SEF in der Ortsbeiratssitzung vorgestellte Verwallung am Urselbach umzusetzen (vgl. hierzu PPT). 3. Die Sportanlage Niederursel nördlich des neuen Kunstrasenplatzes ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6 der OM 5604 und zu den vorhandenen Drainagen auf der Anlage selbst besser vor Hochwasser zu sichern (z.B. Damm). 4. Mit dem Land Hessen zu verhandeln, damit der Urselbach im Zuge des Programms "100 wilde Bäche" in der Priorität vorrückt (vgl. hierzu ST 1610 von 2020 und OF 169/8 aus 2022). Insbesondere soll das zwischen Papiermühle und Krebsmühle teilweise noch vorhandene trapezförmige steinerne Bett renaturiert werden. 5. Bei jeder künftigen grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen sind in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Bereichen gleichzeitig Vergrößerungen im Querschnitt des Kanalnetzes baulich zu realisieren. 6. Mit den Eigentümern des Mühlgrabens im Bereich der Bebauung Obermühlgasse/Dorfwiesenweg eine Einigung zur Sanierung des Wasserbauwerks zu erzielen, damit der Mühlgraben wieder fließen kann (vgl. ST 239 aus 2022). 7. Mehr Haushaltsmittel für den Ankauf von Gewässerrandstreifen vorzusehen, damit Fließgewässer mehr Raum bekommen und die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter an den Ufern freigehalten werden. Bei der Bauleitplanung ist die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) entsprechend aktiv zu beteiligen. Auf die ausstehende Stellungnahme zur Vorlage OA 422 v. 07.12.2023 wird verwiesen. 8. Auf die Stadt Oberursel als Oberlieger des Urselbachs zuzugehen mit dem Ziel, Maßnahmen zu prüfen, die die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Neubaugebiet "Neumühle" am Zimmersmühlenweg direkt in den Urselbach vermindern, etwa durch Rücknahme der Befreiung von der Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen ("Zisternensatzung"). 9. Über die im Magistratsbericht B 487 v. 18.12.2023 angekündigten Retentionsmaßnahmen im Frankfurter Taunuswald und über die Kooperation mit der Stadt Oberursel zu berichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5860 2024 Die Vorlage OF 457/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. des Antragstenors das Wort "priorisieren" durch das Wort "prüfen" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenStarkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1356/1 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden somit den Fahrzeugverkehr als auch Fußgehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5835 2024 Die Vorlage OF 1356/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1359/1 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit PKW zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30m und 2,50m empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50m gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5838 2024 Die Vorlage OF 1359/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1355/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme ST 839 / 2022 bezugnehmend auf den Ortsbeiratsantrag V86 / 2021 Folgendes: "Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten." Bis 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der Fußgehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5834 2024 Die Vorlage OF 1355/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1354/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einmündung Mainzer Landstraße / Ludwigstraße nachhaltig und sicher zu gestalten und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der LSA im Rechtsabbiegerbereich 5. Aufstellen von mindestens 5 Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase Begründung: Die Rotphasen für Fußgehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstaun von PKW auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende PKW achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Fußgehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die LSA muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5833 2024 Die Vorlage OF 1354/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umsetzt werden können:" Zudem wird der Antragstenor um die Ziffer 6. ergänzt: "6. barrierefreie Umbau der Kreuzung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAngekündigte Bepflanzung im Wendekreisel Nieder Kirchweg endlich realisieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2024, OF 1081/6 Betreff: Angekündigte Bepflanzung im Wendekreisel Nieder Kirchweg endlich realisieren Vorgang: OM 3518/23 OBR 6; ST 1237/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, weshalb die gemäß ST 1237 angekündigte Bepflanzung in der 2. Jahreshälfte 2023 nicht erfolgte und wann die Bepflanzung nun erfolgen soll. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, eine Umplanung gegen unerlaubtes Parken in diesem Bereich vorzunehmen und diese Umplanung den Bürgern in Nied vorzustellen. Begründung: Bisher wurde dort nur der abgestorbene Baum/Strauch entfernt. Dies ist aber keine Bepflanzung wie angekündigt. Wie schon geschildert, ist diese Straße eine Sackgasse mit Wendekreisel unter dem Kirchweg. Der Kreisel befindet sich zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 15 a - 19 und Kleingärten. Die Fläche im Kreisel wurde vor über 30 Jahren neu gepflastert. Zwischen den beiden dort vorhandenen Bäumen und auf den Gehwegen wird regelmäßig unerlaubt geparkt. Die Fläche im Kreisel ist zum Queren der Straße nicht erforderlich. Um die Wasseraufnahme der Bäume zu verbessern und das unerlaubte Parken zu verhindern, erscheint die Entsiegelung des Bodens und eine Bepflanzung sowie Aufstellung von Findlingen oder Holzpollern geeignet. Im äußeren Bereich des Kreisel wird regelmäßig auf den Gehwegen geparkt. Häufig stehen dort 6 - 8 Fahrzeuge und Anhänger. Dadurch werden Fußgänger und wendende Fahrzeuge, insbesondere die Müllabfuhr, stark behindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3518 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1237 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5808 2024 Die Vorlage OF 1081/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNied: Parksituation NiedSüd
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2024, OF 1079/6 Betreff: Nied: Parksituation Nied-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in dem Bereich Nied Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält. 2. Endlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer, Alzeyer und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertig gestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremdabgestellte Fahrzeuge u.a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der Linke-Fraktion wird über die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5806 2024 Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAuslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenVersteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5742 entstanden aus Vorlage: OF 1309/1 vom 11.06.2024 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Magistrat wird gebeten, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2170 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Jugendtrainings-Kickertisch für den Hort
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2024, OF 320/15 Betreff: Jugendtrainings-Kickertisch für den Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15, einen "Kicker" für den Hort (Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, Frankfurt / Nieder-Eschbach, Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 60437 Frankfurt - Nieder-Eschbach) zu beschaffen. Ein geeignetes Gerät ist unter https://shop.ullrichsport.com/tischfussball/basic/ zu finden. Begründung: In der KiTa St. Stephanus werden seit vielen Jahrzehnten die Kinder liebevoll begleitet und kompetent auf ihren weiteren Werdegang vorbereitet. Leider sind insbesondere die letzten beiden Jahre stark von Personalmangel geprägt, was eine sehr hohe Belastung für das KiTa-Team aber auch für die Kinder stark spürbar ist. Insbesondere der Hort ist aktuell belastet. Insbesondere in den Ferienzeiten, wenn die Kinder den ganzen Tag dort sind, können den Kindern nur wenige Angebote zum Zeitvertreib gemacht werden. Viele Hortkinder wünschen sich sehnlichst einen Tischkicker! Der oben beschriebene Tischkicker ist dank seiner höhenverstellbaren Beinkonstruktion auch für Hortkinder geeignet. Die Möglichkeit der schnellen Veränderung der Tischhöhe macht diesen Tischkicker einzigartig. Das ideale Tischfußball-Spielgerät für Kindergärten und Schulen. (Bild mit Genehmigung von Ullrich-Sport) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 346 2024 Die Vorlage OF 320/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5649 entstanden aus Vorlage: OF 1036/6 vom 10.06.2024 Betreff: Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Therese-Herger-Anlage (oder an alternativen Standorten) in Nied Tafeln mit einer Beschreibung sowie mit historischen Abbildungen zu errichten, auf denen an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk in Nied erinnert und darüber informiert wird. Die Planung und Ausarbeitung für die Erinnerungstafeln (oder Alternativen hierzu) sollte mindestens gemeinsam mit dem Heimat- und Geschichtsverein Nied und dem Nieder Quartiersmanagement "Sozialer Zusammenhalt", gern auch mit weiteren interessierten Nieder Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern, durchgeführt werden. Begründung: In den Jahren 1918 bis 1967 befand sich im Bereich der Oeserstraße, des Ferdinand-Scholling-Rings, der Bahngleise und dem Niedwald ein Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk. In diesem wurden Dampflokomotiven wieder instand gesetzt. Nach der Schließung des Werkes 1967 stand es zunächst etliche Jahre leer, bis das Areal von einem Bauunternehmer (Firma Dietmar Bücher Schlüsselfertiges Bauen GmbH & Co. KG) gekauft wurde, der es mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern bebaute, und so eine neue Siedlung in Nied entstand, die heutige sogenannte Büchersiedlung. Auch wenn die gegenüberliegende Eisenbahnersiedlung, welche zur Unterbringung der Fabrikarbeiter entstand, eine Erinnerung an das Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk ist, erinnert in der Büchersiedlung nichts mehr daran, dass dort ein halbes Jahrhundert lang Dampflokomotiven ausgebessert und repariert worden sind. Viele Bewohner dieser Siedlung wissen nichts von der Geschichte des Areals. Das ist eigentlich sehr schade. Durch beispielsweise aufgestellte Tafeln, auf denen die Geschichte des ehemaligen Werkes beschrieben und mit alten Bildern dargestellt wird, würde diese Geschichtslücke gefüllt werden. Der Heimat- und Geschichtsverein Nied würde eine diesbezügliche Initiative sehr begrüßen und an der Erstellung von Texten mitarbeiten sowie Fotos zur Verfügung stellen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1717
Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 447/8 Betreff: Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Hinweisen aus der Anwohnerschaft zufolge wurden die Gebühren für die Nutzung der Tiefgaragenplätze in der Nordweststadt (zB. im Karl-Kautsky-Weg / Gerhart-Hauptmann-Ring) von ca. 50€ auf rd. 70€ angehoben. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Trifft dies zu? 2. Wenn ja, warum wurde der Mietzins um 40% erhöht? 3. Werden mit den Mehreinnahmen auch Investitionen, wie bspw. Modernisierungen oder Vorbereitungen für das Laden von Elektrofahrzeugen vorgenommen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 983 2024 Die Vorlage OF 447/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. gestrichen und die restliche Nummerierung entsprechend angepasst wird sowie unter der neuen Ziffer 1. die Worte "Wenn ja" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVersteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1309/1 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5742 2024 Die Vorlage OF 1309/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der DeuilLaBarreStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5597 entstanden aus Vorlage: OF 314/15 vom 22.05.2024 Betreff: Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter der Brücke an der Deuil-La-Barre- Straße die Schotterbank im Eschbach zu beseitigen. Begründung: Durch das Hochwasser am 02.05.2024 hat sich durch das vom Eschbach mitgeführte Geschiebe (Geröll, Kies und Sand) unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße eine Schotterbank gebildet, die den Abfluss des Eschbachs hemmt. Bei einem weiteren Hochwasserereignis kann diese Schotterbank die Wahrscheinlichkeit für ein Übertreten des Eschbachs und damit einhergehende Schäden erhöhen. Die Schotterbank muss daher beseitigt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1805 Beratung im Ortsbeirat: 15
Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5601 entstanden aus Vorlage: OF 433/8 vom 20.05.2024 Betreff: Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Praunheimer Weg vor dem Haus mit der Hausnummer 1 in Fahrtrichtung Weißkirchener Weg das Parken auf der rechten Fahrbahnseite kurzfristig wieder zu verbieten und geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Parkverbotes zu ergreifen (aufgrund der Behinderung von Rettungskräften besteht Gefahr im Verzug); 2. die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße in Richtung der Straße Alt-Niederursel umzuwidmen; 3. die Reihenfolge der Beschilderung der Ladezone zu ändern. Die Schilder müssen von oben nach unten folgendermaßen angeordnet werden: a) Halteverbot (Vz. 283-20); b) Lieferverkehr frei (Vz. 1026-35); c) wochentags zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr (Vz. 1000-02). Begründung: Mit der Einrichtung der Ladezone vor dem Haus Alt-Niederursel mit der Hausnummer 2 (Eiscafé) wurde das Schild Halteverbot (Vz. 283-30) entfernt und daher ist nunmehr das Parken zwischen der Kreuzung Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße/Alt-Niederursel und der Kreuzung Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt. Aufgrund der nunmehr dauerhaft parkenden Fahrzeuge ist die verbleibende Fahrbahn so eng, dass Rettungskräfte bei der Einfahrt nach Niederursel behindert werden (Gefahr im Verzug). Darüber hinaus können alle Verkehrsteilnehmer die Engstelle nur noch abwechselnd befahren. Die Folge sind Rückstaus in beide Fahrtrichtungen und gefährliche Situationen mit Fußgängern (am Zebrastreifen). Nach der aktuellen Beschilderung besteht das Halteverbot zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr, wovon der Lieferverkehr ausgenommen ist. Die Beschilderung für die Ladezone sollte jedoch regeln, dass der Lieferverkehr wochentags zwischen11:00 Uhr und 14:30 Uhr von dem Halteverbot ausgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1792 Aktenzeichen: 32-1
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