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Nied: Kanaldeckel und Unterflurhydranten in der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und SBahn-Brücke der erhöhten Fahrbahn anpassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1081 entstanden aus Vorlage: OF 221/6 vom 07.11.2021 Betreff: Nied: Kanaldeckel und Unterflurhydranten in der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und S-Bahn-Brücke der erhöhten Fahrbahn anpassen Vor einigen Jahren wurde der Fahrbahnbelag auf der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und S-Bahn-Brücke durch Aufbringen eines circa zwei bis drei Zentimeter hohen Belages in einem besonderen Verfahren verbessert. Hierbei wurden jedoch die Kanaldeckel und Unterflurhydranten der neuen Fahrbahndecke augenscheinlich nicht angepasst. Dies führt aktuell beim Befahren der nun tiefer gelegenen Kanaldeckel und Unterflurhydranten durch den motorisierten Verkehr zu geräuschvollen Erschütterungen und hierdurch zu Belästigungen für die Anwohner. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Anpassung der Kanaldeckel und Unterflurhydranten an den Belag der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und S-Bahn-Brücke vorzunehmen, beispielsweise durch den Einbau von höhenverstellbaren Straßenkappen. Begründung: Die nun tiefer liegenden Unterflurhydranten (kleine Löcher) führen zu teilweise lauten Erschütterungen, welche die Anwohner belästigen. Da die Anpassung augenscheinlich vergessen wurde, sollte sie nachgeholt werden, beispielsweise durch den Einbau von höhenverstellbaren Straßenkappen. Fotos: Schachtdeckel und Unterflurhydrant in der Mainzer Landstraße (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 617 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenFußgängerampeln Kreuzung Mainzer Landstraße und Ludwigstraße für Fußgänger sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1136 entstanden aus Vorlage: OF 243/1 vom 05.11.2021 Betreff: Fußgängerampeln Kreuzung Mainzer Landstraße und Ludwigstraße für Fußgänger sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampeln an der Kreuzung zwischen der Mainzer Landstraße und der Ludwigstraße fußgängerfreundlicher zu schalten, insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Fußgängerampel für die Querung der Mainzer Landstraße bei Rot für den Verkehr auf der Mainzer Landstraße auch ohne Anforderung auf Grün schaltet. Zudem soll die Fußgängerampel schneller auf Anforderung reagieren. Zuletzt sollte durch einen grünen Ampelpfeil für die Linksabbieger, die von der Mainzer Landstraße in die Ludwigstraße einbiegen wollen, verhindert werden, dass diese Fußgänger, welche die Ludwigstraße überqueren, gefährden. Begründung: Auch bei Rotphasen für den Verkehr auf der Mainzer Landstraße zeigt die Ampel für Fußgänger, welche die Mainzer Landstraße überqueren wollen, nicht automatisch Grün. Zudem reagiert die Fußgängerampel häufig nicht auf manuelle Anforderung. Durch einen grünen Ampelpfeil soll sichergestellt werden, dass Fußgänger, welche die Ludwigstraße überqueren wollen, Rot haben, wenn Linksabbieger in diese einbiegen. Hier kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Eine Verbesserung der dortigen Situation ist angezeigt und würde etwa Schülern der Falkschule und Beschäftigten im "Tower 185" zugutekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 734 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 2
Grundschulen in Nied
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2021, OF 269/6 Betreff: Grundschulen in Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: 1. Wie sieht die derzeitige Versorgung des Stadtteils Nied mit Grundschulplätzen an den jeweiligen Grundschulen aus, da nach den Herbstferien neu zugezogene Kinder eingeschult wurden? 2. Wie viele Klassen bzw. Klassenräume können durch den geplanten Erweiterungsbau der Friedrich-List-Schule dazukommen? 3. Wann wird dieser Erweiterungsbau fertiggestellt sein? 4. Wann sollen die Grundschulbezirke angepasst werden und für welchen Zeitraum ermöglicht dies eine Entspannung? 5. In wie weit ist der Platzbedarf für das kommende Ganztagsangebot eingeplant? 6. Sind die weiteren Wohnungsbaugebiete und Verdichtungen (z.B. Nieder Loch) bei der Planung berücksichtigt? Begründung: In der Sichtungsveranstaltung zur Bildungsregion West wiesen die Schulleiterinnen der 3 Nieder Grundschulen darauf hin, dass schon jetzt Engpässe an den Grundschulen bestehen, da durch die Fertigstellung des Baugebiets zwischen Mainzer Landstraße und dem Ortsteil Alt-Nied mehr Grundschulkinder zu erwarten sind. Weitere Baugebiete werden abgewickelt und geplant. Es wird bezweifelt, dass dies ausreichend im iSEP 2020-2029 berücksichtigt wurde. Es ist fraglich, ob die Anpassung der Grundschulbezirke die erforderliche Entlastung bringt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 353 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 271 2022 1. Die Vorlage B 353 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 269/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht im Rahmen V 271) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTaubenabwehr an der Galluswarte
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 230/1 Betreff: Taubenabwehr an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Informationen im Wege einer Stellungnahme zukommen zu lassen: 1. Wie ist der Sachstand der Taubenvergrämungsmaßnahmen an der Galluswarte? 2. Wie bewertet der Magistrat den Erfolg der angebrachten Gitter und Bleche auf der Mainzer Landstraße? 3. Welche Maßnahmen sind derzeit für die Galluswarte Ausgang Frankenallee vorgesehen? 4. Wurde hierzu mittlerweile ein nötiger Gestattungsvertrag mit der Deutschem Bahn zur Anbringung von Blechen für den Ausgang Frankenallee abgeschlossen? 5. Welche Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot nimmt der Magistrat derzeit an der Galluswarte regelmäßig vor? 6. Hält der Magistrat die Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot an der Galluswarte derzeit für ausreichend? 7. Welche Bemühungen zur Errichtung eines Taubenhauses in der Nähe der Galluswarte hat der Magistrat unternommen? 8. Hat die Magistrat die Standorte Grünflächenamt in der Adam-Riese-Straße und Wasserturm an der Europa-Allee einer erneuten Prüfung mit dem Ziel der Errichtung eines Taubenhauses unterzogen? 9. Welche weiteren Standorte zieht der Magistrat in Erwägung? Begründung: Taubenkot an den beiden Unterführungen an der S-Bahn-Station Galluswarte ist seit Jahren ein Ärgernis der Bevölkerung. Diese Anfrage soll den Sachstand der Maßnahmen dagegen abfragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 237 2021 Die Vorlage OF 230/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei den Aufzählungspunkten 5. und 6. das Wort "Galluswarte" ersetzt wird durch "im Bereich der S-Bahn-Station Galluswarte". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Baustelle Güterplatz entlang der Mainzer Landstraße für Radfahrende und zu Fuß Gehende sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 907 entstanden aus Vorlage: OF 193/1 vom 11.10.2021 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Baustelle Güterplatz entlang der Mainzer Landstraße für Radfahrende und zu Fuß Gehende sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit entlang der Baustelle am Güterplatz/Mainzer Landstraße umgehend sicherzustellen und insbesondere folgende Maßnahmen für die Laufzeit der Baustelle durchzuführen: Die Wege für Fuß- und Radverkehr rund um den Güterplatz sollen überprüft und nach gültigen Normen gestaltet werden. Dabei sollen alle Verkehrsarten gleich behandelt werden. Im Zweifel soll vom Fußverkehr aus geplant werden, wie es heutzutage geübte Praxis ist. Baustelleneinrichtungen sind regelmäßig zu kontrollieren und Mängel abzustellen. Kommen Bauherren ihren Pflichten nicht nach, sollen entsprechende Ordnungswidrigkeiten auch geahndet werden. Begründung: Durch die vorübergehenden Umleitungen und Verlegungen von Fuß- und Radwegen werden Radfahrende und zu Fuß Gehende erheblich gefährdet. Insbesondere die abenteuerliche Radwegeführung entlang der Haltestelle "Güterplatz" stadteinwärts als auch auf dem Gehweg Richtung Hafentunnel ist weder normgerecht noch fußgängerfreundlich Es grenzt an ein Wunder, dass dort noch kein schwerer Unfall geschehen ist. Künftig sollte die Verlegung von Rad- und Fußwegen nicht mehr aus Sicht der Autofahrenden geplant werden, sondern vor allem die Belange der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 376
Packstation in der Weilburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 900 entstanden aus Vorlage: OF 181/1 vom 28.09.2021 Betreff: Packstation in der Weilburger Straße Der Magistrat wird gebeten , sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob bzw. wo im Bereich der Weilburger Straße eine Packstation errichtet werden kann. Begründung: Die Weilburger Straße ist seit dem Neubau vieler Häuser in diesem Bereich sehr stark besiedelt. Bis zur nächsten Packstation ist es jedoch recht weit und die Postfiliale auf der Mainzer Landstraße hat zudem vor Kurzem ihren Standort verlagert, was dazu führt, dass die Anwohnenden noch längere Wege zurücklegen müssen. Hier kann eine Packstation Abhilfe schaffen und kurze Wege sowie ein einfaches Abholen und Abgeben von Sendungen ermöglichen. Auch ist laut Lieferdiensten die Weilburger Straße eine Straße mit hoher Auslastung und einem hohen Paketaufkommen, sodass der Wunsch schon von mehreren Seiten geäußert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 410
Nied: Verkehrssicherheit an der Einfahrt in die Mainzer Landstraße/Ecke Am Mainplacken erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 entstanden aus Vorlage: OF 186/6 vom 10.10.2021 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit an der Einfahrt in die Mainzer Landstraße/Ecke Am Mainplacken erhöhen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zum Einhalten des Parkmindestabstands zur Kreuzung Mainzer Landstraße/ Ecke Am Mainplacken führen. Dies könnte beispielsweise durch deutlichere Einzeichnung der Sperrflächen, Errichtung von Fahrradbügeln oder Pollern erfolgen. Begründung: Anwohner der Kolpingstraße und der Straße Am Mainplacken beanstanden, dass Fahrzeuge (oftmals Sprinter, Kastenwagen, Lasttransporter) auf der Mainzer Landstraße sehr nahe an der Einfahrt Am Mainplacken parken. Hierdurch ist die Sicht beim Einfahren aus der Straße Am Mainplacken in die Mainzer Landstraße sehr stark behindert. Das Einbiegen geschieht "quasi im Blindflug", und es ist schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Zugeparkte Kreuzungen stellen auch für Radfahrer und Fußgänger eine Gefahr da. Ggf. könnte durch Fahrradbügel einem verbotenen Parken vorgebeugt und gleichzeitig Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden, die dann nicht mehr auf dem Bürgersteig abgestellt werden müssen. Auch könnte die Sperrfläche als Abstellfläche für E-Roller genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Antrag vom 05.04.2025, OF 1192/6 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6811 Aktenzeichen: 32 1
Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 183/1 Betreff: Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die aktuellen Planungen sind, den Knotenpunkt Galluswarte für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: An der Galluswarte gibt es in allen Hauptrichtungen nur unzulängliche Infrastruktur für Radfahrende: 1. Entlang der Mainzer Landstraße wird der Verkehr mittlerweile auf nur noch einem Fahrstreifen mit Radschutzstreifen geführt. Nur im Bereich der Galluswarte existiert kein solcher Schutzstreifen, die Radfahrenden müssen hier im Mischverkehr fahren. 2. Von der Camberger Straße kommend müssen Radfahrende sich kurz vor der Kreuzung in den Mischverkehr einordnen und dafür bergab den Rechtsabbiegestreifen queren. 3. Radfahrende, die aus bzw. in die Kleyerstraße fahren, müssen dafür mehrere Fahrstreifen überqueren, ohne dass dort gesonderte Infrastruktur existiert. Angesichts des steigenden Anteils des Radverkehrs in Frankfurt und der Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunkts ist es notwendig, dort den Verkehrsraum neu zu ordnen und sichere und angenehme Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 195 2021 Die Vorlage OF 183/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenAnwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 182/1 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit LKW nicht vor 6 Uhr morgens durch Wohngebiete fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner verschiedener Straßen im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6 Uhr beschwert, die durch LKW entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Auch in den Verbindungsstraßen zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee (bspw. Krifteler Straße, Schwalbacher Straße) gibt es viel LKW-Durchgangsverkehr, der die Anwohnerinnen und Anwohner morgens aus dem Bett wirft. In Wohngebieten sollte es zumindest eine Lärmpause bis 6 Uhr morgens geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenParken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende?
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 67 entstanden aus Vorlage: OF 127/1 vom 23.08.2021 Betreff: Parken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr endlich das Parken für Anwohnende auch im Gallus in den Bereichen 1. Wickerer Straße, Erbbaustraße, Rüsselsheimer Straße, 2. Weilburger Straße, 3. Friedrich-Ebert-Siedlung inkl. Mainzer Landstraße einrichten zu lassen sowie 4. das Parken für Anwohnende in der Parkausweiszone 37 und 38 (Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße) zeitlich auf Samstage auszuweiten. Begründung: Seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat immer wieder, den Anwohnerinnen und Anwohnern das wohnortnahe Parken zu ermöglichen. Der Magistrat verweist immer wieder auf eine Prioritätenliste, deren Abarbeitung aber nicht merklich voranschreitet. Gerade Menschen mit geringerem Einkommen, Arbeitsorten ohne ÖPNV-Anbindung und Schichtarbeitszeiten sind auf einen Pkw-Stellplatz angewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 67 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 752, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021
Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 entstanden aus Vorlage: OF 130/1 vom 23.08.2021 Betreff: Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße Vorgang: OM 6337/20 OBR 1; OM 7322/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, die Kleyerstraße auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße (Galluswarte) und westlicher Weilburger Straße in beide Richtungen für den Verkehr mit Tempo 30 zu beschränken. Dazu sollen Schilder und Markierungen auf der Straße auf Tempo 30 sowie spielende Kinder und den Radverkehr hinweisen. Begründung: Die Kleyerstraße verbindet das Gallus mit Griesheim. Schmale Gehwege, auf denen Pkw parken, sowie Straßenbahngleise im Straßenraum, die insbesondere bei Nässe gefährlich für Radfahrende sind, verlangen hohe Konzentration und Rücksichtnahme. Der Verkehr ist gerade für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende gefährlich und unkomfortabel. Daher fährt die Straßenbahn ohnehin regelmäßig bereits nicht schneller als Tempo 30. Vier Kindergärten - davon einer im Bau - befinden sich in dem Bereich der Kleyerstraße: Kindergarten Kleyerstraße 7 (im Bau), Kindergarten Bahnbini Kleyerstraße 25, Awo Kita Adlerwerke Kleyerstraße 41, Kindergarten Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1. Wendet man die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Umkreis von 300 Meter um die Kitas an, müsste die Straße ohnehin in voller Länge Tempo 30 aufweisen. Weiterhin befinden sich in dem Abschnitt drei größere öffentliche Spielplätze und Bolzplätze, zu denen Kinder an unübersichtlichen Stellen die Straße queren müssen: Spielplatz Galluspark und Spielplatz Kleyerstraße/Golub-Lebedenko-Platz sowie den Bolzplatz Julius-Munk-Anlage. Zudem erzeugt der Parksuchverkehr beim Parkhaus Galluswarte, beim Supermarkt Kleyerstraße 74 bis 78 und bei den Ämtern (Ordnungsamt, Sozialrathaus, Ausländerbehörde) erhebliche Eingriffe in den fließenden Verkehr, wobei Pkw und Radfahrende auf den rutschigen Schienen gefährlich abbremsen müssen. Die geringere Geschwindigkeit würde zudem den Verkehr flüssiger machen. Die jüngsten Anträge zur Kleyerstraße (OM 7322, OM 6337) zeigen deutlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht zufriedenstellend ist und dass an dieser Stelle dringend gehandelt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6337 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7322 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 38 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Gustavsburgstraße vollständig für Anwohnende und Jugendliche nutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 699 entstanden aus Vorlage: OF 151/1 vom 23.08.2021 Betreff: Gustavsburgstraße vollständig für Anwohnende und Jugendliche nutzbar machen Der Magistrat wird aufgefordert, die Absperrungen im Bereich der Gustavsburgstraße zu versetzen und an den Gustavsburgplatz sowie an die Mainzer Landstraße heranzuführen und im Bereich der Mainzer Landstraße eine ausreichende Pufferzone einzurichten. Begründung: Die Gustavsburgstraße wurde bereits in ihrer gesamten Länge entwidmet. Fahren und Parken mit Pkw ist daher unzulässig. Das Ein- und Ausfahren parkplatzsuchender Pkw stellt zudem eine hohe Gefahr für Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße dar. Folglich ist der Straßenraum auch gänzlich für Anwohnende, insbesondere Kinder und Jugendliche, nutzbar zu machen. Die Gustavsburgstraße bietet Platz für vielfältige Aktivitäten. So kann der Spielplatz erweitert oder ein benötigtes Angebot für Jugendliche etabliert werden. Die Zufahrt für Rettungskräfte und Feuerwehr kann weiterhin über Schranken oder Poller gewährleistet werden. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2235 Aktenzeichen: 66 5
Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 690 entstanden aus Vorlage: OF 141/1 vom 22.08.2021 Betreff: Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünphasen für zu Fuß Gehende an den Lichtsignalanlagen auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Wickerer Straße und auf Höhe der Ackermannstraße bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Schutzzeit zu verdoppeln; 2. die Wartezeit für zu Fuß Gehende nach Betätigung der Anforderungstaste signifikant zu verringern; 3. auf der Mainzer Landstraße im Gebiet des Ortsbezirks 1 sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts Tempo 30 anzuordnen; 4. auf der Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Einmündung der Ackermannstraße einen Blitzer aufzustellen oder regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Grünphasen an beiden Lichtsignalanlagen betragen aktuell unter sechs Sekunden. Insbesondere für Kinder, Menschen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen ist es unmöglich, die an dieser Stelle vierspurige Straße sicher zu überqueren. Zudem beträgt die Wartezeit nach Betätigung der Anforderungstaste an beiden genannten Lichtsignalanlagen über eineinhalb Minuten. An der Lichtsignalanlage Höhe Wickerer Straße liegt beidseitig eine Straßenbahnhaltestelle, was dazu führt, dass hier Menschen oftmals bei Rot schnell über die Straße rennen, um eine Straßenbahn zu bekommen. Die Lichtsignalanlage Höhe Ackermannstraße liegt auf einem Schulweg. Die Mainzer Landstraße ist dafür bekannt, dass hier sogenannte Autoposer ihr Unwesen treiben. Insbesondere am Wochenende, aber auch in den Abendstunden sind regelmäßig extrem laute Motoren zu hören und die entsprechenden Fahrzeuge zu beobachten. Diesem Phänomen könnte mit einer - dann natürlich auch entsprechend zu überprüfenden und bei Übertretung zu ahndenden - Geschwindigkeitsbegrenzung Abhilfe geschafft werden. Zudem sind niedrigere Geschwindigkeiten auch ohne Raser und Autoposer sicherer für andere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende und zu Fuß Gehende. Auch dem Klimaschutz ist diese Maßnahme zuträglich, da der CO2-Ausstoß und der Feinstaubabrieb bei niedrigeren Geschwindigkeiten reduziert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierung der Radwegeverbindung entlang der Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 682 entstanden aus Vorlage: OF 132/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierung der Radwegeverbindung entlang der Galluswarte Vorgang: OM 2996/18 OBR 1; ST 1282/18 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der Mainzer Landstraße umzusetzen, um eine lückenlose Radwegeverbindung zu gewährleisten: 1. Die in der Stellungnahme ST 1282 zu Punkt Nr. 7 zugesagte "Fahrrad-Piktogrammspur" stadteinwärts soll schnellstmöglich umgesetzt werden. 2. Stadtauswärts sind bereits zwei Fahrrad-Piktogramme ab Höhe Hausnummer 236 aufgetragen. Dies ist jedoch viel zu spät. Fahrrad-Piktogramme sollen bereits ab der Kreuzung zur Günderrodestraße angebracht werden. Begründung: Mit der Anregung OM 2996 wurde der Magistrat aufgefordert, die Mainzer Landstraße für Radfahrende sicherer zu machen. Punkt 7 ist hiervon noch nicht umgesetzt und ist daher eine Lücke im Radwegenetz. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Autofahrende auf die Ampeln und die Engstellen unter der Brücke achten und nicht damit rechnen, dass auf ihrer Fahrspur auch Radfahrende fahren. Link: https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_1282_2018%27 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 43 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1674 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der „kleinen Mainzer Landstraße“ zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und Sauerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 658 entstanden aus Vorlage: OF 143/6 vom 23.08.2021 Betreff: Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und Sauerstraße Vorgang: OM 5806/20 OBR 6; ST 849/20 Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806, einen Ortstermin in Nied zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen. Begründung: Zu diesem Thema hat im letzten Jahr schon ein Ortstermin stattgefunden. Aufgrund der damals sehr geringen Teilnehmerzahl (Gründe hierfür sind nicht mehr nachvollziehbar) war ein Meinungsaustausch zum Thema nicht möglich. Der Magistrat wird hiermit höflichst darum gebeten, noch einmal einen Ortstermin hierzu anzuberaumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 849 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2218 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 647 entstanden aus Vorlage: OF 130/6 vom 14.08.2021 Betreff: Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wem welche Teile der Straße Im Bruch gehören, 2. wer zuständig für die Verkehrssicherheit und Instandhaltung ist, 3. wer bei Schäden oder Unfällen haftet und 4. welche Rechte und Pflichten die Anrainer der Straße Im Bruch haben. Begründung: Die schmale Straße Im Bruch geht von der Emdener Straße ab und führt entlang der A 5 bis zur Mainzer Landstraße. Sie ist in beiden Richtungen befahrbar und hat keinen Bürgersteig. Die Zu- und Ausgänge der Grundstücke zu den Wohnhäusern liegen direkt an der Straße. Anrainer sind Bewohner von einem Mehrfamilienhaus, von Einfamilienhäusern und (einer) Kleingartenanlage(n) sowie der Begrenzungszaun einer Sportanlage. Ferner gibt es einen kleinen Parkplatz der Kleingärtner und diverse (reguläre?) Parkbuchten bzw. Parkstreifen entlang der Autobahn. Es gibt einige Gartenparzellen der Kleingartenanlage im Eingangsbereich Im Bruch bei der Emdener Straße neben den Privathäusern 20 und 21. Der Rest der Kleingartenanlage befindet sich im Bereich ab der Mainzer Landstraße entlang der A 5, soweit es die Straßenführung Im Bruch bis an die Autobahn zulässt. Die Straße hat einen unterschiedlichen Straßenbelag (Verbundpflaster) im oberen Teil von der Emdener Straße aus bis zum Knick zur Autobahn und dem anschließenden Teil bis zur Mainzer Landstraße (Teer). Dieser Zustand und die Anlage der Straße führt zu den in der Anregung gestellten Fragen und dient zur Aufklärung, wer für was zuständig ist und welche Rechte und Pflichten die Anrainer haben. Die Vermutung würde nahelegen, dass die Straße zum Teil städtisch und zum Teil privat ist. Anwohner beklagen sich, dass zunehmend mehr rücksichtslose Fahrer unterwegs sind, was auch zu der Frage der Haftung führt. Außerdem sehen sie sich und ihre Kinder gefährdet beim Verlassen des Grundstücks. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2210 Aktenzeichen: 66 0
Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 648 entstanden aus Vorlage: OF 131/6 vom 22.08.2021 Betreff: Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Elektronstraße in Frankfurt-Griesheim zwischen Bahnübergang und Mainzer Landstraße als Wohnstraße, d. h. als Tempo-30-Zone, auszuweisen. Begründung: Südlich der Bahnlinie ist in der Elektronstraße Tempo 30 vorgeschrieben und nördlich der Mainzer Landstraße in der Verlängerung der Elektronstraße (Zum Linnegraben) ebenfalls. In der Mitte der Elektronstraße gilt Tempo 50, wohl weil die Straße hier breiter ist und lange Zeit wenig Verständnis dafür herrschte, auch breitere Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Das Bedürfnis der Menschen, die an der Straße wohnen, nach Ruhe und Sicherheit hat mehr Gewicht. Im Straßenverlauf sind Schulwege zur Georg-August-Zinn-Schule und zur Berthold-Otto-Schule. Die Krabbelstube Ahörnchen befindet sich an der Ecke Elektronstraße/Ahornstraße. An der Ecke Elektronstraße/Lärchenstraße hat sich ein großer Einkaufsmarkt angesiedelt, der von vielen Menschen aus der Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besucht wird. Ganz allgemein hat die Dichte an Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrern zugenommen. Aus all diesen Gründen sollte die Elektronstraße auch in diesem Bereich zur Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Strecke von etwa einem Kilometer. Der Zeitverlust bei etwas langsamerer Fahrt als bisher wäre gering. Des Weiteren hat die Straße schon wegen des Bahnübergangs nicht den Charakter einer Durchgangsstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 646 entstanden aus Vorlage: OF 129/6 vom 09.08.2021 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte 1. Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Verkehrskonzept zu erarbeiten und umgehend im Ortsbeirat vorzustellen, mit dem Inhalt, Maßnahmen aufzuzeigen, a) wie der Bahnübergang für Radfahrer und Fußgänger nutzerfreundlicher gestaltet werden kann, und dies zeitnah umzusetzen; b) wie der Schwerlastverkehr nicht über die Elektronstraße von oder zur Stroofstraße/Mainzer Landstraße fährt, und dies zeitnah umzusetzen; c) damit der Andienungsverkehr in Griesheim-Mitte die Anwohner weitestgehend nicht tangiert; d) damit die Fußgängerwege ihrem Sinn entsprechend für Fußgänger zur Verfügung stehen anstelle zum Parken von Pkw, Sprinter und Lkw genutzt werden, und dies schnellstmöglich umzusetzen; e) wo auf den Straßen in Griesheim-Mitte sichtbare (rote) Fahrradspuren auf den Straßen eingerichtet werden können, und dies zeitnah umzusetzen. 2. Des Weiteren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, bis zur Umsetzung eines akzeptablen Verkehrskonzeptes bezüglich des Bahnübergangs Elektronstraße Parkbänke beidseitig der Schranken aufzustellen, damit ältere und gehbehinderte Personen die Wartezeit im Sitzen verbringen können. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als mindestens zehn Minuten geschlossen sind. 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die diversen Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum Queren. Ferner "verirrt" sich immer wieder ein Schwertransporter oder Lastwagengespann und will von dem einen Stadtteilteil in den anderen fahren. Dazu ist jedoch der Bereich nicht geeignet, da zu eng. Lkw bleiben hängen. Das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte ist sehr gut angeschlossen. Jedoch sollte bei den weiteren Planungen auch überlegt werden, wie man den Andienungsverkehr so leiten kann, dass die Bevölkerung in diesem Teil Griesheims nicht übermäßig strapaziert wird. Eile ist auch geboten bei der Sicherheit für Fußgänger. Viel zu viele Fußgängerwege sind zugestellt mit parkenden Kraftfahrzeugen. Die Wege sind nicht nutzbar. Der Fußgänger muss auf die Straße ausweichen. Wohlwissend dass das Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte läuft, muss dringend ein Verkehrskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr erarbeitet werden. Dies dient der Sicherheit unserer jungen und alten Bevölkerung Griesheims und duldet keinen Aufschub mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2209 Antrag vom 20.02.2022, OF 363/6 Etatanregung vom 15.03.2022, EA 60 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1488 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6
Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 355 entstanden aus Vorlage: OF 81/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zwei Verkehrsspiegel an der T-Kreuzung Lärchenstraße/Platanenstraße gegenüber der Ausfahrt aus der Platanenstraße anzubringen. Die Vekehrss piegel sollen jeweils nach rechts und links montiert die Ausfahrt aus der Platanenstraße sichern. Begründung: Um aus der Platanenstraße in die Lärchenstraße abbiegen zu können, muss man sehr weit in die Lärchenstraße vorfahren, um Einsicht in den Verkehrsfluss nehmen zu können. Dies hat schon zu einigen Beinahezusammenstößen geführt. Grund dieses weiten Herausfahrens aus der Platanenstraße sind die stadtauswärts parkenden und abgestellten Fahrzeuge und hier insbesondere Sprinter und Lkw. Auch der abgestellte Glascontainer stört leicht die Einsicht in die Lärchenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1966 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 356 entstanden aus Vorlage: OF 82/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird gebeten , Poller zu setzen. Begründung: In diesem Bereich wird sowohl durch Pkw-Fahrer als auch Lkw-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KIFAZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrerinnen und Autofahrer kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1968 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 entstanden aus Vorlage: OF 87/1 vom 11.06.2021 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der südlichen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee "Haifischzähne" anbringen zu lassen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer optisch zu erinnern, dass an dieser Kreuzung die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer zu beachten ist. Begründung: An der südlich des Grünstreifens in der Frankenallee gelegenen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee treffen die Frankenallee sowie die von Norden bzw. von Süden als Einbahnstraße kommende jeweils in Richtung Frankenallee befahrbare Schloßborner Straße aufeinander. Da die Frankenallee westlich der Kreuzung nach wenigen Metern endet und in die Schloßborner Straße zwischen der Frankenallee und der Mainzer Landstraße aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße nicht eingefahren werden darf, biegt der motorisierte Verkehr, der von der Idsteiner Straße aus auf diese Kreuzung zufährt, regelmäßig nach links in Richtung Innenstadt in die Frankenallee ab. Bürgerinnen bzw. Bürger berichten, dass die so fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer - häufig kaum abgebremst - über die Kreuzung brettern und andere Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer gefährden. Insbesondere wird häufig missachtet, dass dem aus Süden kommenden Verkehr beim Linksabbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Hierdurch kommt es mehrmals pro Tag zu gefährlichen Situationen, besonders häufig werden dabei Radfahrerinnen bzw. Radfahrer gefährdet. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Kreuzung die Markierung Zeichen 342 der StVO, sog. "Haifischzähne", anzubringen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Wartepflicht optisch hinzuweisen und so die Kreuzung zu entschärfen. An der bestehenden Rechts-vor-links-Regelung soll dabei nichts geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Antrag vom 16.12.2021, OF 270/1 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1365 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Zone-Piktogramme für die Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 400 entstanden aus Vorlage: OF 85/1 vom 08.06.2021 Betreff: Tempo-30-Zone-Piktogramme für die Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Frankenallee in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitspiktogramme mit dem Verkehrszeichen 274.1 "Tempo-30-Zone" auf die Fahrbahn aufbringen zu lassen, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu gewährleisten. Begründung: Auf der Frankenallee wird regelmäßig zu schnell gefahren. Auf der gesamten Frankenallee besteht jedoch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30, da sich die Frankenallee und ihre Nebenstraßen in einer Tempo-30-Zone befinden. Diese Tatsache ist jedoch vielen Verkehrsteilnehmenden unbekannt. Das liegt vor allem daran, dass es auf der Frankenallee selbst sowie in deren Nebenstraßen keine Geschwindigkeitsbeschilderung gibt. Die Verkehrszeichen 274.1 befinden sich lediglich an den Zonenrändern, z. B. an der Emser Brücke oder der Mainzer Landstraße. Diese Schilder werden jedoch nicht von allen Autofahrenden wahrgenommen. Tempo-30-Piktogramme sind ein bewährtes Mittel, um Autofahrende an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu erinnern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit am Zebrastreifen Wickerer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 395 entstanden aus Vorlage: OF 80/1 vom 06.06.2021 Betreff: Sicherheit am Zebrastreifen Wickerer Straße Der Magistrat wird gebeten, auf den Sperrflächen am Fußgängerüberweg an der Einmündung Wickerer Straße/Ecke Mainzer Landstraße Fahrradbügel (falls nicht möglich Poller) anbringen zu lassen. Die Fahrradbügel (oder Poller) sollen so aufgestellt werden, dass dort keine Pkw mehr verbotswidrig geparkt werden können. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, kommt es häufig vor, dass Autos verbotswidrig auf der Sperrfläche am Fußgängerüberweg geparkt werden. Dadurch entsteht an dieser Stelle eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Beschwerden bei der Polizei haben bisher keine Verhaltensänderung herbeigeführt. Deshalb sind bauliche Maßnahmen dringend gefordert. Fahrradbügel anstelle von Pollern bieten zusätzlichen Stellplatz und lassen trotzdem eine gute Sicht zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1962 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 404 entstanden aus Vorlage: OF 90/1 vom 02.06.2021 Betreff: Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, wer für die Gestaltung des Vorplatzes zuständig ist; 2. dafür Sorge zu tragen, dass der Vorplatz mit wenigstens zwei Bänken und mehreren Mülleimern ausgestattet wird. Begründung: Viele Menschen laufen täglich über diesen Platz zum Skyline Plaza bzw. Richtung Mainzer Landstraße. In der wärmeren Jahreszeit und noch verstärkt durch die Coronapandemie kaufen viele Menschen z. B. im Skyline Plaza etwas zum Essen, das sie dann aber draußen verzehren möchten. Zurzeit gibt es dort keinerlei Möglichkeit, sich hinzusetzen und seinen Verpackungsmüll zu entsorgen. Auch ältere Menschen können eine Sitzbank für eine kurze Pause gut gebrauchen. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1885 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 00
Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 78/1 vom 06.06.2021 Betreff: Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Geschäft Rossmann an der Mainzer Landstraße 341/Ecke Schwalbacher Straße schnellstmöglich sichere Fahrradabstellmöglichkeiten, beispielsweise Radbügel, aufzustellen. Begründung: Neben dem Rossmann befinden sich hier einige weitere Geschäfte, ein Fitnesscenter, ein Hotel, Büros und eine Straßenbahnhaltestelle, sichere Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern sucht man aber vergebens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1944 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 79/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 PKW-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Auf Grund weiterer geparkter PKW zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinahe-Unfälle zwischen PKW und Fußgehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn Fußgehende nicht schnell genug zur Seite springen. Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein PKW-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungs-erlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für PKW-Stellplätze erteilt? 2. Falls nein, warum wird der Status Quo trotz Gefährdung der Fußgehenden hingenommen? 3. Wiederspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und Stellplatzsatzung? 4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz? 5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen? 6. Sind die PKW-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieter*innen genehmigt? Fotos: Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 86 2021 Die Vorlage OF 79/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg in der Kolpingstraße erlauben sowie einen zusätzlichen Parkplatz einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 145 entstanden aus Vorlage: OF 48/6 vom 17.05.2021 Betreff: Nied: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg in der Kolpingstraße erlauben sowie einen zusätzlichen Parkplatz einrichten Vorgang: V 340/17 OBR 6; ST 833/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. in der Kolpingstraße zwischen der Einmündung der Mainzer Landstraße und dem Beginn der Linkskurve sowohl das links- als auch das rechtsseitige Parken auf dem jeweiligen Gehweg erlaubt werden kann (durch Verkehrszeichen 315, siehe Foto 1); 2. ein zusätzlicher Parkplatz in der Kolpingstraße eingerichtet werden kann, und zwar von der Mainzer Landstraße kommend sofort rechts (s iehe Foto 2). Begründung: Zu 1.: Bis vor wenigen Monaten wurde das links- und rechtsseitige Parken in diesem Bereich der Kolpingstraße (Einbahnstraße) von der Stadt Frankfurt "geduldet". Seit einigen Wochen wird hier jedoch von der Polizei kontrolliert und es werden Strafknöllchen verteilt. In diesem Bereich muss beidseitig auf dem Gehweg geparkt werden, weil ansonsten die Durchfahrt zu eng wird. Parken Autos links- und rechtsseitig auf dem Gehweg, ist dieser jeweils immer noch breit genug, dass Fußgänger mit Kinderwagen diesen passieren können. Bisher ist hier das Parken auf dem Gehweg allerdings nicht erlaubt. Durch diese Anregung soll das Parken legalisiert werden und dort die Aufstellung des Verkehrszeichens 315 erfolgen. Ein ähnlicher Antrag wurde bereits vor vier Jahren im Jahr 2017 gestellt (Vorlage V 340). In seiner Stellungnahme ST 833 befürwortete der Magistrat damals das halbseitige Parken auf der linken Seite, nicht jedoch auf der rechten Seite. Leider wurde bis heute das Verkehrszeichen 315 für die linke Seite immer noch nicht angebracht. Für die rechte Seite wurde keine Begründung angegeben, warum hier halbseitiges Parken nicht möglich sein soll und die hier momentan genutzten vier Parkplätze entfallen sollen. Durch diese Anregung soll die Legalisierung des rechtsseitigen Parkens auf dem Gehweg noch einmal geprüft und hierüber berichtet werden sowie ggf. nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden, sodass die vier bisher geduldeten Parkplätze auf der rechten Seite erhalten bleiben und legalisiert werden können. Zu 2.: Bis vor wenigen Jahren war an dieser Stelle ein Behindertenparkplatz für eine Familie mit Behinderung vorhanden. Mit Wegzug dieser Familie wurde der Parkplatz ohne ersichtlichen Grund komplett entfernt. Da hier aber Parken ohne Beeinträchtigung von Anwohnern/Autos möglich ist, soll durch die Anregung ein Parkplatz an dieser Stelle wieder eingerichtet werden. Die Parkplatznot und die Verzweiflung der Autofahrer in Nied sind groß. Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, Parkplätze dort, wo es möglich ist, zu schaffen und zu legalisieren. Foto 1: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen 315 erlauben (Quelle: Google Maps). Foto 2: An dieser Stelle in der Kolpingstraße soll wieder ein Parkplatz eingerichtet werden, wie es in der Vergangenheit schon einmal der Fall gewesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 340 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 833 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 139 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 44/1 vom 15.05.2021 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren, und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des Ortsbeirates hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der Stellungnahme vom 07.05.2021, ST 1022, antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2. Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem Ortsbeirat 1 zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen "Schwalbacher Straße"/"Rebstöcker Straße" geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig, und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32 1
Vorgartensatzung Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 198 entstanden aus Vorlage: OF 39/1 vom 11.05.2021 Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieweit der Rechtsstreit um die Frankfurter Vorgartensatzung - hier insbesondere zur Mainzer Landstraße - gediehen ist, 2. welche Schritte der Magistrat unternommen hat bzw. unternehmen wird, um die Vorgartensatzung auch abseits des Rechtsstreits umzusetzen, 3. w elche Schritte der Magistrat unternommen hat bzw. unternehmen wird, um das Gerichtsverfahren nunmehr endlich zum Abschluss zu bringen. Begründung: Aus dem Wortprotokoll zur 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.1998: "Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Ich rufe die Frage Nr. 334 auf. Fragesteller ist Herr Stadtverordneter Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: Die Vorgartensatzung scheint in der Mainzer Landstraße westlich des Platzes der Republik nicht durchsetzbar zu sein. Ich frage deshalb den Magistrat: Was gedenkt er zu tun, um eine weitere Ausweitung des Abstellens von Kraftfahrzeugen insbesondere auf öffentlichem Straßenraum - hier meine ich besonders die Bürgersteige -, zu verhindern? Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es antwortet Herr Stadtrat Dr. Wentz. Bitte sehr! Stadtrat Dr. Martin Wentz: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, Herr Stadtverordneter Zöttlein, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Magistrat hat wiederholt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat berichtet, daß die Bauaufsichtsbehörde weite Bereiche der Mainzer Landstraße westlich des Güterplatzes im Hinblick auf die ungenehmigte Nutzung von Vorgärten als Pkw-Abstellplätze überprüft, entsprechende Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung der Vorgärten eingeleitet und bei gegebenen Voraussetzungen diesbezügliche Verfügungen erläßt. Ein Teil der betroffenen Grundstückseigentümer hat hiergegen Widerspruch und nach dessen Zurückweisung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Die gerichtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Eine behördliche Vollstreckung ist erst bei Vorliegen rechtskräftiger Entscheidungen möglich. Unabhängig davon wurden auch mit einem Teil der Grundstückseigentümer gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über die Wiederherstellung der Vorgärten vereinbart, vor deren Umsetzung allerdings - auch aus Gründen der Gleichbehandlung - der Abschluß der oben genannten Gerichtsverfahren abzuwarten ist. Soweit die Nutzung öffentlicher Straßenflächen zum Parken von Kraftfahrzeugen in dem genannten Bereich der Mainzer Landstraße angesprochen ist, kann mitgeteilt werden, daß das Ordnungsamt dort - wie auch im übrigen Stadtgebiet - regelmäßige Kontrollen durchführt und eventuelle Verstöße ahndet. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, seit zirka 20 Jahren sind diese Verfahren anhängig. Es ist niemandem begreiflich zu machen, daß wir in 20 Jahren kein Urteil erreichen konnten, auf das man zurückgreifen kann. Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Als Bürger dieser Stadt kann ich das alles nachvollziehen und so empfinden, wie Sie das sagen. Als Magistratsmitglied muß ich Ihnen sagen, die Gerichte sind unabhängig. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Baier. Bitte sehr! Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wenn es zutrifft, daß diese Antwort ein Textbaustein ist und der Magistrat aus den von Ihnen dargestellten Gründen darauf keine Einwirkung nehmen kann, frage ich Sie: Gibt es Gespräche von Ihnen und dem Baudezernenten mit dem Kämmerer über die Praxis, daß die Stadt Frankfurt zur Einnahmensteigerung verschiedene Bürgersteige an interessierte Firmen vermietet, um dadurch mehr Geld in die Kasse zu bringen, was natürlich zu weiteren Auswüchsen führt? Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Da bin ich ein wenig überfragt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die Stadt Frankfurt Vorgärten zwecks Abstellen von Autos oder anderem vermietet. Es gibt ein Regelverfahren vom Straßenbauamt, wie solche Flächen zeitweilige überlassen werden können. Dieses Verfahren können Sie erfragen. Das ist eine alte Praxis. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es nicht ganz ein Textbaustein war. Es kommt immer wieder etwas Neues dazu, zum Beispiel, daß wir inzwischen Vereinbarungen haben, immer unter der auflösenden Randbedingung, wie das Gericht entscheidet. Manche gehen freiwillig diesen Weg, warten gemeinsam dieses Gerichtsurteil ab und wollen nicht noch einmal klagen. Wenn das Gericht in unserem Sinne entscheidet, werden die Flächen freigeräumt. Neu ist auch der Absatz über das Ordnungsamt, daß es selbstverständlich Straßenverkehrskontrollen durchführt und prüft, ob dort falsch geparkt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1741 Antrag vom 03.11.2021, OF 216/1 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 235 Aktenzeichen: 63 0
Radweg Niddastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 195 entstanden aus Vorlage: OF 36/1 vom 11.05.2021 Betreff: Radweg Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, in der Niddastraße im Abschnitt Ludwigstraße bis Hafenstraße einen rot eingefärbten Radweg in beide Richtungen erstellen zu lassen und beide Radwege an die Adam-Riese-Straße in Richtung Galluswarte sowie die Ludwigstraße in Richtung Hauptbahnhof anschließen und entsprechend beschildern zu lassen. Zusätzlich soll der Magistrat Möglichkeiten nutzen, um den Radverkehr im Bereich der Straßenbahngleise im Abschnitt Ludwigstraße bis Düsseldorfer Straße sicherer und bequemer zu gestalten. Begründung: Das Teilstück der Niddastraße ist für den Radverkehr eine viel genutzte Alternativroute zur stark befahrenen Mainzer Landstraße. Der Frankfurter Hauptbahnhof ist insgesamt schlecht an das Radwegenetz angebunden. Durch die vorgeschlagene Maßnahme kann sowohl die Alternativroute gestärkt als auch der Anschluss des Radwegenetzes an den Hauptbahnhof attraktiver und sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2013 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Auswirkungen hyperlokaler Logistikzentren auf den lokalen Einzelhandel
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 49/1 Betreff: Auswirkungen hyperlokaler Logistikzentren auf den lokalen Einzelhandel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR folgende Anfrage an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge zum Markteintritt neuer Lieferdienste, sogenannter hyperlokaler Logistikzentren, folgenden Fragen beantworten: 1. Wie werden diese neuen Lieferdienste in dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept zukünftig berücksichtigt und wie werden sie zukünftig gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 2. Wie werden die verkehrlichen Effekte (Anlieferung, Auslieferung) bei der Ansiedlung neuer hyperlokaler Logistikzentren insbesondere in Wohngebieten gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 3. Wie kann der Magistrat Einfluss nehmen, dass sich keine wettbewerbsschädlichen Monopole bilden? Begründung: Verschiedene Lieferdienste sind im Alltag fest etabliert und erfüllen sinnvolle Aufgaben. Kaum auszudenken, wenn man sich seine Korrespondenz selbst bei der Post abholen müsste oder man sein Wasser noch aus dem Brunnen schöpfen müsste. Lieferdienste können das Leben angenehmer machen, günstiger sein und ökologisch sinnvoll sein, z.B. indem sie den Verkehr durch eine effiziente Belieferung in Summe reduzieren. Derzeit gründen sich neue Lieferdienste, die versprechen, Einkäufe innerhalb von 10 Minuten zu liefern, und das 12h am Tag (sog. hyperlokale Logistikzentren). Hierzu hat bspw. das Unternehmen Grovy Tech GmbH aus Frankfurt einen Hub im Gallus auf der Mainzer Landstraße eingerichtet. Von diesem Logistikcenter werden Waren in das umliegende Gebiet geliefert mit einem Sortiment, wie es auch Lebensmittelläden anbieten. Wissenschaftler stellen sich die Frage, ob das soziale Gefüge in den Stadtteilen dadurch verändert wird. Ein Effekt könnte sein, dass Lebensmittelläden und kleine Geschäfte unter dieser neuen, bequemen Lieferkonkurrenz leiden. Die neuen Anbieter werden dabei häufig von Venture-Capital-Gebern finanziell stark unterstützt und setzen auf eine schnelle Expansion. Ein ruinöser Wettbewerb könnte in Zukunft sogar dazu führen, dass diese neuen Logistikanbieter ein lokales Monopol erreichen und die Preise der Güter sogar steigen könnten. Die Einrichtung von Logistik-Hubs könnte in Städten den Verkehr sogar noch erhöhen. Einkäufe, die früher zu Fuß erledigt wurden, werden nun motorisiert z.B. per E-Bike geliefert. LKWs müssen die Fracht zu den hyperlokalen Logistikzentren bringen und blockieren dort Gehwege und Fahrspuren. Aufgrund der geringen Lagerkapazität dieser neuen Logistikzentren ist eine hochfrequente Anlieferung notwendig. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der hyperlokalen Lieferdienste entsprechen zudem sicher nicht denen der tarifvertraglich Beschäftigten in großen Supermarktunternehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 31 2021 Die Vorlage OF 49/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Jägerallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 25 entstanden aus Vorlage: OF 5/6 vom 17.04.2021 Betreff: Griesheim: Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Jägerallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die in den letzten Jahren abgebauten Spielgeräte auf dem o. g. Spielplatz gleichwertig zu ersetzen. Den Spielplatz nutzende Menschen berichteten, dass in den letzten Jahren folgende Spielgeräte ersatzlos abgebaut wurden, und fragen sich, ob und zu wann mit neuen Spielgeräten zu rechnen ist: - Netzhängematte; - Wippe; - kleines Spielhaus; - Tischtennisplatte; - zwei Wipptiere (Federwippe). Begründung: Die anwohnenden Familien wünschen sich auch weiterhin einen für die Kinder attraktiven Spielplatz, daher interessiert den Ortsbeirat, wann und ob die abgebauten Spielgeräte ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1439 Aktenzeichen: 67 2
Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7322 entstanden aus Vorlage: OF 1569/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsgesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten, den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z. B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Pfosten, Aufplasterung des Zebrastreifens o. Ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien (es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist, wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöcker Straße in die Kleyerstraße rechts abbiegen, stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1177 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 Aktenzeichen: 66 2
Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 entstanden aus Vorlage: OF 1568/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern! Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Sollte aufg rund der Nähe zu den LSA an der Kreuzung Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein, so muss eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für Fußgänger dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Damit einhergehend müssen dann in der Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) Leitschwellen eingelassen werden, um ein Überfahren des Bereichs beim Linksabbiegen zu verhindern. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Bereits Anfang 2018 wurden durch den Ortsbeirat 1 Leitschwellen gefordert, die das Verkehrsdezernat abgelehnt hat. Ende 2018 gab es außerdem eine Online-Petition auf FFM.de, die dort eine Fußgängerpassage forderte. Der Magistrat antwortete darauf, dass der Bau der LSA in die Vormerkliste mit aufgenommen werde (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/718). Nun ist 2021. Leider musste sich vergangenen Freitag schon wieder ein schwerer Verkehrsunfall an dieser Kreuzung ereignen, als ein Auto links abbiegen wollte und mit einer Straßenbahn zusammenstieß (https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-bauarbeiter-verhindert-schlimmeres-und -stoppt-unfallauto-mit-frau-und-zwei-kindern-90194069.html?fbclid=IwAR19WwD30Sjf O9gQ7LkOL4KLMJVqJeALEadWEuIKLGkD34ujbKimKssl5W4). Leider häufen sich dort Unfälle und entstehen in der Regel dadurch, dass Autofahrer - trotz Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links in die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links in die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten, bis sich eine Lücke auftut. Fußgänger queren dort ebenfalls sehr häufig die Fahrbahn, um von der Wohnbebauung bspw. zu den Supermärkten REWE, ALDI, Lidl, denn's und weiteren Geschäften zu gelangen. Da die Kreuzung unübersichtlich ist, bleiben die Fußgänger dann oft in der Mitte der Fahrbahn auf den Straßenbahngleisen stehen und warten auf eine Lücke zum Überqueren der Straße. Die Situation lässt sich daher am besten durch eine Ampel lösen, die Fußgängern eine gefahrlose Überquerung ermöglicht und Autofahrern ein sicheres Linksabbiegen erlaubt. Wenn eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine Fußgängerampel, die auf Bedarf reagiert, dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Durch Leitschwellen wie beispielhaft im Anhang aufgeführt, muss dann das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährdet gestaltet werden. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle: https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-l eitelement-leitboy-flexible-leitpoller/leitschwellen-ln-60-mit-ars/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Aktenzeichen: 32 1
Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7019 entstanden aus Vorlage: OF 1521/1 vom 21.11.2020 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Magistrat wird gebeten, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte, zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z. B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unter dem Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u. a. durch den Bau der U 5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine Entlastungslinie zu planen, welche z. B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient, da gerade an den Haltestellen "Schwalbacher Straße" und "Rebstöcker Straße" keine Entlastung durch die Linie 14 gegeben ist. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Auch bei der Vorstellung des Nahverkehrsplan 2025+ am 16. November 2020 war leider kein Problembewusstsein für diesen belasteten Straßenabschnitt vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 721 Aktenzeichen: 92 11
Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein!
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenMesseparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6972 entstanden aus Vorlage: OF 1235/2 vom 13.11.2020 Betreff: Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen Vorgang: OM 5458/19 OBR 2; ST 591/20 Der Magistrat wird gebeten, mit der Messe Frankfurt GmbH über die Nutzung des Parkhauses für P+R zu verhandeln, geeignete (Express-) Buslinien einzurichten und die für eine effiziente Routenführung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen umzusetzen. Diese können beispielsweise - bis 2025, oder auch darüber hinaus - über die Schmidtstraße auf die Mainzer Landstraße, über die Europa-Allee oder über die B 44 in Richtung Innenstadt führen. Begründung: In der Stellungnahme ST 591 hat der Magistrat in Aussicht gestellt, dass das Messeparkhaus grundsätzlich für P+R nutzbar wäre. Um die verkehrliche und umweltbezogene Situation zu verbessern, wäre es wünschenswert, im Westen Frankfurts nicht erst im Jahr 2025 nach der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 mit P+R anzufangen, sondern möglichst frühzeitig. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass P+R bestenfalls direkt am Wohnort der Pendler beginnt, jedoch hält er es nicht für realistisch, dass die umliegenden Städte und Gemeinden in Kürze die benötigten Kapazitäten aufbauen. Daher wäre es eine kostengünstige Idee, das bestehende Parkhaus an der Messe (und gegebenenfalls umliegende Messeparkplätze) zu nutzen. Besser parken Fahrzeuge dort als in der überfüllten Innenstadt. Auch zu Messezeiten besteht immer ein Pendelverkehr vom Parkhaus zur Messe. Direkt an der A 648 gelegen, ist es direkt an die Autobahn angebunden. Mit der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 hätte es ab circa 2025 auch einen U-Bahn-Anschluss. Schon jetzt fahren diverse Buslinien (34, 46, 50, 52) über die Straße Am Römerhof am Parkhaus vorbei. Mit dem Bau des Römerhof-Quartiers würde durch die dann dort wohnende Bevölkerung sowieso mehr Kapazität an ÖPNV benötigt, sodass ein Ausbau der Buslinien mit Verbindung in die Innenstadt, oder auch in andere Richtungen (Nied, Bockenheim, Gallus), durchaus Sinn ergeben würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5458 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 591 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 720 Antrag vom 21.05.2021, OF 35/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 34 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der Auerhahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6899 entstanden aus Vorlage: OF 1408/6 vom 05.11.2020 Betreff: Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der Auerhahnstraße Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob ihm bekannt ist, 1. dass das Wohnungsunternehmen Vonovia die nicht bereits an die Privateigentümer verkauften Reihenhäuser in der Auerhahnstraße an eine private Immobiliengesellschaft veräußert hat. 2. dass dieser neue Eigentümer die langjährigen Mieter verdrängen will. 3. ob der Magistrat hier ein Vorkaufsrecht hatte bzw. ein solches hätte ausüben können. 4. ob den bisherigen Mietern angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen ggf. Hilfestellung beim weiteren Umgang mit der Situation gegeben werden kann. Begründung: Wieder einmal werden Mietwohnungen von einer Immobiliengesellschaft zur anderen Immobiliengesellschaft verkauft und die Mieter haben das Nachsehen. In einer Zeit, in der preisgünstiges Bauen erschwert wird und Neubaugebiete durch andere verhindert werden sollen, gehen Bestandswohnungen verloren, die Mieter müssen wegen der Geschäftspolitik weichen. Die betroffenen Mieter sind häufig älter und langjährige Mieter. Eine neue Wohnung in Frankfurt zu finden, ist fast unmöglich, und die Mieter sind in diesen Corona-Zeiten kaum in der Lage, andere Wohnungen zu besichtigen. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Stadt Frankfurt in Anbetracht der angespannten Wohnungslage ein Vorkaufsrecht hätte geltend machen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 460 Aktenzeichen: 64 0
Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6921 entstanden aus Vorlage: OF 1500/1 vom 07.11.2020 Betreff: Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für zu Fuß Gehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für zu Fuß Gehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten. Begründung: Auf dem circa 600 Meter langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende. Immer wieder queren zu Fuß Gehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit. Quelle: Goolge Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 703 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6789 entstanden aus Vorlage: OF 1382/6 vom 11.10.2020 Betreff: Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Bürgersteig auf der Südseite der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße wieder verkehrssicher wird. Begründung: Das Wurzelwerk der in diesem Abschnitt der Lärchenstraße stehenden Bäume hat die Platten des Bürgersteiges so angehoben, dass Fußgänger dort nur noch mit hoher Aufmerksamkeit entlanglaufen können. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl haben noch größere Probleme. Die Situation verschlimmert sich naturgemäß von Jahr zu Jahr. Es wird Zeit, sich eine Lösung zu überlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 387 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Freizeitsport und Bewegung fördern - eine Calisthenics-Anlage für Gallus/Europaviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6701 entstanden aus Vorlage: OF 1456/1 vom 29.09.2020 Betreff: Freizeitsport und Bewegung fördern - eine Calisthenics-Anlage für Gallus/Europaviertel Vorgang: K 121/18; ST 1109/19 Calisthenics-Geräte, mit denen man sich mit dem eigenen Körpergewicht trainiert, werden immer beliebter, und die Nutzerinnen und Nutzer finden sich in allen Altersgruppen. Die Geräte werden gezielt zum Training genutzt, daneben regen sie aber auch Vorbeikommende zu sportlicher Betätigung an. Vor dem Hintergrund, dass Schulen und Kindereinrichtungen die Grünflächen im Gallus und Europaviertel für Bewegungsstunden nutzen, daneben auch viele freie Gruppen sportlich aktiv sind, bietet es sich an, diese Geräte aufzustellen und Menschen in gesundheitsförderndem Verhalten - das zudem Spaß macht - zu unterstützen. Der Anteil junger Menschen ist gerade im Europaviertel sehr hoch. Dazu kommen viele Studierende und junge Erwachsene, die in die neuen Mikroapart ments und Kleinwohnungen im Bereich der Mainzer Landstraße gezogen sind. Europaviertel und Gallus sind mit Freiflächen und Sportangeboten unterversorgt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, - auch im Gallus und/oder Europaviertel an einer oder mehreren passenden Stellen sogenannte Calisthenics-Sportgeräte aufstellen zu lassen; - dafür als Standorte unter anderem den Gleisfeldpark (ergänzend zu dort vorhandenen Geräten) sowie den Grünstreifen der Frankenallee (eventuell auch ergänzend im Bereich der bestehenden Sport- und Spielfelder an der Gutenbergstraße/Speyerer Straße) zu prüfen. Nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat 2 käme eventuell auch der Zeppelinpark infrage, der sich direkt an den Gleisfeldpark anschließt und den Übergang von Europapark zu Rebstockpark bildet. Begründung: An Mitglieder des Ortsbeirats wird dieses Anliegen häufiger herangetragen; es gibt ganz offensichtlich einen Bedarf an attraktiven Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 27.11.2018, K 121 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 77 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1301 Aktenzeichen: 67 0
Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6709 entstanden aus Vorlage: OF 1466/1 vom 03.10.2020 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern Der Magistrat wird gebeten, den Überweg für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen Ende der Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser vor einbiegenden Pkw bzw. Lkw schützen zu lassen. Während ihrer Grünampelphasen sollte die Ampel für den von der Mainzer Landstraße kommenden und über die Rechtsabbiegespur in die Hohenstaufenstraße fließenden Straßenverkehr grundsätzlich auf Rot gestellt sein. Das Risiko des stärkeren Pkw-/Lkw-Rückstaus ist mittels der Ampelschaltungen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Güterplatz auszugleichen. Alternativ ist an einer auffälligeren Warnbeschilderung zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger zu arbeiten. Begründung: Die Abbiegeampel für den Pkw-Verkehr in die Hohenstaufenstraße sowie die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel sind an dieser Stelle bisweilen synchron auf Grün geschaltet. Der Verkehrsführung fehlt dort aber der typische Charakter einer 90-Grad-Kreuzungsabbiegung, sie lädt motorisierte Verkehrsteilnehmer bei Grün über ihre Abbiegespur zum beschleunigten Durchfahren ein. Vor allem Raser fühlen sich motiviert, durchzuziehen. Die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel samt Zusatzwarnlampe wird hier oft übersehen. Die Stelle birgt ein ernsthaftes Unfallrisiko. Immer wieder sehen sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gezwungen, sich selbst über den Fortgang des Verkehrsgeschehens verständigen zu müssen, die Ampel- und Schilderanlagen bieten - obwohl vorhanden - nur mangelhafte bzw. konkurrierende Orientierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 126 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrende schützen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 entstanden aus Vorlage: OF 1469/1 vom 04.10.2020 Betreff: Radfahrende schützen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer sicher gestalten zu lassen. Der Ortsbeirat empfiehlt hierzu folgende Maßnahmen: - Schaffung eines roten Fahrradaufstellstreifens auf der mittleren und rechten Fahrspur mit vorgezogener Haltelinie für Pkw; - Aufzeichnung eines roten Schutzstreifens vom Ende des Radwegs auf der rechten Geradeausspur bis zum Ende der Kurve zur Mainzer Landstraße. Begründung: Der Radweg von der Camberger Brücke zur Galluswarte verbindet das Gutleutviertel mit dem Gallus und ist deswegen eine wichtige Verkehrsverbindung. Der Radweg endet leider unvermittelt kurz vor der Kreuzung zur Mainzer Landstraße, sodass Radfahrende zum Rechtsabbiegen oder einem gefährlichen Manöver zur Geradeausspur gezwungen werden. Radfahrende haben nämlich nur circa 1,5 Meter bis 2,5 Meter lang die Möglichkeit, auf die Geradeausspur zu wechseln (gestrichelte Linie). Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen durch Pkw, die von hinten mit höherer Geschwindigkeit auf die Kreuzung zufahren und nicht mit Radfahrenden rechnen. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Antrag vom 20.02.2022, OF 345/1 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1819 Aktenzeichen: 66 2
Radverkehr Mainzer Landstraße - das Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6710 entstanden aus Vorlage: OF 1467/1 vom 03.10.2020 Betreff: Radverkehr Mainzer Landstraße - das Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik? Der Magistrat wird gebeten, 1. die Schlaglöcher und Unebenheiten im Bereich der abmarkierten Radwege der Mainzer Landstraße im Bereich Ottostraße/Platz der Republik (ungerade Hausnummern) beseitigen, 2. den Radweg auf beiden Straßenseiten rot markieren und 3. die Rechtsabbiegespur der Mainzer Landstraße in Richtung der Düsseldorfer Straße in einen baulich getrennten Radweg umbauen zu lassen. Begründung: Die beschriebene, dem Radverkehr vorgegebene Strecke ist - wegen des schlechten baulichen Zustandes - absolut gefährlich und muss schnellstens in Schuss gebracht werden. Der Radweg ist ständig zugeparkt und muss daher - neben der roten Einfärbung des Belags - auch baulich abgetrennt werden, um den Radlerinnen und Radlern eine sichere und bequeme Fahrt zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 127 Aktenzeichen: 66 2
Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1468/1 Betreff: Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, den Asphaltbelag des Radweges auf der Mainzer Landstraße instand zu setzen. Insbesondere sollen die Schlaglöcher zwischen der Ottostraße und der Friedrich-Ebert-Anlage beseitigt werden. Begründung: Die Schlaglöcher stellen eine Gefahr für Radfahrende dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 1468/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1467/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenStraßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1464/1 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z.B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unterm Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u.a. durch den Bau der U5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen wohl kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Daher sollen die vom Verkehrsdezernenten geplanten Maßnahmen im OBR 1 vorgestellt und nach Diskussion mit diesem schnellstmöglich angepasst werden, sodass sich die Situation für die Nutzer der Straßenbahnen im Gallus verbessert statt verschlechtert. Des Weiteren wird der Dezernent bereits für diesen Termin aufgefordert, eine Entlastungslinie zu planen und vorzustellen, welche z.B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.11.2020, OF 1521/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 1464/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1464/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1521/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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