Meine Nachbarschaft: Harry-Fuld-Straße
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Wie weiter mit der Schwalbacher Straße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2019, OF 1147/1 Betreff: Wie weiter mit der Schwalbacher Straße? Die Situation in der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee beschäftigt den Ortsbeirat schon lange. Der Verkehr auf der Schwalbacher muss fließen, um ein Ausweichen von Fahrzeugen auf parallel verlaufende reine Wohnstraßen zu vermeiden. Außerdem führen Staus in der Schwalbacher zu einem Rückstau auf die Mainzer Landstraße und hier zeitweise mit Behinderung des ÖPNV, da die Haltestelle der Straßenbahnlinien 11 und 21 direkt an der Kreuzung Mainzer/Schwalbacher gelegen ist. Die Schwalbacher ist die einzige Straße im Gallus, die - in Verbindung mit dem Kreuzungsbereich zur Frankenallee - so etwas wie einen Stadtteilmittelpunkt mit Gewerbe, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, Reinigung, Ärzten und Gastronomie bildet. Auf diesem kurzen Teilstück der Schwalbacher Straße befinden sich aktuell sieben Gastronomiebetriebe, die im Sommer auf Gehwegen und Pkw-Stellplätzen Außengastronomie betreiben und z.T. zusätzlich Lieferservice über die einschlägigen Dienstleister anbieten. Anwohnerinnen und Anwohner der Schwalbacher sowie andere dort ansässige Gewerbe beklagen das Verhalten der Gäste der Gastronomiebetriebe in der Straße: Fahrzeuge werden (kürzer oder länger) in Einfahrten geparkt, Pkw stehen hinter der Außengastronomie auf der Fahrbahn, Fahrzeuge halten auf der Straße, damit Fahrer sich mit Gästen unterhalten können (ohne sich um die sich hinter ihnen bildenden Staus zu kümmern). Auf Ansprache reagieren die Fahrzeugführer i.d.R. aggressiv, Anwohnende, die in der Straße bekannt sind, sind bedroht worden. In mehreren Sitzungen des Präventionsrats haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Ämtern, Polizeidienststellen, Ortsbeirat und Quartiersmanagement um eine Lösung der Situation bemüht. Neben der Forderung nach höherer Überwachungsdichte wurden die Gastronomiebetreiber angeschrieben, eingeladen, angesprochen und in persönlichen Gesprächen darum gebeten, auf ihre Gäste so einzuwirken, dass Fahrzeuge ordentlich geparkt (evtl. auch einige Gehminuten entfernt) und nicht direkt vor den Lokalen wild im Straßenraum abgestellt werden. Ernüchterndes Fazit aller Bemühungen ist, dass die Gastronomen das Geschäft über die Außengastronomie gerne "mitnehmen", sich dabei aber rücksichtslos über die legitimen Interessen anderer hinwegsetzen. Diese Situation wird sich in 2020 dadurch verschärfen, dass mit dem Abriss des ehemaligen Sozialrathauses und dem neuen Bauvorhaben begonnen wird. Die Firma FBW Projektbau GmbH hat im Dez. 2019 mit der Vermarktung der Eigentumswohnungen begonnen und als Bezugstermin das 4te Quartal 2021 für die Käufer angegeben. Es ist also davon auszugehen, dass mind. im Jahr 2020 die ganze Straßenbreite benötigt wird, da vermutlich Baustellenabsperrungen in den öffentlichen Raum reinragen, im Baustellenbereich sichere Fuß- und Radwegeführung hergestellt werden und auch Baufahrzeuge die Baustelle beliefern können müssen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert: 1. im Jahr 2020 die Genehmigung für Außengastronomie allen Gastronomen auf der Schwalbacher zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße zu versagen. 2. in diesem Jahr zu prüfen und zu berichten, wie sich ein Wegfall der Außengastronomie auf den Verkehrsfluss in der Straße auswirkt. 3. zu prüfen und zu berichten, unter welchen Auflagen einzelnen Betrieben Außengastronomie gestattet werden kann. Begründung: Bei den Beteiligten des Präventionsrat ist der Eindruck entstanden, dass allen Gastronomen in der Straße der Wille fehlt, ihre Gäste dazu anzuhalten, sich so zu verhalten, dass Anwohnende und andere Gewerbe nicht über das zu erwartende Maß hinaus belästigt werden. Da es sich nach allen Beobachtungen bei der Mehrzahl der Gastronomiebetriebe um solche mit einem sehr hohen Anteil an Stammpublikum handelt, könnte ein Inhaber hier durchaus eingreifen. Anwohnende und Vertreter*innen des Präventionsrats wünschen sich mit Entzug der Genehmigung zur Außenbewirtschaftung ein Signal an die Gastronomie, dass nicht alles geduldet wird. Grundsätzlich befürworten die Antragstellenden Außengastronomie und sind insbesondere dagegen, dass Außengastronomie zu Gunsten von Pkw-Stellflächen und zur Sicherstellung des Verkehrsflusses verboten wird. Hier stellt sich die Situation aber anders dar: 1. Den Gastronomiebetreibern muss deutlich werden, dass sie auf Einnahmen verzichten müssen, wenn sie und ihre Gäste sich nicht an Regeln halten. Wer etwas von der Gemeinschaft will - hier einen Teil des öffentlichen Raums - der muss sich an die Regeln dieser Gemeinschaft halten! Regelverstöße müssen Folgen haben. 2. Es muss verhindert werden, dass sich dauerhaft Ausweichverkehr in den angrenzenden reinen Wohnstraßen etabliert (wie es bereits in Ansätzen zu beobachten ist). 3. Häufig ist die Schadstoffbelastung der Schwalbacher mit ihrem relativ schmalen Straßenschnitt und der Blockrandbebauung mit mehrstöckigen Altbauten deutlich zu riechen. Ursache ist neben der allgemeinen Belastung durch die Mainzer Landstraße die Situation in der Schwalbacher selbst: insbesondere die Staus zu Spitzenzeiten sowie ganztägig meist mehrere Fahrzeuge, die mit laufenden Motoren auch über einen langen Zeitraum halten, weil deren Fahrer die Gastronomie nutzen oder weil die Fahrzeuginsassen mit einem der Gäste ein längeres Gespräch führen "müssen". 4. Die Verkehrssituation trägt auch nicht zu einer attraktiven Außengastronomie bei; die Gäste verzehren ihr Essen vor allem tagsüber in einer Abgaswolke und mit Lärm belastet. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1147/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Die PARTEI gegen BFF und U.B. (= Annahme)
Partei: U.B.
Weiter lesenFreiflächen für Kinder und Jugendliche im Bereich um die Lahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5146 entstanden aus Vorlage: OF 1043/1 vom 01.09.2019 Betreff: Freiflächen für Kinder und Jugendliche im Bereich um die Lahnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo im südlichem Gallus im Quartier zwischen der Mainzer Landstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße - eine Spielstraße für Kinder und Jugendliche bzw. - Indoor-Spiel- und Sportmöglichkeiten im Winter geschaffen bzw. eingerichtet werden können. Begründung: In diesem extrem kompakt bebauten Bereich herrscht ein gravierender Mangel an Grün- und Freiflächen. Darunter leiden insbesondere Kinder und Jugendliche, die auf der Suche nach solchen Plätzen auch private Flächen in Anspruch nehmen und von dort regelmäßig vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 823 Aktenzeichen: 66 0
Dauerhafter Stromanschluss Frankenallee, nutzbar für Vereine und Markt
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2019, OF 1035/1 Betreff: Dauerhafter Stromanschluss Frankenallee, nutzbar für Vereine und Markt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an einem geeignetem Standort - der mit Mainova AG, HFM (Management für Hafen und Markt Frankfurt) und Vereinsring Gallus abzusprechen ist - ein dauerhafter Stromanschluss zur Nutzung von Veranstaltungen der Vereine sowie an Markttagen errichtet wird. Begründung: Bis zur gelungenen Umgestaltung der Frankenallee stand ein Stromanschluss im Bereich der Krifteler Straße zur Verfügung. Die Frankenallee bildet den Mittelpunkt des Gallus, folglich finden dort - neben dem Gallusmarkt - eine Reihe von Festivitäten statt. Der Ortsbeirat unterstützt dies, da auch durch solche Veranstaltungen die Attraktivität des Gallus, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bewohnerschaft gefördert und Verbindungen zum Europaviertel geschaffen werden. Für Planung und Errichtung sollen das Know How von Mainova, HFM und Vereinsring Gallus zusammengebracht und genutzt werden, um einen geeigneten Standort zur Nutzung durch alle Beteiligten zu finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1035/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1034/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4947 entstanden aus Vorlage: OF 1022/1 vom 22.07.2019 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich? Vorgang: B 265/18 Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Mainzer Landstraße zwischen der Ackermannstraße und der Sondershausenstraße zumindest auf der Seite der ungeraden Hausnummern, zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße sowie zwischen der Sondershausenstraße und der Ackermannstraße, eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Firma Audi bzw. der dortigen Niederlassung Kontakt aufgenommen werden, damit deren Fahrzeuge nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern auf dem Firmengelände geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265, sind für die Anwohner und die Ortsbeiratsmitglieder nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Sollte der Magistrat auf dem Standpunkt stehen bleiben, weiter keine neuen Bewohnerparkzonen einrichten zu wollen, soll alternativ eine Quartiersgarage, dann für die gesamte Friedrich-Ebert-Siedlung, eingerichtet werden. Begründung: Die Bewohner der Mainzer Landstraße im o. g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber von den Mitarbeitern des Audi-Autohauses trotz vorhandenem Parkhaus auf dem Firmengelände blockiert werden. Nach Feierabend werden dann die Parkplätze von den Besuchern der Shisha-Bar an der Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße genutzt. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Bericht über Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen in der Schwalbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2019, OF 993/1 Betreff: Bericht über Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen in der Schwalbacher Straße Der Leiter der städtischen Verkehrspolizei hatte bei dem Treffen der Regionalratsvorsitzenden zugesagt, die Schwalbacher Straße in die Schwerpunktüberwachung mit aufzunehmen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, einen quartalsweisen Bericht über die Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von der Verkehrspolizei in der Schwalbacher Straße aufgenommen wurden, dem Ortsbeirat unaufgefordert zukommen zu lassen. Mit aufgenommen werden soll - wenn möglich und nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden - die Anzahl der Anzeigen, die von Dritten (z.B. Anwohnenden) erstattet wurden. Im Bericht sollen aufgeführt werden: die genauen Tage der Kontrolle durch die Verkehrspolizei, sowie die Anzahl und Art der Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten jeweils aufgeschlüsselt nach Woche, Monat und Quartal. Der erste Bericht soll dem Ortsbeirat am 1.September 2019 vorgelegt werden. Antragsteller: CDU U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 72 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1347 2019 Die Vorlage OF 993/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, U.B.
Weiter lesenWie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2019, OF 952/1 Betreff: Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat Vorgang: V 1002/18 OBR 1; ST 265/19 Am 4.2.2019 teilt der Magistrat in einer vorläufigen Stellungnahme mit, dass er auf die Anfrage vom Sept. 2018 noch keine abschließende Antwort geben kann. Schon seit einiger Zeit informiert die FBW Projektbau GmbH auf ihrer Website über das Neubauvorhaben "Mezza". Das alte Sozialrathaus sowie das angrenzende Wohnhaus Schwalbacher 49 sollen nun offensichtlich abgerissen werden. Lt. FBW sind 69 Wohneinheiten (2.930 qm) und eine Gewerbeeinheit (478 qm) mit Tiefgarage geplant (https://www.fbw-projektbau.de/projekte/Mezza) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: Kenntnis des Magistrats vom Bauvorhaben: Aufgrund der Informationen des Projektentwicklers FBW kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt Frankfurt zumindest mit einem Bauantrag o.ä. über das Projekt informiert wurde. 1. Seit wann ist der Magistrat über die Pläne am Standort des alten Sozialrathauses informiert? 2. Warum wurde die Anfrage des Ortsbeirats nicht korrekt beantwortet, zumal die Problematik "Schwalbacher Straße" auch im Umfeld des heruntergekommenen Gebäudes aufgrund diverser Anträge des Ortsbeirats hinlänglich bekannt sein dürfte? 3. Wann hat der Magistrat geplant, den Ortsbeirat über das Bauvorhaben zu informieren? zeitliche Planung: 4. Ist dem Magistrat bekannt, wann mit dem Abriss der Gebäude begonnen werden soll? 5. Ist dem Magistrat bekannt, über welchen Zeitraum die Bauarbeiten geplant sind (Beginn Abriss bis Fertigstellung der Gebäude)? Verkehrsführung während der Abriss- und Bauarbeiten: 6. Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass die sich vermutlich über einige Jahre hinziehenden Bauarbeiten den Verkehr an der ohnehin schwierigen Kreuzung Mainzer Landstraße/ Schwalbacher Straße nicht ins Stocken bringen? 7. Kann während der Abriss- und Bauphase der Zwei-Richtungsverkehr in der Schwalbacher Straße aufrecht erhalten werden? Mieterinnen und Mieter im Haus Schwalbacher Straße 49: Im Haus Nr. 49 sind noch Wohnungen bewohnt. Es soll sich hierbei um Wohnungen handeln, die zu einem niedrigen Mietpreis vermietet sind. 8. Ist dem Magistrat bekannt, was mit den Mieterinnen und Mietern, die vermutlich auf preisgünstige Wohnungen angewiesen sind, passiert (Stichwort: Ersatzwohnraum)? 9. Kann den "Altmietern" eine preisgünstige Wohnung im Neubau angeboten werden (Stichwort: Mietpreisgebundene Wohnungen)? Abriss - Wohnungsbau - Geschosszahlen Die auf der Website gezeigte Darstellung der Bebauung zeigt ein 7geschossiges Gebäude zur Mainzer Landstraße hin; zur Schwalbacher hin liegt ein Anbau mit 4 Geschossen. Vor dem Hintergrund des Mangels an Wohnungen in Frankfurt und Diskussionen um Aufstockungen bestehender Gebäude, stellt sich hier die Frage, warum das Gebäude nicht auch zur Schwalbacher Straße hin mit sieben Vollgeschossen geplant wird. Die zusätzliche Höhe wäre an dieser Stelle optisch zu verkraften und es könnten zusätzliche Wohnungen in verkehrlich hervorragend angeschlossener Lage entstehen. 10. Welche Wohnungen sollen gebaut werden (Eigentumswohnungen, Familienwohnungen, Mikroapartments o.ä.)? 11. Wie wird an dieser Stelle die Forderung der Stadt nach Sozialwohnungen und/oder Wohnungen im Rahmen des Mittelstandsprogramms erfüllt? 12. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, gemeinsam mit dem Bauträger das Bauvorhaben so abzuändern, dass zur Schwalbacher Straße hin ebenfalls 7 Geschosse und damit zusätzliche Wohnungen realisiert werden? Gewerbefläche im Erdgeschoss Die auf der Website gezeigte Darstellung des Erdgeschosses zeigt einen Supermarkt. In der Bevölkerung von Gallus und Europaviertel wird immer wieder bemängelt, dass ein Bio-Supermarkt fehlt. In wenigen Gehminuten von diesem Standort befinden sich 3 Rewe-/ sowie 2 Penny-Märkte, so dass ein weiterer Rewe oder Penny entbehrlich ist; eine Ergänzung des Angebots / Sortiments wäre sinnvoll. 13. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um dafür zu sorgen, dass sich an diesem Standort ein tegut, basic o.ä. Bio-Vollsortimenter ansiedelt? Stellflächen für Paketdienste / Food-Lieferanten o.ä. - Forderung an die Neubebauung: Keine weitere Belastung für die Bevölkerung im aktuellen Wohnungsbestand Erfahrungsgemäß werden Wohngebäude oft mehrmals pro Stunde von Waren- (Hermes, DHL & Co.) und Essenslieferanten angefahren, halten in zweiter (oder auch mal dritter Reihe!) möglichst in Nähe des Eingangs. Die neu zu errichtenden Wohngebäude befinden sich im Kreuzungsbereich von Mainzer Landstraße und Schwalbacher Straße und führen wohl zu einer Verdopplung der Anzahl der in diesem Bereich Wohnenden. Bereits jetzt gibt es immer wieder Staus auf beiden Straßen durch Fahrzeuge, die in diesem Bereich halten (z.B. Pakete beim Schlüsseldienst abholen); auch der ÖPNV wird dadurch immer wieder behindert. Hier muss bereits bei der Planung des Bauvorhabens das geänderte Konsumverhalten mit den entsprechenden verkehrlichen Auswirkungen durch Lieferdienste berücksichtigt werden. Mindestens bei Neubauten muss dies berücksichtigt werden, um nicht die Probleme auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Nach Bezug des Neubaus dann "Runde Tische zum Verkehr" einzurichten, bauliche Maßnahmen und stärkere Kontrollen durch die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes zu fordern ist wenig sinnvoll. 14. Berücksichtigt der Bauantrag bzw. die Bebauung modernes Konsumverhalten und sind oberirdische Flächen auf dem Geländer für diese privaten Anlieferungen vorgesehen? 15 Was tut der Magistrat, um mit Bauträger dahingehend zu verpflichten, dass auf dem Gelände ein sog. Mikrodepot für Paketdienste o.ä. eingeplant wird, um einen problemloseren Lieferservice in diesem hoch-verdichteten Gebiet zu ermöglichen? Begründung: Ein Neubauvorhaben an dieser Stelle bietet eine Reihe von Möglichkeiten, bestehende Probleme in der Schwalbacher Straße mit zu entschärfen. Gleichzeitig wird die Zeit von Abriss und Neubau für die verkehrliche Situation an dieser Stelle eine Herausforderung. Wohnungsbau und auch die vom Bauträger vorgesehenen Flächen für einen Discounter sollten hier eine gute Ergänzung zum bestehenden Angebot im Gallus und Europaviertel darstellen Insbesondere sollte die Fläche gut genutzt und so viele Wohnungen wie möglich hier zentral erstellt werden. Jede Wohnung im gut erschlossenen Stadtgebiet erspart den Bau einer Wohnung auf der grünen Wiese oder einem Acker am Stadtrand. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 265 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2019 Die Vorlage OF 952/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
Weiter lesenEine Boulderanlage für den Spielplatz Quäkerwiese (Frankenallee)
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2019, OF 905/1 Betreff: Eine Boulderanlage für den Spielplatz Quäkerwiese (Frankenallee) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten eine Boulderanlage bzw. alternativ mehrere zusammenhängende Boulderwände auf dem Spielplatz an der Quäkerwiese (Frankenallee/ Höhe Schwalbacher Straße) aufstellen zu lassen. Diese sollen insbesondere für Kinder ab ca. 10 Jahren und Jugendliche geeignet sein. Der Ortsbeirat 1 unterstützt die Ausweitung des Angebots auf dem Spielplatz mit bis zu 4.000 € aus dem eigenen Budget. Es soll dabei zudem ein hinreichend weicher Untergrund verwendet werden. Begründung: Eine Boulderanlage bietet die Möglichkeit des Kletterns in geringer Höhe und ohne Seil. Durch dieses attraktive Sportangebot könnte dem Bewegungsmangel einiger Kinder entgegengewirkt werden und der Spaß am Sport generell gefördert werden. Der Spielplatz Quäkerwiese wird rege genutzt. Allerdings befinden sich vorwiegend Spielgeräte für Kinder unter 10 Jahren. Das Angebot für ältere Kinder und Jugendliche im Gallus ist insgesamt überschaubar. Eine Boulderanlage kann hier Abhilfe schaffen. Schon jetzt ist der Spielplatz ein Ort der Begegnung und fördert den Zusammenhalt zwischen den Bewohnern des Gallus und Europaviertels. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 905/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 320 2019 Die Vorlage OF 905/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "Als Standort soll die westliche Fläche neben dem Spielplatz genutzt werden. Die Boulderwand soll beim Umbau des Bildungscampus Gallus nicht abgebaut werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinbahnstraßenregelung Schwalbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4391 entstanden aus Vorlage: OF 856/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einbahnstraßenregelung Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Richtung am zweckmäßigsten in der Schwalbacher Straße im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee eine Einbahnstraßenregelung eingeführt werden kann. Begründung: Durch die Vielfalt an Nutzungen der Straße mit ihren Geschäften, gastronomischen Einrichtungen und anderen Gewerbetreibenden sowie den Nutzungsansprüchen der Bewohnerinnen und Bewohner kommt es im Straßenraum ständig zu gegenseitigen Behinderungen und Störungen. Folge sind unangenehme Streitereien in jedweder Form unter den Beteiligten. Abhilfe kann durch Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1228 Aktenzeichen: 32 1
Tiefgaragenstellplätze der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2019, OF 870/1 Betreff: Tiefgaragenstellplätze der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung Bewohnerinnen und Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung wenden sich immer wieder an Mitglieder des Ortsbeirats mit Klagen darüber, dass es zu wenig Stellplätze für Pkw in den Straßen der Siedlung gibt. Die Vermietung der Wohnungen in der Siedlung erfolgt überwiegend durch die ABG. Zusammen mit den Neubauten in der Cordierstraße hat die ABG Tiefgaragen errichtet, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner Parkplätze anmieten können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, von der ABG folgende Fragen beantworten zu lassen: 1. Wie viele Parkplätze werden von der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung vermietet? 2. Wie viele Parkplätze sind davon tatsächlich an Mieter_innen der ABG vermietet? 3. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten für einen Pkw-Stellplatz? 4. Können die Parkplätze auch gemietet werden, wenn nicht gleichzeitig ein Wohnungsmietvertrag mit der ABG besteht (z.B. Mieter der Vonovia-Liegenschaften / der Erbbau-Siedlung oder Einpendler)? Begründung: Aufgrund der Wünsche einiger Anwohnerinnen und Anwohner, die an Begehungen des Stadtteilbüros teilgenommen haben, hat der Ortsbeirat u.a. gefordert, Schrägparkplätze einzurichten; Schrägparker fahren meist weit auf den Gehweg auf und zwingen an vielen Stellen zu Fuß Gehende auf die Straße. Auch in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist der Straßenraum als Parkplatz gestaltet; die Gehwege sind häufig schmal, Lücken, die Straße zu queren, oft kaum vorhanden und an vielen Stellen ist insbesondere für Kinder der Verkehr nicht einsehbar. Die Erfahrung zeigt leider (z.B. "Tiefgarage am Europagarten"), dass immer wieder Forderungen an die Politik herangetragen werden, kostenlose Parkplätze auf der Straße und wenn möglich direkt vor dem eigenen Hauseingang zur Verfügung zu stellen, während Quartiersgaragen leer stehen, weil man sich die Miete für einen Stellplatz sparen möchte. Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu erfahren, wie hoch die Auslastung der Quartiersgaragen der ABG durch Mieter_innen sind oder ob auch hier hohe Leerstände vorhanden sind, während die Straßen des Quartiers von Pkws zugestellt sind. Beobachtungen der Antragsteller zeigen, dass z.B. nach 18 h der nördliche Gehweg in der Cordierstraße, der nicht zum Parken zugelassen ist, illegal so beparkt wird, dass zu Fuß Gehende auf die Straße ausweichen müssen. An vielen Stellen ist dadurch der Straßenraum so verengt, dass im Notfall Rettungsfahrzeuge die Straße nicht durchfahren können. Gleichzeitig sind "um die Ecke" auf der Sondershausener Straße i.d.R. nur ca. 50% der abmarkierten Stellplätze belegt und diese überwiegend an den Einmündungen von Cordier-, Teves- und Steuernagelstraße. Auf der Sondershausener Straße zwischen Cordierstraße und Kleyerstraße befinden sich keine Hauseingänge. Es drängt sich der Eindruck auf, dass sogar ein Fußweg zum Parkplatz von 100 m als nicht akzeptabel und die Situation damit als "unzumutbarer Parkdruck" erlebt wird. Neben den Anwohnerinnen und Anwohnern, die mehr Stellplätze für Pkw in der Siedlung fordern, gibt es auch zahlreiche in der Siedlung lebende Menschen - mit oder ohne Pkw - die sich mehr Platz auf den Gehwegen, bessere Querungsmöglichkeiten, mehr Übersicht über den Straßenraum wünschen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1199 2019 Die Vorlage OF 870/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
Weiter lesenVerkehrsmessungen in der Braubachstraße und Mainzer Landstraße mit ViaCount-Gerät
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4014 entstanden aus Vorlage: OF 796/1 vom 12.11.2018 Betreff: Verkehrsmessungen in der Braubachstraße und Mainzer Landstraße mit ViaCount-Gerät Der Magistrat wird beauftragt, in der Braubachstraße und in der Mainzer Landstraße/Ecke Kleyerstraße mittels eines ViaCount-Geräts eine kommunale Verkehrsüberwachung vorzunehmen. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die zuständigen Stellen darüber zu informieren, dass mögliche Standorte der ViaCount-Geräte mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden, damit Mitteilungen von Bürgerinnen und Bürgern - über die Mitglieder des Ortsbeirats - in die Festlegung der Kontrollpunkte einfließen können. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden sowie aus eigener Erfahrung sind die genannten Straßen bzw. Stellen als Orte bekannt, an denen die Geschwindigkeit häufig, besonders auch nachts, überschritten wird. Die so ermittelten Ergebnisse sollen dem Ortsbeirat vorgelegt werden, sodass weiter beraten werden kann. Der ViaCount-Koffer führt anonyme Geschwindigkeitsmessungen durch und sendet Messergebnisse, nach Fahrzeugtyp gegliedert, an ein Rechenzentrum. Anhand der so ermittelten Ergebnisse kann eine zuverlässige Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Das Gerät erfasst die Geschwindigkeitsverstöße anonym. So kann verfolgt werden, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp im Ortsbezirk mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wurde. Das Gerät wird bereits von vielen deutschen Kommunen eingesetzt und hat sich bewährt. Der Koffer ist relativ unauffällig und mit einem Aufkleber mit der Aufschrift "Verkehrszählung im Auftrag der Straßenverwaltung" versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 337 Aktenzeichen: 32 4
Bewohnerparken in der Schwalbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3889 entstanden aus Vorlage: OF 743/1 vom 12.10.2018 Betreff: Bewohnerparken in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Kleyerstraße einseitig eine Bewohnerparkzone einzurichten. Begründung: Anwohner der Schwalbacher Straße, südlich der Mainzer Landstraße, benötigen eine Bewohnerparkzone, damit sie trotz des hohen Parkdrucks einen Parkplatz finden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 183 Aktenzeichen: 32 1
Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße - wann handelt der Magistrat endlich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3690 entstanden aus Vorlage: OF 709/1 vom 02.09.2018 Betreff: Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße - wann handelt der Magistrat endlich? Vorgang: OM 2655/18 OBR 1; ST 1121/18 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat bereits am 23.01.2018 (vgl. OM 2655) geschilderten zahlreichen Missstände in der Schwalbacher Straße durch die in der Vorlage eindringlich geforderten und weitere geeignete Maßnahmen endlich (!) zu beheben. Die Anwohner können (vor allem auch nach der Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121) nicht im Geringsten erkennen, dass ihre Beschwerden vom Magistrat ernst genommen, geschweige denn die von ihnen bemängelten zahlreichen Missstände in jedweder Hinsicht wirkungsvoll angepackt worden sind. Die Anwohner fühlen sich hinsichtlich der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße sowie ihrer dortigen Sicherheit vom Magistrat im Stich gelassen. Vorausgeschickt sei erneut Folgendes: Die Schwalbacher Straße stellt zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee eine der zentralen Wegeverbindungen im Gallus dar; die Haltestelle der Straßenbahnlinien ist eine der am stärksten frequentierten der beiden Bahnlinien. Viele Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Gebiet südlich der Mainzer Landstraße nutzen sie, um zu Dienstleistern und Einkaufsmöglichkeiten zu gelangen. Der Bereich um die Kreuzung Schwalbacher Straße/Frankenallee mit Spielplatz, Café (Quartierspavillon), Supermarkt, Ärzten, Apotheke usw. hat für das an Plätzen und Begegnungsräumen arme Gallus noch am ehesten "Zentrumsqualität". Umso ärgerlicher ist der Zustand der Straße und ihrer Gehwege zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee: - Beidseitig parken Fahrzeuge oft so weit auf den Gehwegen, dass zu Fuß Gehende nicht aneinander vorbeilaufen können; - in zweiter oder gar dritter Reihe haltende Fahrzeuge führen zu langen Stauphasen, die oft zu einem Rückstau auf der Mainzer Landstraße führen; - durch die wild parkenden Fahrzeuge und die so herbeigeführten "Staus" werden zu Fuß Gehende beim Queren der Straße behindert und es entstehen aufgrund der Unübersichtlichkeit gefährliche Situationen; - im Bereich des Hauses Schwalbacher Straße 47-49 lädt der ungepflegte Hofbereich wohl dazu ein, Hausmüll u. Ä. ungeordnet zu entsorgen; dazu wird dieser Bereich als öffentliche Toilette benutzt; der Gestank, dem zu Fuß Gehende ausgesetzt sind, ist oft unerträglich; - die Baumscheiben werden als wilde Müllkippen genutzt, auf denen nicht nur Sperrmüll, sondern größere Mengen an Essensresten/Hausmüll abgeladen werden; dies ist nicht nur ekelerregend, sondern zieht (in Verbindung mit zahlreichen Gastronomiebetrieben) Ungeziefer an; - die im Straßenraum gelagerten kostenlosen Werbezeitungen (z. B. am Verteilerkasten Ecke Mainzer Landstraße) verschandeln und vermüllen die Straße zusätzlich; - durch Außenrestauration (vor allem durch "Café Kral", daneben auch durch "Tipico" und "Café Umut") gibt es eine hohe Lärmbelästigung; starke Geruchsbelästigung geht vor allem vom "blauen Haus" aus, gegenüber der Pizzeria Engel gibt es in den Garagen eine starke Vermüllung und Ratten; in der Nachbarschaft des Thai-Restaurants in der Mainzer Landstraße/Ecke Kriegkstraße klagen Anwohner über massive Lärm- und Geruchsbelästigung; - insgesamt klagen Anwohner darüber, dass das vorhandene Recht nicht durchgesetzt wird und sie sogar durch "wilde Parker" und die Inhaber von "Café Kral", "Tipico" und "Café Umut" angefeindet werden; überdies gibt es trotz der bekannten Problematik keine Streifen von Polizei und Ordnungsbehörden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut aufgefordert, 1. ein Konzept zu erarbeiten, wie die Schwalbacher Straße verkehrlich geordnet werden kann, dieses Konzept vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen und den Ortsbeirat in die Planungen einzubeziehen; 2. parallel dazu umgehend sämtliche vordringliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Schwalbacher Straße durchzuführen; hierzu gehören insbesondere die Durchsetzung der vorhandenen Regeln eines geordneten und gedeihlichen Zusammenlebens; 3. in diesem Zusammenhang mit den in der Straße ansässigen Gewerbetreibenden (insbesondere von Gastronomiebetrieben) in Kontakt zu treten und sie in Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Sauberkeit einzubinden (Stichwort: Verpackungsmüll und Essensreste); 4. kurzfristig das Reinigungsintervall in der Straße zu erhöhen; 5. kurzfristig die Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs zu erhöhen; 6. für eine verstärkte Präsenz von Polizei und Ordnungsbehörden zu sorgen; 7. mit dem Eigentümer der Liegenschaft Schwalbacher Straße 47-49 in Verbindung zu treten und nachhaltige Reinigungsmaßnahmen sowie die Reinigung und Reparatur der Fassade zu veranlassen; 8. zu prüfen und zu berichten, ob durch die Übernahme von Baumpatenschaften durch Anlieger (mit der die Sauberhaltung der Baumscheibe verbunden ist) die Vermüllung dieser Gebiete und der angrenzenden Gehwegbereiche verhindert werden kann. Hier nochmals einige Eindrücke: Begründung: Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121, können die Anwohner vor Ort keine Verbesserung erkennen. Im Gegenteil: Bei einem Ortstermin am 28.08.2018 haben Anwohner sogar eindrücklich geschildert, dass sich die Missstände verfestigt und verschlimmert haben. Die Schwalbacher Straße befindet sich in diesem Bereich in einem unzumutbaren Zustand. Mit Einzelmaßnahmen, wie sie in den letzten Jahren immer wieder vom Ortsbeirat gefordert wurden, ist augenscheinlich keine nachhaltige Verbesserung zu erreichen. Daher wird der Magistrat nochmals eindringlich aufgefordert, die Beschwerden der Anwohner ernst zu nehmen und endlich tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2655 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen „Rebstöcker Straße“, „Schwalbacher Straße“, „Speyerer Straße“, „Güterplatz“ und „Wickerer Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3700 entstanden aus Vorlage: OF 724/1 vom 02.09.2018 Betreff: Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Bereiche der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße" auch noch circa fünf Sekunden nach Schließung der Türen für den Autoverkehr geschlossen bleibt. Die Pförtnerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Hintergrund ist, dass viele Autofahrerinnen und Autofahrer glauben, mit dem Erlöschen des roten Signals dürfe sofort losgefahren werden, und dies, obwohl sich noch zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn befinden. In seltenen Fällen wird das Fehldenken sogar mit der Hupe untermauert. Das zunehmend gefährdende Verhalten führte - an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" - bereits zu einem Unfall. Die Maßnahme ist mit keinen größeren Kosten für Investitionen verbunden und kann daher im Rahmen der laufenden Unterhaltung in sparsamer Weise umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 113 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Momentaner Zustand und Zukunft Schwalbacher Straße 47 (ehem. Sozialrathaus) und 49
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2018, OF 711/1 Betreff: Momentaner Zustand und Zukunft Schwalbacher Straße 47 (ehem. Sozialrathaus) und 49 Der Magistrat wird aufgefordert, an die Eigentümer der im Betreff genannten Liegenschaften heranzutreten, mit folgenden Zielen: 1. Beendigung des verwahrlosten Zustandes des Gebäudes Liegenschaft Schwalbacher Straße 47 durch Reinigung und Reparatur der Fassade. 2. Schließung der Zugänge von Liegenschaft Schwalbacher Straße 49 für Unberechtigte durch geeignete Maßnahmen wie z. B. ein Gitter mit kontrolliertem Zugang zu den Parkplätzen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat zu berichten, welche Absichten und Planungen zu den genannten L iegenschaften bekannt sind oder vorliegen. Begründung: Während überall im Gallus neu gebaut wird, verkommen diese beiden Liegenschaften seit Jahren. Die Liegenschaft Schwalbacher Straße 49 ist zu einem gigantischem Clohäuschen verkommen. Der Gestank belästigt die Anwohnenden erheblich. In anderen Quartieren konnte in ähnlichen Fällen eine Schließung mit kontrolliertem Zugang erreicht werden, das könnte auch hier funktionieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 711/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 710/1 Betreff: Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 Seit Jahren steht das bis ca. 2008 von der Stadt Frankfurt genutzte Gebäude Schwalbacher Straße 47 leer. Das Eckhaus zur Mainzer Landstraße ist in einem Zustand des Verfalls und verrottet vor sich hin. Auch die Außenanlagen bieten mit ihren Müll- und Abfallablagerungen einen Ekel erregenden Eindruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist Eigentümer der Liegenschaft? 2. Sind dem Magistrat Pläne des Eigentümers für diese Liegenschaft bzw. das Grundstück bekannt? 3. Was hat der Magistrat bisher unternommen, um die Liegenschaft bzw. das Grundstück einer sinnvollen Nutzung zukommen zu lassen? Begründung: In Zeiten, wo Hände ringend nach Flächen für den Bau von Wohnungen, Bildungs- und sozialen Einrichtungen gesucht wird, ist unverständlich, warum hier in zentraler Lage seit Jahren ein Gebäude leer steht. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1002 2018 Die Vorlage OF 710/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
Weiter lesenAltglascontainer in der Kleyerstraße 62 bis 64
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3534 entstanden aus Vorlage: OF 662/1 vom 29.07.2018 Betreff: Altglascontainer in der Kleyerstraße 62 bis 64 Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat geeignete alternative Standorte für den im Betreff genannten Altglascontainer vorzuschlagen . Begründung: Mit dem bestehendem Standort gibt es durch die angrenzende gastronomische Nutzung Probleme. Da eine Vielzahl von Faktoren bei der Auswahl des Standortes berücksichtigt werden müssen, wird der Magistrat gebeten, zunächst Vorschläge zu machen, damit der Ortsbeirat dann endgültig entscheiden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2201 Aktenzeichen: 66 5
Einmündung Krifteler Straße/Neuenhainer Straße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3538 entstanden aus Vorlage: OF 669/1 vom 12.07.2018 Betreff: Einmündung Krifteler Straße/Neuenhainer Straße sichern Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Verkehrszeichen "gefährliche Kreuzung" auf der Krifteler Straße, im Bereich der Einmündung der Neuenhainer Straße in südlicher Fahrtrichtung (Richtung Mainzer Landstraße), anzubringen, 2. auf der Krifteler Straße, im Bereich der Einmündung der Neuenhainer Straße, eine Haltelinie anzubringen (ebenfalls südliche Fahrtrichtung) sowie 3. im Einmündungsbereich der Neuenhainer Straße explizite Parkverbotsschilder anzubringen (Standort siehe Fotos), 4. im Bereich der 5-Meter-Halteverbotszone auf beiden Seiten Fahrradbügel aufzustellen und einen ausreichend breiten Durchlass für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen zu lassen. Begründung: Der Einmündungsbereich ist problematisch, da dieser durch (falsch) geparkte Autos sehr unübersichtlich ist. Autofahrer müssen sehr weit von der Neuenhainer Straße in die Krifteler Straße einfahren, um überhaupt zu sehen, ob auf der Krifteler Straße ein anderes Auto kommt. Da viele Autofahrer die Regel aus ihrer Fahrschulzeit (fünf Meter Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen beim Parken) vergessen zu scheinen haben, müssen diese gefährlichen Stellen gekennzeichnet werden. Auch hilft bei der Sicherung der Einmündung die Haltlinie, die vor Beginn der Bauarbeiten des Gebäudekomplexes "Alea" dort auch vorhanden war. Zusätzlich müssen Autofahrer in der Krifteler Straße durch das Verkehrszeichen darauf aufmerksam gemacht werden, dass dort eine Straße einmündet. Dies ist durch Bepflanzung und korrekt parkende Autos in der Krifteler Straße gerade für Ortsunkundige schlecht und spät ersichtlich. Quelle: privat Quelle: https://www.google.de/maps/place/Neuenhainer+Str.+%26+Krifteler+Str.,+60326+Fran kfurt+am+Main/@50.1028161,8.6331852,3a,75y,304.29h,80.99t/data=!3m7!1e1!3m5!1sE0 L_5OFM34EdlWal2woNTg!2e0!6s%2F%2Fgeo1.ggpht.com%2Fcbk%3Fpanoid%3DE0L_5OFM34EdlWa l2woNTg%26output%3Dthumbnail%26cb_client%3Dsearch.TACTILE.gps%26thumb%3D2%26w%3D 86%26h%3D86%26yaw%3D352.68527%26pitch%3D0%26thumbfov%3D100!7i13312!8i6656!4m5!3m 4!1s0x47bd0bdc6f39a655:0xfe62e8f8b869f61!8m2!3d50.1028558!4d8.6331788 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2353 Aktenzeichen: 32 1
Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3539 entstanden aus Vorlage: OF 670/1 vom 12.07.2018 Betreff: Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Vorgang: OM 2895/18 OBR 1; ST 1119/18 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ampel Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße für die Querung der Mainzer Landstraße eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren, welche diese darauf hinweist, dass Fußgänger die Mainzer Landstraße queren dürfen. Diese sollte während der gesamten Grünzeit und anschließenden Schutzzeit blinken. Begründung: Fußgänger, welche die Mainzer Landstraße überqueren, und Rechts- sowie Linksabbieger, die von beiden Seiten der Schwalbacher Straße kommen und in die Mainzer Landstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Für die Autofahrer ist die Grünphase der Fußgänger erst einsehbar, wenn sie bereits auf der Mainzer Landstraße stehen, und zusätzlich ist die Grünphase sehr kurz, sodass nach kurzer Zeit für die Fußgänger Rot angezeigt wird. Dabei entstehen oft gefährliche Situationen, weil Autofahrer die Menschen, die über die Mainzer Landstraße gehen, quasi bedrängen und auf ihr Recht, fahren zu können, pochen, denn schließlich hätten die Fußgänger ja Rot. Zu diesem Aspekt gab es mit der Vorlage OM 2895 bereits die Bitte an den Magistrat, die Ampelschaltung zu optimieren. Da der Magistrat laut Stellungnahme vom 15.06.2018, ST 1119, die Grünphasen für Fußgänger nicht verlängern will, muss den Autofahrern auf andere Weise mitgeteilt werden, dass die Fußgänger Grün haben/hatten und berechtigt sind, die Straße zu queren. Durch das Anbringen eines gelben Blinklichts könnten die Autofahrer auf die parallele Grünphase (auch wenn diese nicht mehr sichtbar ist) der Fußgänger aufmerksam gemacht und zur Rücksicht gemahnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2895 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1119 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2148 Aktenzeichen: 32 1
Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3422 entstanden aus Vorlage: OF 250/4 vom 24.07.2018 Betreff: Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 Vorgang: B 95/18 Der Magistrat wird gebeten, die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 im Hinblick auf den Wechsel der Streckenführung im Dezember 2018 zu prüfen. Hierfür bietet es sich an, die Zahlen von Oktober/November 2018 mit denen von März/April 2019 zu vergleichen. Der Fokus sollte dabei auf der Entwicklung der Nutzung der Direktverbindung ab Ernst-May-Platz bis Allerheiligentor liegen. Begründung: Laut der Vorlage vom 16.03.2018, B 95, soll die Straßenbahnlinie 14 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres eine neue Streckenführung erhalten. Anstelle der jetzigen Strecke von Bornheim nach Sachsenhausen soll die Straßenbahn wie folgt verkehren: Bornheim Ernst-May-Platz - Zoo - Ostendstraße - Börneplatz - Willy-Brandt-Platz - Hauptbahnhof - Galluswarte - Galluspark - Ordnungsamt - Rebstöcker Straße - Schwalbacher Straße - Galluswarte und wieder zurück nach Bornheim. Der Ortsbeirat stimmte der Vorlage B 95 mehrheitlich zu. Die Mitglieder des Ortsbeirats erreichten jedoch derweil viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, welche die aktuelle Streckenführung der Straßenbahnlinie sehr wertschätzen. Allerdings wird es sicherlich auch andere Bürgerinnen und Bürger geben, die sich über die neue Strecke freuen werden, die sie auf dem direkten Weg zum Theater und zum Hauptbahnhof bringen wird. Vor diesem Hintergrund sollte die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1978
Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße sichern - unzulässiges Linksabbiegen unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3242 entstanden aus Vorlage: OF 628/1 vom 21.05.2018 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße sichern - unzulässiges Linksabbiegen unterbinden Der Magistrat wird aufgefordert, die Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) im Bereich der Kreuzung mit der Krifteler Straße mit Leitschwellen zu bestücken, um ein Überfahren des Bereichs zu verhindern. Damit einhergehend soll an allen vier Kreuzungsbereichen - wo noch nicht vorhanden - ein Verkehrsschild aufgestellt werden, welches anzeigt, dass das Linksabbiegen verboten ist. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Erst kürzlich stieß dort wieder ein Auto mit einer Straßenbahn zusammen. Diese Vorfälle häufen sich und entstehen in der Regel dadurch, dass Autofahrer - trotz des Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links auf die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten, bis sich eine Lücke auftut. Durch Leitschwellen, wie nachfolgend beispielhaft aufgeführt, wird das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährlich. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle: http://www.lorenzprofessional.de/startseite/leistungen/leitschwelle/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1714 Aktenzeichen: 32 4
Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße barrierefrei gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 629/1 vom 20.05.2018 Betreff: Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße barrierefrei gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg auf der Idsteiner Straße entlang der Schule bis zur Schwalbacher Straße zu erneuern oder zumindest die Stolperfallen zu beseitigen. Begründung: Der beschriebene Weg ist gepflastert und mittlerweile in einem sturz- und stolpergefährlichen Zustand. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl ist dieser Bereich gefährlich. Der Weg ist jedoch hoch frequentiert. Menschen, die dort aus dem Bus aussteigen, wollen oft zur Frankenallee, um die dortige Apotheke, Arztpraxen oder Einkaufsmöglichkeiten aufzusuchen. Dafür müssen sie ebendiesen Weg benutzen. Auch zahlreiche Schülerinnen und Schüler benutzen den Fußgängerweg. Um Verletzungen zu verhindern und Frankfurt Stück für Stück barrierefrei zu gestalten, soll die genannte Maßnahme umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1900 Aktenzeichen: 66 2
Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3244 entstanden aus Vorlage: OF 632/1 vom 17.05.2018 Betreff: Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel Die neuen Wohnstraßen nördlich der Idsteiner Straße sind inzwischen fertiggestellt und die Situation stellt sich wie folgt dar: Die Straßen sind für Verkehr in beide Richtungen ausgelegt, der Straßenbelag ist neu; fast überall sind beidseitig großzügige Parkbuchten ausgewiesen, dazwischen wurden Bauminseln und abgesenkte, zum Teil abgepollerte Bereiche angelegt, die zu Fuß Gehenden das Queren erleichtern sollen. Das Parken auf der Straße ist legal, zum Teil liegen hier Zufahrten zu Tiefgaragen für bis zu 300 Fahrzeuge. Viele Menschen, die in diesem Gebiet wohnen, ärgern sich darüber, dass Fahrzeuge ungeordnet auf der Straße parken. Es wird als störend empfunden, wenn Autos gegenüber von Tiefgaragenzufahrten oder zu dicht an den Garagenrampen parken; oft wird so geparkt, dass den aus den Garagen ausfahrenden Personen die Sicht auf die Straße fehlt. Auch die abgesenkten Bereiche, die es insbesondere Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sowie Kindern mit Rollern und Laufrädern ermöglichen sollen, die Straße einfacher zu queren, sind häufig durch parkende Fahrzeuge blockiert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, es sei auffallend, dass deutlich langsamer gefahren wird und es dadurch leiser ist, wenn Fahrzeuge auf der Straße parken. Dieser Effekt und die Tatsache, dass Parkplätze für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung stehen, werden als positiv wahrgenommen. Ziel sollte sein, die Parkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner im Straßenraum zu erhalten. Allerdings ist durch Abmarkierungen zu unterbinden, dass die Fahrzeuge beliebig abgestellt werden. Durch entsprechende Abmarkierungen sollte deutlich gekennzeichnet sein, welche Bereich nicht beparkt werden dürfen. Dies betrifft folgende Straßen: - Niedernhausener Straße (gesamte Länge), - Hattersheimer Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße) sowie - Schwalbacher Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße). Bis auf die Hattersheimer Straße führen die Straßen auch zu den Grünflächen des Europagartens mit seinen Taschenparks und den Spiel- und Bolzplätzen. Es sind viele Kinder und Jugendliche unterwegs; bauliche Veränderungen im Straßenraum (wie z. B. versetztes Parken auf der Straße) sind nötig, um sicherzustellen, dass langsam gefahren und Tempo 30 eingehalten wird. Aus: Stadtplan Frankfurt am Main (https://frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=stadtfrankfurt_eval01.c.125042.de& ;_ffmpar[_id_inhalt]=stadt_frankfurt_internet_01.c.6103271.de) Durch versetzt angelegte Parkplätze/Parkplatzmarkierungen wird auch dem Eindruck entgegengewirkt, auf diesen zum Teil langen Straßen (wie der Niedernhausener Straße), die ohne jede Kurve verlaufen, rasen zu können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. auf den genannten Straßen Parkmarkierungen auf der Straße anzubringen, und zwar jeweils - wo möglich - alternierend, um den Straßenverlauf mehr in Kurven zu führen; hier eignen sich meist die Flächen vor den Bauminseln; 2. die Parkmarkierungen im Bereich von Tiefgaragen- und Feuerwehrzufahrten (beidseitig und gegenüber) so anzulegen, dass ausreichend Platz ist, um komfortabel ein- und ausfahren zu können; 3. insbesondere auf der Niedernhausener Straße zwischen den Kreuzungen zur Waldemser Straße und zur Schwalbacher Straße - in dem Bereich, in dem sie zwischen dem Taschenpark und dem Europagarten verläuft - Parkmarkierungen in einem Teilstück jeweils auf der rechten Fahrbahnseite, im zweiten Teilstück auf der linken Fahrbahnseite anzubringen, um hier fahrende Pkw deutlich abzubremsen. Zur Verdeutlichung der Situation auf den Straßen hier einige Fotos: Hattersheimer Straße (zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Hattersheimer Straße (zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Niedernhausener Straße (zwischen Taschenpark und Europagarten) Niedernhausener Straße (zwischen Waldemser Straße und Schneidhainer Straße) Schwalbacher Straße Waldemser Straße Begründung: Durch den schnurgeraden Verlauf laden die in beide Fahrtrichtungen befahrenen Straßen zu deutlich höheren Fahrgeschwindigkeiten ein, als es der Situation in einer Tempo-30-Zone und insbesondere in Parkbereichen der Wohnsiedlung angemessen ist. Markierungen auf der Straße und versetzt geparkte Fahrzeuge wirken dem entgegen. Ohne Kontrollaufwand kann hier etwas zur Einhaltung von Tempo 30 getan werden, und gleichzeitig werden legale Parkplätze ausgewiesen. Dadurch, dass die Bereiche, in denen geparkt werden darf, hervorgehoben sind, fallen auch die Bereiche besser auf, in denen das Parken andere behindert. Durch die Abmarkierungen soll das Miteinander der verschiedenen Gruppen, die diese Straßen nutzen, problemloser ablaufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1716 Aktenzeichen: 32 1
Gehweg entlang der Mainzer Landstraße (Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3229 entstanden aus Vorlage: OF 607/1 vom 17.05.2018 Betreff: Gehweg entlang der Mainzer Landstraße (Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen Der an den meisten Stellen sehr breite Gehweg entlang der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schwalbacher Straße - parallel zur stadteinwärts führenden Fahrspur für Bahn und Pkw - wird sowohl zum (legalen) Parken in Parkbuchten als auch von Fahrradfahrern und zu Fuß Gehenden genutzt. Grundsätzlich ist diese Nutzung aufgrund der Gehwegbreite problemlos möglich, wenn alle Nutzer Rücksicht aufeinander nehmen und sich in dem Bereich bewegen, der ihnen zugeordnet ist. Vor allem für zu Fuß Gehende ist der Gehweg oft nicht problemlos zu nutzen: - Fast durchgängig wird der Gehweg (oft in beide Fahrtrichtungen) von Radfahrern genutzt; - in den entlang der Fahrbahn angeordneten Parkbuchten sind Pkw häufig über die Markierung hinaus auf dem Gehweg geparkt; - wo durch Einfahrten auf Grundstücke oder durch Kreuzungen (abgesenkte Bordsteine) möglich, fahren Pkw auf und nutzen den Gehweg als Parkplatz; - im Bereich der Bäume hat das Wurzelwerk Verwerfungen/Unebenheiten aufgeworfen, die Stolperfallen darstellen und den Gehweg zumindest für Mobilitätseingeschränkte (z. B. Nutzung mit Rolllatoren oder Rollstühlen) einengen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Parkbuchten zwischen Fahrbahn und Gehweg zum Gehweg hin mit Bügeln o. Ä. abzugrenzen; 2. wo noch nicht erfolgt, Grundstückseinfahrten zum Gehweg hin mit Pollern o. Ä. so abzugrenzen, dass Pkw nicht auffahren können; 3. wo noch nicht erfolgt, Kreuzungsbereiche zu Straßen mit Pollern o. Ä. gegen das Auffahren auf den Gehweg abzusichern; 4. bestehende Abpollerungen dahin gehend zu korrigieren, dass die Abstände zwischen zwei Pollern nicht so groß sind, dass Pkw zwischen ihnen durchfahren können; 5. die fachliche Kompetenz der zuständigen Ämter zu nutzen und zu prüfen, welche durch Wurzelwerk entstandenen Verwerfungen/Stolperfallen auf dem Gehweg kurzfristig mit einfachen Mitteln beseitigt oder teilweise eingeebnet werden können, und diese Arbeiten dann durchzuführen. Zur Verdeutlichung hier noch einige Aufnahmen der Situation auf dem Gehweg: Begründung: Der Gehweg ist auf dieser Strecke fast durchweg breit genug, um Parkbuchten entlang der Fahrbahn auszuweisen und gleichzeitig den Radverkehr auf dem Gehweg zuzulassen. Es ist nachvollziehbar, dass viele Radfahrer es vorziehen, auf dieser Strecke der stark (und rücksichtslos!) befahrenen Mainzer Landstraße auf dem Gehweg zu fahren, zumal die Breite der Mainzer Landstraße für stadteinwärts fahrende Pkw faktisch nur 1,5 Fahrspuren beträgt, die Fahrzeuge jedoch zweispurig fahren. Wenn Fahrzeuge ordnungsgemäß in den Parkbuchten stehen und Radfahrer entlang der Parkbuchten fahren und dort nicht durch illegal parkende Pkw behindert werden, klappt auf diesem Gehweg das Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Die Stadt sollte dafür sorgen, dass die Flächen so geordnet bzw. gesichert werden, dass dieses Miteinander klappt. Bezüglich der Verwerfungen im Geh- und Radweg sollten fachlich kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, ob die größten Verwerfungen geglättet werden können. Wie bei bisherigen Anliegen zu Stolperfallen durch Wurzelwerk möchte der Ortsbeirat ohne die entsprechende fachliche Expertise keine Vorgaben machen, wie hier vorgegangen werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1892 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 722 Aktenzeichen: 66 2
Außenflächen für Gastronomie in der Schwalbacher Straße schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 625/1 Betreff: Außenflächen für Gastronomie in der Schwalbacher Straße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit die Außenflächen für Gastronomie auf der Schwalbacher Straße im Bereich ab der Hausnummer 48 auf der (von der Mainzer Landstraße aus gesehen) rechten Seite bis zur Kreuzung Frankenallee erweitert werden können, und dafür auf dieser Seite Parkverbotszonen einrichten, sobald die Bauarbeiten auf der gegenüberliegenden Seite abgeschlossen sind. Begründung: Die Schwalbacher Straße entwickelt sich immer mehr zu einem gastronomischen Zentrum für die Bewohner des Gallus. Gerade im Sommer gibt es aber keine ausreichenden Flächen für FreiluftSitzplätze. Zudem wird der Konsum von Lebensmitteln durch ordnungswidrig parkende Autos getrübt. Um ein belebtes Stadteilleben zu ermöglichen und die Schwalbacher Straße zu einem Treffpunkt für Bewohner*innen auszubauen, wäre daher eine Parkverbotszone zugunsten der gastronomischen Betriebe vor Ort wünschenswert. Aktuell finden auf der (von der Mainzer Landstraße aus gesehen) linken Seite umfangreiche Baumaßnahmen statt, die zeigen, dass auf eine geringe Anzahl an Parkplätzen durchaus verzichtet werden kann. Sobald diese abgeschlossen sind, könnte die Maßnahme also durchgeführt werden. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 25 Vor der Abstimmung über die Vorlage OF 625/1 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass vor dem Wort "erweitert" die Worte "von Mai bis September" eingefügt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 625/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. (= Annahme)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenFußgängerampel auf der Kleyerstraße/Schwalbacher Straße begehbar und sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3116 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 21.04.2018 Betreff: Fußgängerampel auf der Kleyerstraße/Schwalbacher Straße begehbar und sicherer machen Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Überweg der Fußgängerampel auf der Kleyer straße (Ecke Schwalbacher Straße) durchgängig für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen begehbar zu machen. Dazu sollte die bestehende Abpollerung um zwei Poller östlich des Überweges und einen Poller westlich davon ergänzt werden, damit Autos nicht auf dem Gehweg und/oder im Bereich des Fußgängerüberweges der Fußgängerampel parken können. Begründung: Sowohl vor, hinter als auch teilweise auf dem Fußgängerüberweg wird auf der Straße und schräg auf dem Gehweg geparkt. Verbotsschilder sind hier wahrscheinlich wenig hilfreich, da jedem Führerscheinbesitzer klar sein sollte, dass man nicht auf einem Fußgängerüberweg bzw. an einer -ampel parken darf. Da dieses Verhalten aber trotzdem von einigen Mitbürgern an den Tag gelegt wird, müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, die den Gehweg und den Fußgängerüberweg frei halten. Es bestehen im Bereich der Einmündung der Schwalbacher Straße in die Kleyerstraße bereits rot-weiße Poller, doch lassen diese einen für Autos ausreichend großen Bereich der Straße bis zum Überweg der Fußgängerampel frei, sodass dieser zum Parken genutzt wird. Daher sollten die Bereiche neben dem Überweg komplett abgepollert werden, damit Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen auf die Straße gelangen können. Mögliche Standorte der Poller: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1614 Aktenzeichen: 66 2
Ersatzhaltestelle „Rebstöcker Straße“ kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3121 entstanden aus Vorlage: OF 592/1 vom 21.04.2018 Betreff: Ersatzhaltestelle "Rebstöcker Straße" kennzeichnen Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße die Ersatzhaltestelle sichtbar zu kennzeichnen, an der die Straßenbahnen abfahren, wenn die Hauptstrecke auf der Mainzer Landstraße, z. B. wegen eines Unfalls, gesperrt ist und über die Kleyerstraße umfahren wird. Da die Strecke ab Dezember sowieso durch die Linie 14 genutzt werden soll, ist es sinnvoll, die bereits jetzt als Ersatzhaltestelle und später sicherlich regulär genutzte Haltestelle dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Wünschenswert wäre hierbei natürlich auch eine zeitnahe barrierefreie Gestaltung. Außerdem wird der Magistrat gebeten, für diesen, leider doch öfter auftretenden Fall, einen Hinweis an der eigentlichen Haltestelle "Rebstöcker Straße" auf die in der Querstraße liegende Ersatzhaltestelle anzubringen. Begründung: Regelmäßig ereignen sich auf der Mainzer Landstraße Unfälle, welche eine Sperrung derselben zur Folge haben. Glücklicherweise können die Straßenbahnen der Linien 11 und 21 im Falle eines Unfalls zwischen der Galluswarte und der Haltestelle "Rebstöcker Straße" die Mainzer Landstraße über die alte Strecke in der Kleyerstraße umfahren. Dabei halten die Bahnen jedoch an einer anderen Stelle und bedienen nicht die reguläre Haltestelle "Rebstöcker Straße" oder pendeln zurück. Fahrgäste, die an der regulären Haltestelle stehen, wissen aber meist nicht, dass dies der Fall ist oder sind unsicher, an welcher Stelle sie in die Bahn steigen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1428 Aktenzeichen: 92 13
Verlängerung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen hier: Friedrich-Ebert-Siedlung besser an den ÖPNV anschließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3124 entstanden aus Vorlage: OF 596/1 vom 17.04.2018 Betreff: Verlängerung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen hier: Friedrich-Ebert-Siedlung besser an den ÖPNV anschließen Vorgang: B 95/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die ab Dezember im Gallus eingesetzte Straßenbahnlinie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen zu verlängern. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95, wird bereits die Möglichkeit einer Weiterführung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen angesprochen. Angesichts der bereits jetzt steigenden Bevölkerungszahl im Gallus und der zu erwartenden weiteren Steigerung durch die Bebauung des Avaya-/Telenorma-Geländes, muss vor allem der Bereich südlich der Mainzer Landstraße besser an den ÖPNV angebunden werden. Dies muss zeitnah geschehen, da die existierenden Verkehrsmittel im Gallus bereits an ihrer Belastungsgrenze angelangt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1618 Aktenzeichen: 92 11
Radweg ändern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3117 entstanden aus Vorlage: OF 588/1 vom 22.04.2018 Betreff: Radweg ändern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Radweg für rechts abbiegende Radfahrer an der Ecke Kleyer straße/Sondershausenstraße wieder so verlegt wird, dass Radfahrer sicher rechts abbiegen können. Dazu sollte der Radweg nicht über die Haltebucht für Busse (rechts) führen, aber auch nicht unnötig die Sperrfläche umfahren werden müssen, sondern der Radweg sollte direkt an der Haltebucht in einem Bogen vorbeigeführt werden. Begründung: Derzeit müssen Radfahrer, die von der Kleyerstraße rechts in die Sondershausenstraße abbiegen wollen, einen unnötigen Umweg um die weiß markierte Sperrfläche fahren. Dies vermeiden naturgemäß alle Radfahrer und nehmen die Abkürzung über die Bushaltestelle bzw. den Warteplatz für Busse. Dieser Bereich ist aber für den Busverkehr ausgelegt und nicht für Radfahrer. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1615 Aktenzeichen: 32 1
Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage: Probleme mit Hundekot und Müll sowie Hunden auf dem Bolzplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3127 entstanden aus Vorlage: OF 599/1 vom 12.04.2018 Betreff: Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage: Probleme mit Hundekot und Müll sowie Hunden auf dem Bolzplatz Vorgang: OM 1304/17 OBR 1; ST 1086/17 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Bereich Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage - zwischen dem Bolzplatz und den Häusern der Wohnanlage "Smiles" sowie den restlichen Teil der Anlage - also die Wiese vor dem Spielplatz und der Kita Adlerwerke explizit nicht für Hunde zu erlauben. Dies soll durch (weitere) Verbots- bzw. Hinweisschilder geschehen, die außerdem auf den Hundeauslauf im Bereich zwischen Römischem Ring und Messe verweisen; 2. dies durch verstärkte Kontrollen zu überprüfen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche zwischen dem Bolzplatz und den Häusern der Wohnanlage "Smiles" offiziell als Liegewiese ausgewiesen werden kann; 4. sollte die Ausweisung als Liegewiese nicht möglich sein, dort eine Spenderstation für Hundekotbeutel aufzustellen; 5. an der Kleyerstraße außerdem eine weitere Spenderstation für Hundekotbeutel aufzustellen. Begründung: Für den Abschnitt zwischen dem Bolzplatz und den Häusern haben Anwohner bereits im vergangenen Jahr bei der Stadt den Wunsch geäußert, diese Fläche als Liegewiese auszuweisen - dann wären dort keine Hunde erlaubt. Die Stadt verwies darauf, dass dort bald Sportgeräte aufgestellt würden (siehe auch ST 1086). Dies wird von den Anwohnern begrüßt. Gleichzeitig fürchten diese aber, dass die Geräte ebenso wie der neue, von der Stadt angelegte Rasen verdreckt werden. Bisher konnte nicht beobachtet werden, dass der Hundekot entfernt wird. Täglich benutzen Hundebesitzer den Bolzplatz als Spielplatz für Hunde, obwohl dort bereits ein Verbotsschild steht. Jugendliche berichten, dass sie selbst schon Hundebesitzer ansprechen mussten, ihnen Platz zu machen - auf dem Bolzplatz! Es muss sichergestellt werden, dass diese für Kinder und Jugendliche so dringend benötigten Frei- und Bewegungsflächen im Gallus auch von diesen genutzt werden können. Auch die anderen Wiesen rund um den Bolz- und Spielplatz werden offensichtlich als "Hundeklo" genutzt, trotz vorhandener Mülleimer sammelt sich einiges an Unrat an. Durch eine Spenderstation für Hundekotbeutel kann zumindest vermieden werden, dass diejenigen Hundebesitzer, die nicht bis zum Europagarten laufen wollen, das Geschäft ihrer Vierbeiner entsorgen können. Hunde"auslauf" auf dem Bolzplatz: Mögliche Liegewiese: Trotz Reinigung durch die Stadt am Morgen sieht es nachmittags schon wieder so aus: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1304 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1522 Aktenzeichen: 67 0
Fehlende Spenderstationen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3126 entstanden aus Vorlage: OF 598/1 vom 19.04.2018 Betreff: Fehlende Spenderstationen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird aufgefordert, in der Friedrich-Ebert-Siedlung an folgenden Standorten weitere Spenderstationen für Hundekotbeutel aufzustellen: 1. Auf der Ackermannstraße in Höhe der Hausnummern 17 bis 23, 2. auf der Grünfläche zwischen den Häusern bzw. neben den Mülleimern zwischen Steuernagelstraße und Kleyerstraße, 3. am Ende der Sackgasse der Ackermannstraße/Übergang zur Cordierstraße neben der Bürgermeister-Grimm-Schule und 4. gegenüber der Serbisch-Orthodoxen-Gemeinde auf der Sondershausenstraße im Übergang zum Fußgängerweg (zur Cordierstraße gehörend) neben der großen Grünanlage. Alle Standorte sind auf der Karte eingezeichnet, da diese zum Teil mit Straßenbezeichnungen nicht genau angegeben werden können. Das Quartiersmanagement Gallus hat bereits erklärt, für diese Spenderstationen die Patenschaft übernehmen zu wollen. Begründung: Es gibt einige Beschwerden der Anwohner über Hundekot in den genannten Bereichen. Mit den bereits vorhandenen Spenderstationen wurden gute Erfahrungen gemacht. So kann Kot von den Besitzern einfach und schnell entsorgt werden und stellt somit auch keine Gefahr für auf den Wiesen spielende Kinder dar. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kleyerstra%C3%9Fe,+60326+Frankfurt+am+Main/@50. 0983178,8.6222865,16z/data=!4m5!3m4!1s0x47bd0bc4c0a82aff:0x4b97e0669b9bee01!8m2! 3d50.0976709!4d8.6310949 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1521 Aktenzeichen: 67 0
Verlängerung der Linie 14: ÖPNV im Gallus vernetzen, Umstiege ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3125 entstanden aus Vorlage: OF 597/1 vom 17.04.2018 Betreff: Verlängerung der Linie 14: ÖPNV im Gallus vernetzen, Umstiege ermöglichen Vorgang: OM 2193/17 OBR 1; ST 2522/17 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, eine mögliche Verlängerung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen 1. mit dem bereits geforderten und nicht abschließend verworfenen zweiten S-Bahn-Halt im Gallus zu verbinden und 2. so zu führen, dass eine Süd-Nord-Verbindung entsteht (beispielsweise über die Haltestelle "Mönchhofstraße", Bereich Schmidtstraße/Am Römerhof), die einen Anschluss an die Endhaltestelle der entstehenden Stadtbahn U 5 im Europaviertel ermöglicht. Begründung: Angesichts der immer weiter steigenden Bevölkerungszahlen im Gallus muss der ÖPNV ausgebaut und besser vernetzt werden. Zu dieser Erweiterung gehört vor allem der bereits geforderte zweite S-Bahn-Halt im Gallus, der eine Verbindung nach Höchst ohne Umweg über den Hauptbahnhof ermöglicht. Dieser wird laut Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2522, planerisch nicht aufgegeben und soll realisiert werden. Des Weiteren bestehen im Gallus nur wenige Verbindungen von Süden nach Norden (und umgekehrt), welche höchstens von Bussen angeboten werden. Hier sollten daher keine Denkverbote herrschen und überlegt werden, ob und wie eine mögliche ober- oder unterirdische Verbindung aussehen könnte, die einen Anschluss an das Stadt-/U-Bahn-Netz im Europaviertel ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2193 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2522 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1722 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11
Hundeauslaufflächen in der Friedrich-Ebert-Siedlung ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 entstanden aus Vorlage: OF 600/1 vom 19.04.2018 Betreff: Hundeauslaufflächen in der Friedrich-Ebert-Siedlung ermöglichen Vorgang: OM 2718/13 OBR 1; ST 302/14; V 665/17 OBR 1; ST 191/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf der Grünanlage entlang der Kleyerstraße einen Bereich abzutrennen, von der Kleyerstraße aus begehbar zu machen und als Hundeauslauf zu nutzen. Alternativ wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich die Fläche des Sportplatzes Westend (ein Tennisplatz, der nicht mehr benutzt wird) dafür eignet und einer der bereits vorhandenen Zugänge dafür genutzt werden kann, sodass die Sportfläche nicht mit Hunden gequert werden muss. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob, wie 2014 berichtet, weiterhin ein Auslauf auf der Fläche in der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände eingerichtet werden kann (vgl. ST 302). Die möglichen Standorte sind auf der Karte gekennzeichnet. Begründung: Hunde sind generell in Frankfurt an der Leine zu führen. Doch gerade das kann bewirken, dass Hunde, die sich in einer Anlage begegnen, aggressiv reagieren und andauernd bellen. Hier ist ein klar erkennbarer, abgetrennter Bereich, auf dem man die Hunde frei laufen lassen kann, hilfreich, da somit gleichzeitig auch Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche geschützt werden. Die Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung haben in der Nähe wenig Möglichkeiten, ihre Hunde (frei) auszuführen und wünschen sich eine bessere bzw. nähere Auslauffläche als die geplante Fläche neben dem Europagarten. Die zweitgenannte Fläche wurde in der Vorlage ST 302 positiv beschieden, sollte der Ortsbeirat Mittel für einen Zaun aus seinem Budget dafür zur Verfügung stellen. Da dies aber nun schon vier Jahre her ist und der Magistrat laut der Vorlage ST 191 keine Hundeauslaufflächen mehr einzäunen möchte, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Bedingungen diese Ausweisung weiterhin möglich wäre und ob eventuell doch ein Zaun aufgestellt werden könnte. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kleyerstra%C3%9Fe,+60326+Frankfurt+am+Main/@50. 0983178,8.6222865,16z/data=!4m5!3m4!1s0x47bd0bc4c0a82aff:0x4b97e0669b9bee01!8m2! 3d50.0976709!4d8.6310949 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2718 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 302 Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 665 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 191 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523 Antrag vom 16.05.2023, OF 877/1 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4057 Aktenzeichen: 67 0
Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996 entstanden aus Vorlage: OF 572/1 vom 24.03.2018 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende Vorgang: ST 406/16; ST 231/18 Bereits seit Jahren fordert der Ortsbeirat 1 Radwege auf der Mainzer Landstraße. Die Straße ist nicht nur für Autofahrende eine wichtige Verbindungsstraße zu Arbeitsplätzen im Stadtgebiet. Aufgrund des Bevölkerungswachstums, gerade im Gallus, hat auch die Zahl der Radfahrenden stark zugenommen. Die Infrastruktur ist nicht mitgewachsen. Mit der Stellungnahme ST 231 vom 09.02.2018 hat der Magistrat angekündigt, in 2018 stadteinwärts und stadtauswärts Radwege auf der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße anzulegen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406, führt der Magistrat eine Reihe von Problemen für Radfahrende westlich der Galluswarte an. Die angesprochenen Gefahrenlagen werden auch von Radfahrenden wahrgenommen. Nach nunmehr zwei Jahren sollte der Magistrat zumindest provisorische Lösungen für die Probleme gefunden haben. Ein weiteres jahrelanges Abwarten und Hinnehmen der Gefahrenstellen, bis die Mainzer Landstraße grundsaniert wird, ist bei ständig steigendem Verkehrsaufkommen nicht hinnehmbar. In der Stellungnahme ST 406 wird weiterhin auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens zwischen Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße "demnächst" zugesagt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. mitzuteilen, wann der im Februar 2016 angekündigte Radstreifen im Bereich Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße angelegt wird; 2. mitzuteilen, wann die ebenfalls im Februar 2016 angekündigten Radstreifen zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße (stadteinwärts und stadtauswärts) angelegt werden; 3. mitzuteilen, wie er die für Radfahrende gefährliche und für Straßenbahnen hinderliche Situation auflösen will, die dadurch entsteht, dass die zweispurige Mainzer Landstraße nach Einmündung der Schmidtstraße einspurig weiterläuft; der Autoverkehr läuft hier in der Regel ungeachtet der Straßenlage zweispurig weiter, indem neben der gesamten Straße auch die Straßenbahnschienen genutzt wird; 4. die Möglichkeit zu klären, ob vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße (z. B. auf Höhe Autobahnbrücke) bereits Hinweisschilder aufgestellt werden können, die Autofahrende dazu auffordern, sich einzufädeln, da die Straße nach der Kreuzung einspurig verläuft; 5. die Möglichkeit zu klären, ob die rechte Fahrspur der Schmidtstraße als ausschließliche Rechtsabbiegerspur ausgewiesen werden kann (Markierung auf Fahrbahn übermalen), sodass von der Schmidtstraße aus nur noch einspurig in die Mainzer Landstraße eingefahren werden kann; 6. im Bereich der Galluswarte stadtauswärts zumindest provisorische (bis zur Umgestaltung der Verkehrsfläche an der Galluswarte) Markierungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die Radfahrenden deutlich aufzeigen, wo der Radweg verläuft. Aktuell ist die Situation zwischen der Unterführung und der Hufnagelstraße für Fußgänger und Radfahrende völlig unklar; gleichzeitig ist Radfahrenden hier nicht zuzumuten, auf der Straße zu fahren; aufgrund der Abbiegebeziehungen und Straßeneinmündungen, Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen. Bei gleichzeitig geringer Breite von Straßen sind Radfahrende hier hochgradig gefährdet, da sie aufgrund der Gesamtsituation leicht außerhalb des Sichtwinkels von Autofahrenden geraten können; 7. zwischen der Einmündung Kleyerstraße und der Unterführung Galluswarte (über die Kreuzungen Weilburger Straße und Camberger Brücke) für Radfahrende auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts, zumindest bis zur endgültigen Neuordnung der Verkehrsflächen, an der Galluswarte (im Rahmen der Grundsanierung der Mainzer Landstraße, ST 406) eine sichere Radwegverbindung auszuweisen. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass vor dem Hostel an der Weilburger Straße häufig (insbesondere morgens und abends bei Berufsverkehr) Busse halten und an dieser Stelle die Radfahrenden zu gefährlichen Ausweichmanövern zwingen; 8. zu prüfen, ob die Fahrradwege an der Mainzer Landstraße nach belgischem Vorbild durch das Auftragen reflektierender Farbmasse optisch hervorgehoben werden können. Da auch aus den Stellungnahmen des Magistrats deutlich wird, dass die Situation für Radfahrende zwischen Galluswarte und Schmidtstraße durch eine Vielzahl von Gefahrenquellen gekennzeichnet ist, würde sich diese Maßnahme anbieten. W ie schon vom Ortsbeirat 1 in der Vorlage OM 2774 für den Bereich um den Hauptbahnhof angeregt, würde sich auch hier anbieten, dass Autofahrenden der Radweg deutlich sichtbar gemacht wird. Begründung: Der gesamte Verkehr auf der Mainzer Landstraße bedarf dringend einer Neuordnung. Gerade im Hinblick auf die Ausweisung von größeren Wohngebieten im Gallus und damit erhöhtem Verkehrsaufkommen, muss die Mainzer Landstraße sicherer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 271 Antrag vom 23.08.2021, OF 132/1 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 682 Aktenzeichen: 32 1
Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2978 entstanden aus Vorlage: OF 523/1 vom 24.02.2018 Betreff: Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, durch Beratung, Vermittlung und Berücksichtigung in den relevanten Genehmigungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die im Bereich des Bebauungsplans Kleyerstraße/Ackermannstraße möglichen - noch zu errichtenden - Wohnungen ganz oder teilweise mit Abwärme der Rechenzentren in der Kleyerstraße beheizt werden. Begründung: Durch die neue und enger verzahnte Nachbarschaft von neuem Wohnungsbau und bestehenden und neuen Rechenzentren könnten kostenintensive Auflagen für den Betreiber auf dem ehemaligem Telenormagelände entstehen. Durch die umweltfreundliche Weiternutzung der Abwärme würden diese Mehrkosten langfristig aufgefangen werden. Das wohnortnahe und Wege reduzierende Arbeiten wird durch eine derartige Kooperation gestützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1233 Aktenzeichen: 91 50
Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2895 entstanden aus Vorlage: OF 547/1 vom 27.02.2018 Betreff: Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Schwalbacher Straße im Sinne der Anwohner verbessert und eine längere Grünphase zur sichereren Überquerung eingerichtet werden kann. Begründung: Im Vergleich zur Breite der Straße ist die Grünphase der Ampel für Fußgänger, mitunter zehn Sekunden, sehr kurz. Gerade für ältere Menschen und junge Eltern mit Kinderwagen stellen diese kurzen Grünphasen ein Sicherheitsproblem dar, häufig ist eine vollständige Überquerung innerhalb der Ampelphase nicht möglich. Da sich direkt an der Straßenbahnstation die Krabbelstube Noah befindet und im hinteren Bereich der Schwalbacher Straße die Paul-Hindemith-Schule beheimatet ist, wird diese Ampel von Eltern mit Kindern bzw. Schulkindern stark frequentiert. Zwar ist die Mainzer Landstraße eine wichtige Ein- und Ausfahrtstraße, die Interessen der mit dem Automobil pendelnden Bevölkerung dürfen aber nicht über den Interessen der Bewohner des Gallus stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1119 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3539
Stephensonstraße/Niedernhausener Straße: Einfahrt in Tempo-30-Zone deutlich machen - Raser wirkungsvoll ausbremsen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2880 entstanden aus Vorlage: OF 526/1 vom 24.02.2018 Betreff: Stephensonstraße/Niedernhausener Straße: Einfahrt in Tempo-30-Zone deutlich machen - Raser wirkungsvoll ausbremsen Aktuell ist die Straße im Bereich der Einfahrt in die Stephensonstraße - von der Europa-Allee kommend - noch durch die laufende Bautätigkeit für drei Wohnhochhäuser gekennzeichnet. Aufgrund des aufgerissenen Straßenbelags, Schlaglöchern u. Ä. sind Autofahrerinnen und Autofahrer, die von der Europa-Allee in die Stephensonstraße einbiegen wollen, gezwungen, die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren. Dies ist zu begrüßen, da in diesem Bereich viele Fußgänger unterwegs sind und sich eine Container-Grundschule in der Stephensonstraße befindet. Es ist deutlich, dass nach Abschluss der Bauarbeiten die Straße grunderneuert/hergerichtet wird. Dies sollte so geschehen, dass auch weiterhin Autofahrenden deutlich wird, dass sie in eine Tempo-30-Zone einfahren. Damit nicht nur auf Einsicht vertraut werden muss, sollte die Straße so hergerichtet werden, dass der entsprechende Bereich nicht mit hoher Geschwindigkeit befahren werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Stephensonstraße zwischen Europa-Allee bis circa auf Höhe der Container-Grundschule sowie die Niedernhausener Straße im Kreuzungsbereich erhöht anzulegen (aufzupflastern wie im Kreuzungsbereich Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße) und dies optisch zu kennzeichnen; 2. d iese Maßnahme bereits jetzt in der Ausführungsplanung zum Endausbau dieses Straßenabschnitts (nach Abschluss der Bauarbeiten) einzustellen, da ein nachträgliches Höherlegen der Straße nur mit deutlichen Mehrkosten möglich ist. Begründung: Auf der Europa-Allee wird in der Regel mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren; Kurven werden oft mit quietschenden Reifen genommen. Hier müssen die Autofahrer durch bauliche Maßnahmen deutlich abgebremst werden, da in diesem Bereich auch Grundschüler unterwegs sind. Einfahrt in die Stephensonstraße von der Europa-Allee kommend links: Die Container der Grundschule gegenüber der DB-Zentrale rechts: Einmündung der Niedernhausener Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1177 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2896 entstanden aus Vorlage: OF 549/1 vom 13.03.2018 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen Der Magistrat wird in Anbetracht der stetig wachsenden Bevölkerung im Gallus unverzüglich aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik in beiden Fahrtrichtungen eine wohl bereits geplante barrierefreie Lösung, für die Stationen "Wickerer Straße", "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße" sowie "Speyerer Straße" und "Güterplatz" der dort verkehrenden Straßenbahnlinien 11 und 21 baldmöglichst zu realisieren. Begründung: Dies ist auf lange Sicht eine im Interesse der Sicherheit der Seniorinnen und Senioren, der behinderten Mitbürger - ob mit Rollstuhl oder Rollator - sowie der Mütter mit Kinderwagen unverzichtbare Investition. Insbesondere der Haltestelle "Rebstöcker Straße", und zwar in beiden Fahrtrichtungen, kommt dabei wegen der großen Zahl von ein- und aussteigenden Fahrgästen besondere Bedeutung zu. In Fahrtrichtung Innenstadt bietet sich für diese Station auch eine Verlegung an - vor den Gustavsburgerplatz zwischen Rebstöcker Straße und Gustavsburgerstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1437 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 13
Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2781 entstanden aus Vorlage: OF 510/1 vom 02.02.2018 Betreff: Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden 1. Fußweg Sindlinger Straße/nördlicher Gehweg Idsteiner Straße: Auf den beiden schmalen Grünstreifen parallel zum Fußweg der Sindlinger Straße (vor der Schwalbacher Straße 92 und vor dem Außengelände der Kita) wird regelmäßig illegal Sperrmüll abgelegt. In der Regel handelt es sich um größere Möbelstücke und Gegenstände, die bei Umzügen aussortiert werden. Der Müll liegt tage-, oft wochenlang (zuletzt vom 4. bis 30. Januar), die Halde wächst. Es gibt nur wenige Tage im Monat, in denen die Flächen unvermüllt sind. Die Grünstreifen, auf denen der Müll lagert, sind Privateigentum. Die Hauptlagerfläche ist direkt am Zaun des Kita-Außengeländes und gehört zum Grundstück der GWH. Der GWH gehört hier die Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27, in der sich neben der Kita zahlreiche Mietwohnungen befinden. Der Müll wird direkt an den Zaun der Kita gelegt; Dreck und Gestank sind ein denkbar schlechtes Vorbild direkt vor Kinderaugen. Der Wind trägt dann auch regelmäßig Kleinabfälle auf den neu hergerichteten Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße. Die den Weg begleitenden Grünflächen sind in diesem Bereich inzwischen sehr unansehnlich und für Kinder (und Hunde) nicht zu betreten, da die Flächen auch nach Abholung des Sperrmülls wochenlang mit Glas- und Spiegelresten sowie Kleinabfällen übersät sind. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass die Hausmeister der Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27 die Mülltonnen zur Leerung ebenfalls auf die Fläche stellen, auf der der Sperrmüll liegt. 2. Fußweg Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße: Seit einiger Zeit entwickelt sich nun auch das andere Ende des Fußwegs Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße (Nr. 19) zum Müllabladeplatz. Dieser Teil des Grundstücks befindet sich im Eigentum der Hamburg Trust, in deren Besitz sich auch die meisten Häuser auf diesem Baufeld befinden. Auch hier lagern inzwischen tagelang Möbel und Haushaltsgegenstände, die täglich zunehmen und gerne auch durch Essensreste sowie Essens-/Getränkebehälter ergänzt werden. Für beide "Müllabladeplätze" gilt, dass sie im Bereich der Feuerwehrzufahrt liegen und je nach Ausdehnung der Halde diese Zufahrt behindern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die GWH und die Hamburg Trust als Eigentümer der Liegenschaften aufzufordern, a) die Sperrmüllhalden jeweils umgehend durch die hauseigenen Hausmeister beseitigen (bzw. von der Stadt abholen) zu lassen; b) als Vermieter und Verwalter mit geeigneten Maßnahmen auf die Mieter einzuwirken, den Sperrmüll ordnungsgemäß abholen zu lassen; c) diese Grünflächen, die von den Hausmeistern auch als Abstellflächen für die Abfallcontainer genutzt werden, regelmäßig von Restmüllabfällen zu säubern und sauber zu halten; 2. die Eigentümer der Liegenschaften dahin gehend zu beraten, wie die Grünflächen im Kreuzungsbereich zur Niedernhausener Straße bzw. zur Idsteiner Straße so gestaltet werden können, dass darauf kein Müll mehr abgeladen wird, aber im Gefahrenfall auch breite Feuerwehrfahrzeuge ohne Verzögerung auf das Grundstück gelangen; 3. geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht zu nehmen, und gegebenenfalls die Müllablagerungen für die Eigentümer kostenpflichtig zu entsorgen. Die Eigentümer sind hier in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr und keine Belästigung für die Öffentlichkeit ausgeht. Begründung: Das Grundstück zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße wird in Süd-Nord-Richtung von der Idsteiner Straße zur Niedernhausener Straße von der Sindlinger Straße durchzogen, die in diesem Teil nur als Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben ist. Der Fußweg ist darüber hinaus als Feuerwehrzufahrt angelegt. Der Fußweg wird viel von Eltern genutzt, die aus dem Bereich südlich der Idsteiner Straße ihre Kinder zur Krippe und in die Kita bringen. Anwohner berichten, dass sie mehrfach die Hausmeister der GWH bzw. die GWH direkt angesprochen und gebeten haben, dafür zu sorgen, dass die Flächen nicht vermüllt werden. Seitens der GWH und der Hausmeister würde darauf aber nicht reagiert. Nach Augenschein würden die Hausmeister keine Abholung des Sperrmülls veranlassen und die Fläche auch kaum reinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 836 Aktenzeichen: 79 2
Mülleimer auf der Mainzer Landstraße zwischen Krifteler Straße und Sodener Straße sowie an der Kreuzung Sodener Straße/Neuenhainer Straße aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2783 entstanden aus Vorlage: OF 512/1 vom 30.01.2018 Betreff: Mülleimer auf der Mainzer Landstraße zwischen Krifteler Straße und Sodener Straße sowie an der Kreuzung Sodener Straße/Neuenhainer Straße aufstellen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Mainzer Landstraße zwischen der Krifteler Straße und der Sodener Straße im Bereich des neu eröffneten REWE-Centers und des Aldi-Marktes sowie an der Kreuzung zwischen Sodener Straße und Neuenhainer Straße Mülleimer aufzustellen, die auch für die Entsorgung von Zigarettenstummeln geeignet sind. Begründung: Seit der Eröffnung des REWE-Centers, des Aldi-Marktes und eines Cafés/einer Bäckerei sowie der Neugestaltung des Geh- und Radweges entlang der Mainzer Landstraße zwischen Krifteler Straße und Sodener Straße hat sich das Aufkommen an Personen stark erhöht. Da in besagten Geschäften Lebensmittel auch zum sofortigen Verzehr angeboten werden, finden sich leider immer wieder Verpackungen, Lebensmittelreste, Kaugummis und Zigarettenstummel auf dem gesamten Geh- und Radweg. In den Sommermonaten ist zu erwarten, dass der Müll, wie im vergangenen Sommer an dieser Stelle, noch zunimmt. Der Betreiber des REWE-Marktes hat reagiert, indem er einen großen Abfallbehälter im Inneren des Marktes in der Nähe des Ausgangs aufgestellt hat. Jedoch wird die gekaufte Ware oft erst draußen auf dem Weg ausgepackt bzw. verzehrt, wo keine Mülleimer bereitstehen. Daher sollten in beide Richtungen Mülleimer, etwa in einem Abstand von circa 50 Metern zum Markt-Eingang, aufgestellt werden. Viele Nutzer der Einkaufsmärkte nehmen danach anscheinend den Weg Richtung Frankenallee über die Sodener Straße und hinterlassen dort ebenfalls auf dem Gehweg und auf der Straße Müll. Daher wäre an der Einmündung zur Neuenhainer Straße (beispielsweise am neu aufgestellten Straßenschild) ein idealer Standpunkt für einen weiteren Mülleimer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 892 Aktenzeichen: 79 4
Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2784 entstanden aus Vorlage: OF 514/1 vom 02.02.2018 Betreff: Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä. Auf der Frankenallee zwischen Schwalbacher Straße und Krifteler Straße (auf Höhe des Spielplatzes Quäkerwiese) parken regelmäßig, vor allem am Wochenende, eine Zugmaschine sowie Lkw und ähnliche gewerbliche Fahrzeuge. Es fällt auf, dass es sich fast immer um dieselben Fahrzeuge handelt. Da die Fahrzeuge deutlich breiter als Pkw sind, fahren sie auf den erst vor wenigen Jahren aufwendig sanierten Gehweg auf. Durch das Auffahren der schweren Fahrzeuge sind Schäden am Bordstein und auf den Gehwegplatten zu befürchten. Aufgrund ihrer Größe verhindern sie in diesem von Fußgängern stark genutzten Bereich (Kindereinrichtungen, Spielplatz u. Ä.) zudem die notwendige gute Sicht auf die Straße und nehmen den Anwohnern Pkw-Stellplätze weg. Unabhängig davon gehören Lkw, Zugmaschinen u. Ä. auf die Gewerbehöfe der Unternehmen. Die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Raumes der Frankenallee als gewerbliche Abstellfläche ist zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. den fraglichen Bereich der Frankenallee, gerade am Wochenende, auf dort unzulässig geparkte Zugmaschinen, Lkw und ähnliche gewerbliche Fahrzeuge zu überprüfen und sie dann entfernen zu lassen; 2. sicherzustellen, dass die Unternehmen, auf die diese Fahrzeuge zugelassen sind, ihre Fahrzeuge zukünftig auf eigenen Flächen und nicht im Straßenraum im Gallus parken. Begründung: In die Erneuerung der Gehwege der Frankenallee ist viel Steuergeld geflossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 960 Aktenzeichen: 32 1
Kinder bemalen Mülleimer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2656 entstanden aus Vorlage: OF 473/1 vom 03.01.2018 Betreff: Kinder bemalen Mülleimer Auf dem Riedberg haben Kinder einer Kindertagesstätte Mülleimer, die an Bus- und U-Bahn-Haltestellen und im Umfeld der Einrichtung hängen, ganz nach ihren eigenen Ideen angemalt. Die von Kindern gestalteten Abfallbehälter ersetzen die Standardabfallbehälter, fallen auf und lenken so die Aufmerksamkeit auf das Thema Müll. Die Kinder haben damit ihr Umfeld mit gestaltet; für das Thema Müll im öffentlichen Raum werden so auch die Kleinen sensibilisiert. In Anbetracht der Vermüllung des öffentlichen Raums, der vielen Beschwerden, die in Gallus und Europaviertel über Müll rund um Parkbänke, Haltestellen, auf Spielplätzen etc. laut werden, bieten sich die unterschiedlichsten Maßnahmen an. Es ist sinnvoll, bereits kleine Kinder an die Verantwortung für ihr Umfeld heranzuführen. Da die Abfallbehälter durch die bunte Bemalung mit Kinderzeichnungen gut auffallen, landet vielleicht mehr Müll in den Behältern als auf dem Boden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. mit den zuständigen Ämtern und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) die Möglichkeit abzustimmen, Kindereinrichtungen im Gallus (z. B. diversen Kitas und Einrichtungen zur Schulkinderbetreuung/Horte, Jugendhaus, Mehrgenerationenhaus) die Materialien zur Gestaltung von Müllbehältern zur Verfügung zu stellen und die Zusammenarbeit der Beteiligten zum erfolgreichen Abschluss des Projekts sicherzustellen; 2. den finanziellen Rahmen und die Fördermittel, die hier stadtintern und VGF zur Verfügung stehen, zu klären und bei fehlenden Komplementärmitteln mit einer detaillierten Kostenaufstellung auf den Ortsbeirat zuzugehen; 3. zu ermitteln, welche Müllbehälter im Rahmen einer solchen Aktion ersetzt und welche zusätzlich installiert werden könnten; als Örtlichkeiten bieten sich z. B. an: Frankenallee zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße, Haltestellen der Buslinie 52, Lotte-Specht-Park (Sitzbänke), Tel-Aviv-Platz, Gleisfeldpark, Bushaltestellen in der Kleyerstraße. Begründung: Über das Bemalen und sich Befassen mit Müllbehältern und dem Thema Müll wird dieses Thema auch kleinen Kindern nahegebracht. Vielen Kindern fehlt auch die Anleitung, Müll nicht im öffentlichen Raum zu entsorgen und sie ahmen oft schlechte Vorbilder nach, die Abfall einfach fallen lassen. Ein Lerneffekt bei kleinen Kindern stellt sich leichter ein als ein Umlernen im Erwachsenenalter. Durch die auffälligen Behälter wird sich vielleicht auch manch ein Erwachsener bewusst, dass Abfälle gesammelt und entsorgt und nicht auf Straßen oder in Grünanlagen gehören. In Anbetracht der wachsenden Vermüllung und Verwahrlosung des öffentlichen Raums sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, dem entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 835 Aktenzeichen: 79 0
Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2655 entstanden aus Vorlage: OF 472/1 vom 03.01.2018 Betreff: Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße erhöhen Die Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee stellt eine der zentralen Wegeverbindungen im Gallus dar; die Haltestelle der Straßenbahnlinien ist eine der am stärksten frequentierten der beiden Bahnlinien. Viele Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Gebiet südlich der Mainzer Landstraße nutzen sie, um zu Dienstleistern und Einkaufsmöglichkeiten zu gelangen. Der Bereich um die Kreuzung Schwalbacher Straße/Frankenallee mit Spielplatz, Café (Quartierspavillon), Supermarkt, Ärzten, Apotheke usw. hat für das an Plätzen und Begegnungsräumen armen Gallus noch am ehesten "Zentrumsqualität". Umso ärgerlicher ist der Zustand der Straße und ihrer Gehwege zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee: - Beidseitig parken Fahrzeuge oft so weit auf den Gehwegen, dass zu Fuß Gehende nicht aneinander vorbeilaufen können; - in zweiter oder gar dritter Reihe haltende Fahrzeuge führen zu langen Stauphasen, die oft zu einem Rückstau auf der Mainzer Landstraße führen; - durch die wild parkenden Fahrzeuge und die so herbeigeführten "Staus" werden zu Fuß Gehende beim Queren der Straße behindert und es entstehen aufgrund der Unübersichtlichkeit gefährliche Situationen; - im Bereich des Hauses Schwalbacher Straße 47-49 lädt der ungepflegte Hofbereich wohl dazu ein, Hausmüll u. Ä. ungeordnet zu entsorgen; dazu wird dieser Bereich als öffentliche Toilette benutzt; der Gestank, dem zu Fuß Gehende ausgesetzt sind, ist oft unerträglich; - die Baumscheiben werden als wilde Müllkippen genutzt, auf denen nicht nur Sperrmüll, sondern größere Mengen an Essensresten/Hausmüll abgeladen werden; dies ist nicht nur ekelerregend, sondern zieht (in Verbindung mit zahlreichen Gastronomiebetrieben) Ungeziefer an; - die im Straßenraum gelagerten kostenlosen Werbezeitungen (z. B. am Verteilerkasten Ecke Mainzer Landstraße) verschandeln und vermüllen die Straße zusätzlich. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. ein Konzept zu erarbeiten, wie die Schwalbacher Straße verkehrlich geordnet werden kann, dieses Konzept vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen und den Ortsbeirat in die Planungen einzubeziehen; 2. in diesem Zusammenhang mit den in der Straße ansässigen Gewerbetreibenden (insbesondere von Gastronomiebetrieben) in Kontakt zu treten und sie in Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Sauberkeit einzubinden (Stichwort: Verpackungsmüll und Essensreste); 3. kurzfristig das Reinigungsintervall der Straße zu erhöhen; 4. kurzfristig die Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs zu erhöhen; 5. mit dem Eigentümer der Liegenschaft Schwalbacher Straße 47-49 in Verbindung zu treten und nachhaltige Reinigungsmaßnahmen zu veranlassen; 6. zu prüfen, ob durch die Übernahme von Baumpatenschaften durch Anlieger (mit der die Sauberhaltung der Baumscheibe verbunden ist) die Vermüllung dieser Gebiete und der angrenzenden Gehwegsbereiche verhindert werden kann. Hier einige Eindrücke: Begründung: Die Schwalbacher Straße befindet sich in diesem Bereich in einem unzumutbaren Zustand. Mit Einzelmaßnahmen, wie sie in den letzten Jahren immer wieder vom Ortsbeirat gefordert wurden, ist augenscheinlich keine nachhaltige Verbesserung zu erreichen. Gefordert ist hier ein Gesamtkonzept unter Einbeziehung der zahlreichen in diesem Straßenabschnitt liegenden Dienstleistern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121 Antrag vom 02.09.2018, OF 709/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2527 entstanden aus Vorlage: OF 463/1 vom 17.11.2017 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machen Vorgang: OM 496/16 OBR 1; ST 1664/16 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, wie die Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße - vor allem für jüngere Verkehrsteilnehmer - sicherer gemacht und die Mainzer Landstraße gefahrlos überquert werden kann. Neben der Option einer Fußgängerampel, die auf die Straßenbahn abgestimmt ist, sollten auch weitere Alternativen ergebnisoffen geprüft werden. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664, wird die Einrichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße mit Verweis auf den Straßenbahnverkehr und das hohe Verkehrsaufkommen auf der Mainzer Landstraße abgelehnt. Besagtes Verkehrsaufkommen stellt aber ein Problem beim Überqueren der Mainzer Landstraße dar, gerade für Kinder oder Familien mit Kindern. Seit der Belebung des Quartiers durch die neuen Wohnungen auf dem ehemaligen Opelhändlergelände ist an dieser Stelle leider ein vermehrtes Queren der Mainzer Landstraße zu beobachten. Hinzu kommt, wie in der Vorlage OM 496 angemerkt, der Wunsch der Kindertageseinrichtungen in der Kleyerstraße, die Mainzer Landstraße an dieser Stelle überqueren zu können. Mit dem geplanten Bildungscampus an der Krifteler Straße wird (hoffentlich) in naher Zukunft ein weiterer Faktor hinzukommen, der vor allem Schülerinnen und Schüler dazu verleiten könnte, die Mainzer Landstraße an dieser Stelle zu überqueren. Aus diesen Gründen müssen verschiedene Optionen geprüft werden, wie die Überquerung der Mainzer Landstraße an dieser Stelle sicherer ermöglicht werden kann - denn trotz der Ampeln an der Rebstöcker Straße und an der Schwalbacher Straße überqueren sie viele Personen dort tagtäglich, und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sich der erste schwerere Unfall ereignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 496 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 515 Aktenzeichen: 32 1
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