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Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 288 entstanden aus Vorlage: OF 470/10 vom 22.11.2022 Betreff: Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu seinem Vortrag vom 14.10.2022, M 167, auch ganzheitlich zu prüfen und zu berichten, 1. welche ÖPNV-Alternativen zur Ringstraßenbahn bestehen oder möglich werden; 2. wie Einschränkungen der Ringstraßenbahn auf den Takt der Linie 18 in den Frankfurter Bogen vermeidbar werden; 3. welche ÖPNV-Verbindungen für Eckenheim und Preungesheim umsteigefrei nach Bornheim führen werden; 4. wie viele Bäume im Marbachweg beziehungsweise auf der Homburger Landstraße entfallen werden; 5. wie viele Stellplätze im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße entfallen werden; 6. wie lange die Bauphase im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße dauern wird; 7. welche Sperrungen insbesondere im Marbachweg, aber auch auf der Homburger Landstraße zu eventuell weitreichenden Umleitungen oder Staus führen werden; 8. welche Alternativen anstelle des Marbachwegs künftig für den bisher motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr für den lokalen und regionalen Bereich um die bisher wichtigen Ost-West- und West-Ost-Verbindungen in Frankfurt ermöglicht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1101 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 92-11
Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0
Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3230 entstanden aus Vorlage: OF 474/10 vom 21.11.2022 Betreff: Fehlt Beschilderung in der Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße? Die Straßen Malvenweg, Petunienweg und Jasminweg sind verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb einer weitläufigen Tempo-30-Zone. An den jeweiligen Einmündungen wurden die Verkehrszeichen 325.1 sowie 325.2 (verkehrsberuhigter Bereich) angeordnet und aufgestellt. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist das Zeichen 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) entbehrlich, wenn die Zone z. B. in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht. Nach dem direkten Verlassen der vorgenannten verkehrsberuhigten Bereiche sind bislang noch keine Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) vorzufinden. Eine Entbehrlichkeit für das Zeichen 274.1 ist der VwV-StVO aber leider nicht zu entnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in den zuvor beschriebenen Bereichen der jeweilige Beginn der Tempo-30-Zone liegt und woran die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer diese erkennen können, wenn keine Verkehrszeichen 274.1 diese darstellen. Absatz 2 zu den Zeichen 274.1 und 274.2 der VwV-StVO scheint dieses zu erfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2227 Aktenzeichen: 32-1
Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3221 entstanden aus Vorlage: OF 442/10 vom 25.10.2022 Betreff: Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg so zu sichern, dass Autofahrer die durchgezogene Sicherheitslinie nicht mehr überfahren können (siehe Beispiel Einmündung Gießener Straße/Homburger Landstraße). Begründung: Es ist festzustellen, dass Fahrzeuge, welche die Brücke passieren, regelmäßig die durchgezogene Linie rechts und links der Fahrbahn überfahren und somit eine Gefahr für die Radfahrer darstellen. Gerade jetzt in der beginnenden dunklen Jahreszeit besteht die Gefahr besonders stark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 861 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1862 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 630 Aktenzeichen: 32-1
Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2022, OF 481/10 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlich Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang beim 34er Bus der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstr. sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohner*innen östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiter*innen des US-Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie / wo wendet der 43er Bus? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (ggfls. zzgl. 43er Bus) und dem 34er Bus (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zzgl. 43er Bus) bzw. beim 34er Bus (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 288 2022 Anregung OA 289 2022 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 470/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 481/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, LINKE. und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, LINKE., FDP und fD gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenVermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 470/10 Betreff: Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu der M167 auch ganzheitlich prüfen und berichten zu lassen, 1. Welche ÖPNV-Alternativen zur Ringstraßenbahn bestehen oder möglich werden? 2. Wie Einschränkungen der Ringstraßenbahn auf den Takt der Line 18 in den Frankfurter Bogen vermeidbar werden? 3. Welche ÖPNV-Verbindungen für Eckenheim und Preungesheim umsteigefrei nach Bornheim führen werden? 4. Wieviel Bäume im Marbachweg beziehungsweise auf der Homburger Landstraße entfallen werden? 5. Wieviel Stellplätze im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße entfallen? 6. Wie lange die Bauphase im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße dauert? 7. Welche Sperrungen insbesondere im Marbachweg aber auch auf der Homburger Landstraße zu eventuell weitreichenden Umleitungen oder Staus führen werden? 8. Welche Alternativen anstelle des Marbachwegs künftig für den bisher motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr für den lokalen und regionalen Bereich um die bisher wichtigen Ost-West- und West-Ost-Verbindungen in Frankfurt ermöglicht werden können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 288 2022 Anregung OA 289 2022 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 470/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 481/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, LINKE. und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, LINKE., FDP und fD gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenFehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 474/10 Betreff: Fehlt Beschilderung in der Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße? Die Straßen Malvenweg, Petunienweg und Jasminweg sind verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb einer weitläufigen 30er-Zone. An den jeweiligen Einmündungen wurden die Verkehrszeichen 325.1 sowie 325.2 (Verkehrsberuhigter Bereich) angeordnet und aufgestellt. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung ist das Zeichen 274.2 (Ende einer Tempo 30-Zone) entbehrlich, wenn die Zone z.B. in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht. Nach dem direkten Verlassen der vorgenannten verkehrsberuhigten Bereiche sind bislang noch keine Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) vorzufinden. Eine Entbehrlichkeit für das Zeichen 274.1 ist der VwV-StVO aber leider nicht zu entnehmen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in den zuvor beschriebenen Bereichen der jeweilige Beginn der 30er-Zone liegt und woran die Verkehrsteilnehmer*innen dieses erkennen können, wenn keine Verkehrszeichen 274.1 diese darstellen. Absatz 2 zu den Zeichen 274.1 und 274.2 VwV-StVO scheint dieses zu erfordern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3230 2022 Die Vorlage OF 474/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMarbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrende in Höhe der Kaiser-Sigmund-Straße/Ecke Pilz-Park durch Ampel
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 385/9 Betreff: Marbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrende in Höhe der Kaiser-Sigmund-Straße/Ecke Pilz-Park durch Ampel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der westlichen Seite der Kaiser-Sigmund-Straße (auf Höhe des Ausgangsnaus dem Pilz-Park) eine Ampelanlage zu errichten, so dass Fußgänger und Fahrradfahrer die Straße gefahrlos überqueren können. Wie permanent zu beobachten ist, queeren viele Fußgänger und Fahrradfahrer den Marbachweg an dieser Kreuzung in Verlängerung der Grünanlage und eben nicht an der vorhandenen Ampel. Eine gleichgeschaltete Schaltung der beiden Ampeln würde es zudem ermöglichen, dass Fahrradfahrer aus der Kaiser-Sigmund-Straße gefahrlos die Kreuzung queeren und in den Park fahren könnten. Die Ampel sollte zudem in die Planungen der Ringstraßenbahn aufgenommen werden. Begründung: Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt ist die Prüfung einer Erweiterung der vorhandenen Ampelanlage für die stark frequentiert direkte Verbindung zwischen Pilz-Park und Kaiser-Sigmund-Straße denkbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 385/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3274 2022 Die Vorlage OF 385/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 119/14 Betreff: Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim Im März 2022 ist zeitgleich mit der Schließung des Bahnübergangs BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof für den Radverkehr eine Umleitungsstrecke ausgeschildert worden, die über den Harheimer Weg (Bonames), den Oberen Kalbacher Weg, die Bonameser Hainstraße, Am Burghof, Homburger Landstraße, zum Berkersheimer Weg (Frankfurter Berg) und dann bis nach Berkersheim führt. Der Weg von Harheim z.B. bis zum Harheimer Hort in Berkersheim ist dadurch anstelle 1,7 Kilometern nun 6,8 Kilometer lang. Die Fahrzeit verlängert sich von 6 Minuten auf etwa 30 Minuten. An mehreren Stellen weisen die Wegweiser zudem in die falsche Richtung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen. 1. Wer hat diese Umleitung geplant und mit welcher Absicht? 2. Weshalb besteht diese Umleitung immer noch, obwohl es am Berkersheimer Bahnhof seit sechs Monaten die Möglichkeit gibt, mit den Aufzügen des provisorischen Fußgängerstegs die Gleise zu überqueren (Ausnahme: Lastenräder)? 3. Was war der Grund, den Radverkehr nicht über den deutlich kürzeren Nidda-Radweg umzuleiten, sondern ihn durch Bonames mit mehreren sicherheitskritischen Stellen zu planen. 4. Aus welchem Grund verzichtet die Stadt Frankfurt in solchen Fragen auf die lokale Radfahrkompetenz der Harheimer Ortsbeiräte? Begründung: Aufgrund der Bedeutung von schnellen und sicheren Radverbindungen besonders dann, wenn der öffentliche Nahverkehr (S6, Bus28) nur eingeschränkt oder gar nicht fährt, müsste doch auch die Sicherheit des Radverkehrs im Interesse und der Sorgfaltspflicht der Stadt Frankfurt liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 119/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRingstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.11.2022, OA 276 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 24.10.2022 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023, 14.09.2023 und 25.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage vom 14.10.2022, M 167, vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anzupassen: 1. Die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3 Metern (mindestens aber zwei Meter breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein; 2. die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen; 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Baumscheiben zu integrieren. Ge rade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu Ziffer 1.) und Ziffer 2.) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von eineinhalb Metern, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR 895) und dem Vortrag M 167, der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Parkverstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zum Vortrag M 167 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Seiten LP 7, 8, 9 und 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu Ziffer 3.) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei zweieinhalb Metern. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch zwei Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e. V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3397, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023 § 3926, 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 16.10.2023 § 4441, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-2
Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3145 entstanden aus Vorlage: OF 366/9 vom 16.10.2022 Betreff: Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planung für die Schließung der Radwegelücke auf der Eschersheimer Landstraße und der im Bereich der Haltestelle "Dornbusch" vorgesehenen Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auch eine bauliche Trennung des ersten Abschnitts des Radwegs am Marbachweg (von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Eckenheimer Landstraße, siehe Foto auf Seite 2 mit Markierung) in den Bereichen, in denen keine Parkplätze oder Einfahrten dahinter liegen, einzuplanen und umzusetzen. Hier kommt es zu sehr häufigen und gefährlichen Parkverstößen durch Pkw- und Lieferverkehr. Einer der bestehenden Parkplätze sollte in diesem Zuge für den Lieferverkehr reserviert werden, um hier eine legale Abhilfe zu schaffen. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, auf der Sperrfläche in Höhe des Marbachwegs 361 Radbügel zu installieren, die zusätzliche Abstellmöglichkeiten für R äder unter anderem für die Kundschaft des umliegenden Gewerbes bieten würden. Begründung: Im Zuge der Planung und Umsetzung des neuen Radwegs auf der Eschersheimer Landstraße sollte auch diese leicht und ohne Nachteile für andere Verkehrsteilnehmende umsetzbare Maßnahme berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen - zumal durch den Ausbau des Radwegs hier auch mit einem erhöhten Aufkommen von Radfahrenden zu rechnen ist und sich der Radweg im Schulwegeplan befindet. Denkbar sind hier zum Beispiel KlickFix-Module. Zur Illustration der Häufigkeit der Parkverstöße sei auch auf das Luftbild aus dem Geoportal der Stadt Frankfurt auf Seite 2 verwiesen, in dem sich zwei Fahrzeuge auf dem Radstreifen befinden und zwei weitere die Sperrfläche als Parkplatz nutzen. Quelle: Geoportal.frankfurt.de (Luftbilder 2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 596 Aktenzeichen: 32 1
Stabilisierung der Taktfrequenz auf der Buslinie M 34 im Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3080 entstanden aus Vorlage: OF 438/10 vom 25.10.2022 Betreff: Stabilisierung der Taktfrequenz auf der Buslinie M 34 im Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Taktfrequenz auf der Buslinie M 34 im Marbachweg stabilisiert werden kann. Begründung: Gerade im Berufsverkehr kommen die Busse der Buslinie M 34 Richtung Westen im Marbachweg sehr unregelmäßig an. Das hat zur Folge, dass die Passagiere sehr lange auf die Busse warten müssen, was gerade für die Umsteigenden aus der U 5 sehr ärgerlich ist, und dann ein sehr voller Bus kommt. Der nachfolgende Bus kommt dadurch teilweise kurz hinterher und ist nahezu leer. Dies ist auf dieser hoch frequentierten Strecke ein wenig kundenfreundliches Angebot. Deshalb ist nochmals zu überprüfen, ob die Taktfrequenz hier durch weitere Maßnahmen stabilisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 697 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92 11
Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle „Frankfurter Berg Bahnhof“ einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3083 entstanden aus Vorlage: OF 441/10 vom 25.10.2022 Betreff: Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einrichten Der Magistrat wird gebeten, einen gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einzurichten. Begründung: Das Überqueren der Homburger Landstraße auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof", um auf den Fußweg auf der anderen Straßenseite zu kommen, ist mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 443 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2082 Aktenzeichen: 32-1
Stabilisierung der Taktfrequenz auf der Buslinie M 34 im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 438/10 Betreff: Stabilisierung der Taktfrequenz auf der Buslinie M 34 im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Taktfrequenz auf der Buslinie M 34 im Marbachweg stabilisiert werden kann. Begründung: Gerade im Berufsverkehr kommen die Busse der Buslinie M 34 Richtung Westen im Marbachweg sehr unregelmäßig an. Das hat zur Folge, dass die Passagiere sehr lange auf die Busse warten müssen, was gerade für die Umsteigenden aus der U5 sehr ärgerlich ist, und dann ein sehr voller Bus kommt. Der nachfolgende Bus kommt dadurch teilweise kurz hinterher und ist nahezu leer. Dies ist auf dieser hoch frequentierten Strecke ein wenig kundenfreundliches Angebot. Deshalb ist nochmals zu überprüfen, ob die Taktfrequenz hier durch weitere Maßnahmen stabilisiert werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3080 2022 Die Vorlage OF 438/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenGesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle „Frankfurter Berg Bahnhof“ einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 441/10 Betreff: Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen einen gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle Bahnhof Frankfurter Berg einzurichten. Begründung: Das Überqueren der Homburger Landstraße auf Höhe der Bushaltestelle Bahnhof Frankfurter Berg um auf den Fußweg auf der anderen Straßenseite zu kommen, ist mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3083 2022 Die Vorlage OF 441/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenRingstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 378/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vorgang: NR 895/19; M 167/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat möge die mit der M167/22 vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anpassen: 1. Die mit der NR895/19 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3m (mindestens aber 2m breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein. 2. Die mit der M895/19 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen. 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens 2,5m zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Bauscheiben zu integrieren. Grade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu 1) und 2) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von 1,5m, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR895/19) und zu der M-Vorlage (M167/22), der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Park-Verstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zur M167/22 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Blätter LP 7, 8, 9, 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu 3) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei 2,5m. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch 2 Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e.V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 276 2022 1. a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 378/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 436/10 Betreff: Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern gebeten, zu einem öffentlichen Vor-Ort-Termin einladen zu lassen, mit dem Ziel die Weiterbehandlung des Fußweges von der Bonameser Hainstraße zur Homburger Landstraße (Höhe Kirchhofsweg) zu klären. Begründung: Hier lebende Menschen beklagen sich bekanntlich seit Jahren über die unerträglichen Zustände wie Lärm, Müll, stinkenden Hinterlassenschaften sowie zweckfremden Nutzungen (unter anderem durch motorisierte Zweiräder). Sie wünschen sich deshalb die umgehende Schließung des Weges, zumal sich seither leider nichts verbessert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 436/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKein geeigneter Platz für eine zweite Integrierte Gesamtschule in Preungesheim im Be-reich der Straßen Festeburgring, Auf der Platte und An den Drei Steinen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 448/10 Betreff: Kein geeigneter Platz für eine zweite Integrierte Gesamtschule in Preungesheim im Be-reich der Straßen Festeburgring, Auf der Platte und An den Drei Steinen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 10 lehnt den Bau einer zweiten Integrierten Gesamtschule in Preungesheim im Bereich "Festeburgring", "Auf der Platte" und "An den Drei Steinen" als dort nicht sinnvoll realisierbar ab. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Schuldezernentin in die nächste Sitzung des Ortsbeirates 10 am 6.12.2022 einzuladen, jedoch nur bei entsprechender zuvor abgestimmter Zusage. Sollte die Schuldezernentin nicht zusagen bzw. teilnehmen können, wird die Ortsvorsteherin gebeten zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Kein geeigneter Platz für eine zweite Integrierte Gesamtschule in Preungesheim im Bereich ,,Festeburgring", "Auf der Platte" und "An den Drei Steinen"" einzuladen. Diese Anhörung sollte soweit möglich am 22.11.2022 oder am 29.11.2022 stattfinden. Als Tagungsorte kommen neben dem Saalbau Ronneburg das Best Western IB-Hotel an der Friedberger Warte sowie die drei Kirchengemeinden in Preungesheim in Frage. 3. Der Magistrat wird gebeten, etwaige Planungen für eine künftige Schule im genannten Bereich a) umgehend einstellen zu lassen und stattdessen b) neue und andere sowie auch die Erweiterung bestehender Standorte zu prüfen und darüber zu berichten. 4. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Punkte gebeten, die bisher offenbar entweder ignoriert oder nicht (umfassend) bedacht wurden: a) Es besteht für den unbebauten Teil des Bereiches kein Bebauungsplan für eine Schule. b) Es ist dort bei einem etwaigen Baubauungsplanverfahren mit nennenswerten Einsprüchen, Verzögerungen bis hin zum Scheitern einer Schule zu rechnen. c) Es besteht jedoch ein Bebauungsplan für eine Kirche, die möglichst zu erhalten sein sollte. Der Ortsbeirat 10 lehnt dort eine etwaige Änderung des Bebauungsplans oder womöglich auch fingierte Nutzungen ab. d) Es besteht zudem auch eine Erhaltungssatzung, die eine Schule nicht zulässt. e) Es handelt sich in weiten Teilen um schützenswerte Grünflächen im Sinne der Strahlen und Speichen der Stadt Frankfurt für Frischluft, soweit es die unbebauten Flächen angeht, unter anderem auch im Zusammenhang mit dem Grünzug Feldscheidenstraße. f) Bisherige Planungen sahen hier bisher nur einen Fuß- und Radweg vor. g) Die ÖPNV-Anbindungen sind für eine weitere Schule in Preungesheim nicht ausgelegt. h) Die vorhandenen schmalen Wohnstraßen sind nicht für einen Bau in der Bauphase und auch nicht zur Durchführung eines Schulbetriebs ausgelegt oder organisierbar. i) Die vorhandenen Flächen sind deutlich zu klein, bereits um nur einen Schul- und Sportbetrieb sinnvoll sicher zu stellen. j) Es fehlen bereits jetzt in Preungesheim gedeckte und ungedeckte Flächen für Schulsport. k) Weitere schlechte Kompromisse mit dem wichtigen Vereinssport sind keinesfalls akzeptabel. l) Abstände zur Nachbarschaft werden nicht eingehalten. m) Lärmschutz wäre hier kaum einzuhalten. n) Die Interessen der hier lebenden Menschen sollen offenbar erneut mit Füßen getreten werden. o) Der Ortsbeirat 10 kann nicht erkennen, wie ein sinnvoller Schul-, Sport- und Kirchenbetrieb auf beengter Fläche stattfinden könnte, ohne das bisherige Kirchenschiff der St. Christophorus-Kirche abzureißen. p) Eine akzeptable Finanzbarkeit des Schul-, Sport- und Kirchenvorhabens erscheint bei korrekter Planung sehr fraglich. q) Das Vertrauen in den Magistrat ist in diesem Bereich in Preungesheim erneut als erschüttert anzusehen. Begründung: Hier eine neue Schule zu planen und zu bauen dauert wohl mindestens zehn Jahre, ist in sich keine gute Lösung und soll offenbar nur von den vielen bestehenden schweren Schulproblemen ablenken. Ein solches Vorgehen ist somit abzulehnen. Der Magistrat hat sich in der Vergangenheit bereits in Sachen Verlängerung der U5 in den Frankfurter Bogen an dieser sensiblen Stelle völlig verhoben. Bekanntlich kam es dann zu der Realisierung der Straßenbahnlinie 18. Die Preungesheimer Bürgerinnen und Bürger sowie auch der Ortsbeirat 10 werden sich auch künftig an dieser Stelle irreale oder sinnfreie Planungen nicht gefallen lassen. Entsprechender Widerstand sollte hier gleich eingeplant werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.11.2022, OF 467/10 Antrag vom 22.11.2022, OF 468/10 Antrag vom 22.11.2022, OF 469/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 448/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Es besteht Einvernehmen, dass zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung stattfinden soll. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, dieses in die Wege zu leiten. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3223 2022 Anregung an den Magistrat OM 3224 2022 1. Die Vorlage OF 448/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 467/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 468/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 469/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. CDU, SPD, LINKE. und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 448/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 467/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 448/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 467/10 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenToilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2022, OF 406/9 Betreff: Toilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten: 1. die Prüfung der Einrichtung einer öffentlichen Toilette an der Haltestelle "Ginnheim" wie in der Vorlage M174/22 unter Punkt l) genannt, wird gestrichen. Stattdessen wird die Errichtung einer Toilettenanlage in der Liste unter Punkt c) wie folgt ergänzt: "19. VGF-Station Ginnheim: Bestands- oder Systemtoilette" 2. die Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Stadtteil Dornbusch wird unter c) als Punkt 20. ergänzt: "20. Am Haus Dornbusch. Bestands-, Vertrags- oder Systemtoilette" Begründung: Zu (1): Der Ortsbeirat hat den Bedarf bereits seit längerem erkannt und beantragt. Der Magistrat hatte auf das Toilettenkonzept verwiesen. Dieses sieht jedoch nur eine Prüfung vor. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten, die Priorisierung gegenüber der Ursprungsfassung der M174 zu erhöhen. Hintergrund: es handelt sich hier bereits um einen stark frequentierten Umstiegsknotenpunkt, der durch zusätzliche ÖPNV-Haltestellen im Zuge des Ausbaus der S6 und der U4 noch deutlich ausgebaut wird. Die nächste öffentliche Toilette befindet sich zwar im Luftlinien-Umkreis des Wasserspielplatzes Niddapark. Für die Versorgung dieses Standorts ist sie nicht geeignet, da die durch die Bahnstrecke eingeschränkte Wegebeziehung ca 2,5km Umweg (=Hin- und Rückweg zum Bahnhof Ginnheim) erfordert. Außerdem könnten bestehende Anlagen der VGF am Bahnhof erweitert werden. Zu (2): Die Bedarfsanalyse des ABI zeigt im Ergebnisbericht einen Bedarf an der Kreuzung Miquelallee / Eschersheimer Landstraße und in der Nähe der Krreuzung Marbachweg / Eschersheimer Landstraße auf. Beide Bedarfe wurden bei den Maßnahmen, die in der M-Vorlage genannt werden, nicht berücksichtigt. Da der Ortsbeirat seit Jahren auf eine Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich "Haus Dornbusch" drängt, sich hier bereits öffentliche Gebäude befinden und hier ein erfolgreich etablierter Wochenmarkt stattfindet, sieht der Ortsbeirat diesen Standort als gute Option für die Installation einer öffentlichen Toilette und verweist auf die hohe Zahl von Menschen, die an dieser Stelle den ÖPNV nutzen, den Einzelhandel frequentieren oder sich im öffentlichen Raum aufhalten, denen diese Maßnahme zugute käme. Leider blieb der Bericht auch eine Antwort schuldig, warum die identifizierten Bedarfe nicht berücksichtigt werden sollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 294 2022 1. a) Die Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 406/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadweg und Radfahrende im Marbachweg schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 366/9 Betreff: Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planung für die Schließung der Radwege-Lücke auf der Eschersheimer Landstraße und der im Bereich der Haltestelle "Dornbusch" vorgesehenen Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auch eine bauliche Trennung des ersten Abschnitts des Radwegs am Marbachweg (von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Eckenheimer Landstraße, siehe Bild auf Seite 2 mit Markierung) in den Bereichen, in denen keine Parkplätze oder Einfahrten dahinter liegen, einzuplanen und umzusetzen. Hier kommt es zu sehr häufigen und gefährlichen Parkverstößen durch PKW- und Lieferverkehr. Einer der bestehenden Parkplätze sollte in diesem Zuge für den Lieferverkehr reserviert werden, um hier eine legale Abhilfe zu schaffen. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, auf der Sperrfläche in Höhe des Marbachwegs 361 Radbügel zu installieren, die zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder unter anderem für die Kundschaft des umliegenden Gewerbes bieten würden. Begründung: Im Zuge der Planung & Umsetzung für den neuen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße sollte auch diese leicht und ohne Nachteile für andere Verkehrsteilnehmende umsetzbare Maßnahme berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen - zumal durch den Ausbau des Radwegs hier auch mit einem erhöhten Aufkommen von Radfahrenden zu rechnen ist und sich der Radweg im Schulwegeplan befindet. Denkbar sind hier zum Beispiel Click-Fix-Module. Zur Illustration der Häufigkeit der Parkverstöße sei auch auf das Luftbild aus dem Geoportal der Stadt Frankfurt auf Seite 2 verwiesen, in dem sich zwei Fahrzeuge auf dem Radstreifen befinden und zwei weitere die Sperrfläche als Parkplatz nutzen. Quelle: Geoportal.frankfurt.de (Luftbilder 2021) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3145 2022 Die Vorlage OF 366/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZukunft des Bunkers am Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2916 entstanden aus Vorlage: OF 345/9 vom 27.09.2022 Betreff: Zukunft des Bunkers am Marbachweg Vorgang: OM 1062/21 OBR 9; ST 1387/22 Der Magistrat wird gebeten, sich unter anderem mit der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) zu folgenden Punkten auszutauschen, zu prüfen und zu berichten, 1. inwiefern sich die Pläne der BImA für den Bunker am Marbachweg nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine verändert haben; 2. sofern die BImA weiterhin eine Entwicklung für den Wohnungsbau in Betracht zieht, ob sie die Liegenschaft gemäß ihrer Erklärung vom Januar 2019 (Beitrag der BImA zur Wohnraumoffensive (siehe https://www.hsgb.de/mcwork/files/download/2968) zuerst der Stadt Frankfurt anbieten würde; 3. sofern die BImA an dieser Stelle selbst ein Wohnprojekt realisieren will, welcher Anteil an gefördertem Wohnraum hier entstehen soll und ob sie ggf. eine architektonische Lösung unter Einbeziehung des Bestands anstreben würde, wie es die ABG Holding und viele andere schon mehrfach vorgemacht haben; 4. sofern die BImA keine Kooperation mit der Kommune, sondern den Verkauf der Fläche anstrebt, wie sich die Stadt Frankfurt bei der für die Neubebauung benötigten Befreiung der Festsetzung im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf verhalten würde und ob bei der Stadt Frankfurt nicht vielfältige Bedarfe vorliegen, die sich auf dieser Fläche oder mit dieser Immobilie realisieren ließen, für die sie in diesem Fall ihr Vorkaufsrecht nutzen könnte; 5. sofern die Stadt Frankfurt oder die ABG Holding den Bunker von der BImA erwerben könnte, ob sie sich vorstellen kann, über einen Ideenwettbewerb Konzepte unter der Prämisse zu ermitteln, einen Teil des Bunkers zu erhalten und für die Wohnnutzung umzubauen bzw. aufzustocken und mit Räumlichkeiten für Bands mit modernen Nutzungskonzepten zu kombinieren; 6. inwiefern der Kauf des Bunkers aus den hohen noch zur Verfügung stehenden Mitteln für den Ankauf von Liegenschaften für das Haushaltsjahr 2022 realisiert werden könnte und ob die Stadt Frankfurt der BImA ein Angebot für den Kauf unterbreiten könnte. Begründung: Das Thema des "Musikbunkers am Marbachweg" hat den Ortsbeirat seit Längerem beschäftigt. Leider konnte ein Weiterbetrieb der Proberäume nicht mehr erreicht werden. Im Juni berichtete der Magistrat zuletzt von den Gesprächen, die zum Jahresende geführt wurden. In der Stellungnahme vom 13.06.2022, ST 1387, wird auch dargestellt, dass die BImA plane, den Bunker abzureißen. Die hohen Investitionskosten für den Abriss wird die BImA jedoch wohl nur mit einer Option für die Vermarktung bzw. den Wohnungsbau in Betracht ziehen - hier sind noch viele Fragen offen, vor allem dazu, wie dies planungsrechtlich auf einer Gemeinbedarfsfläche umgesetzt werden soll und ob sie auf diesem Wege auch den dringend benötigten sozial geförderten Wohnraum schaffen würde. Der Abriss sollte im Jahr 2022 aber auch nicht die selbstverständliche Option sein, wie viele gute Beispiele für Bunkerumbauten und Aufstockungen auch in Frankfurt zeigen. Mit Blick auf die bereits in das Gebäude investierte und für den Abriss benötigte Energie und auch die kulturelle Bedeutung des Gebäudes sollten Optionen unter Einbeziehung des Bestands intensiv geprüft werden. Nicht zuletzt sollte die Stadt Frankfurt im Sinne einer aktiven Liegenschaftspolitik ein Interesse am Erwerb der Fläche und des Gebäudes haben und einen Erwerb aktiv verfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1387 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 993 Antrag vom 18.05.2023, OF 548/9 Auskunftsersuchen vom 01.06.2023, V 671 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20
Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2919 entstanden aus Vorlage: OF 348/9 vom 29.09.2022 Betreff: Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg Am 21. November 2019 fand ein Ortstermin an der Bertramstraße/Ecke Marbachweg statt. Anlass war die Frage nach den Möglichkeiten der Umgestaltung des Grünsteifens gegenüber des Cafés Brot und Freunde. Dieser befindet sich in einem äußerst abweisenden Zustand, besonders durch den dort befindlichen Glascontainer. Ergebnis des Ortstermins war die Zusage des Magistrats, dem Ortsbeirat zu berichten, inwieweit eine Umgestaltung möglich sei. Bis dato wartet der Ortsbeirat auf diesen Bericht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dem Ortsbeirat über den Sachstand zu berichten, besonders darüber, ob es möglich ist, den Glascontainer zu verlegen und Bänke zum Verweilen aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 207 Aktenzeichen: 66 7
Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2887 entstanden aus Vorlage: OF 416/10 vom 27.09.2022 Betreff: Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrenzungsbügel im Bereich der Schrägparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 für die dort parkenden Autos gut sichtbar ausgestattet werden können. Begründung: Für die dort schräg einparkenden Autofahrer ist es bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich, die Begrenzungsbügel bzw. Schutzbügel vor den Straßenbäumen zu erkennen. Beim Öffnen der Fahrer- bzw. der Beifahrertür schlagen diese regelmäßig vor diese Bügel und werden beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 366 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 348/9 Betreff: Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen Am 21. November 2019 fand ein Ortstermin an der Bertramstraße/Ecke Marbachweg statt. Anlass war die Frage nach den Möglichkeiten der Umgestaltung des Grünsteifens gegenüber des Cafés Brot und Freunde. Dieser befindet sich in einem äußerst abweisenden Zustand, besonders durch den dort befindlichen Glascontainer. Ergebnis des Ortstermins war die Zusage der Stadt, dem Ortsbeirat zu berichten, inwieweit eine Umgestaltung möglich sei. Bis dato wartet der Ortsbeirat auf diesen Bericht. Der Magistrat wird deshalb gebeten den Ortsbeirat über den Sachstand zu berichten, besonders darüber, ob es möglich ist, den Glascontainer zu verlegen und Bänke zum Verweilen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 348/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2919 2022 Die Vorlage OF 348/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZukunft des Bunkers am Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2022, OF 345/9 Betreff: Zukunft des Bunkers am Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich unter anderem mit der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) zu folgenden Punkten auszutauschen und zu prüfen und zu berichten, - in wiefern sich die Pläne der BImA für den Bunker am Marbachweg nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine verändert haben, - sofern die BIMA weiterhin eine Entwicklung für den Wohnungsbau in Betracht zieht: ob sie die Liegenschaft gemäß ihrer Erklärung vom Januar 2019 (Beitrag der BImA zur Wohnraumoffensive (siehe https://www.hsgb.de/mcwork/files/download/2968) zuerst der Stadt Frankfurt anbieten würde, - sofern die BImA an dieser Stelle selbst ein Wohnprojekt realisieren will: welcher Anteil an gefördertem Wohnraum hier entstehen soll und ob sie ggf. eine architektonische Lösung unter Einbeziehung des Bestands anstreben würde, wie es die ABG Holding und viele andere schon mehrfach vorgemacht haben, - sofern die BImA keine Kooperation mit der Kommune sondern den Verkauf der Fläche anstrebt: wie sich die Stadt Frankfurt bei der für die Neubebauung benötigten Befreiung der Festsetzung im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf verhalten würde und ob bei der Stadt Frankfurt nicht vielfältige Bedarfe vorliegen, die sich auf dieser Fläche oder mit dieser Immobilie realisieren ließen, für die sie in diesem Fall ihr Vorkaufsrecht nutzen würde, - sofern die Stadt Frankfurt oder die ABG Holding den Bunker von der BImA erwerben könnte: ob sie sich vorstellen kann, über einen (Ideen)Wettbewerb Konzepte unter der Prämisse zu ermitteln, einen Teil des Bunkers zu erhalten und für die Wohnnutzung umzubauen bzw. aufzustocken und mit Räumlichkeiten für Bands mit modernen Nutzungskonzepten zu kombinieren, - inwiefern der Kauf des Bunkers aus den hohen noch zur Verfügung stehenden Mitteln für den Ankauf von Liegenschaften für das Haushaltsjahr 2022 realisiert werden könnte und ob die Stadt Frankfurt der BImA kein Angebot für Kauf unterbreiten könnte. Begründung: Das Thema des "Musikbunkers am Marbachweg" hat den Ortsbeirat seit längerem beschäftigt. Leider konnte ein Weiterbetrieb der Proberäume nicht mehr erreicht werden. Im Juni berichtete der Magistrat zuletzt von den Gesprächen, die zum Jahresende geführt wurden. In dieser Stellungnahme (1387) wird auch dargestellt, dass die BImA plane, den Bunker abzureißen. Die hohen Investitionskosten für den Abriss wird die BImA jedoch wohl nur mit einer Option für die Vermarktung bzw. den Wohnungsbau in Betracht ziehen - hier sind noch viele Fragen offen, vor allem dazu, wie dies planungsrechtlich auf einer Gemeinbedarfsfläche umgesetzt werden solle und ob sie auf diesem Wege auch den dringend benötigten sozial geförderten Wohnraum schaffen würde. Der Abriss sollte im Jahr 2022 aber auch nicht die selbstverständliche Option sein, wie viele gute Beispiele für Bunker-Umbauten und Aufstockungen auch in Frankfurt zeigen. Mit Blick auf die bereits in das Gebäude investierte und für den Abriss benötigte Energie und auch die kulturelle Bedeutung des Gebäudes sollten Optionen unter Einbeziehung des Bestands intensiv geprüft werden. Nicht zuletzt sollte die Stadt Frankfurt im Sinne einer aktiven Liegenschaftspolitik ein Interesse am Erwerb der Fläche und des Gebäudes haben und einen Erwerb aktiv verfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2916 2022 Die Vorlage OF 345/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungs-Metallbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße gegenüber der Häuser 114 bis 120
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2022, OF 416/10 Betreff: Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungs-Metallbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße gegenüber der Häuser 114 bis 120 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, die Begrenzungs-Metallbügel im Bereich der Schrägparkplätze in der Homburger Landstraße gegenüber der Häuser 114-120 für die dort parkenden Autos gut sichtbar auszustatten. Begründung: Für die dort schräg einparkenden Autofahrer ist es bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich die Begrenzungsbügel bzw. Schutzbügel vor den Straßenbäumen zu erkennen. Beim Öffnen der Fahrer bzw. der Beifahrertür schlagen diese regelmäßig vor diese Bügel und werden beschädigt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2887 2022 Die Vorlage OF 416/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ortsangabe "Homburger Landstraße gegenüber den Häusern 114 bis 120" im Betreff und im Tenor durch "Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBehindertengerechter Zugang vom Marbachweg zum Hauptfriedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 417/10 Betreff: Behindertengerechter Zugang vom Marbachweg zum Hauptfriedhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum der neue Eingang Marbachweg zum Hauptfriedhof nicht barrierefrei errichtet wurde bzw. keine barrierefreien Türschließer verwendet wurden. Begründung: Durch den Verkauf einer Teilfläche des Hauptfriedhofes inkl. Verkaufs des Eingangs Marbachweg an die Jüdische Gemeinde und die dadurch nicht mehr mögliche Nutzung dieses Einganges war der Bau eines neuen Zugangs am Marbachweg dringend notwendig geworden. Dieser Zugang ist durch einen Neubau (ca. 100 Meter weiter Richtung Gießener Straße) seit einigen Monaten wieder möglich. Leider wurde der Zugang wenig behindertengerecht, insbesondere für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer, durch den Einbau eines automatischen Türschließers nicht barrierefrei erstellt. Der Zugang ist daher für diese Nutzer nur sehr schwer möglich und nutzbar. Seit Jahren besteht die Möglichkeit, barrierefreie Türschließer einzubauen. Das sind Türschließer, die nach DIN 18040 geprüft sind und das komfortable Öffnen und Schließen von Türen, mit sehr geringem Kraftaufwand, ermöglichen. Türschließer dieser Art werden meist in Innenräumen in Krankenhäusern, Altersheimen, Kindergärten oder Behindertenheimen verwendet, d.h. insbesondere dort, wo Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen ohne Probleme und ohne fremde Hilfe Türen öffnen und schließen sollen. Alle anderen Zugänge zum Hauptfriedhof (Gießener Straße, Wasserpark, Rat-Beil-Straße, Altes Portal, Haupteingang und Wirtschaftsweg) sind hingegen ebenerdig und barrierefre, während der Öffnungszeiten ohne Türschließer zugänglich. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 417/10 wurde zurückgezogen.
Partei: AfD
Weiter lesenNieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 17.08.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrer frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen; 2. zur Sicherheit der Radfahrer die Dooring-Zone entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Die Anregung folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen "Zusammenstoß mit Fußgänger" oder "Zusammenstoß mit Fahrzeug" frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen, sie hätten eine freie Sicht auf die Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr in dieser Art eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o. a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der Dooring-Zone, d. h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 25 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Kiosk am Bunker im Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2711 entstanden aus Vorlage: OF 310/9 vom 05.09.2022 Betreff: Kiosk am Bunker im Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob dem Kioskbetreiber ein Sondernutzungsrecht an der Fläche um den Kiosk erteilt wurde. Falls nein, wird er gebeten, den Betreiber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen; 2. da es häufiger zu Lärmbelästigungen auch nach 22:00 Uhr kommt, diese zu prüfen und den Kioskbetreiber auf Einhaltung der Ruhezeiten hinzuweisen; 3. den Kioskbetreiber darauf hinzuweisen, dass die Grünfläche nicht als Toilette benutzt werden darf, er unterbinden muss, wenn ein Lagerfeuer entfacht wird (Foto vorhanden) oder Zigarettenstummel in der Grünanlage entsorgt werden (Foto vorhanden). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2559 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 704 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-0
Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld
S A C H S T A N D : Initiative vom 13.09.2022, OI 10 entstanden aus Vorlage: OF 344/10 vom 27.05.2022 Betreff: Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld Vorgang: OM 1437/22 OBR 10; ST 1220/22; OM 2235/22 OBR 10 Der Magistrat teilte am 17.05.2022 mit, dass die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Verkehrsflächen entsprechend den planerischen Festsetzungen ausgebaut werden sollen. Diese Erschließungsanlagen sind nun zu benennen. Gemäß der Vorgabe für die Straßenbenennung, Straßen und Plätze verstärkt nach Frauen zu benennen, und einer aktuellen Anregung der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung, Benennungen verstärkt nach Migrantinnen und Migranten vorzunehmen, schlägt der Magistrat die Schaffung eines neuen Namensgebietes vor, durch das Frauen und Männer aus verschiedenen Erdteilen geehrt werden sollen, die sich vorbildlich für universelle Menschen- und Bürgerrechte eingesetzt haben, als Vordenkerinnen und Vordenker, Aktivistinnen und Aktivisten, Politikerinnen und Politiker. Der Ortsbeirat teilt und unterstützt ausdrücklich das Ansinnen, Benennungen von Straßen und Plätzen verstärkt nach Frauen, Migrantinnen und Migranten vorzunehmen. Das geplante Wohngebiet "Nördlich Frankfurter Berg" hat aber Besonderheiten, welche eine entsprechende Berücksichtigung erfordern. z. B. räumliche Lage im Stadtteil und Abtrennung durch die Eisenbahnlinie, wie es sich jetzt schon beim Hilgenfeld darstellt, sowie bisherige Schwerpunkte und Akzeptanz bei den Straßennamen. Deshalb hatte der Ortsbeirat bereits in der Vergangenheit und aus sehr berechtigten Gründen den Bürgerverein Frankfurter Berg e. V. hinzugezogen. Die Mitglieder des Bürgervereins lehnten auf ihrer Jahreshauptversammlung am 24.05.2022 die konkreten Namensvorschläge des Magistrats einstimmig ab. Die ohnehin sehr schwierigen Anbindungs- und Integrationsbemühungen in den Stadtteil würden unnötig erschwert. Ebenso wertet man das fehlerfreie Aussprechen sowie Schreiben der Namen als weit unterschätzte Herausforderung. Diese Personennamen werden weder der vorherigen landwirtschaftlichen Nutzung, den ökologisch orientierten Bauplanungen noch dem eigenen Stadtteilprädikat "Der Stadtteil im Grünen" gerecht. Sie bieten auch sonst keinen erkennbaren Bezug zu diesen Flächen. Laut Magistrat vom 17.05.2022 wird im Stadtteil Frankfurter Berg ersichtlich, dass die Straßenbenennungen nach Pflanzen stark dominieren. Es überwiegen Sträucher sowie anteilig Ackerpflanzen bei den vorhandenen Benennungen. Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für seine ehren- und lobenswerten Vorschläge. Der Magistrat wird allerdings gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, 1. die unbenannte Haupterschließungsstraße, die von der Homburger Landstraße in südwestliche Richtung verläuft, in "Mohnblumenstraße" zu benennen (Vorschlag des Magistrats: Václav-Havel-Straße); 2. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestliche Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring im Norden des Bebauungsplangebietes bildet, in "Ritterspornweg" zu benennen (Vorschlag des Magistrats: Simone-de-Beauvoir-Ring); 3. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestliche Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring südwestlich der anderen Ringstraße bildet, in "Ackerwindenring" zu benennen (Vorschlag des Magistrats: Wangari-Maathai-Ring); 4. den unbenannten Platz, der sich in der Mitte des Bebauungsplangebiets, nördlich an die hier rechtwinkelig abknickende Haupterschließungsstraße anschließt, in "Heinrich-Hofmann-Platz" zu benennen (Vorschlag des Magistrats: Tagoreplatz). Sollte die erbetene Neubewertung (siehe Anregung OM 2235) weiterhin eine Benennung nach Heinrich Hofmann abschlägig bescheiden, ist erst dann dieser Platz in "Kornblumenplatz" zu benennen. Anlage 1 (ca. 168 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1437 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1220 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2235 Versandpaket: 21.09.2022
Buckelpiste in der Grotefendstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2683 entstanden aus Vorlage: OF 378/10 vom 30.08.2022 Betreff: Buckelpiste in der Grotefendstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, den Belag der Grotefendstraße zu erneuern und dabei die hochgedrückten Wurzeln der Bäume nicht zu beschädigen. Begründung: Der Weg ist im Verlauf vom Marbachweg Richtung Gummersbergstraße (zwischen Sozialzentrum und Kleingartenanlage) in einem sehr schlechten Zustand und behindert dadurch die Bewohner des Julie-Roger-Hauses, die mehrheitlich nicht mehr gut zu Fuß und teilweise mit Rollatoren oder Rollstühlen unterwegs sind, sowie die Radfahrenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1583 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 265 Aktenzeichen: 66-0
Öffentlicher Personennahverkehr in Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2684 entstanden aus Vorlage: OF 380/10 vom 29.08.2022 Betreff: Öffentlicher Personennahverkehr in Eckenheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann der teils fehlende ÖPNV im Bereich zwischen Engelthaler Straße und Marbachweg in Eckenheim verbessert werden kann. Begründung: Der ÖPNV ist künftig insgesamt deutlich zu stärken und zu verbessern. In Eckenheim bestehen Lücken im ÖPNV, die es schnellstens zu schließen gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 168 Aktenzeichen: 92 14
Kiosk am Bunker im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2022, OF 310/9 Betreff: Kiosk am Bunker im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - Zu prüfen und zu berichten, ob dem Kiosk-Betreiber ein Sondernutzungsrecht an der Fläche um den Kiosk erteilt wurde. Falls nein möge er bitte den Betreiber auf die Einhaltung der Regel hinweisen. - Es kommt häufiger zu Lärmbelästigungen auch nach 22.00 Uhr, auch dieses möge der Magistrat bitte überprüfen und den Kioskbetreiber auf Einhaltung der Ruhezeiten hinweisen. - Der Magistrat möge den Kioskbetreiber darauf hinweisen, dass die Grünfläche nicht als Toilette benutzt werden darf, er unterbinden muss, wenn ein Lagerfeuer entfacht wird (Foto vorhanden), keine Zigarettenstummel in der Grünanlage entsorgt werden (Foto vorhanden). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2711 2022 Die Vorlage OF 310/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenNord-Süd-Radwegeverbindung
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 305/9 Betreff: Nord-Süd-Radwegeverbindung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Mierendorffstraße sowie die Bertramstraße zwischen Marbachweg und der südlichen Ortsbezirksgrenze als Fahrradstraße umzuwidmen, - sich mit den südlich angrenzenden Ortsbeiräten 2 und 3 ins Benehmen zu setzen, um eine Fortsetzung der Ausgestaltung der Bertramstraße als Fahrradstraße bis zum Alleenring zu erreichen. Dabei sollte die Möglichkeit einer weiteren Radwegeverbindung südlich des Alleenrings in das östliche Westend/Nordend hinein betrachtet werden, - eine Anbindung an in nördlicher Richtung durch den Sinaipark zu prüfen. Begründung: Fahrradstraßen sind geeignet, sowohl eine Bündelung des Radverkehrs als auch einen besseren Fluss desselben zu erreichen. Mierendorffstraße und Bertramstraße sind für den Kfz-Verkehr Nebenstraßen, erschließen aber auf direktem Wege wichtige Stätten der sozialen Infrastruktur (Schulen, Sportstätten) und große Arbeitgeber jenseits der Ortsbezirksgrenzen (Polizeipräsidium, HR), die bereits jetzt von vielen Radlern angefahren werden. Dagegen bildet die Eschersheimer Landstraße auf der Höhe der Haltestelle Dornbusch verkehrstechnisch ein Nadelöhr, das baulich nicht befriedigend so gelöst werden kann, dass sowohl Autoverkehr als auch Radverkehr sicher und zügig hindurchgeleitet werden können, als auch den wirtschaftlichen Interessen der dort ansässigen Gewerbetreibenden, die für ihren Fortbestand auf Parkplätze angewiesen sind, angemessen Rechnung getragen werden kann. Eine Umwidmung von Mierendorff- und Bertramstraße zur Fahrradstraße böte eine hervorragende Möglichkeit, den Radverkehr sicher und zügig durch den Stadtteil hindurchzuleiten. Darüber hinaus besteht Potential für einen Anschluss sowohl in nördlicher Richtung als auch an die südlicher gelegenen Stadtteile. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 13 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage einen gemeinsamen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates und des Fahrradbüros zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBuckelpiste in der Grotefendstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2022, OF 378/10 Betreff: Buckelpiste in der Grotefendstraße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Belag der Grotefendstraße zu erneuern und dabei die hochgedrückten Wurzeln der Bäume nicht zu beschädigen. Begründung: Der Weg ist im Verlauf vom Marbachweg Richtung Gummersbergstraße (zwischen Sozialzentrum und Kleingartenanlage) in einem sehr schlechten Zustand und behindert dadurch die Bewohner des Julie-Roger-Hauses, die mehrheitlich nicht mehr gut zu Fuß sind und teilweise mit Rollatoren und Rollstühlen unterwegs sind, ebenso wie die Radfahrenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2683 2022 Die Vorlage OF 378/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÖffentlicher Personennahverkehr in Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 380/10 Betreff: Öffentlicher Personennahverkehr in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann der teils fehlende ÖPNV im Bereich zwischen Engelthaler Straße und Marbachweg in Eckenheim verbessert werden kann. Begründung: Der ÖPNV ist künftig insgesamt deutlich zu stärken und zu verbessern. In Eckenheim bestehen Lücken im ÖPNV, die es schnellstens zu schließen gilt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2684 2022 Die Vorlage OF 380/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenNieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 161/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob in den Straßen Berner Straße und Genfer Straße eine Begrünung des öffentlichen Raums möglich ist und ggf. eingeplant und umgesetzt werden kann. Begründung: Das Gewerbegebiet um die Berner Straße und Genfer Straße ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen sind überwiegend nicht begrünt. Durch die versiegelten Flächen (insbesondere durch Beton und Asphalt) entsteht gerade im Sommer eine die allgemeine Tagestemperatur übersteigende Wärme, die der Wind aus südlicher/südwestlicher Richtung (die im Sommer vorherrschende Windrichtung) in das Wohngebiet um den Ben-Gurion-Ring und die Homburger Landstraße herum und in den alten Ortskern nach Nieder-Eschbach trägt. Eine Begrünung des öffentlichen Raums würde dazu beitragen, die Wärmeabstrahlung des Gewerbegebietes zu verringern. Die Finanzierung mag mit Hilfe der aktuell aufgestockten Fördergelder für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte um weitere 5,4 Millionen Euro (laut Pressemitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18.08.2022) gestemmt werden. Besonders bei der Berner Straße ist eine Grünplanung im Rahmen der vorgesehenen Grundsanierung zeitnah und kostengünstig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 161/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und 1 BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNieder-Eschbach: Durchgangsstraße „Homburger Landstraße“ zwischen Kreisel und Urseler Weg - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße "Homburger Landstraße" zwischen Kreisel und Urseler Weg - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße: Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrende frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen. 2. Zur Sicherheit der Radfahrer die "Dooring Zone" entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Der Antrag folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, Aktenzeichen: ST 705/22. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen: Zusammenstoß mit Fußgänger oder Zusammenstoß mit Fahrzeug frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen eine freie Sicht der Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen so nicht mehr eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o.a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der "Dooring Zone", d.h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der BFF-Fraktion wird über die Vorlage OF 160/15 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2724 2022 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung FDP zu Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung CDU, SPD, BFF und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜbergang Marbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Höhe Pilz-Park
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2510 entstanden aus Vorlage: OF 286/9 vom 12.06.2022 Betreff: Übergang Marbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Höhe Pilz-Park Der Magistrat wird gebeten, an der westlichen Seite der Kaiser-Sigmund-Straße auf Höhe Marbachweg 299 Haltestriche für Fahrzeuge derart zu gestalten, dass Fußgänger und Fahrradfahrer innerhalb ebenfalls neuer Markierungen die Straße gefahrlos überqueren können, wenn die Ampelschaltung für die Autofahrenden Rot zeigt. Wie permanent zu beobachten ist, queren viele Fußgänger und Fahrradfahrer den Marbachweg an dieser Kreuzung in Verlängerung der Grünanlage und eben nicht an der vorhandenen Ampel. Begründung: Die direkte Verbindung Pilz-Park und Kaiser-Sigmund-Straße ist stark frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2567 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2471 entstanden aus Vorlage: OF 353/10 vom 21.06.2022 Betreff: Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße in dem Abschnitt Weilbrunnstraße bis Gießener Straße die Markierung eines Radweges vorzunehmen. (Projekt-Nr. 18-151010). Begründung: Mit der Markierung eines Radweges in diesem Teilabschnitt würde die Lücke zur Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U 5 geschlossen und unter der Voraussetzung einer verbesserten Deckenerneuerung die sichere Fahrt der Radfahrer gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2512 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2462 entstanden aus Vorlage: OF 351/10 vom 20.06.2022 Betreff: Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße Vorgang: M 163/20 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit traffiQ zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die Busse der Linie 39 wie im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der Vorlage vom 23.10.2020, M 163, vorgesehen, schon früher über die Schleife Gravensteiner-Platz und Endstation "Preungesheim" zu leiten, aber auf dem Rückweg über die Weilbrunnstraße zu führen. Begründung: Damit wird die Strecke Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße entlastet und die Erschütterungen in den Häusern nehmen endlich ab. Die Bürger von Berkersheim kommen so ohne Umweg zum Einkaufszentrum am Gravensteiner-Platz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2510 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92 11
Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2473 entstanden aus Vorlage: OF 355/10 vom 21.06.2022 Betreff: Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine sichere Wegführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Der markierte Radweg endet im Bereich der Ampel auf der Homburger Landstraße. Eine Weiterführung würde den Radfahrern auf dem Weg in die Weilbrunnstraße eine sichere Verkehrsführung ermöglichen. Der Hinweis auf ein absolutes Park- und Halteverbot wird konsequent missachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2508 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 279/9 Betreff: Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs Am 14.6. 22 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu diesem Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Anlass des Ortstermins war die beabsichtigte Einrichtung von Fahrradwegen entlang der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und dem südlichen Ende des Ortsbezirks an der Eberhard-Beckmann-Anlage. Nach Aussage eines anwesenden Vertreters des Straßenverkehrsamts würden bei der Umsetzung eines solchen Plans die derzeit bestehenden Kurzzeitparkplätze zwischen der Dornbuschkreuzung und der Eduard-Rüppel-Straße komplett wegfallen. Konservativ gerechnet wären dies 10 Parkmöglichkeiten. Die bei Ortstermin anwesenden Geschäftsleute und der Vertreter des Geschäftsrings lehnten dies ab, da der Wegfall der Kurzzeithalteplätze die meistens noch eigentümergeführten Ge- schäfte wirtschaftlich hart treffen würde. Auch der Ortsbeirat lehnt eine solche Radikale Lösung ab, es muss eine allseitig auskömmliche Lösung gefunden werden. Die Stadt wird deshalb aufgefordert, falls es weiterhin Absicht ist die Fahrradroute an der Eschersheimer Landstraße zu führen, eine Lösung zu finden, die den Erhalt der Kurzzeitparkplätze ermöglicht, notfalls durch die Einrichtung einer kombinierten Fahrrad-Autofahrerspur ähnlich wie in der Bockenheimer Schlossstraße. Die Planung ist auf jedem Fall vor ihrer Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenWeiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 353/10 Betreff: Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße die Markierung eines Radweges vorzunehmen. (Projekt-Nr. 18-151010) Begründung: Mit der Markierung eines Radweges in diesem Teilabschnitt würde die Lücke zur Endhaltestelle der U5 geschlossen und unter der Voraussetzung einer verbesserten Deckenerneuerung die sichere Fahrweise der Radfahrer gewährleistet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2471 2022 Die Vorlage OF 353/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenSichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 355/10 Betreff: Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu Prüfen und zu Berichten, wie eine sichere Wegführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße-Homburger Landstraße eingerichtet werden kann Begründung: Der markierte Radweg endet im Bereich der Ampel auf der Homburger Landstraße. Eine Weiterführung würde den Radfahrern auf dem Weg in die Weilbrunnstraße eine sichere Verkehrsführung ermöglichen. Der Hinweis auf ein absolutes Park- und Halteverbot wird konsequent missachtet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2473 2022 Die Vorlage OF 355/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenKeine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2022, OF 351/10 Betreff: Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße Vorgang: M 163/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, in Abstimmung mit traffiQ zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, den Bus NR. 39 wie im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der Vorlage vom 23.10.2020, M 163,vorgesehen, schon früher über die Schleife Gravensteiner Platz und Endstation Preungesheim zu leiten aber auf dem Rückweg über die Weilbrunnstraße zu führen. Begründung: Damit wird die Strecke Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße entlastet und die Erschütterungen in den Häusern nehmen endlich ab. Und die Bürger von Berkersheim kommen ohne Umweg zum Einkaufszentrum am Gravensteiner Platz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2462 2022 Die Vorlage OF 351/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜbergang Marbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Höhe Pilz-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 286/9 Betreff: Übergang Marbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Höhe Pilz-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der westlichen Seite der Kaiser-Sigmund-Straße Haltestriche für Fahrzeuge derart zu gestalten, dass Fußgänger und Fahrradfahrer innerhalb ebenfalls neuer Markierungen die Straße gefahrlos überqueren können, wenn die Ampelschaltung für die Autofahrenden rot zeigt. Wie permanent zu beobachten ist, queeren viele Fußgänger und Fahrradfahrer den Marbachweg an dieser Kreuzung in Verlängerung der Grünanlage und eben nicht an der vorhandenen Ampel. Begründung: Die direkte Verbindung Pilz-Park und Kaiser-Sigmund-Straße ist stark frequentiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2510 2022 Die Vorlage OF 286/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach der Ortsangabe "Kaiser-Sigmund-Straße" die Worte "auf Höhe Marbachweg 299" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 319/10 vom 17.05.2022 Betreff: Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Hinweisschilder an der Verschwenkung der Straßen Gießener Straße - Homburger Landstraße (Höhe Busbahnhof an der Endhaltestelle "Preungesheim", siehe Kartenausschnitt) mit einem Richtungshinweis auf die Autobahn 661/B 3 die Homburger Landstraße von Autofahrenden entlastet und die geeignetere Verkehrsführung über die Gießener Straße genutzt werden kann. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Immer noch fahren die meisten Autofahrenden bei der Fahrbahnverschwenkung Richtung Gießener Straße/Homburger Landstraße über die Homburger Landstraße anstatt über die Gießener Straße, wobei in Kauf genommen wird, mit viel Wartezeit an sieben Ampeln zu stehen und den Kreisverkehr an der Dortelweiler Straße nutzen zu müssen, im Gegenzug zu fünf Ampeln und der Möglichkeit, schon in die Richtung Bad Vilbel/Friedberg zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2011 Aktenzeichen: 66 7
Grillplatz am Nordpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 334/10 vom 16.05.2022 Betreff: Grillplatz am Nordpark Vorgang: OM 5085/19 OBR 10; ST 2429/19 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der kleine Grillplatz im Niddatal an der Homburger Landstraße künftig gerade in den Sommerferien noch besser dauerhaft sauber gehalten werden kann; 2. ob, und wenn ja, wie diesbezüglich auch das sehr gute Konzept "Sauberkeit aus einer Hand" beitragen wird. Begründung: Die Sauberkeit im Niddatal ist ein hohes Gut. Dankenswerte Fortschritte in Sachen Sauberkeit sind auf dem Grillplatz am Nordpark bereits erkennbar. Es ist auch zu begrüßen, dass der benachbarte Parkplatz ein neues, freundliches Gesicht erhalten hat. Zudem trägt der ehrenamtliche Einsatz in Sachen Hundekotbeutelspendern und Papierkörbe Früchte. Es wäre schade, wenn nicht auch das bundesweite Projekt "Wildnis wagen" zu weiteren Verbesserungen im und am Nordpark führen würde. Wichtig dabei bleibt zudem, dass auch die anderen städtischen Grillplätze sauber gehalten und insbesondere auch langfristig erhalten bleiben. Ein etwaiges Ausweichen und Überlastungen quasi durch nicht gewollten Grilltourismus müssen unterbleiben. Dazu kann zum Beispiel ein stadtweites Grillplatzmanagement sinnvoll beitragen, so wie es der Ortsbeirat 10 bereits angeregt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5085 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2429 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2120
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