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Meine Nachbarschaft: Markt

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Idee

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort

25.04.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in Eckenheim

23.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5377 entstanden aus Vorlage: OF 795/10 vom 08.04.2024 Betreff: Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in Eckenheim Der Magistrat wird in Verbindung mit der Quartiersmanagerin sowie Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Anwohner gebeten, sich um die so nicht akzeptable Situation vor Ort am ehemaligen Kiosk zwischen Gesundheitszentrum und Haus der Begegnung in Eckenheim zu kümmern, mit dem umgehend umzusetzenden Ziel, sowohl einen Außentreffpunkt als auch Einkaufsmöglichkeiten dort zu ermöglichen. Begründung: Seit Monaten hat sich leider überhaupt nichts vor Ort positiv getan. Einkaufsmöglichkeiten und ein Außentreffpunkt fehlen dort. Die Stimmung der meist älteren, teils mobil eingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Zusammenhang ist dementsprechend sehr angespannt bis schlecht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1991 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher

23.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5385 entstanden aus Vorlage: OF 812/10 vom 09.04.2024 Betreff: Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, beim Austausch oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit integriertem Aschenbecher zu nutzen, besonders an stärker frequentierten Stellen im Ortsbezirk 10. Begründung: An stärker frequentierten Stellen ist leider besonders stark das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln zu beobachten. Es sind keine Möglichkeiten für die Entsorgung vorhanden und verständlicherweise wollen viele nicht riskieren, den Mülleimer in Brand zu setzen. Man kann die Situation verbessern, indem man zukünftig beim Austausch von veralteten oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit Aschenbecher aufstellt. Sinnvoll wären diese z. B. in der Weilbrunnstraße in der Höhe von Netto-Markt und Spielcasino, in der Nähe von Bäckereien, Einkaufsmöglichkeiten, auf dem Weg nach Hause von der Bahn usw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1379 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

23.04.2024 · Aktualisiert: 08.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5415 entstanden aus Vorlage: OF 249/16 vom 14.03.2024 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964, bzw. vom 19.02.2024, ST 386, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1356

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil

23.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5408 entstanden aus Vorlage: OF 1235/1 vom 02.04.2024 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der östlichen Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße weitere 20 bis 30 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Eine Restfahrbahnbreite für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ist freizuhalten. Begründung: Auf der Ostzeil herrscht enormer Parkdruck. Viele Fahrradfahrende besuchen den Markt, kaufen in der Innenstadt ein oder nutzen die Haltestelle "Konstablerwache". Die wenigen Fahrradbügel sind stets belegt. Zahlreiche Fahrräder werden an Laternenmasten oder Geländern angeschlossen oder vor Geschäften und Zugängen abgestellt. Da die Zufahrt zur Ostzeil mittlerweile für Pkw gesperrt wurde, wird wertvoller innerstädtischer Platz frei für Radbügel. So bleibt der Gehweg frei, der täglich von Tausenden zu Fuß Gehenden und von der örtlichen Gastronomie für ihre Sommergärten genutzt wird. Bild: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vertikale Stadtbegrünung - Pilotprojekt am Hannelore-Elsner-Platz und auf dem Campus Bockenheim

08.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 895/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vertikale Stadtbegrünung - Pilotprojekt am Hannelore-Elsner-Platz und auf dem Campus Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung mit Schwerpunkt auf eine sogenannte vertikale Stadtbegrünung werden für ein Pilotprojekt in Bockenheim, am Hannelore-Elsner-Platz an der Bockenheimer Warte und auf dem Campus Bockenheim (d.h. die Freifläche zwischen Sozialzentrum und Juridicum), wie in der Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023 (OM 4883) beschrieben, Haushaltsmittel in Höhe von 280.000 Euro für Erwerb und Installation der vertikalen Begrünungsmodule sowie 50.000 Euro für im Anschluss anfallende Betriebskosten in den Haushalt 2025 eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hatte mit seiner Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4883, gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Office for Micro Climate Cultivation die öffentlich genutzten Flächen des Hannelore-Elsner-Platzes und des Campus Bockenheim - Freifläche zwischen Sozialzentrum und Juridicum - durch temporäre, vertikale Begrünungselemente aufzuwerten. Der Ortsbeirat sprach sich dafür aus, dass erfolgreiche Testprojekt am Senckenberg Museum auf die o. g. Flächen auszuweiten und hierbei ebenfalls die bestehenden Kooperationen mit dem Deutschen Wetterdienst sowie dem Forschungsinstitut der Senckenberg Gesellschaft fortzuführen. Der Magistrat wurde zudem gebeten, mit den genannten Institutionen sowie den Marktbetreibern, dem Café am Platz sowie mit den Initiativen am Campus Bockenheim darüber zeitnah in Gespräche einzutreten. Der Magistrat meinte daraufhin in seiner Stellungnahme vom 23.02.2024, ST 453, eine Begrünung über das genannte System könne erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Abwägungen über weitere Begrünungselemente aufgenommen werden, da die Testphase noch nicht abgeschlossen sei. Der Ortsbeirat weist daraufhin, dass die Testphase des Projekts bereits vor Beginn der Haushaltsgenehmigung des Haushaltes 2024/2025 abgeschlossen sein wird und für die planerische Umsetzung des Projektes alle notwendigen Daten vorliegen werden. Vorläufige Erkenntnisse der Untersuchungen sind den antragstellenden Fraktionen bekannt und erlauben die grundsätzliche Entscheidung sowie die Befürwortung einer Ausweitung des Projektes, an den benannten Flächen am Hannelore-Elsner-Platz und dem Campus Bockenheim. Es handelt sich bei den Flächen um viel genutzte öffentliche Räume, die sich im Sommer trotz teilweise vorhandener Begrünung an zentralen Stellen stark aufheizen und einen hohen Grad an Versieglung aufweisen. Eine Entsiegelung ist aufgrund von Unterbauung oder aktiver Nutzung (bspw. Wochenmarkt) hier nicht ohne weiteres möglich. Gleichzeitig bieten die Flächen einen städtischen Erprobungsraum, um diese innovative Form der Stadtbegrünung weiter zu testen. Von städtischer Seite besteht hier die Möglichkeit, Erfahrungswerte zu gewinnen, ob potenziell entstehende Flächenkonflikte beim Aufstellen von Modulen im öffentlichen Raum gelöst werden können und eine gesellschaftliche Akzeptanz für neue Formate der Stadtbegrünung erreicht werden kann. Gleichzeitig ließe sich das Design an den öffentlichen Raum anpassen, bspw. an den höheren Grad an Vermüllung. Der Ortbeirat 2 hält das Projekt daher für weiter erprobenswert und sieht in der modularen Bauweise auch eine Chance, über den eigenen Stadtteil hinaus ein wanderndes städtisches Begrünungssystem aufzubauen. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Etatanregung EA 123 2024 Die Vorlage OF 895/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in Eckenheim

08.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 795/10 Betreff: Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, der Quartiersmanagerin, Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Anwohner, gebeten, sich um die so nicht akzeptaple Situation vor Ort am ehemaligen Kiosk zwischen Gesundheitszentrum und Haus der Begegnung in Eckenheim zu kümmern, mit dem umgehend umsetzenden Ziel sowohl einen Außentreffpunkt als auch Einkaufsmöglichkeiten dort zu ermöglichen. Begründung: Seit Monaten hat sich leider überhaupt nichts vor Ort positiv getan. Einkaufsmöglichkeiten und eine Außentreffpunkt fehlen dort. Die Stimmung der meist älteren, teils mobil eingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Zusammenhang ist dementsprechend sehr angespannt bis schlecht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5377 2024 Die Vorlage OF 795/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats

07.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach

04.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 1071/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze in Richtung Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzustellen. Begründung: Die Straßenbahnstrecke zwischen dem Offenbacher Marktplatz und Frankfurt wurde bis 1996 von den Frankfurter Verkehrsbetrieben bedient und dann auf dem Offenbacher Abschnitt stillgelegt. Die Strecke wurde zuvor gerne und häufig von der Bevölkerung genutzt. Eine Wiederaufnahme der Strecke würde beide Städte weiter zusammenwachsen lassen und die gute Zusammenarbeit unterstreichen. Außerdem würde dies insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Erleichterung darstellen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 172 2024 Die Vorlage OF 1071/5 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FDP und der Fraktionslosen in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

03.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil

02.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1235/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Fahrbahn der östlichen Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße weitere 20-30 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Eine Restfahrbahnbreite für Rettungs- und Einsatz-fahrzeuge ist freizuhalten. Begründung: Auf der Ostzeil herrscht enormer Parkdruck. Viele Radfahrende besuchen den Markt, kaufen in der Innenstadt ein oder nutzen die Haltestelle Konstablerwache. Die wenigen Radbügel sind stets belegt. Zahlreiche Fahrräder werden an Laternenmasten oder Geländern angeschlossen oder vor Geschäften und Zugängen abgestellt. Da die Zufahrt zur Ostzeil mittlerweile für PKW gesperrt wurde, wird wertvoller innerstädtischer Platz frei für Radbügel. So bleibt der Gehweg frei, der täglich von Tausenden Fußgehenden und von Sommergärten der örtlichen Gastronomie genutzt wird. Bild: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5408 2024 Die Vorlage OF 1235/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten

25.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 1001/6 Betreff: Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf der Westerbachstraße aus Richtung Sossenheim kommend eine Linksabbiegerspur zu der Geschäftszeile Westerbachstraße 148-152 eingerichtet werden kann. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entsteht an dieser Stelle regelmäßig Stau und Chaos, wenn Autofahrer auf der Westerbachstraße von Sossenheim kommend zu der Geschäftszeile links abbiegen möchten. Die Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur (analog der Abbiegerspur zu dem REWE-Markt) könnte hier Abhilfe schaffen und sollte deshalb geprüft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 927 2024 Die Vorlage OF 1001/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren

15.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5336 entstanden aus Vorlage: OF 1051/5 vom 28.02.2024 Betreff: Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg des südlichen Mainufers zum Eisernen Steg an der Ampel für Pkws ein Blitzer zu installieren, um ein Überfahren bei Rot zu ahnden. Begründung: Pkw missachten am südlichen Mainufer an der Ampelanlage Eiserner Steg häufig das Haltesignal Rot. Dieser Fußgängerüberweg ist als direkte Verbindung zum Römerberg stark frequentiert. Des Öfteren kommt es hier zu Beinaheunfällen. Um diese Unfallgefahr zu entschärfen, ist es angebracht, Blitzer an den Pkw-Ampeln anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1537 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

14.03.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die Stadtverordnetenversammlung

12.03.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5266 entstanden aus Vorlage: OF 376/7 vom 25.02.2024 Betreff: Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung Der Bauverein Katholische Studentenheime e. V. stellt in seinem Friedrich-Dessauer-Haus an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90, 60488 Frankfurt, derzeit 616 Studierenden Wohnungen zu im Marktvergleich äußerst günstigen Mieten zur Verfügung. Der Verein möchte bereits seit rund zwei Jahren ein Bauvorhaben auf dem Areal realisieren, um zusätzliche 150 Wohneinheiten zu schaffen. Die Baugenehmigung liegt bereits seit dem 4. Quartal 2022 vor und der Ausführungsplan ist längst fertiggestellt. Als gemeinnütziger Verein ist der Bauverein auf Fördermittel der Stadt Frankfurt angewiesen, um die Mieten weiterhin zu sozial verträglichen Preisen anbieten zu können. Die aktuelle Förderrichtlinie "Studentischer Neubau" sieht die Fixierung der pauschalen monatlichen Warmmiete je Wohnheimplatz bei 350 Euro vor. Damit lässt sich das Bauvorhaben allerdings, aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten sowie der derzeitigen Finanzierungsbedingungen, nicht realisieren. Der Bauverein möchte sowohl von einem Ausgleich der nicht ausfinanzierten Betriebskosten des potenziellen Neubaus durch Mieterhöhungen in den Bestandswohnungen als auch von einer Auflösung der eigenen Instandhaltungsrücklagen absehen. Die geplante Richtlinienänderung sieht vor, nur die Kaltmiete auf 7,50 Euro/m2 Wohnfläche zu fixieren. Die Betriebskosten sollen an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht werden dürfen. Zudem soll die aktuelle Darlehensförderung zu einer kombinierten Darlehens- und Zuschussförderung ausgebaut werden. Leider wurde die Änderung noch nicht zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In der Konsequenz wird der Start des Neubaus seit nunmehr fast einem halben Jahr verzögert. Bisherige Anfragen seitens des Bauvereins an den Magistrat sowie den Oberbürgermeister blieben leider unbeantwortet. Um den bestehenden Wohnungs mangel in Frankfurt entgegenzuwirken, muss somit schnellstmöglich gehandelt und die Richtlinienänderung vorangetrieben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die angedachte Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, um damit den dringend benötigten Bau neuer Studentenwohnungen zu ermöglichen sowie voranzutreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Superblock für Bornheim

12.03.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5245 entstanden aus Vorlage: OF 385/4 vom 26.02.2024 Betreff: Superblock für Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Bornheim ein Superblock eingerichtet werden kann. Denkbar hierfür wären die Quartiere, die von der Saalburgstraße, Wittelsbacherallee, Habsburgerallee, Höhenstraße und Burgstraße begrenzt sind (siehe Anlage). In diesen Quartieren gibt es seit Jahrzehnten eine Verkehrsführung über Einbahnstraßen. Allerdings hat sich der verkehrsentlastende Effekt in den letzten Jahren aufgrund eines höheren Nutzungsdrucks sämtlicher Verkehrsteilnehmenden stark abgeschwächt. Begründung: Besonders das Herzstück dieses Gebiets, die Berger Straße im Abschnitt Höhenstraße bis Uhrtürmchen bzw. U-Bahn-Station "Bornheim Mitte", nehmen viele Anwohnende und Besuchende als völlig überlastet wahr - und dies ganz besonders an den Markttagen mittwochs und samstags. Trotz sehr guter Anbindung an den ÖPNV fahren (zu) viele mit dem Pkw in Richtung Berger Straße und blockieren fahrend oder parkend den öffentlichen Raum; auch in den Nebenstraßen. Durch eine Vorrangstellung des Fuß- und Radverkehrs und einer Umgestaltung des öffentlichen Parkraums in diesem Bereich, könnten die zahlreichen Parksuchverkehre stark reduziert werden. Dabei sollen die vorhandenen Parkhäuser in das Verkehrskonzept miteingebunden werden. Regelmäßige Verkehrskontrollen unter Einbeziehung der Radfahrenden sollten die neue Verkehrsordnung absichern helfen. Dies betrifft u. a. die Fußgängerzone zwischen Saalburgstraße und Uhrtürmchen, die bereits jetzt als Fahrradstrecke genutzt wird, und die daher auch auf die Verkehrsführung hin geprüft werden kann. Zusammen mit einer gestalterischen Aufwertung wäre das Ergebnis eine erhöhte Aufenthaltsqualität, die Anwohnenden, Besuchenden, den Gaststätten und dem Einzelhandel zugutekäme. Wichtig im Rahmen einer möglichen Umgestaltung ist eine prinzipielle Erreichbarkeit der Straßen mit dem Auto. Ferner sollten temporäre Stellflächen für Anlieferung, Pflegedienste und Handwerker ausgewiesen werden. Das Bewohnerparken soll eine angemessene Berücksichtigung finden; das Konzept der Quartiersgarage kann auf Grundlage einer hinreichenden Analyse der Parkraumsituation und der Auswertung der Daten in das Verkehrskonzept eingebunden werden. Ziel ist, durch eine Umgestaltung den öffentlichen Raum allen Nutzenden in angemessener Weise zugänglich und nutzbar zu machen und dadurch eine erhöhte Aufenthalts- und Lebensqualität zu erreichen, ohne den Verkehr in die den Superblock angrenzenden Quartiere zu verdrängen. Eine Umgestaltung sollte unter Einbeziehung von Verkehrsfachleuten und in einem professionellen Partizipationsprozess aller Beteiligten einschließlich des Ortsbeirats erfolgen. Anlage: [Quartiersausschnitt] Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1586 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sehr große Pfütze in der Dörpfeldstraße

12.03.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5262 entstanden aus Vorlage: OF 778/10 vom 26.02.2024 Betreff: Sehr große Pfütze in der Dörpfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, die sich bei Regen schnell ausbreitende und nicht abfließende sehr große Pfütze im Fahrbahnbereich der Kurve der Dörpfeldstraße zwischen dem ehemaligen Smart -Markt und dem Haus der Begegnung im Sozialzentrum mit geeigneten Mitteln zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1268 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen

12.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5269 entstanden aus Vorlage: OF 383/7 vom 27.02.2024 Betreff: Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Betreiber des Verteilerkastens an der Fußgängerampel Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße zu sprechen mit dem Ziel, diesen zu versetzen. Begründung: Wie im Ortsbezirk 1 an der Nordseite des Hauptbahnhofs (die FR berichtete am 23.02.2024, F13), so steht auch in Rödelheim an einem Fußgängerübergang ein Verteilerkasten so ungünstig, dass er den Aufstellungsraum für Fußgänger behindert und damit eine Gefährdung für Schulkinder darstellt. Der Fußgängerübergang ist ein Schulweg zur Michael-Ende-Grundschule und an einer sehr schwierigen Kreuzung aufgestellt, weil der Zulieferverkehr für den REWE-Markt diesen Bereich zum Einschwenken nutzt. Bei dem Ortstermin am 15.09.2023 wurde darüber hinaus erkennbar, dass häufig sogar der Fußgängerüberweg zum Rückwärtseinfahren in die Trümpertstraße genutzt wurde. Die schwierige Verkehrslage für Grundschülerinnen und Grundschüler (sowie ihre Eltern) würde dadurch etwas erträglicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1204 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Voltenseeweg

12.03.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 entstanden aus Vorlage: OF 246/16 vom 27.02.2024 Betreff: Voltenseeweg Vorgang: OM 4473/15 OBR 16; ST 1572/16; OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20; OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Der Magistrat wurde in den letzten Jahren von den Ortsbeiräten 16 und 11 mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST 1572, ST 489 und ST 1216 hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt wurde, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird; 2. warum der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden wurde; 3. ob bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt werden, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird; 4. ob auch der Abschnitt parallel zum bereits seit L angem bestehendem Wassergraben erneuert wird und ggf. warum nicht (hier sind noch keine Bauarbeiten erkennbar). Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den Voltenseeweg auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der Fließverbindung (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2157

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen

11.03.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5252 entstanden aus Vorlage: OF 175/14 vom 26.02.2024 Betreff: Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen Vorgang: V 685/23 OBR 14; ST 1702/23 Der Magistrat wird gebeten, beim Thema Glasfaseranschlüsse schnellstmöglich in die Umsetzung zu gehen. Die notwendigen administrativen Maßnahmen zur Umsetzung des Beitrittsbeschlusses sind der nächste Schritt, damit anschließend rechtsgültig die notwendigen Kooperationsverträge mit interessierten Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden können. Begründung: Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat in seiner Stellungnahme vom 14.8.2023, ST 1702, mit, er sehe den Breitbandausbau als "Teil der Daseinsvorsorge", den man nicht "dem Markt überlassen" wolle und ihn deshalb als "städtische Aufgabe" betrachte. Was auch immer das heißen mag, es gilt nun, zügig zu handeln. Denn das entscheidende Hindernis, welches den Fortgang des Glasfaserausbaus behindert hat, ist bisher der Umstand, dass die Stadt Frankfurt nicht der Gigabitregion beigetreten ist. Denn der Markt in Form mindestens eines interessierten Telekommunikationsunternehmens, das derzeit in Bad Vilbel Kabel verlegt, steht bekanntlich für den Ausbau des Netzes in den nördlichen Stadtteilen bereit. Jetzt ist es also an der Zeit, die administrativen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge schnellstmöglich zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 685 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1702 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Anlage zum Antrag des Ortsbeirats vom 07.01.2024, OF 822/2

11.03.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2024, OF 868/2 Betreff: Anlage zum Antrag des Ortsbeirats vom 07.01.2024, OF 822/2 Die nachstehenden Fotografien (alle vom Antragsteller) geben einen exemplarischen Zustand in der Körnerstraße wieder. Die ersten beiden Bilder zeigen die Situation an einem beliebigen Wochentag (Mittwoch, 6.3.2024, 10:55), ohne zusätzlich an Vorgartenzäunen angekettete Fahrräder. Der für Fußgänger verbleibende Platz ist eng genug: mit Elektro-Rollstuhl oder Zwillings-Kinderwagen ist schon kein Durchkommen. Erst recht, wenn wieder mal Räder an den Zäunen hängen. Direkt gegenüber dieser Ansicht, links der Straße, befindet sich ein großer Freiraum: Ganz im Hintergrund sieht man das grün-weiß gestreifte Verkaufszelt eines Blumenhändlers, der meist während der Einkaufszeiten hier seine Blumen anbietet, nachstehend von der anderen Seite aus der Nähe aufgenommen: Zwischen diesem Zelt und den Straßenrand des Grüneburgwegs findet sich ebenfalls eine größere Freifläche: Der normale Fußweg führt rechts der Bäume antlang, an den Auslagen des REWE-Marktes vorbei. Es wäre problemlos möglich, das Blumenzelt hier, in der Nähe zu Litfaßsäule und Baum, aufzustellen (und hinter dem für Behinderte markierten Taststreifen). Damit wäre die gesamte Fläche im Bild unten auf der vorherigen Seite frei verfügbar für Fahrradständer (und Stellplätze für die üblicherweise vier hier abgestellten Motorräder und -roller). Wie man auf den ersten beiden Bildern sieht, ist die Gefahr, daß nach Abbau der Sperrgitter am Straßenrand der rechten Seite der Körnerstraße hier PKW abgestellt werden, wegen der dann zu geringen verbleibenden Durchfahrtbreite sehr gering. Die linke Straßenseite ist praktisch vollständig zugeparkt (evtl. müßte der erste Parkplatz direkt hinter dem Fußgänger-Überweg entfernt werden, um Radfahrern einen ungehinderten Zugang zu den neuen Abstellbügeln freizuhalten). Auf der rechten Seite der Körnerstraße (etwa da, wo ich bei der Aufnahme des ersten Bildes stand) hätte das nötige Parkverbotsschild Platz. Übrigens: die ersten beiden Bilder auf der vorigen Seite zeigen nicht den schlimmsten Zustand. Wie bemerkt, fehlen hier (der Zufälligkeit der Aufnahme geschuldet) die Räder an den Zäunen. Außerdem sind hier gelegentlich (nicht immer, wenn aber, dann extrem störend) auch ausladende Lastenräder festgemacht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2024, OF 822/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 822/2 wird zurückgestellt, bis die Thematik im Ortsbeirat vorgestellt wurde. 2. Die Vorlage OF 868/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 938 2024 1. Die Vorlage OF 822/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der erste Punkt um den Wortlaut "und ggf. durch Frankfurter Hüte zu ersetzen, sodass dort keine Pkws mehr parken können" ergänzt wird. 2. Die Vorlage OF 868/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

11.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 entstanden aus Vorlage: OF 173/14 vom 26.02.2024 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: OM 2026/13 OBR 14; ST 869/13; OM 2584/22 OBR 6; ST 2766/22; V 745/23 OBR 6; ST 81/24 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens zwei Standorte einrichten zu lassen. In diesem Zuge wird um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität) gebeten: 1. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt mit ST 869 ); 2. Maßbornstraße auf Höhe des Netto-Marktes; 3. Parkplatz Friedhof Harheim. Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766, ST 81) angekündigt, im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2026 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 869 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1279 Aktenzeichen: 61-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer

08.03.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5237 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 01.02.2024 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma am Straßenrand des Ben-Gurion-Rings vor der Ladenzeile/Ärztehaus, Hausnummer 52 (Tedi-Markt), entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der Ben-Gurion-Ring einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1280 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern

05.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5205 entstanden aus Vorlage: OF 946/6 vom 18.02.2024 Betreff: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat hat Anfang Februar 2024 dankenswerterweise durch das Anbringen von Baumstämmen am rechten Waldrand der Oeserstraße beim Lidl-Markt in Richtung des H4-Hotels das zukünftige Parken verhindert. Leider gibt es aber noch eine kleine gepflasterte Fläche vor diesem Bereich, auf welcher nun immer noch ein Lkw und ein Auto parken können. Am Waldrand sollte aber niemand parken dürfen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auch das Parken auf dem gepflasterten Bereich durch geeignete Maßnahmen wie Poller oder Findlinge zu verhindern. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 980 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes

05.03.2024 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5204 entstanden aus Vorlage: OF 943/6 vom 18.02.2024 Betreff: Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes Aktuell findet eine intensive Diskussion zur Verkehrsführung rund um den Höchster Markt zu Marktzeiten statt. Die Diskussion um die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Höchster Marktes ist neben der Verkehrsführung auch von den Angeboten auf dem Markt selbst abhängig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die HFM-Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (z. B. durch den Geschäftsführer Ralf Karpa) in einer der Sitzungen des Ortsbeirats im April oder Mai 2024 folgende Punkte vorzustellen: 1. Wie stellt sich die HFM für die Zukunft das Produktangebot des Höchster Marktes vor? 2. Wie sieht der offizielle Prozess aus, wenn sich potenziell neue Markthändlerinnen und Markthändler für einen Stand auf dem Höchster Markt interessieren? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1825 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Defekte Beleuchtung Parkhaus Dom/Römer instand setzen

05.03.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5218 entstanden aus Vorlage: OF 1157/1 vom 18.02.2024 Betreff: Defekte Beleuchtung Parkhaus Dom/Römer instand setzen Der Magistrat wird gebeten , die defekten Wandeinbaustrahler am Abgang Römerberg zum Parkhaus Dom/Römer instand setzen zu lassen. Begründung: Einige Lampen sind seit längerer Zeit defekt. Es gilt die Verkehrssicherungspflicht. Um die Stolpergefahr zu entschärfen, sind die Lampen kurzfristig instand zu setzen und regelmäßig zu kontrollieren. Gerade von älteren Menschen sowie Eltern mit Kindern wird das Parkhaus häufig genutzt. Zudem dienen die Ausgänge als Fluchtwege und müssen daher stets gut beleuchtet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1144

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren

05.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5199 entstanden aus Vorlage: OF 937/6 vom 18.02.2024 Betreff: Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren Vorgang: OM 2367/22 OBR 6; ST 2499/22 Der Magistrat wird gebeten, das in der Stellungnahme ST 2499 unter Ziffer 1. zugesagte Tempo-30-Piktogramm im Einmündungsbereich Liederbacher Straße/Geißspitzweg (nördlich des Marktplatzes) zu markieren. Begründung: Bereits im Jahr 2022 wurde zugesagt, das o. g. Piktogramm zu markieren, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es erschließt sich nicht, warum diese doch schnell und einfach durchzuführende Maßnahme noch immer nicht umgesetzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 981 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg

04.03.2024 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.03.2024, OA 446 entstanden aus Vorlage: OF 569/11 vom 19.02.2024 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das Grundstück Seckbach, Gemarkung 0512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2, 807/4 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der Neunzigerjahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen (Anlagen 1 bis 3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten durch Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Henry-und-Emma-Budge-Stiftung sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan eine Nutzung für Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne von Zusammengehörigkeit und somit nicht um einen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Der Ortsbeirat bittet, dies zu überprüfen, und eventuelle Maßnahmen, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich, einzuleiten. Anlagen: Anlage 1 Anlagen 2 und 3 (nicht öffentlich) Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.08.2024, B 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 13.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 446 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 446 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4726, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

04.03.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 561/11 vom 18.02.2024 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Voltenseeweg und In der Sauren Wiese einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77 Meter lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße Am Seckbacher Ried mit der Straße In der Sauren Wiese und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergängerinnen und Spaziergängern sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. vier Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Renaturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung der Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1273 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2155 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren

28.02.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2024, OF 1051/5 Betreff: Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren Der Magistrat wird aufgefordert am Fußgängerüberweg des südlichen Mainufers zum Eisernen Steg an der Ampel für PKW ein Blitzer zu installieren, um ein Überfahren bei ROT zu ahnden. Begründung: PKW missachten am südlichen Mainufer an der Ampelanlage Eiserner Steg häufig das Haltesignal ROT. Dieser Fußgängerüberweg ist als direkte Verbindung zum Römerberg stark frequentiert. Des Öfteren kommt es hier zu "Beinaheunfällen". Um diese Unfallgefahr zu entschärfen, ist es angebracht Blitzer an den PKW-Ampeln anzubringen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5336 2024 Die Vorlage OF 1051/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Voltenseeweg

27.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen

27.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 383/7 Betreff: Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen Der Magistrat möge mit dem Betreiber des Verteilerkastens an der Fußgängerampel Ecke Thudichumstraße/ Trümpertstraße sprechen mit dem Ziel, diesen zu versetzen. Begründung: Wie im Ortsbezirk 1 an der Nordseite des Hauptbahnhofs (die FR berichtete am 23.2.2024, F13), so steht auch in Rödelheim an einem Fußgängerübergang ein Verteilerkasten so ungünstig, dass er den Aufstellungsraum für Fußgänger behindert und damit eine Gefährdung für Schulkinder darstellt. Der Fußgängerübergang ist ein Schulweg zur Michael-Ende-Grundschule und an einer sehr schwierigen Kreuzung aufgestellt, weil der Zulieferverkehr für den REWE-Markt diesen Bereich zum Einschwenken nutzt. Bei dem Ortstermin am 15.09.2023 wurde darüber hinaus erkennbar, dass häufig sogar der Fußgängerüberweg zum Rückwärtseinfahren in die Trümpertstraße genutzt wurde. Die schwierige Verkehrslage für GrundschülerInnen (und ihre Eltern) würde dadurch etwas erträglicher. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5269 2024 Die Vorlage OF 383/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben

27.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 244/16 Betreff: Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 03.12.2019 hatte der Ortsbeirat 16 einstimmig das Auskunftsersuchen V 1514 (entstanden aus der Vorlage OF 289/16 vom 19.11.2019) an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet, dass bis zum 24.11.2023, also 4 ganze Jahre lang, unbeantwortet blieb. Die gestellten Fragen bezogen sich eindeutig auf die drei Bergen-Enkheimer Schulen, namentlich die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben. Gefragt wurden u.a. nach der Höhe der Gelder und der Verwendung der Mittel an den drei genannten Schulen. Der Ortsberat stellt fest, dass die in ST2372 gegebenen Antworten nicht die Antworten auf die Fragen aus V 1514 sind, da sich diese Antworten nicht auf die gefragten Schulen beziehen, sondern nur allgemeiner Art sind. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher erneut gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: a) Welche Gelder aus dem Digitalpakt stehen der Schule am Ried, der Schule am Hang und der Schule am Landgraben jeweils konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind an den drei genannten Schulen konkret geplant? c) In welchem Umfang können die drei genannten Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? Sind diese Ausstattungen bereits erfolgt? Mit wie vielen Geräten wurden bzw. werden die drei genannten Schulen jeweils ausgerüstet? d) Wann genau erfolgt oder erfolgte jeweils die Ausstattung der drei genannten Schulen? Warum hat sich der Termin seit 2019 immer wieder verzögert? Warum gab es bis zum 24.11.2023 keine konkrete Planung für die drei genannten Schulen, die in ST2372 hätte genannt werden können. Die Frage, ob sichergestellt ist, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen, konnte der Magistrat in ST2372 dergestalt beantworten, dass alle Bergen-Enkheimer-Schulen breitbandig erschlossen sind und über WLAN verfügen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher zusätzlich gebeten zu berichten, warum auch die Anregung OM 6998 vom 01.12.2020, welche genau dies thematisiert, bis heute nicht beantwortet werden konnte. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Originalfragenkatalog und der Beantwortung durch den Magistrat. Auskunftsersuchen vom 03.12.2019, V 1514 (entstanden aus Vorlage: OF 289/16 vom 19.11.2019) Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie und in welchem Umfang die Gelder aus dem Digitalpakt Schule den Bergen-Enkheimer Schulen (Schule am Hang, Schule am Landgraben, Schule am Ried) zugutekommen sollen. a) Welche Gelder stehen konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind geplant? c) In welchem Umfang können die Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? d) Bis wann sind diese Maßnahmen geplant? e) Ist sichergestellt, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen? Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2372 zu a) Die Stadt Frankfurt am Main erhält Fördermittel in Höhe von 37.118.350,- EUR und ist verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 12.373.000,- EUR hinzuzufügen. Insgesamt können über den DigitalPakt damit bis zu 49.491.350,- EUR verausgabt werden. Priorisiert werden Mittel in den Ausbau von IT-Infrastrukturen investiert, da der DigitalPakt ein Infrastrukturprogramm ist. Eine Auszahlung an Schulen erfolgt nicht. Die Antragstellung erfolgt gemäß Vorgaben des Bundes zentral über den Schulträger. zu b) Textziffer (Tz) 2.1 Nr. 2 der Förderrichtlinie sieht die Umsetzung von WLAN vor. Gemäß Tz.2.1 Nr. 4 bis 6 der Förderrichtlinie wird ein Anteil der Fördermittel in mobile Endgeräte, Präsentationstechnik und digitale Arbeitsgeräte. Durch den Ausbau der IT-Ausstattung an den Schulen wird außerdem die Erneuerung und der Ausbau zentraler Systeme erforderlich, was gemäß Tz. 2.1 Nr. 7 +8, ebenfalls förderfähig ist. zu c) Für pädagogische Rechner gilt weiterhin die Quote 1:5 (Rechner / Schülerzahl). Mit den Mitteln des DigitalPaktes kann das Verhältnis zwischen stationären und mobilen Rechnern zugunsten der mobilen Geräte erhöht werden. Geplant ist derzeit 50 % stationäre Geräte und 50 % mobile Geräte einzusetzen. Die mobilen Endgeräte werden über den DigitalPakt beantragt und werden gemeinsam mit den stationären Geräten innerhalb der Ausstattungszyklen im Rahmen von Rollouts zur Verfügung gestellt. zu d) Der DigitalPakt hat eine Laufzeit bis Ende 2024. Im Rahmen des Rollout-Zyklus von 5 Jahren, wird damit jede Frankfurter Schule berücksichtigt. zu e) Alle Bergen-Enkheimer-Schulen sind breitbandig erschlossen und verfügen über WLAN. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 907 2024 Die Vorlage OF 244/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Superblock für Bornheim

26.02.2024 · Aktualisiert: 19.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 385/4 Betreff: Superblock für Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in Bornheim ein Superblock eingerichtet werden kann. Denkbar hierfür wären die Quartiere, die von der Saalburgstraße, Wittelsbacher Allee, Habsburgerallee, Höhenstraße und Burgstraße begrenzt sind (s. Anlage). In diesen Quartieren gibt es seit Jahrzehnten eine Verkehrsführung über Einbahnstraßen. Allerdings hat sich der verkehrsentlastende Effekt in den letzten Jahren aufgrund eines höheren Nutzungsdrucks sämtlicher Verkehrsteilnehmenden stark abgeschwächt. Besonders das Herzstück dieses Gebiets, die Berger Straße im Abschnitt Höhenstraße bis Uhrtürmchen bzw. U-Bahn Halt Bornheim Mitte, nehmen viele Anwohnende und Besucher als völlig überlastet wahr - und dies ganz besonders an den Markttagen mittwochs und samstags. Trotz sehr guter Anbindung an den ÖPNV fahren (zu) viele mit dem PKW in Richtung Berger Straße und blockieren fahrend oder parkend den öffentlichen Raum, auch in den Nebenstraßen. Durch eine Vorrangstellung des Fuß- und Radverkehrs und einer Umgestaltung des öffentlichen Parkraums in diesem Bereich könnten die zahlreichen Parksuchverkehre stark reduziert werden. Dabei sollen die vorhandenen Parkhäuser in das Verkehrskonzept miteingebunden werden. Regelmäßige Verkehrskontrollen unter Einbeziehung der Radfahrenden sollten die neue Verkehrsordnung absichern helfen. Dies betrifft u.a. die Fußgängerzone zwischen Saalburgstraße und Uhrtürmchen, die bereits jetzt als Fahrradstrecke genutzt wird, und die daher auch auf die Verkehrsführung hin geprüft werden kann. Zusammen mit einer gestalterischen Aufwertung wäre das Ergebnis eine erhöhte Aufenthaltsqualität, die Anwohnenden, Besuchern, den Gaststätten und dem Einzelhandel zugutekäme. Wichtig im Rahmen einer möglichen Umgestaltung ist eine prinzipielle Erreichbarkeit der Straßen mit dem Auto. Ferner sollten temporäre Stellflächen für Anlieferung, Pflegedienste und Handwerker ausgewiesen werden. Das Bewohnerparken soll eine angemessene Berücksichtigung finden; das Konzept der Quartiersgarage kann auf Grundlage einer hinreichenden Analyse der Parkraumsituation und der Auswertung der Daten in das Verkehrskonzept eingebunden werden. Ziel ist, durch eine Umgestaltung den öffentlichen Raum allen Nutzenden in angemessener Weise zugänglich und nutzbar zu machen und dadurch eine erhöhte Aufenthalts- und Lebensqualität zu erreichen, ohne den Verkehr in die den Superblock angrenzenden Quartiere zu verdrängen. Eine Umgestaltung sollte unter Einbeziehung von Verkehrsfachleuten und in einem professionellen Partizipationsprozess aller Beteiligten einschließlich des Ortsbeirats erfolgen. Begründung: Anlage: [Quartiersausschnitt, Google Maps] Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 4 am 12.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5245 2024 Die Vorlage OF 385/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP, Volt

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen

26.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 175/14 Betreff: Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen Der Ortsbeirat freut sich über den inzwischen erfolgten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Beitritt der Stadt Frankfurt zur Gigabitregion FrankfurtRheinMain (Gigabit FRM GmbH) und bittet den Magistrat beim Thema Glasfaseranschlüsse schnellstmöglich in die Umsetzung zu gehen. Die notwendigen administrativen Maßnahmen zur Umsetzung des Beitrittsbeschlusses sind der nächste Schritt, damit anschließend rechtsgültig die notwendigen Kooperationsverträge mit interessierten Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden können. Begründung: Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat in der ST1702 vom 14.8.2023 mit, er sehe den Breitbandausbau als "Teil der Daseinsvorsorge" den man nicht "dem Markt überlassen" wolle und ihn deshalb als "städtische Aufgabe" betrachte. Was auch immer das heißen mag, gilt es nun, zügig zu handeln. Denn das entscheidende Hindernis, welches den Fortgang des Glasfaserausbaus behindert hat, ist bisher der Umstand, dass die Stadt Frankfurt nicht der Gigabitregion beigetreten ist. Denn der Markt in Form mindestens eines interessierten Telekommunikationsunternehmens, das derzeit in Bad Vilbel Kabel verlegt, steht bekanntlich für den Ausbau des Netzes in den nördlichen Stadtteilen bereit. Jetzt ist es also an der Zeit, die administrativen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge schnellstmöglich zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5252 2024 Die Vorlage OF 175/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, beim Thema Glasfaseranschlüsse schnellstmöglich in die Umsetzung zu gehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

26.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 173/14 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Wir bitten den Magistrat, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens 2 Standorte einrichten zu lassen. Wir bitten in diesem Zuge um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität): 1. Altkönigblick auf Höhe des Netto Marktes 2. Parkplatz Friedhof Harheim 3. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt in ST 869 2013) Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766 2022, ST 81 2024) angekündigt im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5251 2024 Die Vorlage OF 173/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Tenors wie folgt lautet: "In diesem Zuge wird um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität) gebeten: 1. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt mit Stellungnahme ST 869), 2. Maßbornstraße auf Höhe des Netto Marktes, 3. Parkplatz Friedhof Harheim. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sehr große Pfütze in der Dörpfeldstraße

26.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 778/10 Betreff: Sehr große Pfütze in der Dörpfeldstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die sich bei Regen schnell ausbreitende und nicht abfließende, sehr große Pfütze im Fahrbahnbereich der Kurve der Dörpfeldstraße zwischen dem ehemaligen SMART-Markt und dem Haus der Begegnung im Sozialzentrum mit geeigneten Mitteln zu verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5262 2024 Die Vorlage OF 778/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die Stadtverordnetenversammlung

25.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 376/7 Betreff: Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung Der Bauverein Kath. Studentenheime e.V. stellt in seinem Friedrich Dessauer Haus an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90 60488 Frankfurt derzeit 616 Studierenden Wohnungen zu im Marktvergleich äußerst günstigen Mieten zur Verfügung. Der Verein möchte bereits seit rund zwei Jahren ein Bauvorhaben auf dem Areal rea-lisieren, um zusätzliche 150 Wohneinheiten zu schaffen. Die Baugenehmigung liegt bereits seit dem 4. Quartal 2022 vor und der Ausführungsplan ist längst fertig gestellt. Als gemeinnütziger Verein ist der Bauverein auf Fördermittel der Stadt Frankfurt an-gewiesen, um die Mieten weiterhin zu sozial "verträglichen" Preisen anbieten zu kön-nen. Die aktuelle Förderrichtlinie "Studentischer Neubau" sieht die Fixierung der pauschalen monatlichen Warmmiete je Wohnheimplatz bei € 350,- vor. Damit lässt sich das Bauvorhaben allerdings, aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten sowie der derzeitigen Finanzierungsbedingungen, nicht realisieren. Der Bauverein möchte sowohl von einem Ausgleich der nicht ausfinanzierten Betriebskosten des potentiellen Neubaus durch Mieterhöhungen in den Bestandswohnungen als auch von einer Auflösung der eigenen Instandhaltungsrücklagen absehen. Die geplante Richtlinienänderung sieht vor, nur die Kaltmiete auf 7,50 €/m2-Wohnfläche zu fixieren. Die Betriebskosten sollen an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht werden dürfen. Zudem soll die aktuelle Darlehensförderung zu einer kombinierten Darlehens- und Zuschussförderung ausgebaut werden. Leider wurde die Änderung noch nicht zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In der Konsequenz wird der Start des Neubaus seit nunmehr fast einem halben Jahr verzögert. Bisherige Anfragen seitens des Bauvereins an den Magistrat sowie den Oberbürgermeister blieben leider unbeantwortet. Um den bestehenden Wohnungs-mangel in Frankfurt entgegenzuwirken, muss somit schnellstmöglich gehandelt und die Richtlinienänderung vorangetrieben werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, die angedachte Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" zum nächstmöglich Zeitpunkt in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, um damit den dringend benötigten Bau neuer Studentenwohnungen zu ermöglichen sowie voranzutreiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5266 2024 Die Vorlage OF 376/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und farbechte/LINKE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9

22.02.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 683/9 vom 06.02.2024 Betreff: Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße ein großes Materiallager für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim Amt für Straßenbau und Erschließung ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung der Glasfaserleitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaserleitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden; 2. das Materiallager unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und abzusichern. Sofern bekannt, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, zu berichten, welche weiteren Ausbauplanungen im Ortsbezirk bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1096 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Straßenbeleuchtung zwischen Kita und Schelmenburgplatz

20.02.2024 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5146 entstanden aus Vorlage: OF 241/16 vom 04.02.2024 Betreff: Bessere Straßenbeleuchtung zwischen Kita und Schelmenburgplatz Der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen der Straße Am weißen Turm und dem Schelmenburgplatz zu sorgen. Insbesondere der Weg, der an der Kita "Am weißen Turm" vorbeiführt, sollte besser ausgeleuchtet werden. Begründung: Gerade in der kalten Jahreszeit, in der es früher und auch länger dunkel ist, muss der Verbindungsweg besser ausgeleuchtet werden, um Unfälle zu vermeiden. Außerdem befindet sich dort auch die Kita "Am weißen Turm". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 972

OF (Antrag Ortsbeirat )

Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach Lohrberg, Klingenweg

19.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 569/11 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach Lohrberg, Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge prüfen, ob das Grundstück Seckbach Bez. 39 512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der 90. Jahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen aus dem Landschaftskataster (Anlagen 1-3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten von Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Budge Stift, sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist mit den Unterzeichnern des Antrags, der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 BauGB handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan Nutzung Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne Von Zusammengehörigkeit und somit nicht um Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Wir bitten dies zu überprüfen und eventuelle Maßnahmen einzuleiten, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich. Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 446 2024 Die Vorlage OF 569/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Tenor das Flurstück "807/4" hinzugefügt wird. Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Parteien: SPD, CDU, LINKE., FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes

18.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 943/6 Betreff: Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes Aktuell findet eine intensive Diskussion zur Verkehrsführung rund um den Höchster Markt zu Marktzeiten statt. Die Diskussion um die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Höchster Marktes ist neben der Verkehrsführung auch von den Angeboten auf dem Markt selbst abhängig. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch die HFM-Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (z.B. Geschäftsführer Ralf Karpa) in einer der Sitzungen des Ortsbeirats im April oder Mai 2024 folgende Punkte vorzustellen: 1. Wie stellt sich die HFM für die Zukunft das Produktangebot des Höchster Marktes vor? 2. Wie sieht der offizielle Prozess aus, wenn sich potenziell neue Markthändlerinnen und Markthändler für einen Stand auf dem Höchster Markt interessieren? Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5204 2024 Die Vorlage OF 943/6 wird in der vorgelegten Fassung als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren

18.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 937/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren Vorgang: OM 2367/22 OBR 6; ST 2499/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das in der ST 2499/2022 Punkt 1 zugesagte Tempo-30-Piktogramm im Einmündungsbereich Liederbacher Straße/Geißspitzweg (nördlich des Marktplatzes) zu markieren. Begründung: Bereits 2022 wurde zugesagt, das o.g. Piktogramm zu markieren, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es erschließt sich nicht, warum diese doch schnell und einfach durchzuführende Maßnahme noch immer nicht umgesetzt ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5199 2024 Die Vorlage OF 937/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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