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Meine Nachbarschaft: Humbrachtstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgangsverkehr aus der Humboldtstraße und Schwarzburgstraße heraushalten

23.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3793 entstanden aus Vorlage: OF 464/3 vom 06.02.2023 Betreff: Durchgangsverkehr aus der Humboldtstraße und Schwarzburgstraße heraushalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie nach der Baustellensperrung in der Glauburgstraße der Umfahrungsverkehr, aufgrund der Umgestaltung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße, herausgehalten werden kann. Insbesondere soll die Variante geprüft werden, bei der der motorisierte Individualverkehr an der Kreuzung Humboldtstraße/Ecke Schwarzburgstraße von Norden kommend in Richtung Osten und von Süden kommend in Richtung Westen abgeleitet wird - analog zur Vorgehensweise an ähnlichen Kreuzungen in der Nachbarschaft, wie beispielsweise der Kreuzung Humboldtstraße/Ecke Stalburgstraße. Gleichzeitig soll an der Kreuzung Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße die Möglichkeit zum Linksabbiegen von Westen kommend in Richtung Norden ermöglicht werden. Bildquelle: Geoportal, Stadt Frankfurt am Main Begründung: Die Erfahrungen aus der Umgestaltung des Oeder Wegs zeigen, dass ein besonderes Augenmerk auf denjenigen motorisierten Individualverkehr gelegt werden muss, der sich zulasten der Anwohnenden seine Wege durch die engen Nebenstraßen des Oeder Wegs sucht. Aufgrund der derzeitigen Sperrung der Glauburgstraße kann aktuell noch nicht beobachtet werden, wie sehr sich der Schleichverkehr auf dieses Quartier auswirkt. Seitens der Anwohnenden besteht die Sorge, dass sich ähnliche Steigerungsraten des Kfz-Verkehrs wie im Holzhausenviertel einstellen werden. Hierzu wurde von Anwohnenden selbst dieser Vorschlag eingebracht, der vom Ortsbeirat unterstützt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1544 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule

23.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3800 entstanden aus Vorlage: OF 474/3 vom 10.02.2023 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 2541/22 OBR 3; ST 2644/22 Die Anregung vom 07.07.2022, OM 2541, wurde mit der Stellungnahme ST 2644 nur unzureichend beantwortet. Es ist zu beobachten, dass die Haltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule ausschließlich als Busparkplatz, aber nicht als Haltestelle für Busse in einer engen Wohnstraße genutzt wird. Die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die durch die Sichtbehinderung entsteht, wurde in der Stellungnahme nicht thematisiert. Des Weiteren wurden keine Lösungen für die Schülerinnen und Schüler der Phorms-Schule angeboten, die auch auf eine Bushaltestelle für ihren Schulbus angewiesen sind, da sich der Ein- und Ausstieg an der öffentlichen Haltestelle als gefährlich und verkehrsbehindernd herausgestellt hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Bushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule auf die ersten sechs Parkplätze auf der Eschersheimer Landstraße/Ecke Fürstenbergerstraße zur gemeinsamen Nutzung von zwei städtischen Schulen und von drei Privatschulen (Private Kant-Schule, Phorms-Schule und Internationale Schule) zu verlegen; 2. ein Halteverbot für sog. "Elterntaxis" in der Hammanstraße und Fürstenbergerstraße von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr, von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr durchzusetzen. Dies soll vor allem der Reduktion des Rangierverkehrs dienen sowie die sichere Zufahrt der Rettungsdienste und Müllwagen ermöglichen. Begründung: Ab dem 06.04.2022 wurde auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung dieser Schulbushaltestelle, die die Private Kant-Schule andient, erfolgte ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, den Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt, Schulwegsicherung oder dem Radfahrbüro. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt nicht etwa eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Trotz Bushaltestelle findet noch immer Rangierbetrieb der drei weiteren Busse im Besitz der Privaten Kant-Schule statt. Darüber hinaus wurde den Mobilitätsbedürfnissen aller anderen Schulen in der Gegend nicht Rechnung getragen. Die Bushaltestelle ist zwar als solche markiert und sollte auch von anderen (Schul-) Bussen angedient werden können, was aber dadurch verhindert wird, dass die "Haltestelle" schlicht ein Schulbusparkplatz für den Schulbus der Privaten Kant-Schule ist. Schulen wie die Phorms Frankfurt City bzw. die Internationale Schule, die bisher 30 bis 40 Kinder auf einem viel zu engen Gehweg vor der Holzhausenstraße 66 aufnehmen und dabei den öffentlichen Busverkehr der Linie 36 verdrängen, benötigen keine Haltestelle für mittelgroße, sondern für große Busse. Das Verfahren, einen privaten Busparkplatz im öffentlichen Raum an derart neuralgischer Position ohne Rücksprache zur Verfügung zu stellen, ist enorm fragwürdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querparken auf Längsparken auf der nördlichen Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße umstellen

23.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3802 entstanden aus Vorlage: OF 477/3 vom 06.02.2023 Betreff: Querparken auf Längsparken auf der nördlichen Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße umstellen Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße das Querparken der Autos auf Längsparken umzustellen. Begründung: Der Seniorenbeauftragte des Nordends wies darauf hin, dass in dem genannten kurzen Stück der Schwarzburgstraße die auf der Nordseite querparkenden Autos aufgrund der Enge der Straße in der Regel sehr weit auf dem Gehweg parken. Dies ist ein Problem für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie für Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Kinderwagen. Dies ist umso gravierender, als sich in diesem Teilstück das St. Katharinen- und Weißfrauenstift befindet. Die Bewohnerinnen haben sich schon mehrfach an den Seniorenbeauftragten gewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg

23.03.2023 · Aktualisiert: 22.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2023, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 463/3 vom 04.02.2023 Betreff: Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der derzeit entwickelten Verkehrskonzepte die Idee der Blocks bzw. der Superblocks für das Gebiet zwischen der Eschersheimer Landstraße, dem Alleenring, der Friedberger Landstraße und dem Anlagenring aufzugreifen. Mit Superblocks ist gemeint, das Gebiet - im Sinne von Quartierslösungen - in mehrere kleine Quartiere einzuteilen, in denen jede Adresse mit dem Auto erreichbar bleibt. Dabei soll pilotierend bereits während der Testphase der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße ein oder mehrere solcher Blocks eingerichtet werden. Begründung: Die Umgestaltung einer Straße als fahrradfreundliche Nebenstraße zeigt erwartungsgemäß immer Auswirkungen auf umliegende Straßen. Um den Durchgangsverkehr auf große Grundnetzstraßen zu lenken, ist ein größeres Umfeld mitzubetrachten. Wo das so umgesetzt wird (Beispiel Barcelona), funktionieren solche Verkehrsregelungen gut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4143 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Der Vorlage OA 344 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Huber, Görres, Pause, Dr. Schulz, Dr. Knacker, Dr. Mehler-Würzbach, Dr. Fabricius, Zieran, Fuchs und Ditfurth dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3244, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Cronstettenstraße

23.03.2023 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3791 entstanden aus Vorlage: OF 432/3 vom 11.01.2023 Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße In der aktuellen Gestaltung der Cronstettenstraße nimmt die zügige Verkehrsabwicklung aktuell die vorrangige Funktion an. Es sollte das Ziel sein, durch Begrünungsmaßnahmen, Änderungen der Parkanordnung und zusätzliche Querungsmöglichkeiten die Geschwindigkeit auf der Straße zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob aufgrund der vorhandenen Leitungen Baumpflanzungen im Bereich der Cronstettenstraße möglich sind und, wenn ja, wo; b) sollten keine tief wurzelnden Bäume möglich sein, ob die Möglichkeit besteht, Beete anzulegen mit Sträuchern oder anderem flachwurzelndem Straßenbegleitgrün; c) ob die Altglascontainer durch Niederflur- oder Teilniederflurbehälter ersetzt werden können; d) ob die Parkanordnung durch den Wechsel zwischen Längs- und Querparkständen neu geordnet werden kann. Als Beispiel kann die Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1940 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1255 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1354 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Cronstettenstraße für den Autodurchgangsverkehr sperren

23.03.2023 · Aktualisiert: 22.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3792 entstanden aus Vorlage: OF 481/3 vom 22.02.2023 Betreff: Cronstettenstraße für den Autodurchgangsverkehr sperren Der Magistrat wird aufgefordert, - die Cronstettenstraße/Ecke Falkensteiner Straße entsprechend den Vorschlägen des Verkehrsdezernats durch einen Diagonalfilter zu sperren; - zwischen der Falkensteiner Straße und der Humbrachtstraße eine Sperre für Autos, einen Diagonalfilter, einzurichten; - die Sperrungen umgehend umzusetzen, notfalls provisorisch; - alle Details zur Gestaltung der neuen erweiterten Fußgängerecken, einschließlich von Baumpflanzungen, zu planen und dem Ortsbeirat 3 vorzustellen. Begründung: Da eine Verkehrswende mit Umverteilung des städtischen Raumes zugunsten von Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer und dem nicht kommerziellen Verweilen im Straßenraum nach Jahrzehnten der Autodominanz bei der Stadtplanung überfällig sind und die Klimakatastrophe mindestens einen nicht-fossilen Verkehr erfordert, sind grundsätzliche Veränderungen der Verkehrs- und Stadtplanungspolitik notwendig. Soziale Härten durch diese Veränderung müssen berücksichtigt werden. Deshalb sind die Anwohnerinnen und Anwohner in der Cronstettenstraße und deren Umfeld nach dem starken Anwachsen des Autoverkehrs zu schützen - als erster Schritt zu sogenannten Superblocks für ein lebenswertes Frankfurt, welches u. a. zum Kommunizieren, zum Feiern, zum Spielen und für Kiezkonzerte auf den Straßen einlädt. Sie brauchen eine längere Planung. Quelle: Geoportal Frankfurt/Dezernat XII Quelle: Geoportal Frankfurt/Dezernat XII Quelle: Geoportal Frankfurt/Dezernat XII Quelle: Geoportal Frankfurt/Dezernat XII Quelle: Geoportal Frankfurt/Dezernat XII Quelle: Geoportal Frankfurt/Dezernat XII Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1545 Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 838 Beratung im Ortsbeirat: 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen

16.03.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 entstanden aus Vorlage: OF 470/9 vom 23.02.2023 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Luftbild: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Die Fahrzeuge, die an dieser Stelle regelmäßig falsch parken - häufig große Transporter, blockieren nicht nur den Kurvenradius, sondern auch die Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger, was regelmäßig zu gefährlichen Situationen führt, auch weil die Verkehrsregeln hier nicht von allen beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Antrag vom 12.01.2024, OF 660/9 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen

23.02.2023 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3608 entstanden aus Vorlage: OF 475/3 vom 31.01.2023 Betreff: Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Andienung des Handwerks betriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 sichergestellt werden kann, ohne dass für jede An- und Ablieferung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss. Möglich wäre die Lösung eines abschließbaren Pollers für die Zufahrt an die Grundstücksgrenze mit der Maßgabe, dass der Poller nur für An- und Ablieferungen geöffnet werden darf. Begründung: Der Handwerksbetrieb Hofmeister Natursteine benötigt sporadisch (circa viermal pro Jahr) zum Abtransport von Material die Zufahrtsmöglichkeit vom Fußweg entlang der Eckenheimer Landstraße mit einem kleineren Lkw-Kran. Der Transport dauert circa fünf bis zehn Minuten. Durch die Sperrung der Fläche unter den Bäumen wurde die Zufahrtsmöglichkeit nun unterbunden. Dem Handwerksbetrieb wurde angeraten, für die Anlieferung jedes Mal einen Antrag auf Sondernutzung zu stellen. Das ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand für beide Seiten. Eine Lösung mit einem abschließbaren Poller würde das Problem einfach lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Fahrbahnbelag in der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Hausnummer 23

23.02.2023 · Aktualisiert: 16.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3609 entstanden aus Vorlage: OF 478/3 vom 31.01.2023 Betreff: Neuer Fahrbahnbelag in der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Hausnummer 23 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Fahrbahn in der Glauburgstraße auch in dem Reststück ab Hausnummer 23 bis zur Eckenheimer Landstraße asphaltiert wird. Begründung: Die Glauburgstraße ist bis auf das angesprochene Reststück bereits mit einer Asphaltdecke überzogen. In dem angesprochenen Bereich ist noch Kopfsteinplaster. Dadurch sind die Anwohnenden in diesem Bereich einer erhöhten Lärmbelästigung ausgesetzt, gerade auch im Bereich des Übergangs zwischen beiden Belagsarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1578 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-12

OF (Antrag Ortsbeirat)

Information der Anwohnenden über geplante Verkehrsführungsänderungen

10.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2023, OF 465/3 Betreff: Information der Anwohnenden über geplante Verkehrsführungsänderungen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten gemeinsam mit dem ASE eine öffentliche Informationsveranstaltung vor jeglichen Verkehrsführungsänderungen im Umfeld des Oeder Weges durchzuführen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 465/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 465/3 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Holzhausenstraße: Durchfahrt von Osten nach Westen öffnen!

09.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2023, OF 466/3 Betreff: Holzhausenstraße: Durchfahrt von Osten nach Westen öffnen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Ziel der Machbarkeit eine Planung vorzulegen , um die Holzhausenstraße, die momentan durch die Diagonalsperre unterbrochen wird, wieder von Osten nach Westen durchgängig befahrbar und von Norden erreichbar zu machen und so die zahlreichen Umfahrungsverkehre durch die Wohn- und Nebenstraßen im Einzugsbereich Oeder Weg mit ihren einher gehenden Belastungen entscheidend zu reduzieren. Ein entsprechender Lösungsvorschlag liegt dem verantwortlichen Amt vor (OF 84/3, 2021, siehe PARLIS). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 466/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 466/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und Volt gegen SPD und FDP (= Annahme); bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Versetzen der Parkuhr vor der integrierten Sitzgelegenheit auf dem Oeder Weg gegenüber Hausnummer 100 bis 102

09.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2023, OF 483/3 Betreff: Versetzen der Parkuhr vor der integrierten Sitzgelegenheit auf dem Oeder Weg gegenüber Hausnummer 100 bis 102 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Parkuhr wenige Meter nach links oder nach rechts versetzt werden kann, um von der neu installierten Sitzgelegenheit aus nicht direkt auf eine Parkuhr, sondern ins Grüne zu schauen. Begründung: Die Sitzgelegenheit wurde auf dem Oeder Weg an einer Stelle genau vor einer bereits bestehenden Parkuhr gesetzt, die auf dem Oeder Weg mittig zwischen der Einmündung Wolfsgangstrasse bzw. Lersnerstrasse plaziert wurde. Nun liegt sie aber direkt im Sichtfeld von Leuten, die die Sitzgelegenheit nutzen wollen und stört den Blick auf eine Grünfläche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 483/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Reinigung der Grünfläche auf der Eckenheimer Landstraße 187 bis 191

31.01.2023 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 472/3 Betreff: Reinigung der Grünfläche auf der Eckenheimer Landstraße 187 bis 191 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Grünfläche auf der Eckenheimer Landstraße 187-191 regelmäßig von Laub und Abfall gereinigt wird. Begründung: Die Fläche unter den Bäumen wurde im letzten Jahr abgesperrt. Leider ist keinerlei Umgestaltung- oder Begrünungsmaßnahme erfolgt und das wird auch nach Stellungnahme des Magistrates auf längere Zeit so bleiben. Nun sollte die Fläche wenigstens regelmäßig gereinigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 472/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße

26.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3445 entstanden aus Vorlage: OF 429/3 vom 22.11.2022 Betreff: Sicherung des Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße Vorgang: OM 1031/21 OBR 3; ST 492/22 Auf der Grundlage der Anregung OM 1031 des Ortsbeirates 3 hat der Magistrat den in der Abbildung skizzierten Vorschlag eines von der Fahrbahn separierten Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße bis zur Höhe der Pizzeria da Peppe vorgelegt. Der Ortsbeirat 3 hat diesem Vorschlag zugestimmt. Mittlerweile gibt es viele Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern (u. a. auch von dem Betreiber der an die Pizzeria da Peppe anschließenden Weinstube), dass fast allabendliches unerlaubtes Falschparken auf dem Fahrradweg auch vor der Weinstube und dem Restaurant Settimo Cielo immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer geführt hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Maßnahme bis zur Ecke Neuhofstraße zu erweitern und die Ecke Neuhofstraße ebenfalls durch Fahrradbügel abzusichern. Die Rotmarkierung soll jedoch ab Beginn der Sicherungselemente enden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1260 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Was kosten die Blumenkübel und Parklets im Oeder Weg?

12.01.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 450/3 Betreff: Was kosten die Blumenkübel und Parklets im Oeder Weg? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie viele der großen Cortenstahl-Blumenkübel und Parklets Ende letzten Jahres im Oeder Weg aufgestellt wurden, - welche Kosten für die Anschaffung (Beschaffung, Aufstellung) und für die Unterhaltung (Bepflanzung, Reinigung, Reparaturen) eines einzelnen Blumenkübels bzw. Parklets veranschlagt werden und - wieviel die Gesamtkosten für sämtliche Cortenstahl-Blumenkübel und Parklets im Oeder Weg in der Anschaffung und im jährlichen Unterhalt betragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 450/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 450/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 647 2023 Die Vorlage OF 450/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den Punkt: "4. Wieviel CO2 wurde bei der Herstellung der Pflanzengefäße produziert?" ergänzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Elternhaltestellen für die Phorms-Schule

12.01.2023 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 443/3 Betreff: Elternhaltestellen für die Phorms-Schule Die Phorms Schule, als bilinguale Ganztagsschule, hat einen über den Stadtteil hinausgehenden Einzugsbereich, so dass manche Eltern auf das Auto angewiesen sind, um ihre Kinder in die Schule zu bringen. Der Bereich des Schuleingangs der Phorms Schule in der Fürstenbergerstraße wird dadurch täglich von Elterntaxis zugeparkt, was zu Verkehrskonflikten und Gefahrensituationen für Anwohner und Schüler führt. Um das Wohnviertel verkehrlich zu entlasten, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, Elternhaltestellen für die Schule einzurichten. Eine von der Schule vorgeschlagene Möglichkeit wäre die Holzhausenstraße, nahe dem Haltepunkt des Phorms Busses. Dadurch würden Eltern die Möglichkeit haben, ihre Kinder an diesen Elternhaltestellen abzusetzen, den Rest des Weges legen die Kinder dann selbstständig zurück. Diese Haltestellen sollen temporär (morgens von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr, nachmittags von 15:00 bis 18:00 Uhr) eingerichtet werden und zu den anderen Zeiten weiterhin als Parkflächen dienen. Zusätzlich soll das Halteverbot vor der Phorms Schule durchgesetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 443/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 443/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkanordnung Falkensteiner Straße

11.01.2023 · Aktualisiert: 06.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2023, OF 436/3 Betreff: Parkanordnung Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Parkanordnung in der Falkensteiner Straße zwischen Oeder Weg und Cronstettenstraße so geändert werden kann, dass Längs- und Schrägparkplätze versetzt auf den Straßenseiten angeordnet werden. Analog der Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausweichverkehr aus dem Holzhausenviertel heraushalten

10.01.2023 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 433/3 Betreff: Ausweichverkehr aus dem Holzhausenviertel heraushalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um das Holzhausenviertel vom Durchgangsverkehr zu entlasten, der sich durch die Umgestaltung des Oeder Wegs dorthin verlagert hat: 1. Die Durchfahrt der Cronstettenstr. in Richtung Osten soll nach dem Frauensteinplatz für den Kfz-Verkehr gesperrt werden. 2. Die Kreuzung Falkensteiner Str. / Humbrachtstr. soll für den KfZ-Verkehr gesperrt werden. (Sperrung der Humbrachtstraße an ihrem nördlichen Ende) 3. Die freiwerdenden Kreuzungsflächen durch die Punkte 1 und 2 sollen, entsprechend dem Konzept im Oeder Weg, mit Parklets und / oder Pflanzkübeln gestaltet werden. Weiterhin soll geprüft werden, ob alternativ - zumindest aber perspektivisch - diese Flächen entsiegelt und bepflanzt werden kann. Begründung: Bereits bei der Vorstellung der Pläne zur Umgestaltung des Oeder Wegs, hat das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) darauf hingewiesen, dass bei negativen Folgen für die Nebenstraßen eine Nachbesserung erfolgen soll. Wie die Anwohnenden und das ASE selbst festgestellt haben, hat sich ein nicht unerheblicher Teil des Durchgangsverkehrs in Richtung Süden in das Holzhausenviertel verlagert. Durch eine Änderung der Verkehrsführung kann die Situation deutlich verbessert werden. Gleichzeitig sollen die Anwohnenden von freiwerdenden Flächen profitieren, indem man diese eine neuen Nutzung zuführt. Eine Entsiegelung der Flächen wäre ein wichtiger Beitrag zur Klimaanpassung, da es ein Aufheizen der Flächen vor Ort reduziert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 480/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 481/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Temporäre Begrünung - Grüneburgweg

08.01.2023 · Aktualisiert: 04.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2023, OF 556/2 Betreff: Temporäre Begrünung - Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstraße - Grüneburgweg" die angedachte temporäre Begrünung in Form von Pflanzkübeln etc. realisiert wird. Begründung: Den öffentlich vorgestellten Präsentationen des Magistrats zum derzeitig in der Umsetzungsphase befindlichen Projekt ist zu entnehmen, dass eine temporäre Begrünung mit Pflanzkübeln und weiteren Maßnahmen geplant ist. Auf dem in der Projektphase weiter fortgeschrittenen Oeder Weg sind diese Begrünungsmaßnahmen zum Ende letzten Jahres bereits umgesetzt worden. Dementsprechend möchte der Ortsbeirat 2 genauer wissen, ab wann dies auch im Westend geschieht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wird bis zur Sitzung am 08.05.2023 zurückgestellt, da am 28.03.2023 ein Gespräch im zuständigen Amt stattfinden wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbank im Oeder Weg erneuern

08.12.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3264 entstanden aus Vorlage: OF 414/3 vom 27.10.2022 Betreff: Sitzbank im Oeder Weg erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank im Oeder Weg/Ecke Mittelweg, die sich in einem sehr schlechten Zustand befindet, gegen eine neue Sitzbank auszutauschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 567 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Eckenheimer Landstraße 279/Ecke Kühhornshofweg

08.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3276 entstanden aus Vorlage: OF 388/9 vom 23.11.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Eckenheimer Landstraße 279/Ecke Kühhornshofweg Der Magistrat wird gebeten, an der Eckenheimer Landstraße 279/Ecke Kühhornshofweg einige Fahrradbügel einzurichten, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Bildquelle: privat Begründung: Auf den Bildern anbei sieht man die Fläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 894 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulkinder in der Hansaallee vor Rasern schützen

05.12.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 547/2 vom 10.11.2022 Betreff: Schulkinder in der Hansaallee vor Rasern schützen Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern und Erwachsenen auf der südlich und nördlich verlaufenden Hansaallee (Tempo 30) zwischen Vogtstraße und Fürstenbergerstraße die folgenden Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 umzusetzen: 1. Regelmäßige Radarkontrollen, insbesondere zu Schulbeginn und Schulende der umliegenden Schulen. 2. Eine Teil-Aufpflasterung (z. B. Berliner Kissen, Plateau-Aufpflasterung etc.) ist auf Höhe von Hausnummer 27, auf der südlich verlaufenden Hansaallee, vor dem ersten Zebrastreifen zur Geschwindigkeitsreduzierung anzubringen, um Querende nicht zu gefährden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Buslinienverkehr (Achsenbreite) nicht behindert wird. 3. Tempo-30-Piktogramme im genannten Bereich aufzubringen. 4. Im Bereich des Lessing-Gymnasiums ein Schild mit Hinweis auf die Schule anzubringen. 5. Erneuerung der verblichenen Zebrastreifen sowie aller sonstigen Straßenmarkierungen, um den Schulweg der vielen Kinder, die die umliegenden Schulen besuchen, abzusichern. 6. Die aus nördlicher Richtung kommende Fahrradspur, ab der Bremer Straße bis zur Kreuzung Fürstenbergerstraße, rot zu markieren. Die Spur endet derzeit auf Höhe der Holzhausenstraße. 7. Das Linksabbiegen in die Vogtstraße durch Straßenmarkierungen deutlicher kennzeichnen. Begründung: Eltern von Schulkindern berichten über deutlich zu schnell fahrende Fahrzeuge aus Richtung Norden, die auch regelmäßig Zebrastreifen missachten und sowohl Schulkinder als auch Erwachsene gefährden, die die Zebrastreifen überqueren wollen. Die Eltern berichten, dass oft nur jedes dritte oder vierte Auto vor dem Zebrastreifen gehalten hat. Ein Ortsbeiratsmitglied, das einige Zeit vor Ort mit den Eltern die Verkehrssituation während Schulschluss zwischen 14:30 Uhr und 16:00 Uhr in Augenschein nahm, konnte die Beobachtungen der Eltern vollumfänglich wahrnehmen. Da sich in der näheren Umgebung sechs Schulen (Holzhausenschule ausgelagert, Elisabethenschule, Elisabethenschule Außenstelle, Lessing-Gymnasium, Fürstenbergerschule, Engelbert-Humperdinck-Schule) befinden, sind bei Schulbeginn und Schulschluss Hunderte Schulkinder in diesem Bereich unterwegs. Anlage: Beispiel Plateau-Aufpflasterung Beispiel Berliner Kissen Aufpflasterung Höhe Vogtstraße 4 Fahrradspur Bremer Straße bis Hansaallee Ende Fahrradspur Hansaallee Fahrradfahrer zwischen Fahrzeugen ohne Abstand Verblichene Markierungen Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 754

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum

26.11.2022 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Störende Pollerreihe im Oeder Weg

10.11.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3118 entstanden aus Vorlage: OF 352/3 vom 02.09.2022 Betreff: Störende Pollerreihe im Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, die lange Reihe der absolut störenden rot-weißen Poller auf der westlichen Seite des Oeder Wegs in Höhe der Glauburgstraße schnellstmöglich zu entfernen und diese Strecke einer sinnvollen Verwendung zuzuführen. Dabei sollten auch die inzwischen installierten Fahrradbügel entfernt werden, die an dieser Stelle völlig deplatziert und ungenutzt sind. Stattdessen könnten insbesondere Ladeplätze für Elektrofahrzeuge installiert werden. Das könnten insbesondere Ladeplätze für Elektrofahrzeuge sein, für die im Nordend gemessen an den entsprechenden Planzahlen noch ein eminenter Bedarf besteht. Falls dann noch Platz übrig bleibt, sollte normales Parken eingerichtet werden als kleiner Ausgleich für die große Anzahl weggefallener Parkplätze im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs. Der Bereich direkt vor dem alten Tor zur Kastanienallee sollte allerdings auf jeden Fall in einer Breite von circa zwei Parkplätzen frei gehalten werden, um die freie Sicht auf das Tor zu ermöglichen. Dieser Bereich könnte dann durch einige zum Tor passende graue (und nicht rot- weiße) Poller abgesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1162 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen

10.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3145 entstanden aus Vorlage: OF 366/9 vom 16.10.2022 Betreff: Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planung für die Schließung der Radwegelücke auf der Eschersheimer Landstraße und der im Bereich der Haltestelle "Dornbusch" vorgesehenen Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auch eine bauliche Trennung des ersten Abschnitts des Radwegs am Marbachweg (von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Eckenheimer Landstraße, siehe Foto auf Seite 2 mit Markierung) in den Bereichen, in denen keine Parkplätze oder Einfahrten dahinter liegen, einzuplanen und umzusetzen. Hier kommt es zu sehr häufigen und gefährlichen Parkverstößen durch Pkw- und Lieferverkehr. Einer der bestehenden Parkplätze sollte in diesem Zuge für den Lieferverkehr reserviert werden, um hier eine legale Abhilfe zu schaffen. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, auf der Sperrfläche in Höhe des Marbachwegs 361 Radbügel zu installieren, die zusätzliche Abstellmöglichkeiten für R äder unter anderem für die Kundschaft des umliegenden Gewerbes bieten würden. Begründung: Im Zuge der Planung und Umsetzung des neuen Radwegs auf der Eschersheimer Landstraße sollte auch diese leicht und ohne Nachteile für andere Verkehrsteilnehmende umsetzbare Maßnahme berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen - zumal durch den Ausbau des Radwegs hier auch mit einem erhöhten Aufkommen von Radfahrenden zu rechnen ist und sich der Radweg im Schulwegeplan befindet. Denkbar sind hier zum Beispiel KlickFix-Module. Zur Illustration der Häufigkeit der Parkverstöße sei auch auf das Luftbild aus dem Geoportal der Stadt Frankfurt auf Seite 2 verwiesen, in dem sich zwei Fahrzeuge auf dem Radstreifen befinden und zwei weitere die Sperrfläche als Parkplatz nutzen. Quelle: Geoportal.frankfurt.de (Luftbilder 2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 596 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg

10.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3115 entstanden aus Vorlage: OF 105/3 vom 07.10.2021 Betreff: Erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg Die Anwohnerinnen in der Finkenhofstraße berichten über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in ihrer Straße, seitdem die südliche Einfahrt in den Oeder Weg aus Richtung Innenstadt kommend gesperrt wurde. Der Bürgersteig ist in dieser Straße sehr schmal, deshalb müssen Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und zur Sicherung des Gehwegs gegen das Befahren getroffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob der südliche Gehweg der Finkenhofstraße mit einer durchgängigen Pollerreihe gesichert werden kann; - alternativ dazu, ob die Parkanordnung in der Finkenhofs traße wechselweise auf der südlichen und der nördlichen Seite angeordnet werden kann; - wie der Zebrastreifen an der Einmündung der Eschersheimer Landstraße besser gesichert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 498 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee

10.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3122 entstanden aus Vorlage: OF 419/3 vom 09.11.2022 Betreff: Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Magistrat wird beauftragt, die Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/ Ecke Nibelungenallee in Richtung Norden so umzugestalten, dass ein hindernisloses Befahren möglich wird. Begründung: Zurzeit müssen Radfahrende bei ordnungsgemäßer Nutzung des Radwegs zweimal scharf abbiegen, um die dort installierten Verkehrszeichen und Stahlabweiser zu umfahren. Meist wird dies durch die regelwidrige Nutzung des Fußwegs umgangen. Um dies zu verhindern, wird um eine Umsetzung der verbauten Verkehrszeichen und Stahlabweiser gebeten. Bild: Falko Görres Bild: Falko Görres (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 585 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten

10.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3125 entstanden aus Vorlage: OF 408/3 vom 28.10.2022 Betreff: Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, Sorge zu tragen, dass die kleinen öffentlichen Plätze des Nordends, die wichtige Aufenthaltsräume im dicht besiedelten Nordend sind, nicht unbefristet privaten Baustellen und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Besonders ist hier zu beachten, dass nicht über mehrere Jahre Fuß- sowie Fahrradwege versperrt werden und die gesamte Absperrung ausschließlich zulasten von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrr adfahrern geht. Der Magistrat wird aufgefordert, auch bei der Sperrung von Plätzen im Sinne des Klimaschutzes zu handeln und derartig umfassende Maßnahmen zeitlich und räumlich eindeutig zu begrenzen. Dies gilt in besonderem Maße für den kleinen Platz hinter der Haltestelle "Musterschule" der U 5, der kurzfristig der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt werden soll. Begründung: Der Platz hinter der Haltestelle "Musterschule" am Anfang der Eisernen Hand ist nunmehr bereits mehrere Jahre zugunsten der Sanierung des Hauses Eckenheimer Landstraße 24 für die öffentliche Nutzung gesperrt, ebenso wie der angrenzende Fahrradweg auf der Eckenheimer Landstraße und der Bürgersteig. Mittlerweile - weil schon seit vielen Monaten keine Bautätigkeit mehr stattfindet - dient der Platz hauptsächlich als private und öffentliche Müllhalde. Der Magistrat hatte nach Aufforderung durch den Ortsbeirat ein Ende der Absperrung für August 2022 zugesagt, was ganz offensichtlich nicht erfolgte, weitere Nachfragen blieben unbeantwortet. Es ist mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar, wieso für eine private Sanierungsmaßnahme, bei der seit Monaten keine Bautätigkeit mehr feststellbar ist, der Platz und sämtliche Wege zulasten der Allgemeinheit abgesperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 587 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2106 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167

10.11.2022 · Aktualisiert: 23.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.11.2022, OA 276 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 24.10.2022 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023, 14.09.2023 und 25.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage vom 14.10.2022, M 167, vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anzupassen: 1. Die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3 Metern (mindestens aber zwei Meter breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein; 2. die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen; 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Baumscheiben zu integrieren. Ge rade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu Ziffer 1.) und Ziffer 2.) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von eineinhalb Metern, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR 895) und dem Vortrag M 167, der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Parkverstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zum Vortrag M 167 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Seiten LP 7, 8, 9 und 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu Ziffer 3.) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei zweieinhalb Metern. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch zwei Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e. V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3397, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023 § 3926, 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 16.10.2023 § 4441, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße

08.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3081 entstanden aus Vorlage: OF 439/10 vom 25.10.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, den seinerzeit vom Radbüro im Rahmen des Gesamtkonzepts für die Eckenheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße zugesagten Fahrradbügel auf der Sperrfläche auf der Eckenheimer Landstraße vor der Fahrradampel stadteinwärts an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße endlich zu setzen. Begründung: Besagte Sperrfläche wird ständig zugeparkt, auch weil diese zur Andienung des dort aufgestellten Glascontainers genutzt wird. Da sie aber für Kfz zu kurz ist, stehen die Kfz gleichzeitig auch auf dem Fahrradweg, der hier für die Aufstellung der Fahrradfahrer stadteinwärts erforderlich ist, was an der unübersichtlichen Kreuzung zu Gefährdungssituationen führt. Deshalb sollte der zugesagte Fahrradbügel, der dieses unerlaubte Halten und Parken verhindert, endlich gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 444 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherer Radverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee

27.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 403/3 Betreff: Sicherer Radverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Nördlich der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Nibelungenallee (vor dem Restaurant "Mr. Thai Express") sollen die Poller, die den Fahrradweg vom Fußgängerweg abgrenzen, entfernt und das Verkehrsschild versetzt werden. Begründung: Radfahrer, die aus Richtung Süden die Eckenheimer Landstraße befahren, müssen, wenn sie ordnungsgemäß den Radweg befahren sollen, kurz nördlich dieser Kreuzung durch eine enge "Schikane" kurven, um mehreren Verkehrszeichenmasten und Stahlabweisern auszuweichen, die dort verbaut sind. Durch eine geänderte Führung wird die Sicherheit erheblich verbessert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 403/3 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhalt von Arbeitsplätzen im Nordend

27.10.2022 · Aktualisiert: 06.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 410/3 Betreff: Erhalt von Arbeitsplätzen im Nordend Bei einer öffentlichen Veranstaltung der IHK Frankfurt Anfang Oktober berichtete eine verantwortliche Mitarbeiterin des Personalbereiches der Fa. Merz, dass das Thema Angebot an freien Parkplätzen während der Arbeitszeit aktuell bei vielen Einstellungsgesprächen durchaus ein Entscheidungskriterium sei und die anstehenden Veränderungen im Zuge der Parkraumbewirtschaftung bereits einige Bewerberinnen und Bewerber bewogen hätten einen anderen Arbeitgeber zu bevorzugen. Zusätzlich gab es bereits Kündigungen mit Hinweis auf die Parksituation. Es wurde sehr deutlich, dass dies Merz auf Dauer nicht hinnehmen kann. Merz wurde 1908 in Frankfurt gegründet und hat bis heute hier auch seinen Sitz. Das Unternehmen beschäftigt weltweit 3.000 Mitarbeitende. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Gab es bereits Gespräche der Stadt Frankfurt mit der Fa. Merz bzgl. der Unternehmenszentrale in der Eckenheimer Landstraße bei denen u.a. das Thema "Einführung der Parkraumbewirtschaftung und Auswirkungen auf die Personalakquise" angesprochen wurde? b) Wenn ja, welche Angebote konnte die Stadt Merz unterbreiten? c) Gab es ähnliche Gespräche mit weiteren Arbeitgebern aus dem Nordend? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefahrenstelle für den Radverkehr in der Eckenheimer Landstraße beseitigen

24.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 402/3 Betreff: Gefahrenstelle für den Radverkehr in der Eckenheimer Landstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Radweg der Eckenheimer Landstraße, nördlich der Kreuzung mit der Nibelungenallee (hinter der Litfaßsäule), die Radspur so zu verlegen oder die Stahlabweiser sowie die Straßenschilder so versetzen, dass letztere für den Radverkehr keine gefährlichen Hindernisse mehr darstellen. Begründung: Die Eckenheimer Landstraße ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr durch das Nordend. An der besagten Stelle macht die Radspur einen Knick, der von Stahlabweisern und Straßenschildern flankiert wird. Diese Kombination stellt eine Gefahrenstelle für den Radverkehr dar. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 402/3 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2979 entstanden aus Vorlage: OF 391/3 vom 11.09.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße zum Freihalten des Kreuzungsbereiches installieren zu lassen und die vorhandenen Poller damit zu ersetzen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße ist auf der südlichen Straßenseite mit Pollern abgesichert. Anwohner wiesen den Ortsbeirat darauf hin, dass es in der Schwarzburgstraße zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße keine Fahrradbügel gibt und die Fahrräder oft an Gartenzäune angeschlossen werden und den Gehweg behindern. Mit den Fahrradbügeln im Kreuzungsbereich könnte diese Situation entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 336 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nördliche Humboldtstraße entlasten

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2967 entstanden aus Vorlage: OF 372/3 vom 29.09.2022 Betreff: Nördliche Humboldtstraße entlasten Nicht erst seit der Einrichtung der Baustelle in der unteren Glauburgstraße und der dadurch bedingten Umleitung vom Oeder Weg zur Holzhausenstraße durch die untere Schwarzburgstraße hat sich ein reger Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr durch die obere Humboldtstraße gebildet mit dem Ziel, vom Oeder Weg auf die Eckenheimer Landstraße stadtauswärts zu fahren. Die Humboldtstraße als dicht bebaute und enge Einbahnstraße ist für den Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr ungeeignet. Außerdem besteht aufgrund des erhöhten Kfz-Aufkommens und durch den regen Radverkehr in südliche Richtung Unfallgefahr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation in der oberen Humboldtstraße (ab der Kreuzung Glauburgstraße bis zur Kreuzung Holzhausenstraße) nach dem Ende der Baustelle in der Glauburgstraße verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 343 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Demonstration per Autokorso in Zukunft unterbinden

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2966 entstanden aus Vorlage: OF 368/3 vom 04.07.2022 Betreff: Demonstration per Autokorso in Zukunft unterbinden Der Magistrat wird aufgefordert, in Zukunft Demonstrationen per Autokorso durch die engen Straßen des Nordends zu unterbinden. Dies gilt besonders für die Eckenheimer Landstraße, in der sich zusätzlich dann auch noch die U 5 staut. Diese Art von motorisierter Demonstration belastet die Menschen des Nordends unverhältnismäßig stark und untergräbt sämtliche Bemühungen um Verkehrsberuhigung der Innenstadt und um eine nachhaltige Verkehrswende. Begründung: Am Freitag, den 24. Juni, schlich ein Autokorso der sogenannten "Querdenker" im Schritttempo durch das Nordend, unter anderem die Eckenheimer Straße entlang, später dann den Anlagenring hinauf. Dies behinderte nicht nur den öffentlichen Nahverkehr, den Verkehr insgesamt, sondern trug auch noch vollkommen unnötig zur Feinstaubbelastung bei. Gemäß Artikel 8 und Artikel 5 GG ist es jedem gestattet, sich mit anderen unter freiem Himmel öffentlich zu versammeln mit dem Ziel, gemeinsam eine Angelegenheit zu erörtern - ein Recht, das es unbedingt zu schützen gilt. Die Wahrnehmung dieses Rechts sollte allerdings im Innenstadtbereich auch durchaus zu Fuß zumutbar und möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 240 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelabschaltung nachts hier: nördlicher Oeder Weg

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2968 entstanden aus Vorlage: OF 373/3 vom 28.09.2022 Betreff: Ampelabschaltung nachts hier: nördlicher Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampel an der Einmündung von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg stadteinwärts nachts abgeschaltet werden kann. Begründung: Stromsparen ist ein Muss in der heutigen Zeit. Lichtsignalanlagen (Ampeln), die an nachts kaum befahrenen Stellen stehen, sollten deswegen nachts dunkel bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 345 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Automatisch geschaltete Ampel am Fußgängerüberweg Höhe Oeder Weg Hausnummer 155 führt zu Verkehrsstaus

13.10.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2969 entstanden aus Vorlage: OF 375/3 vom 27.09.2022 Betreff: Automatisch geschaltete Ampel am Fußgängerüberweg Höhe Oeder Weg Hausnummer 155 führt zu Verkehrsstaus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die neuerdings automatisch geschaltete Fußgängerampel wieder in eine bedarfsgerechte Schaltung zurückgeführt werden kann, um Verkehrsstaus zu verhindern. Die Ampelschaltung des Fußgängerüberwegs an der Einmündung des Oeder Wegs, Höhe Hausnummer 155, in die Eckenheimer Landstraße von Norden kommend wurde seit August 2022 von einer Ampelschaltung nach Bedarf in eine automatische Ampelschaltung geändert. Die automatische Am pelschaltung für den Fußgängerüberweg, die mit der Ampel über die U-Bahn-Gleise synchronisiert ist, schaltet nun grundsätzlich auf Rot, sobald die Ampel für den Verkehr aus dem Oeder Weg von Süden kommend bzw. die Ampel für den Verkehr aus der Eckenheimer Landstraße von Norden stadteinwärts in die Eckenheimer Landstraße auf Grün schaltet. Das führt dazu, dass nun mit jeder Grünphase maximal drei Autos den Weg der Bahngleise kreuzen können, während vor der Umstellung sechs bis sieben Autos passieren konnten. Dies führt in verkehrsreicheren Zeiten zu einem massiven Rückstau an Autos in die Eckenheimer Landstraße bis zum Alleenring. Die automatische Ampelschaltung des Fußgängerüberwegs sollte deshalb wieder in eine bedarfsgerechte Ampelschaltung zurückgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 344

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