Meine Nachbarschaft: Weidenbornstraße
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Vorlagen
Zusätzliche Aufzugsanlage für die UBahnStation „Seckbacher Landstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4622 entstanden aus Vorlage: OF 349/4 vom 28.09.2023 Betreff: Zusätzliche Aufzugsanlage für die U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, weitere Aufzugsanlagen in der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" zu planen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Begründung: Die jetzige Aufzugsanlage besteht aus einem Aufzug von der Straße bis zum Zwischengeschoss, auf dem die Fahrkartenautomaten stehen, und einen weiteren Schrägaufzug zu den Gleisen. Bei Ausfall einer der Aufzugsanlagen ist es für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht möglich, die Bahnsteige zu betreten und zu verlassen, womit ihnen die Nutzung dieser U-Bahn-Station unter diesen Umständen verwehrt bleibt. Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die Aufzugsanlagen öfters ausfallen. Die Reparaturarbeiten an den Aufzugsanlagen nehmen zudem erhebliche Zeit in Anspruch, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen die U-Bahn-Station häufig gar nicht nutzen können. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten weitere Aufzuganlagen (ähnlich den Bestandsaufzugsanlagen) geplant und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1067 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Streetbasketballfeld an der oberen Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2023, OF 351/4 Betreff: Streetbasketballfeld an der oberen Seckbacher Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Installation eines Streetbasketballfelds mit sogenanntem Käfig und entsprechenden Sitzmöglichkeiten auf der Grünfläche an der oberen Seckbacher Landstraße vor der Brücke über die A 661 vor dem Fußballplatz der SG Bornheim 1945 e.V. Grün-Weiss möglich ist. Das Spielfeld sollte nach Empfehlung des DBBs (Deutscher Basketball Bund e. V.) eine Größe von 10 x 10 bis zu 15 x 15 Metern haben. Begründung: Die besagte Grünfläche hat derzeit keine explizite Funktion und liegt brach. Daher wäre es begrüßenswert, wenn hier ein weiterer offizieller Treffpunkt für Sportbegeisterte und vor allem die jüngere Generation geschaffen werden könnte. Der Platz erscheint dafür mehr als geeignet, da direkt dahinter auf dem Fußballplatz fast täglich bis spätabends gesportelt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.09.2023, OF 350/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 351/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 351/4 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNutzung eines Hundeauslaufs
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 350/4 Betreff: Nutzung eines Hundeauslaufs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Grünfläche zwischen Seckbacher Landstraße und SG Bornheim als eingezäunter Hundeauslauf (dauerhaft oder auch mobil) genutzt werden kann. Begründung: Die Rasenfläche hat aktuell keine besondere Nutzung. Im nördlichen Bornheim gibt es keinen eingezäunten Hundeauslauf. Für viele Hundebesitzer*innen böte die Einrichtung eines Hundeauslaufs an der Seckbacher Landstraße die Möglichkeit ihren Haustieren einen freien Auslauf ohne Leine zu gewähren. Möglich wäre eine feste, dauerhafte Lösung oder die Erlaubnis der Nutzung des Rasens durch Aufstellen eines mobilen Hundezauns. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2023, OF 351/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 351/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 351/4 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGestaltung: Platz vor dem Haus Günthersburg
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2023, OF 348/4 Betreff: Gestaltung: Platz vor dem Haus Günthersburg Der Magistrat möge prüfen, ob in der Comeniusstraße vor der Hausnummer 46 (gegenüber dem Günthersburgpark) der Bodenbereich unter dem Baum um 2x3m in nördlicher Richtung verlängert und entsiegelt werden kann. Die neue Fläche könnte dann als Blumenbeet genutzt werden. Anschließend an eine Verlängerung könnten drei Fahrradbügel im 90°-Winkel zur Straße installiert werden. Begründung: Der Vorschlag folgt einer Anregung von Bewohner:innen des Hauses Günthersburg, die sich auch um die Pflege mit kümmern möchten. Die Verlängerung mit einem Blumenbeet würde nicht nur weniger versiegelte Fläche bedeuten, sondern auch optisch dem Ort gut tun. Mehr Fahrradbügel werden im Bereich Usinger Straße/Comeniusstraße weiterhin benötigt, da es in diesem Viertel viele Radfahrer:innen und insbesondere fahrradfahrende Eltern mit jungen Kindern gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4621 2023 Die Vorlage OF 348/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenZusätzliche Aufzugsanlage für die UBahnStation „Seckbacher Landstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2023, OF 349/4 Betreff: Zusätzliche Aufzugsanlage für die U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, weitere Aufzuganlagen in der U-Bahn-Station Seckbacher Landstraße zu planen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Begründung: Die jetzige Aufzuganlage besteht aus einem Aufzug von der Straße bis zum Zwischengeschoß, auf dem die Fahrkartenautomaten stehen, und einen weiteren Schrägaufzug zu den Gleisen. Bei Ausfall einer der Aufzugsanlagen ist es für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht möglich, die Bahnsteige zu betreten und zu verlassen, womit Ihnen die Nutzung dieser U-Bahn-Station unter diesen Umständen verwehrt bleibt. Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die Aufzugsanlagen öfters ausfallen. Die Reparaturarbeiten an den Aufzugsanlagen nehmen zudem erhebliche Zeit in Anspruch, so dass mobilitätseingeschränkte Menschen die U-Bahn-Station häufig gar nicht nutzen können. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten weitere Aufzuganlagen (ähnlich den Bestandsaufzugsanlagen) geplant und umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4622 2023 Die Vorlage OF 349/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenBauarbeiten in der Eulengasse 48 bis 56
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 322/4 Betreff: Bauarbeiten in der Eulengasse 48 bis 56 der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, welche Art von Bauarbeiten in der Liegenschaft Eulengasse 48/56 durchgeführt, und ob dort ein (unterirdisches) Baudenkmal gefunden, wurde. Wurde hierzu eine Instanz angefragt, die dieses Gerücht bestätigen oder dementieren konnte? Begründung: Es gibt Gerüchte darüber, dass auf dem Grundstück und eventuell auch hineinreichend in den Nachbargrundstücken z.B. ein Gewölbekeller zu finden sein könnte. Vielen Dank für den Hinweis des aufmerksamen Bürgers. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 322/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt und dFfm gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenBarrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 316/4 vom 23.06.2023 Betreff: Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Vorgang: OM 3206/22 OBR 4; ST 1028/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Niveau-Anpassungen des Bürgersteigs an der o. g. Stelle zur Erreichung der Barrierefreiheit durchgeführt werden können. Begründung: Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028, entsprechen temporäre Rampen - die vermutlich finanziell günstiger wären - nicht den DIN-Normen. Deshalb bleibt offensichtlich keine andere Möglichkeit, als das Niveau des Bürgersteigs anzupassen, um mobilitätseingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohnern den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2287
Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4235 entstanden aus Vorlage: OF 317/4 vom 20.06.2023 Betreff: Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Dortelweiler Straße auf Höhe der Hausnummer 110 (Marmor Rupp GmbH ) zu erneuern und in dem Zuge zu verbreitern. Begründung: Der Gehweg ist an oben genannter Stelle nicht gepflastert. Dadurch bilden sich eine unebene Fläche und ein kleiner Absatz und bei Regen Pfützen. Der Gehweg ist der Schulweg für Kinder aus den Straßen An den Röthen, Comeniusstraße, Preungesheimer Straße und Dortelweiler Straße zur Valentin-Senger-Schule und stellt in der Form eine Gefahrenquelle dar, besonders wenn die Kinder einen Roller für den Schulweg nutzen. Im Zuge der Erneuerung sollte er daher auch verbreitert werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2289
Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2023, OF 316/4 Betreff: Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Vorgang: OM 3206/22 OBR 4; ST 1028/23 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob Niveau-Anpassungen des Bürgersteigs an der o. g. Stelle zur Erreichung der Barrierefreiheit durchgeführt werden können. Begründung: Gemäß der Stellungnahme ST1028 entsprechen temporäre Rampen - die vermutlich finanziell günstiger wären - nicht den DIN-Normen. Deshalb bleibt offensichtlich keine andere Möglichkeit, als das Niveau des Bürgersteigs anzupassen, um mobilitätseingeschränkten Anwohner*innen den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4234 2023 Die Vorlage OF 316/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenErneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2023, OF 317/4 Betreff: Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Dortelweiler Straße auf Höhe der Hausnummer 110 (Marmor Rupp) zu erneuern und in dem Zuge zu verbreitern. Begründung: Der Gehweg ist an oben genannter Stelle nicht gepflastert. Dadurch bildet sich eine unebene Fläche und ein kleiner Absatz und bei Regen Pfützen. Der Gehweg ist der Schulweg für Kinder aus den Straßen An den Röthen, Comeniusstraße, Preungesheimer Straße und Dortelweiler Straße zur Valentin-Senger Schule und stellt in der Form eine Gefahrenquelle dar, besonders wenn die Kinder einen Roller für den Schulweg nutzen. Im Zuge der Erneuerung sollte er daher auch verbreitert werden. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4235 2023 Die Vorlage OF 317/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4135 entstanden aus Vorlage: OF 467/3 vom 23.01.2023 Betreff: Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Begründung: Nachdem bekannt wurde, dass das ehemalige Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße nicht für den Bau des gesamten Gymnasiums ausreicht, legte der Magistrat den Entwurf einer Zweiteilung des Standorts vor. Die Klassen fünf bis acht sollen nun auf dem bereits versiegelten Gelände an der Hungener Straße angesiedelt werden. Somit muss jedoch teilweise Schulinfrastruktur doppelt vorgehalten werden und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal müssen zwischen zwei Standorten pendeln. Um diese ungünstige Situation zu vermeiden, soll geprüft werden, ob der komplette Bau auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Die Wohnungen, die somit dort nicht gebaut werden können, können dann auf dem ehemaligen Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 463 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1609 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-34
Grüne Welle für den ÖPNV
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11
Fahrradbügel Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4092 entstanden aus Vorlage: OF 314/4 vom 28.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, mehrere Fahrradbügel auf der freien Fläche vor dem Haus Wehrheimer Straße 1 zur Straße hin sowie einen oder zwei weitere Fahrradbügel auf dem Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer Straße vor dem Haus Wehrheimer Straße 2 zu montieren. Begründung: Durch die Zunahme der täglichen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in diesem Viertel und dem relativ hohen Anteil von Familien mit Kleinkindern, gibt es insbesondere einen Mangel an Stellplätzen für Lastenräder. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1801
Grüne Welle für den ÖPNV
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 534/3 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr, beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleen- und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie, beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4146 2023 Die Vorlage OF 534/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenFahrradbügel Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2023, OF 314/4 Betreff: Fahrradbügel Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, - mehrere Fahrradbügel auf der freien Fläche vor dem Haus Wehrheimer Straße 1 zur Straße hin - einen oder zwei weitere Fahrradbügel auf dem Bürgersteig Ecke Usinger Straße/ Wehrheimer Straße vor dem Haus Wehrheimer Straße 2 zu montieren zu montieren. Begründung: Durch die Zunahme der täglichen Fahrradfahrer in diesem Viertel und den relativ hohen Anteil von Familien mit Kleinkindern, gibt es insbesondere einen Mangel an Stellplätzen für Lastenräder. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4092 2023 Die Vorlage OF 314/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung); dFfm (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenMehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 entstanden aus Vorlage: OF 578/10 vom 17.04.2023 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte Es besteht eine komplexe Verkehrssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661. Durch die Anpassung der Schulbezirke werden noch mehr Kinder aus dem Ortsbezirk 10 auf ihrem Schulweg die Friedberger Landstraße zur und von der Valentin-Senger-Schule überqueren müssen. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die direkt nördlich der Friedberger Warte gelegenen Fußgängerampeln in beide Fahrtrichtungen mit einer Rotlichtüberwachungsanlage nebst beschilderter Ankündigung zu versehen. Ferner soll dieser Bereich ergänzend durch das Installieren von geeigneten Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung und wenn möglich auch zur Überwachung der Wegführung für zu Fuß Gehende und Radfahrende sicherer gestaltet werden. Begründung: Die großflächige, komplexe Kreuzungssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661 ist für alle Verkehrsbeteiligten herausfordernd. Immer wieder sind Autofahrende auffällig, die die formal gültige Signalisierung ignorieren und erheblich zu schnell oder entgegen der Abbiegevorschriften fahren. Für Grundschulkinder auf dem Schulweg ist das gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Antrag vom 18.11.2023, OF 710/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station „Seckbacher Landstraße“/Am Rötheneck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 300/4 vom 03.04.2023 Betreff: Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße"/Am Rötheneck Der Magistrat wird gebeten, eine zufriedenstellende Situation hinsichtlich der parkenden Zweiräder am Eingang der o. g. U-Bahn-S tation herbeizuführen. Lösung könnte die Errichtung einer Scooter-Parkanlage oder mindestens eine dringende Aufforderung zum Abtransport an die Verleihfirma sein. Begründung: Insbesondere die Leih-E-Scooter werden häufig nachlässig auf dem Gehweg abgestellt, sodass der Zugang zur Station und der Gehweg verstellt sind. Leider kein seltener Anblick (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1479
Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station „Seckbacher Landstraße“/Am Rötheneck
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 300/4 Betreff: Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße"/Am Rötheneck Der Magistrat wird gebeten, eine zufriedenstellende Situation hinsichtlich der parkenden Zweiräder am Eingang der o. g. U-Bahnstation herbeizuführen. Lösung könnte die Errichtung einer Scooter-Parkanlage oder mindestens eine dringende Aufforderung zum Abtransport an die Verleihfirma sein. Begründung: Insbesondere die Leih-E-Scooter werden häufig nachlässig auf dem Gehweg abgestellt, so dass der Zugang zur Station und der Gehweg verstellt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4 am 25.04.2023, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3854 2023 Die Vorlage OF 300/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmgestaltung der Cronstettenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3791 entstanden aus Vorlage: OF 432/3 vom 11.01.2023 Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße In der aktuellen Gestaltung der Cronstettenstraße nimmt die zügige Verkehrsabwicklung aktuell die vorrangige Funktion an. Es sollte das Ziel sein, durch Begrünungsmaßnahmen, Änderungen der Parkanordnung und zusätzliche Querungsmöglichkeiten die Geschwindigkeit auf der Straße zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob aufgrund der vorhandenen Leitungen Baumpflanzungen im Bereich der Cronstettenstraße möglich sind und, wenn ja, wo; b) sollten keine tief wurzelnden Bäume möglich sein, ob die Möglichkeit besteht, Beete anzulegen mit Sträuchern oder anderem flachwurzelndem Straßenbegleitgrün; c) ob die Altglascontainer durch Niederflur- oder Teilniederflurbehälter ersetzt werden können; d) ob die Parkanordnung durch den Wechsel zwischen Längs- und Querparkständen neu geordnet werden kann. Als Beispiel kann die Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1940 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1255 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1354 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vollsperrung der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2023, OF 493/3 Betreff: Vollsperrung der Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten, - Wie lange wird die Vollsperrung der Dortelweiler Straße dauern? Dabei sind alle aktuell geplanten Maßnahmen an den Versorgungsleitung zu berücksichtigen. - Wie erfolgt die Abstimmung der verschiedener Maßnahmen untereinander? Koordinieren die Versorger ihre Baumaßnahmen? - Werden bei solch umfangreichen Maßnahmen, die mit Vollsperrungen verbunden sind auch z.B. die Verlegung von schnellen Internetnetanschlüssen, intelligenter Straßenbeleuchtung mit geplant? - Wird auf der Dortelweiler Straße die geplante Straßenbahnverlängerung mitberücksichtigt? - Wie erfolgte die Information der Anwohnenden? Fanden im Vorfeld Gespräche mit den ansässigen Gewerbebetreibenden statt? - Wie wurden die Rettungskräfte eingebunden? Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Auskunftsersuchen V 646 2023 Die Vorlage OF 493/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2023, OF 285/4 Betreff: Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661 Der Bitte des Amtes für Straßenbau und Erschließung vom 22. Februar 2023, zu einer Stellungnahme zum Planänderungsverfahren beizutragen, entspricht der Ortsbeirat 4 im Folgenden. Die Vorbetrachtungen zur Realisierung einer Direktrampe, eines Verflechtungsstreifens und eines erweiterten Lärmschutzes haben Ergebnisse zu Tage gebracht, die Anlass zur Sorge geben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als verfahrensführende Behörde wird deshalb aufgefordert: Auf der für den Bau der Direktrampe von Friedberger Landstraße auf die A 661 vorgesehenen Fläche befindet sich derzeit dichtes Grün - Bäume und Sträucher. Nach Beendigung des Bauvorhabens sollen so ortsnah wie möglich Nachpflanzungen durch den Vorhabenträger erfolgen. Die Inbetriebnahme der Direktrampe wird vermutlich zu einer Verkehrszunahme von 18% auf der Friedberger Landstraße führen. Zur Reduktion der Lärmemissionen soll dort mindestens ab der Friedberger Warte in Richtung Norden eine Tempobeschränkung von 30 km/h eingeführt werden. Die Lärmabschätzungen durch die geplanten verkehrlichen Maßnahmen haben ergeben, dass auf der Friedberger Landstraße - trotz geplanter Lärmschutzwände - Lärm-Werte von 70 dB am Tage und 60 dB in der Nacht erreicht werden können. Diese Grenzwerte hat das Bundesverwaltungsgericht als "grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle" definiert. Aber auch in den anderen angrenzenden Stadtteilen Bornheim, Seckbach und Riederwald wird mit sehr hohen Lärmbelastungen gerechnet. Hier muss der Vorhabenträger proaktiv auf die betreffenden Anwohner:innen bzw. Eigentümer:innen zugehen und bestmögliche passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. besonders schallschützende Fenster etc.) veranlassen und bezahlen. In der "Unterlage 1.1a - allgemein verständliche Zusammenfassung nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 UVPG", Seite 13, stehen zum Thema Auswirkungen auf das Landschaftsbild folgende Aussagen: "Die bereits bestehende A661 verläuft teilweise im Einschnitt und ist daher nicht immer einsehbar, aber ihre Geräuschkulisse beeinträchtigt die Erholungsqualität im grünen Siedlungsumfeld...Im Hinblick auf die Erholungs- und Freizeitfunktion ist das Umfeld des Planungsbereichs daher deutlich beeinträchtigt. Daher sind das Landschaftsbild und die Bedeutung für die wohnortnahe Erholung durch die genannten Faktoren stark vorbelastet." Um den Aufenthalt im Umfeld der Autobahn A 661 wieder halbwegs erträglich zu machen, muss die geplante Einhausung mindestens in der Variante L2 mit einer Länge von 1080 Metern auf dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis südlich der Seckbacher Landstraße realisiert werden unter maßgeblicher finanzieller Beteiligung des Bauherrn. Abschließend noch eine Bemerkung zur Bürgerbeteiligung. So sehr diese auch von uns begrüßt wird, gleicht sie in dieser Form doch eher einer Farce. Die vorliegenden Tabellen, Erläuterungsberichte, Lagepläne etc. sind so voraussetzungsvoll, dass sie die alleine gelassenen Bürger:innen geradezu in die Politikverdrossenheit drängen. Auch wenn Erläuterungen in "einfacher Sprache" vorliegen, ist eine echte Beteiligung in Form einer Präsenzveranstaltung zwingend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2023, OF 468/3 Betreff: Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft über die Zukunft des Gebiets der ehemaligen Gebrauchtwagenhändler entlang der Friedberger Landstraße gebeten. Dabei soll der Magistrat insbesondere Antwort auf folgende Fragen geben: 1. Wie sind die genauen Eigentumsverhältnisse? 2. Welche langfristigen Pläne hat die Stadt mit diesem Gebiet? 3. Kann die Fläche einer vorübergehenden Zwischennutzung zugeführt werden, beispielsweise als Ausweichflächen für sanierungsbedürftige Kitas oder Schulen im Nordend? 4. Kann die Fläche sinnvoll in die Planungen des Gymnasiums Ost integriert werden - beispielsweise als Alternative zum geplanten Bau an der Dortelweiler Straße? 5. Wie sieht der Magistrat die Chance, das gesamte Areal zwischen Friedberger Landstraße und Dortelweiler Straße der Bevölkerung zugänglich zu machen, beispielsweise in Form einer Parkverbindung von Günthersburgpark und Wasserpark? Der Ortsbeirat weist den Magistrat darauf hin, dass der derzeitige Zustand dieser Fläche einer Stadt wie Frankfurt unwürdig ist. Begründung: Viele Gebrauchtwagenhändler auf diesem Areal haben in Erwartung des geplanten Baus der Günthersburghöfe ihre Präsenz dort bereits aufgegeben, sodass sich entlang einer zentralen Ausfallstraße der Stadt nur noch trostlose Trümmer finden. Dieser Anblick und die Aussicht, dass sich dieser Zustand aufgrund der ungeklärten Verhältnisse auf Jahre verfestigen könnte, ist unerträglich. Nachdem die Ortsvorsteherin dem Ortsbeirat in der Sitzung im Januar 2023 mitgeteilt hat, dass sich die Pläne der Stadt, auf dem besagten Gebiet eine provisorische Flüchtlingsunterkunft unterzubringen, aus Kostengründen zerschlagen haben, bittet der Ortsbeirat darum, dieses Gebiet schnellstmöglich einer sinnvollen (Zwischen-)Verwendung zuzuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der SPD wird über den 4. Aufzählungspunkt im Tenor gesondert abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2023 1. Punkt 4. des Tenors wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 468/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenBau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ als Ganzes auf dem Gelände an der Hungener Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 467/3 Betreff: Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" als Ganzes auf dem Gelände an der Hungener Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Bau des Gymnasiums in der Grünen Lunge komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Begründung: Nachdem bekannt wurde, dass das ehemalige Gärtnerei-Gelände an der Dortelweiler Straße nicht für den Bau des gesamten Gymnasiums ausreicht, legte der Magistrat den Entwurf einer Zweiteilung des Standorts vor. Die Klassen fünf bis acht sollen nun auf dem bereits versiegelten Gelände an der Hungener Straße angesiedelt werden. Somit muss jedoch teilweise Schul-Infrastruktur doppelt vorgehalten werden und Schüler:innen und Lehrpersonal müssen zwischen zwei Standorten pendeln. Um diese ungünstige Situation zu vermeiden, soll geprüft werden, ob der komplette Bau auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Die Wohnungen, die somit dort nicht gebaut werden können, können dann auf dem ehemaligen Gärtnerei-Gelände an der Dortelweiler Straße gebaut werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 467/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 467/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 467/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4135 2023 Die Vorlage OF 467/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenParkanordnung Falkensteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2023, OF 436/3 Betreff: Parkanordnung Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Parkanordnung in der Falkensteiner Straße zwischen Oeder Weg und Cronstettenstraße so geändert werden kann, dass Längs- und Schrägparkplätze versetzt auf den Straßenseiten angeordnet werden. Analog der Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenUmgestaltung der Cronstettenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2023, OF 432/3 Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße In der aktuellen Gestaltung der Cronstettenstraße nimmt die zügige Verkehrsabwicklung aktuell die vorrangige Funktion an. Es sollte das Ziel sein durch Begrünungsmaßnahmen, Änderungen der Parkanordnung und zusätzlichen Querungsmöglichkeiten die Geschwindigkeit auf der Straße zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Sind aufgrund der vorhanden Leitungen Baumpflanzungen im Bereich der Cronstettenstraße möglich? Wenn ja wo? b) Sollten keine tief wurzelnden Bäume möglich sein, besteht die Möglichkeit Beete anzulegen mit Sträuchern, oder anderem flachwurzelndem Straßenbegleitgrün? c) Können die Altglascontainer durch Niederflur- oder Teilniederflurbehälter ersetzt werden? d) Kann im Kreuzungsbereich mit der Falkensteinerstraße ein kleiner Kreisverkehr geschaffen werden, der die Verkehrsbeziehungen klarer ordnet? e) Können weitere Fußgängerquerungsmöglichkeiten geschaffen werden? f) Kann die Parkanordnung durch den Wechsel zwischen Längs- und Querparkständen neu geordnet werden? Als Beispiel kann die Parkanordnung in der Comeniusstraße zw. Burgstraße und Weidenbornstraße dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 480/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 481/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 4 Die Vorlage OF 481/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL erklärt. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Buchstaben des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3791 2023 Anregung an den Magistrat OM 3792 2023 1. Die Vorlage OF 424/3 wird abgelehnt. 2. 1. Die Buchstaben a), b), c) und f) des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Buchstaben d) und e) des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 werden abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 434/3 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 435/3 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 480/3 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 481/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "von West nach Ost" ersatzlos gestrichen werden. 7. Die Vorlage OF 494/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) zu 2. zu 1. Buchstaben a), b), c) und f): Einstimmige Annahme zu 2. Buchstaben d) und e): GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 5. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); CDU und SPD (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 7. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0
Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2022, OF 481/10 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlich Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang beim 34er Bus der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstr. sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohner*innen östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiter*innen des US-Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie / wo wendet der 43er Bus? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (ggfls. zzgl. 43er Bus) und dem 34er Bus (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zzgl. 43er Bus) bzw. beim 34er Bus (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 288 2022 Anregung OA 289 2022 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 470/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 481/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, LINKE. und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, LINKE., FDP und fD gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenBarrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 entstanden aus Vorlage: OF 255/4 vom 13.11.2022 Betreff: Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding - ggf. gemeinsam mit ihren Mieterinnen und Mietern (Bäckerei, Kiosk, Eisdiele, Friseur) - die oben genannte Ladenzeile zeitnah barrierefrei gestaltet. Begründung: Die Hessische Bauordnung sieht vor, öffentlich zugängliche Anlagen, in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen, barrierefrei zu gestalten. Schon beim Umbau der Ladenzeile im Frühjahr/Sommer dieses Jahres hätte die ABG Frankfurt Holding einen barrierefreien Zugang einplanen und umsetzen können. Seitens der städtischen Behörden hat es anscheinend weder einen Hinweis noch eine Auflage gegeben. Die Ladenzeile ist aufgrund der Nähe zum Sankt Katharinen-Krankenhaus wie zu den angrenzenden Wohnsiedlungen sehr frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Antrag vom 23.06.2023, OF 316/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4234 Beratung im Ortsbeirat: 4
Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 255/4 Betreff: Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH - ggf. gemeinsam mit ihren Mietern (Bäckerei, Kiosk, Eisdiele, Frisör) -- die o. g. Ladenzeile zeitnah barrierefrei gestaltet. Begründung: Die hessische Bauordnung sieht vor, öffentlich zugängliche Anlagen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei zu gestalten. Schon beim Umbau der Ladenzeile im Frühjahr/Sommer dieses Jahres hätte die ABG Frankfurt Holding GmbH einen barrierefreien Zugang einplanen und umsetzen können. Seitens der städtischen Behörden hat es anscheinend weder einen Hinweis noch eine Auflage gegeben. Die Ladenzeile ist aufgrund der Nähe zum Katharinen-Krankenhaus wie zu den angrenzenden Wohnsiedlungen sehr frequentiert. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2022, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3206 2022 Die Vorlage OF 255/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenBedarf an einem Hundekotbeutelspender am Grünstück des Stichwegs zwischen An den Röthen und Vereinsstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3011 entstanden aus Vorlage: OF 242/4 vom 12.10.2022 Betreff: Bedarf an einem Hundekotbeutelspender am Grünstück des Stichwegs zwischen An den Röthen und Vereinsstraße Der Magistrat wird gebeten, den im vergangenen Jahr umgeworfenen und mittlerweile entfernten Hundekotbeutelspender (mit Schild zur Aufforderung, den Hundekot zu entfernen) zu ersetzen. Begründung: Der Stichweg ist sehr beliebt bei Hundebesitzern und insbesondere am kleinen Grünstück auf diesem Stichweg finden sich viele Hundehaufen. Das Gartentor einer Kindertagesstätte öffnet genau auf diesen Teil des Stichwegs, sodass auch viele Kleinkinder unbedarft über diesen Stichweg laufen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 311
Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1
Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2981 entstanden aus Vorlage: OF 396/3 vom 29.09.2022 Betreff: Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Friedberger Warte dahin gehend neu geregelt werden kann, dass - die Linksabbieger, die stadteinwärts Richtung Dortelweiler Straße abbiegen wollen, längere Grünphasen erhalten, - Fußgänger die komplette Friedberger Landstraße in einer Grünphase überqueren können. Begründung: Der Verkehr auf der Friedberger Landstraße, der stadteinwärts fahrend nach Bornheim auf die Dortelweiler Straße einbiegen will, verursacht wegen der kurzen Grünphase nicht nur im Feierabendverkehr lange Rückstaus und vergrößert die Unfallgefahr. Durch eine längere Grünphase könnte der Verkehr besser abfließen. Auch für Fußgänger stellt die Kreuzung ein Ärgernis dar. Weil sich verschiedene Nahversorger auf beide Seiten der Friedberger Landstraße verteilen, müssen Fußgänger die Straße mehrfach überqueren. Leider ist die Grünphase so kurz, dass je Phase nur die Verkehrsinsel in der Mitte mit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. Bei einer Veränderung der Ampelschaltung sollte deshalb auch darauf geachtet werden, dass sich die Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte in einer Grünphase überqueren lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 341 Aktenzeichen: 32 1
Bedarf an Fahrradbügeln auf der Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 241/4 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln auf der Seckbacher Landstraße Vorgang: OM 760/21 OBR 4; ST 119/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 119 für das 1. Quartal 2022 angekündigte Anbringung von Fahrradbügeln auch für den Bereich Seckbacher Landstraße/ Am Rötheneck zu realisieren. Begründung: Gerade im o. g. Bereich ist - vermutlich wegen des Zugangs zur U-Bahnstation - die Notwendigkeit von geordneten Abstellmöglichkeiten für Zweiräder besonders groß (s. Fotos). [Fotos, privat] Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 760 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3010 2022 Die Vorlage OF 241/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBedarf an Hundekotbeutelspender am Grünstück des Stichwegs zwischen An den Röthen und Vereinsstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 242/4 Betreff: Bedarf an Hundekotbeutelspender am Grünstück des Stichwegs zwischen An den Röthen und Vereinsstraße Der Magistrat wird gebeten, den im vergangenen Jahr umgeworfenen und mittlerweile entfernten Hundekotbeutelspender (mit Schild zur Aufforderung den Hundekot zu entfernen) zu ersetzen. Begründung: Der Weg ist sehr beliebt bei Hundebesitzern und insbesondere am kleinen Grünstück auf diesem Weg finden sich viele Hundehaufen. Das Gartentor einer Kita öffnet genau auf diesen Teil des Weges, so dass auch viele Kleinkinder unbedarft über diesen Weg laufen. [Fotos, privat] Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3011 2022 Die Vorlage OF 242/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 396/3 Betreff: Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Friedberger Warte dahingehend neu geregelt werden kann, dass - die Linksabbieger, die stadteinwärts Richtung Dortelweiler Straße abbiegen wollen, längere Grünphasen erhalten, - Fußgänger die komplette Friedberger Landstraße in einer Grünphase überqueren können. Begründung: Der Verkehr auf der Friedberger Landstraße, der stadteinwärts fahrend nach Bornheim auf die Dortelweiler Straße einbiegen will, verursacht wegen der kurzen Grünphase nicht nur im Feierabendverkehr lange Rückstaus und vergrößert die Unfallgefahr. Durch eine längere Grünphase könnte der Verkehr besser abfließen. Auch für Fußgänger stellt die Kreuzung ein Ärgernis dar. Weil sich verschiedene Nahversorger auf beide Seiten der Friedberger Landstraße verteilen, müssen Fußgänger die Straße mehrfach überqueren. Leider ist die Grünphase so kurz, dass je Phase nur die Verkehrsinsel in der Mitte mit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. Bei einer Veränderung der Ampelschaltung sollte deshalb auch darauf geachtet werden, dass sich die Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte in einer Grünphase überqueren lässt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2981 2022 Die Vorlage OF 396/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenWeitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2587 entstanden aus Vorlage: OF 211/4 vom 22.08.2022 Betreff: Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Fußwegs neben dem ALDI-Parkplatz und dem ALDI- Markt zwischen Seckbacher Landstraße (Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus) und Berger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer aufstellen. Begründung: Aktuell gibt es entlang dieses Fußwegs nur einen einzigen Mülleimer kurz vor dem Eingang in den Supermarkt. Dieser Mülleimer ist meist überfüllt, weshalb Müll neben und auf dem Fußweg entsorgt wird. Mindestens zwei weitere Mülleimer würden hier Abhilfe schaffen und für ein saubereres Stadtbild sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2682
Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 211/4 Betreff: Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße Der Magistrat möge entlang des Fußwegs neben dem ALDI SÜD-Parkplatz und -Markt zwischen Seckbacher Landstraße (Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus) und Berger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer aufstellen. Begründung: Aktuell gibt es entlang dieses Fußwegs nur einen einzigen Mülleimer kurz vor dem Eingang in den Supermarkt. Dieser Mülleimer ist meist überfüllt, weshalb Müll dann neben und auf dem Fußweg entsorgt wird. Mindestens zwei weitere Mülleimer würden hier Abhilfe schaffen und für ein saubereres Stadtbild sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2587 2022 Die Vorlage OF 211/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 312/3 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgänger:innen zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z.B. folgende Lichtsignalanlagen: - Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen Hauptfriedhof, Glauburgstraße und Musterschule - Eckenheimer Landstraße Ecke Nordendstraße, Ecke Schwarzburgstraße - Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs - Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13 - Glauburgstraße Ecke Lenaustraße - Comeniusstraße - Rohrbachstraße Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße Gleichzeitig ist es für die Sicherheit von Fußgänger:innen dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, daß die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgänger:innen zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der vielbefahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozial-ökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgänger:innen stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgänger:innen - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.04.2022, OF 274/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2525 2022 1. Die Vorlage OF 274/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 312/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 312/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter dem ersten Spiegelstrich die Worte "und Musterschule" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrradbügel statt Poller
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 206/4 Betreff: Fahrradbügel statt Poller Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Sperrflächen die Poller zu entfernen und stattdessen Fahrradbügel anzubringen: · in Alt-Bornheim vor der Hausnummer 3 · Am Rötheneck vor der Hausnummer 7 · in der Bornheimer Landwehr vor dem Zebrastreifen Höhe Linnéstraße 10 Begründung: Der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wächst ständig. Die Entfernung von Pollern auf Sperrflächen und das dortige Anbringen von Fahrradbügeln vermeidet zudem eine Beeinträchtigung des Fußverkehrs im Gegensatz zu Neuinstallationen von Fahrradbügeln auf Fußwegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 206/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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