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Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung des Rahmenplanes Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2017, OF 122/8 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung des Rahmenplanes Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die vom Magistrat für sein Arbeitsprogramm 2017 angekündigten vorbereitenden Vermessungsarbeiten und konkretisierenden Vorplanungen zur Neugestaltung des Straßenzuges Alt-Niederursel werden begrüßt. 1. Im Vorgriff auf den Haushalt 2018 wird der Magistrat gebeten, für die Vorplanung der Maßnahme "Gestaltung des Straßenraums Alt-Niederursel" aus dem Rahmenplan Niederursel auskömmliche Planungsmittel einzustellen. Begründung: Der Rahmenplan Niederursel (M 14 v. 16.01.2015) zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive in den nächsten 10 bis 15 Jahren auf. Im Zuge der vom Magistrat durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich AltNiederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner im Stadtteil hat. Insbesondere ist die Situation für Fußgänger aufgrund der schmalen Bordsteine problematisch. Der Ortsbeirat teilt diese Auffassung und hält die im Abschlussbericht zum Rahmenplan vorgeschlagene Neugestaltung dieses Straßenzuges für die dringlichste Maßnahme zur Umsetzung in nächster Zeit. Dem Vernehmen nach kann damit gerechnet werden, dass eine Vorplanung erstellt wird, sobald die vorbereitenden Vermessungsarbeiten abgeschlossen und ausgewertet sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 50 2017 Die Vorlage OF 122/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStandort: Niederurseler Hang (Westflügel): Streubobstwiesenpflege langfristig sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 116/8 Betreff: Standort: Niederurseler Hang (Westflügel): Streubobstwiesenpflege langfristig sichern Dankenswerterweise hat die Hessenagentur Fachfirmen beauftragt, betagte Streuobstwiesen in städtischem Eigentum grundhaft zu entbuschen, die Bäume zu pflegen und Neuanpflanzungen vorzunehmen. Die Pflegemaßnahmen an diesen Orten sind auf 3 Jahre befristet. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Flächen werden im Anschluss dieser 3 jährigen Pflegezeit an Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt kostenlos verpachtet. Dabei sind die nahen Anwohner auf dem Riedberg ( insbesondere der Westflügel)und in Alt-Niederursel (wenn möglich) zu bevorzugen. Entsprechende Werbemaßnahmen in diesen Wohngebieten werden in geeigneter Weise durchgeführt. Diese sind mit den beiden Ortsbeiräten abzustimmen. Begründung: Für die Pflege, soziale Kontrolle und die Verbundenheit ist es sicherlich von Vorteil, wenn die Pächterinnen und Pächter aus der nahen Umgebung kommen könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 116/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 116/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52
Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037 entstanden aus Vorlage: OF 81/8 vom 15.11.2016 Betreff: Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34 Vorgang: V 1376/05 OBR 8; ST 580/05; V 45/06 OBR 8; ST 905/06; V 873/13 OBR 8; ST 206/14; V 116/14 OBR 8; ST 278/15; OM 4806/15 OBR 8; ST 433/16 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche gewerbeaufsichtliche, bauaufsichtliche und umweltrechtliche Verfahren gegen den Eigentümer der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 seit 2005 geführt wurden, zu welchen Ergebnissen diese Verfahren geführt haben und welche Maßnahmen aktuell gegen den Betreiber des Altgerätehandels unternommen werden. Begründung: Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahmen des Magistrats ST 580, ST 905, ST 206, ST 278 und ST 433. Trotz einiger erfolgter Maßnahmen ist der dort herrschende Zustand unverändert! Wie auf den beigefügten aktuellen Bildern (vom 12.11.2016) zu sehen ist, werden die Altgeräte auch auf dem Bürgersteig gelagert. Zeitweise wurde in den letzten Wochen auch der Straßenbereich einbezogen. Neben der seit Jahren bestehenden optischen Beeinträchtigung für die Nachbarn können gefährliche Situationen für Fußgänger entstehen, da in den verbliebenen schmalen Bereich Zubehörteile ragen. Da die Geräte außerdem nicht gesichert sind, kann damit Unfug (auch durch Kinder) betrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.02.2005, V 1376 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2005, ST 580 Auskunftsersuchen vom 08.06.2006, V 45 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2006, ST 905 Auskunftsersuchen vom 31.10.2013, V 873 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 206 Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1161 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 278 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4806 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 433 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 852 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 4
Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 847 entstanden aus Vorlage: OF 71/8 vom 17.10.2016 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Im Geschäftszentrum von Alt-Niederursel sind Parkplätze Mangelware. Insbesondere wären Kurzparkzonen hilfreich, um schnelle Erledigungen zu ermöglichen, etwa die Inanspruchnahme von Post- oder Sparkassendienstleistungen. Immerhin konnte vor gut einem Jahr auf Initiative des Ortsbeirates ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zur besseren Beordnung im Sinne des Einzelhandels ein Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum Alt-Niederursel/ Ecke Niederurseler Landstraße zu entwickeln. Eine Kurzparkzone vor dem Haus Praunheimer Weg 2 ist dabei mit zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 480 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1814 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 844 entstanden aus Vorlage: OF 68/8 vom 16.10.2016 Betreff: Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Niederursel Vorgang: OM 2308/13 OBR 8; ST 1368/13 Der Magistrat wird gebeten, einen Textvorschlag für eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Niederursel und insbesondere an die einstmals existierende Synagoge zu erarbeiten. Dieser soll dem Ortsbeirat zur Beratung vorgelegt werden. Die Gedenktafel soll am oder im unmittelbaren Bereich des Hauses Alt-Niederursel 3 angebracht werden. Es handelt sich hierbei um das Areal, auf dem sich die Synagoge befunden hat. Eine Finanzierung aus Mitteln seines Budgets stellt der Ortsbeirat in Aussicht Begründung: Im Rahmen der Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1368, stieß der Vorschlag des Ortsbeirats zur Anbringung einer Gedenktafel bei den Beteiligten des Hauses Alt-Niederursel 3 (der Kirchengemeinde Niederursel und dem Evangelischen Regionalverband) auf großes Interesse. Um das Ansinnen umsetzen zu können, wird der Magistrat gebeten, gegebenenfalls zusammen mit dem Kultur- und Denkmalamt der Stadt Frankfurt sowie der Jüdischen Gemeinde, einen Textentwurf für eine solche Tafel auszuarbeiten und vorzuschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2308 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1368 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 256
„Fahrradfahren erlaubt“ zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 666 entstanden aus Vorlage: OF 34/8 vom 16.08.2016 Betreff: "Fahrradfahren erlaubt" zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ecke Spielsgasse/Krautgartenweg, vor der Gaststätte "Lahmer Esel", unter dem "Anlieger frei"-Schild ein Schild 1022-10 (Fahrradfahren erlaubt) angebracht wird. Begründung: Damit soll das Fahrradfahren vom Oberurseler Weg kommend in Richtung Seibertsgasse legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1620 Aktenzeichen: 32 1
Parken erlauben zwischen Spielgasse und Seibertsgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 667 entstanden aus Vorlage: OF 50/8 vom 20.09.2016 Betreff: Parken erlauben zwischen Spielgasse und Seibertsgasse Der Magistrat wird gebeten, das eingeschränkte Halteverbot in der Straße Alt-Niederursel zwischen Spiels- und Seibertsgasse (in Fahrtrichtung links) aufzuheben, um notwendigen Parkraum in Niederursel zu schaffen. Begründung: Früher benötigten die dort angesiedelten landwirtschaftlichen Betriebe ungehinderte Ein- bzw. Ausfahrtmöglichkeiten. Da diese nicht mehr existieren, sollte das Parken an dieser Stelle erlaubt bzw. legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1646 Aktenzeichen: 32 1
Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 49/8 Betreff: Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt Wie die Mainova AG mitgeteilt hat, müssen die Bezieher von Fernwärme in der Nordweststadt, das sind etwa 4.700 Wohnungen, mit einer erheblichen Kostensteigerung von über 40 Prozent pro Verbrauchsjahr rechnen. Die ersten Mieter in der Bernadotte- und der Ernst-Kahn-Straße sowie Teile der Römerstadt, des Praunheimer Weges und der Rudolf-Hilferding-Straße erhalten den Angaben des Unternehmens zufolge bereits in diesen Wochen eine Nachforderung für den Zeitraum 2014/15 in entsprechender Höhe. Als Grund wird angegeben, die Nordweststadt-Bewohner hätten bislang keine Grundkosten gezahlt, d.h. bisher sind die Kosten für Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und Kellern von der Allgemeinheit aller Fernwärmebezieher im Netzgebiet getragen worden. Durch den Einbau zentraler Wärmemengenzähler müssten nun auch die Haushalte in der Nordweststadt wie alle anderen Frankfurter Nutzer von Fernwärme für die zusätzliche Heizleistung durch Abwärme von zentralen Anlagen der Haustechnik anteilig nach Größe der Wohneinheit aufkommen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Energieunternehmen auf Nachforderungen aus dem Abrechnungszyklus 2013/14 verzichten wird. Für die betroffenen Mieter kann die plötzliche, doch sehr erhebliche Kostensteigerung für 2014/15 dennoch zu unbilligen Härten führen. In den Einfamilienhäusern der Nordweststadt wurden die neuen Messgeräte ab 2013 eingebaut und haben dazu geführt, dass in vielen Fällen es zu mehr als einem doppelten Mehrverbrauch von Wärme, in einigen Fällen sogar ein zehnfacher Mehrverbrauch gekommen ist. Die Mainova hat diesen erheblichen Mehrverbrauch gegenüber den Betroffenen bisher nicht plausibel erklären können. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, bei der Mainova auf folgendes hinzuwirken bzw. beantworten zu lassen: 1. Wann wird die Mainova die betroffenen Mieter wie zugesagt in einer Veranstaltung informieren? 2. Weshalb hat sich die Einführung der neuen Messtechnik mit zentralen Wärmemengenzählern in den 280 betroffenen Mehrfamilienhäusern verzögert? 3. Nachdem absehbar war, dass die Messtechnik flächendeckend auch in der Nordweststadt erneuert wird: Warum konnte die Preissteigerung nicht auf mehrere Jahre verteilt werden, etwa durch Vorauszahlungen? 4. Wieviele Einsprüche hat es seit Einführung der neuen Messtechnik zu den Abrechnungen gegeben? 5. Seit wann war es absehbar, dass die neue Messtechnik eine erhebliche Steigerung des Wärmeverbrauchs zur Folge haben würde? 6. Könnte die Mainova vor dem Hintergrund der erheblichen Diskrepanzen im Wärmeverbrauch den Kunden gegenüber 6.1 zunächst nur eine 20% Steigerung gegenüber dem Durchschnitt des Wärmeverbrauchs der letzten fünf Jahre in Rechnung stellen, bis die Ursachen für die bisher nicht plausiblen Steigerungen im Wärmeverbrauch geklärt sind, 6.2 die Nachzahlungen auf mehrere Jahre verteilen? 6.3 Wie sieht die von der Mainova angebotene Kulanzregelung für Mieter bzw. Eigentümer aus? 7. In welchem Verhältnis stehen die Mainova-Fernwärmepreise, die in der Nordweststadt gezahlt werden, zu den anderen Fernwärmenetzgebieten in Frankfurt sowie zum restlichen Wärmemarkt (Gas, Heizöl, regenerative Angebote) und welche Preisentwicklung ist für die zurückliegenden zehn Jahre zu verzeichnen? Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.08.2016, OF 38/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 187 2016 1. Die Vorlage OF 38/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 49/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
Weiter lesenBessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2016, OF 60/8 Betreff: Bessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF (Verkehrsgesellschaft Frankfurt) aufzufordern zu prüfen, ob die Buslinie 71 mit jeder zweiten Fahrt den Bereich der Bernadottestraße erschließen kann. Jede zweite Fahrt der Linie 71 sollte einen neuen, südlichen Linienweg über Praunheimer Weg/Schulzentrum/Oberfeldstraße/Bernadottestraße/Nordwestzentrum nehmen. Begründung: Einer Anregung aus der Bürgerschaft folgend, ist es begrüßenswert, wenn die Bernadottestraße wieder an den Linienbusverkehr angebunden wird. Dies soll dadurch geschehen, das neben dem aktuellen nördlichen Linienweg Praunheimer Weg Mitte/Eduard-Bernstein-Weg/Roßkopfstraße abwechselnd eine zweite, wie oben beschriebene Streckenführung als Südroute angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 60/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 511 entstanden aus Vorlage: OF 47/8 vom 15.08.2016 Betreff: Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen Der Magistrat wird beauftragt, die nur noch schemenhaft erkennbare Fahrbahnmarkierung (Zeichen 214-10 - vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und links) in der Niederurseler Landstraße zwischen den Häusern 156 und 160 zu erneuern. Begründung: Schilderungen von Anwohnern und eigene Wahrnehmung haben aufgezeigt, dass der betreffende Teilabschnitt der Niederurseler Landstraße noch immer mehrfach täglich entgegen der Fahrtrichtung befahren wird. Überwiegend handelt es sich um Fahrzeuge mit ortsfremden Kennzeichen. Das vorhandene Verbotszeichen wird augenscheinlich von diesen übersehen. Begünstigt wird dies vermutlich auch dadurch, dass der Straßenverlauf die Möglichkeit der Einfahrt suggeriert und die Einbahnstraßenregelung in diesem Bereich erst vor wenigen Jahren verändert wurde. Da die Straße in Form einer S-Kurve verläuft, sind Falschfahrer erst sehr spät wahrnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1497 Aktenzeichen: 66 0
„Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!“ - Teil 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 entstanden aus Vorlage: OF 37/8 vom 15.08.2016 Betreff: "Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" - Teil 3 Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1610/15; OM 4940/16 OBR 8 Bereits seit langer Zeit äußern sich immer wieder verärgerte Anwohner der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4, dass die Ein- und Ausfahrt der zu diesen Häusern gehörende Tiefgarage regemäßig beparkt wird, sodass eine Zu-/Ausfahrt nicht möglich ist. Die Häufigkeit der Beschwerden hat sich inzwischen spürbar erhöht. Auch eigene Beobachtungen bestätigen, dass dieses Ärgernis im zurückliegenden Jahr erheblich zugenommen hat. Es ist selten geworden, dass vor der Ein- oder Ausfahrt nicht geparkt wird. Wiederkehrend sind gleichzeitig sogar beide Fahrwege unpassierbar. Gewöhnlich werden Fahrzeuge über mehrere Minuten für einen Einkauf u. a. abgestellt, ohne das ein Verantwortlicher in der Nähe festgestellt werden kann. "Üblicherweise" wird daher dem außerhalb des Fahrzeugs befindlichen Fahrers durch Hupen signalisiert, dass jemand die Tiefgarage verlassen bzw. befahren möchte. Inzwischen ist das Hupen fast zu jeder Tageszeit zu hören, was anderen Anwohnern zur Last fällt. In der Tiefgarage befinden sich ca. 100 Parkplätze für die Bewohner, weshalb die Zufahrt häufig befahren wird. Die Attraktivität, die Tiefgaragenzufahrten als Parkfläche zu nutzen, wird dadurch begünstigt, dass diese aus einer Einfahrt und einer Ausfahrt besteht, wodurch aufgrund der Gesamtlänge von etwa zwei PKW-Längen ein rangierfreies Parken möglich ist. In Rahmen seiner Stellungnahme vom 27.11.2015, ST 1670, wurde durch den Magistrat als abhelfende Maßnahme eine Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt angrenzen, vorgenommen. Diese Maßnahme hat sich in der Zwischenzeit leider als wirkungslos herausgestellt (siehe Fotos). Auch diese Markierungen werden - wie die Tiefgaragenzufahrt - schlicht ignoriert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen für effektiv geeignet erachtet werden, um den Anwohnern wieder das zuverlässige Befahren der Tiefgarage zu ermöglichen. Vorstellbar wäre beispielsweise die Errichtung von Hindernissen zwischen Zu- und Ausfahrt, um die Attraktivität des regelmäßigen Beparkens der Tiefgaragenzufahrt zu verhindern oder zumindest "unattraktiv" zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1500 Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 112 Aktenzeichen: 32 1
Die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) im Bestand sanieren
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.09.2016, OA 55 entstanden aus Vorlage: OF 33/8 vom 18.08.2016 Betreff: Die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) im Bestand sanieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. bei den anstehenden Vorplanungen zum Gesamtkonzept der Sanierung der ERS I und ERS II die Zielsetzung zu verfolgen, die Gebäude der ERS mit der Schwimmhalle und den Turnhallen zwischen Hammarskjöldring und Praunheimer Weg im Bestand zu sanieren, um den Campuscharakter und die schulorganisatorisch sowie pädagogisch sinnvolle Architektur zu erhalten; 2. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat noch 2016 einen ersten Bericht vorzulegen, für welche Zwecke die im Haushalt 2015/16 eingestellten Planungsmittel für das Gesamtkonzept der Sanierung der ERS I und ERS II sowie Abriss/Neubau von Schwimm- und Traglufthalle bislang genutzt und welche Zwischenergebnisse bei der Bewertung der Bausubstanz festgestellt wurden. Begründung: Die am zentralen Grünzug gelegene ERS war eine der ersten integrierten Gesamtschulen in Hessen und hatte daher auch pädagogisch Modellcharakter. Architekt der 1965 fertiggestellten Schulgebäude war Franz Schuster. Architekt und Stadtplaner Franz Schuster war damals für seine schulorganisatorisch und pädagogisch ausgerichtete Architektur europaweit bekannt. Neben den Schulgebäuden wurden auch eine Schwimmhalle und vier Turnhallen errichtet. Ziel der aufgelockerten Bebauung war es, die große Schule mit über 2.500 Schülern übersichtlicher zu gestalten. Dafür wurden für die Förderstufe, Klassen 7 bis 10, und Oberstufe sowie die Verwaltung getrennte Gebäude errichtet. Die Schule mit ihren Gebäuden hat eine wichtige Bedeutung in der Siedlungsentwicklung der Nordweststadt. Zudem gehören die Gebäude zu den architektonisch bedeutenden Bauten in diesem Stadtteil. Mit dem Bestandsschutz für die Gebäude der ERS soll erreicht werden, dass diese bei einer Sanierung mit ihrer schulorganisatorisch und pädagogisch sinnvollen Architektur erhalten bleiben. Da es sich bei der Sanierung der ERS mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 70 Millionen Euro um die teuerste Schulbausanierung in der Geschichte der Stadt Frankfurt am Main handelt, ist eine frühzeitige parlamentarische Transparenz des Planungsvorgangs erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 8 Bericht des Magistrats vom 23.06.2017, B 202 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 418 Bericht des Magistrats vom 03.09.2018, B 282 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 157 Bericht des Magistrats vom 21.02.2020, B 74 Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 427 Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 130 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung der KAV am 19.09.2016, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 55 wird zugestimmt. 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 26.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 55 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 568, 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 26.09.2016 Aktenzeichen: 40 34
Renaturierung des Urselbachs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 508 entstanden aus Vorlage: OF 19/8 vom 21.06.2016 Betreff: Renaturierung des Urselbachs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Urselbach - für einen besseren Hochwasserschutz - im Bereich zwischen Krebsmühle und Papiermühle mäandernd verlaufen kann . Außerdem wäre es hilfreich, vor der Urselbach-Talbrücke eine Rückhaltemöglichkeit zu schaffen. Begründung: Ein besserer Hochwasserschutz für Alt-Niederursel - Werner-von-Ursel-Platz, Spielsgasse - ist dringend geboten. Allein in diesem Jahr trat der Urselbach schon mehrmals über die Ufer und richtete größere Schäden an. Die Hochwasserwelle kam schnell, ging ebenso schnell zurück, hinterließ allerdings viel Schlamm und überflutete Keller. Gerade im o. g. Bereich kann man den Urselbach als "Autobahn" für die Hochwasserwelle bezeichnen, denn der Verlauf ist gerade und ohne Hindernisse. Wäre der Verlauf mäandernd und gäbe es eine Rückhaltemöglichkeit, könnte das Wasser gestreckt und dosiert abfließen oder in das Grundwasser sickern. Als Nebeneffekt würde ein kleines "Auengebiet" entstehen, das Heimat für viele Tierarten sein könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1498 Aktenzeichen: 90 31
Abfallkorb in der Seibertsgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 510 entstanden aus Vorlage: OF 28/8 vom 19.06.2016 Betreff: Abfallkorb in der Seibertsgasse Der Magistrat wird aufgefordert, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zu veranlassen, in der Seibertsgasse (Niederursel) einen Abfallkorb zu installieren. Begründung: Von Anwohnern der Seibertsgasse wurde wiederholt berichtet, dass regelmäßig entlang des Fußweges von Passanten Kleinabfall weggeworfen wird. Es erscheint dem Ortsbeirat ein geeignetes Mittel, durch die Installation eines Abfallkorbes dieser Müllansammlung entgegenzuwirken. Geeignet scheint dem Ortsbeirat der mit der Nummer 7 versehene Mast. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1655 Aktenzeichen: 79 4
Verteuerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 38/8 Betreff: Verteuerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt Wie die Mainova AG mitgeteilt hat, müssen die Bezieher von Fernwärme in der Nordweststadt, das sind etwa 4.700 Wohnungen, mit einer erheblichen Kostensteigerung von über 40 Prozent pro Verbrauchsjahr rechnen. Die ersten Mieter in der Bernadotte- und der Ernst-Kahn-Straße sowie Teile der Römerstadt, des Praunheimer Weges und der Rudolf-Hilferding-Straße erhalten den Angaben des Unternehmens zufolge bereits in diesen Wochen eine Nachforderung für den Zeitraum 2014/15 in entsprechender Höhe. Als Grund wird angegeben, die Nordweststadt-Bewohner hätten bislang keine Grundkosten gezahlt, d.h. bisher sind die Kosten für Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und Kellern von der Allgemeinheit aller Fernwärmebezieher im Netzgebiet getragen worden. Durch den Einbau zentraler Wärmemengenzähler müssten nun auch die Haushalte in der Nordweststadt wie alle anderen Frankfurter Nutzer von Fernwärme für die zusätzliche Heizleistung durch Abwärme von zentralen Anlagen der Haustechnik anteilig nach Größe der Wohneinheit aufkommen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Energieunternehmen auf Nachforderungen aus dem Abrechnungszyklus 2013/14 verzichten wird. Für die betroffenen Mieter kann die plötzliche, doch sehr erhebliche Kostensteigerung für 2014/15 dennoch zu unbilligen Härten führen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Weshalb hat sich die Einführung der neuen Messtechnik mit zentralen Wärmemengenzählern in den 280 betroffenen Mehrfamilienhäusern verzögert? 2. Nachdem absehbar war, dass die Messtechnik flächendeckend auch in der Nordweststadt erneuert wird: Warum konnte die Preissteigerung nicht auf mehrere Jahre verteilt werden, etwa durch Vorauszahlungen? 3 welchem Verhältnis stehen die Mainova-Fernwärmepreise, die in der Nordweststadt gezahlt werden, zu den anderen Fernwärmenetzgebieten in Frankfurt sowie zum restlichen Wärmemarkt (Gas, Heizöl, regenerative Angebote) und welche Preisentwicklung ist für die zurückliegenden zehn Jahre zu verzeichnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.09.2016, OF 49/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 38/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 187 2016 1. Die Vorlage OF 38/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 49/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung eines Kreisverkehrs
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2016, OF 27/8 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu Berichten, ob und wie der Bau eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich von Praunheimer Weg, Am Stockborn, Haingrabenstraße und Alt Praunheim realisierbar ist. Begründung: Im oben beschriebenen Kreuzungsbereich sind durch den Abriss von alten bestehenden Gebäuden und die darauf folgende Neuerrichtung neuer Wohn- und Geschäftsgebäude umfangreiche Bauarbeiten notwendig. Gleichzeitig ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle im Bereich des Altenwohnheimes geplant. Die verkehrstechnische Gestaltung des Kreuzungsbereiches stammt aus der Zeit der 60er Jahre. Die modernen Erfordernisse der heutigen Verkehrsnutzung erfüllt der Kreuzungsbereich nicht mehr in vollem Umfang. Nach dem erfolgreichen Umbau des Kreuzungsbereiches in Praunheim (Praunheimer Kreisel) sollte die Gelegenheit der umfangreichen Bauarbeiten genutzt werden, den beschriebenen Kreuzungsbereich zu einem Kreisverkehr umzubauen. Einige Ampelregelungen würden dadurch überflüssig. Der Verkehrsfluss würde deutlich ruhiger. Für den Radverkehr wäre endlich eine sichere Passage der Kreuzung (z.B. vom Praunheimer Weg kommend in Richtung Am Stockborn/NWZ möglich. Der Kreisel könnte analog des Praunheimer Kreisels unter Beteiligung der Bürger gestaltet werden und dadurch zu einem würdigen "Entree" zur Nordweststadt und Praunheim werden. Dieser Gedanke wird erfolgreich in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden umgesetzt. Es wird außerdem darum gebeten, den vom Antrag mitbetroffenen Ortsbeirat 7 zu beteiligen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 27/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 27/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: LINKE.
Weiter lesenBauvorhaben im Bereich von Alt-Niederursel und Fragen des Denkmalschutzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2016, OF 24/8 Betreff: Bauvorhaben im Bereich von Alt-Niederursel und Fragen des Denkmalschutzes Der Ortsbeirat wolle beschließen: Den Ortsbeirat erreichen aus der Bevölkerung Informationen, dass im denkmalgeschützten Teil von Niederursel Hauseigentümer vermehrt Bauanträge einreichen, die nicht genehmigt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um Grundstücke mit alten Hofreiten entlang der Straße Alt-Niederursel oder größere, früher landwirtschaftlich genutzte Gebäudekomplexe. In vielen Fällen erstrecken sich die Bauvoranfragen oder -anträge auf die ehemaligen Wirtschaftsgebäude der Hofanlagen, die unter Denkmalschutz stehen. Oftmals lässt sich ein denkmalgerechter Ausbau dieser früheren Scheunen, Stallungen etc. nur unter erheblichem Kostenaufwand erreichen, der für die Eigentümer dem Vernehmen nach selten wirtschaftlich ist. Gleichwohl muss es im öffentlichen Interesse sein, auch diese Teile der denkmalgeschützten Architektur des alten dörflichen Ortskerns von Niederursel nicht dem Verfall preiszugeben, in ihrem Bestand zu erhalten und letztlich auch nachhaltig einer Wohn- oder sonstigen sinnvollen Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat ist deshalb an Auskünften zur gegenwärtigen Praxis des Denkmalamtes bzw. der städtischen Baubehörden insgesamt in Bezug auf die nachhaltige Sicherung der Baudenkmäler im alten Niederursel interessiert. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Bauvorhaben auf Grundstücken im Bereich des alten Niederursel, die dem Denkmal- bzw. dem Ensembleschutz sowie der Erhaltungssatzung Nr. 27 unterliegen, sind in den vergangenen fünf Jahren beraten und genehmigt bzw. nicht genehmigt worden? Der Magistrat wird um genaue Darstellung unter Angabe der entsprechenden Liegenschaft gebeten, wie sie in der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt von 1986, hg. von Heinz Schomann u.a. [21990], oder in der Internetdatenbank des Landesamtes für Denkmalpflege ("DenkXWeb") dargestellt ist. 2. Wenn Bauanträge, etwa zum Umbau früherer Wirtschafts- und sonstiger Nebengebäude alter Hofreiten in Wohnraum, gescheitert sind, was genau waren die Gründe und wie hat der Magistrat die Eigentümer beraten, um eine nachhaltige Sicherung des baulichen Bestands dieser teilweise sogar unter Ensembleschutz stehenden Baukörper dennoch zu erreichen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 24/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 133 2016 Die Vorlage OF 24/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAnbindung der Bernadottestraße an die Buslinie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 126 entstanden aus Vorlage: OF 7/8 vom 17.05.2016 Betreff: Anbindung der Bernadottestraße an die Buslinie Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine Anbindung der Bernadottestraße vom und zum Nordwestzentrum an eine der bestehenden Buslinien erfolgen kann. Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde bemängelt, dass die Bernadottestraße nicht mehr über den ÖPNV angeschlossen ist, wie dies zu früheren Zeiten der Fall war. Eine Anbindung der Bernadottestraße vom und zum Nordwestzentrum (Verbindung mit weiteren Bus- und U-Bahn-Linien) wird für notwendig erachtet. Auch der Ortsbeirat ist an einer erneuten Erschließung mittels ÖPNV interessiert. Synergieeffekte verspricht nach Auffassung der Anwohner eine Verknüpfung mit der Buslinie 71, ggf. im Wechsel mit der Anfahrt des Nordwestzentrums über die Haltestelle "Eduard-Bernstein-Weg". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1132 Aktenzeichen: 92 11
Rahmenplan Niederursel umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 127 entstanden aus Vorlage: OF 8/8 vom 16.05.2016 Betreff: Rahmenplan Niederursel umsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Straßenraumgestaltung bzw. -erneuerung des Straßenzuges Alt-Niederursel als erste umzusetzende Maßnahme des "Rahmenplanes Niederursel" in den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 aufzunehmen. Begründung: Der 2015 beschlossene "Rahmenplan Niederursel" zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive in den nächsten 10 bis 15 Jahren auf. Im Zuge der vom Magistrat durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner im Stadtteil hat. Insbesondere ist die Situation für Fußgänger aufgrund der schmalen Bordsteine problematisch. Der Ortsbeirat teilt diese Auffassung und hält die im Abschlussbericht zum Rahmenplan vorgeschlagene Neugestaltung dieses Straßenzuges für die dringlichste Maßnahme zur Umsetzung in nächster Zeit, um den Bürgern deutlich zu machen: Der Magistrat plant nicht nur, er handelt auch! Jetzt geht das sorgfältig erarbeitete Projekt "Rahmenplan Niederursel" tatsächlich in die Umsetzung! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 438 Aktenzeichen: 61 0
Eröffnung einer Kindertagesstätte in Alt-Niederursel 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 6/8 Betreff: Eröffnung einer Kindertagesstätte in Alt-Niederursel 1 Seit vielen Monaten finden im Erdgeschoss des Hauses Alt-Niederursel 1 Bauarbeiten statt. Nach Angaben der am Fenster sichtbaren schriftlichen Informationen entsteht dort eine Kindertagesstätte, und zwar laut Infozettel "gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und subventioniert durch die Stadt Frankfurt am Main". Das Bauschild ist von 2015 und weist den Verein "Kunstpiraten e.V." mit Sitz in Langen als Bauherrn aus. Auf der Baustelle tut sich seit Monaten wenig, sehr zum Ärger der Geschäftsleute und Anwohner. Der damit weiter andauernde Leerstand dieser ehemaligen Ladenfläche (früher Frankfurter Sparkasse, dann zum Betrieb einer "Spielhalle" vorgesehen) ist für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel schädigend. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welches Profil (Pädagogik, Altersgruppen etc.) wird die dort geplante Kindertagesstätte haben? 2. Wann ist mit einer Fertigstellung des Bauprojektes und einer Inbetriebnahme der Kita zu rechnen? 3. Wie viele Parkplätze stehen ggf. für das Holen und Bringen von Kindern zur Verfügung, die nicht in fußläufiger Entfernung wohnen? 4. Welche Art Förderung ist gemeint, wenn, wie oben erwähnt, von einem Beschluss des Deutschen Bundestages die Rede ist? 5. Welchen Platzbedarf für Kindergarten- und U3-Kinder gibt es allgemein in den Stadtbezirken 481/482 Niederursel? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 33 2016 Die Vorlage OF 6/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDenkmalschutz für die Ernst-Reuter-Schul-Gebäude
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2016, OF 672/8 Betreff: Denkmalschutz für die Ernst-Reuter-Schul-Gebäude Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu beauftragen sich dafür einzusetzen, dass die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen mit den Turnhallen zwischen Hammarskjöldring und Praunheimer Weg unter Denkmalschutz gestellt werden. Begründung: Die am zentralen Grünzug gelegene Ernst-Reuter-Schule war eine der ersten integrierten Gesamtschulen in Hessen und hatte daher auch pädagogisch Modellcharakter. Architekten der 1965 fertiggestellten Schulgebäude waren Franz Schuster und Günter Silz. Neben den Schulgebäuden wurden auch eine Schwimmhalle und 4 Turnhallen errichtet. Die Schule mit ihren Gebäuden hat eine wichtige Bedeutung in der Siedlungsentwicklung der Nordweststadt. Zudem gehören die Gebäude zu den architektonisch bedeutenden Bauten in diesem Stadtteil. Die Gebäude sollten daher den Gebäuden in der Nordweststadt gleichgestellt werden, die bereits bei früherer Gelegenheit unter Denkmalschutz gestellt wurden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 8 am 18.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 672/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenEin- und Ausfahrt bitte freihalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 664/8 vom 04.01.2016 Betreff: Ein- und Ausfahrt bitte freihalten Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1670/15 In seiner Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494, beauftragte der Ortsbeirat den Magistrat, Lösungsvorschläge zu unterbreiten, welche geeignet sind, die Ein- und Ausfahrt der Tiefgaragenanlage der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4 vor regelmäßigem Beparken zu sichern. In der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670, wird die Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt angrenzen, vorgeschlagen. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, die von ihm vorgeschlagene Maßnahme aus der Stellungnahme ST 1670, die Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4 angrenzen, durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 472 Antrag vom 15.08.2016, OF 37/8 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 112 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4941 entstanden aus Vorlage: OF 665/8 vom 04.01.2016 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg Vorgang: OM 4705/15 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu den Maßnahmen der Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4705, in der Straße Weißkirchener Weg (Stichstraße zwischen den Häusern 1 und 47) einen Fußgängerüberweg einzurichten. Quelle: amtliche Stadtkarten Frankfurt am Main Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die betreffende Straße von vielen Kindern auf dem Weg von und zur Schule überquert wird. In den betreffenden Schulwegplänen wurde die gegenüberliegende Straßenseite als Schulweg ausgewiesen. Ein Fußgängerüberweg, der den sicheren Wechsel der Straßenseite ermöglichen würde, existiert für die Kinder der ungeraden Hausnummern des Weißkirchener Wegs nicht. Da ein solcher auch nicht praxisnah ist, wird ein Fußgängerüberweg an der beschriebenen Stelle für geeignet und sinnvoll erachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4705 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 630 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockbornhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2016, OA 713 entstanden aus Vorlage: OF 671/8 vom 21.01.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.04.2016 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1.Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nicht, wie in Ziffer 1.1. des Vortrags des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30.07.2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361, stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die als Ergebnis des Baumgutachtens festgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden. 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 Pkw-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete stadtplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften Am Stockborn 1-7 für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die im Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser eine Blockrandbebauung vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer fünfdreiviertelgeschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen die sich aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume fünf bis zehn Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße Am Stockborn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden. In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohnern wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von Pkw-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 27 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlagen M 219 und OA 713 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 219 = Annahme) Stv. Krebs (M 219 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 713 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6768, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 § 215, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2016 Aktenzeichen: 61 00
Mögliche Flüchtlingsunterkunft prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 611/7 Betreff: Mögliche Flüchtlingsunterkunft prüfen Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, inwieweit die leerstehende Immobilie im Hausener Weg 120 (ehemaliges Max-Plank-Institut) und Am Stockborn Ecke Praunheimer Weg als mögliche Flüchtlingsunterkunft von der Stadt Frankfurt verwendet werden können. Sollte sich im Rahmen der Prüfung herauskristallisieren, dass die Immobilien für eine entsprechende Nutzung geeignet sind, wird der Magistrat aufgefordert, sich entsprechend mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen. Begründung: Bereits seit mehreren Jahren stehen die genannten Immobilien leer. Aufgrund der anhaltenden Flüchtlingssituation und der zunehmenden Schwierigkeit geeignete Unterkünfte in Frankfurt zu finden, sollten die Immobilien auf eine entsprechende Nutzung geprüft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 611/7 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 655/8 vom 18.11.2015 Betreff: Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen Vorgang: V 1161/14 OBR 8; ST 278/15 Auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 ist ein Bauschild angebracht, das den Abriss des Wohngebäudes nebst kleiner Scheune ankündigt. Da auf dem Grundstück möglicherweise ein Neubau geplant ist, stellt sich die Frage, wie sich eine neue (Wohn-) Bebauung mit der direkt benachbarten, total heruntergekommenen Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel) vertragen wird. Seit Jahren stellt dieses früher u. a. als Reinigung genutzte Ladengeschäft einen unansehnlichen Schandfleck für das Niederurseler Stadtbild dar. Dem Ortsbeirat erscheint es deshalb sinnvoll, die zukünftigen städtebaulichen Gestaltungsmaßnahmen gemäß Rahmenplan Niederursel im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße schon jetzt, anlässlich des Neubaus auf dem Grundstück Nr. 30, in den Blick zu nehmen. Es ist eine in das Ortsbild passende Bebauung entlang der Kreuzung anzustreben, die sich mit der im Rahmenplan festgelegten Zielsetzung einer Aufwertung und Verschönerung von Niederursel verträgt und die insbesondere den Erhaltungszielen der Erhaltungssatzung Niederursel im Hinblick auf die städtebauliche Eigenart des Stadtteils verpflichtet ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche baulichen Änderungen auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 geplant sind; 2. dem Ortsbeirat einen ggf. neuen Sachstand zu seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 278, mitzuteilen; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Magistrat auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 34 aufgrund der früheren Nutzungen Altlasten erwartet; 4. zu prüfen und zu berichten, ob er das Grundstück Weißkirchener Weg 34 durch Kauf, zum Beispiel über die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), für eine Wohnbebauung kurz- oder mitt elfristig verfügbar machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1161 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 278 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 433 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037 Aktenzeichen: 63 0
Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2015, OF 657/8 Betreff: Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße Vorgang: ST 281/13 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der ST 281 vom 18. 02. 2013 war zugesagt worden, dass sich der Magistrat bemühen wird, die Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße im Rahmen der 2. Baustufe des Projekts staufreies Hessen Priorität zu behandeln. Daraufhin war vom Ortsbeirat 8 bei zuständigen Straßenbauamt Anfang 2015 nachgefragt worden, wann mit der Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung zurechnen sei. Damals war zugesagt worden, dass damit bis zum Herbst Laufe 2015 zu rechnen sein. Leider ist bisher die Einrichtung der verkehrsabhängigen Ampelschaltung nicht erfolgt. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wann die zugesagte Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße erfogt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 281 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1539 2015 Die Vorlage OF 657/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBehindertenparkplatz im Geschäftszentrum Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4704 entstanden aus Vorlage: OF 640/8 vom 21.10.2015 Betreff: Behindertenparkplatz im Geschäftszentrum Alt-Niederursel Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Geschäftszentrums von Alt-Niederursel/Ecke Niederurseler Landstraße/Praunheimer Weg einen Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: Gewerbetreibende haben angeregt, im Geschäftszentrum von Niederursel einen Behindertenparkplatz einzurichten, um mobilitätseingeschränkten Personen längere Wege zu den einzelnen Geschäften an der oben genannten Kreuzung zu ersparen. Die Entfernung zu den Behindertenparkplätzen auf dem REWE-Parkflächenareal ist zum Beispiel für Kunden des Lotto-Shops oder des Friseurgeschäftes zu groß. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 127 Aktenzeichen: 32 1
Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung im Weißkirchener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 643/8 vom 21.10.2015 Betreff: Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung im Weißkirchener Weg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung am Weißkirchener Weg 1 ab der Stichstraße Weißkirchener Weg 1-9 zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen anzuordnen. Das Tempo 30-Schild ist zu klein und nach Möglichkeit in größerer Form zu erneuern. Es ist zu prüfen, ob der Kreuzungsbereich durch Markierungen besser als Beginn einer großen Tempo-30-Zone (Einfahrt in die Tempo-30-Zone Gerhart-Hauptmann-Ring) gekennzeichnet werden kann und zusätzliche Vorkehrungen, etwa eine Geschwindigkeitsanzeige, getroffen werden können, um die zunehmende Raserei in den Griff zu bekommen. Begründung: Durch den großzügigen "Schwung" der Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg und die kerzengerade Führung des Weißkirchener Weges fühlen sich nach Einschätzung des Ortsbeirates viele Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen zu schnellem Fahren animiert. Nach Auskunft von Anwohnern wird im Weißkirchener Weg sehr gerast. Eine mobiler Blitzer des Straßenverkehrsamtes ist zwar sehr häufig im Einsatz, allerdings sollten die Beschilderungen/straßenräumlichen Anordnungen am Beginn der Tempo-30-Zone verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4941 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 212 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 642/8 Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Vorgang: V 1339/15 Die geschäftsordnungsmäßige Frist zur Beantwortung der o.a. Frage ist abgelaufen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann ist mit einer Beantwortung der Frage V 1339 zu rechnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1339 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2015 Die Vorlage OF 642/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesen„Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 entstanden aus Vorlage: OF 621/8 vom 22.08.2015 Betreff: "Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" Bereits seit geraumer Zeit äußern sich immer wieder verärgerte Anwohner der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4, dass die Ein- und Ausfahrt der zu diesen Häusern gehörende Tiefgarage regemäßig beparkt wird, sodass die Zu-/Ausfahrt nicht möglich ist. Seit einiger Zeit hat sich die Häufigkeit der Beschwerden spürbar erhöhte. Auch eigene Beobachtungen bestätigen, dass dieses Ärgernis in den letzten Monaten sprunghaft zugenommen hat. Es ist selten geworden, dass vor der Ein- oder Ausfahrt nicht geparkt wird. Wiederkehrend sind gleichzeitig sogar beide Fahrwege unpassierbar. Gewöhnlich werden Fahrzeuge über mehrere Minuten für einen Einkauf u. a. abgestellt, ohne das ein Verantwortlicher in der Nähe ausgemacht werden kann. "Üblicherweise" wird daher dem außerhalb des Fahrzeug befindlichen Fahrers durch Hupen signalisiert, dass jemand die Tiefgarage verlassen bzw. befahren möchte. Inzwischen muss die Hupe fast zu jeder Tageszeit genutzt werden, was anderen Anwohnern zur Last fällt. In der Tiefgarage befinden sich ca. 100 Parkplätze für die Bewohner, weshalb die Zufahrt häufig befahren wird. Die Nutzung der Tiefgaragenzufahrt als Parkfläche wird dadurch begünstigt, dass diese aus einer Einfahrt und einer Ausfahrt besteht, wodurch aufgrund der Gesamtlänge der "freien" Fahrbahn ein rangierfreies Parken problemlos möglich ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen für geeignet erachtet werden (bsp. Errichtung eines Hindernisses zwischen Zu- und Ausfahrt), um regelmäßiges Beparken der Tiefgaragenzufahrt zu verhindern od er zumindest zu erschweren und "unattraktiv" zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670 Antrag vom 04.01.2016, OF 664/8 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Antrag vom 15.08.2016, OF 37/8 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 112 Aktenzeichen: 32 1
Kameras an Ampelanlage Praunheimer Weg/Stockborn
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 624/8 Betreff: Kameras an Ampelanlage Praunheimer Weg/Stockborn Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten im Zusammenhang mit den drei Kameras an der Ampelanlage Praunheimer Weg / Stockborn zu folgenden Fragen berichten: 1. zu welchem Zweck wurden die drei Kameras an angebracht, 2. welcher Bereich werden durch die Kameras jeweils erfasst, 3. in welchen Zeitintervallen werden Bilder aufgenommen, 4. wer hat Zugang zu den Bildern, 5. wie lange und durch wen werden die Daten gespeichert und 6. an wen werden die Daten weitergegeben. Begründung: An der oben genannten Ampelanlage wurden im Frühjahr 2015 drei Kameras installiert. Dazu hätte der Ortsbeirat 8 gerne eine entsprechende Auskunft. Bisher war keine Ampelanlage des Ortsbezirks mit Kameras ausgestattet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1444 2015 Die Vorlage OF 624/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an allen Stellen das Wort "Kameras" durch die Worte "Kameras/Detektoren" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
Weiter lesenNutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4354 entstanden aus Vorlage: OF 613/8 vom 16.06.2015 Betreff: Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II Es ist offenbar, dass die Europäische Schule an ihrem derzeitigen Standort Praunheimer Weg keine Entwicklungsmöglichkeiten hat und daher für die Europäische Schule an einem anderen Ort in Frankfurt ein entsprechend großes Areal gefunden werden muss. Auch die Ernst-Reuter-Schulen I und II benötigen Erweiterungsflächen und müssen generalsaniert werden. Ebenso fehlen den Schulen Sportflächen. Daher bietet es sich an, dass für die Ernst-Reuter-Schulen I und II die Räume und die Sporthalle der Europäischen Schule, falls diese verlagert werden sollte, zur Verfügung gestellt werden. Bezüglich der Sporthalle erwartet der Ortsbeirat, dass diese auch wieder von den Sportvereinen genutzt werden kann. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass 1. das Gebäude, das die Europäische Schule derzeit nutzt, nach einem eventuellen Umzug den Ernst-Reuter-Schulen I und II zur Verfügung steht, 2. die derzeit von der Europäischen Schule genutzte Sporthalle den Ernst-Reuter-Schulen I und II für den Sportunterricht und den Vereinen zur Nutzung überlassen wird und 3. die dafür erforderlichen Mittel für den Umbau und die Sanierung zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1386 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 441 Aktenzeichen: 40 31
Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.04.2015, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 08.04.2015 Betreff: Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule Vorgang: OM 3290/14 OBR 8; ST 237/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. wie es bei den Ortsterminen mit Mitgliedern des Ortsbeirates und Elternvertretern am 12.06.2014 und 06.02.2015 vorgeschlagen wurde, den amtlichen Schulweg der Erich-Kästner-Schule entlang des Praunheimer Weges und dann über das Gelände der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) zu führen und am Ende des Grundstücks der ESF den Weg mit einem weiteren Tor fortzuführen sowie in der kleinen Stichstraße mit einem Zebrastreifen abzusichern; 2. zur versicherungsrechtlichen Klarstellung eine Änderung der bestehenden Vereinbarung über die Grundstücksüberlassung herbeizuführen. Begründung: Der Auffassung des Stadtschulamtes, sicherer sei es, den amtlichen Schulweg aus Richtung Heilmannstraße/Oberfeldstraße in Höhe der ESF über die dortige Fußgängerampel zu führen, dann entlang der Westseite des Praunheimer Weges hoch zur Kreuzung Gerhart-Hauptmann-Ring/Praunheimer Weg, an der die Kinder erneut einen Zebrastreifen und eine Ampel passieren müssen, um wieder auf die zur Schule führende Ostseite des Praunheimer Weges zu gelangen, ist aus Sicht des Ortsbeirates zu widersprechen. Dadurch entsteht eine ca. fünf Minuten längere Wegstrecke. Die zusätzlichen Querungen erhöhen die Unfallgefahr. Ferner würde die ohnehin zu den Schulanfangszeiten strapazierte Ampel vor der ESF aufgrund zusätzlicher Rotzeiten noch weniger Verkehr von diesem insbesondere am Morgen verkehrsmäßig überlasteten Bereich des Praunheimer Weges abfließen lassen. Die Kinder würden den Umweg nicht annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6049, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4093 entstanden aus Vorlage: OF 585/8 vom 04.04.2015 Betreff: Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen Vorgang: OM 3415/14; ST 477/15 Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßenregelung in der Niederurseler Landstraße zwischen den Häusern 156 und 160 durch bauliche Maßnahmen durchzusetzen. Diese sind dem Ortsbeirat zuvor schriftlich vorzustellen, damit dieser hierüber beraten kann. Ziel soll es sein, den motorisierten Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass der betreffende Teilabschnitt der Niederurseler Landstraße nicht (mehr) von der Niederurseler Landstraße aus befahren werden darf. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3415, beantragte der Ortsbeirat die Straßenführung und die vor mehreren Jahren veränderte Einbahnstraßenregelung durch beispielsweise eine Fahrbahnmarkierung zu verdeutlichen. Hintergrund war, dass mehrfach täglich auf diesem Abschnitt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung fahren. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 477, wurde eine Verdeutlichung der Abbiegemöglichkeiten beispielsweise durch Pfeile (geradeaus und links) auf der Fahrbahn verworfen, da die Niederurseler Landstraße im genannten Bereich ausreichend beschildert sei und insbesondere durch die angebrachten Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrsordnung (StVO), Verbot der Einfahrt, für Verkehrsteilnehmer als Einbahnstraße klar erkennbar wäre. Da die vorbildliche Beschilderung leider den Falschfahrern nicht bekannt zu sein scheint, kommen augenscheinlich nur noch bauliche Maßnahmen in Betracht, um die Sicherheit in diesem Bereich wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3415 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 477 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1326 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 266 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0
Sichtbarmachung Brunnen Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4089 entstanden aus Vorlage: OF 577/8 vom 07.04.2015 Betreff: Sichtbarmachung Brunnen Alt-Niederursel Vorgang: M 14/15 Bei Recherchen von Bürgern in Niederursel wurde vor dem Frankfurter Rathaus ein abgedeckter Brunnen entdeckt. Es ist daher sinnvoll, den oberen Teil des alten Brunnen wiederherzustellen bzw. den Brunnenschacht sichtbar zu machen - siehe Bilder. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den derzeit abgedeckten Brunnen vor dem Frankfurter Rathaus - z. B. durch eine gläserne Platte - wieder sichtbar zu machen. Dies könnte auch vor der Umsetzung des Rahmenkonzeptes Alt-Niederursel (M 14) erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1141 Aktenzeichen: 61 0
Müllstandplätze Weißkirchener Weg 45 - 47 und Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4091 entstanden aus Vorlage: OF 581/8 vom 30.03.2015 Betreff: Müllstandplätze Weißkirchener Weg 45 - 47 und Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198 Seit geraumer Zeit kann der Müll (Restmüll, Altpapier, Grüner Punkt und Bio) der Liegenschaften Weißkirchener Weg 45 - 47 nicht mehr regelmäßig abgefahren werden, weil sich Verkehrsteilnehmer nicht an das absolute Halteverbot vor dem Müllstandplatz halten. Das Halteverbot gilt werktags von 7 - 16 Uhr. So ist es schon des Öfteren vorgekommen, dass die Mülltonnen von der FES nicht geleert wurden, weil der Transport der Tonnen zum Müllfahrzeug für die FES nicht mehr möglich war, je nach Anzahl oder Stellung der Falschparker. Eine vergleichbare Problemlage besteht vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. im Benehmen mit der FES und dem Eigentümer der Liegenschaft am Weißkirchener Weg 45 - 47, der Nassauischen Heimstätte GmbH, durch geeignete Maßnahmen wie beispielsweise Abmarkierungen auf der Straßenfläche, Absenkung des Bordsteines und eine neue Einhausung für den Müllstandplatz eine nachhaltige Problemlösung herbeizuführen; 2. bezüglich der Liegenschaften Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198, die sich im Eigemtum der Deutschen Annington GmbH befinden, ebenfalls geeignete Maßnahmen zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1324 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 452 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 5
Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090 entstanden aus Vorlage: OF 579/8 vom 08.04.2015 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt Am 12.06.2014 und am 06.02.2015 fanden Ortstermine u. a. vor der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) statt. Im Wesentlichen ging es dabei um die komplexe Problematik des Schulweges von und zur Erich-Kästner-Schule und den Ernst-Reuter-Schulen sowie der kritischen Bedingungen der Zufahrt zur ESF. An den Terminen beteiligten sich Vertreter der beiden Schulen, Lehrer, Elternbeiräte, Vertreter der städtischen Ämter sowie Mitglieder des Ortsbeirats. Insgesamt wurden in diesem Rahmen verschiedene gute Vorschläge erarbeitet, welche auch dem Ortsbeirat als geeignet erscheinen, die Schulwegebeziehungen rund um die ESF zu verbessern. Der Magistrat wird gebeten, eine Linksabbiegerspur auf dem Praunheimer Weg als Zufahrt auf den Parkplatz der Europäischen Schule Frankfurt einzurichten. Die Maßnahme soll bezwecken, den Rückstau des Individualverkehrs und die zeitliche Beeinträchtigung des ÖPNV abzubauen und die Verkehrssicherheit im Bereich des Schulweges zu erhöhen. Begründung: Im Rahmen der verschiedenen Ortstermine zur Thematik der vorgenannten Schulwege hat sich unter anderem aufgezeigt, dass aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger der Verkehr vor der ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt wird. Häufig stauen sich Fahrzeuge bis zur Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings auf dem Praunheimer Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73. Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger, möglichst jede kleine Lücke im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zulasten einer bedächtigen Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist, wovon eine "ehemalige" Fahrspur als Parkzone genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000 Antrag vom 20.02.2017, OF 112/8 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1333 Aktenzeichen: 32 1
Niederurseler Landstraße als Anliegerstraße ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4092 entstanden aus Vorlage: OF 584/8 vom 30.03.2015 Betreff: Niederurseler Landstraße als Anliegerstraße ausweisen Anwohner der Niederurseler Landstraße (Sackgasse Hausnummer 1-121) beklagen zunehmenden Parkdruck u. a. durch Fahrzeuge, die von kommerziellen Unternehmen abgestellt werden, die Pkw von Flugpassagieren für die Dauer der Reise im Stadtgebiet "zwischenparken". Die Niederurseler Landstraße ist seit Eröffnung der Ortsumfahrung Niederursel 1994 Sackgasse. Da die Straßen der Siedlung Wiesenau bereits "Anlieger frei" sind, spricht aus Sicht des Ortsbeirates nichts gegen eine Sperrung der Hauptstraße. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aus seiner Sicht in der Niederurseler Landstraße zwischen Kreuzung Roßkopfstraße/Heidetränkstraße und Haus-Nr. 1 "Anlieger frei" (Zeichen 250 StVO mit Zusatzzeichen) ausgewiesen und diese Sackgasse damit für unberechtigte Kraftfahrzeuge gesperrt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1041 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 586/8 Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Vorgang: V 988/14; ST 244/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Mit Bezug zu Ziffer 2 der ST 244 stellt der Ortsbeirat dem Magistrat folgende Nachfrage: Kann der Magistrat, wie von der V 988 intendiert, für die angegebenen Jahre eine vollständige Unfallstatistik mit absoluten Zahlen und Angaben zur Schwere der Unfälle (Personen-/Sachschäden) vorlegen? Begründung: Es wird aus der ST nicht deutlich, was der Magistrat unter "Unfallhäufung" versteht, wenn keine Grunddaten bzw. absoluten Zahlen der zitierten Statistik zur Begründung der getroffenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nachgewiesen werden. Vielmehr beschränkt sich der Magistrat auf wenig genaue Angaben wie "halbiert" oder "um ein Drittel reduziert". Da die beiden Straßen dem Ortsbeirat bisher nicht als Unfallschwerpunkte bekannt waren, wäre es sachdienlich, wenn der Magistrat zur Verstärkung seiner getroffenen Tempo-30-Anordnungen die genaue Statistik darlegen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.03.2014, V 988 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 244 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1339 2015 Die Vorlage OF 586/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenVerlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 580/8 Betreff: Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen Vorgang: M 22/12; ST 363/15 In den kommenden Wochen wird die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) erwartet. Von der Schulleitung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gegebene Informationen, die auch Ortsbeiratsmitgliedern bekannt wurden, deuten darauf hin, dass die ESF nach Möglichkeit ihren Standort im Frankfurter Norden behalten möchte, da er verkehrsmäßig sehr günstig mit den Wohnorten der Schüler und der vergleichsweise jungen Lehrkräfte, die ihrerseits mit Familien in der Umgebung wohnhaft geworden sind, verknüpft ist. Ob die zur Zeit am Standort Praunheimer Weg zur Verfügung stehenden Flächen für einen Ausbau der Schule ausreichen, der fast eine Verdoppelung der Schülerzahlen binnen 5 bis 10 Jahren vorsieht, erscheint aus Sicht des Ortsbeirates unter Würdigung der verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen äußerst fraglich. Insofern sollte aus rein praktischen Erwägungen eine Verlegung der Schule innerhalb des Frankfurter Nordens nicht kategorisch ausgeschlossen sein. Unabhängig von der Haltung des Magistrats in der ST 363 v. 06.03.2015, die sich auf den zukünftig verdichteten Bereich des östlichen Teilgebietes des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße bezieht, stellt sich die Frage, ob diesbezüglich einmal geprüft wurde, ob die ESF genügend Entwicklungsfläche auf dem ca. 10.000 m2 großen Areal des im nördlichen Teil des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) befindlichen, nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Hofes hätte. Die verkehrliche Erschließung könnte über die A66 und die einmal fertig ausgebaute Ludwig-Landmann-Straße stattfinden. Soziale Einrichtungen sind laut Beschluss zur M 22 v. 13.02.2012 im gesamten Plangebiet ausnahmsweise möglich. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie - zur Erweiterung der ESF eine Verlegung der ESF auf die o.a. Fläche des ehemaligen Hofgutes im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) prüfen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1336 2015 Die Vorlage OF 580/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "ca. 10.000 m2 großen" gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
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