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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt der Kita Sonnenwind

29.03.2019 · Aktualisiert: 22.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 entstanden aus Vorlage: OF 412/12 vom 18.03.2019 Betreff: Erhalt der Kita Sonnenwind Der Magistrat wird gebeten, 1. der beabsichtigten Schließung der Kita Sonnenwind entschieden entgegenzutreten und die Kita Sonnenwind so lange als Kindertagesstätte mit drei Gruppen für 3- bis 6-Jährige an dem jetzigen Standort zu belassen, bis 2. diese im Rahmen eines Neubaus, z. B. auf einem der noch nicht bebauten Baugrundstücke westlich der Kita oder im Bereich Zur Kalbacher Höhe/Ecke Marie-Curie-Straße, insgesamt in neue Räumlichkeiten verlagert werden kann. Auch eine zeitweise Unterbringung in einem Provisorium ist denkbar; 3. weiterhin die neu entstehenden Pavillons auf der angrenzenden Fläche des Alten Gerichtsplatzes nach modernen Ansprüchen so zu bauen, dass diese den Erfordernissen einer ESB/Ganztagsschule für eine 5-zügige Grundschule genügen. Begründung: Im Rahmen des Elterninformationsabends am 13.03.2019 in der Grundschule Riedberg wurden Pläne für eine Verlagerung und Umwandlung von Hortplätzen aus den Kitas Schatzinsel und Weltraum in die ESB der Grundschule Riedberg und im Gegenzug die Verlagerung von Kindergartenplätzen von der Kita Sonnenwind in die Kitas Schatzinsel und Weltraum vorgestellt. Dies würde bedeuten, dass ab dem Jahr 2020 jährlich ca. eine Gruppe im Kindergarten Sonnenwind geschlossen und der jeweils frei werdende Raum von Schulkindern genutzt wird. Für die dieses Jahr aufgenommene Kinder soll Bestandsschutz bestehen. Das heißt, dass mit einem Abschluss des Umbaus erst im Jahr 2023 zu rechnen ist und in der Zwischenzeit ständig Unruhe in einer Kita herrscht, welche bisher für ihre Stabilität im Bereich Personal als auch für das Angebot eines halb offenen Konzepts mit unterschiedlichen Themenräumen bekannt und geschätzt ist. Nach den jetzigen Plänen würden die Kinder der Kita Sonnenwind jährlich neu geordnet werden und jedes Jahr Umbaumaßnahmen in der Kita mit einer Einschränkung des Angebots erfolgen sowie einige Erzieherinnen und Erzieher aus der Kindergartenbetreuung gehen müssen. Die Schaffung von einigen neuen Kindergartenplätzen steht hierbei in keinerlei Verhältnis zu der Zerschlagung bestehender, gut funktionierender Strukturen eines ausgezeichneten Teams. Die Kita Sonnenwind ist eine der ältesten Kindertagesstätten im Stadtteil und genießt einen hervorragenden Ruf. Auch entscheiden sich viele Familien bewusst für eine konfessionell ausgerichtete Kinderbetreuung, diese Möglichkeit würde durch Schließung der Einrichtung eingeschränkt werden. Auch wenn die Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder gebraucht werden, gilt es, die Kita-Gemeinschaft und das Betreuungsteam zu erhalten. Es sollten Möglichkeiten der Auslagerung an andere Standorte im Stadtteil geprüft werden. Schon beschlossene, aber noch zu entwickelnde Einrichtungen könnten mittelfristig einen neuen Standort bieten. Auch eine zeitweise Unterbringung in einem Provisorium ist denkbar. Sollte dennoch kurzfristiger Raum für die ESB benötigt werden, könnte man als Zwischenlösung in einem ersten Schritt den Bewegungsraum der Kita in einen ESB-Raum umwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.05.2019, OA 393 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2013 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2475 Antrag vom 30.10.2022, OF 315/12 Auskunftsersuchen vom 11.11.2022, V 543 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hortbetreuung im Bereich der Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe

14.03.2019 · Aktualisiert: 02.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2019, OF 413/12 Betreff: Hortbetreuung im Bereich der Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe Da das Stadtschulamt strukturelle Veränderungen im Hortbereich im Bereich der Grundschule Riedberg, der Kita Schatzinsel und der Kita Weltraum beabsichtigt, wurde ein Elterninformationsabend durchgeführt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird durch die Verlagerung an der Grundschule Riedberg von Hortplätzen in ESB Plätze derselbe Betreuer*innen Schlüssel zugrundgelegt, den die Kindertagesstätten für die Hortbetreuung vorsehen. 2. Welche Gruppengröße haben EBS Gruppen entstehen im Vergleich zum Hort? 3. Welche beruflichen Grundlagen benötigen die Erzieher*innen für die ESB und welche werden für Hortgruppen in Kitas vorausgesetzt? 4. Wie wird ein Angebot in den Ferien für alle Schüler*innen der Grundschule Riedberg dem Bedarf gerecht? Reicht die vorhanden Erzieher*innen dann aus? 5. Wird es künftig weiter ein (kostenloses?) Angebot für Kinder vor der Schule geben, da davon auszugehen ist, dass dieses - welches bisher die Horte übernommen haben - durch die EBS zu gewährleisten ist? 6. Und / Oder wird es weiter die Frühbetreuung durch den Förderverein geben, so dass die ehemaligen Hortkinder vor und nach der Schule nun unterschiedliche Erzieher*innen haben? Begründung: Die Schließung der Kita Sonnenwind stellt eine Veränderung auf dem Riedberg dar. Durch die weitere Schießung von Hortgruppen in zwei Kitas wird es künftig nicht mehr möglich sein für Kinder in diesem Einzugsbereich nach dem Wechsel in die Schule ein bestehendes räumlich bekanntes Umfeld mit ebenfalls vertrauten Erziehern vorzufinden. Diese Einrichtungen haben auch deshalb die Eltern bewusst gewählt. Daher sind die im Rahmen des Elterninformationsabend entstandenen Fragen zu beantworten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 413/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkürzte Taktzeiten der U 2 und verlängerte Räum- und Schließzeiten der Gleisübergänge in Heddernheim und Niederursel

04.02.2019 · Aktualisiert: 10.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 406/8 Betreff: Verkürzte Taktzeiten der U 2 und verlängerte Räum- und Schließzeiten der Gleisübergänge in Heddernheim und Niederursel Mit dem positiven Ausgang des Bad Homburger Bürgerentscheid im Oktober 2018 zur Verlängerung der U2 bis Bad Homburg-Bahnhof wird es wohl in einigen Jahren zu einer Taktverdichtung von 20 Minuten auf 15 Minuten kommen (außerhalb der Stoßzeiten), perspektivisch ist wohl auch ein 7,5 Minutentakt möglich. Gleichzeitig wird das neue Wohngebiet "An der Sandelmühle" ausschließlich über den Schienenübergang/Kreuzung An der Sandelmühle/Kupferhammer/Hessestr./Olof-Palme-Str. angebunden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Ist es dem Magistrat bewußt, dass sich mit der Taktverdichtung auch die Räum- und Schließzeiten an oben genannter Kreuzung verlängern werden, wie sich damit auch die Staugefahr für den Fahrzeugverkehr weiter erhöhen wird? Was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun? Gibt es im Zuge eines möglichen Dieselfahrverbotes in Frankfurt Überlegungen, die ehemalige VDM-Deponie als P+R Parkplatz zu reaktivieren? Auch diese Zufahrt wäre von längeren Schließzeiten betroffen. Begründung: Trotz gegensätzlicher Lösungsansätze der Parteien vor Ort, der Ortsbeirat ist sich insgesamt einig, dass sich mit dem zukünftigen Wohngebiet "An der Sandelmühle" und der Taktverdichtung der U2 an oben genannter Stelle eine echte verkehrliche Engstelle manifestieren wird. Der Magistrat ist aufgerufen, nachhaltige Lösungen vorzustellen. Es ist nicht im Sinne Frankfurts, mit der Abmilderung eines Problems (preiswerter Wohnraum) ein bestehendes Problem (Verkehrsstau des MIV) zu verstärken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1186 2019 Die Vorlage OF 406/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8

19.12.2018 · Aktualisiert: 01.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2018, OF 392/8 Betreff: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8 Co 2-Reduktion fürs Klima, weniger Schadstoffe in der Luft, mehr Sicherheit für Kinder - das sind nur einige, gewichtige Vorteile einer Geschwindigkeitsreduktion. Der Ortsbezirk 8 sollte dabei vorangehen und im Rahmen eines Pilotprojektes zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sinnvoll und umsetzbar ist. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Rahmen eines Pilotversuches wird im Ortsbezirk 8 als Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Straßen eingeführt. Ausgenommen davon sind folgende Straßen: Marie-Curie-Straße, Dillenburger Str./Maybachbrücke, Rosa-Luxemburg-Straße. Auf denen gilt dann Tempo 50. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 392/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerquerung Marie-Curie-Straße

29.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4032 entstanden aus Vorlage: OF 367/8 vom 13.11.2018 Betreff: Fußgängerquerung Marie-Curie-Straße Vorgang: OM 239/11 OBR 8; ST 1285/11; OM4807/15 OBR 8; ST 329/16; OM 1198/17 OBR 8; ST 1058/17 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die mit den Anregungen an den Magistrat vom 11.08.2011, OM 239, vom 03.12.2015, OM 4807, und vom 09.02.2017, OM 1198, geforderte Querung der Marie-Curie-Straße bzw. die Umsetzung der Maßnahme endlich ausgeführt wird. Mit den Stellungnahmen des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1285, vom15.02.2016, ST 329, und vom 09.06.2017, ST 1058, wurde die Einrichtung der Querung immer wieder zugesagt. Zuletzt für den Herbst 2017! Nun geht der Herbst 2018 zu Ende und es ist wieder nichts geschehen. Begründung: Seit vor einigen Jahren die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen waren, erhält der Ortsbeirat auf seine Anfragen zwar Zusagen für die endgültige Einrichtung der Querung, es passiert jedoch nichts. Es ist nicht hinnehmbar, dass Jahr für Jahr Spaziergänger und Radfahrer an dieser Stelle einen sehr stark befahrenen Autobahnzubringer überqueren. Vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass schon in der Stellungnahme ST 1285 aus dem Jahre 2011 mitgeteilt wurde, dass die Finanzierung gesichert ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.08.2011, OM 239 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1285 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4807 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 329 Anregung an den Magistrat vom 09.02.2017, OM 1198 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1058 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 512 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg

14.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2018, OF 381/12 Betreff: Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, weitere Standorte für Altkleider-Container auf dem Riedberg zu prüfen und zu genehmigen. Begründung: Altkleider-Container dienen der Sammlung von nicht länger benötigten Kleidungsstücken und auch Schuhen. Die gesammelten Gegenstände werden weiter genutzt oder einer geregelten Verwertung zugeführt. Aus der Bevölkerung kommt immer wieder der Wunsch, doch mehr solcher Container an möglichst zentral gelegenen, gut erreichbaren Standorten durch zugelassene Betreiber aufstellen zu lassen. Als geeignete Standorte auf dem Riedberg bieten sich u.E. an: 1. Die Südseite des Riedbergplatzes zwischen den dort vorhandenen Fahrradständern (dort wäre auch Platz für zwei Container) 2. Die Südwestseite der Querung Topografischer Weg/Konrad-Zuse-Straße 3. Die freie Fläche auf der Nordseite der Einmündung der Renoirallee in die Straße "Zur Kalbacher Höhe" (Die Fläche ist so groß, dass auch der dort im Frühjahr stehende Spargel-Verkaufsstand noch ausreichend Platz hat). Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass auf dem Riedberg immer wieder illegale Container aufgestellt werden. Sie sollten umgehend entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU und LINKE. (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8

25.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 336/8 vom 28.08.2018 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie-Curie-Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße und der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeeten in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie-Curie-Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 102 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pavillon an der Grundschule Riedberg

10.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 322/12 vom 26.07.2018 Betreff: Pavillon an der Grundschule Riedberg Vorgang: V 817/18 OBR 12; ST 1214/18 Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 15.06.2018 in der Grundschule Riedberg äußerte die Bildungs- und Integrationsdezernentin Frau Weber den Vorschlag, Schulcontainer im Bereich Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe nach eingehender Prüfung aufzustellen, um einen weiteren Standort in Grundschulnähe in Erwägung zu ziehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob ergänzend oder alternativ zum Vorschlag der Schuldezernentin, Schulcontainer auf die gepflasterte Fläche zwischen der Grundschule und dem Baufeld Deutsche Wohnwert ("Alter Gerichtsplatz") aufgestellt werden können. Diese Fläche ist fast doppelt so groß (rund 2.100 Quadratmeter) wie die vonseiten des Schuldezernates vorgeschlagene. Begründung: Die Idee, für die notwendige Erweiterung der Grundschule Riedberg Schulpavillons an die vom heutigen Standort 400 Meter entfernte verkehrsreiche Örtlichkeit Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe möglicherweise aufzustellen, hat bei der Schulgemeinde und Elternschaft Unverständnis ausgelöst. Zum einen ist diese Erweiterung mit einem längeren Weg verbunden und die Schulwegsicherheit sind neben einer Beeinträchtigung des Schullebens Argumente, die den Schulelternbeirat zur Formulierung eines offenen Briefes vom 20.06.2018 an die Schuldezernentin veranlasste. Da das oben vorgeschlagene Grundstück, Flurstück 583/12 (Bebauungsplan B 803Ä2), rund doppelt so groß wie u. a. das Flurstück 224, Bebauungsplan B 820 (s. V 817 und dazu ST 1214), ist, dabei vom Flächenzuschnitt rechteckig mit nur wenig Gefälle (ein Meter auf 60 Meter) und eine Zuwegung von allen Seiten möglich ist, ist dieses Grundstück unbedingt in die Planung als Erweiterungsfläche einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2267 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Ortsbezirk 8 umsetzen

09.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3455 entstanden aus Vorlage: OF 316/8 vom 09.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahn-Station "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefahr durch das Gebäude der ehemaligen Diskothek „Ebo‘s“ (Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße)?

14.07.2018 · Aktualisiert: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2018, OF 319/8 Betreff: Gefahr durch das Gebäude der ehemaligen Diskothek "Ebo's" (Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße)? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob und welche Gefahren von dem stetig weiter verfallenden Gebäude der ehemaligen Diskothek "Ebo's" ausgehen und wie der Magistrat die Sicherheit für Anwohner und Passanten bewertet. Begründung: Das Gebäude der ehemaligen Diskothek verfällt seit Jahren zusehends. Fensterscheiben sind geborsten, einige daher provisorisch zugemauert oder durch Holzbretter ersetzt. Hinter den letzten verbliebenen Glasscheiben stapelt sich Sperrmüll. An einer leicht zugänglichen Wand lehnt sich seit Jahren ein Baugerüst, dessen Sinn sich nicht mehr erschließt. Das Gelände selbst ist nicht gegen unbefugtes Betreten gesichert und bietet insbesondere abenteuerlustigen Kindern und Jugendlichen diverse Erkundungsmöglichkeiten. Im Hinterhof fristen mindestens 10 abgemeldete Fahrzeuge (zumeist Transporter mit gewerblichen Aufschriften) sowie diverser Schrott und Grünschnittreste ihr Dasein. Auch macht die von außen erkennbare Bausubstanz mit Schimmel und Rissen im Gemäuer keinen vertrauenerweckenden Eindruck mehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 941 2018 Die Vorlage OF 319/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung BFF

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8

09.07.2018 · Aktualisiert: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 315/8 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt am Main besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen. Zugleich ist in den Stadtteilen zu beobachten, dass Wohngebäude nicht vermietet/nicht bewohnt sind und gewerbliche Flächen leer stehen. Einige Beispiele sind die Wohnhäuser Hessestraße / Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos"), Habelstraße 23 oder Weißkirchener Weg 34 sowie das Lurgi-Haus in der Lurgiallee 5, in dem nach Presseangaben rund 60.000 Quadratmeter Bürofläche leer stehen. Der Magistrat hat zu letzterem vorgeschlagen, dieses große Gebäude abzureißen und ein Wohnquartier zu errichten (Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee). Dies voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Verfügt der Magistrat über ein Leerstandskataster und - daraus abgeleitet - ein Leerstandsmanagement, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen Wohnraum oder nützliche Gewerbeflächen zu schaffen 2. Welche Initiativen hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bei welchen einzelnen Liegenschaften im Ortsbezirk ergriffen und mit welchem Erfolg? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat außerdem aktuell und mit welchem Erfolg, um Bestandsflächen im Ortsbezirk 8 für zusätzlichen und vor allem preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 4. Welchen aktuellen Sachstand zum Vorhaben gemäß M 263/2017 kann der Magistrat mitteilen, seitdem das Lurgi-Haus im vergangenen Dezember 2017 zwangsversteigert und dem Vernehmen nach von dem Immobilienunternehmen Aroundtown erworben wurde? Bleibt der Magistrat bei seiner Absicht, das Gelände zu einem Wohngebiet umzuwidmen oder wird das Areal weiterhin im Schwerpunkt für gewerbliche Zwecke zu nutzen sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 940 2018 Die Vorlage OF 315/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verschmutzung im Bereich der Straße An der Sandelmühle

29.05.2018 · Aktualisiert: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 303/8 Betreff: Verschmutzung im Bereich der Straße An der Sandelmühle Der Ortsbeirat wolle beschließen: den Magistrat zu beauftragen, die Grünflächen im Bereich der Straße An der Sandelmühle Richtung Hausnummer 11a-b (Kurvenbereich der Straße etwas nordöstlich der U2-Station "Sandelmühle") zu reinigen. Begründung: Die Grünflächen entlang dieses etwas abseits gelegenen Teils der Straße An der Sandelmühle sind stark mit Müll verschmutzt. Eine regelmäßigere Reinigung und Pflege der Gehölze ist aus Sicht des Ortsbeirats wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 303/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 303/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 303/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 303/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 303/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation in der Straße An den Mühlwegen verändern

17.05.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3179 entstanden aus Vorlage: OF 282/8 vom 26.04.2018 Betreff: Verkehrssituation in der Straße An den Mühlwegen verändern Vorgang: OM 1200/17 OBR 8; ST 1130/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende bei einem Ortstermin des Ortsbeirates am 24.04.2018 in der Straße An den Mühlwegen mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie dem Straßenverkehrsamt besprochenen Maßnahmen umzusetzen: 1. An der Kreuzung An den Mühlwegen/Olof-Palme-Straße einen Verkehrsspiegel zu installieren, da durch einen Neubau an der Ecke der Kreuzung ein 90-Grad-Winkel entstanden ist, der die Kreuzung für Fahrzeuge, die aus der Straße An den Mühlwegen kommend in die Olof-Palme-Straße links abbiegen wollen, uneinsehbar macht. 2. J eweils ein Piktogramm "Verkehrsberuhigter Bereich" am Anfang und am Ende der Straße An den Mühlwegen auf der Straße anzubringen. Begründung: Auf die Begründung in der Anregung an den Magistrat vom 09.02.2017, OM 1200, sowie auf die im Beisein der Ämter bei dem Ortstermin gemachten Ausführungen der Anwohner wird verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2017, OM 1200 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1955 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwei seniorengerechte Sitzbänke für den Bereich westlich der Nidda

17.05.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 270/8 vom 03.04.2018 Betreff: Zwei seniorengerechte Sitzbänke für den Bereich westlich der Nidda Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich zwischen der Straße Kaltmühle und dem Schild, das den Beginn des Naturschutzgebietes Riedwiese ausweist, eine seniorengerechte Sitzbank aufgestellt wird. Begründung: Auch dieser Niddabereich wird gerne von vielen Spaziergängern genutzt. Es fehlen allerdings Ausruhmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1574 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Beschilderung in der Dillenburger Straße

19.04.2018 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3053 entstanden aus Vorlage: OF 272/8 vom 02.04.2018 Betreff: Änderung der Beschilderung in der Dillenburger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Dillenburger Straße stadteinwärts im Bereich der Kreuzung Hessestraße die Beschilderung "absolutes Haltverbot" (Zeichen 283) verbunden mit dem Zusatzschild (Mo.-Fr. 7-9 h / 16-19 h) dahin gehend zu ändern, dass zwischen den Hausnummern 49 bis 35 keinerlei Parken/Halten mehr erlaubt ist. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in der Dillenburger Straße das Haltverbot zu den gemäß Zusatzschild nicht erlaubten Zeiten durchzusetzen. Begründung: Die Dillenburger Straße ist auf der stadteinwärtigen Seite mit einem temporären Halteverbot auf einer der beiden Fahrstreifen versehen. Vom Parken/Halten ausgenommen sind die Zeiten des Berufsverkehrs. Leider wird diese Einschränkung nicht beachtet. Im Bereich der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße stadteinwärts gibt es eine Vielzahl von Linksabbiegern, welche in das Mertonviertel einfahren wollen. In Unkenntnis der Ampelschaltung halten die meisten Fahrzeugführer an, um den vermeintlich entgegenkommenden Verkehr passieren zu lassen. Aufgrund des beparkten rechten Fahrstreifens können diese nicht überholt werden. Die Leistungsfähigkeit der Kreuzung wird dadurch erheblich gemindert und es bilden sich unnötige Staus, welche die Anwohner belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1301 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser verdeutlichen

05.04.2018 · Aktualisiert: 30.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 277/8 Betreff: Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser verdeutlichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wolle prüfen und berichten: Am Beginn der Olof-Palme-Straße/stadteinwärts/Kreuzung Marie-Curie-Str./Autobahnabfahrt Heddernheim wird mittels eines Schildes die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Dieses Verkehrszeichen (274-30) wird jedoch, insbesondere von dem von der Autobahn einbiegenden Verkehr, häufig übersehen, so dass es in der Folge oft zu brenzligen Situationen in der beidseitig befahrenden Olof-Palme-Straße kommt. Diese Straße wird zudem noch auf einer Seite beparkt. Frage: Inwiefern ist es zielführend, am Beginn der Olof-Palme-Straße, zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ein entsprechendes Signum auf der Straße aufzubringen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 828 2018 Die Vorlage OF 277/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen

28.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12 Betreff: Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 293/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820

26.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 284/12 Betreff: Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist im B-Plan 537 sowie Zur Kalbacher Höhe Flurstück 337/1 im B-Plan 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brach liegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweisen wir auf die ST 1259 vom 19.08.2013. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2018 Die Vorlage OF 284/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sechs Gaslaternen dauerhaft ausschalten

08.03.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2018, OM 2824 entstanden aus Vorlage: OF 247/8 vom 10.01.2018 Betreff: Sechs Gaslaternen dauerhaft ausschalten Hinter der U-Bahn-Station "Sandelmühle" befindet sich die Straße An der Sandelmühle mit Gaslaternen-Straßenbeleuchtung. Diese glimmen dort vor sich hin und haben in Höhe der Haltestelle keinen Zweck mehr, da dieser Straßenabschnitt schon sehr gut von den benachbarten 18 weißfarbenen Stromlaternen (stadtauswärts) der U-Bahn-Station "Sandelmühle" ausgeleuchtet wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, diese sechs Gaslaternen in direkter Höhe der U-Bahn-Station "S andelmühle" dauerhaft auszuschalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1156 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Belastung des Urselbachs mit multiresistenten Keimen

09.01.2018 · Aktualisiert: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 236/8 Betreff: Belastung des Urselbachs mit multiresistenten Keimen Wie in der "Hessenschau" vom 7.12.17 berichtet wurde, sind verschiedene Frankfurter Gewässer mit multiresistenten Keimen belastet. Unter anderem auch der Urselbach! Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Besteht diese Keimbelastung schon länger? 2. Welche Folgen ergeben sich daraus, z.B. für die am Urselbach anschließenden Kleingärten, die mit Urselbachwasser gegossen werden, oder für Kinder, die am Urselbach spielen, z.B. im Mertonviertel, im Bereich der Hundertwasser-KiTa. Gerade in der Grünanlage zwischen der Sebastian-Kneipp und der Olof-Palme-Straße ist der Urselbach eine beliebte Spielstätte. 3. Geht von der Keimbelastung eine Gefahr für planschende Hunde aus? 4. Sind Gespräche mit der Stadt Oberursel vorgesehen, um an der Kläranlage in Höhe der Krebsmühle eine zusätzliche Ausbaustufe zu installieren, um die Keimbelastung zu beseitigen? Begründung: In dem Bericht der Hessenschau wurde ausgeführt, dass die Keimbelastung in den angesprochenen Gewässern erst nach passieren der Kläranlagen besteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 740 2018 Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) nach Ziffer 3. die Frage "Geht eine Gefahr von Ratten aus, die im Bereich des Urselbachs Leben" als neue Ziffer 4 eingefügt wird; b) unter Ziffer 4 (alt) nach den Worten "zusätzliche Ausbaustufe" die Worte "mittels UV-Behandlung, Ozonbehandlung und Ultrafiltration" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wilde Müllhalde unter der Rosa-Luxemburg-Straße beseitigen

09.01.2018 · Aktualisiert: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 241/8 Betreff: Wilde Müllhalde unter der Rosa-Luxemburg-Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Neumühlenweg und der Verlängerung des Krautgartenweges im oberen Teil des Brückenauflegers (etwa in Höhe der Abfahrt der L 3004 auf die Marie-Curie-Straße) die dort befindliche wilde Müllhalde, die offensichtlich als regelmäßiger Treffpunkt genutzt wird, sowie die dort angebrachten Sichtschutzfolien am Geländer entfernt werden; den Bereich zukünftig regelmäßig zu kontrollieren und im Interesse einer für Spaziergänger angemessenen Sauberkeit regelmäßiger zu reinigen. Begründung: Die umzäunte Fläche im oberen Teil des Brückenauflegers haben ganz offensichtlich Personen, die sich dort regelmäßig aufhalten, mit Sichtschutzfolien vor Blicken geschützt. Dort und auch an der angrenzenden Treppenanlage hoch zur Fahrbahn der L 3004 befindet sich sehr viel Müll und Unrat. Insbesondere Scherben von zerschlagenen Flaschen machen im Umfeld des Brückenbauwerkes auch Spaziergängern (z.B. mit Hunden) zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den Ortsbeirat Kalbach-Riedberg bei Schulstandortplanungen im Umfeld des Ortsbezirks 12 einbeziehen (hier: Lurgihaus)

01.12.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2484 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.11.2017 Betreff: Den Ortsbeirat Kalbach-Riedberg bei Schulstandortplanungen im Umfeld des Ortsbezirks 12 einbeziehen (hier: Lurgihaus) Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung von neuen Schulstandorten für weiterführende Schulen neben dem jeweils zuständigen Ortsbeirat auch die benachbarten und mit betroffenen Ortsbeiräte einzubeziehen. Begründung: Am 12. Dezember 2017 gelangt der Gebäudekomplex "Lurgihaus" (Lurgiallee 5, Olof-Palme-Straße 21, 23 und 25) zur Zwangsversteigerung (siehe http://www.zvg-portal.de/index. php?button=showAnhang&land abk=he&file id=99537&zvg id=43726). Der Presse war zu entnehmen, dass es Überlegungen der Stadt Frankfurt gibt, den Komplex zu erwerben, abzureißen und komplett neu zu entwickeln. Hierbei ist auch vom Bau einer neuen Schule die Rede. Eine weitere Grundschule würde die angespannte Situation auf dem Riedberg lösen, eine weiterführende Schule an diesem verkehrsgünstig gelegenen Standort (U 2-Station "Riedwiese") wäre für den ganzen Norden Frankfurts, somit auch für Kalbach-Riedberg, eine Erleichterung. Eine frühzeitige Einbindung unterstützt die Kommunikationsarbeit des Ortsbeirats mit den Bürgerinnen und Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 588 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufbringung eines Piktogramms „Tempo-30-Zone“ am unteren Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe

01.12.2017 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2486 entstanden aus Vorlage: OF 244/12 vom 14.11.2017 Betreff: Aufbringung eines Piktogramms "Tempo-30-Zone" am unteren Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass am unteren Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe ein Piktogramm "Tempo-30-Zone" aufgebracht wird. Begründung: Im unteren Bereich der Straße Zur Kalbacher Höhe befinden sich nach rund 50 Metern zwar zwei Verkehrszeichen "Tempo-30-Zone". Diese Zeichen sind allerdings ziemlich klein und das Zeichen auf der rechten Seite wird von davorstehenden Bäumen weitgehend verdeckt, sodass es leicht übersehen werden kann. Jedenfalls ist zu beobachten, dass zahlreiche Autofahrer nach der Einfahrt in die Straße Zur Kalbacher Höhe stark beschleunigen und Tempo 30 deutlich überschreiten. Von daher bietet es sich an, ergänzend ein großes Piktogramm ("Tempo-30-Zone") am Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe auf der Fahrbahnoberfläche aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 433 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrskonzept in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 889 „An der Sandelmühle“ - Das Ergebnis des Magistrats ist ernüchternd und wenig überzeugend

30.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 229/8 Betreff: Verkehrskonzept in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 889 "An der Sandelmühle" - Das Ergebnis des Magistrats ist ernüchternd und wenig überzeugend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wolle zwei weitere Möglichkeiten prüfen und dann darüber berichten: 1. Erste Möglichkeit: Zur dauerhaften Verringerung des Verkehrsaufkommens in diesem Bereich wird die Olof-Palme-Straße in Höhe der Querung des Urselbachs für beide Fahrtrichtungen als Sackgasse eingerichtet. Das geschieht mittels versenkbarer Poller und gewährleistet weiterhin die freie Durchfahrt des Bus-ÖPNV. Die Sackgasse gilt nicht für Fahrräder, diese haben freie Durchfahrt. 2. Zweite Möglichkeit: Die geplante Verlagerung des U-Bahn BetriebshofsHeddernheim an einen anderen Ort - und der dabei entstehende freie Raum wird genutzt, um eine Straßenanbindung des Neubaugebietes an den H.P.-Müller-P latz herzustellen. Somit könnte der jetzige beschrankte Straßenübergang an der Kreuzung An der Sandelmühle, Hessestraße, Kupferhammer und Olof-Palme-Straße dauerhaft geschlossen werden. Begründung: Die im Bericht des Magistrats angeführte sehr maßvolle Erhöhung des Verkehrsaufkommens erscheint in Hinblick auf die in naher Zukunft stetig wachsende Stadt als nicht überzeugend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 351 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 351 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 229/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe

03.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2298 entstanden aus Vorlage: OF 218/12 vom 21.10.2017 Betreff: Verkehrssicherheit Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe Vorgang: OM 4503/15 OBR 12; ST 141/16; OM 163/16 OBR 12; ST 1136/16 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit der Kreuzung Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe entscheidend zu erhöhen. Hier gilt es insbesondere die Tatsache zu entschärfen, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer von der Autobahn mit teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit und bei roter Ampel in das Stadtgebiet einfahren. Des Weiteren gilt es, die Rechtsabbieger von der Marie-Curie-Straße in die Straße Zur Kalbacher Höhe ausreichend auf Fußgänger aufmerksam zu machen. Hier ist insbesondere anzumerken, dass es sich um den Schulweg einiger Kinder handelt. Dies könnte z. B. durch Schutzblinker, Versetzen oder Entfernen der vorhandenen Litfaßsäule und Geschwindigkeitsmessungen erreicht werden. Die entsprechenden Fachämter werden gebeten, die Situation als Gesamtsituation zu bewerten. Begründung: Trotz vorangegangenen Anregungen aus dem Ortsbeirat (siehe OM 4503, OM 163) und Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner des Riedbergs ist diese Kreuzung immer noch als Gefahrenstelle zu sehen, an der sich Unfälle häufen. Hier könnte mit vergleichsweise wenig Aufwand eine deutlich erhöhte Sicherheit sowohl des Verkehrs als auch der Fußgängerinnen und Fußgänger erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4503 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 141 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 163 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1136 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 336 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Schild Sebastian-Kneipp-Straße versetzen

02.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2296 entstanden aus Vorlage: OF 210/8 vom 17.10.2017 Betreff: Tempo-30-Schild Sebastian-Kneipp-Straße versetzen Vorgang: OM 4095/15 OBR 8; ST 1153/15 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Ortsbeiratsanregung vom 23.04.2015, OM 4095, der mit der Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1153, entsproch en wurde, umgehend umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4095 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1153 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 173 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauvorhaben und Verkehrsproblem zum Bebauungsplan Nr. 889

02.11.2017 · Aktualisiert: 26.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2292 entstanden aus Vorlage: OF 216/8 vom 19.10.2017 Betreff: Bauvorhaben und Verkehrsproblem zum Bebauungsplan Nr. 889 Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 8 und vor jeglicher weiteren Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zum Bauvorhaben "An der Sandelmühle" den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat 8 den derzeitigen Stand zum Bebauungsplans Nr. 889 vorzustellen. Dabei bittet der Ortsbeirat 8 um die Darstellung der Lösungsvorschläge zu den Verkehrsproblemen im gesamten Umf eld des Baugebietes. Begründung: Der Ortsbeirat und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wünschen einen Bericht über den derzeitigen Stand der Planungen und haben erheblichen Informations- und Diskussionsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2388 Anregung vom 18.06.2020, OA 577 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Container im Bonifatiuspark in der Straße Zur Kalbacher Höhe/Ecke Prozessionsweg

21.10.2017 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 221/12 Betreff: Container im Bonifatiuspark in der Straße Zur Kalbacher Höhe/Ecke Prozessionsweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bei dem Eigentümer, der nicht mehr genutzten Container im Bonifatiuspark in der Kalbacher Höhe/Ecke Prozessionsweg nachzufragen, welchem Zweck sie dienen. Sofern von Seiten der Stadt Frankfurt am Main keine gültige Genehmigung weiterhin vorliegt oder die Nutzungsberechtigung erloschen ist, dann sind sie durch den Eigentümer unverzüglich zu entfernen, um der Fläche ihrer eigentlichen Nutzung zu zuführen (Parkfläche). Begründung: Die Containeranlage wirkt offensichtlich seit geraumer Zeit ungenutzt und verlassen. Daher ist die öffentliche Parkfläche wieder herzustellen. (Foto: Privat) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 221/12 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 221/12 wird bis zur Sitzung am 13.04.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 221/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit in der Nähe des Eingangsbereiches des REWE-Marktes in der Hessestraße 1-3 erhöhen

17.08.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2017, OM 1943 entstanden aus Vorlage: OF 184/8 vom 03.08.2017 Betreff: Sauberkeit in der Nähe des Eingangsbereiches des REWE-Marktes in der Hessestraße 1-3 erhöhen Nahe des Eingangsbereiches des REWE-Marktes befindet sich auf städtischem Gelände eine kleine Anpflanzung mit Bank und Mülleimer. Die Kunden des Marktes freuen sich über die Sitzmöglichkeit. Die Fläche mit dem Mülleimer wird auch regelhaft von Mitarbeitern des Grünflächenamtes in Ordnung gehalten. Doch insbesondere am Ende der Öffnungszeiten des Marktes quillt der Mülleimer regelmäßig über und der Abfall verteilt sich durch den Wind in der näheren Umgebung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, mit der REWE-Regionalleitung mit dem Ziel in Kontakt zu treten, dass die Mitarbeitenden zur Ladenschließung hin den Müll aus diesem Mülleimer herausnehmen und freundlicherweise in ihrem Markt entsorgen. Begründung: Auch mit der "Heißen Theke" und dem Kaffeeautomaten ("to go") im Eingangsbereich hat sich herumliegender Müll augenscheinlich vermehrt. Als Supermarktbetreiber wäre die abendliche Müllentleerung ein toller nachbarschaftlicher Akt, der auch der eigenen Außendarstellung guttun würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2314 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffitientfernung und Begrünung am Ortseingang Riedberg

23.06.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1855 entstanden aus Vorlage: OF 185/12 vom 09.06.2017 Betreff: Graffitientfernung und Begrünung am Ortseingang Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti an der Ecke Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe entfernen zu lassen. Direkt im Anschluss sollte die Fläche begrünt oder mit einem professionellen Graffiti gestaltet werden, um weitere Verschmutzungen zu verhindern. Begründung: Schon seit vielen Jahren ist die Ortseinfahrt in den Riedberg durch Schmierereien verunstaltet. Hier kann mit minimalem Aufwand die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1913 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haus des Jugendrechts ausschildern

23.06.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1857 entstanden aus Vorlage: OF 188/12 vom 12.06.2017 Betreff: Haus des Jugendrechts ausschildern Der Magistrat wird in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 gebeten, das im Mertonviertel befindliche Haus des Jugendrechts - Frankfurt Nord beispielsweise durch Anbringung entsprechender Hinweisschilder an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Lurgiallee bzw. Altenhöferallee besser auszuschildern. Begründung: Seit März 2015 befindet sich im Mertonviertel das zweite Haus des Jugendrechts in Frankfurt. Es fehlt allerdings an einer hinreichenden Ausschilderung. Daher wird der Magistrat um eine entsprechende Verbesserung der Beschilderung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1831 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der Sandelmühle

18.05.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1620 entstanden aus Vorlage: OF 157/8 vom 02.05.2017 Betreff: Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ampel unmittelbar vor dem oben genannten Bahnübergang (Hessestraße in Richtung Olof-Palme-Straße) ein Grünpfeil (Zeichen 720), gemeint ist ein grüner Rechtsabbiegerpfeil, angebracht werden kann. Begründung: Die komplexe Situation an diesem Bahnübergang führt zu absurden Situationen, die soweit irgend möglich verbessert werden sollten. Will ein Verkehrsteilnehmer an diesem Bahnübergang rechts in die Straße An der Sandelmühle abbiegen, muss er oft, nachdem die Ampel auf Grün gesprungen ist, am fünf Meter entfernten Bahnübergang wegen der inzwischen dort auf Rot gewechselten Signalanlage erneut stehen bleiben und versperrt somit die gerade erst durch Grün freigegebene Spur. Das darauf folgende Durcheinander an dieser Stelle, vor allem wenn mehrere Fahrzeuge den Weg "rechts ab" gewählt haben, ist beispielhaft für die Situation an diesem Übergang. Der geforderte "grüne Pfeil nach rechts" wird dagegen dieses regelmäßig auftretende Durcheinander in vielen Fällen vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1474 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erreichbarkeit des neuen 14. Polizeireviers erleichtern

18.05.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1617 entstanden aus Vorlage: OF 155/8 vom 02.05.2017 Betreff: Erreichbarkeit des neuen 14. Polizeireviers erleichtern Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF zu veranlassen, dass mit der Eröffnung des neuen 14. Polizeireviers in der Marie-Curie-Straße 30 - in den Bussen der Linien 251 und 29 an den Haltestellen "Lurgiallee" und "Emil-von Behring-Straße" die Ansage um den Hinweis zum Ausstieg für das 14. Polizeirevier erweitert wird; - an den beiden genannten Haltestellen Wegweiser zum Polizeirevier angebracht werden; - im Schaukasten der Fahrplanauskunft an der Bushaltestelle "Nordwestzentrum" ein zeitlich begrenzter Hinweis auf die entsprechenden Busverbindungen eingestellt wird. Begründung: Mit dem Umzug des 14. und 15. Polizeireviers an den neuen Standort (voraussichtlich im August 2017) soll es den betroffenen Bürgern erleichtert werden, sich auf dem Weg dorthin mit dem ÖPNV zu orientieren. Die beiden Reviere befanden/befinden sich bisher an gänzlich anderen Standorten und haben keinen unmittelbaren Bezug zur neuen Wache. Daher ist gerade in den ersten Jahren eine Orientierungshilfe erforderlich. Eine zeitliche Befristung der Ansage kann optional in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1476 Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße?

02.05.2017 · Aktualisiert: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 163/8 Betreff: Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße? Vorgang: B 16/17 Im Magistratsbericht B 16 vom 13.01.2017 wird über den Stand der Umrüstung von Gasleuchten gemäß Grundsatzbeschluss zur M 69 / 2014 berichtet. Es wird mitgeteilt, dass vorhandene Gasleuchten bislang "vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit (...) ausgetauscht" werden und der Umbau "aus wirtschaftlichen Gründen (...) auch im Rahmen von in Ausführung befindlichen Baumaßnahmen der Stadt oder anderer Versorgungsträger" erfolgt. Nach der zum Bericht vorliegenden Tabelle "Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen" sind im Ortsbezirk 8 derzeit folgende Straßenzüge für eine Umrüstung vorgesehen: An der Sandelmühle, Gerningstraße und Zeilweg. Im Falle der Gerningstraße ist festzustellen, dass diese erst vor drei Jahren komplett saniert wurde (neue Straßendecke, neue Bürgersteige, neue Leistungssysteme). Eine erneute, sehr aufwendige und für die Anwohner erneut belästigende Baustelle mit Öffnung der Straße zum Zwecke der Entfernung des beliebten Gaslichts und der Erneuerung mit LED-System im historischen Leuchtendesign erscheint dem Ortsbeirat nicht sehr wirtschaftlich im Sinne des oben genannten Berichts. Stattdessen gibt es im Ortsbezirk 8 Straßen mit Gaslicht wie die Kreuzerhohl, deren Umrüstung aus Gründen verkehrssicherer Lichtverhältnisse durchaus dringlicher geboten erscheint. Wie zu vernehmen ist, beklagen die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts, dass die Sichtverhältnisse in dieser am Ortsrand befindlichen Straße in den Abendstunden für ältere Mitbürger schlecht sind. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungen bestehen aktuell für die Gerningstraße und gegebenenfalls wann werden diese umgesetzt? 2. Ist der Magistrat bereit, die Umrüstung der Gerningstraße aus wirtschaftlichen Gründen an den Schluss des Umrüstprojektes zu verschieben? 3. Zieht der Magistrat in Erwägung, statt der Gerningstraße zunächst die Umrüstung der Straße Kreuzerhohl in Niederursel in Angriff zu nehmen? 4. Welche konkreten Maßnahmen sind wann für die Straßen An der Sandelmühle und Zeilweg geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 16 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2017 Die Vorlage OF 163/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899

09.03.2017 · Aktualisiert: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1330 entstanden aus Vorlage: OF 121/8 vom 07.03.2017 Betreff: Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 Vorgang: OA 415/13 OBR 8; ST 64/14; M 141/16; Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 711 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 das von der Stadtverordnetenversammlung (§ 711 vom 17.11.2016) geforderte Verkehrskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat 8 und der Öffentlichkeit vorzustellen. Das Konzept soll den durch zahlreiche Veränderungen und Baumaßnahmen (Bebauung des Areals Sandelmühle, Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim, Umbau des Bahnübergangs in der Hessestraße) zunehmenden Verkehr im Bereich Hessestraße/Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle/Kupferhammer aufnehmen und berücksichtigen. Das zu erstellende Verkehrskonzept soll Auskunft geben, wie der Verkehr während der jeweiligen Baumaßnahme und nach Abschluss dieser Maßnahmen geregelt werden soll. Der Magistrat wird im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016, § 711, außerdem gebeten, 1. eine nördliche zweite Zufahrt über die Kaltmühle (Brückenbauwerk) von einem zweiten, externen Gutachter prüfen zu lassen und die Ergebnisse zusammen mit der Auffassung des Magistrates (ST 64 v. 17.01.2014) dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist hinsichtlich der Baufenster ggf. so zu ändern, dass eine Straße zur geforderten Brücke über den Urselbach möglich ist; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Olof-Palme-Straße zwischen Marie-Curie-Straße und Lurgiallee zu verbreitern; 3. zu prüfen und zu berichten, wie die Auswirkungen der bestehenden Probleme zu Verkehrsspitzenzeiten an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle (Knotenpunkt mit Schienenquerung) bzw. infolge der Lichtsignalanlage vor dem Discount-Supermarkt an der Olof-Palme-Straße 7 auf das auch zukünftig bestehende Gewerbegebiet "An der Sandelmühle" gemildert werden können, wenn auf der Straße An der Sandelmühle zusätzlicher Verkehr für 250 Wohneinheiten und eine Kita zu erwarten ist. Begründung: Aktuell zeigen sich bereits bei der bestehenden Bebauung und den örtlichen Nutzungen zu Verkehrsspitzenzeiten erhebliche Probleme an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle/Hessestraße/Kupferhammer durch Rückstauungen. Die geplante Wohnbebauung sowie die weiteren Baumaßnahmen werden die verkehrlichen Belastungen dieser Kreuzung, einem Knotenpunkt mit Schienenquerung, nochmals erhöhen. Auch in der Begründung des Bebauungsplans heißt es: "Lösungsansätze, die zu einer strukturellen Verbesserung der Erschließung beitragen können, müssen das gesamte Umfeld in Heddernheim betrachten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind diese Lösungsansätze nicht umzusetzen." Deshalb ist es unbedingt notwendig, vor dem Bebauungsplanverfahren eine Lösung für den bestehenden und zusätzlichen Verkehr zu entwickeln. Die Öffentlichkeit (insbesondere die Anwohner, Nutzer des Verbrauchermarktes, Mitarbeiter des Gewerbebetriebs in der Sandelmühle, Gäste des Hotels, Restaurants und Campingplatzes und die jeweiligen Gewerbetreibenden) sowie der Ortsbeirat 8 sollten vor Beginn der oben aufgeführten Baumaßnahmen wissen, wie der Verkehr während der jeweiligen Bauphasen und nach Fertigstellung des Wohngebietes geregelt werden soll. Die erforderlichen zusätzlichen Verkehrskapazitäten zur Erschließung des geplanten Wohngebietes "An der Sandelmühle" müssen nach Ansicht des Ortsbeirates zwingend durch eine zweite Zufahrt in Höhe Kaltmühle hergestellt werden. Die Auffassung, es könne dort ein "autoarmes" Wohngebiet entwickelt werden, steht kaum mit der zu erwartenden Realität in Einklang. Es kann nur darum gehen, den Pkw-Verkehr möglichst flüssig zu führen, damit die Belastungen für die Anwohner etwa Am Kupferhammer oder An den Mühlwegen möglichst gering sind. Eine Entlastung des Zufahrtverkehrs könnte zum Beispiel durch eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße in ihrem nördlichen Teilabschnitt ermöglicht werden. Diese Strecke ist schon heute aufgrund der Nähe zur A 661 viel befahren und eine wesentliche und logische Erschließungsstraße für diesen Teil von Heddernheim. Da die Straße viel zu eng ist, auf ihr Tempo 30 gilt und zudem seitlich geparkt wird, kommt es zu erheblichen Fahrverzögerungen, die bei einer entsprechenden Verbreiterung der Straße wegfallen würden. Die Stadt sollte versuchen, die angrenzenden Grundstücke mit zum Teil überdimensionierten Flächen für Fußgängerwege und Straßenbegleitgrün als Teilflächen zu erwerben und die Straße entsprechend auszubauen. Davon profitieren Anwohner (weniger Lärm durch wieder anfahrende Fahrzeuge), Verkehrsteilnehmer, die zum Ortskern von Heddernheim fahren wollen, und vor allem auch der nach Heddernheim von der A 661 einfahrende Wirtschaftsverkehr. Durch den expandierenden Wohnungsbau fallen in Frankfurt weitere Gewerbeflächen weg. Das gilt auch für das Gebiet "An der Sandelmühle" mit rund 4,5 Hektar. Bleiben wird das Unternehmen Diehl Aerospace mit rund 400 Mitarbeitern. Für dieses wichtige Unternehmen der Luftfahrzeugausrüstung sollten durch die Entwicklung eines Wohngebietes in unmittelbarer Nachbarschaft wenigstens keine Nachteile entstehen. Eine gründliche Prüfung aller Möglichkeiten, wie die Verkehrserschließung zukünftig für alle Anlieger der Sandelmühle inklusive der dort ansässigen Unternehmen zufriedenstellend gewährleistet werden kann, ist aus Sicht des Ortsbeirates unverzichtbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.08.2013, OA 415 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 64 Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1126 Aktenzeichen: 61 00

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