Meine Nachbarschaft: Auerhahnstraße
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Vorlagen
Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6529 entstanden aus Vorlage: OF 1398/1 vom 01.08.2020 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren Der Magistrat wird gebeten, aufgrund des zu erwartenden Zuwachses an neuen Anwohnerinnen und Anwohnern auf dem Teves-Gelände eine umfassende Verkehrsplanung für dieses Gelände sowie der unmittelbar angrenzenden Straßen zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zeitnah und vor Abschluss der endgültigen Planungen in der Bürgersprechstunde vorzustellen und diesen einzubinden. Dabei sollen insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt werden: - Die Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße hinsichtlich der Abbiegemöglichkeit des motorisierten Individualverkehrs. - Die sichere Führung der Fahrradwege. - Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger. - Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle und Gehwege. - Die voraussichtlichen Nutzerzahlen der jeweiligen Verkehrsmittel und ihre Folgen, die per Verkehrsschätzung für alle Verkehrsmittel ermittelt werden sollen. - Priorisierte Ampelschaltungen für die Stellen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Umfeld der Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße ist bereits jetzt sehr hoch. Durch den Zuzug weiterer Anwohnerinnen und Anwohner wird eine neue Planung umso wichtiger. Idealerweise ist die Umsetzung der Planungen erfolgt, bis die ersten neuen Bürgerinnen und Bürger dort eingezogen sind. Eine Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung des Ortsbeirats sind hierbei unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 232 Aktenzeichen: 32 1
Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6531 entstanden aus Vorlage: OF 1400/1 vom 22.08.2020 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, durch zusätzliche ggf. auch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass das notorische und illegale Linksabbiegen und Wenden auf der Mainzer Landstraße in Höhe Krifteler Straße (beide Fahrtrichtungen der Mainzer Landstraße) wirkungsvoll unterbunden wird. Begründung: In diesem Abschnitt kommt es durch illegales Linksabbiegen und Wenden häufig zu gefährlichen Situationen. Fahrzeuge bleiben im Schienenbereich stehen, was zu Kollisionsgefahren mit der Straßenbahn führt und diese stark behindert. Gleichzeitig werden auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet. Der Verkehr in diesem Abschnitt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Magistrat sollte nicht abwarten, bis ein ernster Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.02.2021, OF 1567/1 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 233 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1166/2 Betreff: Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Westendstraße, Richtung Karlstraße an der Kreuzung Mainzer Landstraße zweispurig zu markieren. Auf Seiten der Karlstraße befindet sich bereits ein zweispuriger Radweg (beide Richtungen). Auf der Westendstraße ist lediglich eine Spur aus der Gegenrichtung kommend markiert (siehe Bild 1). Gleichzeitig weist ein Schild an der Westendstraße neben dem Radweg in Richtung Karlstraße (siehe Bild 2), während die Autospuren nur Abbiegen links und rechts auf die Mainzer Landstraße zulassen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen. Bild 1 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Bild 2 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenRadweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1378/1 vom 25.07.2020 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park/Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahre. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene zu sichern. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner Straße bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über zehn Jahre. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10:00 Uhr morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe circa 25 bis 40 Jahre dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um fünf bis sechs Männermannschaften, deren Mitglieder zum Teil mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. täglich vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d. h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahre ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur circa einen Kilometer oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark, das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden? Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20:00 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von sechs- bis neunjährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher Straße wurde so vertrieben, und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen Am Römerhof und Zum Rebstockbad, befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele freigegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", zum Teil eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2088 Aktenzeichen: 67 2
Verkehrsführung für Fahrräder an der Einmündung Gustavsburgstraße/Mainzer Landstraße klarmachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6336 entstanden aus Vorlage: OF 1372/1 vom 23.07.2020 Betreff: Verkehrsführung für Fahrräder an der Einmündung Gustavsburgstraße/Mainzer Landstraße klarmachen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Gustavsburgstraße/Mainzer Landstraße die alten/ "ungültigen" Markierungen für Fahrräder zu entfernen. Begründung: Zurzeit befinden sich an der Einmündung parallele Markierungen, die verwirrend sind. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 339 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6344 entstanden aus Vorlage: OF 1383/1 vom 29.07.2020 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 1 aufzustellen, bei denen auf einem Radweg weitergefahren werden kann, insbesondere in den folgenden Bereichen: - Mainzer Landstraße; - Europa-Allee; - Friedrich-Ebert-Anlage; - Goetheplatz; - Mainkai und - Konrad-Adenauer-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen , bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation „Mönchhofstraße“ entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6333 entstanden aus Vorlage: OF 1369/1 vom 27.07.2020 Betreff: Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Sondershausenstraße wie folgt neu zu regeln: 1. Der getrennte Geh- und Radweg (VZ 241) wird in einen reinen Gehweg (VZ 239) umgewandelt; 2. der Radverkehr soll am Ende des Grünstreifens an der Fußgängerampel auf den rechten Fahrstreifen geführt werden; 3. auf der Fahrbahn soll ein Radfahrstreifen (VZ 295) eingerichtet werden, der Anfang dieses Radfahrstreifens durch geeignete Maßnahmen (wie z. B. an der Kreuzung Kurt-Schumacher- Straße/Berliner Straße) gegen den motorisierten Verkehr gesichert werden; 4. am Fahrbahnrand werden Sperrgitter, Poller o. Ä. aufgestellt , um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Begründung: Der Geh- und Radweg an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße wird regelmäßig auf gesamter Länge zugeparkt, hauptsächlich von Anliegern der Kleingartensiedlung. Dadurch werden Fußgängerinnen und Fußgänger behindert und gefährdet, da sie auf den Radweg ausweichen müssen. Insbesondere Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mitführen, sind betroffen. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer werden dadurch wiederum behindert, sodass die aktuelle Situation für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unbefriedigend ist. Der Geh- und Radweg endet derzeit etwa 200 Meter weiter stadteinwärts an der Ecke Mainzer Landstraße/Sondershausenstraße. Gleichzeitig bietet die Mainzer Landstraße an dieser Stelle dem motorisierten Verkehr zwei Fahrstreifen plus den Linksabbiegestreifen Richtung Schmidtstraße; hinter der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße verengt sich dies auf einen Fahrstreifen. Die hier vorgeschlagene Neuregelung würde diese Verengung nur um etwa 100 Meter vorverlegen, gleichzeitig aber ausreichend sicheren Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer schaffen. Foto: privat https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/application/sta dtplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2119 Aktenzeichen: 32 1
Radschutzstreifen einfärben - Untermainkai
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6124 entstanden aus Vorlage: OF 1306/1 vom 20.05.2020 Betreff: Radschutzstreifen einfärben - Untermainkai Vorgang: OM 4825/19 OBR 1; ST 2065/19 Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen am Untermainkai in beiden Richtungen rot markieren zu lassen. In der Stellungnahme vom 11.11.2019, ST 2065, berichtete der Magistrat, dass die Rotmarkierung eines Schutzstreifens erstmals in der Mainzer Landstraße (Galluswarte bis Hafenstraße) umgesetzt wurde und aus dieser Erfahrung Erkenntnisse gezogen werden würden. Soweit diese Erkenntnisse positiv sind - wovon auszugehen ist -, sollten nun auch die Schutzstreifen auf dem Untermainkai rot markiert werden. Begründung: Die Situation für Radfahrer ist an besagter Stelle immer noch schwierig und gefährlich. Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme selbst, dass der Schutzstreifen in Ausnahmefällen von Autos befahren werden darf. Genau das ist die große Gefahr für Radfahrer. Da die Straße für eine bauliche Trennung eines Radwegs nicht breit genug ist, sollte der Schutzstreifen unbedingt rot markiert werden, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Er würde damit auch das Mainufer entlasten, denn viele fahren mit dem Fahrrad zurzeit lieber am sicheren Mainuferweg als auf der Straße. Das wiederum führt immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1754 Aktenzeichen: 66 5
Ladezone Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6136 entstanden aus Vorlage: OF 1318/1 vom 12.05.2020 Betreff: Ladezone Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Seitenstreifen der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 71 die dortigen drei Parkplätze als Ladezone auszuweisen. Dabei soll als Beschilderung "absolutes Halteverbot" und "Lieferverkehr frei auf dem Seitenstreifen" genutzt werden. Der zeitliche Zusatz soll sich an der bestehenden Anschlussbeschilderung orientieren. Begründung: Die dortigen Parkflächen werden als Dauerparkplatz genutzt (unter anderem ein rosafarbener Anhänger mit Werbung für ortsansässige Gastronomie), obwohl der Bedarf für Lieferverkehr in diesem Bereich besonders deutlich ist. Lieferanten stehen dort ständig auf dem Radfahrstreifen und zwingen die Radfahrer, in den Autoverkehr auszuweichen und sich damit zu gefährden. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Mainzer+Landstra%C3%9Fe+65,+60329+Frankfurt+am+ Main/@50.1097605,8.6614972,3a,75y,207h,78.92t/data=!3m6!1e1!3m4!1sT4RvtcbLcjF3WR erqHgoMQ!2e0!7i13312!8i6656!4m5!3m4!1s0x47bd0955c9c1bae7:0x4d7ee7119bd5096e!8m2! 3d50.1098652!4d8.6622923 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1697 Aktenzeichen: 32 1
Wenn schon Poller - dann richtig
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6021 entstanden aus Vorlage: OF 1291/1 vom 30.03.2020 Betreff: Wenn schon Poller - dann richtig Beim Gang durch die Straßen ist festzustellen, dass Poller ihren Zweck häufig nicht mehr erfüllen: - "Fest" einbetonierte Poller werden rausgezogen und liegen dauerhaft irgendwo daneben. - Poller, die entfernt werden können, damit z. B. Fahrzeuge des Grünflächenamts o. Ä . eine Fläche befahren können, werden aufgeschlossen und entweder ganz entfernt oder nach Bedarf entfernt und wieder eingesetzt. Möglich ist dies, weil - Poller nicht wirklich fest und stabil einbetoniert werden; - sich die Poller, die mit einem Schließsystem ausgestattet sind, mit einem handelsüblichen Drei- bzw. Vierkantschlüssel problemlos öffnen lassen. Damit erfüllen Poller an vielen Stellen offensichtlich nicht mehr ihre Funktion. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. abschließbare Poller mit einem sicheren Schließsystem zu versehen und einen Austausch gegen das bisherige (Drei- bzw. Vierkantschlüssel) System vorrangig dort vorzusehen, wo Poller häufig illegal entfernt werden; 2. Poller generell stärker zu verankern, sodass sie mit normalem Kraftaufwand nicht aus der Verankerung zu ziehen sind; 3. das Personal, das den ruhenden Verkehr überwacht, anzuweisen, eine Prüfung der Abpollerung mit vorzunehmen und Schäden umgehend zu melden; 4. Halter von Fahrzeugen, die in Bereichen stehen, die nur durch illegales Entfernen von Pollern befahren werden können, an Kosten zur Beseitigung des Schadens zu beteiligen. Zu beobachten ist auch, dass herausgezogene Poller an manchen Stellen bereits seit Monaten liegen und die eigentlich abzusperrenden Gehwege als Fahrfläche benutzt werden. Dabei liegen die entfernten Poller deutlich sichtbar am Straßen- bzw. Wegrand. Es ist nicht nachvollziehbar, warum städtisches Personal bei Überwachung des ruhenden Verkehrs dies nicht bemerkt und den Schaden meldet. Begründung: Einige besonders unschöne Beispiele: - Gehweg Europa-Allee circa Höhe Hausnummer 133: Abschließbarer Poller ist dauerhaft nicht mehr abgeschlossen; Fahrzeugführer ziehen den Poller, fahren auf den Gehweg, stecken den Poller wieder in die Halterung; der Gehweg wird befahren und auf dem Tel-Aviv-Platz geparkt (vor Pizzeria Cimino). - Gehweg auf Höhe Europa-Allee 73: Poller sind dauerhaft entfernt, liegen am Gehwegrand. Der Gehweg wird als Parkplatz benutzt. - Gehweg Mainzer Landstraße/Ecke Kriegkstraße: Poller sind dauerhaft entfernt und liegen am Gehwegrand, da sie die Lieferfahrzeuge des ansässigen Fast-Food-Restaurants stören. In der Regel stehen hier zwei Fahrzeuge hintereinander (ein Parkplatz auf dem Grundstück). Für zu Fuß Gehende ist hier meist kein Durchkommen, und es muss (auch mit Kinderwagen!) auf die Mainzer Landstraße ausgewichen werden. - Fußweg "Kameruner Rosengärtchen"/Ecke Schneidhainer Straße: Poller locker in Halterung gesteckt, vor allem abends und nachts wird der Weg als Parkplatz genutzt. - Grünstreifen Frankenallee vor Hotel Franken: Immer wieder wird der Poller, der die Straße vom Grünstreifen trennt, entfernt; im Grünstreifen der Frankenallee sind dann Lieferfahrzeuge abgestellt (insbesondere zu Messezeiten). Fotos: privat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1548 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 entstanden aus Vorlage: OF 1279/1 vom 15.04.2020 Betreff: Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Vorgang: NR 895/19 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße aufzuheben. Begründung: Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum Kfz-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen laut VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Die hier vorliegende Anregung erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Antrag vom 27.01.2023, OF 750/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Planungsstand des „Nieder Tors“ (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5952 entstanden aus Vorlage: OF 1262/6 vom 02.03.2020 Betreff: Nied: Planungsstand des "Nieder Tors" (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife) Vorgang: V 206/16 OBR 6; ST 254/17 Der Magistrat wird gebeten, über den derzeitigen Planungsstand zur Einrichtung des Kreisels an der Mainzer Landstraße zu informieren. Zudem ist zu berichten, ob der Baubeginn mit der Bebauung des "Nieder Lochs " zusammenhängt. Begründung: Mit der Stellungnahme ST 254 aus dem Jahr 2017 wurde ein etwaiger Baubeginn frühestens ab 2019/2020 prognostiziert. Da bislang keine Hinweise auf eine Umsetzung vorliegen, ist die Nachfrage angebracht. Die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches stellt eine Aufwertung für Nied dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 206 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 254 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2020, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1220 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 449 Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 820 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3841 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 1239/1 vom 19.02.2020 Betreff: Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist zum Teil noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit September 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen, und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das sich der Ortsbeirat für eine Gesellschaft wünscht! A. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeughaltenden) umzusetzen; 3. insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) Weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (circa Höhe Hausnummer 240) - seit Februar 2020; b) schwarzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee/Krifteler Straße; c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143; d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße. B. Vor dem oben dargestellten Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Beim Ortsbeirat ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeughaltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos: Privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt, und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 977 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 1231/1 vom 19.02.2020 Betreff: Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Im Kreuzungsbereich zur Frankenallee parken auf der Ostseite der Schloßborner Straße die Fahrzeuge fast bis zur Einmündung der Frankenallee, verengen hier die Fahrbahn und verhindern freie Sicht in die Schloßborner Straße für die Fahrzeuge, die von der Frankenallee kommend hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen. Dies ist insbesondere deshalb schwierig, weil von der Frankenallee kommende Fahrzeuge nur in einem U-Turn weiterfahren können. Aufgrund dieser Abbiegebeziehung muss die Kreuzung auch von parkenden Pkw freigehalten werden, da ansonsten größere Fahrzeuge (Busse, Müllfahrzeuge der FES, Getränkelieferanten u. Ä.) nur mit großen Mühen und unter erheblichem Zeitaufwand um die Kurve kommen. Immer wieder bleiben Fahrzeuge "stecken", und der westliche Bereich der Frankenallee vor dem Homburger Damm wird (auch für den 52er Bus) blockiert, der Verkehr kommt vollständig zum Erliegen. Im Kreuzungsbereich von Schloßborner Straße und Frankenallee wird der abgesenkte Gehwegbereich (westliche Straßenseite) gewohnheitsmäßig als Schrägparkplatz für zwei Fahrzeuge genutzt. Zu Fuß Gehende aus Richtung Mainzer Landstraße müssen entweder auf Höhe des Spielplatzes die Straßenseite wechseln oder um die hier abgestellten Fahrzeuge einen Bogen machen und auf der Straße weiterlaufen. Der Gehweg vor dem Kinderspielplatz wird zudem auch auf der südlichen Seite durch hier geparkte Fahrzeuge regelmäßig blockiert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, umgehend tätig zu werden und den Kreuzungsbereich für den fließenden Verkehr und zu Fuß Gehende wie folgt zu sichern: 1. Östlicher Rand der Schloßborner Straße: Poller im Straßenraum so setzen, dass circa fünf Meter zur Einmündung der Frankenallee kein Fahrzeug abgestellt werden kann. 2. Westlicher Gehweg der Schloßborner Straße: Auf dem Gehweg vor der Querung der Frankenallee (circa am Ende des Grundstücks Schloßborner Straße 35) Poller so setzen, dass Fahrzeuge nicht mehr auffahren können, dabei ist auf Barrierefreiheit zu achten. 3. Gehweg vor dem Kinderspielplatz im Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Schloßborner Straße und Homburger Damm durch Setzen von Pollern oder Bügeln gegen das Auffahren und Abstellen von Pkw sichern. Zu 1.: Deutlich wird die im Kreuzungsbereich verengte Fahrbahn durch die am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner sowie in der Frankenallee geparkten Fahrzeuge. Zu 2.: Situation am Ende des Gehwegs der Schloßborner (westlich); erkennbar ist, dass auch der weitere Gehweg entlang des Spielplatzes im Mittelstreifen der Frankenallee nach Überqueren der Frankenallee versperrt ist. Links im Bild ist noch ein am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner Straße geparktes Fahrzeug zu sehen, das recht nah in den Kreuzungsbereich der Schloßborner Straße/Frankenallee abgestellt ist. Zu 2.: Nach Querung der Frankenallee (nördliche Fahrbahn) - Gehweg durch parkende Fahrzeuge versperrt. Zu 3.: Gehweg vor dem Kinderspielplatz nach Querung der südlichen Fahrbahn der Frankenallee blockiert. Begründung: Die Maßnahmen führen zu deutlich mehr Sicherheit für den fließenden Verkehr und für zu Fuß Gehende. Außerdem werden insbesondere durch Poller auf der östlichen Straßenseite Behinderungen für den fließenden Verkehr beseitigt. Durch Sicherung des Gehwegs auf der westlichen Straßenseite durch Poller ist der Weg für zu Fuß Gehende wieder nutzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1201 Aktenzeichen: 66 0
Kürzere Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr im Bereich Karlstraße/Mainzer Landstraße und Am Hauptbahnhof/Karlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5885 entstanden aus Vorlage: OF 1222/1 vom 18.02.2020 Betreff: Kürzere Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr im Bereich Karlstraße/Mainzer Landstraße und Am Hauptbahnhof/Karlstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die langen Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr an den im Betreff genannten Überwegen und Radverkehrsanlagen deutlich verkürzt werden. Begründung: Die Einstellungen und die daraus resultierenden langen - und nicht mehr zeitgemäßen - Wartezeiten entsprechen weder den heutigen Ansprüchen noch dem gestiegenen Anteil des Zufußgehens und des Radfahrens am gesamtstädtischen Verkehrsaufkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1200 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Platz der Republik nach niederländischem Konzept gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1227/1 Betreff: Kreuzung Platz der Republik nach niederländischem Konzept gestalten Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Mainzer Landstraße/Düsseldorfer Straße nach niederländischem Konzept fahrradfahrerfreundlich gestaltet werden kann. Insbesondere sollen hierzu Schutzinseln aufgemalt werden. Begründung: Neue Designkonzepte der sicheren Verkehrsplanung wurden in den Niederlanden erfolgreich getestet. Diese haben vor allem zur Sicherheit von Fahrradfahrenden beigetragen. Als Testkreuzung für Frankfurt eignet sich vor allem die Kreuzung Mainzer Landstraße/Düsseldorfer Straße. Video: https://bit.ly/37SuI5h Kreuzung heute: Quelle: geoinfo.frankfurt.de Schematische Darstellung: Quelle: BicycleDutch, youtube.com Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1597 2020 Die Vorlage OF 1227/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass auch zur Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße geprüft und berichtet werden soll. Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenBegrünung des Gleisbetts der Straßenbahnlinie 11 zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5812 entstanden aus Vorlage: OF 1231/6 vom 03.02.2020 Betreff: Begrünung des Gleisbetts der Straßenbahnlinie 11 zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied Der Magistrat wird gebeten, das Gleisbett der derzeit von der Straßenbahnlinie 11 genutzten Trasse zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied zu begrünen. Begründung: Das Gleisbett als Grünstreifen würde eine Aufwertung der Mainzer Landstraße und der neuen Bebauung darstellen. Weiterhin würde dieser gut in das Straßenbild passen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1076 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 14
Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der „kleinen Mainzer Landstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806 entstanden aus Vorlage: OF 1225/6 vom 03.02.2020 Betreff: Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, insbesondere in der Schmidtbornstraße und auch in der Oeserstraße. Zudem verleitet die derzeitige Einrichtung die Verkehrsteilnehmer, verkehrswidrig in die Kehreinstraße entgegen der Einbahnstraße zu fahren, um auf den Weg in Richtung Luthmerstraße und Saalbau Nied zu gelangen, anstatt erneut den Weg über die Kreuzung an der Kirche durch Alt-Nied und über die Schmidtbornstraße zu fahren. Die derzeitige Einbahnstraßenregelung erhöht das Verkehrsaufkommen in der Schmidtbornstraße, welche im Bereich zwischen Alt-Nied und Sauerstraße sehr schmal und gut beparkt ist. Anwohner der unteren Spielmannstraße müssen, um in die Oeserstraße zu gelangen, entweder in der Straße wenden oder über die Mainzer Landstraße und durch Alt-Nied fahren, um in die Oeserstraße zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 849 Antrag vom 23.08.2021, OF 143/6 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 658 Aktenzeichen: 32 1
Baustellenbedingte Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße hat sich bewährt
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1229/1 Betreff: Baustellenbedingte Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße hat sich bewährt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die temporär wegen einer Baustelle eingerichtete Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee in geeigneter Weise in eine dauerhafte Verkehrsregelung übergehen zu lassen. Zusätzlich sind Maßnahmen ergreifen zu lassen (verschwengte Parkplätze), die ein langsames Fahren in der Straße erforderlich machen. Begründung: Die von Anwohnerinnen und Anwohnern beklagte Situation und chaotische Zustände haben sich deutlich gebessert. Offensichtlich liegt es an der für die Baustelle eingerichteten Einbahnstraßenreglung. Diese sollte daher dauerhaft beibehalten werden, allerdings müssen Vorkehrungen gegen zu schnelles Fahren getroffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1229/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE und Die PARTEI (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Radverkehrsführung über die Nidda (Wörthspitze)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5800 entstanden aus Vorlage: OF 1216/6 vom 30.01.2020 Betreff: Nied: Radverkehrsführung über die Nidda (Wörthspitze) Der Magistrat wird gebeten, den Radverkehr entlang des Mains nicht ausschließlich zum "Gaasebrickelsche", sondern auch zur nahe liegenden Niddabrücke (Mainzer Landstraße) zu führen. Dazu müssen die Radwegweiser und die Radrouten entsprechend geändert werden. Die neue Radwegführung sollte möglichst einen Hinweis auf die Engstelle "Gaasebrickelsche" enthalten. Eine Ausschilderung dieser Umleitung für Lasten- und mehrspurige Liegeräder direkt am "Gaasebrickelsche" sollte für die Fahrtrichtung Nied und Griesheim in Höhe Amtsgasse/Seilerbahn stehen. Für Radfahrer, die aus Nied bzw. Griesheim kommen und nach Höchst weiterfahren möchten, sollte jedoch bereits in Höhe des Spielplatzes Wörthspitze und der Aussichtsplattform auf die Wegführung über die Mainzer Landstraße hingewiesen werden. An der Brücke selbst ist ein Hinweis auf die Umfahrung anzubringen, um den Fahrern sperriger Räder eine Alternative zum Schwimmen zu geben, auch wenn dies ein Zurückradeln bis zum Abzweig bedeutet. In diesem Zusammenhang muss auch die Benutzung des Radweges auf der Niddabrücke (Mainzer Landstraße) in beide Fahrtrichtungen gut erkennbar freigegeben werden. Die Ausschilderung könnte analog zur Lösung auf der Friedensbrücke umgesetzt werden. Begründung: Der Radfahrverkehr nimmt im gesamten Stadtgebiet deutlich zu. Diese Entwicklung wird begrüßenswerterweise durch den Magistrat gefördert. Seit Langem ist die Problemstelle "Gaasebrickelsche" an der Wörthspitze bekannt. Das schützenswerte historische Bauwerk wird bei schönem Wetter stark frequentiert. Durch das Ausschildern einer alternativen Route ist eine Abnahme des Radverkehrs an dieser Engstelle zu erwarten. Für größere Räder (z. B. Liege- oder Lastenräder) stellt das Drängelgitter eine im Extremfall unüberwindbare Hürde dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1
Radstreifen Mainzer Landstraße symbolfrei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5742 entstanden aus Vorlage: OF 1187/1 vom 26.01.2020 Betreff: Radstreifen Mainzer Landstraße symbolfrei Der Magistrat wird aufgefordert, auf den farbigen Radstreifen in der Mainzer Landstraße auch weiße Fahrradsymbole anbringen zu lassen. Begründung: Dies dient dem besseren Schutz des Radverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 819 Aktenzeichen: 66 0
Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5741 entstanden aus Vorlage: OF 1185/1 vom 25.01.2020 Betreff: Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wallauer Straße/Wörsdorfer Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Nicht alle Autos, die von der Europa-Allee in die Eppenhainer Straße fahren, wollen in den Stadtteil Gallus einfahren. Die Eppenhainer Straße wird auch von Autofahrern als Abkürzung genommen, die möglichst schnell zur Mainzer Landstraße gelangen wollen. Aus diesem Grund hat der Autoverkehr in diesem Teil der Eppenhainer Straße enorm zugenommen. Für die dortige Bevölkerung muss deshalb ein sicheres Queren der Eppenhainer Straße möglich sein, vor allem auch für die dortige ältere Bevölkerung, die teils nicht mehr so mobil ist, und auch für die Kinder in diesem Bereich. Deshalb ist hier ein gekennzeichneter Fußgängerüberweg dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818 Antrag vom 11.10.2021, OF 177/1 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 896 Aktenzeichen: 32 0
Nied: Neue Chance für ein Gymnasium in Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5694 entstanden aus Vorlage: OF 1208/6 vom 05.01.2020 Betreff: Nied: Neue Chance für ein Gymnasium in Nied Der Wunsch nach einem Gymnasium in Nied besteht schon sehr lange. Im Jahr 2015 wurde durch die damalige Bildungsdezernentin Sarah Sorge der Plan vorgestellt, an der Mainzer Landstraße ein Gymnasium zu errichten. Diese Pläne scheiterten jedoch daran, dass aufgrund der Nähe zum Industriepark Griesheim (Seveso-Richtlinie) ein Sicherheitsabstand eingehalten werden musste, in dem kein Neubau einer Schule möglich war. Nachdem nun aber im Sommer 2019 der letzte Chemiebetrieb im Industriepark Griesheim stillgelegt wurde und im Dezember 2019 schließlich beschlossen wurde, den Standort in einen Gewerbepark weiterzuentwickeln, ist dieses Hindernis beseitigt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Planungen für ein Gymnasium in Nied am ursprünglich vorgesehenen Standort nun schnell voranzutreiben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich die Pläne für ein Gymnasium in Nied am Standort an der Mainzer Landstraße wieder aufzugreifen und so bald wie möglich umzusetzen. Begründung: Gelände, das für Schulneubau geeignet ist, ist in Frankfurt sehr rar. Überall in der Stadt wird händeringend nach geeigneten Standorten gesucht. Das Gelände in Nied ist verkehrlich gut erschlossen, es ist bereits als Schulstandort in den entsprechenden Plänen vorgesehen, möglicherweise kann man, was genauere Planungen angeht, sogar schon auf die Pläne von 2015 zurückgreifen. Man bräuchte die Nieder Schülerinnen und Schüler nicht mehr auf den umständlichen Weg zum Gymnasium am Rebstock schicken. Bedarf für Schulplätze am Gymnasium am Rebstock gibt es auch in Bereichen, die näher am Rebstock liegen. Es spricht also alles dafür, die Chance schnell am Schopf zu ergreifen und den Nieder Kindern endlich den Besuch eines Gymnasiums in ihrem Stadtteil zu ermöglichen. Dies würde die von einigen als benachteiligt dargestellten Stadtteile Nied wie auch das benachbarte Griesheim erkennbar aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 Antrag vom 21.02.2023, OF 710/6 Auskunftsersuchen vom 14.03.2023, V 632 Antrag vom 26.03.2024, OF 996/6 Auskunftsersuchen vom 16.04.2024, V 924 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 34
Griesheim: Aufwertung der Grünanlage in der Jägerallee 28 vor der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5689 entstanden aus Vorlage: OF 1200/6 vom 05.01.2020 Betreff: Griesheim: Aufwertung der Grünanlage in der Jägerallee 28 vor der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Grünfläche vor der Kirche in der Jägerallee 28 aufzuwerten. Es könnten z. B. ein bis zwei Sitzgarnituren (Tisch und zwei Sitzbänke) entlang des Fußwegs (siehe Lageplan) aufgestellt werden. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität könnten die Sitzgarnituren durch Sträucher etwas eingerahmt werden. Gleichzeitig wäre es für die dauerhafte Sauberhaltung (vor Hundekot) der Wiese von Vorteil, wenn an den Zugängen zur Grünanlage z. B. zwei Hundekotbeutelspender aufgestellt werden würden. Zusätzlich könnten auf der restlichen großen Wiesenfläche circa fünf bis acht Bäume nachgepflanzt werden. Begründung: Die Grünfläche vor der Kirche verkümmert mehr und mehr. Abgestorbene oder kranke Pflanzen wurden in den letzten Jahren ohne Nachpflanzungen entfernt. Die Wiese wird derzeit hauptsächlich von Hunden als Auslauf- und Kotfläche genutzt. Die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich ließe sich durch die Schaffung von Sitzgelegenheiten und Hundekotbeutelspendern steigern. Die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Blumen hätte einen positiven Einfluss auf die Grünfläche und das Stadtklima. Bei einem Ortstermin am 20.11.2019 mit Anliegerinnen und Anliegern, dem Quartiersmanagement Griesheim sowie dem Grünflächenamt hat sich diese Lösung als möglicher, jedoch zu prüfender Lösungsweg ergeben. Abbildung 1: Rote Markierung: Vorschlag für Aufstellung der Sitzbankgarnituren; Grüne Markierung: Vorschlag für Aufstellfläche von Bäumen Quelle: geoinfo.frankfurt.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 803 Aktenzeichen: 67 0
Ladezone Mainzer Landstraße Ecke Platz der Republik
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2020, OF 1186/1 Betreff: Ladezone Mainzer Landstraße Ecke Platz der Republik Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die derzeit unbeschränkten Parkplätze auf dem Seitenstreifen der Mainzer Landstraße Höhe Hausnummer 73 ab Platz der Republik bis zur Hausnummer 65 als Ladezone auszuweisen. Dabei soll als Beschilderung "absolutes Haltverbot und Lieferverkehr frei, auf dem Seitenstreifen" genutzt werden. Der zeitliche Zusatz soll sich an der bestehenden Anschlussbeschilderung orientieren. Begründung: Die dortigen Parkflächen werden als Dauerparkplatz genutzt (unter anderem ein rosafarbener Anhänger mit Werbung für ortsansässige Gastronomie), obwohl der Bedarf für Lieferverkehr in diesem Bereich besonders deutlich ist. Lieferanten stehen dort ständig auf dem Radfahrstreifen und zwingen die Fahrradfahrer*innen, in den Autoverkehr auszuweichen und sich damit zu gefährden. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1186/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 6 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1186/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor die Zahl "65" durch die Zahl "69" ersetzt wird. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, im Antragstenor der Vorlage OF 1186/1 die Zahl "73" durch die Zahl "71" zu ersetzen. Beschluss: 1. Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1186/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, Die PARTEI und U.B. (= Ablehnung)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenProduktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenGriesheim: Einbahnregelung für die Elsterstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1197/6 Betreff: Griesheim: Einbahnregelung für die Elsterstraße? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll ist, die Elsterstraße als Einbahnstraße auszuweisen. Begründung: Die Elsterstraße ist eng und hat neben der Parkreihe deshalb nur eine Fahrspur. Immer wieder kommt es zu Begegnungsverkehr. Normalerweise gelingt es, bei einigem guten Willen aneinander vorbei zu kommen. Probleme entstehen bei Veranstaltungen in der dortigen Kirche, zu der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vermehrt mit dem Auto kommen. Deshalb sollte geprüft werden, ob eine Einbahnstraßenregelung für die Elsterstraße Abhilfe schaffen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1197/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenWie weiter mit der Schwalbacher Straße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2019, OF 1147/1 Betreff: Wie weiter mit der Schwalbacher Straße? Die Situation in der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee beschäftigt den Ortsbeirat schon lange. Der Verkehr auf der Schwalbacher muss fließen, um ein Ausweichen von Fahrzeugen auf parallel verlaufende reine Wohnstraßen zu vermeiden. Außerdem führen Staus in der Schwalbacher zu einem Rückstau auf die Mainzer Landstraße und hier zeitweise mit Behinderung des ÖPNV, da die Haltestelle der Straßenbahnlinien 11 und 21 direkt an der Kreuzung Mainzer/Schwalbacher gelegen ist. Die Schwalbacher ist die einzige Straße im Gallus, die - in Verbindung mit dem Kreuzungsbereich zur Frankenallee - so etwas wie einen Stadtteilmittelpunkt mit Gewerbe, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, Reinigung, Ärzten und Gastronomie bildet. Auf diesem kurzen Teilstück der Schwalbacher Straße befinden sich aktuell sieben Gastronomiebetriebe, die im Sommer auf Gehwegen und Pkw-Stellplätzen Außengastronomie betreiben und z.T. zusätzlich Lieferservice über die einschlägigen Dienstleister anbieten. Anwohnerinnen und Anwohner der Schwalbacher sowie andere dort ansässige Gewerbe beklagen das Verhalten der Gäste der Gastronomiebetriebe in der Straße: Fahrzeuge werden (kürzer oder länger) in Einfahrten geparkt, Pkw stehen hinter der Außengastronomie auf der Fahrbahn, Fahrzeuge halten auf der Straße, damit Fahrer sich mit Gästen unterhalten können (ohne sich um die sich hinter ihnen bildenden Staus zu kümmern). Auf Ansprache reagieren die Fahrzeugführer i.d.R. aggressiv, Anwohnende, die in der Straße bekannt sind, sind bedroht worden. In mehreren Sitzungen des Präventionsrats haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Ämtern, Polizeidienststellen, Ortsbeirat und Quartiersmanagement um eine Lösung der Situation bemüht. Neben der Forderung nach höherer Überwachungsdichte wurden die Gastronomiebetreiber angeschrieben, eingeladen, angesprochen und in persönlichen Gesprächen darum gebeten, auf ihre Gäste so einzuwirken, dass Fahrzeuge ordentlich geparkt (evtl. auch einige Gehminuten entfernt) und nicht direkt vor den Lokalen wild im Straßenraum abgestellt werden. Ernüchterndes Fazit aller Bemühungen ist, dass die Gastronomen das Geschäft über die Außengastronomie gerne "mitnehmen", sich dabei aber rücksichtslos über die legitimen Interessen anderer hinwegsetzen. Diese Situation wird sich in 2020 dadurch verschärfen, dass mit dem Abriss des ehemaligen Sozialrathauses und dem neuen Bauvorhaben begonnen wird. Die Firma FBW Projektbau GmbH hat im Dez. 2019 mit der Vermarktung der Eigentumswohnungen begonnen und als Bezugstermin das 4te Quartal 2021 für die Käufer angegeben. Es ist also davon auszugehen, dass mind. im Jahr 2020 die ganze Straßenbreite benötigt wird, da vermutlich Baustellenabsperrungen in den öffentlichen Raum reinragen, im Baustellenbereich sichere Fuß- und Radwegeführung hergestellt werden und auch Baufahrzeuge die Baustelle beliefern können müssen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert: 1. im Jahr 2020 die Genehmigung für Außengastronomie allen Gastronomen auf der Schwalbacher zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße zu versagen. 2. in diesem Jahr zu prüfen und zu berichten, wie sich ein Wegfall der Außengastronomie auf den Verkehrsfluss in der Straße auswirkt. 3. zu prüfen und zu berichten, unter welchen Auflagen einzelnen Betrieben Außengastronomie gestattet werden kann. Begründung: Bei den Beteiligten des Präventionsrat ist der Eindruck entstanden, dass allen Gastronomen in der Straße der Wille fehlt, ihre Gäste dazu anzuhalten, sich so zu verhalten, dass Anwohnende und andere Gewerbe nicht über das zu erwartende Maß hinaus belästigt werden. Da es sich nach allen Beobachtungen bei der Mehrzahl der Gastronomiebetriebe um solche mit einem sehr hohen Anteil an Stammpublikum handelt, könnte ein Inhaber hier durchaus eingreifen. Anwohnende und Vertreter*innen des Präventionsrats wünschen sich mit Entzug der Genehmigung zur Außenbewirtschaftung ein Signal an die Gastronomie, dass nicht alles geduldet wird. Grundsätzlich befürworten die Antragstellenden Außengastronomie und sind insbesondere dagegen, dass Außengastronomie zu Gunsten von Pkw-Stellflächen und zur Sicherstellung des Verkehrsflusses verboten wird. Hier stellt sich die Situation aber anders dar: 1. Den Gastronomiebetreibern muss deutlich werden, dass sie auf Einnahmen verzichten müssen, wenn sie und ihre Gäste sich nicht an Regeln halten. Wer etwas von der Gemeinschaft will - hier einen Teil des öffentlichen Raums - der muss sich an die Regeln dieser Gemeinschaft halten! Regelverstöße müssen Folgen haben. 2. Es muss verhindert werden, dass sich dauerhaft Ausweichverkehr in den angrenzenden reinen Wohnstraßen etabliert (wie es bereits in Ansätzen zu beobachten ist). 3. Häufig ist die Schadstoffbelastung der Schwalbacher mit ihrem relativ schmalen Straßenschnitt und der Blockrandbebauung mit mehrstöckigen Altbauten deutlich zu riechen. Ursache ist neben der allgemeinen Belastung durch die Mainzer Landstraße die Situation in der Schwalbacher selbst: insbesondere die Staus zu Spitzenzeiten sowie ganztägig meist mehrere Fahrzeuge, die mit laufenden Motoren auch über einen langen Zeitraum halten, weil deren Fahrer die Gastronomie nutzen oder weil die Fahrzeuginsassen mit einem der Gäste ein längeres Gespräch führen "müssen". 4. Die Verkehrssituation trägt auch nicht zu einer attraktiven Außengastronomie bei; die Gäste verzehren ihr Essen vor allem tagsüber in einer Abgaswolke und mit Lärm belastet. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1147/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Die PARTEI gegen BFF und U.B. (= Annahme)
Partei: U.B.
Weiter lesenGriesheim: Verkehrssicherheit an der Einmündung der Eichenstraße in die Lärchenstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5433 entstanden aus Vorlage: OF 1163/6 vom 07.11.2019 Betreff: Griesheim: Verkehrssicherheit an der Einmündung der Eichenstraße in die Lärchenstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie etwa die Anbringung eines Verkehrsspiegels dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssicherheit für die aus der Eichenstraße in die Lärchenstraße einbiegenden Fahrzeuge verbessert wird. Begründung: An der Einmündung parken häufig gewerbliche Fahrzeuge, die die Sicht der aus der Eichenstraße kommenden Fahrzeugführer behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 938 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5439 entstanden aus Vorlage: OF 1171/6 vom 10.11.2019 Betreff: Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, um das Parken von Reisebussen im Halteverbot vor der Gaststätte "Der goldene Wok", Mainzer Landstraße 793, zu unterbinden. Begründung: Auf dem Gehweg vor dem Restaurant parken häufig Reisebusse, die dort offenbar auf ihre Reisegäste warten, die das Restaurant besuchen. Durch dort im Halteverbot parkende Busse müssen Fußgänger und Radfahrer auf die Mainzer Landstraße ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 412 Antrag vom 08.08.2022, OF 547/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2570 Aktenzeichen: 32 4
Griesheim: Verkehrsberuhigung in der Elsterstraße; Durchsetzung der Tempo-30-Zone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5434 entstanden aus Vorlage: OF 1164/6 vom 07.11.2019 Betreff: Griesheim: Verkehrsberuhigung in der Elsterstraße; Durchsetzung der Tempo-30-Zone Vorgang: OM 3160/09 OBR 6; ST 1102/09 Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich nach wie vor über zu schnelle Kfz in der Elsterstraße. Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 29.07.2009, ST 1102, wird der Magistrat gebeten, nun endlich geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung der Tempo-30-Zone in der Elsterstraße zu ergreifen. Hierzu könnten (wie in der Vorlage OM 3160 vorgeschlagen) z. B. in Höhe des Kindergartens St. Hedwig Aufpflasterungen oder kurz hintereinander zwei bis drei Hartgummischwellen über die gesamte Fahrbahn aufgebracht werden. Begründung: An der Verkehrssituation hat sich seit 2009 nichts geändert. Nach wie vor beschweren sich Anwohnerinnen und Anwohner über zu schnell fahrende Kfz. Besonders im Bereich des Kindergartens der Kirche St. Hedwig kommt es so zu gefährlichen Verkehrssituationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3160 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2009, ST 1102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 569 Aktenzeichen: 66 5
In der Jägerallee zwischen den Hausnummern 21 und 27 für sechs Parkplätze Parkscheibenregelung einführen
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 506 entstanden aus Vorlage: OF 1162/6 vom 12.11.2019 Betreff: In der Jägerallee zwischen den Hausnummern 21 und 27 für sechs Parkplätze Parkscheibenregelung einführen Vorgang: OM 4111/19 OBR 6; ST 809/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der Jägerallee an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr im Bereich zwischen den Hausnummern 21 und 27 sechs bestehende, zeitlich nicht begrenzte Parkplätze in Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden umzuwandeln und eine Parkscheibenregelung für diese Parkplätze einzuführen (Verkehrszeichen Nr. 1040-32). Begründung: Weitgehend aufgrund engagierter Einzelhändler und Geschäftsinhaber hat sich in diesem Bereich Griesheims ein kleines Handelszentrum mit Anbietern für Lebensmittel und Produkte der Grundversorgung gebildet. Ärzte, Friseure und andere Geschäfte ergänzen diesen Bereich sinnvoll. Um dieses kleine Zentrum wirtschaftlich zu stärken, ist es sinnvoll, dass eine gewisse Anzahl von Parkplätzen auch für Kunden tatsächlich nutzbar ist. Bislang werden viele Parkplätze von Dauerparkern genutzt. Ohne Parkmöglichkeit besteht ein weiterer Nachteil gegenüber den Großmärkten. Die Umwandlung von Parkplätzen ist ein Beitrag, um die Qualität und Quantität von Nahversorgung dort zu stärken, indem die Geschäfte wirtschaftlich stabilisiert werden. Die Begründung der Ablehnung dieses Vorschlages in der Stellungnahme vom 03.05.2019, ST 809, "Kurzzeitparken mit Parkscheibenregelung wird nur in den ländlich geprägten Stadtteilen eingerichtet. Die Jägerallee bzw. Griesheim gehört nicht dazu.", überzeugt den Ortsbeirat nicht, weil in anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 6 und auch in Griesheim in der Alte Falterstraße Kurzparken mit Parkscheibenregelung besteht und überwiegend entsprechend der Vorschrift genutzt wird. Der Vorschlag, einen Parkscheinautomaten aufzustellen und pro Stunde Parken 1,50 Euro zu verlangen, würde dazu führen, dass dort kaum noch Kunden parken würden und stattdessen die kostenlosen Parkplätze der nahe gelegenen Großmärkte nutzen würden. Die Einzelhändler in der Jägerallee nun auch noch mit kostenpflichtigen Parkplätzen zu belasten, wäre ein großer Wettbewerbsnachteil gegenüber den Großmärkten und wird als nicht hilfreich abgelehnt. Der Ortsbeirat bleibt dabei, dass kostenlose Parkplätze mit zwei Stunden Höchstparkdauer und einer Parkscheibenregelung eine angemessene Unterstützung der kleinen Geschäfte in der Jägerallee wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4111 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 809 Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 239 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 04.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5222, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan Adam-Riese-Straße hier: Sichere Infrastruktur für Radverkehr und Spielflächen für Kinder Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 503 entstanden aus Vorlage: OF 1099/1 vom 11.11.2019 Betreff: Bebauungsplan Adam-Riese-Straße hier: Sichere Infrastruktur für Radverkehr und Spielflächen für Kinder Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 148, Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 912, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Ergänzungen darin Eingang finden: 1. Die Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße konzipiert, und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten Durchgangsverkehr zu verhindern. 2. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet. Begründung: Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird und andere Formen des Verkehrs dort soweit möglich vermieden werden. In den bisherigen Plänen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis auf den Außenbereich der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch unbedingt notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 256 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 658 Bericht des Magistrats vom 09.07.2021, B 275 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 272 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 503 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung), FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 148 = Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 503 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 59. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4986, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 § 5331, 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2020 Aktenzeichen: 61 00
Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5459 entstanden aus Vorlage: OF 1125/1 vom 10.11.2019 Betreff: Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Baustellenbetreibern der Baustelle am Güterplatz zwischen Mainzer Landstraße und Skyline Plaza in Kontakt zu treten und darauf hinzuwirken, dass der jeweilige Baustellenbetreiber dafür Sorge trägt, dass die umliegenden Straßen auf eigene Kosten regelmäßig von Schmutz, Schlamm und Geröll befreit werden. An Tagen mit großer Verschmutzung durch Lastwagen bzw. Baumaschinen bedeutet dies auch, dass mehrmals täglich die Straßen und die Gehwege gereinigt werden müssen. Davon betroffen sind nicht nur die direkt an die Baustelle angrenzenden Straßen, sondern auch die Straßen in unmittelbarer Umgebung, die von den Lastwagen befahren werden wie beispielsweise die Hafenstraße, da diese Straßen ebenso durch Baustellendreck verschmutzt werden. Sollte der jeweilige Baustellenbetreiber nicht dazu in der Lage sein, dies zu gewährleisten, wird der Magistrat aufge fordert, in eigener Regie die Straßen zu säubern. Die entstehenden Kosten werden dem jeweiligen Baustellenbetreiber in Rechnung gestellt. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, kommt es rund um die Baustellenausfahrten zu erheblichen Verschmutzungen. Der Schlamm und die Steine werden bis weit über die Mainzer Landstraße verteilt. Im Bereich des Skyline Plaza ist der Fußgängerweg stark betroffen. Menschen müssen gerade bei Regen durch ein Schlammbett waten. Für Fußgänger, Radfahrer und Autos bedeutet das Geröll, das sich auf der Straße befindet, eine erhebliche Gefahr. Autos schleudern beim Fahren die Steine herum, sodass Menschen verletzt werden können. Der gesamte Kreuzungsbereich (Hafenstraße/Mainzer Landstraße/Güterplatz) ist betroffen. Die Baustelle wird noch einige Monate bestehen, und die nasse Jahreszeit beginnt gerade erst. Die Situation ist so nicht hinnehmbar und muss sofort und dauerhaft verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 620 Aktenzeichen: 66 0
Griesheim: Radfahren entgegen der Einbahnstraße auf kleinem Abschnitt der Rehstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5435 entstanden aus Vorlage: OF 1165/6 vom 07.11.2019 Betreff: Griesheim: Radfahren entgegen der Einbahnstraße auf kleinem Abschnitt der Rehstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt der Rehstraße zwischen Jägerallee und Tarnowitzer Straße das Fahren entgegen der Einbahnstraße für den Radverkehr zu erlauben. Nach Möglichkeit ist die Regelung bis zur Straße Zum Linnegraben fortzusetzen. Das Zusatzschild "Radfahrer frei" findet in der Siedlung bereits eine häufige Verwendung. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass bei Besorgungen in den Geschäften der Jägerallee mit dem Fahrrad auf dem Rückweg (in Richtung der Straße An der Zingelswiese) oft ein großer Umweg gefahren werden muss. Wenn für den kurzen Abschnitt der Rehstraße zwischen Jägerallee und Tarnowitzer Straße das Fahren entgegen der Einbahnstraße für den Radverkehr erlaubt werden würde, könnte die Straße An der Zingelswiese schnell über die Tarnowitzer Straße erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 518 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Welche Schule(n) werden auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 gebaut?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2019, OF 1180/6 Betreff: Griesheim: Welche Schule(n) werden auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 gebaut? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten, welche Schule(n) er auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 zu bauen beabsichtigt. Begründung: Die Magistratsvorlage M187 benennt ausdrücklich den steigenden Bedarf an Grundschulplätzen in Griesheim. Es werden aber auch dringend Flächen für weiterführende Schulen im Frankfurter Westen gesucht. Die Bevölkerung sollte baldmöglichst erfahren, wie es mit dem Grundstück weitergeht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 187 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1486 2019 1. Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1180/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchädlingsbekämpfung im Gallus durchführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5354 entstanden aus Vorlage: OF 1076/1 vom 08.10.2019 Betreff: Schädlingsbekämpfung im Gallus durchführen Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Mönchhofstraße sowie im Bereich der rechts und links befindlichen Wohnquartiere eine Schädlingsbekämpfung im Umfeld von Baustellen durchführen zu lassen, um den Rattenbefall in diesen Bereichen zu reduzieren. Begründung: Die Rattenpopulation in diesem Bereich hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, begünstigt insbesondere durch frei stehende Mülltonnen und die durch Baumaßnahmen erfolgte Verdrängung aus deren ursprünglichen Lebensräumen. Damit einhergeht eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der dort lebenden Bevölkerung. Eine Schädlingsbekämpfung ist nach dem Infektionsschutzgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 318 Aktenzeichen: 32 0
Zweigleisiger Ausbau der Rebstöcker Straße für die Straßenbahnlinie 14
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5353 entstanden aus Vorlage: OF 1075/1 vom 14.10.2019 Betreff: Zweigleisiger Ausbau der Rebstöcker Straße für die Straßenbahnlinie 14 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbahnlinienweg auf der Rebstöcker Straße zweigleisig auszubauen. Begründung: Die Straßenbahnlinie 14 wird aktuell zwischen der Haltestelle "Ordnungsamt" und der Endhaltestelle "Gustavsburgplatz" eingleisig geführt. Zukünftig soll die Straßenbahnlinie 14 bis zur Mönchhofstraße weitergeführt werden. Durch Verspätungen kann es dann bei den Fahrten stadteinwärts zu Rückstau auf der Mainzer Landstraße kommen, da die Strecke zwischen Mönchhofstraße und der Abzweigung zum Gustavsburgplatz auch von den Straßenbahnlinien 11 und 21 genutzt wird. Die Auslastung auf diesem Streckenabschnitt ist bereits heute hoch. Unnötige Verspätungen durch Rückstaus sollen vermieden werden, um die Zuverlässigkeit und Attraktivität des ÖPNV zu stärken. Die Rebstöcker Straße ist breit genug, um ein zweites Gleis zu verlegen. Die Straße ist bereits heute in voller Breite asphaltiert, sodass keine weitere Versiegelung von Böden erforderlich wird. Die Probleme einer eingleisigen Streckenführung können heute schon bei der Straßenbahnlinie 16 beobachtet werden, die regelmäßig stadtauswärts im Rückstau steht, da die Straßenbahnlinie 17 auf einen entgegenkommenden Zug warten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 281 Aktenzeichen: 92 14
Griesheim: Rechenzentrum in der Lärchenstraße bei städtebaulicher Entwicklung gedanklich einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5258 entstanden aus Vorlage: OF 1137/6 vom 07.10.2019 Betreff: Griesheim: Rechenzentrum in der Lärchenstraße bei städtebaulicher Entwicklung gedanklich einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Betreibern des Rechenzentrums in der Lärchenstraße aufzunehmen mit dem Ziel, frühzeitig eine städtebaulich positive Weiterentwicklung im Mischgebiet zu initiieren. Die Möglichkeiten, das Rechenzentrum auf das Gelände des Industrieparks Griesheim zu verlagern, sind auszuloten. Die weiteren Pläne der Betreiber, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Expansion in der Zukunft (Rechenzentren wachsen derzeit überall), sind zu klären und zu besprechen. Außerdem sollte besprochen werden, wie die Abwärme des Rechenzentrums sinnvoll genutzt werden kann. Begründung: Das Rechenzentrum ist momentan optisch einfach ein großer Klotz in einem Gebiet, das doch eigentlich städtebaulich aufgewertet werden soll. In Zeiten des Klimawandels muss darüber nachgedacht werden, die Abwärme von Rechenzentren zu nutzen. Städtebaulich wäre das Rechenzentrum allerdings sowieso auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim besser aufgehoben. Auch dort könnte man versuchen, die Abwärme zu nutzen. Es heißt, die Abwärme aller Rechenzentren in Frankfurt entspreche bereits heute dem Stromverbrauch einer Stadt wie Gießen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 176 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 20
Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 entstanden aus Vorlage: OF 1135/6 vom 06.10.2019 Betreff: Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße) aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für langsamere Radfahrerinnen und Radfahrern soll weiter erlaubt bleiben, dann aber unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger, z. B. durch das Schild "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 ). Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrerinnen und Radfahrer in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß Gehenden. Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die mit normalen Radgeschwindigkeiten von etwa 20 bis 25 km/h unterwegs sind, ist der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf der Straße unbedingt erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1348 Antrag vom 26.08.2020, OF 1354/6 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 Antrag vom 14.05.2021, OF 62/6 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 156 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat bereits mit der schriftlichen Stellungnahme ST 1348/20 die Angelegenheit abschließend beantwortet hat. Aktenzeichen: 32 1
Was plant Frankfurt mit dem Zeitungsviertel?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 1069/1 Betreff: Was plant Frankfurt mit dem Zeitungsviertel? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu seinen Planungen betreffend des Zeitungsviertels im Gallus zu berichten. 1. Welchen Sachstand kennt der Magistrat zum Zeitungsviertel zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee? 2. Welche konkreten Grundstücke sind Gegenstand der aktuellen Debatte zur Umgestaltung des Zeitungsviertels? 3. In welchem Zeithorizont sieht der Magistrat eine Neugestaltung des Zeitungsviertels? 4. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Magistrat auf die Neugestaltung des Viertels Einfluss zu nehmen? 5. Welche Ziele und Forderungen nennt Frankfurt in Verhandlungen mit der Eigentümerin des Geländes? 6. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat bezahlbare Wohnungen und soziale Infrastruktur wie einen öffentlichen Platz, Schulen oder Kindertagesstätten in die Neugestaltung des Viertels zu integrieren? 7. Welche Möglichkeiten sieht er ein dauerhaftes Andenken an die Nutzung durch Verlage zu schaffen? 8. Stehen Teile der bestehenden Bebauung unter Denkmalschutz oder sollten aus anderen Grünen erhalten werden? Begründung: Vor über einem Jahr wurde öffentlich, dass die FAZIT-Stiftung plant, die Nutzung des Zeitungsviertels in wenigen Jahren zu ändern und die Verwendung insbesondere durch Verlage aufzugeben. Die Größe des Geländes lässt eine Diskussion, um eine umfassende Nutzungsänderung zu. Bei der Bevölkerung im Gallus sind insbesondere Begehrlichkeiten nach der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und sozialer Infrastruktur geweckt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1465 2019 Die Vorlage OF 1069/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Sachstand zur weiteren Nutzung des Grundstückes Mainzer Landstraße 581
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 1138/6 Betreff: Griesheim: Sachstand zur weiteren Nutzung des Grundstückes Mainzer Landstraße 581 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge folgende Fragen zur weiteren Nutzung des Grundstückes Mainzer Landstraße 581, Griesheim beantworten 1. Wer ist Eigentümer des Grundstückes Mainzer Landstraße 581, Griesheim? 2. Sind dem Magistrat Pläne bekannt, wie das Gelände genutzt werden soll, wenn ja, wie lauten diese Pläne? 3. Inwieweit fällt das Grundstück unter Beschränkungen der Seveso-Richtlinie? 4. Wird sich der Magistrat aktiv in die weitere Entwicklung des Grundstückes einschalten? 5. Wird sich der Magistrat bemühen, eine Mindernutzung dieses Grundstückes, wie es zum Beispiel ein weiterer Parkplatz für Flughafengäste darstellen würde, zu vermeiden? 6. Wird der Ankauf des Grundstückes durch die Stadt Frankfurt geprüft? 7. Besteht die Möglichkeit, auf dem Grundstück eine im Frankfurter Westen dringend benötigte weiterführende Schule zu errichten? Gibt es Pläne dazu? Wie lauten diese? Begründung: Der Presse (http://www.deal-magazin.com/news/84953/FCA-Motor-Village-Germany-findet-neuen-S tandort-bei-Frankfurt) war zu entnehmen, dass der bisherige Nutzer dieses Grundstückes, die FCA Motor Village Germany, das Gelände verlässt. Um zu vermeiden, dass hier eine Brache entsteht oder sich eine Nutzung ergibt, die den Stadtteil Griesheim nicht weiterbringt (Stichwort Airpark), ist es wünschenswert, dass sich die Stadt Frankfurt hier aktiv einschaltet. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 30.000 qm und bietet erhebliche Möglichkeiten für den Stadtteil Griesheim. Besonders wünschenswert wäre die Nutzung als weiterführende Schule. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1445 2019 Die Vorlage OF 1138/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
Weiter lesenRadweg Schmidtstraße auf der Fahrbahn ausbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5147 entstanden aus Vorlage: OF 1045/1 vom 02.09.2019 Betreff: Radweg Schmidtstraße auf der Fahrbahn ausbauen Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Schmidtstraße auf die Fahrbahn zu verlegen und dort möglichst gefährdungsfrei für die Fahrradfahrer auszubauen, da der derzeit vorhandene Radweg zwischen der Fahrbahn und den Bäumen keinen ausreichenden Platz bietet, um dort wirklich Radfahren zu können. Begründung: Die Schmidtstraße ist eine wichtige Verbindungsachse zwischen der Mainzer Landstraße und dem Rebstock und wird auch in hohem Maße von Radfahrern genutzt, was für diese aktuell nicht gefährdungsfrei möglich ist. Zum einen ist der vorhandene Radweg viel zu schmal (siehe Foto), zum anderen kommt es im Bereich des Schwarzen Weges immer wieder zu einem gefährlichen Zusammentreffen zwischen Radfahrern und Fußgängern, insbesondere in Höhe des dort ansässigen Imbisses mit Straßenverkauf. Aktuelle Situation des Radweges in der Schmidtstraße: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Kein Planungsaufwand, kostengünstig und schnell: Durchfahrt Adam-Riese-Straße ermöglichen Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.09.2019, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1037/1 vom 24.08.2019 Betreff: Kein Planungsaufwand, kostengünstig und schnell: Durchfahrt Adam-Riese-Straße ermöglichen Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Adam-Riese-Straße in allen Abschnitten für den Radverkehr als gute Radfahralternative zur Mainzer Landstraße öffnen zu lassen. Begründung: Zurzeit ist die Adam-Riese-Straße im Abschnitt des Gebäudes der städtischen Behörden aus nicht nachvollziehbaren Gründen gesperrt. Eine Öffnung für den Radverkehr ermöglicht eine Ausweichroute zur stark befahrenen Mainzer Landstraße mit mehr Sicherheit und besserer Luftqualität. Die Freigabe kann ohne Verhandlungen mit Dritten kostengünstig erfolgen. Der Anschluss an den Hauptbahnhof ist über die Niddastraße gegeben. Die Fortführung der Route mit besserer Verkehrsführung im Bereich der Hafenstraße kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 52 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 467 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 259 = Zurückweisung, OA 467 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 467 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4849, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 32 1
Bleche gegen Tauben jetzt auch am Ausgang Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4944 entstanden aus Vorlage: OF 997/1 vom 03.08.2019 Betreff: Bleche gegen Tauben jetzt auch am Ausgang Frankenallee Der Magistrat wird aufgefordert, Bleche (keine Netze) gegen Tauben unter der Brücke der S-Bahn-Station "Galluswarte" nun auch am Ausgang Frankenallee zu installieren. Begründung: Die am Ausgang Mainzer Landstraße der S-Bahn-Station "Galluswarte" über dem Fußweg unter der Brücke installierten Bleche gegen Tauben haben sich bewährt. Eine Installation über der Straßenbahn hat der Magistrat noch für 2019 zugesagt. Die Problematik großer Verschmutzungen und hoher Reinigungskosten besteht analog am Ausgang Frankenallee. Dort können durch Gitter sowohl die Nutzerinnen und Nutzer der Bushaltestelle vor Taubenkot geschützt als auch der heute dauerhaft verdreckte Mittelstreifen der Frankenallee für etwaige Nutzung aktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2064 Aktenzeichen: 66 0
Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4947 entstanden aus Vorlage: OF 1022/1 vom 22.07.2019 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich? Vorgang: B 265/18 Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Mainzer Landstraße zwischen der Ackermannstraße und der Sondershausenstraße zumindest auf der Seite der ungeraden Hausnummern, zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße sowie zwischen der Sondershausenstraße und der Ackermannstraße, eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Firma Audi bzw. der dortigen Niederlassung Kontakt aufgenommen werden, damit deren Fahrzeuge nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern auf dem Firmengelände geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265, sind für die Anwohner und die Ortsbeiratsmitglieder nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Sollte der Magistrat auf dem Standpunkt stehen bleiben, weiter keine neuen Bewohnerparkzonen einrichten zu wollen, soll alternativ eine Quartiersgarage, dann für die gesamte Friedrich-Ebert-Siedlung, eingerichtet werden. Begründung: Die Bewohner der Mainzer Landstraße im o. g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber von den Mitarbeitern des Audi-Autohauses trotz vorhandenem Parkhaus auf dem Firmengelände blockiert werden. Nach Feierabend werden dann die Parkplätze von den Besuchern der Shisha-Bar an der Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße genutzt. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
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