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Meine Nachbarschaft: Im Galluspark

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße

19.02.2019 · Aktualisiert: 19.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4317 entstanden aus Vorlage: OF 853/1 vom 28.01.2019 Betreff: Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße D er Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Rebstöcker Straße westlich des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße durch Asphaltierung oder Gehwegplatten fußgängerfreundlich zu sanieren. Begründung: Derzeit befindet sich der Gehweg in einem ziemlich naturbelassenen Zustand. Da die Endhaltestelle der Tramlinie 14 in diesen Teil der Rebstöcker Straße verlegt wurde, benutzen vermehrt Menschen diesen Gehweg, der sehr schlecht befestigt ist und bei Regen oder Schnee zu einem schlammigen Pfad wird. Zu Zeiten, als er nur als Weg entlang der Grünfläche des Gustavsburgplatzes diente, war er ausreichend befestigt. Aufgrund vermehrter Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger muss hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 847 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße

19.02.2019 · Aktualisiert: 19.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4317 entstanden aus Vorlage: OF 853/1 vom 28.01.2019 Betreff: Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße D er Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Rebstöcker Straße westlich des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße durch Asphaltierung oder Gehwegplatten fußgängerfreundlich zu sanieren. Begründung: Derzeit befindet sich der Gehweg in einem ziemlich naturbelassenen Zustand. Da die Endhaltestelle der Tramlinie 14 in diesen Teil der Rebstöcker Straße verlegt wurde, benutzen vermehrt Menschen diesen Gehweg, der sehr schlecht befestigt ist und bei Regen oder Schnee zu einem schlammigen Pfad wird. Zu Zeiten, als er nur als Weg entlang der Grünfläche des Gustavsburgplatzes diente, war er ausreichend befestigt. Aufgrund vermehrter Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger muss hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 847 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsmessungen in der Braubachstraße und Mainzer Landstraße mit ViaCount-Gerät

27.11.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4014 entstanden aus Vorlage: OF 796/1 vom 12.11.2018 Betreff: Verkehrsmessungen in der Braubachstraße und Mainzer Landstraße mit ViaCount-Gerät Der Magistrat wird beauftragt, in der Braubachstraße und in der Mainzer Landstraße/Ecke Kleyerstraße mittels eines ViaCount-Geräts eine kommunale Verkehrsüberwachung vorzunehmen. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die zuständigen Stellen darüber zu informieren, dass mögliche Standorte der ViaCount-Geräte mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden, damit Mitteilungen von Bürgerinnen und Bürgern - über die Mitglieder des Ortsbeirats - in die Festlegung der Kontrollpunkte einfließen können. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden sowie aus eigener Erfahrung sind die genannten Straßen bzw. Stellen als Orte bekannt, an denen die Geschwindigkeit häufig, besonders auch nachts, überschritten wird. Die so ermittelten Ergebnisse sollen dem Ortsbeirat vorgelegt werden, sodass weiter beraten werden kann. Der ViaCount-Koffer führt anonyme Geschwindigkeitsmessungen durch und sendet Messergebnisse, nach Fahrzeugtyp gegliedert, an ein Rechenzentrum. Anhand der so ermittelten Ergebnisse kann eine zuverlässige Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Das Gerät erfasst die Geschwindigkeitsverstöße anonym. So kann verfolgt werden, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp im Ortsbezirk mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wurde. Das Gerät wird bereits von vielen deutschen Kommunen eingesetzt und hat sich bewährt. Der Koffer ist relativ unauffällig und mit einem Aufkleber mit der Aufschrift "Verkehrszählung im Auftrag der Straßenverwaltung" versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 337 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken in der Schwalbacher Straße

30.10.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3889 entstanden aus Vorlage: OF 743/1 vom 12.10.2018 Betreff: Bewohnerparken in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Kleyerstraße einseitig eine Bewohnerparkzone einzurichten. Begründung: Anwohner der Schwalbacher Straße, südlich der Mainzer Landstraße, benötigen eine Bewohnerparkzone, damit sie trotz des hohen Parkdrucks einen Parkplatz finden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 183 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen „Rebstöcker Straße“, „Schwalbacher Straße“, „Speyerer Straße“, „Güterplatz“ und „Wickerer Straße“

18.09.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3700 entstanden aus Vorlage: OF 724/1 vom 02.09.2018 Betreff: Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Bereiche der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße" auch noch circa fünf Sekunden nach Schließung der Türen für den Autoverkehr geschlossen bleibt. Die Pförtnerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Hintergrund ist, dass viele Autofahrerinnen und Autofahrer glauben, mit dem Erlöschen des roten Signals dürfe sofort losgefahren werden, und dies, obwohl sich noch zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn befinden. In seltenen Fällen wird das Fehldenken sogar mit der Hupe untermauert. Das zunehmend gefährdende Verhalten führte - an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" - bereits zu einem Unfall. Die Maßnahme ist mit keinen größeren Kosten für Investitionen verbunden und kann daher im Rahmen der laufenden Unterhaltung in sparsamer Weise umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 113 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße - wann handelt der Magistrat endlich?

18.09.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3690 entstanden aus Vorlage: OF 709/1 vom 02.09.2018 Betreff: Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße - wann handelt der Magistrat endlich? Vorgang: OM 2655/18 OBR 1; ST 1121/18 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat bereits am 23.01.2018 (vgl. OM 2655) geschilderten zahlreichen Missstände in der Schwalbacher Straße durch die in der Vorlage eindringlich geforderten und weitere geeignete Maßnahmen endlich (!) zu beheben. Die Anwohner können (vor allem auch nach der Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121) nicht im Geringsten erkennen, dass ihre Beschwerden vom Magistrat ernst genommen, geschweige denn die von ihnen bemängelten zahlreichen Missstände in jedweder Hinsicht wirkungsvoll angepackt worden sind. Die Anwohner fühlen sich hinsichtlich der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße sowie ihrer dortigen Sicherheit vom Magistrat im Stich gelassen. Vorausgeschickt sei erneut Folgendes: Die Schwalbacher Straße stellt zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee eine der zentralen Wegeverbindungen im Gallus dar; die Haltestelle der Straßenbahnlinien ist eine der am stärksten frequentierten der beiden Bahnlinien. Viele Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Gebiet südlich der Mainzer Landstraße nutzen sie, um zu Dienstleistern und Einkaufsmöglichkeiten zu gelangen. Der Bereich um die Kreuzung Schwalbacher Straße/Frankenallee mit Spielplatz, Café (Quartierspavillon), Supermarkt, Ärzten, Apotheke usw. hat für das an Plätzen und Begegnungsräumen arme Gallus noch am ehesten "Zentrumsqualität". Umso ärgerlicher ist der Zustand der Straße und ihrer Gehwege zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee: - Beidseitig parken Fahrzeuge oft so weit auf den Gehwegen, dass zu Fuß Gehende nicht aneinander vorbeilaufen können; - in zweiter oder gar dritter Reihe haltende Fahrzeuge führen zu langen Stauphasen, die oft zu einem Rückstau auf der Mainzer Landstraße führen; - durch die wild parkenden Fahrzeuge und die so herbeigeführten "Staus" werden zu Fuß Gehende beim Queren der Straße behindert und es entstehen aufgrund der Unübersichtlichkeit gefährliche Situationen; - im Bereich des Hauses Schwalbacher Straße 47-49 lädt der ungepflegte Hofbereich wohl dazu ein, Hausmüll u. Ä. ungeordnet zu entsorgen; dazu wird dieser Bereich als öffentliche Toilette benutzt; der Gestank, dem zu Fuß Gehende ausgesetzt sind, ist oft unerträglich; - die Baumscheiben werden als wilde Müllkippen genutzt, auf denen nicht nur Sperrmüll, sondern größere Mengen an Essensresten/Hausmüll abgeladen werden; dies ist nicht nur ekelerregend, sondern zieht (in Verbindung mit zahlreichen Gastronomiebetrieben) Ungeziefer an; - die im Straßenraum gelagerten kostenlosen Werbezeitungen (z. B. am Verteilerkasten Ecke Mainzer Landstraße) verschandeln und vermüllen die Straße zusätzlich; - durch Außenrestauration (vor allem durch "Café Kral", daneben auch durch "Tipico" und "Café Umut") gibt es eine hohe Lärmbelästigung; starke Geruchsbelästigung geht vor allem vom "blauen Haus" aus, gegenüber der Pizzeria Engel gibt es in den Garagen eine starke Vermüllung und Ratten; in der Nachbarschaft des Thai-Restaurants in der Mainzer Landstraße/Ecke Kriegkstraße klagen Anwohner über massive Lärm- und Geruchsbelästigung; - insgesamt klagen Anwohner darüber, dass das vorhandene Recht nicht durchgesetzt wird und sie sogar durch "wilde Parker" und die Inhaber von "Café Kral", "Tipico" und "Café Umut" angefeindet werden; überdies gibt es trotz der bekannten Problematik keine Streifen von Polizei und Ordnungsbehörden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut aufgefordert, 1. ein Konzept zu erarbeiten, wie die Schwalbacher Straße verkehrlich geordnet werden kann, dieses Konzept vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen und den Ortsbeirat in die Planungen einzubeziehen; 2. parallel dazu umgehend sämtliche vordringliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Schwalbacher Straße durchzuführen; hierzu gehören insbesondere die Durchsetzung der vorhandenen Regeln eines geordneten und gedeihlichen Zusammenlebens; 3. in diesem Zusammenhang mit den in der Straße ansässigen Gewerbetreibenden (insbesondere von Gastronomiebetrieben) in Kontakt zu treten und sie in Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Sauberkeit einzubinden (Stichwort: Verpackungsmüll und Essensreste); 4. kurzfristig das Reinigungsintervall in der Straße zu erhöhen; 5. kurzfristig die Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs zu erhöhen; 6. für eine verstärkte Präsenz von Polizei und Ordnungsbehörden zu sorgen; 7. mit dem Eigentümer der Liegenschaft Schwalbacher Straße 47-49 in Verbindung zu treten und nachhaltige Reinigungsmaßnahmen sowie die Reinigung und Reparatur der Fassade zu veranlassen; 8. zu prüfen und zu berichten, ob durch die Übernahme von Baumpatenschaften durch Anlieger (mit der die Sauberhaltung der Baumscheibe verbunden ist) die Vermüllung dieser Gebiete und der angrenzenden Gehwegbereiche verhindert werden kann. Hier nochmals einige Eindrücke: Begründung: Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121, können die Anwohner vor Ort keine Verbesserung erkennen. Im Gegenteil: Bei einem Ortstermin am 28.08.2018 haben Anwohner sogar eindrücklich geschildert, dass sich die Missstände verfestigt und verschlimmert haben. Die Schwalbacher Straße befindet sich in diesem Bereich in einem unzumutbaren Zustand. Mit Einzelmaßnahmen, wie sie in den letzten Jahren immer wieder vom Ortsbeirat gefordert wurden, ist augenscheinlich keine nachhaltige Verbesserung zu erreichen. Daher wird der Magistrat nochmals eindringlich aufgefordert, die Beschwerden der Anwohner ernst zu nehmen und endlich tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2655 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Momentaner Zustand und Zukunft Schwalbacher Straße 47 (ehem. Sozialrathaus) und 49

02.09.2018 · Aktualisiert: 26.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2018, OF 711/1 Betreff: Momentaner Zustand und Zukunft Schwalbacher Straße 47 (ehem. Sozialrathaus) und 49 Der Magistrat wird aufgefordert, an die Eigentümer der im Betreff genannten Liegenschaften heranzutreten, mit folgenden Zielen: 1. Beendigung des verwahrlosten Zustandes des Gebäudes Liegenschaft Schwalbacher Straße 47 durch Reinigung und Reparatur der Fassade. 2. Schließung der Zugänge von Liegenschaft Schwalbacher Straße 49 für Unberechtigte durch geeignete Maßnahmen wie z. B. ein Gitter mit kontrolliertem Zugang zu den Parkplätzen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat zu berichten, welche Absichten und Planungen zu den genannten L iegenschaften bekannt sind oder vorliegen. Begründung: Während überall im Gallus neu gebaut wird, verkommen diese beiden Liegenschaften seit Jahren. Die Liegenschaft Schwalbacher Straße 49 ist zu einem gigantischem Clohäuschen verkommen. Der Gestank belästigt die Anwohnenden erheblich. In anderen Quartieren konnte in ähnlichen Fällen eine Schließung mit kontrolliertem Zugang erreicht werden, das könnte auch hier funktionieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 711/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47

28.08.2018 · Aktualisiert: 26.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 710/1 Betreff: Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 Seit Jahren steht das bis ca. 2008 von der Stadt Frankfurt genutzte Gebäude Schwalbacher Straße 47 leer. Das Eckhaus zur Mainzer Landstraße ist in einem Zustand des Verfalls und verrottet vor sich hin. Auch die Außenanlagen bieten mit ihren Müll- und Abfallablagerungen einen Ekel erregenden Eindruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist Eigentümer der Liegenschaft? 2. Sind dem Magistrat Pläne des Eigentümers für diese Liegenschaft bzw. das Grundstück bekannt? 3. Was hat der Magistrat bisher unternommen, um die Liegenschaft bzw. das Grundstück einer sinnvollen Nutzung zukommen zu lassen? Begründung: In Zeiten, wo Hände ringend nach Flächen für den Bau von Wohnungen, Bildungs- und sozialen Einrichtungen gesucht wird, ist unverständlich, warum hier in zentraler Lage seit Jahren ein Gebäude leer steht. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1002 2018 Die Vorlage OF 710/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: U.B.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße

14.08.2018 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3539 entstanden aus Vorlage: OF 670/1 vom 12.07.2018 Betreff: Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Vorgang: OM 2895/18 OBR 1; ST 1119/18 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ampel Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße für die Querung der Mainzer Landstraße eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren, welche diese darauf hinweist, dass Fußgänger die Mainzer Landstraße queren dürfen. Diese sollte während der gesamten Grünzeit und anschließenden Schutzzeit blinken. Begründung: Fußgänger, welche die Mainzer Landstraße überqueren, und Rechts- sowie Linksabbieger, die von beiden Seiten der Schwalbacher Straße kommen und in die Mainzer Landstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Für die Autofahrer ist die Grünphase der Fußgänger erst einsehbar, wenn sie bereits auf der Mainzer Landstraße stehen, und zusätzlich ist die Grünphase sehr kurz, sodass nach kurzer Zeit für die Fußgänger Rot angezeigt wird. Dabei entstehen oft gefährliche Situationen, weil Autofahrer die Menschen, die über die Mainzer Landstraße gehen, quasi bedrängen und auf ihr Recht, fahren zu können, pochen, denn schließlich hätten die Fußgänger ja Rot. Zu diesem Aspekt gab es mit der Vorlage OM 2895 bereits die Bitte an den Magistrat, die Ampelschaltung zu optimieren. Da der Magistrat laut Stellungnahme vom 15.06.2018, ST 1119, die Grünphasen für Fußgänger nicht verlängern will, muss den Autofahrern auf andere Weise mitgeteilt werden, dass die Fußgänger Grün haben/hatten und berechtigt sind, die Straße zu queren. Durch das Anbringen eines gelben Blinklichts könnten die Autofahrer auf die parallele Grünphase (auch wenn diese nicht mehr sichtbar ist) der Fußgänger aufmerksam gemacht und zur Rücksicht gemahnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2895 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1119 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2148 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer in der Kleyerstraße 62 bis 64

14.08.2018 · Aktualisiert: 08.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3534 entstanden aus Vorlage: OF 662/1 vom 29.07.2018 Betreff: Altglascontainer in der Kleyerstraße 62 bis 64 Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat geeignete alternative Standorte für den im Betreff genannten Altglascontainer vorzuschlagen . Begründung: Mit dem bestehendem Standort gibt es durch die angrenzende gastronomische Nutzung Probleme. Da eine Vielzahl von Faktoren bei der Auswahl des Standortes berücksichtigt werden müssen, wird der Magistrat gebeten, zunächst Vorschläge zu machen, damit der Ortsbeirat dann endgültig entscheiden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2201 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14

07.08.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3422 entstanden aus Vorlage: OF 250/4 vom 24.07.2018 Betreff: Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 Vorgang: B 95/18 Der Magistrat wird gebeten, die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 im Hinblick auf den Wechsel der Streckenführung im Dezember 2018 zu prüfen. Hierfür bietet es sich an, die Zahlen von Oktober/November 2018 mit denen von März/April 2019 zu vergleichen. Der Fokus sollte dabei auf der Entwicklung der Nutzung der Direktverbindung ab Ernst-May-Platz bis Allerheiligentor liegen. Begründung: Laut der Vorlage vom 16.03.2018, B 95, soll die Straßenbahnlinie 14 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres eine neue Streckenführung erhalten. Anstelle der jetzigen Strecke von Bornheim nach Sachsenhausen soll die Straßenbahn wie folgt verkehren: Bornheim Ernst-May-Platz - Zoo - Ostendstraße - Börneplatz - Willy-Brandt-Platz - Hauptbahnhof - Galluswarte - Galluspark - Ordnungsamt - Rebstöcker Straße - Schwalbacher Straße - Galluswarte und wieder zurück nach Bornheim. Der Ortsbeirat stimmte der Vorlage B 95 mehrheitlich zu. Die Mitglieder des Ortsbeirats erreichten jedoch derweil viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, welche die aktuelle Streckenführung der Straßenbahnlinie sehr wertschätzen. Allerdings wird es sicherlich auch andere Bürgerinnen und Bürger geben, die sich über die neue Strecke freuen werden, die sie auf dem direkten Weg zum Theater und zum Hauptbahnhof bringen wird. Vor diesem Hintergrund sollte die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1978

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel

05.06.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3244 entstanden aus Vorlage: OF 632/1 vom 17.05.2018 Betreff: Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel Die neuen Wohnstraßen nördlich der Idsteiner Straße sind inzwischen fertiggestellt und die Situation stellt sich wie folgt dar: Die Straßen sind für Verkehr in beide Richtungen ausgelegt, der Straßenbelag ist neu; fast überall sind beidseitig großzügige Parkbuchten ausgewiesen, dazwischen wurden Bauminseln und abgesenkte, zum Teil abgepollerte Bereiche angelegt, die zu Fuß Gehenden das Queren erleichtern sollen. Das Parken auf der Straße ist legal, zum Teil liegen hier Zufahrten zu Tiefgaragen für bis zu 300 Fahrzeuge. Viele Menschen, die in diesem Gebiet wohnen, ärgern sich darüber, dass Fahrzeuge ungeordnet auf der Straße parken. Es wird als störend empfunden, wenn Autos gegenüber von Tiefgaragenzufahrten oder zu dicht an den Garagenrampen parken; oft wird so geparkt, dass den aus den Garagen ausfahrenden Personen die Sicht auf die Straße fehlt. Auch die abgesenkten Bereiche, die es insbesondere Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sowie Kindern mit Rollern und Laufrädern ermöglichen sollen, die Straße einfacher zu queren, sind häufig durch parkende Fahrzeuge blockiert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, es sei auffallend, dass deutlich langsamer gefahren wird und es dadurch leiser ist, wenn Fahrzeuge auf der Straße parken. Dieser Effekt und die Tatsache, dass Parkplätze für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung stehen, werden als positiv wahrgenommen. Ziel sollte sein, die Parkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner im Straßenraum zu erhalten. Allerdings ist durch Abmarkierungen zu unterbinden, dass die Fahrzeuge beliebig abgestellt werden. Durch entsprechende Abmarkierungen sollte deutlich gekennzeichnet sein, welche Bereich nicht beparkt werden dürfen. Dies betrifft folgende Straßen: - Niedernhausener Straße (gesamte Länge), - Hattersheimer Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße) sowie - Schwalbacher Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße). Bis auf die Hattersheimer Straße führen die Straßen auch zu den Grünflächen des Europagartens mit seinen Taschenparks und den Spiel- und Bolzplätzen. Es sind viele Kinder und Jugendliche unterwegs; bauliche Veränderungen im Straßenraum (wie z. B. versetztes Parken auf der Straße) sind nötig, um sicherzustellen, dass langsam gefahren und Tempo 30 eingehalten wird. Aus: Stadtplan Frankfurt am Main (https://frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=stadtfrankfurt_eval01.c.125042.de& ;_ffmpar[_id_inhalt]=stadt_frankfurt_internet_01.c.6103271.de) Durch versetzt angelegte Parkplätze/Parkplatzmarkierungen wird auch dem Eindruck entgegengewirkt, auf diesen zum Teil langen Straßen (wie der Niedernhausener Straße), die ohne jede Kurve verlaufen, rasen zu können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. auf den genannten Straßen Parkmarkierungen auf der Straße anzubringen, und zwar jeweils - wo möglich - alternierend, um den Straßenverlauf mehr in Kurven zu führen; hier eignen sich meist die Flächen vor den Bauminseln; 2. die Parkmarkierungen im Bereich von Tiefgaragen- und Feuerwehrzufahrten (beidseitig und gegenüber) so anzulegen, dass ausreichend Platz ist, um komfortabel ein- und ausfahren zu können; 3. insbesondere auf der Niedernhausener Straße zwischen den Kreuzungen zur Waldemser Straße und zur Schwalbacher Straße - in dem Bereich, in dem sie zwischen dem Taschenpark und dem Europagarten verläuft - Parkmarkierungen in einem Teilstück jeweils auf der rechten Fahrbahnseite, im zweiten Teilstück auf der linken Fahrbahnseite anzubringen, um hier fahrende Pkw deutlich abzubremsen. Zur Verdeutlichung der Situation auf den Straßen hier einige Fotos: Hattersheimer Straße (zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Hattersheimer Straße (zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Niedernhausener Straße (zwischen Taschenpark und Europagarten) Niedernhausener Straße (zwischen Waldemser Straße und Schneidhainer Straße) Schwalbacher Straße Waldemser Straße Begründung: Durch den schnurgeraden Verlauf laden die in beide Fahrtrichtungen befahrenen Straßen zu deutlich höheren Fahrgeschwindigkeiten ein, als es der Situation in einer Tempo-30-Zone und insbesondere in Parkbereichen der Wohnsiedlung angemessen ist. Markierungen auf der Straße und versetzt geparkte Fahrzeuge wirken dem entgegen. Ohne Kontrollaufwand kann hier etwas zur Einhaltung von Tempo 30 getan werden, und gleichzeitig werden legale Parkplätze ausgewiesen. Dadurch, dass die Bereiche, in denen geparkt werden darf, hervorgehoben sind, fallen auch die Bereiche besser auf, in denen das Parken andere behindert. Durch die Abmarkierungen soll das Miteinander der verschiedenen Gruppen, die diese Straßen nutzen, problemloser ablaufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1716 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg entlang der Mainzer Landstraße (Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen

05.06.2018 · Aktualisiert: 04.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3229 entstanden aus Vorlage: OF 607/1 vom 17.05.2018 Betreff: Gehweg entlang der Mainzer Landstraße (Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen Der an den meisten Stellen sehr breite Gehweg entlang der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schwalbacher Straße - parallel zur stadteinwärts führenden Fahrspur für Bahn und Pkw - wird sowohl zum (legalen) Parken in Parkbuchten als auch von Fahrradfahrern und zu Fuß Gehenden genutzt. Grundsätzlich ist diese Nutzung aufgrund der Gehwegbreite problemlos möglich, wenn alle Nutzer Rücksicht aufeinander nehmen und sich in dem Bereich bewegen, der ihnen zugeordnet ist. Vor allem für zu Fuß Gehende ist der Gehweg oft nicht problemlos zu nutzen: - Fast durchgängig wird der Gehweg (oft in beide Fahrtrichtungen) von Radfahrern genutzt; - in den entlang der Fahrbahn angeordneten Parkbuchten sind Pkw häufig über die Markierung hinaus auf dem Gehweg geparkt; - wo durch Einfahrten auf Grundstücke oder durch Kreuzungen (abgesenkte Bordsteine) möglich, fahren Pkw auf und nutzen den Gehweg als Parkplatz; - im Bereich der Bäume hat das Wurzelwerk Verwerfungen/Unebenheiten aufgeworfen, die Stolperfallen darstellen und den Gehweg zumindest für Mobilitätseingeschränkte (z. B. Nutzung mit Rolllatoren oder Rollstühlen) einengen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Parkbuchten zwischen Fahrbahn und Gehweg zum Gehweg hin mit Bügeln o. Ä. abzugrenzen; 2. wo noch nicht erfolgt, Grundstückseinfahrten zum Gehweg hin mit Pollern o. Ä. so abzugrenzen, dass Pkw nicht auffahren können; 3. wo noch nicht erfolgt, Kreuzungsbereiche zu Straßen mit Pollern o. Ä. gegen das Auffahren auf den Gehweg abzusichern; 4. bestehende Abpollerungen dahin gehend zu korrigieren, dass die Abstände zwischen zwei Pollern nicht so groß sind, dass Pkw zwischen ihnen durchfahren können; 5. die fachliche Kompetenz der zuständigen Ämter zu nutzen und zu prüfen, welche durch Wurzelwerk entstandenen Verwerfungen/Stolperfallen auf dem Gehweg kurzfristig mit einfachen Mitteln beseitigt oder teilweise eingeebnet werden können, und diese Arbeiten dann durchzuführen. Zur Verdeutlichung hier noch einige Aufnahmen der Situation auf dem Gehweg: Begründung: Der Gehweg ist auf dieser Strecke fast durchweg breit genug, um Parkbuchten entlang der Fahrbahn auszuweisen und gleichzeitig den Radverkehr auf dem Gehweg zuzulassen. Es ist nachvollziehbar, dass viele Radfahrer es vorziehen, auf dieser Strecke der stark (und rücksichtslos!) befahrenen Mainzer Landstraße auf dem Gehweg zu fahren, zumal die Breite der Mainzer Landstraße für stadteinwärts fahrende Pkw faktisch nur 1,5 Fahrspuren beträgt, die Fahrzeuge jedoch zweispurig fahren. Wenn Fahrzeuge ordnungsgemäß in den Parkbuchten stehen und Radfahrer entlang der Parkbuchten fahren und dort nicht durch illegal parkende Pkw behindert werden, klappt auf diesem Gehweg das Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Die Stadt sollte dafür sorgen, dass die Flächen so geordnet bzw. gesichert werden, dass dieses Miteinander klappt. Bezüglich der Verwerfungen im Geh- und Radweg sollten fachlich kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, ob die größten Verwerfungen geglättet werden können. Wie bei bisherigen Anliegen zu Stolperfallen durch Wurzelwerk möchte der Ortsbeirat ohne die entsprechende fachliche Expertise keine Vorgaben machen, wie hier vorgegangen werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1892 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 722 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße barrierefrei gestalten

05.06.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 629/1 vom 20.05.2018 Betreff: Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße barrierefrei gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg auf der Idsteiner Straße entlang der Schule bis zur Schwalbacher Straße zu erneuern oder zumindest die Stolperfallen zu beseitigen. Begründung: Der beschriebene Weg ist gepflastert und mittlerweile in einem sturz- und stolpergefährlichen Zustand. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl ist dieser Bereich gefährlich. Der Weg ist jedoch hoch frequentiert. Menschen, die dort aus dem Bus aussteigen, wollen oft zur Frankenallee, um die dortige Apotheke, Arztpraxen oder Einkaufsmöglichkeiten aufzusuchen. Dafür müssen sie ebendiesen Weg benutzen. Auch zahlreiche Schülerinnen und Schüler benutzen den Fußgängerweg. Um Verletzungen zu verhindern und Frankfurt Stück für Stück barrierefrei zu gestalten, soll die genannte Maßnahme umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1900 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Außenflächen für Gastronomie in der Schwalbacher Straße schaffen

22.05.2018 · Aktualisiert: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 625/1 Betreff: Außenflächen für Gastronomie in der Schwalbacher Straße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit die Außenflächen für Gastronomie auf der Schwalbacher Straße im Bereich ab der Hausnummer 48 auf der (von der Mainzer Landstraße aus gesehen) rechten Seite bis zur Kreuzung Frankenallee erweitert werden können, und dafür auf dieser Seite Parkverbotszonen einrichten, sobald die Bauarbeiten auf der gegenüberliegenden Seite abgeschlossen sind. Begründung: Die Schwalbacher Straße entwickelt sich immer mehr zu einem gastronomischen Zentrum für die Bewohner des Gallus. Gerade im Sommer gibt es aber keine ausreichenden Flächen für FreiluftSitzplätze. Zudem wird der Konsum von Lebensmitteln durch ordnungswidrig parkende Autos getrübt. Um ein belebtes Stadteilleben zu ermöglichen und die Schwalbacher Straße zu einem Treffpunkt für Bewohner*innen auszubauen, wäre daher eine Parkverbotszone zugunsten der gastronomischen Betriebe vor Ort wünschenswert. Aktuell finden auf der (von der Mainzer Landstraße aus gesehen) linken Seite umfangreiche Baumaßnahmen statt, die zeigen, dass auf eine geringe Anzahl an Parkplätzen durchaus verzichtet werden kann. Sobald diese abgeschlossen sind, könnte die Maßnahme also durchgeführt werden. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 25 Vor der Abstimmung über die Vorlage OF 625/1 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass vor dem Wort "erweitert" die Worte "von Mai bis September" eingefügt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 625/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. (= Annahme)

Partei: Die_PARTEI

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg ändern

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3117 entstanden aus Vorlage: OF 588/1 vom 22.04.2018 Betreff: Radweg ändern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Radweg für rechts abbiegende Radfahrer an der Ecke Kleyer straße/Sondershausenstraße wieder so verlegt wird, dass Radfahrer sicher rechts abbiegen können. Dazu sollte der Radweg nicht über die Haltebucht für Busse (rechts) führen, aber auch nicht unnötig die Sperrfläche umfahren werden müssen, sondern der Radweg sollte direkt an der Haltebucht in einem Bogen vorbeigeführt werden. Begründung: Derzeit müssen Radfahrer, die von der Kleyerstraße rechts in die Sondershausenstraße abbiegen wollen, einen unnötigen Umweg um die weiß markierte Sperrfläche fahren. Dies vermeiden naturgemäß alle Radfahrer und nehmen die Abkürzung über die Bushaltestelle bzw. den Warteplatz für Busse. Dieser Bereich ist aber für den Busverkehr ausgelegt und nicht für Radfahrer. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1615 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerampel auf der Kleyerstraße/Schwalbacher Straße begehbar und sicherer machen

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3116 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 21.04.2018 Betreff: Fußgängerampel auf der Kleyerstraße/Schwalbacher Straße begehbar und sicherer machen Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Überweg der Fußgängerampel auf der Kleyer straße (Ecke Schwalbacher Straße) durchgängig für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen begehbar zu machen. Dazu sollte die bestehende Abpollerung um zwei Poller östlich des Überweges und einen Poller westlich davon ergänzt werden, damit Autos nicht auf dem Gehweg und/oder im Bereich des Fußgängerüberweges der Fußgängerampel parken können. Begründung: Sowohl vor, hinter als auch teilweise auf dem Fußgängerüberweg wird auf der Straße und schräg auf dem Gehweg geparkt. Verbotsschilder sind hier wahrscheinlich wenig hilfreich, da jedem Führerscheinbesitzer klar sein sollte, dass man nicht auf einem Fußgängerüberweg bzw. an einer -ampel parken darf. Da dieses Verhalten aber trotzdem von einigen Mitbürgern an den Tag gelegt wird, müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, die den Gehweg und den Fußgängerüberweg frei halten. Es bestehen im Bereich der Einmündung der Schwalbacher Straße in die Kleyerstraße bereits rot-weiße Poller, doch lassen diese einen für Autos ausreichend großen Bereich der Straße bis zum Überweg der Fußgängerampel frei, sodass dieser zum Parken genutzt wird. Daher sollten die Bereiche neben dem Überweg komplett abgepollert werden, damit Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen auf die Straße gelangen können. Mögliche Standorte der Poller: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1614 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen hier: Friedrich-Ebert-Siedlung besser an den ÖPNV anschließen

08.05.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3124 entstanden aus Vorlage: OF 596/1 vom 17.04.2018 Betreff: Verlängerung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen hier: Friedrich-Ebert-Siedlung besser an den ÖPNV anschließen Vorgang: B 95/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die ab Dezember im Gallus eingesetzte Straßenbahnlinie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen zu verlängern. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95, wird bereits die Möglichkeit einer Weiterführung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen angesprochen. Angesichts der bereits jetzt steigenden Bevölkerungszahl im Gallus und der zu erwartenden weiteren Steigerung durch die Bebauung des Avaya-/Telenorma-Geländes, muss vor allem der Bereich südlich der Mainzer Landstraße besser an den ÖPNV angebunden werden. Dies muss zeitnah geschehen, da die existierenden Verkehrsmittel im Gallus bereits an ihrer Belastungsgrenze angelangt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1618 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersatzhaltestelle „Rebstöcker Straße“ kennzeichnen

08.05.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3121 entstanden aus Vorlage: OF 592/1 vom 21.04.2018 Betreff: Ersatzhaltestelle "Rebstöcker Straße" kennzeichnen Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße die Ersatzhaltestelle sichtbar zu kennzeichnen, an der die Straßenbahnen abfahren, wenn die Hauptstrecke auf der Mainzer Landstraße, z. B. wegen eines Unfalls, gesperrt ist und über die Kleyerstraße umfahren wird. Da die Strecke ab Dezember sowieso durch die Linie 14 genutzt werden soll, ist es sinnvoll, die bereits jetzt als Ersatzhaltestelle und später sicherlich regulär genutzte Haltestelle dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Wünschenswert wäre hierbei natürlich auch eine zeitnahe barrierefreie Gestaltung. Außerdem wird der Magistrat gebeten, für diesen, leider doch öfter auftretenden Fall, einen Hinweis an der eigentlichen Haltestelle "Rebstöcker Straße" auf die in der Querstraße liegende Ersatzhaltestelle anzubringen. Begründung: Regelmäßig ereignen sich auf der Mainzer Landstraße Unfälle, welche eine Sperrung derselben zur Folge haben. Glücklicherweise können die Straßenbahnen der Linien 11 und 21 im Falle eines Unfalls zwischen der Galluswarte und der Haltestelle "Rebstöcker Straße" die Mainzer Landstraße über die alte Strecke in der Kleyerstraße umfahren. Dabei halten die Bahnen jedoch an einer anderen Stelle und bedienen nicht die reguläre Haltestelle "Rebstöcker Straße" oder pendeln zurück. Fahrgäste, die an der regulären Haltestelle stehen, wissen aber meist nicht, dass dies der Fall ist oder sind unsicher, an welcher Stelle sie in die Bahn steigen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1428 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundeauslaufflächen in der Friedrich-Ebert-Siedlung ermöglichen

08.05.2018 · Aktualisiert: 31.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 entstanden aus Vorlage: OF 600/1 vom 19.04.2018 Betreff: Hundeauslaufflächen in der Friedrich-Ebert-Siedlung ermöglichen Vorgang: OM 2718/13 OBR 1; ST 302/14; V 665/17 OBR 1; ST 191/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf der Grünanlage entlang der Kleyerstraße einen Bereich abzutrennen, von der Kleyerstraße aus begehbar zu machen und als Hundeauslauf zu nutzen. Alternativ wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich die Fläche des Sportplatzes Westend (ein Tennisplatz, der nicht mehr benutzt wird) dafür eignet und einer der bereits vorhandenen Zugänge dafür genutzt werden kann, sodass die Sportfläche nicht mit Hunden gequert werden muss. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob, wie 2014 berichtet, weiterhin ein Auslauf auf der Fläche in der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände eingerichtet werden kann (vgl. ST 302). Die möglichen Standorte sind auf der Karte gekennzeichnet. Begründung: Hunde sind generell in Frankfurt an der Leine zu führen. Doch gerade das kann bewirken, dass Hunde, die sich in einer Anlage begegnen, aggressiv reagieren und andauernd bellen. Hier ist ein klar erkennbarer, abgetrennter Bereich, auf dem man die Hunde frei laufen lassen kann, hilfreich, da somit gleichzeitig auch Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche geschützt werden. Die Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung haben in der Nähe wenig Möglichkeiten, ihre Hunde (frei) auszuführen und wünschen sich eine bessere bzw. nähere Auslauffläche als die geplante Fläche neben dem Europagarten. Die zweitgenannte Fläche wurde in der Vorlage ST 302 positiv beschieden, sollte der Ortsbeirat Mittel für einen Zaun aus seinem Budget dafür zur Verfügung stellen. Da dies aber nun schon vier Jahre her ist und der Magistrat laut der Vorlage ST 191 keine Hundeauslaufflächen mehr einzäunen möchte, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Bedingungen diese Ausweisung weiterhin möglich wäre und ob eventuell doch ein Zaun aufgestellt werden könnte. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kleyerstra%C3%9Fe,+60326+Frankfurt+am+Main/@50. 0983178,8.6222865,16z/data=!4m5!3m4!1s0x47bd0bc4c0a82aff:0x4b97e0669b9bee01!8m2! 3d50.0976709!4d8.6310949 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2718 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 302 Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 665 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 191 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523 Antrag vom 16.05.2023, OF 877/1 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4057 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage: Probleme mit Hundekot und Müll sowie Hunden auf dem Bolzplatz

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3127 entstanden aus Vorlage: OF 599/1 vom 12.04.2018 Betreff: Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage: Probleme mit Hundekot und Müll sowie Hunden auf dem Bolzplatz Vorgang: OM 1304/17 OBR 1; ST 1086/17 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Bereich Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage - zwischen dem Bolzplatz und den Häusern der Wohnanlage "Smiles" sowie den restlichen Teil der Anlage - also die Wiese vor dem Spielplatz und der Kita Adlerwerke explizit nicht für Hunde zu erlauben. Dies soll durch (weitere) Verbots- bzw. Hinweisschilder geschehen, die außerdem auf den Hundeauslauf im Bereich zwischen Römischem Ring und Messe verweisen; 2. dies durch verstärkte Kontrollen zu überprüfen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche zwischen dem Bolzplatz und den Häusern der Wohnanlage "Smiles" offiziell als Liegewiese ausgewiesen werden kann; 4. sollte die Ausweisung als Liegewiese nicht möglich sein, dort eine Spenderstation für Hundekotbeutel aufzustellen; 5. an der Kleyerstraße außerdem eine weitere Spenderstation für Hundekotbeutel aufzustellen. Begründung: Für den Abschnitt zwischen dem Bolzplatz und den Häusern haben Anwohner bereits im vergangenen Jahr bei der Stadt den Wunsch geäußert, diese Fläche als Liegewiese auszuweisen - dann wären dort keine Hunde erlaubt. Die Stadt verwies darauf, dass dort bald Sportgeräte aufgestellt würden (siehe auch ST 1086). Dies wird von den Anwohnern begrüßt. Gleichzeitig fürchten diese aber, dass die Geräte ebenso wie der neue, von der Stadt angelegte Rasen verdreckt werden. Bisher konnte nicht beobachtet werden, dass der Hundekot entfernt wird. Täglich benutzen Hundebesitzer den Bolzplatz als Spielplatz für Hunde, obwohl dort bereits ein Verbotsschild steht. Jugendliche berichten, dass sie selbst schon Hundebesitzer ansprechen mussten, ihnen Platz zu machen - auf dem Bolzplatz! Es muss sichergestellt werden, dass diese für Kinder und Jugendliche so dringend benötigten Frei- und Bewegungsflächen im Gallus auch von diesen genutzt werden können. Auch die anderen Wiesen rund um den Bolz- und Spielplatz werden offensichtlich als "Hundeklo" genutzt, trotz vorhandener Mülleimer sammelt sich einiges an Unrat an. Durch eine Spenderstation für Hundekotbeutel kann zumindest vermieden werden, dass diejenigen Hundebesitzer, die nicht bis zum Europagarten laufen wollen, das Geschäft ihrer Vierbeiner entsorgen können. Hunde"auslauf" auf dem Bolzplatz: Mögliche Liegewiese: Trotz Reinigung durch die Stadt am Morgen sieht es nachmittags schon wieder so aus: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1304 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1522 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Spenderstationen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3126 entstanden aus Vorlage: OF 598/1 vom 19.04.2018 Betreff: Fehlende Spenderstationen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird aufgefordert, in der Friedrich-Ebert-Siedlung an folgenden Standorten weitere Spenderstationen für Hundekotbeutel aufzustellen: 1. Auf der Ackermannstraße in Höhe der Hausnummern 17 bis 23, 2. auf der Grünfläche zwischen den Häusern bzw. neben den Mülleimern zwischen Steuernagelstraße und Kleyerstraße, 3. am Ende der Sackgasse der Ackermannstraße/Übergang zur Cordierstraße neben der Bürgermeister-Grimm-Schule und 4. gegenüber der Serbisch-Orthodoxen-Gemeinde auf der Sondershausenstraße im Übergang zum Fußgängerweg (zur Cordierstraße gehörend) neben der großen Grünanlage. Alle Standorte sind auf der Karte eingezeichnet, da diese zum Teil mit Straßenbezeichnungen nicht genau angegeben werden können. Das Quartiersmanagement Gallus hat bereits erklärt, für diese Spenderstationen die Patenschaft übernehmen zu wollen. Begründung: Es gibt einige Beschwerden der Anwohner über Hundekot in den genannten Bereichen. Mit den bereits vorhandenen Spenderstationen wurden gute Erfahrungen gemacht. So kann Kot von den Besitzern einfach und schnell entsorgt werden und stellt somit auch keine Gefahr für auf den Wiesen spielende Kinder dar. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kleyerstra%C3%9Fe,+60326+Frankfurt+am+Main/@50. 0983178,8.6222865,16z/data=!4m5!3m4!1s0x47bd0bc4c0a82aff:0x4b97e0669b9bee01!8m2! 3d50.0976709!4d8.6310949 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1521 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Linie 14: ÖPNV im Gallus vernetzen, Umstiege ermöglichen

08.05.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3125 entstanden aus Vorlage: OF 597/1 vom 17.04.2018 Betreff: Verlängerung der Linie 14: ÖPNV im Gallus vernetzen, Umstiege ermöglichen Vorgang: OM 2193/17 OBR 1; ST 2522/17 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, eine mögliche Verlängerung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen 1. mit dem bereits geforderten und nicht abschließend verworfenen zweiten S-Bahn-Halt im Gallus zu verbinden und 2. so zu führen, dass eine Süd-Nord-Verbindung entsteht (beispielsweise über die Haltestelle "Mönchhofstraße", Bereich Schmidtstraße/Am Römerhof), die einen Anschluss an die Endhaltestelle der entstehenden Stadtbahn U 5 im Europaviertel ermöglicht. Begründung: Angesichts der immer weiter steigenden Bevölkerungszahlen im Gallus muss der ÖPNV ausgebaut und besser vernetzt werden. Zu dieser Erweiterung gehört vor allem der bereits geforderte zweite S-Bahn-Halt im Gallus, der eine Verbindung nach Höchst ohne Umweg über den Hauptbahnhof ermöglicht. Dieser wird laut Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2522, planerisch nicht aufgegeben und soll realisiert werden. Des Weiteren bestehen im Gallus nur wenige Verbindungen von Süden nach Norden (und umgekehrt), welche höchstens von Bussen angeboten werden. Hier sollten daher keine Denkverbote herrschen und überlegt werden, ob und wie eine mögliche ober- oder unterirdische Verbindung aussehen könnte, die einen Anschluss an das Stadt-/U-Bahn-Netz im Europaviertel ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2193 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2522 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1722 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende

10.04.2018 · Aktualisiert: 25.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996 entstanden aus Vorlage: OF 572/1 vom 24.03.2018 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende Vorgang: ST 406/16; ST 231/18 Bereits seit Jahren fordert der Ortsbeirat 1 Radwege auf der Mainzer Landstraße. Die Straße ist nicht nur für Autofahrende eine wichtige Verbindungsstraße zu Arbeitsplätzen im Stadtgebiet. Aufgrund des Bevölkerungswachstums, gerade im Gallus, hat auch die Zahl der Radfahrenden stark zugenommen. Die Infrastruktur ist nicht mitgewachsen. Mit der Stellungnahme ST 231 vom 09.02.2018 hat der Magistrat angekündigt, in 2018 stadteinwärts und stadtauswärts Radwege auf der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße anzulegen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406, führt der Magistrat eine Reihe von Problemen für Radfahrende westlich der Galluswarte an. Die angesprochenen Gefahrenlagen werden auch von Radfahrenden wahrgenommen. Nach nunmehr zwei Jahren sollte der Magistrat zumindest provisorische Lösungen für die Probleme gefunden haben. Ein weiteres jahrelanges Abwarten und Hinnehmen der Gefahrenstellen, bis die Mainzer Landstraße grundsaniert wird, ist bei ständig steigendem Verkehrsaufkommen nicht hinnehmbar. In der Stellungnahme ST 406 wird weiterhin auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens zwischen Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße "demnächst" zugesagt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. mitzuteilen, wann der im Februar 2016 angekündigte Radstreifen im Bereich Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße angelegt wird; 2. mitzuteilen, wann die ebenfalls im Februar 2016 angekündigten Radstreifen zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße (stadteinwärts und stadtauswärts) angelegt werden; 3. mitzuteilen, wie er die für Radfahrende gefährliche und für Straßenbahnen hinderliche Situation auflösen will, die dadurch entsteht, dass die zweispurige Mainzer Landstraße nach Einmündung der Schmidtstraße einspurig weiterläuft; der Autoverkehr läuft hier in der Regel ungeachtet der Straßenlage zweispurig weiter, indem neben der gesamten Straße auch die Straßenbahnschienen genutzt wird; 4. die Möglichkeit zu klären, ob vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße (z. B. auf Höhe Autobahnbrücke) bereits Hinweisschilder aufgestellt werden können, die Autofahrende dazu auffordern, sich einzufädeln, da die Straße nach der Kreuzung einspurig verläuft; 5. die Möglichkeit zu klären, ob die rechte Fahrspur der Schmidtstraße als ausschließliche Rechtsabbiegerspur ausgewiesen werden kann (Markierung auf Fahrbahn übermalen), sodass von der Schmidtstraße aus nur noch einspurig in die Mainzer Landstraße eingefahren werden kann; 6. im Bereich der Galluswarte stadtauswärts zumindest provisorische (bis zur Umgestaltung der Verkehrsfläche an der Galluswarte) Markierungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die Radfahrenden deutlich aufzeigen, wo der Radweg verläuft. Aktuell ist die Situation zwischen der Unterführung und der Hufnagelstraße für Fußgänger und Radfahrende völlig unklar; gleichzeitig ist Radfahrenden hier nicht zuzumuten, auf der Straße zu fahren; aufgrund der Abbiegebeziehungen und Straßeneinmündungen, Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen. Bei gleichzeitig geringer Breite von Straßen sind Radfahrende hier hochgradig gefährdet, da sie aufgrund der Gesamtsituation leicht außerhalb des Sichtwinkels von Autofahrenden geraten können; 7. zwischen der Einmündung Kleyerstraße und der Unterführung Galluswarte (über die Kreuzungen Weilburger Straße und Camberger Brücke) für Radfahrende auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts, zumindest bis zur endgültigen Neuordnung der Verkehrsflächen, an der Galluswarte (im Rahmen der Grundsanierung der Mainzer Landstraße, ST 406) eine sichere Radwegverbindung auszuweisen. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass vor dem Hostel an der Weilburger Straße häufig (insbesondere morgens und abends bei Berufsverkehr) Busse halten und an dieser Stelle die Radfahrenden zu gefährlichen Ausweichmanövern zwingen; 8. zu prüfen, ob die Fahrradwege an der Mainzer Landstraße nach belgischem Vorbild durch das Auftragen reflektierender Farbmasse optisch hervorgehoben werden können. Da auch aus den Stellungnahmen des Magistrats deutlich wird, dass die Situation für Radfahrende zwischen Galluswarte und Schmidtstraße durch eine Vielzahl von Gefahrenquellen gekennzeichnet ist, würde sich diese Maßnahme anbieten. W ie schon vom Ortsbeirat 1 in der Vorlage OM 2774 für den Bereich um den Hauptbahnhof angeregt, würde sich auch hier anbieten, dass Autofahrenden der Radweg deutlich sichtbar gemacht wird. Begründung: Der gesamte Verkehr auf der Mainzer Landstraße bedarf dringend einer Neuordnung. Gerade im Hinblick auf die Ausweisung von größeren Wohngebieten im Gallus und damit erhöhtem Verkehrsaufkommen, muss die Mainzer Landstraße sicherer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 271 Antrag vom 23.08.2021, OF 132/1 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 682 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen

10.04.2018 · Aktualisiert: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2978 entstanden aus Vorlage: OF 523/1 vom 24.02.2018 Betreff: Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, durch Beratung, Vermittlung und Berücksichtigung in den relevanten Genehmigungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die im Bereich des Bebauungsplans Kleyerstraße/Ackermannstraße möglichen - noch zu errichtenden - Wohnungen ganz oder teilweise mit Abwärme der Rechenzentren in der Kleyerstraße beheizt werden. Begründung: Durch die neue und enger verzahnte Nachbarschaft von neuem Wohnungsbau und bestehenden und neuen Rechenzentren könnten kostenintensive Auflagen für den Betreiber auf dem ehemaligem Telenormagelände entstehen. Durch die umweltfreundliche Weiternutzung der Abwärme würden diese Mehrkosten langfristig aufgefangen werden. Das wohnortnahe und Wege reduzierende Arbeiten wird durch eine derartige Kooperation gestützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1233 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stephensonstraße/Niedernhausener Straße: Einfahrt in Tempo-30-Zone deutlich machen - Raser wirkungsvoll ausbremsen

13.03.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2880 entstanden aus Vorlage: OF 526/1 vom 24.02.2018 Betreff: Stephensonstraße/Niedernhausener Straße: Einfahrt in Tempo-30-Zone deutlich machen - Raser wirkungsvoll ausbremsen Aktuell ist die Straße im Bereich der Einfahrt in die Stephensonstraße - von der Europa-Allee kommend - noch durch die laufende Bautätigkeit für drei Wohnhochhäuser gekennzeichnet. Aufgrund des aufgerissenen Straßenbelags, Schlaglöchern u. Ä. sind Autofahrerinnen und Autofahrer, die von der Europa-Allee in die Stephensonstraße einbiegen wollen, gezwungen, die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren. Dies ist zu begrüßen, da in diesem Bereich viele Fußgänger unterwegs sind und sich eine Container-Grundschule in der Stephensonstraße befindet. Es ist deutlich, dass nach Abschluss der Bauarbeiten die Straße grunderneuert/hergerichtet wird. Dies sollte so geschehen, dass auch weiterhin Autofahrenden deutlich wird, dass sie in eine Tempo-30-Zone einfahren. Damit nicht nur auf Einsicht vertraut werden muss, sollte die Straße so hergerichtet werden, dass der entsprechende Bereich nicht mit hoher Geschwindigkeit befahren werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Stephensonstraße zwischen Europa-Allee bis circa auf Höhe der Container-Grundschule sowie die Niedernhausener Straße im Kreuzungsbereich erhöht anzulegen (aufzupflastern wie im Kreuzungsbereich Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße) und dies optisch zu kennzeichnen; 2. d iese Maßnahme bereits jetzt in der Ausführungsplanung zum Endausbau dieses Straßenabschnitts (nach Abschluss der Bauarbeiten) einzustellen, da ein nachträgliches Höherlegen der Straße nur mit deutlichen Mehrkosten möglich ist. Begründung: Auf der Europa-Allee wird in der Regel mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren; Kurven werden oft mit quietschenden Reifen genommen. Hier müssen die Autofahrer durch bauliche Maßnahmen deutlich abgebremst werden, da in diesem Bereich auch Grundschüler unterwegs sind. Einfahrt in die Stephensonstraße von der Europa-Allee kommend links: Die Container der Grundschule gegenüber der DB-Zentrale rechts: Einmündung der Niedernhausener Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1177 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße

13.03.2018 · Aktualisiert: 21.08.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2895 entstanden aus Vorlage: OF 547/1 vom 27.02.2018 Betreff: Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Schwalbacher Straße im Sinne der Anwohner verbessert und eine längere Grünphase zur sichereren Überquerung eingerichtet werden kann. Begründung: Im Vergleich zur Breite der Straße ist die Grünphase der Ampel für Fußgänger, mitunter zehn Sekunden, sehr kurz. Gerade für ältere Menschen und junge Eltern mit Kinderwagen stellen diese kurzen Grünphasen ein Sicherheitsproblem dar, häufig ist eine vollständige Überquerung innerhalb der Ampelphase nicht möglich. Da sich direkt an der Straßenbahnstation die Krabbelstube Noah befindet und im hinteren Bereich der Schwalbacher Straße die Paul-Hindemith-Schule beheimatet ist, wird diese Ampel von Eltern mit Kindern bzw. Schulkindern stark frequentiert. Zwar ist die Mainzer Landstraße eine wichtige Ein- und Ausfahrtstraße, die Interessen der mit dem Automobil pendelnden Bevölkerung dürfen aber nicht über den Interessen der Bewohner des Gallus stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1119 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3539

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen

13.03.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2896 entstanden aus Vorlage: OF 549/1 vom 13.03.2018 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen Der Magistrat wird in Anbetracht der stetig wachsenden Bevölkerung im Gallus unverzüglich aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik in beiden Fahrtrichtungen eine wohl bereits geplante barrierefreie Lösung, für die Stationen "Wickerer Straße", "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße" sowie "Speyerer Straße" und "Güterplatz" der dort verkehrenden Straßenbahnlinien 11 und 21 baldmöglichst zu realisieren. Begründung: Dies ist auf lange Sicht eine im Interesse der Sicherheit der Seniorinnen und Senioren, der behinderten Mitbürger - ob mit Rollstuhl oder Rollator - sowie der Mütter mit Kinderwagen unverzichtbare Investition. Insbesondere der Haltestelle "Rebstöcker Straße", und zwar in beiden Fahrtrichtungen, kommt dabei wegen der großen Zahl von ein- und aussteigenden Fahrgästen besondere Bedeutung zu. In Fahrtrichtung Innenstadt bietet sich für diese Station auch eine Verlegung an - vor den Gustavsburgerplatz zwischen Rebstöcker Straße und Gustavsburgerstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1437 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä.

20.02.2018 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2784 entstanden aus Vorlage: OF 514/1 vom 02.02.2018 Betreff: Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä. Auf der Frankenallee zwischen Schwalbacher Straße und Krifteler Straße (auf Höhe des Spielplatzes Quäkerwiese) parken regelmäßig, vor allem am Wochenende, eine Zugmaschine sowie Lkw und ähnliche gewerbliche Fahrzeuge. Es fällt auf, dass es sich fast immer um dieselben Fahrzeuge handelt. Da die Fahrzeuge deutlich breiter als Pkw sind, fahren sie auf den erst vor wenigen Jahren aufwendig sanierten Gehweg auf. Durch das Auffahren der schweren Fahrzeuge sind Schäden am Bordstein und auf den Gehwegplatten zu befürchten. Aufgrund ihrer Größe verhindern sie in diesem von Fußgängern stark genutzten Bereich (Kindereinrichtungen, Spielplatz u. Ä.) zudem die notwendige gute Sicht auf die Straße und nehmen den Anwohnern Pkw-Stellplätze weg. Unabhängig davon gehören Lkw, Zugmaschinen u. Ä. auf die Gewerbehöfe der Unternehmen. Die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Raumes der Frankenallee als gewerbliche Abstellfläche ist zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. den fraglichen Bereich der Frankenallee, gerade am Wochenende, auf dort unzulässig geparkte Zugmaschinen, Lkw und ähnliche gewerbliche Fahrzeuge zu überprüfen und sie dann entfernen zu lassen; 2. sicherzustellen, dass die Unternehmen, auf die diese Fahrzeuge zugelassen sind, ihre Fahrzeuge zukünftig auf eigenen Flächen und nicht im Straßenraum im Gallus parken. Begründung: In die Erneuerung der Gehwege der Frankenallee ist viel Steuergeld geflossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 960 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden

20.02.2018 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2781 entstanden aus Vorlage: OF 510/1 vom 02.02.2018 Betreff: Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden 1. Fußweg Sindlinger Straße/nördlicher Gehweg Idsteiner Straße: Auf den beiden schmalen Grünstreifen parallel zum Fußweg der Sindlinger Straße (vor der Schwalbacher Straße 92 und vor dem Außengelände der Kita) wird regelmäßig illegal Sperrmüll abgelegt. In der Regel handelt es sich um größere Möbelstücke und Gegenstände, die bei Umzügen aussortiert werden. Der Müll liegt tage-, oft wochenlang (zuletzt vom 4. bis 30. Januar), die Halde wächst. Es gibt nur wenige Tage im Monat, in denen die Flächen unvermüllt sind. Die Grünstreifen, auf denen der Müll lagert, sind Privateigentum. Die Hauptlagerfläche ist direkt am Zaun des Kita-Außengeländes und gehört zum Grundstück der GWH. Der GWH gehört hier die Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27, in der sich neben der Kita zahlreiche Mietwohnungen befinden. Der Müll wird direkt an den Zaun der Kita gelegt; Dreck und Gestank sind ein denkbar schlechtes Vorbild direkt vor Kinderaugen. Der Wind trägt dann auch regelmäßig Kleinabfälle auf den neu hergerichteten Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße. Die den Weg begleitenden Grünflächen sind in diesem Bereich inzwischen sehr unansehnlich und für Kinder (und Hunde) nicht zu betreten, da die Flächen auch nach Abholung des Sperrmülls wochenlang mit Glas- und Spiegelresten sowie Kleinabfällen übersät sind. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass die Hausmeister der Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27 die Mülltonnen zur Leerung ebenfalls auf die Fläche stellen, auf der der Sperrmüll liegt. 2. Fußweg Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße: Seit einiger Zeit entwickelt sich nun auch das andere Ende des Fußwegs Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße (Nr. 19) zum Müllabladeplatz. Dieser Teil des Grundstücks befindet sich im Eigentum der Hamburg Trust, in deren Besitz sich auch die meisten Häuser auf diesem Baufeld befinden. Auch hier lagern inzwischen tagelang Möbel und Haushaltsgegenstände, die täglich zunehmen und gerne auch durch Essensreste sowie Essens-/Getränkebehälter ergänzt werden. Für beide "Müllabladeplätze" gilt, dass sie im Bereich der Feuerwehrzufahrt liegen und je nach Ausdehnung der Halde diese Zufahrt behindern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die GWH und die Hamburg Trust als Eigentümer der Liegenschaften aufzufordern, a) die Sperrmüllhalden jeweils umgehend durch die hauseigenen Hausmeister beseitigen (bzw. von der Stadt abholen) zu lassen; b) als Vermieter und Verwalter mit geeigneten Maßnahmen auf die Mieter einzuwirken, den Sperrmüll ordnungsgemäß abholen zu lassen; c) diese Grünflächen, die von den Hausmeistern auch als Abstellflächen für die Abfallcontainer genutzt werden, regelmäßig von Restmüllabfällen zu säubern und sauber zu halten; 2. die Eigentümer der Liegenschaften dahin gehend zu beraten, wie die Grünflächen im Kreuzungsbereich zur Niedernhausener Straße bzw. zur Idsteiner Straße so gestaltet werden können, dass darauf kein Müll mehr abgeladen wird, aber im Gefahrenfall auch breite Feuerwehrfahrzeuge ohne Verzögerung auf das Grundstück gelangen; 3. geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht zu nehmen, und gegebenenfalls die Müllablagerungen für die Eigentümer kostenpflichtig zu entsorgen. Die Eigentümer sind hier in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr und keine Belästigung für die Öffentlichkeit ausgeht. Begründung: Das Grundstück zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße wird in Süd-Nord-Richtung von der Idsteiner Straße zur Niedernhausener Straße von der Sindlinger Straße durchzogen, die in diesem Teil nur als Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben ist. Der Fußweg ist darüber hinaus als Feuerwehrzufahrt angelegt. Der Fußweg wird viel von Eltern genutzt, die aus dem Bereich südlich der Idsteiner Straße ihre Kinder zur Krippe und in die Kita bringen. Anwohner berichten, dass sie mehrfach die Hausmeister der GWH bzw. die GWH direkt angesprochen und gebeten haben, dafür zu sorgen, dass die Flächen nicht vermüllt werden. Seitens der GWH und der Hausmeister würde darauf aber nicht reagiert. Nach Augenschein würden die Hausmeister keine Abholung des Sperrmülls veranlassen und die Fläche auch kaum reinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 836 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinder bemalen Mülleimer

23.01.2018 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2656 entstanden aus Vorlage: OF 473/1 vom 03.01.2018 Betreff: Kinder bemalen Mülleimer Auf dem Riedberg haben Kinder einer Kindertagesstätte Mülleimer, die an Bus- und U-Bahn-Haltestellen und im Umfeld der Einrichtung hängen, ganz nach ihren eigenen Ideen angemalt. Die von Kindern gestalteten Abfallbehälter ersetzen die Standardabfallbehälter, fallen auf und lenken so die Aufmerksamkeit auf das Thema Müll. Die Kinder haben damit ihr Umfeld mit gestaltet; für das Thema Müll im öffentlichen Raum werden so auch die Kleinen sensibilisiert. In Anbetracht der Vermüllung des öffentlichen Raums, der vielen Beschwerden, die in Gallus und Europaviertel über Müll rund um Parkbänke, Haltestellen, auf Spielplätzen etc. laut werden, bieten sich die unterschiedlichsten Maßnahmen an. Es ist sinnvoll, bereits kleine Kinder an die Verantwortung für ihr Umfeld heranzuführen. Da die Abfallbehälter durch die bunte Bemalung mit Kinderzeichnungen gut auffallen, landet vielleicht mehr Müll in den Behältern als auf dem Boden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. mit den zuständigen Ämtern und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) die Möglichkeit abzustimmen, Kindereinrichtungen im Gallus (z. B. diversen Kitas und Einrichtungen zur Schulkinderbetreuung/Horte, Jugendhaus, Mehrgenerationenhaus) die Materialien zur Gestaltung von Müllbehältern zur Verfügung zu stellen und die Zusammenarbeit der Beteiligten zum erfolgreichen Abschluss des Projekts sicherzustellen; 2. den finanziellen Rahmen und die Fördermittel, die hier stadtintern und VGF zur Verfügung stehen, zu klären und bei fehlenden Komplementärmitteln mit einer detaillierten Kostenaufstellung auf den Ortsbeirat zuzugehen; 3. zu ermitteln, welche Müllbehälter im Rahmen einer solchen Aktion ersetzt und welche zusätzlich installiert werden könnten; als Örtlichkeiten bieten sich z. B. an: Frankenallee zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße, Haltestellen der Buslinie 52, Lotte-Specht-Park (Sitzbänke), Tel-Aviv-Platz, Gleisfeldpark, Bushaltestellen in der Kleyerstraße. Begründung: Über das Bemalen und sich Befassen mit Müllbehältern und dem Thema Müll wird dieses Thema auch kleinen Kindern nahegebracht. Vielen Kindern fehlt auch die Anleitung, Müll nicht im öffentlichen Raum zu entsorgen und sie ahmen oft schlechte Vorbilder nach, die Abfall einfach fallen lassen. Ein Lerneffekt bei kleinen Kindern stellt sich leichter ein als ein Umlernen im Erwachsenenalter. Durch die auffälligen Behälter wird sich vielleicht auch manch ein Erwachsener bewusst, dass Abfälle gesammelt und entsorgt und nicht auf Straßen oder in Grünanlagen gehören. In Anbetracht der wachsenden Vermüllung und Verwahrlosung des öffentlichen Raums sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, dem entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 835 Aktenzeichen: 79 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße erhöhen

23.01.2018 · Aktualisiert: 05.09.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2655 entstanden aus Vorlage: OF 472/1 vom 03.01.2018 Betreff: Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße erhöhen Die Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee stellt eine der zentralen Wegeverbindungen im Gallus dar; die Haltestelle der Straßenbahnlinien ist eine der am stärksten frequentierten der beiden Bahnlinien. Viele Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Gebiet südlich der Mainzer Landstraße nutzen sie, um zu Dienstleistern und Einkaufsmöglichkeiten zu gelangen. Der Bereich um die Kreuzung Schwalbacher Straße/Frankenallee mit Spielplatz, Café (Quartierspavillon), Supermarkt, Ärzten, Apotheke usw. hat für das an Plätzen und Begegnungsräumen armen Gallus noch am ehesten "Zentrumsqualität". Umso ärgerlicher ist der Zustand der Straße und ihrer Gehwege zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee: - Beidseitig parken Fahrzeuge oft so weit auf den Gehwegen, dass zu Fuß Gehende nicht aneinander vorbeilaufen können; - in zweiter oder gar dritter Reihe haltende Fahrzeuge führen zu langen Stauphasen, die oft zu einem Rückstau auf der Mainzer Landstraße führen; - durch die wild parkenden Fahrzeuge und die so herbeigeführten "Staus" werden zu Fuß Gehende beim Queren der Straße behindert und es entstehen aufgrund der Unübersichtlichkeit gefährliche Situationen; - im Bereich des Hauses Schwalbacher Straße 47-49 lädt der ungepflegte Hofbereich wohl dazu ein, Hausmüll u. Ä. ungeordnet zu entsorgen; dazu wird dieser Bereich als öffentliche Toilette benutzt; der Gestank, dem zu Fuß Gehende ausgesetzt sind, ist oft unerträglich; - die Baumscheiben werden als wilde Müllkippen genutzt, auf denen nicht nur Sperrmüll, sondern größere Mengen an Essensresten/Hausmüll abgeladen werden; dies ist nicht nur ekelerregend, sondern zieht (in Verbindung mit zahlreichen Gastronomiebetrieben) Ungeziefer an; - die im Straßenraum gelagerten kostenlosen Werbezeitungen (z. B. am Verteilerkasten Ecke Mainzer Landstraße) verschandeln und vermüllen die Straße zusätzlich. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. ein Konzept zu erarbeiten, wie die Schwalbacher Straße verkehrlich geordnet werden kann, dieses Konzept vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen und den Ortsbeirat in die Planungen einzubeziehen; 2. in diesem Zusammenhang mit den in der Straße ansässigen Gewerbetreibenden (insbesondere von Gastronomiebetrieben) in Kontakt zu treten und sie in Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Sauberkeit einzubinden (Stichwort: Verpackungsmüll und Essensreste); 3. kurzfristig das Reinigungsintervall der Straße zu erhöhen; 4. kurzfristig die Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs zu erhöhen; 5. mit dem Eigentümer der Liegenschaft Schwalbacher Straße 47-49 in Verbindung zu treten und nachhaltige Reinigungsmaßnahmen zu veranlassen; 6. zu prüfen, ob durch die Übernahme von Baumpatenschaften durch Anlieger (mit der die Sauberhaltung der Baumscheibe verbunden ist) die Vermüllung dieser Gebiete und der angrenzenden Gehwegsbereiche verhindert werden kann. Hier einige Eindrücke: Begründung: Die Schwalbacher Straße befindet sich in diesem Bereich in einem unzumutbaren Zustand. Mit Einzelmaßnahmen, wie sie in den letzten Jahren immer wieder vom Ortsbeirat gefordert wurden, ist augenscheinlich keine nachhaltige Verbesserung zu erreichen. Gefordert ist hier ein Gesamtkonzept unter Einbeziehung der zahlreichen in diesem Straßenabschnitt liegenden Dienstleistern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121 Antrag vom 02.09.2018, OF 709/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machen

05.12.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2527 entstanden aus Vorlage: OF 463/1 vom 17.11.2017 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machen Vorgang: OM 496/16 OBR 1; ST 1664/16 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, wie die Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße - vor allem für jüngere Verkehrsteilnehmer - sicherer gemacht und die Mainzer Landstraße gefahrlos überquert werden kann. Neben der Option einer Fußgängerampel, die auf die Straßenbahn abgestimmt ist, sollten auch weitere Alternativen ergebnisoffen geprüft werden. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664, wird die Einrichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße mit Verweis auf den Straßenbahnverkehr und das hohe Verkehrsaufkommen auf der Mainzer Landstraße abgelehnt. Besagtes Verkehrsaufkommen stellt aber ein Problem beim Überqueren der Mainzer Landstraße dar, gerade für Kinder oder Familien mit Kindern. Seit der Belebung des Quartiers durch die neuen Wohnungen auf dem ehemaligen Opelhändlergelände ist an dieser Stelle leider ein vermehrtes Queren der Mainzer Landstraße zu beobachten. Hinzu kommt, wie in der Vorlage OM 496 angemerkt, der Wunsch der Kindertageseinrichtungen in der Kleyerstraße, die Mainzer Landstraße an dieser Stelle überqueren zu können. Mit dem geplanten Bildungscampus an der Krifteler Straße wird (hoffentlich) in naher Zukunft ein weiterer Faktor hinzukommen, der vor allem Schülerinnen und Schüler dazu verleiten könnte, die Mainzer Landstraße an dieser Stelle zu überqueren. Aus diesen Gründen müssen verschiedene Optionen geprüft werden, wie die Überquerung der Mainzer Landstraße an dieser Stelle sicherer ermöglicht werden kann - denn trotz der Ampeln an der Rebstöcker Straße und an der Schwalbacher Straße überqueren sie viele Personen dort tagtäglich, und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sich der erste schwerere Unfall ereignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 496 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 515 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße

18.11.2017 · Aktualisiert: 13.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2017, OF 457/1 Betreff: Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Gedenktafel für Hans Frick an dem Haus der Lahnstraße 28 zu installieren. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorhaben aus seinem Budget mit bis zu 500 €. Begründung: Hans Frick (1930-2003) ist ein Frankfurter Autor, welcher den Roman "Die blaue Stunde" verfasst hat. Frick war Sohn einer Fabrikarbeiterin und eines jüdischen Kunsthändlers. Er ist gemeinsam mit seiner Mutter und Großmutter in großer Armut im Gallus aufgewachsen. Als Jugendlicher lebte er in der Lahnstraße, wo er im Alter von 14 Jahren Augenzeuge einer tragischen Geschichte wurde: Das Versteck der zwei Zwangsarbeiter Adam Golub und Georgi Lebedenko wurde nach ihrer Flucht aus dem "KZ Katzbach" (Adlerwerke) verraten. Mehrere Nationalsozialisten brachten sie aus dem Keller auf die Straße, wo einer von ihnen erschossen wurde. Diese Tragödie und weitere Erlebnisse seiner Kindheit verarbeitete Frick in seinem Roman "Die blaue Stunde" und trug damit dazu bei, dass die Geschichte des Gallus zur NS-Zeit sowie als Industriestandort nicht in Vergessenheit gerät. Eine Gedenktafel für Hans Frick kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten an diese Vergangenheit zu erinnern und somit zur Menschlichkeit auch in Zukunft auffordern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 457/1 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass vor dem Wort "Gedenktafel" die Worte "in Abstimmung mit der AWO Gallus" eingefügt werden. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 156 2017 Die Vorlage OF 457/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfen

07.11.2017 · Aktualisiert: 17.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.11.2017, OA 201 entstanden aus Vorlage: OF 426/1 vom 05.10.2017 Betreff: Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfen Dass Kinder sich oft zu wenig bewegen und man möglichst früh damit beginnen sollte, die kindliche Freude an Bewegung zu stärken, ist bekannt. Das Problem sind jedoch meist fehlende Räumlichkeiten, insbesondere im Winter, wenn es früh dunkel wird. Das Problem der fehlenden Räumlichkeiten für Angebote von Sportvereinen hat auch die Stadt Frankfurt erkannt und versucht, vorhandene Räume zeitlich länger zu nutzen oder Schulsporthallen für Vereine nutzbar zu machen. Sowohl die Bevölkerungszahlen als auch die Mitgliederzahlen in Sportvereinen steigen, für eine ausreichende Zahl an neuen Sportstätten fehlen Flächen und finanzielle Mittel. Durch den Zuzug vieler Familien ins sogenannte Europaviertel und durch den Bau großer familiengerechter Wohnungen im sogenannten alten Gallus (Kleyerstraße, Lahn'sche Höfe, ehemaliges Opelgelände usw.) ist ein hoher Bedarf an Sport- bzw. Bewegungsangeboten für Kinder im Krabbel- und Kindergartenalter entstanden. Für diese Gruppen werden Räume benötigt, die für Bewegungsaktivitäten vorgesehen sind, die jedoch von Größe und Ausstattung her keine Schulturnhallen o. Ä. sein müssen. Viele Kindertagesstätten verfügen über einen Raum für Kinderturnen während der regulären Betreuungszeit. Nach 17:00 Uhr sind diese Räume in der Regel ungenutzt. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu klären, wie viele Kindergärten im Gallus über einen Turn- oder Bewegungsraum verfügen; 2. künftig die Nutzung von Bewegungsräumen in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen für Vereine und Gruppen, die Turnen für Kinder im Kindergartenalter anbieten wollen, zu ermöglichen; 3. mit Kinderbetreuungseinrichtungen, die sich in sonstiger Trägerschaft (Kirchen oder Vereine, wie z. B. das Monikahaus) befinden, Vereinbarungen zu treffen, dass auch deren Bewegungsräume genutzt werden können. Begründung: Eltern aus dem Gallus/Europaviertel mit Kindern im Kindergartenalter berichten, dass es kaum Angebote für Kinderturnen gibt. So ist z. B. das Kinderturnen für die bis zu Sechsjährigen in der Hellerhofschule schon bis zum nächsten Jahr ausgebucht. Selbst auf die Warteliste werden keine Kinder mehr aufgenommen, weil die Nachfrage das Angebot bei Weitem übersteigt. Kleinkinderturnen findet in Kleingruppen statt und eine größere Auswahl an Geräten ist nicht notwendig. Auch eine Schulsporthalle ist von der Größe her nicht notwendig. Um bestehende Räumlichkeiten besser zu nutzen und mehr Sport anbieten zu können, sollten hier Räume, die am Spätnachmittag und Abend ohnehin leer stehen, genutzt werden. Möglicherweise können auch Gruppen, die jetzt noch eine Schulturnhalle belegen, in die Turnräume einer Kita umziehen und so Platz schaffen für Sportangebote für ältere Kinder und Erwachsene. Wenn immer wieder darüber geklagt wird, dass sich Kinder zu wenig bewegen und die Rate der übergewichtigen Kinder sehr hoch ist, dann sollte man die Lust kleiner Kinder an Bewegung nutzen und sie an Sport in Gruppen bzw. Vereinen heranführen. Kinder, die schon im Vorschulalter in Sportvereinen aktiv sind, bleiben häufig auch als Erwachsene dabei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 86 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2997 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 201 wird zugestimmt. 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 201 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2046, 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 04.12.2017 Aktenzeichen: 52 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von zwei Hundekotbeutelspenderstationen im Lotte-Specht-Park

07.11.2017 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2385 entstanden aus Vorlage: OF 420/1 vom 19.10.2017 Betreff: Aufstellung von zwei Hundekotbeutelspenderstationen im Lotte-Specht-Park Der Magistrat wird aufgefordert, im Lotte-Specht-Park an folgenden Standorten Spenderstationen für Hundekotbeutel aufzustellen: 1. Ecke Waldemser Straße/Altenhainer Straße und 2. Schwalbacher Straße, in Höhe der Hausnummer 98. Außerdem wir d der Magistrat gebeten, sofern personell möglich, dort gelegentlich Kontrollen durchzuführen. Begründung: Anwohner des Lotte-Specht-Parks äußern ihren Unmut darüber, dass der Park zunehmend von frei laufenden Hunden genutzt werde. Dadurch komme es zum einen zu einer Verschmutzung durch Kot und zum anderen zu einer hohen Lärmbelästigung, besonders in den Nachmittags- und Abendstunden. Auch könnten wegen der Gefahr, die von frei laufenden Hunden ausgehen kann, die Kinder dort nicht mehr sicher spielen. Abbildung 1: Standorte Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 190 Antrag vom 24.02.2018, OF 525/1 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2879 Antrag vom 02.03.2019, OF 879/1 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4395 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordstein absenken - Übergang Krifteler Straße/Lahnstraße barrierefrei machen

07.11.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2396 entstanden aus Vorlage: OF 436/1 vom 22.10.2017 Betreff: Bordstein absenken - Übergang Krifteler Straße/Lahnstraße barrierefrei machen Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche Überwege an der Kreuzung Krifteler Straße/Lahnstraße barrierefrei auszugestalten und zu diesem Zweck die Bordsteine abzusenken, sodass Personen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen die Straße ohne Behinderung überqueren können. Begründung: Die Bordsteine an besagter Kreuzung sind sehr hoch. Auf der nordwestlichen Seite besteht außerdem das Problem, dass sich zusätzlich zu dem hohen Bordstein auf der Straße eine Vertiefung befindet, in der Räder von Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren stecken bleiben können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 360 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weg zwischen Europagarten und Praedium sichern

22.08.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2030 entstanden aus Vorlage: OF 365/1 vom 01.08.2017 Betreff: Weg zwischen Europagarten und Praedium sichern Nachdem sowohl die Arbeiten im Europagarten als auch am Hochhaus Praedium kurz vor dem Abschluss stehen, wurde die Absicherung des Fußwegs geändert. Der Fuß- und Radweg bildet quasi die Verlängerung der Schwalbacher Straße und verläuft an der Ostseite des Parks zwischen Park und Wohnhochhaus direkt auf die Europa-Allee, Ausfahrt Tunnelmund, zu. Bis vor Kurzem wurden Radfahrende und zu Fuß Gehende durch Gitter "abgebremst". Der Weg verläuft von der Schwalbacher Straße kommend mit Gefälle auf die gerade im Bereich des Tunnelmunds mit hoher Geschwindigkeit befahrene Europa-Allee zu. Aktuell führt der Weg ungebremst und ohne Warnhinweis auf die Europa-Allee (Foto). Auf der Südseite ist die Führung des Wegs von der Europa-Allee kommend in Richtung Schwalbacher Straße für Radfahrende gefährlich, vor allem nachts. Der Weg führt direkt auf ein Drahtgitter zu; der Weg selbst verläuft im rechten Winkel. Diese Abbiegung ist nur zu sehen, wenn man direkt davorsteht. Schon bei normalen Geschwindigkeiten wird in der Dunkelheit erst im letzten Moment das Drahtgitter und damit die Sperre des Wegs erkannt. Geschickte Radfahrende können sich durch schnelles Abspringen vor dem Aufprall retten. Dass man rechtwinklig das Fahrrad um die Ecke schieben muss, um in Richtung Schwalbacher Straße weiterzufahren, wird erst direkt am Gitter sichtbar (Foto). Aktuell sind Schilder aufgestellt, dass vom Fahrrad abgestiegen werden muss und Kinder an die Hand zu nehmen sind. Neben dem Zweifel, ob diese Schilder viel bewirken, ist hier auch festzustellen, dass sie so aufgestellt sind, dass sie nicht gut zu sehen sind. 1. Der Weg stellt eine wichtige und schnelle Fahrradverbindung vom Gallus in Richtung Messe, Bockenheim und die Büros am Katharinenkreisel dar und hat eine hohe Nutzerfrequenz. 2. Der Weg ist auch Teil des Parks und wird, da andere Parkquerungen fehlen, u. a. von Kindern und Jugendlichen genutzt, um zur Nordseite des Parks oder in das Wohnquartier Römischer Ring zu gelangen. Kleinkinder auf Laufrädern, Bobby-Cars oder Rollern sind auf den Fußwegen rund um den Park allgegenwärtig. Für diese Kleinkinder ist die aktuelle Situation hochgefährlich. In Sekundenbruchteilen sind sie auf den abschüssigen Bereich des Wegs gelangt und rollen ungebremst auf die Straße. In den Bereichen an beiden Wegenden sind Bauvorrichtungen abgestellt, mit denen die beiden Enden des Wegs problemlos provisorisch gesichert werden könnten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, den für die Sicherung des Wegs verantwortlichen Bauträger (Europagarten oder Wohnhochhaus Praedium) aufzufordern, bei jeder im Rahmen der weiteren Bauarbeiten notwendigen Veränderung des Verlaufs des Fuß- und Radwegs 1. den (nördlichen) Übergang in Richtung Europa-Allee so zu sichern, dass zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Geschwindigkeit sicher abgebremst werden; 2. den (südlichen) Übergang in Richtung Schwalbacher Straße so zu gestalten, dass der Verlauf des Wegs auch in der Dunkelheit klar zu erkennen ist; falls notwendig, sind Absperrelemente zusätzlich mit rot-weißem Warnband zu kennzeichnen. Richtung Europa-Allee Richtung Schwalbacher Straße Begründung: Die Situation ist hochgefährlich, nachdem die bisher vorhandenen Sicherungen des Wegs, an die sich alle Nutzerinnen und Nutzer gewöhnt hatten, abgebaut sind. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum vorhandene "Bremselemente" an den Seiten abgestellt sind, anstatt sie zur Sicherung des Wegs zu nutzen. Der Fußweg endet quasi unvermittelt auf der Europa-Allee; auch für Autofahrerinnen und Autofahrer ist nicht erkennbar, dass hier zu Fuß Gehende oder Radfahrende plötzlich auftauchen könnten. Richtung Schwalbacher Straße ist der Verlauf des Wegs bei Dunkelheit nicht erkennbar. Ein Mitglied des Ortsbeirates konnte hier innerhalb kurzer Zeit beobachten, dass durchweg alle Radfahrenden, egal mit welchen Geschwindigkeiten sie fuhren, Probleme hatten: Es wurde ruckartig abgebremst, manche konnten sich durch rechtzeitigen Absprung "retten", zwei Radfahrende fuhren in einander, ein Radfahrer stürzte. Das muss doch wirklich nicht sein! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2414 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung eines Altglassammelbehälters in der Kleyerstraße im Abschnitt Schwalbacher Straße/Kriegkstraße

23.05.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1726 entstanden aus Vorlage: OF 324/1 vom 08.05.2017 Betreff: Aufstellung eines Altglassammelbehälters in der Kleyerstraße im Abschnitt Schwalbacher Straße/Kriegkstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Schwalbacher Straße/Kriegkstraße einen weiteren Altglassammelbehälter aufstellen zu lassen. Begründung: Durch den Neubau zahlreicher Wohnungen im Gallus ist die Aufstellung eines zusätzlichen Altglassammelbehälters in diesem Bereich notwendig geworden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1612 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz für die Kinder der Friedrich-Ebert-Siedlung

23.05.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1703 entstanden aus Vorlage: OF 295/1 vom 02.05.2017 Betreff: Spielplatz für die Kinder der Friedrich-Ebert-Siedlung Spielplätze sind rar für die Kinder in der Friedrich-Ebert-Siedlung. Im gesamten Bereich zwischen Bahndamm/Autobahn und Kleyerstraße/Mainzer Landstraße gibt es keinen größeren zugänglichen Spielplatz, der für Kinder attraktiv ist und auf dem sie sich bewegen können. Zugleich befindet sich hinter den beiden Schulen (Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule) ein großer, attraktiver Spielplatz mit großkronigen Bäumen, der jedoch nur über das Schulgelände betreten und damit außerhalb der Schulstunden nicht genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. warum der Spielplatz nicht zur Nutzung freigegeben wird; 2. ob es möglich ist, einen öffentlichen Zugang herzustellen, der nicht über das Schulgelände führt; 3. ob dem berechtigten Sicherheitsinteresse der Schule dadurch Rechnung getragen werden kann, dass das Tor, das vom Schulgelände auf den Spielplatz führt, außerhalb der Schulstunden geschlossen wird; 4. welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, den Spielplatz in einen öffentlich und ganztägig bespielbaren Platz für Kinder umzubauen. Begründung: Dass hier ein solches Grundstück, das so dringend gebraucht wird, die meiste Zeit abgesperrt und eine Nutzung nicht möglich ist, ist in einer Stadt mit begrenzten Ressourcen nur schwer einzusehen. Befürchtungen der Schule, dass es zu Vandalismus auf dem Schulgelände kommt, wenn der Spielplatz für die allgemeine Nutzung geöffnet wird, sind berechtigt, solange der Spielplatz nur über das Schulgelände betreten werden kann. Abhilfe könnte hier geschaffen werden, indem der Zaun an einer Seite zum öffentlichen Weg hin geöffnet wird. Der Zaun zwischen Spielplatz und Schulgelände ist so hoch, dass er nur schwer überklettert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 607 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradabstellmöglichkeiten Schwalbacher Straße 66/Frankenallee

23.05.2017 · Aktualisiert: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1706 entstanden aus Vorlage: OF 298/1 vom 08.05.2017 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten Schwalbacher Straße 66/Frankenallee Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Schwalbacher Straße/Frankenallee wi eder Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern aufzustellen. Begründung: Die vielfältige Gastronomie in diesem Bereich zieht mittlerweile Publikum aus der ganzen Stadt an. Das hat zur Folge, dass Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern fehlen. Bis vor einigen Monaten befand sich an dieser Stelle eine Anlage zum Anschließen von Rädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1753 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung im Bereich Idsteiner Straße/Europagarten gegen Wildparker sichern

23.05.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1717 entstanden aus Vorlage: OF 313/1 vom 02.05.2017 Betreff: Kreuzung im Bereich Idsteiner Straße/Europagarten gegen Wildparker sichern Im Bereich Idsteiner Straße/Europagarten werden inzwischen Tag und Nacht die Kreuzungsbereiche zugeparkt. Für Autofahrer - und noch mehr für zu Fuß Gehende - sind die Kreuzungen nicht einsehbar. Die Situation ist gefährlich, zumal in diesem Bereich mit den Grünverbindungen, Spielplätzen und Kindereinrichtungen auch viele Kinder mit Lauf- und Fahrrädern, Rollern und Skatern unterwegs sind. Die Kreuzungsbereiche sind zum Teil in zwei Reihen beparkt (Schwalbacher Straße/Ecke Niedernhausener Straße auf beiden Seiten), da Fahrzeuge zum einen auf der Straße, zum anderen (illegal) auf den Gehweg geparkt werden. Im Kreuzungsbereich Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße wird der Fußweg entlang des Lotte-Specht-Parks ebenfalls als Parkplatz genutzt. Seit dem Abbau der Baueinrichtungen im Kreuzungsbereich Hattersheimer Straße/Idsteiner Straße werden nun auch die nicht abgepollerten Gehwege im Kreuzungsbereich dauerhaft als Parkplatz genutzt. Insbesondere da sich hier die Kita befindet, besteht dringend Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die nachfolgenden Bereiche so zu sichern, dass der Kreuzungsbereich nicht mehr beparkt werden kann und dass es nicht mehr möglich ist, den Gehweg bzw. Parkwege als Parkplatz zu nutzen: 1. Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße - beide Straßenseiten, 2. Niedernhausener Straße/Schneidhainer Straße, 3. Niedernhausener Straße/Hattersheimer Straße, 4. Hatterheimer Straße/Idsteiner Straße. Beispiel: Dieses Bild zeigt die Kreuzung Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße mit beparktem Gehweg sowie dem Gehweg des Lotte-Specht-Parks. Ebenfalls zu sehen ist, dass auch am anderen Ende des Lotte-Specht-Parks der Gehweg im Kreuzungsbereich Waldemser Straße/Niedernhausener Straße zugeparkt ist. Da zur Pflege des Parks Fahrzeuge der Gartenbaufirma sporadisch in den Park einfahren müssen, ist die Abpollerung im Bereich Waldemser Straße/Niedernhausener Straße so vorzunehmen, dass sich ein Poller durch einen Spezialschlüssel für Berechtigte umlegen und der Parkweg so von den Berechtigten befahren lässt. Begründung: Nicht nur die zunehmende Wohnbebauung oder die Nähe zur Innenstadt und Messe, auch der Bezug der Gewerbeimmobilien auf der östlichen Europa-Allee sowie die inzwischen fertiggestellten Verbindungen ins Gallus führen wohl dazu, dass der ohnehin schon sehr unter Parkdruck leidende Stadtteil unter den Blechlawinen ächzt. Wege, Kreuzungen und sogar Grünflächen bzw. Beete werden (wo irgend möglich) gnadenlos beparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Gustavsburgplatz hier: Verkehrliche Risiken für Kinder

25.04.2017 · Aktualisiert: 12.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1540 entstanden aus Vorlage: OF 274/1 vom 09.04.2017 Betreff: Spielplatz Gustavsburgplatz hier: Verkehrliche Risiken für Kinder Vorgang: OM 1306/17 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert - ergänzend zur Vorlage OM 1306 - folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Der Gehweg im Eingangsbereich der Kindertagesstätte Lahn'sche Höfe wird gegen Falschparkerinnen und Falschparker abgepollert; 2. die Verkehrsinsel Lahnstraße/Rebstöcker Straße/Gustavsburgplatz wird abgepollert, um eine gute Sicht auf Kinder zu gewährleisten; 3. der Eingangsbereich zum Spielplatz Gustavsburgplatz wird durch bauliche Maßnahmen so gesichert, dass dieser nicht mehr zugeparkt werden kann; 4. es werden zusätzliche Querungshilfen für Fußgänger (sog. Zebrastreifen) gemäß der Skizze im Schreiben vom 24.03.2017 eingerichtet. Sollten diese verkehrsrechtlich so nicht umsetzbar sein, sind vom Magistrat Alternativen zu entwickeln und aufzuzeigen; 5. die Verkehrsführung und Beschilderung während der Bauzeit ist umgehend zu überprüfen und die besonderen Belange der Kinder sind dabei zu berücksichtigen. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 296 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1383 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserte Verbindung der Linie 52 zum Ordnungsamt und wieder zurück zur Galluswarte für die Bediensteten und die Kunden des Ordnungsamtes

25.04.2017 · Aktualisiert: 12.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1545 entstanden aus Vorlage: OF 279/1 vom 04.04.2017 Betreff: Verbesserte Verbindung der Linie 52 zum Ordnungsamt und wieder zurück zur Galluswarte für die Bediensteten und die Kunden des Ordnungsamtes Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Busverbindung der Linie 52 zum Ordnungsamt in der Kleyerstraße für Bedienstete und Kunden verbessert und auf jeden Fall zu allen Zeiten zuverlässig in diesem Bereich verkehrt. Besonders ist die Bustaktung von 06:00 Uhr bis 0 8:00 Uhr von der Galluswarte zum Ordnungsamt und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr vom Ordnungsamt zur Galluswarte zu verkürzen. Begründung: Zur vorgenannten Zeit bestehen Mängel in der Fahrplangestaltung zum Nachteil der Beschäftigten und der Besucher des Ordnungsamtes. Diese sind umgehend zu beseitigen. Es handelt sich um eine alte Forderung der Beschäftigten des dortigen Behördenzentrums. Sie wurde bereits abgelehnt, weil eine Untersuchung ergeben haben soll, dass die Verbindung ausreichend sei. Allerdings wurde die Untersuchung nur einmal nach 10:00 Uhr durchgeführt, also zu einer Zeit, wo der Bedarf der Beschäftigten überhaupt nicht mehr bestand. So kann und darf man vonseiten der Stadt mit den eigenen Bediensteten nicht umgehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1386 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11

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