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Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 371/8 Betreff: Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die im Eduard-Bernstein-Weg 2-22 befindliche Altenwohnanlage in der Betreuung durch den Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. bietet mit insgesamt 180 Ein-und Zweizimmerwohnungen wichtigen preiswerten Wohnraum für Rentnerinnen und Rentner. Sie wurde 1995 und 2002 zuletzt saniert. Dem Vernehmen nach soll die Stiftung Waisenhaus als Eigentümerin die Grundstücke Eduard-Bernstein-Weg 4, 8, 12, 14 und 16 verkauft haben. Einige Häuser stünden bereits leer und sollen angeblich zugunsten eines Hochhauses abgerissen werden. Der aktuell noch gültige Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 sieht derzeit reines Wohngebiet und eine zweigeschossige Bauweise vor. Das GWH-Hochhaus Eduard-Bernstein-Weg 2 war im Bebauungsplan bereits vorgesehen (maximal 14 Geschosse). Die Wohnanlage bietet älteren Menschen ein optimales Umfeld: kurze Wege zu Nahversorgungsmöglichkeiten in der Nordweststadt und in Alt-Niederursel, optimale Verkehrsanbindung zum Nordwestzentrum und Naherholungsmöglichkeiten im direkt benachbarten Martin-Luther-King-Park inklusive Senioren-Fitness-Parcours. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen die Informationen nach Kenntnis des Magistrates zu? 2. Wenn ja, wer ist der neue Eigentümer? 3. Wenn ja, welches Wohnbauprojekt wird hier angestrebt? Bleibt es bei einer Seniorenwohnanlage mit Betreuung? Wenn nein, welcher Anteil geförderten Wohnraums ist ggf. vorgesehen und ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich und beabsichtigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1075 2018 Die Vorlage OF 371/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKleine Grünfläche vor dem Haus Alt-Niederursel 1a
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2018, OF 377/8 Betreff: Kleine Grünfläche vor dem Haus Alt-Niederursel 1a Im Geschäftszentrum von Alt-Niederursel direkt vor dem Lotto-Shop Alt-Niederursel 1 a befindet sich eine ca. 1 x 1 Meter große Lücke im Trottoir, die einmal als kleine Grünfläche gedacht war. Seit einiger Zeit sind die Beete in den Einfassungen leer und der Boden ist abgesenkt, so dass für Passanten eine massive Stolpergefahr besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die unansehnliche kleine Grünfläche vor dem Lottoshop Alt-Niederursel 1a neu zu gestalten, die Unfallgefahr zu beseitigen und für den Fall, dass es sich um eine Fläche in Privatbesitz handelt, auf die Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen und auf eine schönere Gestaltung hinzuwirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenInsektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 336/8 vom 28.08.2018 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie-Curie-Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße und der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeeten in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie-Curie-Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 102 Aktenzeichen: 67 0
Auto-Poser stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3649 entstanden aus Vorlage: OF 338/8 vom 28.08.2018 Betreff: Auto-Poser stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen Der Magistrat wird gebeten, die vom Praunheimer Weg abzweigende Stichstraße - Zufahrt zum Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße 6 - durch technische Maßnahmen verkehrszuberuhigen, um dadurch das sogenannte Auto-Posing in diesem Straßenabschnitt unattraktiv zu machen. Begründung: Nachbarn beklagen über das Quartiersmanagement Nordweststadt gegenüber dem Ortsbeirat, dass es in letzter Zeit nachts häufig zu wilden Autofahrten kommt, wenn "Kunden" die Gaststätte mit Glücksspielangebot im Kleinen Einkaufszentrum mit ihren "Rennwagen" besuchen oder verlassen. Es ist oftmals 03:00 Uhr oder 04:00 Uhr in der Nacht, wenn die Motoren dieser getunten und meist tiefergelegten Fahrzeuge in der Stichstraße und anschließend auf dem Praunheimer Weg aufheulen und die Anwohner um den Schlaf bringen. Die Abschaffung der Sperrstunde erleichtert der "Gaststätte" leider den nächtlichen Publikumsverkehr, was zulasten der Anwohner rund um das Kleine Zentrum geht. Das schnelle Beschleunigen aufgemotzter Motoren in einer derart kurzen Stichstraße ist ein so gravierendes Problem, das neben polizeilichen Maßnahmen auch durch bauliche Veränderungen der Straßenoberfläche unmöglich gemacht werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 86 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0
Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Baugenehmigung und Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2018, OF 345/8 Betreff: Baugenehmigung und Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach Aussagen einer Familie, die in der Niederurseier Landstraße 81 wohnt, wird der ehemalige EDEKA Laden in der Nachbarschaft angeblich ohne Baugenehmigung für eine gastronomische Nutzung (Shisha-Bar) umgebaut. Da sich das Bauvorhaben in einem reinen Wohngebiet befindet, wäre das nach Hessischem Baurecht nicht zulässig, da es sich bei dem gastronomischen Angebot um ein störendes Gewerbe handelt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat klären zulassen, ob es sich bei dem Umbauvorhaben eines ehemaligen EDEKA Markts mit der Umnutzung für ein gastronomisches Gewerbe in der Nachbarschaft der Niederurseier Landstraße 81 um ein genehmigungsfähiges Vorhaben handelt und ob das Bauvorhaben verhindert werden kann, da es sich bei der Umnutzung um ein störendes Gewerbe handelt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 992 2018 Die Vorlage OF 345/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Halbsatz des zweiten Absatzes der Vorlage folgende Fassung erhält: ". ., da es sich möglicherweise nach der Umnutzung um ein störendes Gewerbe handelt." Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenErhalt Schankerlaubnis für „Heinrich Kiosk“
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2018, OF 326/8 Betreff: Erhalt Schankerlaubnis für "Heinrich Kiosk" Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat, das zuständige Amt zu veranlassen, die Ausnahmegenehmigung zur Schänk-, zur Speisewirtschaft und zum Wirtschaftsgarten des "Heinrich-Kiosk" in der Niederurseier Landstraße erneut zu verlängern. Begründung: Wasserhäuschen, auch die mit Wirtschaftsgarten haben in Frankfurt eine lange Tradition. Sie dienen nicht nur zur Nahversorgung sondern sind auch ein Ort des Treffens der Nachbarn, der Kommunikation, Informationsaustausch, Hilfestellung bei Bedarf. In diesem Fall kommen noch zwei wichtige Faktoren hinzu, Anlaufstelle für die Kinder der Schule und praktizierte Integration, ein zurzeit besonderes Thema. Uns sind sehr viele Nachbarn persönlich bekannt die uns gegenüber keine Auffälligkeiten mitgeteilt haben. Die "Beschwerdeführer" sind leider nicht festzustellen und somit kein Gespräch möglich. Beim zuständigen Polizeirevier und bei der städtischen Behörde für Sicherheit und Ordnung liegen keine Verfehlungen vor. Formale Fehler können jederzeit korrigiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 326/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 327/8 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLeerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 315/8 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt am Main besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen. Zugleich ist in den Stadtteilen zu beobachten, dass Wohngebäude nicht vermietet/nicht bewohnt sind und gewerbliche Flächen leer stehen. Einige Beispiele sind die Wohnhäuser Hessestraße / Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos"), Habelstraße 23 oder Weißkirchener Weg 34 sowie das Lurgi-Haus in der Lurgiallee 5, in dem nach Presseangaben rund 60.000 Quadratmeter Bürofläche leer stehen. Der Magistrat hat zu letzterem vorgeschlagen, dieses große Gebäude abzureißen und ein Wohnquartier zu errichten (Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee). Dies voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Verfügt der Magistrat über ein Leerstandskataster und - daraus abgeleitet - ein Leerstandsmanagement, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen Wohnraum oder nützliche Gewerbeflächen zu schaffen 2. Welche Initiativen hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bei welchen einzelnen Liegenschaften im Ortsbezirk ergriffen und mit welchem Erfolg? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat außerdem aktuell und mit welchem Erfolg, um Bestandsflächen im Ortsbezirk 8 für zusätzlichen und vor allem preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 4. Welchen aktuellen Sachstand zum Vorhaben gemäß M 263/2017 kann der Magistrat mitteilen, seitdem das Lurgi-Haus im vergangenen Dezember 2017 zwangsversteigert und dem Vernehmen nach von dem Immobilienunternehmen Aroundtown erworben wurde? Bleibt der Magistrat bei seiner Absicht, das Gelände zu einem Wohngebiet umzuwidmen oder wird das Areal weiterhin im Schwerpunkt für gewerbliche Zwecke zu nutzen sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 940 2018 Die Vorlage OF 315/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAltgerätehandel im Weißkirchener Weg 34
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 313/8 Betreff: Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34 Vorgang: B 262/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Magistratsbericht B 262 vom 14.08.2017 wird zum Altgerätehandel auf der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 ausgeführt: "Aufgrund erheblicher Ablagerungen von Weißgeräten auf dem Gehweg Weißkirchener Weg 34' wurden zu Beginn des Jahres umfangreiche Ermittlungen durch die Dienstgruppe ,Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht' des Ordnungsamtes durchgeführt, die letztendlich zur Entfernung der Geräte geführt haben. Der Betrieb wurde aufgefordert, keine Weißgeräte mehr auf den Gehweg abzustellen. Dadurch konnte eine weitgehende Befriedung der Situation im öffentlichen Raum erreicht werden. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmäßig. Unabhängig davon ist beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels auch noch ein Verfahren zur Beseitigung der Elektrogeräte und der Altlasten anhängig". Die Liegenschaft als solche stellt weiterhin einen Schandfleck dar und beeinträchtigt das Ortsbild im südlichen Teil des Denkmalschutzgebietes von Niederursel erheblich. Das Haus Weißkirchener Weg 34 steht einer gestalterischen Neuordnung des Kreuzungsbereichs Gerhart-Hauptmann-Ring/Weißkirchener Weg/Schüttgrabenstraße (Rahmenplan Niederursel) im Weg. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist das Verfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels zwischenzeitlich abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Welche weiteren Sachverhalte sind aktuell zu dieser Problemliegenschaft mitzuteilen? 3. Versucht der Magistrat, den Eigentümer der Liegenschaft zu beraten, seinen Grund und Boden anderweitig zu nutzen und bestenfalls dem Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 939 2018 Die Vorlage OF 313/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenParkplatz an der Straße An den Schießgärten
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 300/8 Betreff: Parkplatz an der Straße An den Schießgärten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Neubau des REWE-Supermarktes in Alt-Niederursel ist abgeschlossen, der Kindergarten des Vereins Träger 55 ist in Betrieb gegangen und der Erweiterungsbau der TSG Nordwest sieht seiner Fertigstellung entgegen. Der während der Bauzeit als Stellfläche und Bürostandort gebrauchte Parkplatz entlang der Straße "An den Schießgärten" wird derzeit nicht genutzt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Befindet sich das Grundstück in städtischem oder Privatbesitz? 2. Welche zukünftige Nutzung ist dem Magistrat bekannt? 3. Gibt es Planungen für diese Fläche im Zusammenhang mit dem Rahmenplan Niederursel? 4. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dieses Areal sinnvoll zu nutzen, zum Beispiel mit einer Wohnbebauung, einer kleinen Grünfläche oder öffentlich zugänglichen Parkplätzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 920 2018 Die Vorlage OF 300/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRücksichtnahme verbessern - schwebende 3 D-Zebrastreifen in der Nordweststadt ausprobieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 284/8 Betreff: Rücksichtnahme verbessern - schwebende 3 D-Zebrastreifen in der Nordweststadt ausprobieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Nordweststadt - vorzugsweise auf dem Praunheimer Weg/Ecke Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe St. Matthias-Kirche) - ein schwebender 3 D-Zebrastreifen erprobt werden kann, um die Rücksichtnahme zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Dreidimensionale Überwege gibt es schon in Island und in Österreich. Der ADAC hält sie für geeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zebrastreifen in 3 D funktionieren als optische Täuschung und werden mit einer eigenen Zeichentechnik so auf die Straße gebracht, dass sie aus einem bestimmten Blickwinkel wie in der Luft hängende weiße Balken über der Straße schwebend wirken. Der Zebrastreifen vor der St. Matthias-Kirche als Übergang zum Hammarskjöldring mit der wenige Meter entfernten Bushaltestelle "Eduard-Bernstein-Weg" wird von Autofahrern vor allem aus südlicher Richtung gerne übersehen und könnte auf dieser Weise "sichtbarer" werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 284/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 284/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenPersonennahverkehr - Verbesserte Taktung der Buslinie 71
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3050 entstanden aus Vorlage: OF 268/8 vom 03.04.2018 Betreff: Personennahverkehr - Verbesserte Taktung der Buslinie 71 Vorgang: M 96/13 2013 wurde mit dem Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 96, die Taktung der Buslinie 71 geändert. Dabei wurde die Taktung montags bis freitags in der Nebenverkehrszeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr und samstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr von 20 Minuten auf 30 Minuten geändert. Abends verkehren die Busse der Buslinie 71 montags bis freitags ab 20:30 Uhr nicht mehr. Sonntags fahren die Busse überhaupt nicht. Nach Feststellung von Ortsbeiratsmitgliedern ist das Fahrgastaufkommen derzeit bei den Buslinien 71, 72 und 73 werktags in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr wegen der Nutzung durch gehbehinderte Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollatoren sowie Fahrgästen mit Kinderwagen sehr groß, sodass die Busse häufig überfüllt sind. Es kommt auch vor, dass dann nicht alle Fahrgäste mitfahren können. Derzeit verkehren die Busse der Buslinie 71 in dieser Zeit alle 30 Minuten. Zukünftig sollten die Busse in dieser Zeit alle 20 Minuten verkehren. Hinzukommt, dass Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Ortsbeiratsmitgliedern bemängeln, dass die Busse der Buslinie 71 abends nur bis 20:00 Uhr und sonntags überhaupt nicht verkehren. Das hat zur Folge, dass vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner des Weißkirchener Wegs und des Gerhart-Hauptmann-Rings dann am Schulzentrum in die entgegengesetzte Richtung umsteigen müssen, wenn sie ins Nordwestzentrum und darüber hinaus mit dem ÖPNV fahren wollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich bei der VGF dafür einzusetzen, dass die Busse der Buslinie 71 1. an Werktagen in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt bisher alle 30 Minuten zukünftig alle 20 Minuten verkehren, damit vor allem für Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollatoren sowie für Fahrgäste mit Kinderwagen die Mitfahrmöglichkeiten verbessert werden; 2. Montag bis Freitagabend wie Samstagabend bis 22:30 Uhr und sonntags von 10:00 Uhr bis 22:30 Uhr verkehren, damit vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner des Weißkirchner Wegs und des Gerhart-Hauptmann-Rings in dieser Zeit nicht am Schulzentrum in die entgegengesetzte Richtung umsteigen müssen und damit auch eine verkürzte Fahrtzeit haben, wenn sie ins Nordwestzentrum und darüber hinaus mit dem ÖPNV fahren wollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 96 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1477 Aktenzeichen: 92 11
Kurvenbereich Spielsgasse/Ecke Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3055 entstanden aus Vorlage: OF 275/8 vom 02.04.2018 Betreff: Kurvenbereich Spielsgasse/Ecke Alt-Niederursel Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich Spielsgasse/Ecke Alt-Niederursel auf der Seite des Café-Restaurants Mutz (unmittelbar vor dem Zaun) zu schraffieren (vergleichbar zur Schraffierung Seibertsgasse/Ecke Alt-Niederursel) und damit zu scharfe, schnittige Kurvenfahrten vom motorisierten Individualverkehr zu erschweren. Begründung: Verkehrsteilnehmer aus Richtung Spielsgasse mit Lkw, Pkw oder Motorrad beachten zuweilen die Rechts-vor-Links-Regelung an dieser Kreuzung nicht sorgfältig genug und fahren zu schnittig in die Kurve vor dem Café Mutz. Für Fußgänger, die sich vor dem Café Mutz aufhalten, ist das mitunter gefährlich. Da in diesem Bereich der Straße Alt-Niederursel Radfahren gegen die Einbahnstraße möglich ist (aus Richtung Karl-Kautsky-Weg), kommt es auch zu Missverständnissen zwischen Fahrradfahrern, die an der Ecke Spielsgasse/Alt-Niederursel Rechts-vor-Links beachten müssen, und zu schnellen Pkws aus Richtung Spielsgasse, die links abbiegen wollen. Eine Schraffierung vor dem Café Mutz, die Fahrzeuge aus Richtung Spielsgasse enger führt, kann die Verkehrssicherheit vor diesem Ortsmittelpunkt deutlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1355 Aktenzeichen: 32 1
Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt „Hofgut Obermühle“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2018, OM 2825 entstanden aus Vorlage: OF 266/8 vom 20.02.2018 Betreff: Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt "Hofgut Obermühle" In der Sitzung des Ortsbeirats am 15.02.2018 hat der Bauträger den Ortsbeirat über das Bauprojekt "Hofgut Obermühle" informiert. Dabei wurde auch das Problem der Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge angesprochen. Seitens des Bauträgers wurden zwei Zufahrtsmöglichkeiten vorgestellt: Zufahrt über die Krebsmühle und den Dorfwiesenweg sowie über den Weißkirchener Weg bzw. Alt-Niederursel und die Spielsgasse. Seitens der Straßenverkehrsamtes wurde dem Bauträger mitgeteilt, dass der Ortsbeirat über die Auswahl der Zufahrtsmöglichkeiten befragt werden soll. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats dazu fachkundige Informationen zu geben, da der Ortsbeirat 8 diese für seine Entscheidung benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1016 Aktenzeichen: 32 1
Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Anregung des OBR 7 vom 23.01.2018, OA 220
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.03.2018, OA 231 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 18.02.2018 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Anregung des OBR 7 vom 23.01.2018, OA 220 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern wie ursprünglich geplant in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 23.01.2018, OA 220 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.03.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 231 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 220 und OA 231 = Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2515, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 61 1
Vier seniorengerechte Sitzbänke aus dem Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auf dem Weg durch den MartinLutherKingPark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2018, OM 2722 entstanden aus Vorlage: OF 255/8 vom 30.01.2018 Betreff: Vier seniorengerechte Sitzbänke aus dem Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auf dem Weg durch den Martin-Luther-King-Park In der Produktgruppe 17.03 des Haushalts 2017 wurden zusätzliche Mittel für "Nahmobilität in den Stadtteilen" (Maßnahme 5.0002746) eingestellt. Auf dem Weg vom Nordwestzentrum durch den Martin-Luther-King-Park zum Praunheimer Weg fehlen zusätzliche Sitzbänke. Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil bemängeln dies und haben auch die Anschaffung von seniorengerechten Sitzbänken des Typs "Frankfurter Bank" angeregt, wie sie der Seniorenbeirat vorschlägt. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass auf dem Weg vom Nordwestzentrum durch den Martin-Luther-King-Par k ab dem Abenteuerspielplatz bis zum Praunheimer Weg bzw. Hollerkopfstraße zusätzlich vier seniorengerechte Sitzbänke aufgestellt werden. Die Standorte könnten in den Bereichen der Fotoaufnahmen liegen. Weg unterhalb Eingang Weg oberhalb Eingang Weg zur Hollerkopfstraße Weg oberhalb Spielplatz Ernst-Reuter-Schule Ernst-Reuter Schule (Bilder: Jürgen Schmidt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 952 Aktenzeichen: 67 0
Bauvorhaben „Hofgut Obermühle"
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2687 entstanden aus Vorlage: OF 239/8 vom 09.01.2018 Betreff: Bauvorhaben "Hofgut Obermühle" An der Obermühle in Alt-Niederursel informiert ein Werbeschild über das Bauvorhaben "Hofgut Obermühle", Obermühlgasse 9-19. Unter Rücksicht auf die historischen Gebäudeformen entstehen dem Werbeschild und diversen Interneteinträgen zufolge fünf neue Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 35 Eigentumswohnungen und 31 Kfz-Stellplätzen in einer Tiefgarage. Die Obermühle mit dem relativ hohen Wohnhaus und den anschließenden Wirtschaftsgebäuden war der Chronik von Niederursel zufolge "die Niederurseler Baumühle, wahrscheinlich auf dem Gelände der ehemaligen Burg. Die Anordnung des Hofes, der Grenzverlauf und bis in die jüngste Zeit sichtbare Wallreste sprechen für eine Befestigung". Das Bauvorhaben erstreckt sich folglich auf einen für das denkmalgeschützte Niederursel sehr markanten Ort. Erste Wohnungen sind nach Informationen auf der Vermarktungshomepage bereits verkauft. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. das Bauvorhaben im Ortsbeirat vorzustellen; 2. mitzuteilen, welche denkmalgeschützten Teile der Obermühle erhalten und welche neu errichtet werden; 3. mitzuteilen, ob das Bauvorhaben durch die Nähe zum Mühlgraben des Urselbachs in einem festgestellten Überschwemmungsgebiet liegt und gegebenenfalls welche umweltschutz- und wasserrechtlichen Aspekte im Zuge der Baugenehmigung geprüft wurden; 4. mitzuteilen, mit welchem Zeitplan das Bauvorhaben umgesetzt werden soll; 5. mitzuteilen, mit welcher Streckenführung der Baustellenverkehr abgewickelt wird und ob in Alt-Niederursel aufgrund des Baustellenverkehrs mit verkehrlichen Einschränkungen zu rechnen ist (Wegfall von Parkplätzen et cetera). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 844 Aktenzeichen: 61 00
Entfernung der Beschilderung „Radfahrer frei“ an der Straße Am Urselbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2688 entstanden aus Vorlage: OF 242/8 vom 09.01.2018 Betreff: Entfernung der Beschilderung "Radfahrer frei" an der Straße Am Urselbach Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Am Urselbach sämtliche Zusatzschilder "Radfahrer frei" zu entfernen und den Durchgang zur Spielsgasse entlang des Urselbachs ausschließlich für Fußgänger freizugeben. Folgende Schilder wären dabei zu entfernen: Verkehrszeichen VZ 1022-10 an der Ecke Seibertsgasse/Am Urselbach, Verkehrszeichen VZ 1022-10 in der Straße Am Urselbach am Beginn des Fußweges Richtung Spielsgasse und VZ 357-50 ("Durchlässige Sackgasse" für Fahrradfahrer und Fußgänger) an der Ecke Obermühlgasse/Dorfwiesenweg/Am Urselbach. Das zuletzt genannte Schild wäre durch VZ 357-51 ("Durchlässige Sackgasse" für Fußgänger) zu ersetzen. Begründung: Die sicher zunächst gut gemeinte Idee, Fußwege auch für Radfahrer freizugeben, setzt voraus, dass Fahrradfahrer die Regeln beachten und nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf die Fußgänger ist gemäß StVO in diesem Fall besondere Rücksicht zu nehmen. Nach Auskunft von vielen Bürgern, die an einer Begehung im alten Ortskern von Niederursel teilgenommen haben, verhalten sich sehr viele Radler, die den Fußweg Am Urselbach benutzen, rücksichtslos gegenüber Fußgängern. Sie fahren mit überhöhter Geschwindigkeit aus Richtung Dorfwiesenweg auf den Fußweg zu und/oder schießen plötzlich und unter Gefährdung des Straßenverkehrs auf den Gehweg Spielsgasse bzw. weiter auf die Straße selbst. Bisweilen wird die Beschilderung auch als Einladung für Motorrollerfahrer missverstanden, was auf diesem engen und wegen der Knickkurve schlecht einsehbaren Fußweg zu weiteren Konfliktsituationen mit Fußgängern führt. Der Ortsbeirat empfiehlt deshalb, die Zusatzbeschilderung aus Sicherheitsgründen zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 827 Aktenzeichen: 66 7
Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2672 entstanden aus Vorlage: OF 229/7 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praunheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, eine kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen , als die bisherige Planung darstellt und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße die Heerstraße in Praunheim erheblich entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Metern zu Kosten von etwa 55 Millionen Euro vorgestellt. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnte eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa bis sechs Metern liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Beispiel: Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan, Ergänzungen: Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 804 Aktenzeichen: 61 1
Verkehrsspiegel für die Liegenschaften Weißkirchener Weg 22, 22a, 24 und 24a
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 245/8 Betreff: Verkehrsspiegel für die Liegenschaften Weißkirchener Weg 22, 22a, 24 und 24a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Zufahrt zu den Liegenschaften Weißkirchener Weg 22, 22a, 24 und 24a einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Die vor einigen Jahren neu gebauten Häuser sind über eine rechtwinklige Zufahrt an den Weißkirchener Weg angebunden, der bei Ausfahrt nur sehr schlecht einsehbar ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 245/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 245/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit erhöhen Baum- und Heckenschnitt in der Niederurseler Landstraße gegenüber Hausnummer 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2018, OF 240/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen Baum- und Heckenschnitt in der Niederurseler Landstraße gegenüber Hausnummer 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Hecke, sowie den Baum derart zu beschneiden, dass ein frühzeitiger Einblick in und aus dem für Fußgänger und Fahrradfahrer gleichermaßen freigegeben Tunnel an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" wieder möglich ist. Ebenso wird um eine generelle Änderung der dortigen Begrünung und ggf. bauliche Maßnahmen gebeten, um eine nicht nur vorübergehende Verbesserung zu erzielen. Begründung: Der Tunnel ist gleichzeitig für Fußgänger und Fahrradfahrer ausgewiesen. Aufgrund der Wegeführung mit einer Kurve, in dessen Scheitelbereich sich ein inzwischen undurchsichtiges und überwachsendes Gehölz befindet, lässt insbesondere entgegenkommende Fahrradfahrer erst sehr spät erkennen. Durch verschiedene Verkehrsteilnehmer wurde an den Ortsbeirat herangetragen, dass es aufgrund der schlechten Sicht bereits zu Unfällen gekommen ist. Ggf. sind auch bauliche Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 240/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 240/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenOrtsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2017, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt , zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Metern, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Millionen Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die Erschließungsstraße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung) und/oder des Bereiches zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa 6 Metern liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Untertunnelung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2018, B 108 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2293, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2476 entstanden aus Vorlage: OF 227/8 vom 14.11.2017 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Regelung im Gebiet Alt-Niederursel besser durchzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Ortsbeirat wie folgt vorschlägt: 1. Ein größeres Tempo-30-Zonen-Schild an den folgenden Eingangsstraßen in die Zone: Ecke Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg (für die Richtung Alt-Niederursel), Weißkirchener Weg (für die Richtung Schüttgrabenstraße, Hennegasse etc.) unmittelbar vor dem Neubau des Wohnhauses an der Zufahrt zum REWE-Supermarkt und - u. a. auch aufgrund von zu schnell fahrenden Fahrradfahrern - Oberurseler Weg/Ecke Spielsgasse; 2. zusätzliche Tempo-30-Piktogramme auf den breiteren Straßenzügen, dort wo sie fehlen, zum Beispiel Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Krautgartenweg; 3. Reinigung des Gefahrenzeichens "Fußgängerüberweg" (VZ 145-12/22) am Oberurseler Weg kurz vor der Einmündung in den Kreuzungsbereich Krautgartenweg/Kreuzerhohl/Spielsgasse; 4. Prüfung von versetztem Parken in der Seibertsgasse; 5. das kleine Spielstraßenschild an der Ecke Alt-Niederursel/Kirchgartenstraße auch als Piktogramm auf der Straße anzubringen; 6. eine "Auframpung" des Weißkirchener Wegs in Höhe Hennegasse zur Verlangsamung des Verkehrs und zur besseren Ordnung des Abbiegeverkehrs in die und aus der Hennegasse; 7. zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. Begründung: Bei einer Ortsbegehung haben sich viele Anwohner aus dem Gebiet Alt-Niederursel über überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Kleintransportern beklagt. Tatsächlich ist die Tempo-30-Zone zwar korrekt beschildert, aber die Schilder im Eingangsbereich der Zone sind oft zu klein oder werden etwa im Bereich der komplizierten Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße leicht übersehen. Der Ortsbeirat schlägt ergänzende Maßnahmen vor, um die Sicherheit auf den verkehrsberuhigten Straßen im alten Ortskern von Niederursel zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 694 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5663 Aktenzeichen: 32 1
Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1
Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Erweiterte Absenkung Zugang Kleines Einkaufszentrum nördliche Seite Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2290 entstanden aus Vorlage: OF 180/8 vom 01.08.2017 Betreff: Erweiterte Absenkung Zugang Kleines Einkaufszentrum nördliche Seite Praunheimer Weg Aufgrund der Parksituation auf der Nordseite des Kleinen Zentrums und der dort angebrachten Poller stehen die Fahrzeuge dort vor dem kleinen abgesenkten Bereich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass der Zugang auf der ganzen Breite abgesenkt wird. Somit können Rollstuhlfahrer, Pers onen mit Kinderwagen, Fahrradfahrer etc. diesen gesamten abgesenkten Bereich nutzen. Bei einer Verbreiterung wird die Möglichkeit um ein Vielfaches wahrscheinlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 266 Aktenzeichen: 66 2
Verbleib der Europäische Schule in Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2239 entstanden aus Vorlage: OF 218/7 vom 21.10.2017 Betreff: Verbleib der Europäische Schule in Frankfurt Seit fast vier Jahren sucht die Stadt Frankfurt einen neuen Standort für die Europäische Schule. Schon lange davor war bekannt, dass die Schule an ihrem jetzigen Standort Praunheimer Weg "aus allen Nähten" platzt. Leichtfertig wurde ein Gebiet nördlich der Heerstraße verworfen. Man hat sich voreilig auf einen Standort am Kaiserlei festgelegt. Dieser Standort ist laut aktueller Information aus der Presse nicht mehr möglich. Insbesondere im Hinblick auf die mögliche Platzierung der Europäischen Bankenaufsicht in Frankfurt ist es vom Magistrat unverantwortlich, dass die Europäische Schule noch immer keinen neuen Standort hat. Der EU-Ministerrat fällt am 20.11.2017 die Entscheidung über die Standortfrage der Bankenaufsicht. Es wäre fatal, wenn durch die leidigen Diskussionen um die Schule diese Entscheidung gegen Frankfurt fallen würde. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, 1. zusammen mit der Europäischen Schule schnellstmöglich und einvernehmlich einen neuen ausbaufähigen Standort zu finden, der den Neubau der Schule umgehend möglich macht. Die Probleme und Fehler vom jetzigen Standort müssen unbedingt vermieden werden; 2. noch einmal ernsthaft den Standort nördlich der Heerstraße zu prüfen. Hierbei darf ein notwendiger Grundstücksankauf kein Ausschlusskriterium sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2411 Aktenzeichen: 40 33
Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 in der Goldgrubenstraße einhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2017, OM 2118 entstanden aus Vorlage: OF 192/8 vom 01.08.2017 Betreff: Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhalten Der Magistrat wird gebeten, um Tempo 30 in der Goldgrubenstraße zu gewährleisten, zusätzlich zum vorhandenen Tempo-30-Schild ein Piktogramm auf der Straße aufzubringen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, diese enge Anwohnerstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten bzw. sicherzustellen, dass Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße unterwegs sind, wegen der dort herrschenden Enge nicht gezwungen sind, auf den Bürgersteig auszuweichen. Begründung: Die Goldgrubenstraße ist in diesem Bereich der Niederurseler Landstraße die einzige Verbindung zum Hammarskjöldring. Das Verkehrsaufkommen ist oft erheblich. Leider wird die Geschwindigkeitsbegrenzung häufig missachtet. Da Radfahrer die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung befahren können, sind gefährliche Situationen gegeben und führen dazu, dass auch der Bürgersteig von den Radfahrern genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Zukunft der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 193/8 Betreff: Zukunft der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: In der ST 1236 wird mitgeteilt, dass der Modulbau der Europäischen Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs um 9 Klassen und eine temporäre Sporthalle erweitert wird. Es wird kein Hinweis gegeben, ob und wann die Europäische Schule an einen anderen Standort wegen erheblich steigenden Schülerzahlen verlegt wird. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um folgende Auskünfte: 1. Für welchen Zeitraum reichen die jetzt vorgesehenen Erweiterungsmaßnahmen, um die steigenden Schülerzahlen unterzubringen? 2. Sind weitere Baumaßnahmen auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs für die Europäische Schule vorgesehen und wenn, welche zu welchem Zeitpunkt? 3. Wie weit ist die Suche nach alternativen Standorten für die Europäische Schule gediehen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1236 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 582 2017 Die Vorlage OF 193/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
Weiter lesenUnterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1760 entstanden aus Vorlage: OF 170/8 vom 27.05.2017 Betreff: Unterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-Weg Vorgang: OM 843/16 OBR 8; ST 357/17 In der Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 843, wurde die Situation verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge im Paul-Kornfeld-Weg dargelegt und die Anbringung von Pollern zur Behebung vorgeschlagen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 357, wurde mitgeteilt, dass die die Anbringung von Pollern nicht möglich ist. Da sich die Situation trotz Überwachungsmaßnahmen nicht wesentlich geändert hat, wäre es sinnvoll, auf dem Bürgersteig Bordsteinaufsätze wie im Bereich der Niederurseler Landstraße anzubringen. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Paul-Kornfeld-Weg im Bereich der Hausnummer 7 bis 11 Bordsteinaufsätze wie in der Niederurseler Landstraße angebracht werden, um das verkehrswidrige Parken dort zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 843 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 357 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1901 Aktenzeichen: 66 3
Zusätzliche Fahrradbügel für die UBahnHaltestelle „Niederursel“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1762 entstanden aus Vorlage: OF 172/8 vom 25.05.2017 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel für die U-Bahn-Haltestelle "Niederursel" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass zusätzlich zum vorhandenen überdachten Fahrradabstellplatz Fahrradbügel - z. B. am südlichen Aufgang/in Höhe Einmündung Seibertsgasse - installiert werden, da die Anzahl der dort abgestellten Räder erheblich ist. Begründung: Der an dieser Haltestelle installierte Fahrradabstellplatz reicht bei Weitem nicht aus. Das führt dazu, dass die Räder an den Handläufen, auf dem schmalen Gehweg, an den Ampelpfosten usw. angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1816 Aktenzeichen: 66 2
Stolpergefahr in der Niederurseler Landstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 166/8 Betreff: Stolpergefahr in der Niederurseler Landstraße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Stolpergefahr auf dem Gehweg entlang der Niederurseler Landstraße 151 (siehe Foto) zu beseitigen. Der Gehweg ist im dortigen Abschnitt nicht mehr verkehrssicher. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPlattensanierung auf dem Platz zwischen den Häusern Praunheimer Weg 25 und 47
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 158/8 Betreff: Plattensanierung auf dem Platz zwischen den Häusern Praunheimer Weg 25 und 47 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Platten auf dem Platz zwischen den Häusern Praunheimer Weg 25 und 47 sind zum größten Teil lose - siehe Bilder am Ende. Für Fußgänger, insbesondere mit Behinderungen oder Rollatoren besteht daher eine erhöhte Unfallgefahr. Die sollte möglichst bald durch Sanierung des Platzes behoben werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, das zuständige Amt zu veranlassen, dass der Platz zwischen den Häusern Praunheimer Weg 25 und 47 so saniert wird, das für Fußgänger keine Unfallgefahr mehr besteht. (Fotos: Ludolf Müller) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 158/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.04.2017, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 154/8 vom 20.04.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: M 219/15; Beschl. d. Stv.-V, § 6768/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - zu beachten: 1. Im Bereich der Straße Am Alten Schloß und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitestmöglich zu erhalten. 2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016, § 6768, nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 Quadratmeter nicht überschreiten. 3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenwohnanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß/Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1391, 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.05.2017 Aktenzeichen: 61 00
Barrierefreier Zugang zur Grünfläche Steinbachtal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1419 entstanden aus Vorlage: OF 149/7 vom 23.03.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang zur Grünfläche Steinbachtal Zwischen den Anwesen Praunheimer Weg 160 und 162 befindet sich eine Treppe, die zur Grünfläche am Steinbach führt. Diese Treppe - siehe die angehängten Fotos - kann von Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator oder mit Kinderwagen sowie Radfahrerinnen und Radfahrern nicht genutzt werden, auch weil die Rampe auf der Treppe sehr steil ist. Gegenüber befindet sich ein Altenwohnheim. Es wäre sinnvoll, die Treppe zu einer Rampe umzubauen, die sowohl von Radfahrerinnen und Radfahrern als auch von Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator oder Kinderwagen genutzt werden kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Treppe zwischen Praunheimer Weg 160 und 162 ins Steinbachtal durch eine Rampe zu ersetzen, die sowohl von Radfahrerinnen und Radfahrern wie auch von Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator oder Kinderwagen genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 803 Antrag vom 11.10.2020, OF 531/7 Auskunftsersuchen vom 27.10.2020, V 1812 Aktenzeichen: 66 0
Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0
Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1333 entstanden aus Vorlage: OF 112/8 vom 20.02.2017 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt Vorgang: OM 4090/15 OBR 8; ST 1000/15 Mit der Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090, hat der Ortsbeirat 2015 um die Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gebeten. Dies wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000, zugesagt. Eine Umsetzung der mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Maßnahme erfolgte bisher leider nicht. Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 1000 zugesagte Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Da keine Änderungen an den vorliegenden Umständen eingetreten sind, wird die Begründung zur OM 4090 zitiert: "Aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger wird der Verkehr vor der ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt. Häufig stauen sich Fahrzeuge bis zur Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings auf dem Praunheimer Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73. Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger, möglichst jede kleine Lücke im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zulasten einer bedächtigen Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist, wovon eine ehemalige Fahrspur als Parkzone genutzt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1060
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